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Legislative

Legislative

Die Legislative (lat.: lex, „Gesetz“, und ferre, „tragen“, davon das PPP latum, „getragen“; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert sie nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland wird die Legislative so ausgeübt:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es keine Legislative, da es sich aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt. Gemeinderäte sind mithin auch keine Parlamente. Die Selbstverwaltungsorgane sind lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangelt. Wesentliches Indiz hierfür ist neben dem Fehlen der Judikative die landesgesetzliche Vorgabe einer Gemeindeordnung an Stelle einer selbst gewählten Verfassung. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für Abgeordnete von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die Kommunalaufsicht aufgehoben oder ersetzt werden.

Schweiz

In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat (je nach Gemeinde auch Grosser Gemeinderat, Grosser Stadtrat oder Generalrat genannt).

Österreich

In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der Landtag.

Vereinigte Staaten

Als föderaler Staat wird die gesetzgebende Gewalt in den Vereinigten Staaten auf nationaler Ebene vom Kongress und auf subnationaler Ebene von den Parlamenten der Bundesstaaten ausgeübt. Das Gesetzgebungsverfahren wird für den Kongress in der Verfassung der Vereinigten Staaten festgelegt, für die Bundesstaaten geschieht das über die jeweils geltende bundesstaatliche Verfassung.

Vereinigtes Königreich

Die Legislative des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland wird ausgeübt durch das Parlament, das formal aus drei Teilen besteht: Krone, Oberhaus und Unterhaus.

Europäische Union

Supranationale legislative Funktionen werden in der Europäischen Union durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament ausgeübt. Dabei kommt jedoch der Europäischen Kommission durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.

Frankreich

In Frankreich bildet die Nationalversammlung zusammen mit dem Senat die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit kann aber die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Der Senat besitzt ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen.

Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Legislative – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary Wiktionary: Gesetzgeber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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  • legislative — leg·is·la·tive / le jəs ˌlā tiv/ adj 1 a: having the power or performing the function of legislating b: belonging to the branch of government that is charged with such powers as making laws, levying and collecting taxes, and making financial… …   Law dictionary

  • Legislative — Leg is*la*tive (l[e^]j [i^]s*l[asl]*t[i^]v), a. [Cf. F. l[ e]gislatif.] [1913 Webster] 1. Making, or having the power to make, a law or laws; lawmaking; distinguished from {executive}; as, a legislative act; a legislative body. [1913 Webster] The …   The Collaborative International Dictionary of English

  • legislative — UK US /ˈledʒɪslətɪv/ US  / ṱɪv/ adjective LAW ► relating to laws and the process of making laws: »A special legislative session has been called to deal with the state deficit. »The pricing plan failed to win legislative approval before the close …   Financial and business terms

  • legislative — [lej′is lāt΄iv] adj. 1. of legislation [legislative powers ] ☆ 2. of a legislature or its members [legislative party whip] 3. having the power to make laws [a legislative assembly] 4. brought about or enforced by legislation n. the lawmaking… …   English World dictionary

  • Legislative — (v. lat.), die Gesetzgebende Versammlung, s. Nationalversammlung 4) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • legislative — (adj.) 1640s; from LEGISLATOR (Cf. legislator) + IVE (Cf. ive). Related: Legislatively …   Etymology dictionary

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  • legislative — ► ADJECTIVE 1) having the power to make laws. 2) relating to laws or a legislature. DERIVATIVES legislatively adverb …   English terms dictionary

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  • legislative — legislatively, adv. /lej is lay tiv/, adj. 1. having the function of making laws: a legislative body. 2. of or pertaining to the enactment of laws: legislative proceedings; legislative power. 3. pertaining to a legislature: a legislative recess.… …   Universalium

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