Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
Um die universitäre Forschung in Deutschland weiterhin gezielt zu fördern, haben der Bund und die Länder ein Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative (2005 bis 2017) aufgelegt: die sogenannte Exzellenzstrategie. Mit ihr sollen wissenschaftliche Spitzenleistungen ermöglicht, die Profile der Universitäten geschärft und noch stärkere Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem angeregt werden.
Die Exzellenzstrategie ist ein unbefristetes Programm, das aus zwei Förderlinien besteht:
- Exzellenzcluster und
- Exzellenzuniversität / Exzellenzverbund
Die erste Förderperiode ist mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro dotiert. 75 Prozent des Geldes stellt der Bund zur Verfügung, 25 Prozent steuern die Länder bei, in denen die ausgezeichneten Universitäten beheimatet sind. Antragsberechtigt sind Universitäten und Verbünde von Universitäten in Deutschland. Das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat durchgeführt.
Exzellenzcluster an der TU Berlin
Erste Wettbewerbsphase
Im September 2018 konnte die Technische Universität Berlin einen großen Teilerfolg in der Exzellenzstrategie verbuchen. Ihr gelang es, drei Exzellenzcluster einzuwerben, bei denen die Universität alleine oder im Konsortium antragstellende Hochschule ist. Die drei interdisziplinären Forschungsvorhaben werden seit dem 1. Januar 2019 ebenfalls für sieben Jahre jeweils mit jährlich bis zu zehn Millionen Euro gefördert. Nach den sieben Jahren wird auf der Basis eines Fortsetzungsantrages entschieden, ob die Förderung um weitere sieben Jahre verlängert wird.
Die drei in der ersten Phase des Wettbewerbs bewilligten Cluster sind:
An dem Exzellenzcluster „Matters of Activity: Image Space Material“ der Humboldt-Universität zu Berlin ist die Technische Universität Berlin ebenfalls beteiligt.
Zweite Wettbewerbsphase
In der aktuellen zweiten Wettbewerbsphase haben alle drei Exzellenzcluster der TU Berlin Anträge auf Weiterförderung gestellt. Außerdem ist die Technische Universität Berlin mitantragstellend am Vollantrag der neuen Clusterinitiative „INTERACT: Gestörte Inter-Organkommunikation als Ursache von Multimorbidität“ der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin und Freien Universität Berlin beteiligt. Die Förderentscheidung zu den Exzellenzclustern fällt am 22. Mai 2025.
Exzellenzverbund Berlin University Alliance
Erste Förderphase
Die Berlin University Alliance (BUA) aus Freier Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technischer Universität Berlin und Charité – Universitätsmedizin Berlin ist 2019 als einziger Exzellenzverbund aus der ersten Phase des Exzellenzstrategie-Wettbewerbs von Bund und Ländern hervorgegangen.
Ihr Ziel ist es, Berlin zu einem integrierten Forschungsraum und zum führenden Wissenschaftsstandort in Europa auszugestalten. Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen dabei die gemeinsame Erforschung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, die Stärkung des Austausches mit der Gesellschaft, die Nachwuchsförderung, Fragen der Qualität und Wertigkeit von Forschung sowie übergreifende Vorhaben in den Bereichen Forschungsinfrastruktur, Lehre, Diversität, Chancengerechtigkeit und Internationalisierung.
Sie erhält jährlich vom Bund und dem Land Berlin bis zu 28 Millionen Euro dauerhaft, vorbehaltlich einer positiven Begutachtung alle sieben Jahre.
Zeitplan Exzellenzstrategie-Wettbewerb
Förderlinie Exzellenzcluster
Beginn Begutachtung der Anträge
1. Oktober 2024Der Begutachtungsprozess ist auf Anfang Oktober 2024 bis Mitte Februar 2025 terminiert.
Ende Begutachtung der Anträge
15. Februar 2025Der Begutachtungsprozess ist auf Anfang Oktober 2024 bis Mitte Februar 2025 terminiert.
Förderentscheidung durch die Exzellenzkommission
22. Mai 2025Förderbeginn Exzellenzcluster
1. Januar 2026Förderlinie Exzellenzuniversitäten
Förderentscheidung Exzellenzcluster durch Exzellenzkommission
22. Mai 2025Deadline Absichtserklärung Neuanträge
27. Juni 2025Deadline Einreichung Selbstberichte
1. August 2025Beginn Ortsbesuche Evaluationsverfahren
22. September 2025Die Ortsbesuche zur Evaluation sind von Ende September bis Dezember 2025 vorgesehen.
Deadline Neueinreichung Neuanträge
12. November 2025Ende Ortsbesuche Evaluationsverfahren
23. Dezember 2025Die Ortsbesuche zur Evaluation sind von Ende September bis Dezember 2025 vorgesehen.
Bewertung der Evaluationsergebnisse durch Committee of Experts und Vorlage Empfehlung für Exzellenzkommission
10. März 2026Bewertung der Evaluationsergebnisse durch Committee of Experts und Vorlage Empfehlung für Exzellenzkommission
11. März 2026Beginn Ortsbesuche Neuantragsverfahren
12. März 2026Die Ortsbesuche für die Neuantragsverfahren sind von März bis Juli 2026 vorgesehen.
Ende Ortsbesuche Neuantragsverfahren
31. Juli 2026Die Ortsbesuche für die Neuantragsverfahren sind von März bis Juli 2026 vorgesehen.