Signaturgesetz
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Signaturgesetz (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Signaturgesetz | die Signaturgesetze |
Genitiv | des Signaturgesetzes | der Signaturgesetze |
Dativ | dem Signaturgesetz dem Signaturgesetze |
den Signaturgesetzen |
Akkusativ | das Signaturgesetz | die Signaturgesetze |
Worttrennung:
- Si·g·na·tur·ge·setz, Plural: Si·g·na·tur·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [zɪɡnaˈtuːɐ̯ɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Signaturgesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gesetz, das die Erstellung und Verwendung von elektronischen Signaturen regelt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Signatur und Gesetz
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Die derzeitigen Regelungen des Signaturgesetzes sind so, dass bei der Einstellung der Tätigkeit eines Zertifizierungsdiensteanbieters nicht gewährleistet ist, dass die bereits in Verwendung befindlichen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Anbieter weitergeführt werden können.“[1]
- [1] „Der Gesetzgeber habe im De-Mail-Gesetz auf die Forderung nach einer umfassenden Verschlüsselung auf dem gesamten Weg vom Absender zum Empfänger (Endpunkt-zu-Endpunkt-Verschlüsselung) verzichtet, weil dies bereits im Signaturgesetz geregelt sei, sagte der Abgeordnete Manuel Höferlin (FDP).“[2]
- [1] „Das Signaturgesetz verlangt derzeit nur, dass jemand strafrechtlich unbescholten ist, wenn er als Registrierungsstelle für die Bürgerkarte fungieren will.“[3]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Artikel „Signaturgesetz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Signaturgesetz“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Signaturgesetz“
Quellen:
- ↑ Regierung beschließt Notfallnovelle im Fall von A-Trust-Ausfall. Abgerufen am 9. Dezember 2019.
- ↑ De-Mail vor der Reifeprüfung. Abgerufen am 9. Dezember 2019.
- ↑ Pensionskonto: Schranken für Finanzberater. Abgerufen am 9. Dezember 2019.