Autor

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Ein Autor (lat. auctor Urheber, Schöpfer) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur (Texte) im weitesten Sinn (Schriftsteller, Sachbuchautor, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Seltener wird, mit einem deutlicher juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der Musik, Kunst, Fotografie, Filmkunst verstanden (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren).

Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe 'Autor' (auctor) und 'Autorität' mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den 'Urheber', 'Verfasser' oder 'Sachwalter' eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben.

Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck beförderten stark die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst jedoch eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs. Seit den 60er Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut (Roland Barthes, Michel Foucault).

In Teilen der Literaturtheorie (Erzähltheorie) wird zwischen Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz.

Juristische Aspekte

Autorschaft umfaßt in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht.

Vergütung und Tantiemen

Im Januar 2005 einigen sich Belletristikverlage und der Verband deutscher Schriftsteller darauf, daß 10 Prozent vom Nettopreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars künftig als Honorar an den Autor eines Buches fließen sollen. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor.

Zählung von Autoren

Vor allem bei wissenschaftlichen Publikationen kommt es immer häufiger vor, dass ein Werk mehrere Autoren und Koautoren aufweist. Um die Anzahl von Publikationen einer Person vergleichbar zu zählen, gibt es in der Bibliometrie verschiedene Zählweisen:

  • Normale Zählweise (Eine Publikation zählt für jeden Autor unabhängig von der Anzahl der Autoren)
  • Fraktionelle Zählweise (Anteilmäßige Aufteilung der Autorenschaft, beispielsweise jeweils ein Drittel bei drei Autoren)
  • Logarithmische Zählweise (Der Anteil nimmt nach der genannten Reihenfolge der Autoren ab)
  • Andere Gewichtung (zum Beispiel nur die ersten beiden Autoren)

Literatur

  • Helmut Kreuzer: Der Autor, LiLi 42 (1981).
  • Michel Foucault: Was ist ein Autor?, (zuerst frz. 1969) In: Ders: Schriften zur Literatur. Ffm. 1988, S. 7-31.
  • Heinrich Bosse: Autorschaft ist Werkherrschaft - Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit, Paderborn 1981.
  • Fotis Jannidis u.a. (Hrsg.): Texte zur Theorie der Autorschaft, Stuttgart: Reclam 2000. (Enthält Texte von u.a. Freud, Sartre, Booth, Barthes, Focault, Eco)

Siehe auch