Rassengesetz
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Rassengesetz (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Rassengesetz | die Rassengesetze |
Genitiv | des Rassengesetzes | der Rassengesetze |
Dativ | dem Rassengesetz dem Rassengesetze |
den Rassengesetzen |
Akkusativ | das Rassengesetz | die Rassengesetze |
Worttrennung:
- Ras·sen·ge·setz, Plural: Ras·sen·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈʁasn̩ɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Rassengesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gesetz, mit dem bestimmte Bevölkerungsgruppen, die aufgrund angeblich rassischer Merkmale definiert werden, diskriminiert oder gar vernichtet werden sollen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rasse und Gesetz mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Denn auch wenn es keine Rassengesetze gibt wie in Südafrika: Der Kongo unter belgischer Herrschaft funktioniert wie ein Apartheidstaat.“[1]
- [1] „Im Drama »Loving« landen noch Ende der 50er Jahre ein weißer Mann und seine schwarze Frau im Gefängnis, weil sie im US-Staat Virginia mit ihrer Heirat gegen eine Rassengesetz verstoßen haben.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Rassengesetz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rassengesetz“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rassengesetz“
- [1] Duden online „Rassengesetz“
Quellen: