- Frevler
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Frevel (ahd. fravili „Kühnheit“) bezeichnet seit dem Mittelalter Übermut, Gewalt(tat) oder bösen Willen. Wer ihn begeht, frevelt (ist ein Frevler).
Das Hauptwort „Frevel“ leitet sich von einem untergegangenen Adjektiv frevel ab, das nur noch in der Form frevelhaft existiert. Die weitere Etymologie ist unklar.
In Zusammensetzungen wie z. B. Waldfrevel wird deutlich, dass es auch die Bedeutung von bös- und mutwilligem Übergriff besitzt.
„Frevel“ im kirchlichen Sinne begeht derjenige, der sich gegen das Eigentum und die Personen der Kirche vergeht und die – insbesondere in der katholischen Kirche – kirchlichen Glaubensgrundsätze missachtet. Die Kirche setzt hier den Begriff Sünde ein.
In der deutschen Rechtsgeschichte des Mittelalters unterschied man zwischen dem „Frevel“ (Schandtaten gegen etwas Geheiligtes, das dieses in die Welt des Profanen herabzieht) und dem „Ungericht“ (die schwerste Art von Vergehen).
Der Frevel konnte gesühnt werden, z. B. durch Opfer oder Strafen wie Züchtigung und Haarabschneiden. Ungericht wurde durch Verstümmelung oder Hinrichtung geahndet.
Soziologie
Anknüpfend an seine Unterscheidung von "Gemeinschaft" und "Gesellschaft" hat Ferdinand Tönnies in seinen kriminalsoziologischen Schriften zwischen den Normaltypen des "Frevlers" als Verbrechers gegen die "Gemeinschaft" (z. B. durch Eifersuchtsmord) und des "Gauners" als Verbrechers gegen die "Gesellschaft" (z. B. beim white collar crime) unterschieden.
Weblinks
- Johannes Paul II. in einer Generalaudienz am 19. Mai 2004 zum Psalm 32
- Frevel im deutschen Rechtswörterbuch der Universität Heidelberg
Siehe auch
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