Otto Brixner

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Otto Brixner (* 1943) ist ein deutscher Jurist. Er war Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth.

In der Öffentlichkeit bekannt wurde er als Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer, die im Jahr 2006 die Unterbringung von Gustl Mollath in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet hat, wo dieser über sieben Jahre verbrachte, bevor .

Leben und Wirken

Otto Brixner ist der Sohn eines Gastwirt-Ehepaars, das in den Fünfziger- und Sechzigerjahren die Bahnhofs-Gaststätte in Herrenberg betrieben hatte. Als Jugendlicher galt Brixner als großes Handball-Talent. Er sprintete die 100 Meter in 11,2 Sekunden.[1] Brixner war aktiver Handball-Spieler in der 1. Mannschaft des 1. FC Nürnberg, beim TSV 1860 Ansbach sowie beim TSV 1891 Frauenaurach. Viele Jahre lang trainierte er auch die Damen-Handballmannschaft des 1. FC Nürnberg.[2] Brixner war ferner bis 1991 der Trainer der bayerischen Handball-C-Jugend.[3]

Nach seinem Wehrdienst bei der Bundeswehr studierte Brixner Rechtswissenschaft. Am 1. April 1973 trat Brixner als Staatsanwalt in den Bayerischen Justizdienst ein.[4] 1976 wurde Brixner Richter am Amtsgericht Erlangen, wo er sowohl mit Straf- als auch mit Zivilsachen befasst war. Im Oktober 1987 wechselte er zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er als Richter sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen tätig.[1] Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth übernahm Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittel-Strafsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7. Großen Strafkammer betraut und war damit für Betäubungsmittel-Strafsachen und allgemeine Strafsachen erster Instanz zuständig.[1]

Brixner bediente sich nach eigener Aussage nie des Instruments der Verständigung im Strafverfahren (sog. Deal beim Strafmaß).[1] Brixner forderte in Interviews vom Gesetzgeber, die lebenslange Verurteilung abzuschaffen und stattdessen zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft einzuführen.[3]

Ende Juni 2008 trat Brixner in den Ruhestand.

Brixner war mit Christa Brixner, geb. Hofbauer, (1946–2013) verheiratet. Das Ehepaar hat zwei Kinder und vier Enkel. Brixner wohnt in Herzogenaurach. Er ist Oberstleutnant der Reserve.

Beteiligung am Fall Mollath

2006 wurde die 7. große Strafkammer des Landgericht Nürnberg, der Brixner vorsaß, mit dem Fall des Gustl Mollath betraut. An diese hatte das Amtsgericht Nürnberg das dort schon seit 2003 anhängige Verfahren gegen Mollath wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau und Sachbeschädigung verwiesen, weil es eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie für möglich hielt. Die Kammer sprach Mollath im August 2006 zwar wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete jedoch seine Unterbringung gem. § 63 StGB in der Psychiatrie an. Er leide an einem paranoiden Wahn, der um Schwarzgeldverschiebungen kreise, in welche insbesondere seine Ehefrau verwickelt sei. Schon seit 2003 hatte Mollath deshalb immer wieder Strafanzeigen erstattet sowie Vorwürfe wegen Straftaten gegen ihn selbst und über Unregelmäßigkeiten in seinem Verfahren erhoben, denen nicht nachgegangen wurde. Erst 2012 wurde ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahre 2003 bekannt, der weite Teile von Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfen bestätigte. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, der sich schon zuvor wiederholt erfolglos um eine Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie bemühte, erreichte im August 2013 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Das mit dem Wiederaufnahmeverfahren betraute Landgericht Regensburg kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine (weitere) Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie nicht vorliegen.

Diese Ereignisse zogen eine umfangreiche öffentliche Debatte nach sich, weil den Verantwortlichen auf allen Ebenen des Ausgangsverfahrens Fehler unterlaufen waren. So seien die Strafanzeigen Mollaths vor allem deshalb ergebnislos geblieben, weil er selbst zeitlich zuvor in Verdacht geraten war. Einen von ihm als Verteidigungsschrift vorgelegten 106seitiger Ordner habe man nicht zuletzt deshalb als „abstruses Sammelsurium“ eingeordnet, weil seine Ehefrau nahezu zeitgleich ein Schreiben ihrer behandelnden Psychotherapeutin vorlegte, in der sie den Verdacht einer Geisteskrankheit Mollaths äußerte.[5] Im Rahmen der dann öffentlichen Kontroverse wurden auch weitergehende Vorwürfe gegen Brixner laut. 2006 anwesende Schöffen und Zeugen berichteten, er habe im Rahmen seiner Prozessführung unbeherrscht agiert und Mollath insbesondere immer dann unterbrochen, wenn dieser auf die nicht verfahrensgegenständlichen Schwarzgeldverschiebungen zu sprechen kam.[6][7] Auch habe er die 106seitige Verteidigungsschrift Mollaths überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.[8] Letzteres bestätigte Brixner im Mai 2017 vor einem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages. Dieser Untersuchungsausschuss kam schließlich aber zu dem Ergebnis, dass keinem Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der Unterbringung Mollaths ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen sei, wobei er betonte, dass der Untersuchungsausschuss die Unabhängigkeit der Justiz wahre und deshalb die Richtigkeit von Gerichtsentscheidungen auch nicht prüfe.[9]

Einzelnachweise

  1. a b c d Auf Absprachen ließ sich der Richter nicht ein; in: nordbayern.de vom 7. Mai 2008
  2. Ein Richter mit harter Schale: Nach 35 Jahren beendet Otto Brixner seine Justizkarriere. Nordbayern.de, 15. Mai 2008, abgerufen am 8. September 2018.
  3. a b Mutiger Richter fordert: Sperrt Schwerverbrecher länger weg!; in: Abendzeitung München Online vom 15. Mai 2008
  4. Otto Brixner war kein Schiedsrichter, sondern Richter; in: nordbayern.de vom 24. Mai 2008
  5. Judith Hauer, Anmerkungen und Gedanken zum Fall Mollath – Verschwörung oder Gleichgültigkeit?, Zeitschrift für Rechtspolitik 2013, S. 210 f.
  6. Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk vom 9. November 2012; in: Report Mainz vom 13. November 2012
  7. Der Mann, der zu viel wusste; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 13. November 2012
  8. Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 16. Mai 2013<
  9. Untersuchungsausschuss Fall Mollath 2013