Ordensgelübde

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Benediktinerinnenkloster Marienrode, ewige Profess und Jungfrauenweihe (2006)

Ordensgelübde sind das öffentliche Versprechen eines Novizen in einer Ordensgemeinschaft, nach den evangelischen Räten und unter einem Oberen nach einer Ordensregel zu leben.[1] Das Ablegen der Ordensgelübde wird auch als Profess (Profess von lat. professio, ‚Bekenntnis‘) bezeichnet, ein Ordensangehöriger, der die Gelübde abgelegt hat, als Professe.

Im Einzelnen verspricht der oder die Professe den im Matthäusevangelium genannten Räten der Armut, der ehelosen Keuschheit und des Gehorsams zu folgen und sich für einen bestimmten Zeitraum (zeitliche Profess) oder dauerhaft (ewige Profess) an die Ordensgemeinschaft zu binden. Das Ablegen der Gelübde hat kirchenrechtliche Folgen und beeinträchtigt die Erwerbs- und Besitzfähigkeit des Professen. Die abgelegte Profess stellt ein Ehehindernis dar, das eine gültige kirchliche Eheschließung verhindert. Im Fall eines Fortgangs aus dem Orden müsste ein Austrittsindult erteilt werden, um von den Rechtsfolgen der Gelübde zu dispensieren.

Form

Bei manchen Orden gibt es mehr als drei Gelübde, z. B. das Gelübde des Gehorsams gegenüber dem Papst bei den Jesuiten) oder das Gelübde der Klausur bei den Klarissen. Auch können die Gelübde einer anderen inhaltlichen Systematik folgen; so legen die Mönche und Nonnen der benediktinischen Orden (Benediktiner, Zisterzienser und Trappisten) die auf die Benediktsregel zurückgehenden Gelübde der Oboedientia (Gehorsam), Stabilitas loci (Ortsgebundenheit, die das Mitglied an ein bestimmtes Kloster bindet) und Conversatio morum suorum (klösterlichen Lebenswandel) ab[2], wobei der klösterliche Lebenswandel die freiwillige Armut und die ehelose Keuschheit miteinschließt. Die Dominikaner wiederum versprechen ausschließlich Gehorsam, den sie – der Theologie des Aquinaten folgend – als das hervorragendste der drei Ordensgelübde (potissimum inter tria vota religionis, vgl. S. th., II-II, q. 186, a. 8) ansehen und der in diesem Verständnis die Befolgung der anderen beiden Räte implizit einschließt.

Zuweilen wird, wo dies nicht bereits zuvor geschehen ist, bei der Profess ein Ordensname angenommen und ein neuer Habit überreicht. Auch weitere äußere Zeichen können der Verdeutlichung der durch die Profess eingegangenen Bindung dienen, wie etwa die Übergabe der Kukulle in den monastischen Orden, bei Frauen z. B. oft die Übergabe eines Schleiers, der sich von dem der Novizinnen unterscheidet, oder auch ein Ring als Zeichen der bräutlichen Bindung an Christus und die Kirche.

Zeitliche und ewige Profess

Die Mitglieder der alten Orden, das heißt der länger als 700 Jahre bestehenden Gemeinschaften, legen in der Regel nach dem Noviziat zunächst zeitliche Gelübde ab, die sie für einen begrenzten Zeitraum (meist drei Jahre) an die Gemeinschaft binden. Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die feierliche Profess auf Lebenszeit. Manchmal wird auch eine mehrmalige zeitliche Profess zugelassen, auf die anschließend gegebenenfalls die ewige Bindung folgt.

Krone für das goldene Professjubiläum, Bodenseegebiet, um 1760

Mitglieder von Ordensgemeinschaften neueren Ursprungs (Kongregationen) legen anstelle der feierlichen Gelübde, die man auch ewige Gelübde nennt, sogenannte einfache Gelübde ab, die in der Regel zunächst jährlich erneuert werden. Nach mindestens dreimaliger Ablegung für je ein Jahr kann das Ordensmitglied dann zu den ewigen Gelübden zugelassen werden. Oft kann die zeitliche Bindung über die dreijährige Junioratszeit hinaus bis zu einer gewissen Höchstgrenze jährlich für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, bevor schließlich gegebenenfalls das feierliche Versprechen für immer abgelegt werden muss.

Die feierliche Profess wird im Rahmen der Heiligen Messe abgelegt, zuweilen auch in einem Pontifikalamt. Zeitliche Professfeiern können auch im Rahmen einer anderen liturgischen Feier vollzogen werden, etwa einer Vesper, oder auch außerhalb der Liturgie in Form eines feierlichen Aktes im Kapitelsaal oder im Oratorium in Anwesenheit der Gemeinschaft. Runde Jahrestage des Professtages (Professjubiläum, „Jubelprofess“) werden ähnlich wie Hochzeitsjubiläen gezählt (silbernes, goldenes bzw. diamantenes Professjubiläum etc.) und teils auch liturgisch begangen.

Versprechen und Proposita

Die Mitglieder von Gesellschaften apostolischen Lebens legen – anders als Ordensleute – keine Gelübde im kirchenrechtlichen Sinn, sondern ein Versprechen ab, das den Ordensgelübden zwar inhaltlich gleichkommt, kirchenrechtlich jedoch nicht die gleiche Bindung bewirkt.[3] Die Mitglieder dieser Gemeinschaften legen nach einigen Jahren endgültige zeitliche Versprechen ab, die eine unbegrenzte Zugehörigkeit zu ihrem Verband begründen. Geweihte Jungfrauen bekräftigen in der Liturgie der Weihe vor dem Ortsbischof ihr Propositum (den Vorsatz), im Stand der Jungfräulichkeit leben zu wollen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beschreibung bei den Ordensgemeinschaften in Deutschland
  2. Elmar Salmann: Conversatio morum. In: Briefe aus der Abtei Gerleve, Jg. 2016, Heft 1, S. 10–13
  3. Bistum Regensberg – Ordensleben und andere Formen... (Memento vom 20. Dezember 2013 im Internet Archive)