Abbildungsvorschrift
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Abbildungsvorschrift (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Abbildungsvorschrift | die Abbildungsvorschriften |
Genitiv | der Abbildungsvorschrift | der Abbildungsvorschriften |
Dativ | der Abbildungsvorschrift | den Abbildungsvorschriften |
Akkusativ | die Abbildungsvorschrift | die Abbildungsvorschriften |
Worttrennung:
- Ab·bil·dungs·vor·schrift, Plural: Ab·bil·dungs·vor·schrif·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈapbɪldʊŋsˌfoːɐ̯ʃʁɪft]
- Hörbeispiele: Abbildungsvorschrift (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein und insbesondere Mathematik, EDV: Regel oder Vorschrift, die jedem Element einer Ausgangsmenge ein Element einer Zielmenge zuordnet; dies kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel mathematische Funktionen, die jedem Wert der Definitionsmenge einen eindeutigen Wert der Wertemenge zuordnen, oder Codes wie der Morsecode, bei dem Buchstaben in eine bestimmte Kombination aus Tonsignalen umgewandelt werden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abbildung und Vorschrift mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Unterbegriffe:
- [1] Code, Funktion, Funktionsgleichung
Beispiele:
- [1] „Meistens werden Funktionen nur durch die Angabe der Abbildungsvorschrift y = f(r) festgelegt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Regel oder Vorschrift, die jedem Element einer Ausgangsmenge ein Element einer Zielmenge zuordnet
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abbildungsvorschrift“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abbildungsvorschrift“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abbildungsvorschrift“
Quellen:
- ↑ Klaus Dürrschnabel: Mathematik für Ingenieure. Springer-Verlag, 2013, ISBN 332284806X (zitiert nach Google Books) .