Einfaches Nutzungsrecht & Lizenz
Um ein Dokument auf OPUS veröffentlichen zu können, benötigen wir von den Autor*innen die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts (§ 31 Abs. 2 UrhG) an ihrer Arbeit. Sie erlauben uns Ihre Arbeit zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich weltweit frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen, Ihre Daten zu speichern und ggf. zu konvertieren. Dieses Recht gilt auch für die Deutsche Nationalbibliothek und bei Bedarf für fachspezifische Bibliotheken mit einem nationalen Sammelauftrag.
Weiterhin versichern Sie uns, dass durch die Veröffentlichung des Dokuments keine Rechte Dritter verletzt werden.
Bei Qualifikationsarbeiten (Dissertationen, Habilitationen, Master-, Bachelorarbeiten etc.) versichern Sie uns außerdem, dass die elektronische Version mit der genehmigten Originalfassung in Form und Inhalt übereinstimmt.
Deshalb benötigen wir zur Veröffentlichung Ihres Dokuments die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lizenzbedingungen. Bitte beachten Sie, dass ggf. auch Ihre Co-Autor*innen mit der Veröffentlichung einverstanden sein müssen.
Die Urheberrechte der Autor*innen bleiben gewahrt. Die Veröffentlichung auf OPUS steht einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente nicht entgegen.
Zweitveröffentlichungen auf OPUS
Ob Sie ein Dokument, das bereits an anderer Stelle publiziert wurde, über OPUS zweitveröffentlichen können, hängt von den Vereinbarungen ab, die Sie mit dem Verlag getroffen haben.
Veröffentlichungen an anderer Stelle
Die Autor*innen als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst über OPUS veröffentlicht wird, so tritt die Autorin/der Autor ein nicht-ausschließliches Verwertungsrecht (einfaches Nutzungsrecht) an die Universitätsbibliothek Stuttgart ab. Die Veröffentlichung auf OPUS steht damit einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monografien sowie auf anderen Servern nicht entgegen.
Allerdings müssten Sie darauf achten, dass Sie dann keine ausschließlichen oder alleinigen Rechte z.B. an einen Verlag mehr abtreten können.