Ordensgelübde
Ein Ordensgelübde (Profess von lat. professio = Bekenntnis) ist das öffentliche Versprechen eines Anwärters (Novizen) in einer christlichen Ordensgemeinschaft, nach den evangelischen Räten und unter einem Oberen nach einer Ordensregel zu leben.
Im Einzelnen verspricht der oder die Professe, den Evangelischen Räten (Ratschlägen) der Armut, der ehelosen Keuschheit und des Gehorsams zu folgen und sich dauerhaft an die Ordensgemeinschaft zu binden. Bei manchen Orden kommen Gelübde hinzu, z. B. das Gelübde des „Gehorsams gegenüber dem Papst“ bei den Jesuiten, oder treten an deren Stelle. Die Mitglieder der benediktinischen Orden (Benediktiner, Zisterzienser und Trappisten) geloben Stabilitas (Ortsgebundenheit), die das Mitglied an ein bestimmtes Kloster bindet, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam, wobei der klösterliche Lebenswandel die Befolgung der evangelischen Räte Armut und ehelose Keuschheit miteinschließt. Die Dominikaner wiederum geloben den Gehorsam, wobei auch dieser die Beachtung der anderen beiden Räte implizit einschließt.
Zuweilen wird im Rahmen der Profess auch ein neuer Name – der sogenannte Ordensname – angenommen (wo dies nicht bereits mit der Einkleidung am Beginn des Noviziats geschehen ist) und ein neuer Habit überreicht. Auch weitere äußere Zeichen können der Verdeutlichung der durch die Profess eingegangenen Bindung dienen (z. B. bei Frauenorden oft ein Ring als Zeichen der bräutlichen Bindung an Christus und die Kirche).
In der Regel legen die Ordensmitglieder nach dem Noviziat zunächst zeitliche bzw. einfache Gelübde ab, die sie für einen begrenzten Zeitraum (meist drei Jahre bzw. dreimal für je ein Jahr) an die Ordensgemeinschaft binden. Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die ewige bzw. feierliche Profess auf Lebenszeit. In den meisten Gemeinschaften neueren Ursprungs, sogenannten Kongregationen, kann die zeitliche Bindung bis zu einer gewissen Höchstgrenze jährlich für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden; am Ende eines vorgeschriebenen Zeitraums werden dann feierliche Versprechen für immer abgelegt. Ältere Ordensgemeinschaften, vornehmlich Orden im engeren Sinn (länger als 700 Jahre bestehende Gemeinschaften), kennen dagegen die ein- oder mehrmalige zeitliche Profess, auf die schließlich die sogenannte feierliche Profess folgt. Runde Jahrestage des Professtages werden ähnlich wie Hochzeitsjubiläen gefeiert („Jubelprofess“ oder Professjubiläum genannt).
Die feierliche Profess wird im Rahmen einer festlich gestalteten Heiligen Messe abgelegt, etwa in einem Pontifikalamt. Die zeitliche Profess erfolgt dagegen entweder im Rahmen einer liturgischen Feier, etwa einer Vesper oder aber im Kapitelsaal in Anwesenheit der Gemeinschaft.
Das Ablegen der Gelübde hat kirchenrechtliche Folgen. So ist das Ordensgelübde ein Ehehindernis, das eine gültige kirchliche Eheschließung verhindert, soweit kein Austrittsindult erteilt worden ist, mit dem die Dispens von den Rechtsfolgen der Gelübde verbunden ist.