Juristendeutsch
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Juristendeutsch (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Juristendeutsch | —
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Genitiv | des Juristendeutschs | —
|
Dativ | dem Juristendeutsch | —
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Akkusativ | das Juristendeutsch | —
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Worttrennung:
- Ju·ris·ten·deutsch, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [juˈʁɪstn̩ˌdɔɪ̯t͡ʃ]
- Hörbeispiele: Juristendeutsch (Info)
Bedeutungen:
- [1] oft abwertend: für juristische Laien nur schwer verständliche Formulierungen und Fachwörter der Rechtswissenschaftler
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Jurist und Deutsch mit dem Fugenelement -en
Synonyme:
- [1] abwertend: Juristenlatein
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Deutsch
Beispiele:
- [1] „Das BfV darf auch weiterhin nicht einfach so in einem Bundesland aktiv werden und dort Informationen sammeln. Es muss sich mit der jeweiligen Landesbehörde zuvor abstimmen – sich mit ihr ‚ins Benehmen setzen‘, wie es im Juristendeutsch heißt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Juristische Fachsprache“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Juristendeutsch“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Juristendeutsch“
- [1] The Free Dictionary „Juristendeutsch“
- [1] Duden online „Juristendeutsch“
Quellen:
- ↑ Tanjev Schultz: Das ändert sich für den Verfassungsschutz. In: sueddeutsche.de. 24. März 2015, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 5. Februar 2021) .