- Dienststellung
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Eine Dienststellung bezeichnet - im Gegensatz zu einem Dienstrang oder Dienstgrad - die tatsächliche Eingliederung eines Soldaten in die Befehls- und Kommandostruktur einer Armee. Die Dienststellung ist in der Hierarchie höher einzustufen als der Dienstgrad.
Beispiele:
- Ein Zugführer könnte z.B. den Dienstgrad Oberleutnant haben. Sein Einheitsführer ist jedoch unabhängig vom Dienstgrad dem Zugführer aufgrund seiner Dienststellung vorgesetzt (§ 1 Vorgesetztenverordnung (VorgV)), selbst wenn er nur den Dienstgrad Leutnant hätte, was jedoch normalerweise selten vorkommt.
- Der Einheitsführer einer Einheit habe den Dienstgrad Hauptmann. Ein Feldwebel im (vorübergehenden) Dienst als Offizier vom Wachdienst ist dem Einheitsführer aufgrund seiner Dienststellung im Bereich der festgelegten Wachaufgaben vorgesetzt. (§ 3 VorgV).
- Der Offizier vom Wachdienst hat den Dienstgrad Oberleutnant. Der zuständige Kasernenfeldwebel im Range eines Oberfeldwebels kann jedoch aufgrund seiner Dienststellung dem Offizier vom Wachdienst gegenüber weisungsbefugt sein, jedoch niemals befehlsbefugt (§ 5 VorgV). Zur Durchsetzung von Befehlen muss der Kasernenfeldwebel den Kasernenkommandanten bemühen. Dieser ist aufgrund seiner Dienststellung nach § 3 VorgV dem OvWa vorgesetzt und darf ihm Befehle erteilen.
- Die Bezeichnungen General der Infanterie, General der Fernmeldetruppen, General Flugsicherung sind in der Bundeswehr im Gegensatz zu den früheren Armeen kein Dienstgrad mehr, sondern eine Dienststellung. So kommt es regelmäßig vor, dass der General der Nachschubtruppe ein Oberst ist.
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr
In Österreich wird für diesen Begriff auch Dienstverwendung oder Funktion verwendet.
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