Prokura
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Prokura (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Prokura | die Prokuren |
Genitiv | der Prokura | der Prokuren |
Dativ | der Prokura | den Prokuren |
Akkusativ | die Prokura | die Prokuren |
Worttrennung:
- Pro·ku·ra, Plural: Pro·ku·ren
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] im Handelsregister eingetragene Vollmacht eines Unternehmens an eine(n) Angestellte(n), alle Arten von Rechtsgeschäften für es vornehmen zu dürfen
Herkunft:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Prokura!
- [1] Ein Prokurist unterzeichnet für die Firma, indem er seinem Namen einen die Prokura andeutenden Zusatz (pp., ppa.) hinzufügt.
- [1] „Ulla schwieg, und ich hatte Angst, daß sie schreien würde, ich hatte es einmal gehört, wie sie schrie, als ihr Vater ihr die Prokura verweigerte.“[2]
Wortfamilie:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Prokura“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Prokura“
- [1] The Free Dictionary „Prokura“
- [1] Duden online „Prokura“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura“ auf wissen.de
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Prokuror