Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026

Die Richtlinien der Regierungspolitik sind die politischen Zielsetzungen, an denen sich der Senat während seiner Amtszeit orientiert. Der Regierende Bürgermeister hat die Richtlinien festgelegt. Anschließend wurden sie durch das Berliner Abgeordnetenhaus bestätigt.

Präambel

Der Senat, wie er nach der Wiederholungswahl gebildet wurde, erhebt für sich selbst und für die ganze Stadt den Anspruch, die Chance auf Aufbruch und Erneuerung zu ergreifen. Dafür wird der Senat das Regierungshandeln konsequent nach den Bedürfnissen der Berlinerinnen und Berliner ausrichten.

Berlin ist eine weltoffene Metropole, eine pulsierende Großstadt und ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Der Senat übernimmt gemeinsam Verantwortung für diese einzigartige und vielfältige Stadt. Dabei ist dem Senat bewusst, dass es auch zu seiner Verantwortung gehört, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Hierzu gehört eine Zusammenarbeit im Senat, die sich auf Zusammenhalt und Respekt gründet. Deshalb bekennt sich der Senat zu einem vertrauensvollen Miteinander und zu einem geschlossenen Auftreten. Gleichzeitig geht es darum, die Herausforderungen dieser Stadt pragmatisch, lösungsorientiert und konstruktiv anzugehen. Die Berlinerinnen und Berliner erwarten von ihrer Landesregierung Tatkraft und Handlungsfähigkeit. Diese Erwartung will der Senat erfüllen und hart dafür arbeiten, dass Berlin jeden Tag ein bisschen besser funktioniert.

Diesen Senat eint der Wille, die Stadt dort zusammenzuführen, wo sie viel zu oft gespalten ist. Berlin wird nur dann besser funktionieren, wenn die verschiedenen Herausforderungen zusammengedacht und nicht verschiedene Interessen gegeneinander ausspielt werden.

  • Freiheit und Sicherheit verbinden: Berlin wird nur dann auch künftig Stadt der Vielfalt sein, wenn es gemeinsame Regeln gibt, die respektiert und durch einen starken Staat durchgesetzt werden.
  • Innenstadt und Außenbezirke zusammenführen: Berlin wird nur dann eine attraktive und lebenswerte Metropole sein, wenn in der gesamten Stadt wohnortnahe Infrastruktur, klimagerechte Lösungen, Versorgungsangebote und Grün- und Erholungsflächen vorhanden sind.
    · Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versöhnen: Berlin wird nur dann eine sichere und hochmobile Metropole sein, wenn Interessen ausgeglichen und nicht gegeneinander ausgespielt werden.
    · Bildungschancen für alle und Exzellenz auf allen Ebenen zusammendenken: Berlin wird nur dann eine echte Chancen-Metropole sein, wenn Bildung von Beginn an, lebenslanges Lernen und Exzellenz Hand in Hand gehen.
    · Jung und Alt in einem Miteinander der Generationen zusammenbringen: Berlin wird nur dann eine Generationen-Metropole sein, wenn gegen Zukunftssorgen, Einsamkeit und Desinteresse ein gemeinsames Wir gestellt wird.
  • Erfolgreiche Unternehmen, gute Arbeit und soziale Sicherheit als Einheit verstehen: Berlin wird nur dann eine unternehmerisch wie sozial erfolgreiche Metropole sein, wenn die Schwächsten in unserer Gesellschaft Unterstützung erfahren und wirtschaftlicher Erfolg als Voraussetzung für soziale Sicherheit verstanden wird.
  • Kieze und Metropole erhalten: Berlin wird seine einzigartige Mischung nur dann behalten, wenn das Miteinander über dem Gegeneinander steht und das Bewährte mit dem Neuen zusammengeführt wird.

In diesem Sinne versteht sich der Senat als ein Bündnis für ein soziales, innovatives, verlässliches und nachhaltiges Berlin.

Sozial bedeutet für den Senat, allen Berlinerinnen und Berlinern unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft Chancen auf Teilhabe zu eröffnen.
Innovativ heißt für den Senat, dass die einzigartige Universitäts- und Forschungslandschaft, die in unserer Stadt engagierten Weltkonzerne und mittelständischen Betriebe, die lebendige Start-up-Branche und die kreativen jungen Menschen, die aus der gesamten Welt nach Berlin kommen, konsequent zusammengedacht werden.
Verlässlich heißt für den Senat, Vertrauen in politisches Handeln zu stiften. Deshalb werden sich die Berlinerinnen und Berliner darauf verlassen können, dass der Senat gemeinsam, lösungsorientiert, professionell und pragmatisch die großen Herausforderungen unserer Stadt angeht.
Nachhaltig heißt für den Senat, dass der Kampf gegen den Klimawandel als Jahrhundertaufgabe verstanden und konsequent aufgenommen wird, und dass zugleich auch alle weiteren Politikfelder nachhaltig gestaltet und damit soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit miteinander in Einklang gebracht werden.

Darüber hinaus ist und bleibt Berlin für den Senat die Stadt des Wachstums in einer starken Metropolregion. Im erfolgreichen Miteinander mit Brandenburg wird der Senat weiter einen Beitrag für die am stärksten wachsende Wirtschaftsregion Deutschlands leisten und Berlin als Stadt der Freiheit und Solidarität in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit weiter stark machen.

Das Ziel dieses Senats ist klar: Berlin bleibt Berlin. Und gleichzeitig will dieser Senat Dinge zum Besseren verändern. Der Senat verbindet die einzigartige Vielfalt der Stadt mit Chancen für alle. Deshalb begreift dieser Senat die Herausforderungen, vor denen Berlin steht, als Chancen für ein besseres Morgen. Um diese Chancen zu ergreifen, hat der Senat den Mut zum entschlossenen Handeln.

Verwaltungsmodernisierung

Berlin braucht eine zukunftsweisende und lernende Verwaltung, die agil handelt und resilient aufgestellt ist. Deshalb ist es notwendig, die grundlegende Reform der Berliner Verwaltung zügig voranzutreiben – für eine auf allen Ebenen funktionierende, zukunfts- und handlungsfähige Stadt.
Der Senat denkt die Verwaltung konsequent aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Bezirk und Landesverwaltung arbeiten kooperativ, um die Aufgaben der Stadt gemeinsam zu bewältigen. Der Senat steht für eine serviceorientierte, vielfältige und barrierefreie Verwaltung.

Der Senat wird die Registermodernisierung umgehend umsetzen und damit die Voraussetzungen für digitale, bürokratiearme und serviceorientierte Verwaltungsprozesse, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten, schaffen.

Um Aufgaben orts- und zeitflexibel wahrnehmen zu können, wird die One-Device Strategie konsequent und beschleunigt umgesetzt.

Der Senat beendet das Umsetzungsdefizit bei digitalen Bürgerdienstleistungen und baut die Möglichkeit der Nutzung von Online-Anträgen über das Service-Portal Berlin sowie eine mobile Applikation aus. Das Ziel bleibt dabei ein vollständig medienbruchfreier Verwaltungsprozess. Sichtbare Veränderungen und Verbesserungen müssen zügig spürbar, messbar und sichtbar sein. Für die wichtigsten Dienstleistungen (u. a. Wohnsitzanmeldung, Anzeige von Geburt und Sterbefall, Anmeldung der Eheschließung, Meldebescheinigung, Antrag Bildungs- und Teilhabepaket, Baugenehmigungen) und die hierfür zuständigen Ämter werden deshalb „Sprint-Programme“ aufgesetzt und durch den Senat über Kennzahlen und konkrete Teilprojekte besonders gesteuert. Wenn es geeignete Lösungen bereits in anderen Bundesländern und Kommunen gibt, die dort ihre Wirksamkeit in der praktischen Anwendung bereits unter Beweis stellen konnten, dann wird deren Übertragbarkeit auf Berlin zügig geprüft und dann mittels einer geeigneten Implementierungsstrategie übernommen.

Ein zusätzliches digitales Bürgeramt der Zukunft wird erprobt.

Der Senat will die digitale Präsenz Berlins überarbeiten und vereinheitlichen. Ein gemeinsamer Internetauftritt aller Verwaltungen wird entwickelt. Es wird auf bereits digitalisierte Dienstleistungen gesondert hingewiesen und eine direkte Verknüpfung zum Service-Portal für den Abruf dieser Dienstleistungen geschaffen. Um die Navigation für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, wird statt der Darstellung des Leistungsportfolios einzelner Ämter und Behörden eine Kategorisierung in Lebenslagen vorgenommen. Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit und ein nutzerfreundliches Design werden als Standard vorgesehen. Diese neue Form der Nutzererfahrung soll zum Leitprinzip der Digitalisierung werden.

Dabei soll auf ein „Single-Point-of-Contact“ abgestellt werden, der möglichst einfach und intuitiv zu bedienen ist. Usability Engineering wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Außerdem will sich der Senat an fortschrittlichen Chat-Bots orientieren. Dies erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung, entlastet die Beschäftigten und macht Verwaltungshandeln insgesamt schneller.

Die Berliner Verwaltung ist in den Bereichen der schnelleren Modernisierung und Digitalisierung auf eine umfassendere und leichtere Zusammenarbeit mit Externen angewiesen. Rahmenverträge für die wichtigsten Transformationsthemen (insbesondere Strategie-Beratung, Digitalisierung von Dienstleistungen, IT-Projektmanagement, Prozessoptimierung, Personal) sollen zentral für die gesamte Landesverwaltung ausgeschrieben und nutzbar gemacht werden. Die „Interne Beratung“ bei der Verwaltungsakademie wird konsequent gestärkt.

Der Senat will die Potenziale der Digitalisierung in sämtlichen Lebensbereichen nutzen: themenübergreifend denken und handeln, neue Ansätze ausprobieren – das ist der Weg zur Smart City, der die gesamte Stadtgesellschaft einbezieht. Die Grundlage dafür bildet die Smart City Strategie „Gemeinsam Digital: Berlin“. Diese Dachstrategie entwickelt der Senat weiter. Die Umsetzung folgt dem Grundsatz: Evidenzbasiert planen, zentral steuern und dezentral umsetzen. Senatsverwaltungen und Bezirke werden gleichberechtigt in die Erarbeitung einbezogen.

Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus den Entwurf für ein neues Digitalgesetz vorlegen, mit dem Ziel das bisherige E-Government-Gesetz Berlin abzulösen. Durch das Gesetz sollen die Aufgaben der zuständigen Gremien neu geordnet und die eigenständige Position des Chief Digital Officer (CDO) geschärft werden, so dass die Aufgaben einer landesweiten politisch-administrativen Steuerung wirksamer ausgeübt werden können.
Die Berliner Verwaltung wird schnellstmöglich, spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode, in die Lage versetzt, ihre Akten elektronisch zu führen. Das weitere Rollout der Digitalen Akte gemäß der vorliegenden Planung wird konsequent und nutzerorientiert fortgesetzt.
Ein transparentes Verwaltungshandeln prägt das neue digitale Dienstleistungsverständnis der Berliner Verwaltung. Dafür will der Senat die Möglichkeit schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft den Fortgang ihrer Verwaltungsangelegenheit online verfolgen können.
Der Senat will ein Datenschutzcockpit einrichten, damit jede Bürgerin und jeder Bürger jederzeit sehen kann, welcher Teil der Verwaltung aus welchem Grund und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage auf seine/ihre persönlichen Daten zugegriffen hat. Auf Wunsch werden sogenannte Pushmails versendet. Dies fördert das Vertrauen in das Handeln der Verwaltung.

Für die Einbringung neuer Gesetzesentwürfe der Exekutive ist der Digitalcheck verpflichtend.

Der Senat erkennt den Bedarf für neue IT-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung an und prüft nur bei fehlender Praxiserfahrung deren Nutzung im Rahmen verschiedener Machbarkeitsstudien – ansonsten geht Umsetzung vor Prüfung.

Für ein Land wie Berlin wird die Sicherung und Stärkung der Digitalen Souveränität immer wichtiger. Dabei versteht der Senat Digitale Souveränität als die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können.

Die Digitalpolitik wird an den Grundsätzen der Digitalen Souveränität, Nutzerzentriertheit und Agilität ausgerichtet.

Ein neues Datenmanagement, die gemeinsame Datennutzung der gesamten Verwaltung und eine Data Governance, die die öffentlichen Daten auch Dritten (Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft) als Open Data zur Verfügung stellt, ist wesentliche Voraussetzung für die digitale Transformation der Verwaltung. Der Senat will als Zentrum einer neuen Strategie zum gemeinsamen Datenmanagement für die gesamte Berliner Verwaltung den „Berlin DataHub“ gründen.

Das Innovationspotenzial der Technologiestiftung Berlin und des CityLAB Berlin gilt es weiter auf- und auszubauen. Dafür wird der Senat weitere konkrete Formate verabreden, in denen die Technologiestiftung die Verwaltung bei der digitalen Transformation unterstützt: zunächst bei der Verstetigung von Prototypen und der Ertüchtigung offener Infrastrukturen (LoRaWAN). Das CityLAB Berlin wird als Labor-Experimentierraum für die Umsetzung der Digitalpolitik weiter ausgebaut.

Der Senat wird eine Multi-Cloud-Strategie für Berlin erarbeiten und die Berliner Strategie und Lösung in Abstimmung mit der von Bund, Ländern und Kommunen im IT-Planungsrat entwickelten Strategie und – wo immer möglich – mit vorhandenen Lösungen für die Deutsche Verwaltungscloud umsetzen. Ziel ist, zukünftige Basisanwendungen cloudbasiert zur Verfügung zu stellen.

Die Einführung von KI-gestützten Entlastungsmaßnahmen wird mit der Unterstützung von externen Expertinnen und Experten in den Fokus genommen. Die Dienstleistung „Digitales Parkraummanagement“ wird durch die zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit den Ordnungsämtern, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und der für Digitalisierung zuständigen Senatsverwaltung vorangetrieben. Hierfür werden der Antrags- und Überwachungsprozess konsequent digitalisiert und automatisiert. Insbesondere der Antragsprozess wird das erste Beispiel für das neue proaktive Verwaltungshandeln in Berlin. Wir streben an, die hier erhobenen Daten in ein Berliner Ökosystem „Mobilitätsdaten“ einfließen zu lassen. Dieses Ökosystem wird Grundlage für eine evidenzbasierte Verkehrsplanung Berlins sein.

Die Verwendung von Open-Source-Lösungen stärkt die digitale Souveränität der Berliner Verwaltung. Bei der Suche nach geeigneten digitalen Lösungen für die Verwaltungsmodernisierung wird der Senat Open-Source-Lösungen einen besonderen Raumeinräumen. Hierzu gehört auch der bereits intensivierte Austausch zu „best practices“. Bestehende Kooperationen zu Open-Source wird der Senat verstärken und erweitern.
Das Ausrollen des IKT-Arbeitsplatzes auf sämtliche Arbeitsplätze des Landes Berlin mit seinen vier Komponenten Telefonie, LAN, Drucken und BerlinPC wird forciert vorangetrieben.

Der Senat will das ITDZ-Gesetz evaluieren und qualifizieren. Ergänzend prüft der Senat, einen zusätzlichen IT-Dienstleister zu gründen, der sich auf die Bereitstellung von Angeboten für verfahrensabhängige IKT, inklusive cloudbasierter Systeme konzentriert, während die Bestandssysteme (insbesondere verfahrensunabhängige KT und IKT-Basisdienste) vom ITDZ betrieben werden. Das etwaige neue Systemhaus kann als Joint-Venture mit einem erfahrenen Dienstleister starten und Partnerschaften mit dem aufstrebenden GovTech-Sektor in Berlin eingehen.

Die schnellere Modernisierung und Digitalisierung der Berliner Verwaltung und die Beseitigung des Umsetzungsdefizits bei der Digitalisierung erfordert flexible und nachhaltige finanzielle Rahmenbedingungen.

Der Senat wird die übergreifende Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Berlin im Bereich der Digitalisierung weiter ausbauen.

Gerade die Hauptstadt Berlin benötigt einen erhöhten Sicherheitsstandard. Die Digitalisierung von Dienstleistungen erfordert ein hohes Niveau der digitalen Sicherheit durch eine ganzheitliche Umsetzung von Informationssicherheit und Cybersicherheit als Grundlage von Vertrauen in digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft.

Um den bestmöglichen Schutz der IKT-Infrastruktur zu gewährleisten, wird in besonderer Weise in ein landesweit verbindliches, transparent hohes gemeinsames Informationssicherheitsniveau der öffentlichen Verwaltung investiert.

Die Automatisierung von Verwaltungshandeln mittels Algorithmen geht mit einer großen Verantwortung einher. Bestandteil des Qualitätsmanagements wird deswegen nicht nur deren Überprüfung hinsichtlich zu erwartender Effizienzsteigerung sein, sondern auch deren möglichen ungewollten ethischen Auswirkungen. Bei deren Überprüfung orientiert sich der Senat an etablierten internationalen Standards und arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft zusammen.

Kern der Verwaltungsreform ist die Neuordnung der Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken auf Grundlage des Eckpunktepapiers zur Verwaltungsreform. Alle einfachgesetzlichen Reformschritte dazu werden in Abstimmung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung schnellstmöglich eingeleitet. Ein transparentes Monitoring des Reformprozesses unter Beteiligung der Stadtgesellschaft mit dem Ziel optimaler Prozesse wird etabliert.

Das Konnexitätsprinzip wird umgesetzt. Gutes Verwaltungshandeln soll sich in finanziellen Anreizen für die Bezirke auswirken. Die Stellung der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters wird gestärkt.
Es werden eindeutige Verantwortlichkeiten und eine klare Aufgabenverteilung zwischen Senats- und Bezirksebene festgelegt sowie verbindliche und effektive Mechanismen gesamtstädtischer Steuerung gesetzlich verankert, um berlinweit einheitliche Prozesse und Leistungsstandards zu erreichen, beispielsweise im Rahmen einer Fachaufsicht des Senats. Im Vordergrund steht hierbei ein modernes und kooperatives Verständnis der Zusammenarbeit von Haupt- und Bezirksverwaltung. Instrumente der gesamtstädtischen Steuerung zur Optimierung von Verwaltungsprozessen und ihrer Ergebnisse, wie z.B. das Digitalisierungs-Dashboard, werden gestärkt. Die politisch unabhängige Stellung der Bezirksverwaltung bleibt davon unberührt. Dabei fließen gute Beispiele erfolgreicher Bezirke in den Optimierungsprozess ein. Die Arbeitsfähigkeit des Rats der Bürgermeister wird gestärkt.
Der Senat bekennt sich zum Modell der Zielvereinbarung und wird dieses weiter ausbauen. Dieser Prozess wird evaluiert und verschlankt, die abzuschließenden Zielvereinbarungen werden neu justiert. Entscheidend für die Wirksamkeit gesamtstädtischer Zielvereinbarungen ist ein fundiertes Datenmanagement und Monitoring. Evidenzbasierten Verwaltungshandeln ist hierbei zentral für die Vorhaben des Senats.

Die Aufgabenbereiche der Berliner Verwaltung werden auf Doppelzuständigkeiten geprüft und gegebenenfalls freiwerdende Kapazitäten effektiver eingesetzt.

Der Senat verkürzt Behördenwege. Deshalb werden weitere Bürgerämter unbürokratisch eingerichtet und mobile Bürgeramts-Einheiten in entlegeneren Ortsteilen mit schwach entwickelter ÖPNV-Anbindung bereitgestellt. Außerdem entwickelt der Senat Verwaltungssitze in die Kieze und Einkaufsstraßen hinein. Dabei dienen Behörden keinem Selbstzweck und müssen moderne Servicestellen werden.

Darüber hinaus will der Senat die Bürgerämter weiter stärken und einen Springerpool einrichten. Das Projekt zukunftsfähige Ordnungsämter aus dem Zukunftspakt Verwaltung führt der Senat weiter. Für die Ordnungsämter strebt der Senat eine Zielvereinbarung an, um landesweit ein hohes Niveau bei der Sauberkeit, der Überwachung des ruhenden Verkehrs, beim Verbraucherschutz und der Ordnung im öffentlichen Raum zu entwickeln. Vergleichbare Projekte werden aufgesetzt für weitere Ämter, die Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger anbieten.
Der Senat hat ein serviceorientiertes Verständnis von öffentlicher Verwaltung. Zielsetzung ist beispielsweise, dass die Verwaltung Bürgerinnen und Bürger darauf hinweist, wenn ihre Ausweisdokumente zu verlängern sind.

Der Senat wird schnellstmöglich unter der Beteiligung des Rats der Bürgermeister, einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung vorlegen, welches das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz und den Zuständigkeitskatalog ersetzen soll. Verwaltungsverfahren und -prozesse werden optimiert, verschlankt und beschleunigt. Dazu werden insbesondere alle Planungs- und Genehmigungsverfahren – wo sinnvoll, unter Einbindung externer Expertise – systematisch auf Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenziale geprüft.

Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und Beschleunigung prüft der Senat Anwendung von Genehmigungsfiktionen.

Die Einführung von neuen Verwaltungsvorschriften und -regeln soll sich am Grundsatz besserer Rechtssetzung und am One-in-One-out-Verfahren orientieren. Ziel ist es, den Anstieg von Belastungen dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch gewollte Maßnahmen zu behindern.
Um den Kulturwandel in der Berliner Verwaltung zu fördern, wird der Senat ein landesweites Qualitätsmanagement institutionalisieren. Bestandteil des Qualitätsmanagements ist die Optimierung von Verwaltungsprozessen. Diese sollen agiler, resilienter und evidenzbasierter werden. Dazu wird genau geschaut, wie diese Prozesse zwischen Land und Bezirken untereinander effizienter aufeinander abgestimmt werden können.

Wirtschaft, Energie und Betriebe

Wirtschaft

Es ist das Ziel des Senats, Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg im nächsten Jahrzehnt klimaneutral zu transformieren und zu einem der bedeutendsten Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandorte Europas weiterzuentwickeln.

Die bestehenden Clusterstrategien werden überprüft und der Senat wird für einen neuen clusterübergreifenden Fokus Kreislaufwirtschaft im Sinne des European Green Deal werben. Der Senat prüft, die gemeinsame Innovations- und Clusterstrategie (innoBB 2025) an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen und klimaneutral weiterzuentwickeln.

Der Senat wird insbesondere die Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion weiter stärken. Leuchtturmprojekte wie das Translationszentrum für Gen- und Zelltherapien sind hierfür ein gutes Beispiel und bilden den Nukleus für die Weiterentwicklung des Biotechnologie-Standorts zu einem globalen Hotspot für neuartige Therapien. Dafür ist neben der Förderung des Ökosystems auch die Stärkung der entsprechenden Aufsichts- und Genehmigungsbehörden erforderlich.
Der „Steuerungskreis Transformation der Berliner Industrie“ (SKIP) wird unter Einbindung der Sozialpartner fortgeführt und weiterentwickelt.

Der Senat verfolgt das Ziel, den Anteil industrieller Fertigung in Berlin zu erhöhen und Wertschöpfungsketten klimaneutral zu erweitern. Unternehmen werden mit gezielten Förderstrukturen bei der Digitalisierung, Dekarbonisierung und Fragen des demografischen Wandels sowie bei Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten passgenau unterstützt. Der Masterplan Industriestadt Berlin wird auf die Ziele der Internationalisierungsstrategie, Ansiedlungspolitik und Standortmarketing hin weiterentwickelt. Die Zukunftsorte und die bestehenden Unternehmensnetzwerke werden gestärkt.

Um dem Wirtschaftsstandort Berlin neue Wachstumsimpulse zu geben, wird ein tragfähiges Konzept für eine international aufgestellte Wirtschaftskonferenz entwickelt. Gemeinsam mit Berlin Partner und abgestimmt mit den Bezirken wird ein aktives Standortmarketing zum Thema Wirtschaft entwickelt. Die Zusammenarbeit von Berlin Partner und visitBerlin soll stärker miteinander verzahnt und intensiviert werden.

Zur Unterstützung von Berliner KMU bei der digitalen Transformation wird die Digitalagentur Berlin unter anderem im Themenfeld IT-Sicherheit und Präventionsmaßnahmen weiter ausgebaut und die Digitalprämie fortgeführt. Die Einrichtung einer Servicestelle „Datenschutzberatung“ wird geprüft.

Die Gigabitstrategie des Landes Berlin wird fortgeführt und bis 2028 umgesetzt. An den zentralen Industriestandorten sowie an den Zukunftsorten wird das Glasfasernetz bis 2025 aufgebaut. Dem Ausbau von Glasfaser, symmetrischen Gigabitanschlüssen und 5G durch standardisierte Genehmigungsverfahren im Rahmen des Zukunftspakts der Verwaltung wird weiterhin hohe Priorität eingeräumt. Um flächendeckende Mobilfunknetze zu ermöglichen, stellt das Land Berlin landeseigene Gebäude bevorzugt zum Mobilfunkausbau zur Verfügung. Das Gigabit-Kompetenz-Team (GKT) und das Berliner Breitband Portal werden gestärkt und die Öffentlichkeitsarbeit wird ausgebaut.

Das erfolgreiche Programm „Neustart Berlin“ wird weiterentwickelt. Im Fokus dabei stehen das Gastgewerbe, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft, der Einzelhandel sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Betreffende Branchen bleiben bis Ende 2024 von der Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland befreit.

Der Zugang zu Fördermitteln soll so einfach wie möglich gestaltet und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn für Selbständige berücksichtigt werden.

Der Senat unterstützt die internationale Ausrichtung der Berliner Unternehmen und internationale Wirtschaftskooperationen mit anderen Regionen, ebenso die Wirtschaftsförderungen in den Bezirken. Auch die bezirklichen Unternehmensnetzwerke werden mit einer gemeinsamen Strategie zur Stärkung ihrer Arbeit unterstützt.

Die Berliner Wirtschaftsbüros in den USA und China werden evaluiert. Weitere Standorte für Berlin-Büros werden identifiziert.

Das Aktionsbündnis Fairer Handel wird gestärkt, die entwicklungspolitischen Leitlinien werden überarbeitet und die Ausrichtung an den UN-Nachhaltigkeitszielen wird fortgesetzt. Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) soll gestärkt und die laufenden Projekte fortgeführt werden.

Der Senat setzt sich für schnellere Antragsverfahren von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland ein, anknüpfend an die bestehenden Strukturen des Business Immigration Service (BIS) bei Berlin Partner.

Die migrantische Ökonomie ist eines der starken Potenziale der Stadt und verfügt über Ressourcen, die mit passgenauen Qualifizierungs- und Förderangeboten gestärkt werden. Stipendien und Fonds sollen zur Gründung ermutigen. Auswahlgremien werden divers besetzt. Der Preis „Vielfalt unternimmt“ wird dauerhaft verankert. Es wird geprüft, wie diskriminierungsfreie und anonymisierte Bewerbungen auf Förderprogramme ermöglicht werden können.

Der Senat verfolgt das Ziel, Berlin als Europas Startup- und Gründungs-Hauptstadt sowie als Zentrum von Innovation und Nachhaltigkeit zu entwickeln und diese Entwicklung mit einer Kampagne kommunikativ zu begleiten.

Das Berliner Startup-Stipendium wird weiterentwickelt und die fallweise Ausdehnung auf 12 Monate geprüft. Der Senat wird sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass Gründerinnen und Gründer aus Nicht-EU-Ländern unter vorgegebenen Kriterien in Berlin gründen können. Eine Öffnung der Berliner Förderprogramme für Menschen ohne akademischen Abschluss wird angestrebt.

Die Startup-Agenda wird umgesetzt, mit bestehenden Strategien und Bestandsunternehmen verzahnt und Social Entrepreneurship gefördert. Der runde Tisch „Startups“ wird von der Wirtschaftsverwaltung fortgeführt und die Startup-Map weiterentwickelt. Hochschulen sollen stärker untereinander und mit der Wirtschaft in Innovationsnetzwerken zusammenarbeiten, hierzu wird die Etablierung eines KMU-Büros geprüft. Damit das Berliner Startup-Ökosystem bei der Lösung der Aufgaben der Digitalisierung stärker einbezogen werden kann, werden Hackathons oder andere Formate unterstützt. Darüber hinaus ist die Sichtbarkeit über die relevanten Forschungsergebnisse mittels einer Plattform notwendig, um das Know-how erfolgreich in die Unternehmen zu transferieren.

Um den Anteil der Gründerinnen und Meisterinnen am Wirtschaftsgeschehen in Berlin deutlich zu erhöhen, werden der Chancenfonds für weibliche Gründungen sowie weitere begleitenden Maßnahmen verstetigt und ausgebaut. Die enthaltenen Beratungsangebote zur Existenzgründung und die Berufsorientierung werden mit Blick auf die MINT-Fächer und handwerkliche Berufe gestärkt. Über die IBB-Ventures will der Senat den Zugang von Frauen zu Venture Capital stärken, Hemmnisse abbauen und weibliche Business Angels beim Matching stärker unterstützen. Die Unternehmerinnen-Akademie und den Unternehmerinnen-Tag wird der Senat stärken.

Der Senat unterstützt die Gründung eines GovTech Campus Berlin – als integrierter Bestandteil des GovTech Campus Deutschland –, um die Zusammenarbeit der Berliner KMU und Startup-Szene mit der Berliner Verwaltung zu erleichtern und zu intensivieren.

Zur Bündelung der existierenden Initiativen und Vernetzung mit der Wirtschaft wird ein Berliner KI-Hub gegründet. Berlin soll ein international relevantes Zentrum für Deep-Tech werden. Der DeepTechAward und die DeepTechBerlin-Kampagne werden langfristig gesichert. Der Senat wird die Berlin Finance Initiative dabei unterstützen, ein House of Finance and Tech in Berlin zu etablieren.

Mit dem Impact-Fonds werden ökologische, soziale und nachhaltige Startups gestärkt.

Ideen und Produkte „Made in Berlin“ sollen auch in Berlin verstärkt erprobt und zur Anwendung gebracht werden. Der Senat wird daher die Pilotförderung von Reallaboren ausbauen und für sie vereinfachte Rahmenbedingungen schaffen. Unter Einbindung der lokalen Wirtschaft fördert er die Einrichtung zusätzlicher, gegebenenfalls mobiler Labore in den Kiezen. Lokale Innovationsprojekte und Reallabore werden unterstützt.

Das in Oberschöneweide geplante Innovations- und Technologiezentrum Industrie 4.0 wird kurzfristig gemeinsam mit der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft umgesetzt.
Der Berliner Kunstmarkt mit der Gallery Weekend und der Positions wird gestärkt und die DesignWeek ausgebaut. Die Netzwerkarbeit und Acceleration-Programme des Fashion Hub werden fortgesetzt. Die Netzwerkarbeit und Acceleration-Programme des Fashion Hub werden fortgesetzt. Der Senat begrüßt, dass sich die Berliner Fashion Week als einzigartiger Nukleus für Nachhaltigkeit und Tech etabliert hat. Diesen Weg wird der Senat verstetigen.

Der Senat setzt sich für die Etablierung einer Leitveranstaltung im Games-Bereich ein und unterstützt eine Anschubfinanzierung des „House of Games“. Die Marke „GamesCapitalBerlin“ wird neu ausgerichtet. Kooperationen mit dem Computerspielemuseum und der Internationalen Computerspielesammlung (ICS) werden genutzt, um die Sichtbarkeit zu verbessern, weitere Synergien zu nutzen und die Attraktivität des Standortes zu steigern. Die Runden Tische „Games“ und „E-Sports“ werden von der Wirtschaftsverwaltung weitergeführt.

Um digitalen Verwertungsformen in der Musikwirtschaft gerecht zu werden, wird das Musicboard beauftragt, Künstlerinnen und Künstler zur Selbstvermarktung zu befähigen.

Der Senat unterstützt die Etablierung eines neuen, international ausgerichteten Kreativ- und Digitalfestivals als Kombination aus Messe, Konferenz und Festival, das Kreativ- und Tech-Branchen verbindet. Lokale, nationale und internationale Künstlerinnen und Künstler sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sollen zusammengebracht und die Berliner Veranstaltungswirtschaft eingebunden werden.

Regelmäßig alle zwei Jahre wird zudem ein Kultur-, Kreativ- und Digitalwirtschaftsbericht veröffentlicht, der neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch die Wechselwirkungen mit anderen Branchen/ Märkten darstellt.

Im Handwerk will der Senat mehr Kapazitäten durch Aus- und Weiterbildung und Qualifikation begleitend zu offiziellen Ausbildungsgängen schaffen. Die „Klimaberufe“ müssen attraktiv gestaltet werden. Klimaschutz muss zum Jobmotor für Berlin werden.
Um die Attraktivität des Handwerks zu steigern, wird der Senat die Meisterfortbildung kostenfrei stellen. Das Aktionsprogramm Handwerk soll fortgeführt und zur Zukunftsfähigkeit des Handwerks weiterentwickelt werden. Die Meistergründungsprämie und den MeisterBONUS setzt der Senat um.

Der Senat wird das Tourismuskonzept 2018+ für Berlin fortschreiben. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Resilienz-, Anpassungs- und Innovationsfähigkeit und das nachhaltige Wirtschaften der Branche gelegt. Die Umsetzung des Fonds „Ökologischer Tourismus“ wird fortgesetzt.
Instrumente der Tourismusförderung wird der Senat nutzen, um Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern und die touristischen Strukturen auf Bezirksebene zu stärken, um Destinationen weiterzuentwickeln, neue zu schaffen und deren Vermarktung zu sichern. Die Installation des touristischen Stadtinformationssystems, einschließlich digitaler Nutzungs- und Präsentationsmöglichkeiten, wird weiterentwickelt.

Die Abschaffung der Meldepflicht in der Übernachtungsbranche wird der Senat prüfen und sich alternativ für die Digitalisierung einsetzen.

Gemeinsam mit Brandenburg wird ein Wassertourismuskonzept entwickelt.

Die Errichtung eines Campus für Hotellerie und Gastronomie (HOGA-Campus), als Ort der Aus- und Weiterbildung für die Branche, wird geprüft.

Der Senat wird visitBerlin als Tourismusförderer stärken und damit beauftragen, weitere Großkongresse für Berlin zu gewinnen, um die Marke Berlin weltweit zu positionieren. Der World Health Summit wird gestärkt.

Der Senat prüft die Idee einer EXPO 2035 in Berlin. Mittels eines breit angelegten Beteiligungsprozesses soll ein dezentrales Konzept gemeinsam mit den Partnern der Metropolregion und unter Einbindung der Stadtgesellschaft entwickelt werden.

Der Senat bekennt ausdrücklich sich zum Messestandort Berlin. Der Masterplan soll fortentwickelt sowie der eingeleitete Strategieprozess für die Messe der Zukunft fortgeführt werden. Mit der zu prüfenden Verstetigung und Weiterentwicklung des Kongressfonds, der um den Schwerpunkt „Messe von Morgen“ für innovative Formate erweitert wird, werden Messe- und Kongressgeschäfte unterstützt. Die Einführung eines Festivalfonds wird geprüft, Formate der nachhaltigen Veranstaltungswirtschaft werden unterstützt.

Das Konzeptverfahren zur Wiederbelebung des ICC wird weiterverfolgt. Rechtlich zulässige Zwischennutzungen, die keine erheblichen Baumaßnahmen erfordern sowie anderweitig finanziert und verantwortet werden, sollen ermöglicht werden.

Der Senat ist sich der Bedeutung der Internationalen Luft- und Raumfahrtaustellung (ILA) bewusst und wird die Voraussetzungen schaffen, um die ILA am Standort in Selchow zu halten. Hierfür wird gemeinsam mit Brandenburg und den relevanten Partnern ein tragfähiges, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Konzept erarbeitet.

Der Senat bekennt sich zu den Berliner Zentren und Berlins vielfältiger Kiezstruktur und wird in einem Zentrengipfel Strategien zur Entwicklung des Handelsstandortes Berlin und dem lokalen Handel entwickeln. Unter dem Dach des Zentrengipfels wird jeweils für identifizierte Standorte eine „Task Force Zentrenentwicklung“ eingerichtet. Diese wird für den Standort in Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wirtschaft, den betroffenen Bezirken sowie den Akteuren und Akteurinnen vor Ort (Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbetreibende) Konzepte für eine Reaktion auf veränderte Einkaufsgewohnheiten erarbeiten und diese in der Umsetzung begleiten. Dabei sollen insbesondere neue Nutzungsmischungen, Zwischennutzungen, Leerstandsmanagement und die verstärkte Integration kultureller, sozialer und öffentlicher Nutzungen betrachtet sowie einer Verödung der Erdgeschosszonen entgegengewirkt werden.

Mit Wettbewerben wie „Mittendrin Berlin!“ und einem gezielten Geschäftsstraßenmanagement unter Einbeziehung der Bezirke will der Senat Kooperationsprojekte und zivilgesellschaftliche Formate zur Stärkung der Standorte entwickeln.

Das Berliner Gesetz zur Gründung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG) will der Senat novellieren und die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung durch die IBB schaffen.

Unter Berücksichtigung der gerichtlichen Beschlusslage zum Ladenöffnungsgesetz wird der Senat die bestehenden Regelungen zur Sonntagsöffnung rechtssicher gestalten.

Die Einführung eines Gewerbemietspiegels über eine Bundesratsinitiative und die Verbesserung eines angemessenen Kündigungsschutzes werden geprüft.

Neben dem Neubau von gemischt genutzten Gewerbehöfen sollen die LWU und die berlinovo Flächen für Kleingewerbe, Kulturbetriebe und soziale Einrichtungen zu bezahlbaren Mieten bereitstellen. Der Senat unterstützt dezentrale Gewerbeflächenentwicklungskonzepte und wirkt bei der BIM sowie dem Berliner Großmarkt auf transparente Vermietungsregelungen, Bedarfsgerechtigkeit und soziale Staffelung hin.

Die Digital- und Kreativwirtschaft wird bei privatwirtschaftlichen Investitionen in neue Gewerbeflächen unterstützt. Dazu wird der Senat auch die Umnutzung einzelner Flächen, gegebenenfalls auch mit Werkswohnungen, von zuvor anderer Nutzung ermöglichen.
Das Konzept der Gewerbehöfe wird gemeinsam mit der WISTA vorangetrieben. Dem bereits begonnenen Projekt Gewerbehof 2.0 in Lichtenberg sollen kurzfristig weitere Standorte in der Stadt folgen.

Die für Rechenzentren benötigten Flächen müssen in der Stadt bereitgestellt werden. Als Lebensadern der digitalisierten Welt benötigen Rechenzentren Flächen in der Stadt, gleichzeitig sollten sie energetische Vorzeigeprojekte sein. Der Senat entwirft ein Konzept, welche Flächen für Rechenzentren mit energetischer Synergie bei Abwärme genutzt werden können.

Um die Planung der verfügbaren Flächen in der Stadt für die Ansiedlung von Gewerbe, Industrie, erneuerbarer Energien, soziale Infrastruktur und Wohnungsbau mit einem transparenten und breit nutzbaren Flächenkataster zu verbinden, wird der Senat einen digitalen Zwilling von Berlin erarbeiten lassen. Bereits bestehende Anstrengungen, um bestehende Daten der Geoinfrastruktur anwendbar zu machen (Data Hub) werden dazu fortgeführt und eingebunden.

Das Vergabewesen wird modernisiert und zeitgemäß organisiert. Hierzu wird ein berlinweiter, verbindlicher Standard entwickelt. Es wird sichergestellt, dass hinreichend große Organisationseinheiten auf Landes- und Bezirksebene geschaffen werden.

Durch Entbürokratisierung und die Anpassung des Vergaberechts sollen die Berliner Wirtschaft entlastet und ihr in Zeiten von Inflation und Fachkräftemangel Möglichkeiten zu freier Entfaltung verschafft werden. Soziale und ökologische Standards bleiben erhalten.

Es ist das Ziel des Senats, dass sich mehr kleine und mittlere Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz und die entsprechenden Verordnungen werden im Jahr 2024 evaluiert. Dabei wird sichergestellt, dass der Zuschlag auf Grundlage einer transparenten Bewertungsmatrix aus Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit erfolgt.

Die Kompetenzstelle „Faire Vergabe“ und die zentrale Kontrollgruppe im Wirtschaftssenat setzen ihre Arbeit fort.

Die Vergabe von staatlichen Aufträgen an Inklusionsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird vereinfacht. Der Senat will Inklusionsunternehmen stärken.

Energie

Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Klimaneutralität sind handlungsleitend für den Senat. Er verfolgt das Ziel, die energiewirtschaftlichen Abhängigkeiten Berlins schnellstmöglich zu überwinden und die Transformation hin zur klimaneutralen Stadt durch Innovation und Investitionen voranzutreiben.

Der Senat will den Branchendialog Energieversorgungssicherheit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft weiterführen.

Für den Senat sind der Bericht der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“, das Berliner Energiewendegesetz (EWG) sowie das „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) Leitlinien seiner Energiepolitik.

Das Land Berlin wird schnellstmöglich eine Gesamtstrategie für den Ladeinfrastrukturausbau vorlegen. Neben dem Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum durch die Stadtwerke wird der Aufbau in privaten Räumen durch private Akteure forciert. Der Senat prüft, welche öffentlichen Flächen hierfür zur Verfügung gestellt werden können. Das Stromnetz muss zügig für den erforderlichen Ausbau ertüchtigt werden.

Die Durchführung der Baumaßnahmen an der Netzinfrastruktur muss mit digitalen Instrumenten umgesetzt werden. Daher sollen insbesondere für kleinere Maßnahmen die Möglichkeiten der Genehmigungsfiktion ausgeweitet werden.

Der Senat strebt mit dem Ziel der Versorgungssicherheit und Preisstabilität Eigentum an Energieinfrastrukturen an. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Energiewirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Verringerung von Energieabhängigkeiten geboten. Der Senat verfolgt weiter die Pläne zum Erwerb der Fernwärme, um sie zusammen mit starken industriellen Partnern zu betreiben und zu finanzieren. Hierzu wird eine Mehrheitsbeteiligung an der GASAG mit dem langfristigen Ziel eines integrierten Netzbetriebs für Gas und Wärme angestrebt. Im Fall eines Anteilserwerbs wird die GASAG als Gesamtunternehmen erhalten werden. Für den Senat sind der Erwerb der Fernwärme und die Mehrheit von Gesellschafts- und Stimmrechtsanteilen an der GASAG sich wirtschaftlich und vertraglich gegenseitig bedingende Themen.

Mit den Berliner Wasserbetrieben wird ein belastbares Konzept zur Nutzung von Abwasserwärme erarbeitet. Der Senat wird die Potenziale der Geothermie konsequent nutzen und hierfür den Energieatlas um Geothermie erweitern. In Ergänzung zur Bundesförderung wird eine Förderung der Tiefengeothermiebohrung geprüft, ebenso wie die Förderung zum Austausch von fossil befeuerten Heizungen durch klimaneutrale Heizungsanlagen.

Die Kooperation zwischen den Stadtwerken und den Berliner Wohnungsbaugesellschaften und Bezirken bei Solar- und anderen Energieprojekten wird ausgebaut. Die Berliner Stadtwerke als wichtige Partner der Energie- und Klimawende werden gestärkt.

Es wird eine Vereinbarung zum Thema gemeinsame Energieregion Berlin-Brandenburg angestrebt. Dafür wird ein gemeinsames Arbeitsgremium mit Vertretern aus beiden Bundesländern, den Energieversorgern und den Netzbetreibern benötigt.

Mit der Berliner Wirtschaft will der Senat unabhängig von der Unternehmensgröße Programme zur Unterstützung bei der Umstellung auf klimaneutrale Energiesysteme entwickeln.

Es müssen Windpotenziale erfasst und entsprechende Windeignungsflächen zügig ausgewiesen werden. Die 0,5 Prozent der Berliner Landesfläche, die mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ bis 2032 ausgewiesen werden müssen, wird der Senat mit einem beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren auch für innerstädtische Kleinwindanlagen auf geeigneten hohen Gebäuden zeitlich ambitioniert ermöglichen.

Mit einer ambitionierten Politik für grünen Wasserstoff in allen Sektoren soll in Berlin in den kommenden Jahren der Markthochlauf für Wasserstofftechnologien erfolgen und damit ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Dazu soll die notwendige technische Infrastruktur und Kooperationen ausgebaut werden. Der Senat prüft die Möglichkeiten der Beschleunigung des Anschlusses an das geplante Wasserstoff-Backbone und will die gemeinsam mit dem Land Brandenburg entwickelte Wasserstoff-Roadmap umsetzen und weiterentwickeln. Außerdem soll der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur für den Schwerlastverkehr in der Metropolregion Berlin-Brandenburg unterstützt werden.

Der Senat wird den „Masterplan Solarcity“ vorantreiben, um das Ausbauziel von 25 Prozent an der Berliner Stromerzeugung so schnell wie möglich zu erreichen. Die erfolgreiche Solarkampagne wird umgesetzt, um gemeinsam mit dem Berliner Handwerk den Ausbau von Solaranlagen weiter zu beschleunigen. Die Fortführung des Solaranlagen-Förderprogramm (SolarPlus) der Investitionsbank wird sichergestellt und deutlich ausgebaut, insbesondere auch im Hinblick auf die Nutzung von Fassaden.

Der Bau und die Genehmigung von PV-Anlagen auf Parkplätzen vor Einkaufszentren und Supermärkten soll erleichtert werden.

Der Senat sieht die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter an der Energiewende in Form von Mieterstrommodellen als wichtigen Baustein für die Erschließung der Photovoltaik-Potenziale der Berliner Gebäude. Er wird sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass gewerbliche Mieterstromprojekte gleichgestellt werden.

Das Informations- und Unterstützungsangebot des Solarzentrums wird verstetigt. Geeignete Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden, wie Schulen oder Verwaltungsgebäuden, werden in einen gesamtstädtischen Installationsplan für Solaranlagen aufgenommen.

Das SolarReadiness-Programm für öffentliche Gebäude zur Unterstützung des Solarenergieausbaus soll fortgesetzt und bei Bedarf aufgestockt werden.

Bestehende Förderprogramme des Landes, wie z. B. Effiziente Gebäude Plus, werden deutlich aufgestockt, verstetigt und weiterentwickelt. Dabei wird das Land mit gutem Beispiel vorangehen. Grundsanierungen öffentlicher Gebäude werden so ausgeführt, dass sie mit dem Ziel der Klimaneutralität Berlins vereinbar sind. Sanierungsfahrpläne werden entsprechend angepasst. Für den privaten Wohnungsbestand sollen Förderprogramme aufgestockt und weiterentwickelt werden.

Um dem Leitbild „Energieeffizienz zuerst“ zu entsprechen, will der Senat für den öffentlichen Gebäudebestand ein Energiemonitoring einsetzen.

Der öffentliche Neubau von Gebäuden wird möglichst energie- und klimaschonend geplant. Die Berliner Stadtwerke sollen bei öffentlichen Bauprojekten unterstützen, PV-Anlagen zu installieren und zu betreiben.

Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Antidiskriminierung und Vielfalt

Arbeit

Gute Arbeit in allen Bereichen ist für den Senat der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Es gilt das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“.

Die Bezirke sollen jeweils prüfen, eine Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner für Gute Arbeit und Ausbildung zu benennen.

Der Senat stärkt insbesondere die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt.

Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn bleiben erhalten und werden dynamisch angepasst. Die prozentuale Höhe der Anpassung des Landesmindestlohns und des Landesvergabemindestlohns soll den prozentualen Steigerungsempfehlungen der Bundesmindestlohnkommission entsprechen. Der Landesmindestlohn und der Landesvergabemindestlohn dürfen den bundeseinheitlichen Mindestlohn um höchstens bis zu 1,50 Euro übersteigen; höchstens entsprechen Landesmindestlohn und Landesvergabemindestlohn dem Betrag, der erforderlich ist, um nach 45-jähriger sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung eine Altersrente ohne Aufstockung aus weiteren Sozialsystemen zu ermöglichen. Der Landes- und Vergabemindestlohn sollen dem Grundstundenlohn ohne weitere Zulage entsprechen. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf für eine dementsprechende Anpassung vorlegen.

Das– neben der Fachkräftezuwanderung – im Inland vorhandene Erwerbspotenzial wird besser gefördert. Dazu wird der Senat die Steuerung der Fachkräftepolitik zentralisieren, eine Fachkräftestrategie umsetzen und eine Verbleibstudie für Berliner Studierende erstellen.

Für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ist die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse unerlässlich. Das LAGeSo soll gestärkt werden. Der Senat wird Berlins Wirtschaft bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte unterstützen und legt bis Mitte 2024 ein Konzept vor. Zudem wird eine bessere Unterstützung bei Berufsanerkennungen, die nicht über das Landesamt erfolgen, angestrebt.

Der Senat wird zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen beitragen und Scheinselbständigkeit zurückdrängen. Das „Haus der Selbständigen“ wird der Senat unterstützen und im Bund darauf hinwirken, den Eintritt von Solo-Selbständigen in die gesetzliche Gesundheits- und Rentenversicherung zu erleichtern.

Der Senat unterstützt überall innerbetriebliche Mitbestimmung auf gesetzlicher Basis – andere Formen zur Ersetzung der gesetzlichen Mitarbeitervertretungen schließt der Senat aus.

Die Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt bei der Senatsverwaltung für Arbeit. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGeTSi) soll gestärkt werden.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird die Regionalisierung der Ahndung weiter vorangebracht.
Das Land Berlin soll als attraktiver und moderner Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein angenehmes Arbeitsumfeld und gute Arbeitsbedingungen bieten. Landesbetriebe und landeseigene Gesellschaften sollen bei geeigneter Qualifikation mindestens ein Prozent ihrer Stellen mit Personen besetzen, die durch das Budget für Arbeit (und Budget für Ausbildung) gefördert werden. Der Entgeltgleichheit-Check wird in den Verwaltungen und landeseigenen Betrieben verbindlich angewendet.

Der Senat sorgt für eine schrittweise Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutterunternehmen, wenn nicht unabweisbare sachliche Gründe dagegenstehen. An der Tariftreue im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz wird festgehalten, die Mitarbeitenden in den Vergabestellen werden entsprechend geschult.

Aus- und Neugründungen dürfen nur sachlich begründet und nicht zum Beispiel zur Tarifflucht, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder Erschwerung von Mitbestimmung erfolgen. Bereits erfolgte Aus- und Neugründungen will der Senat zurückfrühen.

Landeseigene Unternehmen sollen Vollmitglieder in den jeweiligen Arbeitgeberverbänden werden. Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten wird fortgeführt.

Sachgrundlose Befristungen im Verantwortungsbereich des Landes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sachgrundbezogene Befristungen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren. Der Senat setzt sich im Bund dafür ein, prekäre Beschäftigung weiter einzuschränken. Das Projekt Joboption Berlin wird weiterentwickelt. Das Land Berlin soll in all seinen Behörden und Betrieben mindestens fünf Prozent der Stellen mit Menschen mit (Schwer-) Behinderung oder ihnen gleichgestellten Personen besetzen und Arbeitsplätze bei Bedarf barrierefrei gestalten. Die Unternehmen im Eigentum des Landes Berlin sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts werden ab dem 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, die Ausgleichsabgabe in fünffacher Höhe des Regelsatzes zu entrichten.

Berlin wird Vorbild für gute Ausbildung. Die Zahl der Ausbildungsplätze will der Senat erhöhen und die Rahmenbedingungen für Ausbildung verbessern. Das Land Berlin, die landeseigenen Unternehmen und Stiftungen stehen in der besonderen Verantwortung, die Anzahl der Ausbildungsplätze, insbesondere für strukturell benachteiligte Menschen, zu steigern. Die Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden und Fachschülerinnen und -schülern wird der Senat in den Fokus nehmen.

Der Senat steht für die Gleichwertigkeit von akademischer und nicht-akademischer Bildung ein. Der Senat wird Frauen und unterrepräsentierte Gruppen bei der beruflichen Weiterentwicklung und dem Aufstieg zur Führungskraft unterstützen, etwa bei der Meisterprüfung. Ziel ist auch die Förderung der Erlangung der Ausbildungsbefähigung. Der Senat entwickelt eine Berliner Ausbildungsgarantie, die vor allem die Übergänge zwischen Schule und Beruf in den Blick nimmt. Mit der Berliner Ausbildungsplatzgarantie ab dem Ausbildungsjahr 2024/25 werden mehr Menschen in Ausbildung gebracht, auch um niemanden nach der Schulzeit zurückzulassen. Der Senat wird schnellstmöglich ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung der Ausbildungsplatzgarantie vorlegen. In einem Bündnis für Ausbildung will der Senat gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft und weiteren Akteuren der Berufsbildung erreichen, dass in den Berliner Betrieben bedarfsgerecht ausgebildet wird. Im Rahmen des Bündnisses werden Wege für eine dauerhafte Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen erörtert. Es wird umgehend ein im Senat konsentierter Gesetzentwurf für eine Ausbildungsplatzumlage erarbeitet und im Bündnis vorgelegt. Das Ergebnis der Bündnisarbeit muss die dauerhafte Schaffung von mindestens 2000 zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen bis zum 30. April 2025 sein. Sind diese zusätzlichen Ausbildungsplätze nicht bis zum 30. April 2025 dauerhaft geschaffen, wird vor der Sommerpause 2025 ein parlamentarisches Verfahren für eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage abgeschlossen.

Der Senat erarbeitet ein Konzept für eine unabhängige zentrale Beschwerde- und Beratungsstelle für Auszubildende bei Problemen an den Schulen oder bei der Arbeitsstelle. Diese soll 2025 starten.

Streik ist ein Grundrecht, auch für Auszubildende. Dort wo das Land Berlin Regelungsmöglichkeiten hat, werden Streiktage nicht auf die Fehlzeiten von Auszubildenden angerechnet.

Es werden mehr inklusive Ausbildungsplätze durch den öffentlichen Dienst und die landeseigenen Unternehmen geschaffen. Die Einführung einer verbindlichen Quote wird geprüft. Bis Ende 2025 sollen 100 Budgets für Ausbildung vereinbart werden. Die Jugendberufsagenturen und Reha-Abteilungen der Jobcenter werden als Partner für bessere Aufklärung sowie für eine Kampagne für die Nutzung des Budgets gewonnen.

Der Senat wird Unternehmen bei Investitionen in Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Transformationsprozessen, die nicht durch das Qualifizierungschancengesetz abgedeckt werden, unterstützen. Die Weiterbildungsverbünde in Berlin und die Fachstelle Qualifizierungsberatung in KMU werden berlinweit ausgebaut und gebündelt.

Der Senat unterstützt die zielgruppenspezifische Erarbeitung von Strategien für entsprechende Qualifizierungsangebote zur Aneignung von digitalen Kompetenzen und Sicherung von armutsfesten Einkommen. Das Land Berlin unterstützt mehrsprachige Beratungsangebote zu Elternzeit und Pflege. Zur Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden passende Maßnahmen geprüft.

Der Senat unterstützt die attraktiven Aus- und Weiterbildungsangebote der Jobcenter. Gute Beratung sowie zielgerichtete und individuell angepasste Vermittlungsmaßnahmen ermöglichen Langzeitarbeitslosen den Weg zurück in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in für sie passende Berufe und Branchen. Weiterbildung und Qualifizierung sollen gleichrangig unterstützt werden, dazu gehört für den Senat auch eine dreijährige Berufsausbildung. Bewährte Vermittlungsprojekte – wie beispielsweise das Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) und das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) – werden unterstützt.

Der Senat steht zu den bestehenden Verträgen des Solidarischen Grundeinkommens. Eine Weiterentwicklung der aktiven Arbeitsmarktinstrumente wird der Senat im Bundesrat konstruktiv unterstützen. Er steht zur zuverlässigen Finanzierung der Berliner Jobcenter. Beschäftigte der Jobcenter sollen regelmäßig von Weiterbildungen profitieren und das Modell der Lichtenberger Aktiv-Teams für ganz Berlin Anwendung finden. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, insbesondere im Bereich der Intensivvermittlung, will der Senat verbessern. Der Senat unterstützt die Jobcenter, bei der Einrichtung der unabhängigen Schlichtungsstelle einheitliche Strukturen für ganz Berlin zu etablieren.

Der Senat will bei der Refinanzierung der Arbeit der Träger die Kosten berücksichtigen, die durch die Betriebsratsarbeit entstehen. Es wird geprüft, wie Sachkosten oder anteilige Sachkosten einschließlich der darin enthaltenen Overhead-Kosten im Einzelfall besser berücksichtigt werden können. Die Refinanzierung des Tarifvertrages für Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgebermodell wird weiterhin sichergestellt.

Die Bekämpfung von Altersarmut muss bereits in der Erwerbsphase ansetzen. Dazu werden die Beratungs-, Bildungs- und Beschäftigungsinfrastruktur gestärkt, um insbesondere Menschen in langen Phasen prekärer Einkommenssituationen und unbezahlter Sorgearbeit zu unterstützen. Da Frauen überproportional von Armut im Alter betroffen sind, will der Senat insbesondere durch zukunftsorientierte Modelle der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Geschlechter der Altersarmut entgegenwirken.

Für jede Taxi- und Mietwagenkonzession sollen die Unternehmen die rechtskonforme Erfassung der Arbeitszeiten und die entsprechenden Lohnzahlungen nachweisen. Der Senat orientiert sich dabei an dem in Hamburg praktizierten Modell.

Die Angebote „Komm auf Tour“ und das „Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung“ sollen in allen Bezirken durchgeführt und die dafür bereitgestellten Mittel aufgrund des gestiegenen Bedarfes erhöht werden. BOkompakt als Orientierungsinstrument für Jugendliche mit Beeinträchtigungen wird fortgeführt. Der Senat wird ein Pilotprojekt zur Stärkung der aufsuchenden Berufsorientierung in ausgewählten Quartieren mit sozialen Herausforderungen auflegen und hierzu schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten.

Soziales

Berlin steht wie keine andere Stadt für das soziale Miteinander und unterhält ein beispielloses Netz an Einrichtungen und Angeboten. Soziale Angebote werden bedarfsgerecht weiterentwickelt und für die Berlinerinnen und Berliner leichter zugänglich gemacht.

Der Senat wird alle durch das Land Berlin und die Bezirke finanzierten und geförderten Angebote unter dem Dach „Soziales Berlin“ vernetzen und die finanzielle Förderung sichtbar machen. Der Senat will die unabhängigen Sozialberatungen zu Türöffnern für die große Hilfelandschaft erweitern. Auf berlin.de soll eine zentrale Plattform mit allen Angeboten geschaffen werden. Der Senat treibt den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voran und setzt sich für innovative, digitale Lösungen zur Fallbearbeitung im Bereich Soziales ein, insbesondere die Abläufe zwischen den Sozialämtern und Jobcentern werden vereinfacht und automatisiert. Bei Bedarf soll eine persönliche Begleitung des Übergangs zwischen SGB II und SGB XII bereitgestellt werden.

Der Senat bekennt sich zum Subsidiaritätsprinzip. Die Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige und freie Träger sind Dienstleister und starke Partner für den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt.
Der Senat setzt sich dafür ein, das Zuwendungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Die Einrichtung der zentralen Ansprechstelle für Zuwendungen sowie der Geschäftsstelle für das landeseinheitliche IT-Verfahren soll zügig umgesetzt werden. Die Einführung einer Gemeinkostenpauschale wird der Senat prüfen.

Um Energiearmut zu vermeiden, will der Senat bei sozialen Härtefällen die Zahl der Strom- und Gassperren verringern und möglichst ganz vermeiden. Zur Abmilderung der Folgen von Härtefällen wird der Senat Betroffene finanziell unterstützen. Zwangsräumungen von besonders vulnerablen Personengruppen sollen nur vollzogen werden können, wenn für diese Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. Dies wird der Senat prüfen. Der Senat setzt sich zudem im Bund dafür ein, dass bei Begleichung von Mietschulden unter bestimmten Umständen auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird.

Die AV-Wohnen wird unter Berücksichtigung gestiegener Kosten weiterentwickelt.

Hitzehilfe und Kältehilfe sollen als ein sich ergänzendes und Synergien hebendes Angebot die soziale Infrastruktur stärken. Niedrigschwellige Angebote im Rahmen der Hitzehilfe wie Bereitstellen und Verteilen von Trinkwasser, aufsuchende Sozialarbeit, Möglichkeiten zur Abkühlung in öffentlichen Einrichtungen sollen geprüft und ausgebaut werden.

Das Schulgeld wird für die auszubildenden Sozialassistentinnen und Sozialassistenten abgeschafft.
Der Senat unterstützt ein berlinweit flächendeckendes Angebot von Stadtteilzentren in jedem der 58 Berliner Prognoseräume. Der Senat wird die vorhandenen 38 Stadtteilzentren fortführen und 12 neue Stadtteilzentren realisieren, insbesondere mittlere und kleinere Stadtteilzentren werden gestärkt und das Budget um Regiekosten erweitert.

Stadtteilzentren, Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenfreizeitstätten und soziale Beratungsangebote sind wichtige Angebote. Sie legen einen Schwerpunkt auf kultursensible, mehrsprachige und inklusive Angebote. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Sozialräumen mit hohen Unterstützungsbedarfen und hoher Armut wird vorrangig verfolgt.
„Kiezfonds“, Stadtteilkassen und andere Projekte der Bürgerschaft sind ein Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes und für den sozialen Zusammenhalt, über die der Senat gezielter informieren will.

Träger- und Sozialraumbudgets werden nach fachlichen Kriterien erprobt. Das ISP-Programm wird zur Stärkung der Querschnittsaufgabe Inklusion aufgestockt.

Einsamkeit ist in Berlin für immer mehr Menschen Teil ihres Alltags. Der Senat wird dieser Entwicklung Rechnung tragen und Strategien zum Umgang mit Einsamkeit und zum Kampf gegen Einsamkeit entwickeln. Der Tag gegen Einsamkeit wird ein berlinweiter Anlass zur Vernetzung von Politik und Stadtgesellschaft.

Auch im Alter sollte niemand von Armut betroffen sein. Die vielfältigen Dimensionen von Altersarmut will der Senat u. a. mit finanziellen Unterstützungsmaßnahmen aber auch Angeboten zur Stärkung der sozialen Teilhabe wohnortnah, intergenerativ, interkulturell, inklusiv und auch in verbandlichen Strukturen bekämpfen. Dazu wird der Senat darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger besser über ihre bestehenden Ansprüche und ergänzende Unterstützungsangebote informiert werden. Der Senat wird Altersarmut geschlechterdifferenziert in das Monitoring Soziale Stadtentwicklung aufnehmen und die Arbeit der Landesarmutskonferenz unterstützen.

Berlin beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes zur Ost-West Rentenüberleitung, für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge.

Die Leitlinien der Seniorenpolitik setzt der Senat ressortübergreifend um. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird auf Basis der Evaluation überprüft und weiterentwickelt. Der Senat prüft eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten und die Professionalisierung der Wahldurchführung in den Bezirken. Die Geschäftsstelle der Landesseniorenvertretung und des -beirats sowie die Seniorenvertretungen in den Bezirken sollen gestärkt und ihre Ausstattung verbessert werden. Den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und öffentlichen Einrichtungen wie Museen wird der Senat für Seniorinnen und Senioren weiter vergünstigen und in einer Seniorenkulturwoche freien Eintritt gewähren. Ältere Menschen werden bei der Anwendung digitaler Kommunikation unterstützt. Analoge Zugangsmöglichkeiten in den öffentlichen Bereichen werden weiterhin bereitgestellt.

Der Senat will Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit bis 2030 beenden und Betroffenen eine menschenwürdige Perspektive eröffnen. Der Senat will sich am Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit beteiligen und das geschützte Marktsegment unter Beteiligung des Wohnungsbündnisses gemeinsam mit den LWU und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen ausweiten. Die Unterstützung für soziale Wohnhilfen und die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose soll ausgeweitet werden. Die Datenabfrage und -weitergabe an die Bezirke zu Zwangsräumungen will der Senat verbessern.

Zur Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden die bestehenden Beratungsangebote, wie zum Beispiel die unabhängige Sozial-, Mieter- sowie Schuldner- und Insolvenzberatung fortgesetzt und weiterentwickelt. Der Senat setzt sich für umfassende Maßnahmen ein, um die Situation von Wohnungs- und Obdachlosen in Berlin zu verbessern. Die Neuausrichtung der ASOG-Unterkünfte ist für den Senat zentral. Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte privatwirtschaftlicher Vermieterinnen und Vermieter sollen angehoben werden. Die Betreiber sollen künftig verpflichtet werden, Sozialbetreuerinnen bzw. Sozialbetreuer vorzuhalten, damit die Menschen sicherer und informierter sind. Ebenso wird eine 24-Stunden-Hotline zur Vermittlung bedarfsorientierter Unterbringung eingerichtet. Der Senat will zusätzliche Obdachlosen-Treffs einrichten.

Die Kältehilfe wird bedarfsgerecht ausgestaltet. Den Notunterkünften wird ein Kontingent an Einzelfahrscheinen für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Der Senat wird die Hygieneversorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Stadt verbessern, indem mobile Hygieneangebote weiterentwickelt und ausreichendfinanziert werden.

Der Senat verfolgt das Prinzip Housing First, verstetigt die existierenden Projekte und weitet sie auf vulnerable Personengruppen aus. Der Senat will in Zusammenarbeit mit den Bezirken zusätzliche Wohnmöglichkeiten, insbesondere für wohnungslose Frauen mit und ohne Kinder, schaffen.

Der Senat wird eng mit den Trägern von Obdachlosenhilfeeinrichtungen zusammenarbeiten. Der Senat gründet einen landesweiten „Rat Obdachlosenhilfe“, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen. Die grundlegende medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung muss auch für obdachlose Menschen und Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein. Der Senat schafft ein niedrigschwelliges Angebot an der Schnittstelle zwischen der Wohnungslosenhilfe und der Eingliederungshilfe. Den Einsatz mobiler Sozialarbeit wird verstärkt, um besonders wohnungs- und obdachlosen Menschen mit psychischen Erkrankungen den Weg ins Hilfesystem zu erleichtern.

Der Senat wird den Qualitäts-Check und die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) auf vertragsgebundene Unterkünfte der Wohnungslosenhilfe ausweiten und weiterentwickeln. Außerdem wird der Senat einen Kosten- und Vergütungsrahmen für die Unterbringung von Wohnungslosen erstellen.

Der Senat will zur Verbesserung der Situation von suchtmittelabhängigen wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen, insbesondere für Frauen, zusätzliche suchtmittelakzeptierende Angebote schaffen. Die Ausweitung der ASOG-finanzierten Modellprojekte „Safe Places“ wird geprüft.

Für passgenaue Angebote für Wohnungs- und Obdachlose aus anderen Ländern sollen Leistungsanbietern ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, damit sie ihre Dienstleistungen in verschiedenen Sprachen, barrierefrei und bedürfnisorientiert anbieten können. Der Senat wird den Dialog mit europäischen Nachbarn suchen, um gemeinsame Beratungs- und Hilfestrukturen für die Betroffenen aufzubauen.

Der Senat wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in 24/7-Einrichtungen der Obdachlosenhilfe erhöhen. Sie sind in das bestehende Hilfesystem zu integrieren, um ganzjährige fachliche Unterstützung bieten zu können. Darüber hinaus verstetigt der Senat das Modellprojekt Obdachlosenlotsen.

Der Senat wirkt bei der Gestaltung eines inklusiven Berlins mit dem Anspruch einer gleichberechtigten, vollen und wirksamen Teilhabe mit und fördert Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit. Barrierefreiheit als Qualitätsstandard umfasst alle Lebensbereiche.

Der Senat setzt ein klares Zeichen für ein ressortübergreifendes Disability Mainstreaming: Jede Senatsverwaltung stärkt die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderungen bei Maßnahmen eigenverantwortlich und beteiligt sie und die sie vertretenden Organisationen.

Der Senat will das Landesgleichberechtigungsgesetz beschleunigt umsetzen. Der Maßnahmenplan „Berlin inklusiv“ wird fortgeschrieben und nach 2025 mit Erfolgsindikatoren versehen. Die Zentrale Steuerungsstelle Focal Point soll gestärkt werden.

Die „Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen“ soll gestärkt werden. Auf Landes- und Bezirksebene soll die fachliche Expertise für bauliche Barrierefreiheit einbezogen werden. Der Partizipationsfonds zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen wird bedarfsgerecht aufgestockt. Die Rechte des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und die bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelte Schlichtungsstelle werden gestärkt. Der Senat baut zeitnah unter Einbeziehung der Betroffenen das inklusive Mobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt aus. Dazu gehören die Evaluation, der Ausbau und die bedarfsgerechte Ausgestaltung (u. a. der Servicezeiten) der bestehenden Mobilitätsdienste.

Die Möglichkeiten zu Spontanfahrten im Sonderfahrdienst werden bekannter gemacht. Der Senat wird darauf hinwirken, Angebote der sozialen Einrichtungen für gehörlose Menschen zu erweitern und so die Gebärdensprache in die Mitte der Stadtgesellschaft zu tragen. Hierzu wird ein Fonds aufgelegt, aus dem Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher anteilig übernommen werden. Die Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderung werden durch barrierefreie Digitalisierung verbessert und beschleunigt.

Für eine anteilige Kostenübernahme der Eingliederungshilfe setzt sich das Land Berlin beim Bund ein und wahrt den Vorrang der Eingliederungshilfe gegenüber anderen Leistungen. Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht systematisch durch Pflegeleistungen ersetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teilhabefachdienste werden kontinuierlich qualifiziert, das Berliner Teilhabeinstrument unter Einbeziehung der Interessenvertretungen evaluiert und anwendungsorientiert landesweit einheitlich nachgesteuert. Der Senat startet zügig einen Prozess der „Strategiekonferenz Inklusion, Selbstbestimmung und Eingliederungshilfe“. Der Senat prüft, eine unabhängige Ombudsstelle für Streitfälle bei der Gesamtplanung einzurichten.

Der Senat wird Maßnahmen ergreifen, um für Frauen und Mädchen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe den Schutz vor Gewalt und Missbrauch zu sichern. Dabei wird u. a. auf unabhängige Überwachung, konsequente Umsetzung des Wohnteilhabegesetzes und Gewaltschutz als Prüfung der Heimaufsicht sowie auf die finanzielle Absicherung der Frauenbeauftragten gesetzt. Eine Studie zur Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Mädchen und Frauen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen wird aufgelegt. Der Senat begleitet den 2025 in Berlin stattfindenden Global Disability Summit.

Der Senat erstellt einen Bericht zur Lebens- und Gesundheitssituation von Frauen mit Behinderung, um Bedarfe, Belastungen oder Diskriminierungen zu erfassen. Dazu gehören insbesondere Aspekte der Barrierefreiheit.

Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtige Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu sichern, wird der Senat die bestehenden Angebote wie den Übergang zwischen Schule und Ausbildung von vollerwerbsgeminderten Menschen evaluieren und die Schaffung einer unabhängigen Beratungsstelle zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen. Der Senat wird sich an Modellprojekten des Bundes beteiligen und einen Gesetzentwurf zum Inklusiven Arbeitsmarkt konstruktiv begleiten. Die „Aktion Schichtwechsel“ wird weiterhin unterstützt.

Für Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet der Senat, dass sie auch weiterhin in einem geschützten Rahmen einer sinnstiftenden Beschäftigung nachgehen können. Dafür unterstützt der Senat Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Weiterentwicklung.

Gleichstellung

Der Senat stellt sich einem weltweit erstarkenden Antifeminismus entgegen.

Um in Berlin die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen voranzutreiben, setzt sich der Senat dafür ein, dass Frauen und Männer in der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und am kulturellen sowie öffentlichen Leben gleichberechtigt teilhaben.

Der Senat setzt das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm fort. Dieses wird ergänzt durch eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie. Der Senat will eine Hauptfrauenvertretung schaffen.

Der Senat setzt sich für die intersektionale Gleichstellung ein. Das bedeutet, der Senat tritt der Mehrfachdiskriminierung aller Frauen entgegen – unabhängig von ihrem sozialen Geschlecht, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, einer Behinderung, der Sprache, dem Alter, dem Gewicht, der Religion und Weltanschauung, dem sozialen Status, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, dem Gesundheitszustand, einer Beeinträchtigung, dem Familienstand sowie dem Migrations- oder Fluchtstatus.

Der Senat wird Frauenarmut konsequent bekämpfen.

Die Entgeltgleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit bleibt ein zentrales Ziel des Senats.
Der Senat will für Frauen und Mädchen die Bildungsangebote im Bereich Finanzen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben stärken.

Deutlich mehr Mütter als Väter reduzieren ihre wöchentliche Arbeitszeit, um die unbezahlte Care-Arbeit zu übernehmen. Die Reduzierung der Arbeitszeit von Frauen führt häufig in eine Teilzeitfalle, die nicht selten dazu führt, dass Frauen später von Armut bedroht sind.

Berlin ist Hauptstadt der Alleinerziehenden. Der Senat strebt an, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Einelternfamilien, zumeist Müttern, deutlich zu verbessern. Das Landesprogramm Alleinerziehende soll verstetigt werden. Die Anlauf- und Koordinierungsstellen für Alleinerziehende in den Bezirken und die Angebote für Alleinerziehende werden durch eine öffentliche Kampagne bekannter gemacht. Die Koordinierung der bezirklichen Anlaufstellen für Alleinerziehende muss sichergestellt werden.

Der Senat wird eine Regelfinanzierung von Frauenprojekten und Beratungsstellen schrittweise etablieren. Die Finanzierung von Frauen- und Beratungsstellen wird verstetigt. Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Frauenprojekten soll entsprechend ihrer tatsächlichen Tätigkeit und Qualifikation im Rahmen ihrer Zuwendung sichergestellt werden.

Der Senat stärkt den Aufbau, Erhalt und die Weiterentwicklung der Berliner Fraueninfrastruktur des Beratungsnetzwerks für Frauen für Beruf, Bildung und Beschäftigung einschließlich der Fachstelle Vereinbarkeit Beruf und Familie.

Das Land Berlin bekennt sich zur Umsetzung des internationalen Abkommens des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Istanbul-Konvention) und setzt diese konsequent um. Zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen und Mädchen und aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt engagiert sich der Senat mit Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Opferschutz.

Der Senat wird sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Fortsetzung der Finanzierung der Bundesmittel des Aktionsbündnisses Istanbul-Konvention einsetzen.

Der Senat wird ausreichende Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen, ihrer Kinder und weiteren von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen bereitstellen. Dabei werden besondere Bedarfe –etwa von Frauen und Kindern mit Behinderungen – berücksichtigt. Der Senat wird den Ausbau der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen sowie Zweite Stufe-Wohnungen weiter vorantreiben. Der Senat plant ein neuntes und ein zehntes barrierefreies Frauenhaus, mit Aufnahmemöglichkeiten auch für jugendliche Söhne gewaltbetroffener Frauen.
Zwangsheiraten sind strafbar und ein Verstoß gegen die Menschenwürde und treffen insbesondere Frauen und queere Menschen. Der Senat wird einen wissenschaftlichen Forschungsauftrag zur Untersuchung des Ausmaßes und von Verhinderungsmöglichkeiten in Auftrag geben. Zudem setzt sich der Senat weiterhin für die Förderung der Beratung gegen Zwangsheiraten ein.

Der Senat fördert „Female-Genital-Mutilation-Cutting“-Präventionsprojekte sowie eine angemessene Finanzierung der Change Agents.

Der Senat fördert niedrigschwellige Ausstiegsprojekte für Sexarbeitende, insbesondere im Rahmen der aufsuchenden Arbeit, sozialer Beratung, Gesundheitsvorsorge und Übergangswohnen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation von Sexarbeitenden werden verstetigt und sollen ausgebaut werden. Armut und Zwang im Bereich der Sexarbeit wird stärker in den Fokus genommen werden. Zum besseren Schutz der Sexarbeitenden wird der Senat Bordelle und den Straßenstrich engmaschiger und gezielter auf Zuhälterei kontrollieren. Der Runde Tisch Sexarbeit wird fortgeführt. Insbesondere sollen Hygiene, Sicherheit und damit die Gesundheit verbessert werden. Im Bereich Straßenstrich will der Senat die Verrichtungsboxen durch feste, sichere Sanitäranlagen ersetzen.

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird gemeinsam nahtlos fortgesetzt und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Integration

Berlin bekennt sich als selbstbewusste, vielfältige Stadt zum Einwanderungsland Deutschland. Einwanderung und Zuwanderung haben Berlin zu der Weltmetropole gemacht, die sie heute ist. Der Senat wird das Willkommenszentrum Berlin in Funktion und Ausprägung im Kontext von Beratung von Geflüchteten, Einbürgerungsberatungen und Career Center weiterentwickeln. VHS-Sprach- und Elternkurse werden ausgebaut und sollen schnell verfügbar sein, um die Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Es wird auch ein digitales Willkommenszentrum geschaffen, das die zentrale Anlaufstelle der Beauftragten für Integration und Partizipation für alle Menschen mit Migrationsgeschichte erweitert. Der Senat wird die Übersetzungs- und Sprachmittlungsdienste fortführen und bedarfsgerecht ausbauen. Bedarfe an Übersetzungsleistungen der Regelstrukturen und in Ämtern und Behörden wird der Senat in einer Machbarkeitsstudie erfassen. Der Senat prüft ein Landesprogramm mit einer gesamtstädtischen, zentralisierten Struktur eines Online- und Offline Übersetzungsdienstes.

Eine gelingende Integration sichert der Senat über den bezirklichen Integrationsfonds ab, der erhöht wird.

Das Landesrahmenprogramm „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ sieht den Einsatz von Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Anstellungen sowie eine berufsbegleitende Qualifizierung, Begleitmaßnahmen, Vernetzungsangebote und eine landesweite Koordinierung vor.

Die Stellenbedarfe der Integrationsbeauftragten-Büros in den Bezirken werden geprüft.

Das Partizipationsgesetz bleibt erhalten, wird evaluiert und fortentwickelt.

Der Senat bekennt sich zur Vielfalt, fördert die gleichberechtigte Teilhabe und lehnt jede Form der Stigmatisierung und Ausgrenzung ab. Bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst wird im Rahmen gesetzlicher Vorgaben angestrebt, die Vielfalt der Stadtgesellschaft abzubilden. Die Ausgliederung der Strukturprojekte/-akteure aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm in einen Strukturfonds wird geprüft. Das Partizipations- und Integrationsprogramm wird weiterentwickelt. Der Senat unterstützt und entwickelt das Gesamtkonzept für Integration und Partizipation von geflüchteten Menschen weiter.
Berlin bringt sich aktiv in entsprechende Netzwerke (u. a. Solidarity Cities, Bündnis Städte Sichere Häfen) ein.

Förderung von Sprachkursen, migrationsbezogener Sozialarbeit und Streetwork, Maßnahmen zur Bildungs- und Arbeitsmarktintegration werden ausgebaut.

Die Beratungsstelle für Migration und Gute Arbeit (BEMA) und die wichtige Beratungsarbeit der Migrantenselbstorganisationen werden weiterentwickelt.

Die Einführung einer Berlin City-ID-Card wird geprüft.

Der Senat wird eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebene schaffen, um deren stärkere Einbindung und Beachtung in Berlin zu gewährleisten.

Der Senat möchte, dass in Deutschland ausgebildete Imame Verantwortung in muslimischen Gemeinden übernehmen und Orientierung geben. Daher wird die Ausbildung von Imamen in Berlin – in Kooperation mit den Verbänden – stärker gefördert. Ferner wird der Senat es Berliner Moscheevereinen ermöglichen, in Berlin ausgebildete Imame in ihren Gemeinden zu integrieren.
Der Senat unterstützt die Berliner Moscheevereine durch Ehrenamtskoordinierung bei ihrer Arbeit im Kontext der gesellschaftlichen Teilhabe. Hierfür werden geeignete Kriterien entwickelt. Das Islamforum wird mit einer Koordinierungsstelle unterstützt und ein „Landeskonzept muslimisches Leben“ in Berlin wird erarbeitet. Ein Migrationsmuseum und Dokumentationszentrum wird aufgebaut, welches sich mit der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter befasst.

Besonders Schutzbedürftige nach EU-Richtlinie 2013/33 sowie Frauen, Familien und LSBTIQ* werden ab Ankunft identifiziert. Der Senat wird ihnen niedrigschwellige Beratungen in Kooperation mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und dem Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) sowie anderen Beratungsstrukturen anbieten. Hierzu wird bei Bedarf eine Clearingstelle errichtet.

Das Land Berlin hat in den letzten Jahren über 100.000 Geflüchtete aufgenommen, insbesondere aus der Ukraine. Damit Berlin seiner Verantwortung als sicherer Hafen gerecht werden kann, baut der Senat die professionelle Unterstützungsstruktur zur Unterbringung, Versorgung, Integration, zu Bildungs- und Arbeitsmarktzugängen weiter deutlich aus. Ziel ist eine dezentrale und integrationsfördernde Unterbringung und eine bedarfsgerechte sozialarbeiterische Begleitung. Nutzungskonflikte durch die Belegung von sozialen Einrichtungen oder Turnhallen will der Senat vermeiden.

Berlin muss weiter die Unterbringung von Geflüchteten gewährleisten und dies als gesamtstädtische Aufgabe begreifen. Dafür bringt der Senat die Errichtung modularer Unterkünfte sowie begleitender Infrastruktur in allen Bezirken schnellstmöglich voran. Mittel- und langfristig sollen die Gebäude ein bezahlbarer Teil des Berliner Wohnungsmarktes sein.

Geflüchtete müssen bedarfsgerecht und nachhaltig untergebracht werden. Besonders wichtig ist das für Familien mit Kindern. Ziel des Senats ist, die besonders Schutzbedürftigen im Blick zu haben und ihnen eine geeignete Unterbringung in Form einer Wohnung, vor allem für Familien, zur Verfügung zu stellen und ihnen den Zugang zu erleichtern. Wohnberechtigungsscheine werden auch für Geflüchtete, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus in Berlin, ausgestellt, sofern rechtlich keine Bedenken bestehen.

Der Senat verstärkt die Regelstruktur, um Geflüchtete aus LAF-Unterkünften und Unterkünften der Wohnungslosenhilfe psychosozial zu versorgen. Damit verstärkt der Senat zugleich das Angebot an bedarfsgerechter Beratung, Betreuung und medizinische Versorgung im sozialen und gesundheitlichen Bereich und stellt sich auf Sprachmittlungsbedarfe ein.

Psychosoziale Zentren wird der Senat stärken und eine dauerhafte Finanzierung gewährleisten. Eine Überführung in das Regelsystem wird der Senat prüfen. Die Finanzierung der mobilen Bildungsberaterinnen für geflüchtete Frauen und die aufsuchende Arbeit wird gesichert.

Der Senat verbessert den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete Frauen mit Behinderung.

Antidiskriminierung

Der Senat begrüßt die Einsetzung einer Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung durch das Abgeordnetenhaus die in Gesellschaft und Behörden eingesetzt wird und unterstützt deren Arbeit, um unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten strukturellen Rassismus und Diskriminierungen in Gesellschaft und staatlichen Einrichtungen aufzudecken und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird angewandt und fortentwickelt. Der Senat prüft das Verhältnis zwischen dem Polizei- und Bürgerbeauftragten, der Ombudsstelle des LADG und dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Ziel, Doppelzuständigkeiten zu vermeiden.

Die Arbeit von Fachstellen, Gremien und Kommissionen gegen Diskriminierung wird fortgesetzt.
Der Senat schafft die Position einer Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners zu Antiziganismus, um Betroffenen eine stärkere Einbindung und Beachtung in Berlin zu ermöglichen.

Der Senat sieht es als seine Aufgabe an, das diverse, blühende jüdische Leben, als integralen Bestandteil Berlins nach Kräften in der gesamten Stadt zu schützen und zu unterstützen. Beim Kampf gegen Judenhass richtet sich der Senat weiterhin nach der jetzigen Arbeitsdefinition im Landeskonzept gegen Antisemitismus.

Der Senat wird die Landeskonzeption „Berlin gegen jeden Antisemitismus!“ zur Antisemitismusprävention fortführen und verstärkt umsetzen, um jüdisches Leben in Berlin zu schützen. Der Schutz jüdischer Einrichtungen wird garantiert. Der Senat arbeitet außerdem z. B. mit der jüdischen Gemeinde am Runden Tisch Antisemitische Gewalt eng zusammen.

Auf Grundlage des Landeskonzepts zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention wird die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jüdischer Gemeinde und Zivilgesellschaft weiterentwickelt. Hierzu gehören der Runde Tisch Antisemitische Gewalt, Fortbildungsmaßnahmen und Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes antisemitischer Gewalt. Der Senat sorgt dafür, dass die im Landeskonzept festgehaltenen Fortbildungsmaßnahmen für die Polizei gestärkt, gleichartige Fortbildungsangebote für die Staatsanwaltschaft entwickelt und in den Fort- und Weiterbildungskatalog übernommen werden.

Der Ansprechpartner des Landes Berlin für Antisemitismus ist über alle bei der Landesantidiskriminierungsstelle gemeldeten antisemitischen Vorfälle unverzüglich zu informieren. Die vorhandenen Stellen beim Ansprechpartner des Landes Berlin für Antisemitismus sollen entfristet werden. Der Senat prüft den bedarfsgerechten Ausbau. In Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sollen geschulte Pädagoginnen und Pädagogen für die kurzfristige Beratung von Vorfällen betroffenen Schulen anbieten können und mittelfristig Bildungsangebote externer Träger an diese Schulen vermitteln. Ziel ist es, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler NS-Gedenkstätten besuchen. Der Senat entwickelt das bestehende Programm fort, u. a. damit die Logistik solcher Reisen erleichtert wird.

Die Koordination des Themenfeldes „Antisemitismus“ innerhalb des Senats soll geprüft und optimiert werden.

Der Senat erkennt die florierende kulturelle und religiöse Vielfalt Berlins an und wird die Diskriminierung und Anfeindungen von Musliminnen und Muslimen sowie von muslimisch gelesenen Menschen nicht dulden und sämtliche Maßnahmen ergreifen, um jegliche Formen von Gewalt und Hass zu unterbinden. Ihre gesellschaftliche Teilhabe wird der Senat dazu noch weiter stärken, und mit muslimischen Gemeinden Berlins zusammenarbeiten.

Begegnungsprojekte zwischen den Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft sollen aktiv gefördert und weiterentwickelt werden. Projekte zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Austausches werden durch den Senat gefördert.

Der 15. März wird entsprechend des Beschlusses der UN-Vollversammlung als „Internationaler Tag gegen Islamfeindlichkeit“ öffentlich thematisiert und gewürdigt.

Die Landesantidiskriminierungsstelle soll als Anlaufstelle erweitert und unterstützt werden. Der Senat wird einen Leitfaden hinsichtlich Islamfeindlichkeit für Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiten, äquivalent zum Leitfaden Antisemitismus.

Die„Expert:innenkommission zu antimuslimischem Rassismus im Land Berlin“ wird fortgeführt und eine ressortübergreifende Handlungsstrategie gegen antimuslimischen Rassismus auf den Weg bringen. Die Handlungsstrategie wird mindestens ein Monitoring, eine Sensibilisierungskampagne sowie die Stärkung der bestehenden Beratungs- und Empowermentstrukturen umfassen.

Der Senat engagiert sich konsequent im Kampf gegen jede Form von Extremismus, Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Rassismus. Die Stärkung zivilgesellschaftlicher Projekte und die konsequente Bekämpfung von menschenverachtenden Taten und von Hasskriminalität haben besondere Priorität.

Der Senat wird bestehende Landesprogramme weiterentwickeln, insbesondere das „Landesprogramm für Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ und die Landeskommission gegen Gewalt. Die Landeszentrale für politische Bildung wird in ihrer wichtigen Arbeit weiter unterstützt. Der Senat wird dabei die Schwerpunkte Stärkung der Demokratiebildung und Vermittlung der Werte des Grundgesetzes mit dem Ziel eines stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt betonen. Der Senat stärkt junge Menschen gegen Anwerbeversuche extremistischer Gruppierungen und verstetigt langfristige pädagogische, integrative und therapeutische Arbeit zur Extremismusprävention und Deradikalisierung. Das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention in der Islamismusprävention und die Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention werden ausgebaut.

Der Senat wird, die Erstellung eines umfassenden Lagebildes zu Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rassismus, Verschwörungsideologien und Islamismus durch zivilgesellschaftliche Fachprojekte dauerhaft gewährleisten.

LSBTIQ*

Der Senat setzt sich auf Bundesebene für eine modernes Selbstbestimmungsrechtund die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ein. Der Senat begrüßt die Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für trans* Personen auf Bundesebene.

Der Senat wird die Stelle einer oder eines „Queer-Beauftragten der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ schaffen.

Die Bezirke benennen jeweils eine Person als Queer-Beauftragte oder Querbeauftragten als Vollzeitstelle.

Der Senat wird die Weiterentwicklung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) unter Beteiligung der LSBTIQ*-Communities im Jahr 2023 abschließen und anschließend finanziell stärken. Struktur- und Projektförderungen sollen stärker intersektionale Aspekte berücksichtigen. Eine stärkere Projektvielfalt im ganzen Stadtgebiet wird angestrebt. Dafür werden bestehende Förderinstrumente überprüft und neue Projekte in bislang unterrepräsentierten Stadtteilen besonders unterstützt.

Für queere Personen mit Migrationsgeschichte, mit oder ohne Fluchterfahrung, fördert der Senat niedrigschwellige und bezirksübergreifende Angebote der gesellschaftlichen Teilhabe. In der IGSV werden diese Angebote noch stärker verankert.

Angebote für queere Jugendliche wird der Senat weiter ausbauen, insbesondere in den Außenbezirken. Der Senat wird die Beratungsangebote für Regenbogenfamilien weiter stärken. Das Personal in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, im Öffentlichen Dienst sowie bei den Berliner Gerichten wird geschult, um Diskriminierung, insbesondere für Regenbogen-Pflegefamilien, abzubauen.

Der Senat wird Hasskriminalität konsequent bekämpfen. Dazu wird die bestehende Präventions-, Beratungs- und Antigewaltarbeit zum Schutz queerer Personen ausgebaut. Handlungsempfehlungen des Bundes zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt werden umgesetzt. Der Senat wird Schutzangebote – wie Schutzwohnungen und betreute Wohnformen – ausbauen, insbesondere für Trans* Personen. Weitere Zufluchtswohnungen, auch bei häuslicher Gewalt in queeren Partnerschaften, werden eingerichtet.

Der Senat wird zusammen mit den queeren Communities eine Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit entwickeln und die Präventions- und Antigewaltarbeit zum Schutz queerer Personen ausbauen.

Um die Implementierung von wirksamen Strategien zur Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität, u. a. im Regenbogenkiez, voranzutreiben, wird der Senat einen Runden Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ einberufen, an dem staatliche Vertreterinnen und Vertreter, einschließlich der Sicherheitsbehörden, und zivilgesellschaftlich Vertreterinnen und Vertreter teilnehmen werden.

Der Senat wird eine Studie zu Gewalt aufgrund von Trans*feindlichkeit in Auftrag geben, um dieses Feld tiefergehend zu untersuchen und daraus zielgerichtet weitere Maßnahmen zu entwickeln.

Der Senat wirkt darauf hin, dass eine Übermittlung polizeilich erfasster antisemitischer, rassistischer und queerfeindlicher Straftaten an die entsprechenden zivilgesellschaftlichen Fachprojekte rechtssicher erfolgen kann.

Der Senat wird regelmäßig einen Queerpolitischer Round Table mit der Stadtgesellschaft durchführten.

Der Senat setzt sich weiter für lesbische Sichtbarkeit und Teilhabe sowie für die gezielte Unterstützung von lesbischen Strukturen ein. Bestehende Projekte werden fortgesetzt, die Antigewaltarbeit wird ausgebaut und Förderlücken werden geschlossen. Der Preis für Lesbische Sichtbarkeit wird fortgesetzt. Mit einer Studie wird der Senat den Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern historisch aufarbeiten. Der Senat wird zudem die besonderen Bedarfe von bisexuellen Menschen berücksichtigen. Gemeinsam mit ihnen wird der Senat Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Sichtbarkeit entwickeln. Die Sichtbarkeit und Selbstbestimmung von trans*, inter und nicht-binären Menschen werden gestärkt. In Schulen, Hochschulen und der Verwaltung werden Hürden für eine vollumfängliche Berücksichtigung der geschlechtlichen Identität abgebaut.

In den Kultureinrichtungen werden feministische und queere Perspektiven und die Geschichte emanzipatorischer Bewegungen gestärkt. Im Stadtbild werden sie sichtbarer gemacht. Der Queer History Month wird weiterentwickelt.

Zum Gedenken an den deutschen Arzt, Sexualforscher und Empiriker Magnus Hirschfeld, wird der 14. Mai als Magnus-Hirschfeld-Tag etabliert und sein Wirken mit einer jährlichen Veranstaltung gewürdigt.

Der Senat wird im Stadtgebiet einen Standort festlegen, wo ein Regenbogenhaus als Community Center realisiert werden kann.

Safer Spaces und diskriminierungssensible Begegnungsräume schützt der Senat vor Verdrängung. Die Barrierefreiheit solcher Räume wird verbessert. Der Senat unterstützt queere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Die Förderung von Modellprojekten wie „Diversitygerechtes Ausgehen in Berlin“ mit der Kampagne „Feiern? Safe.“ über die Landesantidiskriminierungsstelle will der Senat fortsetzen und verstärken.

Der Senat steht für die Rechte und den Schutz queerer Menschen weltweit ein. Er wird das Engagement im „Rainbow Cities Network“ fortsetzen und sich auch weiterhin im Rainbow Cities Network für die Rechte queerer Menschen europa- und weltweit einsetzen.

Bildung, Jugend und Familie

Der Senat wird jungen Menschen die bestmöglichen Zukunftschancen eröffnen – mit einem leistungsfähigen und gebührenfreien Bildungssystem von der Kita bis zur Hochschule. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Schule mit einem erfolgreichen qualifizierenden Abschluss verlassen. In den ersten Lebensjahren werden die Grundlagen für die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder geschaffen. Ziel des Senats ist es, jedem Kind einen Betreuungsplatz anzubieten, Familien im Alltag umfassend zu unterstützen, Elternarbeit fortzusetzen sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und ihnen ein sicheres und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Bildung

Der Senat will mehr Betreuungsplätze für Kinder aller Altersstufen in Kindergärten und Tagespflegestellen schaffen: Kita-Platzerweiterungen und Kita-Platzerhalt durch Sanierungen wird der Senat durch eine Ausweitung und Stärkung des Kita-Ausbauprogrammes des Landes auf Basis des Kita-Förderatlas ermöglichen. Berlin wird sich im Bund für ein weiteres Investitionsprogramm, um den Kita-Ausbau voranzutreiben, einsetzen.

Um die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern und das Kita-Personal zu entlasten, wird der Senat den Einsatz von Kita-Verwaltungskräften stufenweise ausbauen, multiprofessionelle Teams unterstützen sowie weitere Personalschlüsselverbesserungen angesichts der konkreten Fachkräftesituation prüfen. Kita-Sozialarbeit wird verstetigt und ausgebaut, da sie Kinder in ihrer Entwicklung und Familien in herausfordernden Lebenslagen unterstützt und fördert. Das erfolgreiche Bundesprogramm der Sprach-Kitas wird der Senat mit Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes als Landesprogramm weiterführen, weitere Instrumente der Sprachförderung verstetigen sowie eine Fortentwicklung der Zuschlagstatbestände mit einer stärkeren Fokussierung auf sozial benachteiligte Kinder, insbesondere hinsichtlich der Sprachbildung, ermöglichen.

Der Senat bereitet das Kita-Chancenjahr vor, um Kinder mit Sprachdefiziten von Anfang an systematisch zu unterstützen und alle Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Der Senat wird die Grundlagen schaffen, damit die Sprachstandsfeststellungen rechtzeitig stattfinden. Werden Sprachdefizite festgestellt oder nehmen die Kinder nicht an der Sprachstandsfeststellung teil, müssen sie ein Jahr vor Schulbeginn verpflichtend eine Kita oder ein alternatives Bildungsangebot besuchen. Der Senat bereitet die hierzu die rechtlichen Grundlagen vor und unterstützt die Kitas, Bildungseinrichtungen, Bezirke und weitere beteiligte Verwaltungen bei der Umsetzung.

Die aktuellen Instrumente zur Sprachstandserhebung, Sprachlerndokumentation und kultursensiblen Sprachförderung will der Senat weiterentwickeln. Dies umfasst auch die Weiterführung des Einführungsprozesses des Programms „BeoKiz“ und die Digitalisierung dessen. Das Berliner Bildungsprogramm wird bis 2024 überarbeitet und in Bezug auf den Kompetenzerwerb in Vorbereitung auf den Übergang zur Grundschule konzeptionell verstärkt. Um das Kita-System noch inklusiver zu gestalten, schafft der Senat die Voraussetzung für den Einstieg in den Förderstatus B+ für Kinder mit besonders intensivem Förderbedarf.

Der Senat unterstützt die Umsetzung einer Imagekampagne für die Kindertagespflege als wichtigen Baustein in der Kindertagesbetreuung. Der Senat wird Maßnahmen und Verfahren überarbeiten sowie die Finanzierung stärken, sodass mehr Tagespflegepersonen gewonnen werden.

Die Attraktivität des Berufsbildes pädagogischer Fachkräfte will der Senat sowohl in der vollschulischen als auch in der berufsbegleitenden Ausbildung steigern, um sie nachhaltiger für die Berliner Kita zu gewinnen. Bei der berufsbegleitenden Ausbildung prüft der Senat weitere entlastende Maßnahmen und strebt eine Standardisierung der Ausbildungsinhalte an.

Der Senat stärkt das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB), sodass weiterhin Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsangebote für angehende Erziehrinnen und Erzieher sowie Fachpersonal bereitgehalten werden. Der Senat stärkt den Ausbau der flexiblen und ergänzenden Kindertagesbetreuung für Allein- und Getrennterziehende, kinderreiche Familien und für Eltern, die im Schichtbetrieb arbeiten. Außerdem wird der Senat eine 24-Stunden-Kita als Pilotprojekt und den Ausbau von weiteren Betriebskindergärten prüfen.

Die Digitalisierung der Berliner Kitas wird fortgeführt und dabei pädagogische und administrative Aspekte berücksichtigt. Der Senat wird die Initiative für einen „DigitalPakt Kita“ ergreifen und über das Kita-Qualitätsgesetz absichern. Das erfolgreiche Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm wird fortgesetzt. Der Senat prüft die Einführung eines Budgets für pädagogische Einrichtungen in herausfordernder Lage sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung sozialer Infrastruktur, um beispielsweise die Integration von Familienzentren zu ermöglichen.

Der Senat steht zum mehrgliedrigen Schulsystem mit seinen unterschiedlichen Schulformen. Die Vielfalt der Schulformen will der Senat erhalten, damit alle Kinder gemäß ihren Bedürfnissen und Begabungen individuell bestmöglich gefördert werden können. Der Senat bekennt sich zu starken Gymnasien und entwickelt grundständige Gymnasien qualitativ weiter. Das Probejahr am Gymnasium soll zugunsten einer neuen Eignungsfeststellung, die gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler den Herausforderungen am Gymnasium gewachsen sind, entfallen. Eine freiwillige Wechselmöglichkeit soll sichergestellt werden. Die obligatorischen Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium am Ende der Klasse 10 werden abgeschafft. Der Senat stärkt die Gemeinschaftsschule als eigenständige Schulart.
Der Senat stärkt die Schulen in freier Trägerschaft, indem er zusätzlich zu den bisher gewährten Zuschüssen für genehmigte Ersatzschulen, zusätzliche Zuwendungen für diejenigen Schulen gewährt, die inklusiv arbeiten und eine soziale Durchmischung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Das verfassungsrechtliche Verbot, eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern zu fördern, wird auf eine zeitgemäße landesrechtliche Rechtsgrundlage gestellt und gleichzeitig durch finanzielle Anreize gesichert. Die Bewährungsfrist für Schulen in freier Trägerschaft wird auf 2 Jahre verkürzt. Die dafür notwendigen Mittel werden bereitgestellt. Der Senat will den Schulen in freier Trägerschaft einen Sanierungszuschuss zur Verfügung stellen.

Der Senat betrachtet die Lehrkräfteausstattung an Berliner Schulen als eine zentrale Aufgabe. Die Lehrkräfteverbeamtung und den Nachteilsausgleich für tarifbeschäftigte Lehrkräfte wird der Senat schnellstmöglich umsetzen. Der Senat strebt eine Personalausstattung an, die Unterrichtsausfall vermeidet. Der Senat prüft Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlastung des pädagogischen Personals. Das System der Personalkostenbudgetierung (PKB-System) wird evaluiert, um die Handlungsfähigkeit der Schulen zu stärken. Der Senat verstetigt den Quereinstieg und schafft eine rechtssichere Grundlage für die Ausbildung. Der Senat prüft den Quereinstieg von Ein-Fach-Lehrkräften in Mangelfächern. Der Senat prüft die Entbürokratisierung und Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, um internationale Fachkräfte leichter zu gewinnen.

Der Senat wird die Abordnung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften in die Schulinspektion, die Seminarleitungen und die Senatsverwaltung kritisch prüfen, wenn dadurch keine Einschränkungen zu erwarten sind. Fort- und Weiterbildungen sollen künftig auch durch externe Kooperationen ermöglicht werden. Zur Entlastung des pädagogischen Personals soll § 116 des Schulgesetzes reformiert werden; Schulen erhalten die Möglichkeit, ihre schulgesetzlichen Gremiensitzungen auch digital durchzuführen.

Der Senat bekennt sich zu multiprofessionellen Teams als wesentliche Voraussetzung für die inklusive Schule. Der Senat wird die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Schulhelferinnen und -helfern, Betreuerinnen und Betreuern und Schulassistenzen sowie für die medizinische Versorgung der Schülerinnen und Schüler schaffen. Die Beantragungsmöglichkeiten wird der Senat entbürokratisieren. Der Senat verfolgt das Ziel, die Zahl von Schulgesundheits- und -krankenfachkräften oder Schulhelferinnen und Schulhelfern an Schulen zu erweitern. Der Senat prüft, die bestehende Umwandlung von Lehrkräftestellen zukünftig reversibel zu gestalten. Der Senat wird das weitere pädagogische Personal, welches die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nicht erfüllt, weiterqualifizieren und prüfen, ob eine bessere Eingruppierung ermöglicht werden kann.

Der Senat stärkt die sozialräumliche Öffnung von Schulen in herausfordernden Lagen und setzt das bereits angestoßene Projekt Zukunftskieze fort. Der Senat stärkt pädagogische Werkstätten an Schulstandorten sowie Schulcampus und sichert bezirkliche Angebote. Zur Mehrfachnutzung von Schulstandorten im sozialen Raum erstellt der Senat gemeinsam mit der Geschäftsstelle Mehrfachnutzung ein Konzept.

Der Senat wird den gelebten Umwelt- und Klimaschutz sowie die Naturerfahrung im Unterricht und Ganztag konzeptionell stärken. Er fördert die stärkere Einbindung von Vereinen, außerschulischen Angeboten wie z. B. Musikschulen in den Wahlpflicht- und Ganztagsbereich, Schul-Umwelt-Zentren, Klein-, Schau-, und Lehrgärten sowie „Grüne Klassenzimmer“ und sichert die Arbeit der Gartenarbeits-, Jugendkunst- und Jugendverkehrsschulen. Es wird eine Servicestelle Außerschulische Bildung mit dem Ziel, ein Portfolio zu erstellen sowie der Evaluation der Qualität der Angebote eingerichtet. Zum Ausbau der MINT-Bildung an Schulen stärkt der Senat die Kooperation der Stiftung Planetarium Berlin mit den allgemeinbildenden Schulen und entwickelt ein Konzept für ein Space-Science-Center. Der Senat stärkt mit Bundesmitteln das ganztägige Lernen an Schulen mit einer Qualitätsoffensive. Mit Hilfe der Serviceagentur Ganztag werden die Standards implementiert.
Durch eine Flexibilisierung von Ressourcen und die sozialräumliche Öffnung wird der Senat die Wartezeit für die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Willkommensklassen verkürzen. Der Senat strebt die schnellstmögliche Integration in den Regelschulbetrieb an.

Der Senat stärkt den gebundenen Ganztag an Gymnasien. Die Verlässliche Halbtagsgrundschule kann schrittweise innerhalb des Modellversuchs zu einer Flexi-Ganztagsgrundschule verlängert werden. Am Ende der Grundschule sollen alle Berliner Schülerinnen und Schüler kompetent lesen, schreiben und rechnen können.

Der Senat reformiert die Strukturen der Schulaufsicht und Schulinspektion mit dem Ziel einer verbindlicheren Begleitung der Schulentwicklung. Der Senat baut das Berliner Landesinstitut für Aus-, Fort- und Weiterbildung auf und bereitet es konzeptionell für eine Aufnahme des Betriebs im Jahr 2025 vor.

Der Senat führt zur sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung das System der Schultypisierung fort und weist Schulen, die im Zuge der Umstellung benachteiligt wurden, die ursprüngliche Ausstattung wieder zu. Zukünftig kommunizieren die Schulaufsichten kontinuierlich und transparent über die zur Verfügung stehende Personalausstattung. Die besondere Ressourcenzuweisung für Schulen in herausfordernder Lage, Bonus-Programm und Berlin-Challenge sowie die Brennpunktzulage werden in bestehender Form beibehalten.

Der Senat prüft die Standardisierung der Arbeitsbedingungen, Ausstattung und des Aufgabenprofils der Schulhausmeister. Für saubere Schulen will der Senat ausreichend Reinigungspersonal in unbefristeten Arbeitsverhältnissen, in tariflicher Bindung, mit Kriterien von „Guter Arbeit“ und enger Bindung an die jeweiligen Schulstandorte gewährleisten. Die laufenden Pilotprojekte zur Schulreinigung werden fortgesetzt und evaluiert.

Zur Sicherstellung der Qualität des Schulessens koordiniert der Senat bei der regelmäßigen Vergabe berlinweite Musterausschreibungen und stellt den Schulträgern rechtliche Expertise zur Verfügung. Es bleibt bei der berlinweit einheitlichen Leistungsbeschreibung und einem Festpreis. Es wird ein eigener Vertrag mit den Berliner Wasserbetrieben außerhalb der Caterer-Verträge zur Aufstellung und Wartung von Trinkwasserspendern, auch an Oberschulen, geprüft.

Der Senat prüft ein flexibles Schulbudget zur Stärkung der eigenverantwortlichen Schule auf Basis bestehender Programme. Für die Mittelbewirtschaftung wird die Kooperation der Verwaltungsleitungen mit den Schulträgern geprüft.

Der Senat bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention und will die Inklusion an den Berliner Schulen unterstützen und qualitativ weiterentwickeln. Zur Stärkung der Verlässlichen Grundausstattung schafft der Senat stufenweise eine zusätzliche Stelle für Facherzieherinnen und Facherzieher an Grundschulen. Der Senat stärkt die Rolle des SIBUZ konzeptionell, indem er die Verfahren vereinfacht. Um die Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen für junge Menschen in Berlin weiter einzudämmen, führt der Senat die bestehenden Programme zur Unterstützung bei psychosozialen Herausforderungen der Schülerinnen und Schüler fort und entwickelt sie unter Einbeziehung therapeutischer Fachkräfte und der Jugendarbeit weiter. Der Senat baut die Begabungsförderung ab Klasse 1 aus.

Das Landesprogramm Schulsozialarbeit wird ausgebaut. Gleichzeitig prüft der Senat die Öffnung des stufenweisen Ausbaus von Schulsozialarbeit beim Land. Insbesondere wird Schulsozialarbeit auch an beruflichen Schulen und an Schulen des zweiten Bildungswegs etabliert.

Der Senat führt die bisher bestehende gebührenfreie Bildung fort und setzt sich für digitale Lehr- und Lernmittelfreiheit ein. Das kostenlose Ticket für Schülerinnen und Schüler wird auch für den zweiten Bildungsweg für diejenigen angeboten, die keine weiteren Sozialleistungen erhalten. Die kostenlose Nachmittagsbetreuung für Jahrgangsstufe 3 an Schulen wird umgesetzt.

Der Senat implementiert stufenweise jährliche standardisierte Vergleichsarbeiten zur Leistungsmessung mit dem Ziel Förderbedarfe zu diagnostizieren, Fördermaßnahmen kurzfristig und bedarfsgerecht anzubieten und individuelle Lernentwicklung zu dokumentieren. Die sprachliche und mathematische Kompetenzförderung steht dabei im Vordergrund.

Der Senat bekennt sich zur Struktur des bestehenden Fächerkanons und der Rahmenlehrpläne. Zudem will der Senat fächerübergreifendes Lernen stärken, um hier auch die Förderung von Metakompetenzen zu sichern.

Der Senat wird für die Förderung der Mehrsprachigkeit den erstsprachlichen Unterricht um weitere Sprachen ausbauen, in der Oberschule fortführen und deren Einbringung als 2. oder 3. Fremdsprache ermöglichen. Der Senat unterstützt Schulen bei der Stärkung von Mehrsprachigkeit und durchgängiger Sprachbildung. Der Senat will das erfolgreiche Angebot der Staatlichen Europaschule Berlin (SESB) um weitere Sprachen und Standorte, insbesondere in den östlichen Bezirken, ausbauen.

Der Senat strebt die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an, das von fachlich ausgebildeten Lehrkräften erbracht und von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften inhaltlich gestaltetet wird, um Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. Das Fach Ethik bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.

Der Senat stärkt die Stelle der/des Antidiskriminierungsbeauftragten bei der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung und konkretisiert die Zuständigkeiten mit der Schulaufsicht. Ziel ist es, die Berliner Schule diskriminierungsfrei zu gestalten. Die Rahmenlehrpläne und Lehr- und Lernmaterialien werden diskriminierungskritisch überarbeitet. Fortbildungen zu diesen Themenfeldern werden konzeptionell weiterentwickelt. Der Senat wird eine universitäre Studie in Auftrag geben, die umfassend vorhandene Konflikte in Schulen (wie Mobbing, Antisemitismus, Sexismus, Konflikte durch religiösen Konformitätsdruck, Queer- und Transfeindlichkeit und andere Diskriminierungsformen) untersucht und anschließend auswertet, welche pädagogischen Maßnahmen zu treffen sind. Der Senat will Programme für mehr Vielfalt beim pädagogischen Personal aufsetzen. Der Senat setzt sich ebenso für Diversity- und Queerkompetenzen in allen pädagogischen Berufen ein. Der Senat erhält die Fachstellen für queere und intersektionale Bildung.

Der Senat unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung von Lehrkräften in Bezug auf muslimische Kinder und den Islam. Informationen über die Vielfältigkeit muslimischen Lebens in Deutschland sollen vermittelt werden, um möglicherweise vorhandene Stereotype zu durchbrechen.

Der Senat fördert Projekte, durch die Schulklassen unterschiedlicher Berliner Bezirke in den Dialog treten und Vielfalt auf Augenhöhe leben. Dabei soll bewusst auf eine soziokulturelle Vermischung der sich treffenden Klassen geachtet werden.

Um die gesetzlich notwendigen Aufgaben bewältigen zu können, muss die Attraktivität der sozialen Berufe deutlich erhöht werden. Der Senat wird prüfen, wie sowohl die Träger im Sozial-, Erziehungs- und Bildungsbereich als auch die im Bereich der öffentlich geförderten Berliner Beschäftigungs-, Bildungs-, und Beratungsträger dazu befähigt werden, Tarife auf Höhe des TV-L anzuwenden.

Die Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) wird, auch für die Beruflichen Schulen, weiterentwickelt. Der Anschluss aller Schulen wird schnellstmöglich abgeschlossen. Den Schulen werden geprüfte Lehr- und Lernprogramme web- und/oder cloudbasiert über das Schulportal und die Lizenzen über ein Lizenzmanagement des Landes zur Verfügung gestellt. Open Source-Lösungen werden vorrangig geprüft.

Der Anschluss aller öffentlichen Schulen an das gigabitfähige Breitbandnetz soll bis Ende der Legislaturperiode erfolgen. Die Bezirke werden beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule und Ausbau der IT-Infrastruktur unterstützt. Zum Ausbau aller Schulstandorte setzt sich der Senat auf Bundesebene für einen DigitalPakt 2.0 ein. Das ITDZ wird für die weitere Digitalisierung der Schulen befähigt. Für Wartung, Service und Support der schulischen IKT-Infrastruktur wird das Schulservicezentrum Berlin (SSZB) gestärkt. Der Support vor Ort in den Schulen soll mindestens an zwei Tagen pro Woche möglich sein. Der Senat prüft ein Landesprogramm für IT-Administratoren, um an allen Berliner Schulen eine durchgehende IT-Betreuung sicherzustellen. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird der Senat die Projekte digitale Zeugnisse und smarte Schülerausweise weiterverfolgen. Um die digitale Kompetenz zu fördern, wird das Querschnittsthema Medienkompetenz in den Fachbriefen gestärkt und das pädagogische Personal im Umgang mit digitalen Medien weiter ausgebildet.

Die Zusammenarbeit und die Schnittstellen der äußeren und inneren Schulangelegenheiten werden verbessert.

Im Sinne der Gleichwertigkeit wird die Berufsbildung von akademischer und beruflicher Bildung gestärkt. Der Senat fördert duale Ausbildungs-, Qualifikations- und Studienangebote sowie Übergänge in berufliche Bildungsgänge.

In der EU erworbene Berufsabschlüsse sollen schneller anerkannt werden.

Für Jugendliche, die nach Ende ihrer Schulpflicht keine reguläre Berufsausbildung beginnen, werden die rechtlichen Grundlagen für ein 11. Pflichtschuljahr geschaffen. Die dazu notwendigen Strukturen, wie die überbetriebliche Ausbildung, die außerbetriebliche Ausbildung oder die integrierte Berufsausbildungsvorbereitung werden stufenweise ausgebaut. Ziel bleibt ein Wechsel in eine reguläre betriebliche Ausbildung. Der Senat wird die Einführung eines Landesinstituts für Berufliche Bildung nach Hamburger Vorbild prüfen.

Der Senat will die Berufsorientierung in allen Schulformen durch eine curriculare Verankerung ab Klasse 5 konzeptionell stärken. Hierzu gehört neben der Evaluation der bisherigen Maßnahmen auch die Unterstützung der bestehenden Strukturen durch Ausbildungsbotschafter und Alumni. Berufspraktika in Klasse 9 und 10 werden in allen Schulformen eingeführt. Zudem will der Senat das Unterrichtsfach „Wirtschaft-Arbeit-Technik“ (WAT) stärken, indem es auch an Gymnasien mit den vorhandenen Ressourcen in der Klassenstufe 9 verpflichtend eingeführt wird. An Integrierten Sekundarschulen sowie an Gemeinschaftsschulen wird der WAT-Unterricht in den Klassen 9 und 10 Pflichtfach. Darüber hinaus sollen die bestehenden Strukturen, wie die Teams der Berufs- und Studienorientierung (BSO-Teams) sowie die Studienberaterinnen und -berater, durch eine curriculare und didaktische Verankerung sowie über gezielte Qualifizierungen gestärkt und eingebunden werden.

Der Senat wird die Berufs- und Studienorientierung in den Schulen stärken, Praxisphasen ausweiten und verpflichtende Praktika in den Jahrgängen 9 und 10 in allen Schulformen einführen.

Das Landeskonzept Berufsorientierung wird gestärkt und alle Angebote evaluiert. Das Angebot der Schulpatenschaften für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen wird fortgeführt. Es werden gezielt weitere Angebote entwickelt, um die Folgen der besonderen Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler aus den Corona-Maßnahmen abzufedern, darunter neue Angebote mit Peer-to-Peer-Elementen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Jugendarbeit.

An Berufsschulen bzw. Oberstufenzentren sollen ausbildungsbegleitende Deutsch- und Fachsprachkurse als reguläre Ergänzung zu vorhandenem Deutschunterricht angeboten werden. Zudem werden bei privaten staatlich anerkannten Berufsschulen solche Kurse gefördert.

Neben einer besseren personellen Ausstattung will der Senat die Handlungsspielräume der Jugendberufsagenturen vergrößern, inklusiver entwickeln und die aufsuchende Beratung als festes Element zukünftig implementieren. . Um die „Dienstleistung aus einer Hand“ zu stärken, wird eine Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit angestrebt. Die gesetzliche Grundlage für einen gelingenden Datenaustausch zwischen den Partnern (Jobcenter, Agentur für Arbeit, Senatsverwaltung, Bezirksamt) wird geschaffen.

Der Senat wird ein Pilotprojekt zur Stärkung der aufsuchenden Berufsorientierung in ausgewählten Quartieren mit sozialen Herausforderungen auflegen und hierzu schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten. Der Senat wird eine landesrechtliche Regelung zur Datenvermittlung des 11. Pflichtschuljahres schaffen und dessen Einführung prüfen.

Die Vernetzung zwischen Schulen und Jugendberufsagenturen soll verbessert werden. Dabei soll auch die Wirtschaft stärker eingebunden werden, um die Betreuung von Schulabgängerinnen und -abgängern, aber vor allem auch Schulabbrecherinnen und -abbrechern, zu ermöglichen.

Die Institutionen und Angebote der Erwachsenenbildung und des Lebenslangen Lernens werden gesichert und durch eine abgestimmte Strategie miteinander verzahnt. Der Senat wird die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Volkshochschulen weiter verbessern. Dazu schafft der Senat den Einstieg in die Festanstellung der arbeitnehmerähnlichen Volkshochschuldozentinnen und -dozenten. Der Senat passt die Zuweisungsmethodik an die Bezirke für die Honorarmittel an. Der Senat strebt eine verbesserte Ausstattung der Volkshochschulen mit Sachmitteln an. Die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zur Alphabetisierung und Grundbildung wird geprüft.

Der Senat prüft eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung von parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Bildungswerken im Land Berlin mit klaren Förderkriterien. Die Steuerung institutioneller und projektbasierter Förderung soll künftig durch die Bildungsverwaltung erfolgen.
Der Senat wird die Berliner Schulbauoffensive (BSO) für alle Schularten mit Sanierungs- und Neubaumaßnahmen fortsetzen und beschleunigen und dafür zusätzliche Mittel bereitstellen. Der Senat berücksichtig bezirkliche Maßnahmen durch gezielte und pauschale Zuweisungen und wird diese verstärken.

Der Senat wird die Investitionsmittel der HOWOGE im Bereich Schulbau und Schulsanierung verdoppeln. Darüber hinaus prüft der Senat, ob durch Anhebung der Kreditermächtigung der HOWOGE eine Steigerung erreicht werden kann. Teile der Schulbauoffensive können auch Maßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft sein. Laufende Maßnahmen, für die bereits Bauplanungsunterlagen aufgestellt sind, sollen beschleunigt werden. Der Senat strebt für eine effiziente Projektdurchführung und hohe Planungssicherheit ein unterbrechungsfreies Planen und Bauen an. Der Senat entwickelt einen flexibel für verschiedene Schularten nutzbaren Schulbautyp und überprüft die aktuellen Musterraumprogramme.

Das berlinweit einheitliche und agile Projektmanagement und -controlling wird ausgebaut. Es werden Kolloquien zur Erarbeitung genehmigungsfähiger Planungsunterlagen unter Beteiligung aller Genehmigungsbehörden eingerichtet. Der Senat wird geltende Vorschriften (z. B. ABau, LHO) mit dem Ziel der Projektbeschleunigung prüfen und Verfahrensvereinfachungen übertragen. Die Ausstattung der zuständigen Planungs-, Prüf-, Genehmigungs- und Baudienststellen ist im Sinne der unterbrechungsfreien Umsetzung der Projekte zu optimieren. Der Senat entwickelt das einheitliche Berichtswesen mit allen Akteuren der BSO und veröffentlicht einen transparenten Schulbaufahrplan. Die Taskforce Schulbau wird aufgewertet. Der Senat wird die zentrale Verantwortung für die Umsetzung der BSO auf Landesebene stärken. Der Senat prüft, ob im Rahmen der BSO flexible Sondermittel für temporäre Schulbauten bei kurzfristigen und unvorhergesehenen Bedarfen geschaffen werden können und geeignete Grundstücke identifiziert werden können.

Der Senat wird sich beim Bund für ein Sonderbaurecht für soziale Infrastruktur, wie Schule und Kita, analog zu den bereits bestehenden Sonderregelungen nach BauGB einsetzen.

Jugend

Der Senat wird die Angebote der Jugendsozialarbeit für junge Menschen mit sozialen und individuellen Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und durch die im Rahmen des Gipfels gegen Jugendgewalt entwickelten Maßnahmen stärken. Der Senat will die aufsuchenden sport- und sozialraumorientierten Angebote verstärken. Der Senat verbessert die digitale Infrastruktur der standortgebundenen Jugendarbeit und prüft die Möglichkeit flexibler Öffnungszeiten.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass eine Kurzwohneinrichtung für chronisch kranke oder behinderte Kinder aufgebaut wird und stellt dafür eine Anschubfinanzierung zur Verfügung.
Der Senat wird mehr Plätze in der stationären Jugendhilfe schaffen. Der Senat wird ein Angebot des Kurzzeitwohnens für junge Menschen mit umfassendem Unterstützungsbedarf in Abstimmung der beteiligten Hauptverwaltungen entwickeln. Um die dringend benötigten Fachkräfte im Bereich HzE auszubilden und die Attraktivität dieser Tätigkeit zu erhöhen, werden die Mittel für die duale Ausbildung und Anleitungsstunden zur Verfügung gestellt. Der Dialogprozess der Fachkräftegewinnung wird fortgesetzt.

In Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren wird der Senat konzeptionelle Maßnahmen ergreifen, um das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für alle jungen Menschen gleichermaßen zu öffnen und die finanzielle Gleichstellung der Freiwilligendienste aller Themenbereiche prüfen. Gegenüber dem Bund wird sich Berlin dafür einsetzen, dass die Zahl der Einsatzplätze bei den Freiwilligendiensten ausgebaut wird.

Die beim Gipfel gegen Jugendgewalt erarbeiteten Maßnahmen wird der Senat umsetzen. Dazu gehört ein ressortübergreifendes Steuerungsgremium, um die Berliner Jugendstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Der Senat setzt sich dafür ein, die Partizipationsrechte junger Menschen auch auf Landesebene zu stärken und erarbeitet ein Konzept zur Einführung und Umsetzung eines „Jugend-Checks“.

Die Weiterentwicklung des Jugend-Demokratiefonds wird mit dem Fokus auf Mehrbeteiligung Jugendlicher fortgesetzt. Der Senat erhält Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der bezirklichen und freien Träger und will diese standortgebunden und sozialraumorientiert weiterentwickeln. Der Senat unterstützt den stufenweisen Ausbau digitaler Angebote der Jugendhilfe. Der Senat sichert im Anschluss an die bisherige strukturelle Verstärkung des FEZ den Abschluss der baulichen Maßnahmen.

Um jungen Menschen, die unbegleitet nach Deutschland kommen, eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung, ganzheitliche Unterstützung und bestmögliche Bildung zu gewährleisten, wird der Senat das Aufnahmesystem weiterentwickeln. Der Senat wird die tagesstrukturierenden und pädagogischen Angebote für diese Gruppe in den Erstaufnahmeeinrichtungen als Sofortmaßnahme ausbauen. Der Besuch der Regelschulen muss das Ziel bleiben. Um den enorm angestiegenen Bedarf an Platzkapazitäten für UMF zu decken, prüft der Senat inwieweit in Kooperation mit den Trägern Brückenangebote zur gesteuerten Unterbringung in den Regelstrukturen der stationären Jugendhilfe geschaffen werden können. Der Senat wird das System der Vormundschaften weiterentwickeln und ausbauen, insbesondere mit Fokus auf die ehrenamtlichen Vormundschaften.

Da der Schutz von Kindern und Jugendlichen für den Senat Priorität hat, entwickelt dieser das Netzwerk Kinderschutz weiter. Zur Weiterentwicklung des Berliner Kindernotdienstes ist die Eröffnung eines vierten Standortes dringend notwendig, der besonders für versorgungsintensive Kinder und Jugendliche vorgesehen ist. Im Rahmen dessen wird die Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen fortentwickelt. Der Senat will zukünftig den interkollegialen Austausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ermöglichen, indem geprüft wird, das Berliner Heilberufekammergesetz entsprechend anzupassen.

Der Senat prüft die Einrichtung eines Kinderschutzteams für jeden Bezirk und darüber hinaus eine Einrichtung zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit sozialen, emotionalen und psychischen Beeinträchtigungen. Der Senat will die Finanzierung der Gewaltschutzambulanz, der Kinderschutzambulanzen und des Projekts Childhood-Haus verstetigen und dem steigenden Bedarf Rechnung tragen. Der Senat strebt an, die Gewaltschutzambulanz zu einem interdisziplinären Gewaltschutzzentrum auszubauen und eine digitale Gewaltschutzambulanz einzurichten.

Familie

Der Senat fördert mit Vergünstigungen, wie zum Beispiel der kostenfreien Kita, dem kostenfreien Mittagessen in der Grundschule und dem kostenlosen ÖPNV für alle Kinder die Chancengerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit von Familien. Es werden weiterhin Vergünstigungen und Erleichterungen für Familien angeboten, diese Maßnahmen schrittweise erweitert und sich auf Bundesebene für Familien eingesetzt.

Die Angebote für Familien will der Senat bedarfsgerecht ausbauen und möglichst niedrigschwellige Zugänge zu Leistungen und Informationen schaffen. Der Senat wird das Familienfördergesetz weiter umsetzen und Angebote in den Bezirken in dessen Rahmen kontinuierlich ausbauen. Der Senat will die Elterninformationen und das Berliner Familienportal einschließlich der Einführung einer App weiterentwickeln. Das Angebot der FamilienServiceBüros wird ausgebaut, sodass weiterhin Beratung angeboten und zukünftig auch Leistungen beantragt werden können. Sie sollen in Örtlichkeiten eingebunden werden, die bereits von Familien frequentiert werden, beispielsweise Kitas und Schulen. Die Familienzentren, die Familienerholung, die Angebote für queere Familien, die Stadtteilmütter sowie die aufsuchenden und medialen Angebote will der Senat stärken. Die Stadtteilmütter schaffen ein familienunterstützendes Angebot, welches der Senat qualitativ wie auch quantitativ ausweitet. Zusätzlich wird der Senat ein Berufsbild entwickeln, um Stadtteilmüttern eine berufliche Perspektive zu bieten. Der Senat wird die Väterarbeit innerhalb der Familienförderung ausbauen, die Weiterführung des Bündnisses für Väterarbeit zielgruppengerechter gestalten und aufsuchende Väterarbeit in den Bezirken priorisieren.

Der Senat stärkt Kinder- und Familienfreundlichkeit auf allen Ebenen: Der Senat führt ein „Kinder-Siegel“ ein, um besonders kinder- und familienfreundliche Akteurinnen und Akteure auszuzeichnen und veranstaltet einen jährlich stattfindenden Berliner Familiengipfel mit Familienverbänden und Organisationen aus dem Querschnittsbereich Familie. Es ist von besonderer Bedeutung, Familienbildungsangebote auf die spezifischen Bedürfnisse von Familien mit Migrationsgeschichte abzustimmen und weiterzuentwickeln. Der Senat stärkt die Präventionsangebote der Familienerholung und macht diese bekannter.

Das Konzept des Mehrgenerationenwohnens („Co-Housing“) soll verstärkt gefördert werden. Der Senat will Mehrgenerationenwohnprojekte auf den Weg bringen.

Der Senat hat Pflegefamilien im Blick und wird sie unterstützen. Pflegeeltern erhalten mehr finanzielle Unterstützung. Der Senat erarbeitet eine gesamtstädtische Rahmenvorgabe zu Kinderschutzkonzepten in Pflegefamilien. Die unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Jugendämter werden mit dem Ziel, der personellen Kontinuität in der kommunalen Begleitung des Pflegeverhältnisses zu sichern, geändert. Auf Bundesebene will der Senat sich dafür einsetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld erhalten.

Die Berliner Armutsstrategie bietet eine gute Grundlage zur Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut in Berlin. Der Senat will die ressortübergreifende Landeskommission zur Bekämpfung und für die Prävention von Kinder- und Familienarmut fortsetzen, Antragsverfahren erleichtern sowie Beratungsangebote und Leistungsstellung bündeln. Der Senat wird sich im Bund für eine wirksame Reform der staatlichen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern einsetzen, die durch eine Bündelung und einen verbesserten Zugang die Teilhabe an diesen Leistungen erleichtert – beispielsweise durch eine eigenständige Kindergrundsicherung.

Um Präventionsketten vor Ort zu stärken und Brüche in den Übergängen von Kita, Schule und Ausbildung zu vermeiden, soll die Kita- und Schulsozialarbeit gestärkt werden. Der Senat setzt sich im Bund und in eigener Verantwortung dafür ein, dass Leistungen für Familien zukünftig einfach und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen vor einem Aufwachsen in Armut geschützt werden. Für eine bessere Verzahnung von Bund und Land sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut ergänzend erfolgen.

Der Senat verfolgt eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut unter Beteiligung von Bündnispartnern. Aufbauend auf dem bisher Erreichten, wie der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut, der Berliner Armutsstrategie und der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative, werden in einem „Chancenbündnis“ zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut die Maßnahmen interdisziplinär erarbeitet und koordiniert.

Leistungen für Familien wird der Senat bündeln und den automatisierten Datenaustausch zwischen Einrichtungen und Ämtern vorantreiben. Der Senat führt einen digitalen „Berliner Chancenpass“ für alle Kinder ein, um einen unbürokratischen Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe für Kinder aus einkommensschwachen Familien sicherzustellen.

Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Wissenschaft

Berlin ist einer der führenden, leistungsstärksten und vielfältigsten Wissenschafts- und Forschungsstandorte Europas. Der Beitrag der Wissenschaft zur Bewältigung der drängenden ökologischen Herausforderungen und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist für diese Stadt unverzichtbar.

Die Hochschulen brauchen Verlässlichkeit und eine angemessene Finanzausstattung. Der Senat will die Komplexität und den Umfang der Hochschulverträge reduzieren und diese weiterentwickeln. Die Berichtspflichten der Hochschulen werden reduziert. Den Hochschulen will der Senat mehr Handlungsspielräume zur eigenständigen Entwicklung und Profilbildung lassen. Das System der leistungsbasierten Finanzierung hat sich grundsätzlich bewährt. Bei der Mittelverteilung will der Senat auf Zielindikatoren verzichten, die Fehlanreize setzen bzw. von den Hochschulen nicht beeinflussbar sind oder nicht erreicht werden können.

Die Grundfinanzierung soll den Hochschulen eine effektive Basis für ihre grundsätzlichen Aufgaben in Forschung, Lehre und Transfer bieten und zugleich den erfolgreichen Wettbewerb um Drittmittel ermöglichen. Der Senat entwickelt für die Hochschulverträge eine neue Grundlage, die Planungssicherheit schafft. Die derzeit jährliche Steigerung der Hochschulverträge von 3,5 Prozent wird ab 2024 auf jährlich 5 Prozent erhöht.

Die Pensions- und Versorgungslasten stellen für die Hochschulen ein Risiko dar. Insoweit prüft der Senat eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen zukünftiger Vorsorgeregelungen für die Pensionslasten des Landes.

Der Senat will eine Offensive für Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung und Ertüchtigung an Hochschulen starten. Die Hochschulen sollen einen relevanten Anteil ihrer Rücklagen einsetzen. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen unmittelbar realisiert werden, auch um teure Anmietungen im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung zu reduzieren. Inhaltliche Grundlage kann dabei die erarbeitete und regelmäßig sachverständig fortzuschreibende Landeshochschulstandortentwicklungsplanung sein. Über die Durchführung der Maßnahmen sollen die Hochschulen dem Senat regelmäßig in den Leistungsberichten berichten.

Der Senat prüft die Anhebung der Grenzen für die eigenständige Bauherreneigenschaft auf 20 Millionen Euro sowie kooperative und innovative Formen des Hochschulbaus. Die Bauplanung soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die durch die Hochschulen für Baumaßnahmen, Bauvorbereitungsmaßnahmen und Bauunterhaltung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit veranschlagten Mittel sind weiterhin gesondert auszuweisen und ausschließlich hierfür zu verwenden.

Der Senat spricht sich für die Realisierung des Fraunhofer-Standorts für Allergologie und Immunologie am Standort Charité Campus Benjamin Franklin aus.

Der Senat ist bestrebt, sich mit den Hochschulen auf eine Kultur der Zusammenarbeit zu verständigen, die die Rolle des Senats in seiner Aufsichtsfunktion und der Wahrung gesellschaftlicher Interessen anerkennt und gleichzeitig durch eine gestärkte Autonomie der Hochschulen diesen mehr Freiräume zur Entfaltung ihrer Potenziale schafft. Die Studierendenschaft und die akademische Selbstverwaltung sind dabei integrale Bestandteile demokratischer Hochschulen.

Die zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen werden dahingehend überprüft, ob sie es den Hochschulen erleichtern, bestmögliche Leistungen in Studium und Lehre zu erbringen, sich im Forschungswettbewerb zu behaupten und geeignete Formen der Mitbestimmung sicherzustellen.
Die Regelungen der Lehrverpflichtungsverordnung werden umfassend überarbeitet, damit moderne Lehr- und Lernformen sowie die zahlreichen neu hinzugekommenen gesetzlichen Aufgaben und neue Mitarbeiterkategorien der Hochschulen angemessene Berücksichtigung finden. Die professorale Lehre soll weiter in Studium und Lehre die zentrale Rolle spielen und im Umfang gestärkt werden.

Der Senat will die Kapazitätsverordnung überarbeiten und diese mit der Lehrverpflichtungsverordnung harmonisieren. Die Mitarbeiterverordnung wird grundsätzlich überprüft.

Der Senat wird einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vorlegen, in dem präzisiert wird, dass Gremienreferate, und an Hochschulen, die über keine Gremienreferate verfügen, die Gremiensachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter gegenüber den Gremienmitgliedern auskunfts- und beratungspflichtig sind.

Der Senat wird durch ein Gutachten prüfen lassen, ob die Normen zu Beauftragten der Hochschulen gegebenenfalls einer Überarbeitung bedürfen. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus einen Vorschlag zur Änderung des Hochschulgesetzes mit dem Ziel der Übertragung des Berufungsrechts auf Antrag der Hochschulen unterbreiten. Voraussetzung für die Übertragung des Berufungsrechts soll die Einrichtung entsprechender Qualitätssicherungs- und Governancestrukturen sein. Der Senat prüft, welche Modelle für gemeinsame Berufungen zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ergänzend zu den im BerlHG bereits bestehenden Möglichkeiten etabliert werden können, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Der Senat wird sich gegenüber dem Bund für die Umsatzsteuerbefreiung gemeinsamer Berufungen im Berliner Modell einsetzen.

Um im internationalen wissenschaftlichen Wettbewerb weiter erfolgreich zu sein, braucht das Land Berlin neben exzellenten Professorinnen und Professoren auch einen hochqualifizierten akademischen Mittelbau – künftig wahrscheinlich deutlich ausdifferenzierter als bislang – und ebenso hochqualifizierte Beschäftigte in Technik, Service und Verwaltung. Für alle diese Personalkategorien gilt: optimal qualifizieren, die Besten gewinnen und halten.

Karrieregestaltung und Lebensplanung von jungen Menschen müssen auch im Wissenschaftsbetrieb in Einklang gebracht werden können. Der Senat unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung neuer wissenschaftsadäquater Modelle für Möglichkeiten zur Dauerbeschäftigung. Das Land bekennt sich zum Ziel, verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen.

Der Senat setzt sich für einen fairen und transparenten Zugang zur Nachwuchsqualifizierung und optimal begleitete Karriereschritte bei guten Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen ein. Dabei soll der Grundsatz gelten, dass aus Grundmitteln finanzierte Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen nur dann befristet werden, wenn sie der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen. Gleichzeitig stellt der Senat sicher, dass die Hochschulen ihrer Aufgabe der kontinuierlichen Nachwuchsförderung und -ausbildung auch weiterhin nachkommen können und zu jeder Zeit eine angemessene Anzahl von Qualifizierungsstellen zur Verfügung steht.

Dies bedeutet auch, den Ausbau von Tenure-Track-Stellen unter angemessener Berücksichtigung der Fächerkulturen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu unterstützen.
Bei der Neugestaltung attraktiver Karrierewege für den Nachwuchs ergeben sich Gestaltungsspielräume und gegenseitiger Nutzen durch Zusammenwirken der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen (BR 50) und der regionalen Wirtschaft. Der Senat wird die Ergebnisse der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Bund analysieren und die Berliner Regelungen daraufhin kritisch überprüfen, um optimale Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu etablieren, die den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Der Senat wird daher einen Entwurf zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vorlegen, in dem die Übergangsregelung für Einstellungen von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Qualifikationsstellen bis zum 1. April 2025 verlängert wird, um die Entwicklung auf Bundesebene berücksichtigen zu können.

Das „Forum Gute Arbeit“ an Hochschulen wird fortgesetzt. Es bietet einen Rahmen, in dem das Land mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen diskutiert.

Die Arbeit der studentischen Beschäftigten ist ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag zur Steigerung der Qualität von Lehre, Forschung und Beratung. Der Senat setzt sich dafür ein, dass studentische Beschäftigte z. B. wieder im Bereich der Studienberatung eingesetzt werden können, um die Serviceleistungen der Hochschulen gegenüber den Studierenden zu verbessern.
Der Senat wird gemeinsam mit den Hochschulen Maßnahmen weiterentwickeln, um die Zahl der Frauen in der Berliner Wissenschaft, insbesondere von Frauen ab der Post-Doc-Phase, zu erhöhen, mit dem Ziel eine umfassende Chancengleichheit der Geschlechter zu erreichen.

Das Berliner Chancengleichheitsprogramm wird fortgeführt. Rechtzeitig vor Laufzeitende wird über seine Verlängerung entschieden, damit die vorhandenen Mittel voll ausgeschöpft werden können. Die Finanzierung der Geschäftsstellen der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen an Berliner Hochschulen werden dauerhaft abgesichert.
Um dem wachsenden Bedarf an Lehrkräften zu begegnen, strebt der Senat eine deutliche Steigerung der Absolvierendenzahl an. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Lehrkapazität erhöht und ausfinanziert werden. Langfristiges Ziel ist die Erreichung von mindestens 2.500 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr.

Der Senat ermöglicht weitere Wege in das Lehramtsstudium, z. B. durch die Ergänzung des polyvalenten Studiengangs mit Lehramtsoption mit der Option eines Lehramtsstudiums als Bachelor of Education, das für den konsekutiven Master of Education qualifiziert.

Zusätzlich wird ein Modellversuch der dualen Lehrkräfteausbildung an den Universitäten für die Allgemeinbildung und für das Berufsschullehramt in Zusammenarbeit mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaft gestartet. Dabei liegt der Fokus auf dem Grundschul- und Berufsschullehramt.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass eine Immatrikulation in den Master of Education sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich ist.

Der Senat will ein Stipendienprogramm für Mangelfächer im regulären Lehramtsstudium für Studierende entwickeln, die sich dazu verpflichten, im Anschluss an ihre Ausbildung mindestens fünf Jahre in Berlin zu unterrichten.

Die Ausbildungsinhalte sollen sich stärker als bisher an die Schulpraxis anpassen. So soll u. a. durch die Einführung des Konzeptes der Schwerpunktausbildungsschulen eine stärkere Verzahnung von universitären Inhalten und Praxis gewährleistet werden. Die Vereinbarkeit und Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums, und insbesondere des Praxissemesters wird gestärkt, u. a. durch den Ausbau digitaler Angebote in der Lehre.

Die Q-Masterstudiengänge werden fortgeführt.

Der Senat strebt an, die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen und mehr Heterogenität der Studentinnen und Studenten zu ermöglichen. Am bisherigen Modell der Gebührenfreiheit an staatlichen Berliner Hochschulen wird festgehalten. Durch den Landeszuschuss wird die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks abgesichert. Beratungs- und Unterstützungsangebote für benachteiligte Gruppen an Hochschulen und Studierendenwerk sind Voraussetzung für ein gerechtes Bildungssystem und werden gestärkt, insbesondere im Bereich der psychosozialen Angebote. Die Berliner Hochschulen sind Orte der Teilhabe, die für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein barrierefreies Studium ermöglichen. Daher wird der Senat seinen Anteil an den deutlich gestiegenen Inklusionsleistungen erhöhen.

Der Senat prüft, inwieweit eine vergleichbare Regelung zu den „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht“ für Prüfungen an Hochschulen und Universitäten sowie weitere staatliche Prüfungen zu erlassen ist.

Gegenüber dem Bund setzt der Senat sich für ein modernes BAföG ein, damit die finanziellen Möglichkeiten des bzw. der Einzelnen nicht der Studienaufnahme oder einem erfolgreichen Abschluss entgegenstehen.

Besonders begabte Studierende will der Senat fördern und sich dafür einsetzen, dass mehr Deutschlandstipendien in Berlin vergeben werden, um zur Spitzengruppe aufzuschließen. Dazu werden die Hochschulen bei Einwerbung von Ko-Finanzierung in der Wirtschaft und ihren Verbänden unterstützt.

Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden bleiben in der bewährten Form erhalten. Erweiterungen bei der Mitbestimmung von Studierenden können auf Antrag der Hochschulen im gesetzlichen Rahmen erprobt werden.

Um die Attraktivität des Studienstandortes zu steigern und flexibles Lernen zu ermöglichen, setzt der Senat sich dafür ein, dass mindestens eine der Berliner Universitätsbibliotheken in Zukunft 24 Stunden täglich geöffnet hat. Die Universitäten werden dabei unterstützt, zunächst ein Modellprojekt für eine 24h-Universitätsbibliothek zu konzipieren.

Der Erhalt der innovativen Leistungsfähigkeit der Charité erfordert eine finanzielle Ausstattung, die es der Charité erlaubt, ausreichende Umsetzungsmöglichkeiten für die stark steigenden Drittmitteleinnahmen bereitzustellen.
Der Senat prüft die Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Berlin für die Umsetzung des Entwicklungskonzepts „Strategie 2030“ der Charité. Des Weiteren unterstützt der Senat die Realisierung des Baus des Deutschen Herzzentrums der Charité, des Nationalen Tumorcentrums (NCT), die Etablierung eines Zentrums für Zell- und Gentherapie zusammen mit der Berliner Wirtschaft und die Überlegungen zu einer neuen Kinderklinik.

Der Senat wird die Weiterentwicklung von relevanten Studiengängen im Gesundheitsbereich (MA-Pflegewissenschaft der Charité mit der ASH und EHB, MA-Hebammenwissenschaft, Health Data Science mit der BUA) unterstützen. Diese Initiativen müssen außerhalb der allgemeinen Steigerung des Landeszuschusses finanziert werden.

Der Senat setzt sich für ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Gesamtentwicklung und Finanzierung der Charité in Bereichen an, in denen die Charité nationale Aufgaben übernimmt.
Die Kooperation zwischen Charité und Vivantes in Forschung, Lehre, Digitalisierung und Ausbildung wird mit der Zielsetzung einer Förderung der innovativen Biomedizin, der herausragenden Gesundheitsversorgung und der Optimierung der Ressourcennutzung weiterentwickelt.

Der Senat prüft die Kreditfähigkeit der Charité bis zur Höhe von maximal 20 Millionen Euro für die Anschaffung von abschreibungsfähigen Großgeräten.

Der Senat setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Belange der Universitätsklinika im Zuge der auf Bundesebene stattfindenden grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung ein.

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bilden dringend benötigte Fachkräfte auf wissenschaftlichem Niveau und zugleich praxisnah aus.

Der Senat wird das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an HAW im Jahr 2024 umsetzen und den Aufbau des wissenschaftlichen Mittelbaus fortschreiben. Die Forschung der HAW wird insgesamt gestärkt und der Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft intensiviert. Dazu wird das Institut für Angewandte Forschung (IFAF) weiterentwickelt und seine Verstetigung angestrebt.

Senat und Hochschulen nutzen gemeinsam die Dachmarke „Duales Studium Berlin“, um diesen qualitativ gesicherten Ausbildungsweg weiterzuentwickeln.

Als wichtigen Standortfaktor und Knotenpunkt regionaler Innovations-Ökosysteme will der Senat die Standortentwicklung und den energetischen Umbau der Liegenschaften der HAW vorantreiben.

Die erfolgreiche Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive wird fortgeführt. Der Senat strebt eine Vereinbarung mit den Hochschulen an, dass diese die Ursachen für lange Studienzeiten und Studienabbrüche genauer analysieren und auf die jeweilige Einrichtung bzw. das Fach angepasste Konzepte für mehr Studienerfolg entwickeln. Zur Förderung der Qualität der Lehre wird das Berliner Zentrum für Hochschullehre und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte fortgesetzt. Zur besseren Sichtbarmachung von exzellenter Lehre sowie zur Stärkung der Anreizsysteme lobt das Land Berlin einen Lehrpreis aus, der analog zum Wissenschaftspreis Strahlkraft entwickeln soll.

Ferner strebt der Senat die Erprobung einer hybriden, künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion auch für die Kunst- und Musikhochschulen Berlins an.

Dem Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit soll durch einen Ausbau der Studienkapazitäten an den bestehenden Hochschulen (ASH, EHB, KHSB) begegnet werden. Die Humanistische Hochschule will einen Beitrag zur Versorgung mit Fachkräften im Bereich der sozialen Arbeit leisten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung dieses Vorhabens werden geprüft. Sollte diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen, unterstützt der Senat dieses Vorhaben.

Die Berliner Hochschulen sind als Motor eines schnell wachsenden Transfer-Ökosystems mit überregionaler Bedeutung ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Innovationstreiber. Der Senat prüft, wie der Transfer in die Berliner Gesellschaft und Wirtschaft, besonders auch in die für die Berliner Wirtschaftslandschaft typischen KMU, intensiviert und gestärkt -, und der Transfer von KI-Forschung in die Praxis verbessert werden kann, um ihr Innovationspotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Chancen für Ausgründungen aus der Wissenschaft sollen noch engagierter genutzt und Berlin als attraktiver Start-up-Standort gesichert werden. Mit einer zentralen Entrepreneurship Education- und Incubation-Einheit für alle staatlichen Hochschulen wird ein Leuchtturmprojekt geschaffen. Studierende sollen bei ihren Gründungsaktivitäten unterstützt und unternehmerische Kompetenzen in der hochschulischen Aus- und Weiterbildung verankert werden.

Die Wissenschaftskommunikation in Berlin soll ausgeweitet werden und dadurch mehr Menschen Zugang zu neuem Wissen ermöglichen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in Transfer und Wissenschaftskommunikation engagieren, sollen Anerkennung erfahren, beispielsweise durch einen berlinweiten Preis für Wissenschaftskommunikation. Bewährte Veranstaltungen wie die Falling Walls Conference, die Berlin Science Week, der World Health Summit und die Lange Nacht der Wissenschaft werden gestärkt und dadurch die Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Berlin auf internationalem Spitzenniveau erhöht. Der Senat wird darauf hinwirken, dass die Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde auch als zentraler Akteur für die Wissenschaftskommunikation im Rahmen seines Zukunftsplans langfristig abgesichert wird.

Der Senat bekennt sich zum Exzellenzansatz. Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder werden die Berliner Universitäten konkret bei der Weiterführung bestehender sowie der Einwerbung neuer Forschungscluster unterstützt. Insbesondere die Berlin University Alliance (BUA) wird in ihrer wichtigen Rolle als internationales Flaggschiff unterstützt und weiter gestärkt. Ziel ist eine erfolgreiche Weiterentwicklung der BUA im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern.

Darüber soll sich Berlin dauerhaft als herausragender Forschungsstandort für Zukunftstechnologien, insbesondere in den großen Transformationsbereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit, etablieren. Daher setzt das Land Berlin seine Initiativen zur Erforschung und Entwicklung wichtiger Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) und Quantentechnologien sowie beim Nationalen Hochleistungsrechnen fort.

Der Senat will verstärkt Anreize schaffen, um Gründer und Investoren für wissensbasierte Innovationen nach Berlin zu locken und langfristig an die Stadt zu binden. Dazu will der Senat vor allem den Transfer von KI-Forschung in die Anwendung verbessern, um ihr Innovationspotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Das Ziel ist es, Berlin als bundesweit führenden Standort für KI zu etablieren.

Das Einstein Center Digital Future hat eine herausgehobene Stellung im Berliner Wissenschaftssystem und erhält weiterhin die dafür notwendige Unterstützung.
Der Senat strebt die Etablierung eines berlinweiten Instituts für 3R-Forschung und damit die Stärkung der führenden Rolle Berlins bei der Entwicklung neuer Ansätze der biomedizinischen Forschung an.

Die Klima- und Klimafolgenforschung sowie die sozialökologische Forschung sollen einen Schwerpunkt in der Region Berlin-Brandenburg bilden, z. B. im Rahmen einer verstärkten Förderung des Climate Change Center, das für alle staatlichen Berliner Hochschulen geöffnet ist.

Die Einstein Stiftung Berlin ist ein besonderer Standortvorteil für den Wissenschaftsstandort, die gezielt die Entwicklung der hiesigen Wissenschaft fördert und neue Potenziale hebt. Der Weg zur Flexibilisierung der Mittelverwendung und die Strategie der Matching-Funds wird fortgesetzt. Der Senat wird mit dem Land Brandenburg und der Stiftung prüfen, wie gemeinsame Forschungsvorhaben in beiden Ländern unterstützt und Kooperationen vorangebracht werden können.

Der Senat unterstützt den Zusammenschluss der Forschungseinrichtungen BR50, um Synergien des Forschungsstandortes noch besser zu heben und eine Forschungs- und Innovationsstrategie zu erarbeiten.

Wissenschaft und Kultur machen Berlin attraktiv, und müssen besser als bisher miteinander verknüpft werden. Die Exzellenzforschung der zahlreichen Forschungsverbünde in und mit den Berliner Museen wird daher verstetigt.

Gerade an den Berliner Hochschulen wird die umfassende Betrachtung der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen des andauernden Transformationsprozesses der DDR-Vergangenheit und in allen postsozialistischen Ländern für unerlässlich gehalten. Die Hochschulen sind daher gebeten zu prüfen, wie diesem Themengebiet die angemessene Aufmerksamkeit in Forschung und Lehre geschenkt werden kann.

Digitalisierung transformiert derzeit die Gesellschaft. Bei der Gestaltung dieses Prozesses kommt den Hochschulen eine Schlüsselrolle zu. Digital gestützte Formate und Prozesse unterstützen den Zugang zu Hochschulbildung, ermöglichen modernes Studieren und fördern zukunftsweisende Forschung. Bei diesem Transformationsprozess wird der Senat die Hochschulen primär über die Hochschulverträge unterstützen.

Der Senat wird in enger Abstimmung mit den Hochschulen einen „Strategieplan Digitalisierung“ erarbeiten, der die notwendigen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Hochschulen schafft und einen Zeitplan zur Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele festlegt.

Mit zunehmender Digitalisierung steigt die Relevanz von IT- und Datensicherheit. Der Senat wird deshalb die IT-Sicherheit stärken, gegebenenfalls Kompetenzen bündeln und so eine leistungsfähige und effiziente IT-Infrastruktur mit hohen Sicherheitsstandards erreichen.

Die Digitalisierung der Bibliotheksbestände wird beschleunigt, um den Zugang zu digitalen Lehr- und Lernmaterialien auszubauen. Die Finanzierung des kooperativen Bibliotheksverbunds Berlin-Brandenburg (KOBV) wird optimiert. Barrierefreie Online-Lehre erleichtert zudem die Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigung, Familie oder pflegerischen Aufgaben.

Die Forschungseinrichtungen werden ebenfalls bei der Einführung von Digitalisierungstechniken und intelligenten Systemen unterstützt, u. a. der Botanische Garten bei der Digitalisierung der botanischen Sammlung.

Gesundheit

Als Gesundheitsmetropole zeichnet Berlin Spitzenforschung auf Weltniveau und eine verlässliche medizinische Versorgung für alle Berlinerinnen und Berliner aus. Der Senat setzt sich für deren Vernetzung unter Berücksichtigung des außerordentlichen Engagements und Fachwissens des im Gesundheitswesen tätigen Personals ein.

Der Senat erkennt die Leistung des Personals in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen der Stadt einschließlich des Personals der zugehörigen Tochterunternehmen für die Gesundheitsversorgung der Stadt, das teils unter erheblichem Stress und Belastungen arbeitet, an. Der Senat ist als Träger der landeseigenen Krankenhäuser Vorbild für gute Arbeitsbedingungen. Der Senat strebt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung an. Der Senat hält eine Entlastung des Personals für essenziell und befürwortet Verhandlungen der Tarifpartner, in denen mögliche Instrumente der Entlastung ausgehandelt und gegebenenfalls in tariflichen Regelungen festgehalten werden.

Ziel des Landes Berlins ist es, eine kontinuierliche und bedarfsdeckende Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsfachkräfte zu gewährleisten. Der geplante Ausbildungscampus auf dem Gelände des Vivantes Wenckebach Krankenhauses wird mit Hochdruck realisiert und eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner in der Senatsverwaltung dafür benannt.

In allen Gesundheitsberufen, die noch ein Schulgeld erfordern, wie z. B. Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger, wird das Schulgeld abgeschafft. Die Gewährung einer Ausbildungsvergütung in diesen Berufen wird geprüft und ist gegebenenfalls über einen Tarifvertrag umzusetzen. Zur Anerkennung der Gesundheitsfachberufe als duale Ausbildungen wird eine Bundesratsinitiative gestartet. Das Land Berlin wird sich weiterhin für eine angemessene Vergütung des notwendigen Praxisteils des Pflegestudiums im Bund stark machen und zügig in Landesrecht umsetzen.

Der Senat wird sich für eine Erhöhung der Studien- und Ausbildungsplatzkapazitäten einsetzen und strebt eine bedarfsgerechte Ausbildungsquote in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens an. Der Senat wird sich für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Kosten der Ausbildung für Pflegeberufe einschließlich Pflegefachassistenz sowie der Physio- und Ergotherapie angemessen mitfinanzieren. Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) soll so ausgestattet werden, dass alle Prüfungen für die Gesundheitsberufe ohne Wartezeiten erfolgen können.

Um gut ausbilden zu können, braucht Berlin ausreichend Dozentinnen und Dozenten. Daher will der Senat Studienplätze der Medizinpädagogik an den staatlichen Universitäten etablieren und die Anzahl an Studienplätzen der Pflegepädagogik erhöhen. Hierbei wird geprüft, wie künftig mehr Personen aus der Praxis Lehraufträge erhalten können.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Gesundheitsfachberufen ist ein unverzichtbarer Teil zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte. Der Senat setzt sich für eine Prozessoptimierung bei der Anerkennung international erworbener Ausbildungs- und Studienabschlüsse der Gesundheitsfachberufe und bei den Approbationserteilungen für Ärztinnen und Ärzte im Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo mit dem Ziel der Beschleunigung ein.

Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, nach neuen Wegen der Fachkräftegewinnung zu suchen. Durch Beratungsangebote sollen individuelle Möglichkeiten aufgezeigt werden, auch im Alter als Ärztin bzw. Arzt oder Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut tätig zu sein. Zudem erstellt der Senat ein Konzept zur Gewinnung von ausländischen Pflegefachkräften.

Der Senat will die Arbeitsbedingungen von Hebammen u. a. durch die Umsetzung der 1:1-Betreuung während der Geburt verbessern und die berufsbegleitende Nachqualifizierung erleichtern sowie Wiedereinstiegsprogramme für derzeit nicht klinisch tätige Hebammen entwickeln. Der Runden Tisch „Geburtshilfe“ wird fortgesetzt und weiterentwickelt.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass staatlich anerkannte Schulen des Gesundheitswesens Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen können. Die Förderrichtlinien werden dazu angepasst.

Die Vielfalt der Berliner Bevölkerung muss sich auch in der Ausgestaltung von Gesundheitsversorgung und -forschung widerspiegeln.
Das Land Berlin wird seine Position als führende Gesundheitsstadt stärken. Der Senat unterstützt die Weiterentwicklung Berlins zur Gesundheitsmetropole und führendem Biotech-Standort, der internationale Spitzenforschung und gute Versorgung für alle zusammenbringt. Der Senat will Berlin gemeinsam mit Brandenburg als Zukunftsregion für die Gesundheitswirtschaft positionieren und sorgt für nachhaltig gute Translationsbedingungen.

Die angewandte Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft und Startups werden stärker vernetzt, um beste Forschungsergebnisse in medizinischen Fortschritt umzuwandeln. Der Senat setzt sich für einen besseren Technologietransfer zur Maximierung von Ausgründungserfolgen ein.

Der Senat wird sich der besonderen Bedeutung der Digitalisierung aller Einrichtungen des Gesundheitswesens inklusive der Pflege annehmen, einen Masterplan erarbeiten sowie digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), Telemonitoring und Telehealth-Lösungen einbeziehen. Notwendige (datenschutzrechtliche) Rahmenbedingungen und Infrastrukturen werden geschaffen und die Einrichtung einer gemeinsamen Gesundheitsdatenplattform geprüft.

Der Senat wird die Rückführung der Tochterunternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellstmöglich durchführen. Die Rückführungen sollen faire Arbeitsbedingungen garantieren. Weitere Ausgliederungen oder Outsourcing von Leistungen in den landeseigenen Krankenhäusern wird es nicht geben.

Der Senat will den Gesundheitsstandort Berlin als Hauptstadt der Medizin stärken und ausbauen. Der Senat ist sich bewusst, dass dies nur unter Einbeziehung aller Krankenhausträger der Stadt gelingen kann. Die beiden landeseigenen Krankenhauskonzerne Charité und Vivantes spielen dabei eine besondere Rolle. Der Senat bekennt sich zu ihrer Eigentümerverantwortung und wird beide Häuser weiterhin in ihrer Entwicklung unterstützen und Kooperationen untereinander, aber auch mit Wirtschaftspartnern und außeruniversitären Einrichtungen ausbauen und fördern. Charité und Vivantes bleiben vollumfänglich in Landesbesitz. Geprüft wird eine veränderte Rechtsform bei Vivantes sowie eine gemeinsame Struktur für beide Häuser, die eine optimale Zusammenarbeit gewährleistet. Hinsichtlich der Gesundheitsstadt 2030 erfolgt eine verbesserte und abgestimmte Investitionsfinanzierung für Charité und Vivantes.

Mit der geplanten Krankenhausstrukturreform des Bundes stehen maßgebliche Veränderungen in der Gesundheitsversorgung an. Die Krankenhausreform darf im Land Berlin nicht zu Einschränkungen in der Versorgung führen. Der Senat will eine wohnortnahe Gesundheits- und Notfallversorgung auch nach der Reform sicherstellen und setzt sich auf Bundesebene für entsprechende Rahmenbedingungen ein. Dazu gehört auch der Aufbau ergänzender bedarfsgerechter ambulanter Strukturen. Die trägerplurale Berliner Gesundheitsversorgung bleibt, ebenso wie die öffentliche Trägerstruktur, erhalten. Regionale Unterschiede und Auswirkungen werden berücksichtigt. Der Senat befürwortet eine geringere Rolle von Fallpauschaulen bei der Finanzierung von Krankenhäusern und prüft, inwieweit weitere verpflichtende Qualitätskriterien für die Krankenhäuser in den Landeskrankenhausplan mit aufgenommen werden sollen.

Der Senat stellt sicher, dass die Investitionsmittel für die Krankenhäuser weiter stetig ansteigen. Hierzu wird bei den Krankenhausinvestitionen das „Green Hospital“-Programm fortgeführt, um die Krankenhausinfrastruktur klimafreundlich zu entwickeln. Die Klinikoffensive ist Teil der Berliner Gesundheitsstrategie und soll die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Krankenhäuser stärken. Das Ziel des Senats ist, die trägerplurale Krankenhausversorgung in der Stadt auf qualitativ hochwertigem Niveau zu sichern. Unterstützt wird auch der Neubau des Deutschen Herzzentrums an der Charité.

Der barrierefreie Umbau von Krankenhäusern, Arztpraxen und Gesundheitsdienstleistern sowie eine ausreichende Versorgung mit medizinischen Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen wird forciert. Der Senat wird zudem prüfen, ob die zahnärztliche Versorgung von schwerstbehinderten Menschen ausreichend gewährleistet ist, um gegebenenfalls weitere Behandlungsplätze einzurichten.

Der Senat stärkt die Arbeit der Clearingstelle für nicht-krankenversicherte Menschen und weitet den Fonds für die medizinische Versorgung aus. Angebote der Krankenversorgung für außerhalb des Regelsystems stehende Gruppen, zum Beispiel Obdachlose, werden weitergeführt. Die gesundheitliche Versorgung nicht-krankenversicherter Menschen bedeutet für Träger ein hohes wirtschaftliches Risiko. Deshalb wird der Senat eine faire Praxis zur „Nothelfer-Regelung“ mit den Bezirken finden.

Das Ziel des Senats ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt rund um die Uhr eine schnellstmögliche und bedarfsgerechte medizinische Versorgung erhalten und sich die Situation in den Rettungsstellen für Patientinnen und Patienten sowie für das Personal verbessert. Die flächendeckende und patientenfreundliche ambulante 24h-Notfallversorgung wird durch den Senat gestärkt. Dabei ist es essenziell, dass Patientenströme bereits beim Transport nach einem Notruf besser kanalisiert werden und nur Patientinnen und Patienten, die tatsächlich eine Notversorgung brauchen, in die Rettungsstellen kommen. Um dies zu gewährleisten, setzt sich der Senat gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit Nachdruck für einen Ausbau des Angebots an Notdienstpraxen im gesamten Stadtgebiet ein. Der Senat setzt sich zudem für effektive Sicherheitsvorkehrungen in den Rettungsstellen ein.

Der Senat will den Ausbau digitaler Strukturen wie IVENA vorantreiben, um die Vernetzung zwischen Rettungsstellen, Rettungswagen, STEMO, Luftrettung und ambulanten Strukturen zu verbessern. Eine gemeinsame Strategie mit Brandenburg wird mitgedacht.

Der Senat will die Situation der Rettungsdienste nachhaltig verbessern und prüft eine gemeinsame Leitstelle für Rettungsdienst und Krankentransport in der kooperativen Leitstelle. Der Senat prüft hierbei, inwieweit die Rettungsdienste die Befugnis erhalten, Patientinnen und Patienten in niedergelassene Praxen zu überführen. In diesem Zusammenhang wird der Senat die Abrechnungsmodalitäten mit den Kassen klären.

Ziel des Senats ist es, eine gute und gleichwertige medizinische Versorgung für alle Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten. Der Senat wird deshalb Maßnahmen einleiten, , um den Ärztemangel in Rand- bzw. mangelversorgten Bezirken zu beheben. Dabei wird die Bedarfsplanung auf aktuelle Bevölkerungsdaten gestützt. Der Senat begrüßt den Ausbau weiterer KV-Praxen in diesen Bereichen.

Ebenso wird der Senat mit der KV und weiteren Akteurinnen und Akteuren einen Masterplan Ambulante Versorgung in Berlin erarbeiten, der u. a. indikationsbezogene Versorgungskonzepte für die sogenannten Volkskrankheiten festlegt.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass das Angebot der telefonischen Beratung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV auskömmlich finanziert ist, Streichungen zurückzunehmen sind und ein Konzept zur Ausweitung vorgelegt wird.

Der Senat wird die Themen Gesundheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe wieder stärker in den Fokus der Stadtgesellschaft bringen. Der Senat unterstützt alle Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bezirksebene bei der Erstellung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen.

Der Senat will die Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen verbessern. Grundlage ist die Kooperation mit den Gesundheitspartnern sowie die Zielematrix im Rahmen des Kindergesundheitszieleprozesses.

Die besonderen Bedürfnisse von queeren Menschen im Gesundheitsbereich, vor allem die Bedürfnisse von trans* Personen, wird der Senat verstärkt berücksichtigen. Dabei wird der Senat medizinische Angebote für trans* Personen – mit dem Fokus auf trans* Frauen– fördern und ausbauen.

Der Senat wird Forschungsprojekte zur Frauengesundheit unterstützen.

Ein Ziel des Senats ist die Steigerung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung.
Um die angespannte Situation im Maßregelvollzug nachhaltig zu verbessern, strebt der Senat eine schnelle Instandsetzung und standortoffene Erweiterung dieser oder anderer räumlichen Kapazitäten an. Das ärztliche und pflegerische Personal im Maßregelvollzug muss fair und angemessen bezahlt werden.

Der Senat fördert Maßnahmen zur Suchtprävention. Die Unterstützung Suchtkranker, die Aufklärung und die Maßnahmen zur Minderung von Konsumrisiken werden ausgebaut und sind von zentraler Bedeutung für die Drogen- und Suchtpolitik des Senats.

Drogenkonsumräume und Kontaktangebote werden hinsichtlich Öffnungszeiten und Anzahl ausgebaut. Für die am stärksten betroffenen Bezirke werden zusätzlich Beratungs- und Konsummobile zur Verfügung gestellt. Die aufsuchende Sozialarbeit mit Fremdsprachenunterstützung soll ausgebaut werden, um flexibel und schnell reagieren und suchtkranken Menschen gezielt Hilfe anbieten zu können. Das geplante Drugchecking-Projekt wird schnellstmöglich als Modellprojekt umgesetzt und evaluiert. Perspektivisch soll das Drugchecking-Angebot erweitert werden. Die gesundheitlichen Gefahren, die von nicht-stoffgebundenen Süchten ausgehen, wie z. B. Glückspiel, Automatenspiele oder digitale Medien, will der Senat mit spezifischen Projekten minimieren.

Der Senat entwickelt ein berlinweites Lagebild zu Veränderungen beim Drogenhandel und öffentlichem Konsum. Daran müssen alle Bezirke und die Polizei verpflichtend beteiligt werden.
Das Landeskonzept Sucht wird evaluiert und weiterentwickelt. (Präventions-)Projekte, die Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien unterstützen, werden gestärkt. Hierfür wird u. a. die Fachstelle für Suchtprävention unterstützt.

Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz spielen bei der Umsetzung einer möglichen Cannabis-Gesetzgebung auf Bundesebene eine herausragende Rolle.

Der Senat bereitet eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes vor, um den Schutz vor Passivrauchen weiter voranzubringen. Kontrolldefizite sollen abgebaut werden.

Der Senat wird die niedrigschwelligen Angebote zu multiprofessionellen, integrierten Gesundheitszentren erweitern und vernetzen. Der Senat wird das Landesprogramm „Kombi-Praxis mit Sozialberatung“ und Kiezschwester-Modelle ausbauen, die Finanzierung sicherstellen, beides in den Bezirken erproben und wissenschaftlich evaluieren. Leistungen des ÖGD und der Jugendämter können hiermit verzahnt werden.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass die Transparenz über Betreiberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Berlin erhöht wird und strebt eine berufsrechtliche Überwachung durch die Berufskammern an.

Die gesundheitliche Versorgung nach geschlechtsspezifischer Gewalt wird verbessert, die traumatherapeutische Versorgung ausgebaut und das proaktive Beratungsangebot nach häuslicher Gewalt auf weitere Notaufnahmen ausgeweitet. Die Arbeit der Gewaltschutzambulanz wird ausgebaut und um ein Fortbildungsangebot für Jugendämter erweitert.

Der Senat führt den Runden Tisch Palliativ- und Hospizversorgung weiter. Das Beratungsangebot wird ausgebaut, insbesondere für Familien mit an lebensverkürzenden Krankheiten erkrankten Kindern.

Der Senat stärkt die Schwangerenkonfliktberatung. Der Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln bleibt fortbestehen.

Berlin hat sich als Mitglied der „Fast Track Cities Initiative to End Aids“ zum Ziel gesetzt, die HIV-Pandemie bis 2030 zu beenden und einen wirkungsvollen Beitrag gegen die Stigmatisierung von Menschen mit HIV zu leisten. Der Senat wird die HIV/AIDS-Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Rahmen der Fast Track Cities-Initiative „95-95-95-0“ fortführen und verstetigen. Der Senat wird hierzu öffentliche Kampagnen durchführen und das gesetzte Ziel mit entsprechenden Kommunikationsstrategien unter Beteiligung des Fast Track City Netzwerks Berlin und einer zu benennenden Koordinierungsstelle bei der Senatsverwaltung für Gesundheit begleiten.

Der Senat wird einen regelmäßigen Austausch zum Netzwerk von Beratungs- und Testangeboten, queersensiblen Hausärztinnen und Hausärzte, Schwerpunkt-Praxen und Kliniken sowie Selbsthilfeorganisationen pflegen. Ziel ist die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen sowie die Versorgung zu stärken, um auch kurzfristig auf akute Ereignisse reagieren zu können.

Der Senat will die Kinder- und Jugendmedizin sowie die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in Berlin stärken und ausbauen. Der Senat etabliert einen an die Landesgesundheitskonferenz angedockten Runden Tisch Kindergesundheit. Der Senat treibt die digitale Vernetzung der Gesundheitsversorgung in Berlin und Brandenburg voran und etabliert ein zentrales Bettenmanagement in der stationären Pädiatrie.

Um die angespannte Situation in den Kinderkliniken sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Beschäftigte zu verbessern, wird der Senat ein Sonderinvestitionsprogramm zur Stärkung der Kinderkliniken auflegen. Zudem strebt der Senat den Neubau einer Kinderklinik in Berlin an. Um Rettungsstellen zu entlasten, werden die Öffnungszeiten der an Krankenhäusern angegliederten Kindernotdienstpraxen ausgeweitet. In einem weiteren Schritt sollen die Grundlagen für die Etablierung weiterer Notfallpraxen geschaffen werden. Zusätzlich verfolgt der Senat das Ziel, 24h-Kindernotdienstpraxen in allen Bezirken zu schaffen. In einem Modellprojekt etabliert der Senat einen mobilen kinderärztlichen Bereitschaftsdienst, der auch eine Videoberatung anbietet.

Die Früherkennungsuntersuchungen sollen vollständig wahrgenommen werden und die Ersthausbesuche des Kinder- und Jugenddienstes flächendeckend erfolgen. Der Senat führt die „Frühen Hilfen“ weiter. Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen werden.

Die Präventionsinitiative „Berlin bewegt sich“ wird flächendeckend umgesetzt.

Der Senat fördert den Aufbau wohnortnaher, niederschwelliger und interdisziplinär angelegter Anlaufstellen für von Long/Post COVID und/oder Post-Vac betroffenen Personen auch finanziell. Zudem setzt sich der Senat bei den relevanten Akteurinnen und Akteuren und dem Bund für die Anerkennung von Post-COVID als Berufserkrankung ein. Für eine wissenschaftliche Forschungs- und Beratungsstelle will der Senat Bundesmittel akquirieren.

Der Senat wird das Psychiatrieentwicklungsprogramm (PeP) zügig evaluieren, weiterentwickeln und entbürokratisieren. Die Suizidpräventions-Programme, insbesondere auch für Jugendliche, werden ausgebaut und verstetigt. Die Versorgungssituation im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie will der Senat verbessern und legt einen Fokus auf Kinder und Jugendliche.
Für die psychologische und psychotherapeutische Betreuung obdachloser und geflüchteter Menschen erarbeitet der Senat ein gesamtstädtisches Konzept.

Das Berliner Landeskrankenhausgesetz soll die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung und ausreichende Praxisstellen für angehende Psychotherapeutinnen und -therapeuten gewährleisten und ist gegebenenfalls anzupassen.

Ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinen Gesundheitsämtern muss auch ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dafür werden die Struktur, die Ausstattung und die Arbeitsbedingungen nach modernsten Standards gestaltet. Die konsequente Digitalisierung der bezirklichen Gesundheitsämter und des LAGeSo wird vorangerieben. Der Senat strebt die Erarbeitung von weiteren Lösungsansätzen für eine bessere Bezahlung der Ärzte des ÖGD an.
Das Konzept des Mustergesundheitsamtes wird weiterentwickelt und die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie einbezogen. Der Senat wird eine einheitliche und amtsärztliche Führungsstruktur in den bezirklichen Gesundheitsämtern gewährleisten.

Der Senat wird die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie nutzen und eine landesgesetzliche Grundlage für Gesundheitslagen neben dem Katastrophenschutzrecht schaffen. Damit können einerseits die nötigen Strukturen (Senat, Bezirke, Hilfsorganisationen) und andererseits materielle Ressourcen schnell bereitgestellt werden.

Pflege

Der Senat arbeitet an einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz und wird demenzfreundliche Kommune.

Im Dialog mit Seniorengruppen will der Senat bis Ende der Legislatur ein Altenhilfestrukturgesetz auf Grundlage des § 71 SGB XII erarbeiten. Die interkulturelle und diversitätssensible Öffnung der Altenhilfe wird vorangetrieben.

Der Senat will das Angebot an ambulanten pflegeunterstützenden Wohnformen und neuen stationären Pflegeeinrichtungen erweitern. Eine Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die gesamtstädtische Strategie, die auch Finanzierungsmöglichkeiten umfassen soll (z. B. über Landesbürgschaften). Eine Novellierung der Bauverordnung des Wohnteilhabegesetzes (WTG) wird umgesetzt und die Baukostenrichtwerte der Marktsituation angepasst.

Der Senat will ein selbstbestimmtes, queeres Leben auch im Alter fördern. Das Angebot spezifischer Einrichtungen für betreutes Wohnen sowie Pflegeangebote für ältere queere Menschen soll ausgebaut werden. Die Qualifizierung und Sensibilisierung des Pflegepersonals für queere Lebensweisen wird gefördert.

Der Senat wird den Ausbau der Infrastruktur in der Pflege fördern und mit Anschubfinanzierungen unterstützen. Der Senat kooperiert mit (kommunalen) Wohnungsbaugesellschaften und Trägern wie z. B. Vivantes im Rahmen eines Runden Tisches, um eine Pflegeinfrastruktur mit ausreichend Plätzen in der stationären Pflege, solitären Kurzzeitpflege, Pflege-WGs, teilstationäre Hospize, der ambulanten Pflege und der Verhinderungspflege zu erreichen.

Der Senat verfolgt das Ziel, ein Pflegewohngeld, mit dem Investitionskosten anteilig übernommen werden, einzuführen. 

Durch vollumfängliche, transparente und gut auffindbar veröffentlichte Qualitätsprüfungen will der Senat die Heimaufsicht stärken. Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der Versorgung Pflegebedürftiger und müssen stärkere Unterstützung erhalten.

Die derzeitige Ausbildungszeit von 1,5 Jahren in der Pflegefachassistenzausbildung wird der Senat kurzfristig evaluieren. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit wird der Senat Fördermöglichkeiten erarbeiten, um die Finanzierungslücke zwischen den Gehältern der Pflegekräfte und der Ausbildungsvergütung zu schließen. Der Senat wird ein Konzept für ein Stipendien-Programm für Pflegehilfskräfte, die sich zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren, auflegen. Der Senat setzt sich dafür ein, dass die Refinanzierung der Ausbildung sowohl in ambulanten als auch in stationären Einrichtungen mit den Kostenträgern vereinbart wird. Die Begleitforschung zum neuen Ausbildungsgang Pflegefachkraft wird vom Senat fortlaufend ausgewertet. Es wird geprüft, ob die Vertiefungsmodule angepasst werden müssen. Die Pflegefachkraftausbildung muss durchlässig und in Teilzeit möglich sein.

Eine Bundesratsinitiative zur Regulierung der Leiharbeit in der Pflege wird schnellstmöglich auf den Weg gebracht.

Das Modell der „Berliner Hausbesuche“ wird ausgebaut und auf ganz Berlin ausgeweitet. Pflegestützpunkte werden qualitativ weiterentwickelt. Die zuständige Fachverwaltung benennt eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für die Belange von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und für Pflegeauszubildende.

Der Senat spricht sich für eine starke institutionelle Interessenvertretung für Pflegeberufe aus. Der Senat beabsichtigt die zeitnahe Durchführung einer Befragung der Menschen in Pflegeberufen, deren Ergebnis als Grundlage für die Errichtung einer dann zu schaffenden Institution dienen wird.

Inneres und Sport

Inneres

Erfolgreiche Innenpolitik nutzt die volle Bandbreite des Dreiklangs „Prävention – Intervention – Repression“. Der Senat will die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden so stärken, dass sie Recht und Gesetz in allen Teilen der Stadt durchsetzen können. Der Senat lehnt jede Form von Menschenfeindlichkeit, verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab. Auch die Zivilgesellschaft ist dabei ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Hasskriminalität.

Der Senat wird in dieser Legislaturperiode bis zu 1.000 weitere Kräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie im Landesamt für Einwanderung und im Landeseinbürgerungszentrum beschäftigen. Er stärkt unter anderem die Abschnitte für eine spürbar präsentere Polizei auf den Straßen Berlins, zum Beispiel bei der Fahrradstaffel, KOB 100 und dem Zentralen Objektschutz. Der Senat will das LKA stärken, um kriminaltechnische Untersuchungen zu beschleunigen. Der Zentrale Objektschutz soll gestärkt werden und erhält weitere Befugnisse. Der Senat prüft, die Bußgeldstelle zu einer Einrichtung mit einem eigenen Wirtschaftsplan umzubauen. Er stärkt die Digitalisierung und automatisierte Bearbeitung in der Bußgeldstelle.

Der Senat modernisiert und verbessert die Ausstattung der Polizei. Das umfasst auch die persönliche Schutzausstattung und -ausrüstung der Einsatzkräfte. Auf Basis einer Bestandsanalyse wird eine strategische und nachhaltige Modernisierung und Ausbau des Fuhrparks ermöglicht und unter dieser Maßgabe auch die Anzahl von Elektro- und gegebenenfalls Hybridfahrzeugen erhöht. Der Senat wird alle Beschaffungen strategisch und bedarfsgerecht möglichst klimaneutral gestalten. Für die Stahlbootflotte der Wasserschutzpolizei wird ab 2024 jährlich ein neues Stahlboot angeschafft. Um flexibler auf besondere Lagen reagieren zu können, prüft der Senat die Anschaffung eines eigenen Polizeihubschraubers für Berlin in dieser Legislaturperiode. Das Drohnen- und Drohnenabwehr-Konzept der Polizei wird umgesetzt. Für die Feuerwehr beschafft der Senat weitere Drohnen, insbesondere Opferdrohnen sowie einen Löschroboter. Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr werden mit Kameras ausgestattet, um Angriffe auf ihre Beschäftigten besser dokumentieren zu können.

Der Senat wird ein Sonderinvestitions- und Sanierungsprogramm auflegen und die Finanzmittel zur Instandsetzung, Modernisierung und zum Ausbau von Polizei- und Feuerwachen deutlich erhöhen. Dabei wird die Schaffung von Dienstwohnungen mitgedacht. Insbesondere der Bau und die Sanierung der Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehren Müggelheim, Wilhelmshagen und Mahlsdorf werden ausfinanziert. Die Sanierung wird konsequent an Klimaschutzkriterien ausgerichtet. Mit dem Ziel der bedarfsgerechten und frühzeitigen Einplanung von notwendigen Brandschutz- und Rettungsdienstangeboten im Zuge von Neubaumaßnahmen stellt der Senat die Koordination zwischen der Stadtentwicklungsverwaltung, den Bezirken sowie den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sicher.

Der Senat prüft, wie die polizeiliche Arbeit lokal an besonders kriminalitätsbelasteten Orten, Kiezen und Bereichen gestärkt werden kann. Der Senat stellt die kooperative Leitstelle der Polizei Berlin und Feuerwehr fertig.

Der Senat führt unverzüglich, dauerhaft und flächendeckend Bodycams für Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter ein, um für eine bessere Dokumentation und mehr Transparenz der Einsätze zu sorgen, und evaluieren dies wissenschaftlich.

Der Senat wird die Einsatzverfügbarkeit von Distanz-Elektroimpulsgeräten („Tasern“) bei der Polizei Berlin zur Vermeidung des Schusswaffengebrauches und zur Verhinderung von akuten Suiziden ausweiten und hierfür die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen. Die Evaluierung wird fortgesetzt.

An kriminalitätsbelasteten Orten wird ein ganzheitlicher und ressortübergreifender Ansatz verfolgt. Der Senat will die Einrichtung von Messerverbotszonen an kriminalitätsbelasteten Orten ermöglichen.

Der Senat führt anlassbezogen den Videoschutz an kriminalitätsbelasteten Orten ein, um die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. Die Notwendigkeit wird regelmäßig kriminologisch evaluiert und dem Abgeordnetenhaus und der zuständigen Senatsverwaltung berichtet. Zur Bekämpfung des Fahrraddiebstahls startet der Senat den Pilotbetrieb von stationärer Videoüberwachung an zwei ausgewählten Fahrradabstellanlagen und evaluiert die Ergebnisse hinsichtlich der Kosten, Nutzen und Eingriff in die Privatsphäre.

Für eine sichere und saubere Stadt wird ein Veranstaltungssicherheitsgesetz geschaffen.

Der Senat wird das ASOG überarbeiten. Die Nutzung von Bodycams in privatem Wohnraum, insbesondere in den Fällen der häuslichen Gewalt, wird rechtssicher festgeschrieben. Es werden Ergänzungen mit dem Ziel geprüft, aufgrund richterlicher Anordnung Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen zur Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzen zu können. Verhaltensbezogene Kontrollen aufgrund kriminalistischer oder polizeilicher Erfahrungswerte bleiben unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote zulässig. Der Senat schafft die rechtlichen Voraussetzungen für einen bis zu fünftägigen Präventivgewahrsam.

Der Senat strebt an, den finalen Rettungsschuss von Polizeibeamtinnen und -beamten als Ultima Ratio rechtssicher zu regeln, um Menschen in höchster Gefahr für Leib und Leben zu schützen.
Der Senat evaluiert das Versammlungsfreiheitsgesetz bis Mitte 2024 und nimmt den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wieder auf. Der Senat bekennt sich ausdrücklich zum Schutz der Pressefreiheit und zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten.

Um Vollzugsdefizite bei der Kontrolle des geltenden Waffenrechts abzubauen, setzt sich der Senat für einen besseren Informationsaustausch der zuständigen Behörden ein und stärkt die Waffenbehörde im LKA Berlin. Gleichzeitig will der Senat eine engere Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und den Krankenkassen forcieren.

Der Senat fördert die Arbeit des Landesfeuerwehrverbands und stärkt den Feuerwehrsport. Es werden das Ehrenamt und die Fördervereine gestärkt sowie die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr erhöht. Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des sogenannten Feuerwehrführerscheins, auch für die Hilfsorganisationen, werden geschaffen. Die Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie der vorbeugende Rettungsdienst werden gesetzlich verankert und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen gestärkt. Der Senat nimmt den 175. Geburtstag der Berliner Feuerwehr im Jahr 2026 zum Anlass, mit den unterschiedlichsten nationalen und internationalen Formaten im Verlauf des Jubiläumsjahres auf die Berliner Feuerwehr aufmerksam zu machen.

Der Senat prüft die Errichtung eines Landesamtes für Katastrophenschutz. Dazu intensiviert er die Arbeit mit Betreibern der kritischen Infrastruktur und der Wirtschaft. Die Einrichtung und Ausstattung der Katastrophenschutz-Leuchttürme und der Katastrophenschutzzentren wird gefördert.

Die „Ausbildungsoffensive 500” will der Senat fortführen. Der Senat wird die Feuerwehrlaufbahnverordnung bis Ende der Legislatur novellieren. Ein Laufbahnzweig Rettungsdienst wird geschaffen. Die Ausbildungskapazitäten vor allem im gehobenen Dienst werden erhöht und die Ausbildungsstruktur im mittleren Dienst angepasst.

Erhöhte Ausbildungskapazitäten will der Senat sicherstellen und an den Plänen für einen Campus BFRA festhalten. Die Polizeiakademie am Campus Ruhleben wird errichtet. Die Gründung eines „Oberstufenzentrums Sicherheit“ wird geprüft. Eine zeitnahe Errichtung der Blaulicht-Kita wird angestrebt.

Die Altersgrenze im Feuerwehrtechnischen Dienst und bei der Polizei im Vollzugsdienst wird auf dem jetzigen Niveau festgeschrieben. Die Einführung einer Feuerwehrrente wird geprüft. Zusätzlich wird den Anwärterinnen und Anwärtern analog der Regelung bei der Polizei für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Freie Heilfürsorge gewährt. Die Anhebung des Einstiegsamts auf A8 wird geprüft. Das Dienstunfallrecht wird unter Berücksichtigung der aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnisse novelliert. Zur ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge gehört auch die psychologische Unterstützung der Einsatzkräfte, insbesondere auch während der Ausbildung.

In den Sicherheitsbehörden soll sich die Diversität der Berliner Stadtgesellschaft abbilden. Extremistisches, rassistisches, queerfeindliches, islamfeindliches und antisemitisches Gedankengut hat hier keinen Platz. Gegen extremistische Tendenzen werden für alle Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst bei der Einstellung und bei der Übernahme von Führungsaufgaben eine Abfrage im Bundeszentralregister vorgenommen. Darüber hinaus wird bei konkreten Anlässen bei Beschäftigten in den Bereichen Justiz, Strafvollzug, Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr und kritische Infrastruktur eine Zuverlässigkeitsprüfung durch den Verfassungsschutz durchgeführt. Die laufende Berliner Polizeistudie wird fortgesetzt In der Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes Berlin wird die Sensibilisierung für queerfeindliche Gewalt fest verankert.

Zur Sicherung des erheblichen Personalbedarfs in den kommenden Jahren soll ein landesweites Quereinstiegs- und Traineeprogramm eingeführt bzw. ausgebaut werden, das auch Traineeprogramme für Masterabsolventen in den Bezirksverwaltungen ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird die Flexibilisierung der Einstellungsvoraussetzungen geprüft. Die Ausbildungsplatzkapazitäten sollen erhöht und die Rahmenbedingungen verbessert werden.
Ein modernes öffentliches Dienst- und Personalrecht, das mehr Spielräume eröffnet und Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördert, ist ein Schlüssel für eine funktionierende Stadt.

Der Senat steht für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch bei der Polizei Berlin, die entsprechenden Empfehlungen werden auf ihre Praxistauglichkeit geprüft und überarbeitet. Festgehalten wird, dass es sich um unverbindliche Empfehlungen handelt.

Der Senat will polizeiliche Maßnahmen in Fällen von Gewalt gegen Frauen und Nachstellung (sogenanntes Stalking) ausschöpfen und erweitern. Hasskriminalität aufgrund von Frauenfeindlichkeit ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen und strafrechtlich konsequent zu verfolgen Der Senat prüft die Einrichtung einer koordinierenden Stelle, die die Zusammenarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit den Senatsverwaltungen hinsichtlich psychisch auffälliger Personen sicherstellt.

Der Senat strebt die Erhebung von Daten zur Identifikation von Orten im öffentlichen Raum in Berlin an, an denen es häufig zu sexistischen Übergriffen und sexualisierter Gewalt kommt. Polizei und Feuerwehr entwickeln spezifische Konzepte für Einsätze im Kontext von Clubkultur und Nachtleben. Der Senat wird den ressortübergreifenden Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von sexuellem Missbrauch von Kindern verbessern und streben eine landesgesetzliche Regelung an. Zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt, häuslicher und sexualisierter Gewalt stärkt der Senat Betroffene, hilft Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt miterleben müssen, und leistet zielgerichtete Täterarbeit.

Digitale Gewalt ist echte Gewalt. Der Senat wird entsprechende Online-Beratungsangebote und die digitale Kompetenz von Schutzeinrichtungen für Betroffene von Gewalttaten voranbringen und dabei auch sexualisierte Inhalte berücksichtigen Der Senat will den Fonds zur Unterstützung von Betroffenen extremistischer Gewalt ausbauen, um unbürokratische Schutzmaßnahmen, Betroffenenhilfe und Erhellung des Dunkelfeldes zu ermöglichen.

Der Senat stärkt junge Menschen gegen Anwerbeversuche extremistischer Gruppierungen und verstetigt Extremismusprävention und Deradikalisierung. Das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention in der Islamismusprävention und die Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention werden gestärkt. Der Senat richtet einen Islamismusmonitor im straf- und vereinsrechtlich relevanten Kontext bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung ein. Bestehende Programme um Prävention von Linksextremismus werden weiterentwickelt.

Der Verfassungsschutz bleibt für den Senat ein unverzichtbarer Baustein der Berliner Sicherheitsarchitektur zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat und wird gestärkt. Das Berliner Verfassungsschutzgesetz wird den aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Neben der Schaffung verhältnismäßiger Regelungen zur Bestandsdatenauskunft von Telekommunikationsunternehmen führt der Senat auch eine Ermächtigung für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Verdachtsfälle ein.

Rechtsextremismus ist derzeit die größte Gefahr für die Demokratie. Darüber hinaus stellt auch der Phänomenbereich des Islamismus eine große Bedrohung dar. Daher wird der Bereich der Islamismusbekämpfung im Verfassungsschutz gestärkt. Die Gesellschaft steht aber auch vor der Herausforderung linksextremistischer Bestrebungen – dagegen wird der Senat vorgehen. Gewalt kann nie ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Der Verfassungsschutz wird die Berlinerinnen und Berliner über die Gefahren der verschiedenen Phänomenbereiche informieren. Der Senat schützt die Betroffenen von sogenannten „Feindeslisten“ durch frühzeitige Information, Schutz durch Meldesperren und konsequente Strafverfolgung der Täterinnen und Täter.

Freiwillige öffentliche Leistungen sollen nur an Organisationen gezahlt werden, die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen.

Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes werden geprüft.

Der Senat unterstützt die Einführung des Wahlalters ab 16.

Der Senat wird das Wahl- und Abstimmungsrecht in einem konsensorientierten Verfahren, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Expertenkommission Wahlen, novellieren.

Das Neutralitätsgesetz wird gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts angepasst.

Es wird schnellstmöglich ein Entwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt und dabei nur der Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Dabei werden die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und ein umfassender Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten geschaffen.

Die Datenschutzbeauftragte soll vom Senat darin unterstützt werden, als Servicedienstleister für alle Verwaltungen tätig zu sein und dabei auch Positiv-Listen von nutzbaren Lösungen und Beispielen guten Verwaltungshandelns in Bezug auf alle Datenschutzbereiche bereitzustellen. Der Senat wird im Rahmen seiner Befugnisse zudem darauf hinwirken, dass die behördlichen Datenschutzbeauftragten die an der Verarbeitung beteiligten Beschäftigten stärker informieren und bei der datenschutzkonformen Umsetzung unterstützen.

Das Berliner Gesetz über die Sonn- und Feiertage wird dahingehend überprüft, dass Angehörige von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an bestimmten Feiertagen ihres Bekenntnisses vom Ausbildungsverhältnis ganztägig freigestellt werden können.

Der Senat hält am 80. Jahrestag des Tages der Befreiung am 8. Mai 2025 als einmaligem gesetzlichen Feiertag fest.

Der Senat bekennt sich zur Aufnahme von Schutzsuchenden. Berlin hat in den letzten zwei Jahren einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bewältigung des Fluchtgeschehens geleistet, das insbesondere durch den Krieg in der Ukraine noch verstärkt worden ist. Der Senat setzt sich im Bund dafür ein, dass die besondere Situation urbaner Räume bei der bundesweiten Verteilung Schutzsuchender anerkannt wird. Er wird aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten zur Legalisierung, Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten nach Gesichtspunkten von Humanität und Ordnung nutzen. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine geflohen sind. Auf Beschäftigungsverbote wird nach Möglichkeit verzichtet.

Der Senat steht zur Einheit der Familie für alle geflüchteten Menschen. Er steht weiterhin zur Möglichkeit des Familiennachzugs. Im Ankunftszentrum und den weiteren Aufnahmeeinrichtungen wird die unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung Asyl dauerhaft angeboten.

Berlin setzt sich auch für eine erleichterte Aufnahme von Familienangehörigen aus den Erdbebengebieten in der Türkei und in Syrien ein.

Der Senat wird landesrechtliche Möglichkeiten und Instrumente ausschöpfen, um begründeten Familiennachzug zu erleichtern. Er arbeitet vertrauensvoll mit der Härtefallkommission zusammen, um Menschen aufgrund persönlicher oder humanitärer Gründe in Härtefällen eine Bleibeperspektive geben zu können. Ziel ist dabei, ihre Empfehlungen und Entscheidungsbegründungen über eine Aufenthaltserteilung weiter zu berücksichtigen. Humanitäre Aspekte werden neben persönlichen Gründen im Zuge der Einzelfallprüfung bei Entscheidungen über Kommissionsersuchen besonders gewichtet. Gesundheitliche Einschränkungen, Behinderung, Alter und Pflege von Kindern oder Angehörigen sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen, insbesondere inwieweit diese Umstände Arbeit oder Spracherwerb erschwert haben.

Der bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung errichtete Beirat für Migration wird fortgesetzt. Er gibt Empfehlungen und nimmt Stellung zu migrationspolitischen Fragen und zur Umsetzung des Migrationsrechts. Alle landesrechtlichen Spielräume werden ausgeschöpft, um aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangehörigen, die sich bereits vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben, ein Bleiberecht zu gewähren. Dazu gehören z. B. Stipendien-Programme für Studierende oder Übergangsregelungen durch Fiktionsbescheinigungen.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass das neu geschaffene Chancenaufenthaltsrecht für Langzeit-Geduldete tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Es wird die Möglichkeit eines gestuften Nachweises der Identität in den Konstellationen geprüft, in denen die Vorlage von Ausweisdokumenten nicht möglich oder nicht zumutbar ist, zum Beispiel, wenn dies Angehörige im Herkunftsstaat gefährdet oder eine Finanzierung von diktatorischen Staaten durch hohe Gebühren nach sich zieht.

Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang gegenüber Rückführungen und wird gefördert. Der Senat bekennt sich zur Durchsetzung der Rückführung von Ausreisepflichtigen und wahrt humanitäre Grundsätze bei Aufenthaltsbeendigung. Priorität hat insbesondere die schnelle und konsequente Rückführung von Gefährdern und wegen schwerer Verbrechen (wie z. B. Mord, Totschlag oder Vergewaltigung) Verurteilter. Hier werden die nach Bundesrecht möglichen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zielgerichtet genutzt werden. Der Senat wird Abschiebehaft und -gewahrsam nur dort nutzen, wo diese Maßnahmen wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Eine Möglichkeit zur anwaltlichen Kontaktaufnahme wird gewährleistet. Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern wird es weiterhin nicht geben. Im Winter soll auf Abschiebungen verzichtet werden, wenn Witterungsverhältnisse dies humanitär gebieten. Eine Trennung von Familienangehörigen soll bei Rückführungen in der Regel vermieden werden.

Der Senat wird das Landeseinwanderungsamt (LEA) als Einwanderungs-, Aufenthalts- und Sicherheitsbehörde stärken. Die Digitalisierung wird vorangetrieben; insbesondere sollen die Terminvorlaufzeiten deutlich verkürzt werden. Für Partizipation ist ein gesichertes Aufenthaltsrecht eine wichtige Voraussetzung. Der Senat hält die Fachkräftezuwanderung für wichtig und setzt sich dafür ein, dass die Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Einbürgerungen werden zentral organisiert und im LEA ein Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) schnellstmöglich errichtet. Der Senat will Einbürgerungslotsen nach Hamburger Vorbild einrichten.

Das LEA soll gestärkt werden. Berlin richtet ein interdisziplinäres Welcome Center für internationale Fachkräfte als „One Stop Agency“ ein.

Sport

Berlin ist Sportmetropole: Internationale Sportevents und der Spitzensport sind hier ebenso zuhause wie der Freizeit- und Breitensport.

Der Senat arbeitet auf gute Rahmenbedingungen für die rund 2.500 Vereine in der Stadt hin und wird Sport und Bewegung als Motoren der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, von Integration, Inklusion und guter Gesundheit fördern.

Der Landessportbund Berlin, die Vereine und Verbände sind für den Senat wichtige Partner. Der Senat hält an der unentgeltlichen Überlassung von Sportstätten an die förderungswürdigen Sportorganisationen und der Finanzierung im Rahmen der Fördervereinbarung mit dem LSB als zentralen Grundpfeilern fest und wird diese weiterentwickeln.

Der Senat unterstützt die Arbeit ehren- und hauptamtlicher Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer.

Der Senat wird an der Finanzierung der Vollzeitstellen für die Bezirkssportbünde festhalten. Das Programm zur Förderung von hauptamtlichen Strukturen auch in mittelgroßen Vereinen wird der Senat verstetigen, insbesondere für die Bereiche Inklusion und Nachhaltigkeit. Kleine Vereine sollen dazu auch im Verbund Mittel beantragen können.

Der Senat wird die Kooperation mit dem Landessportbund Berlin im Bereich der Freiwilligendienste fortführen, prüft eine angemessene Förderung von Freiwilligendiensten im Sport und wird weitere Angebote für junge Menschen, die sich im Sport engagieren möchten, unterstützen.

Der Senat stärkt die Infrastruktur des Leistungssports in Berlin einschließlich des Sportforums als ein nationales Spitzensportzentrum.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind Vorbilder aus dem Leistungssport wichtig, um sie für Sport zu begeistern. Der Senat unterstützt die Leistungssportlerinnen und Leistungssportler und vor allem den Nachwuchs an sportbetonten Schulen, Eliteschulen des Sports und ihren Internaten, Landes- und Bundesstützpunkten sowie dem Olympiastützpunkt. Der Senat erachtet es für wichtig, auch in der Verwaltung und in landeseigenen Betrieben duale Karrieren zu ermöglichen und auszubauen. Der Senat fördert an den Eliteschulen des Sports und über die Sportschule des Landessportbundes den Erwerb von Lizenzen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Die Profilquote Sport hat sich bewährt, in einzelnen Bereichen steuert der Senat nach und passt sie an die Bedingungen des Bachelor- und Master-Systems an, um noch mehr Sportlerinnen und Sportlern das Studium in Berlin zu ermöglichen. Der Senat prüft, sie auch auf Trainerinnen und Trainer auszuweiten und setzt sich für eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten in der Sportwissenschaft ein.

Der Senat wirkt daraufhin den Sport in Berlin zukunftsfähig weiterzuentwickeln und zu modernisieren. Wichtig sind dabei Nachhaltigkeit als Grundprinzip, Klimaschutz und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.

Um der Sportflächenknappheit in Berlin zu begegnen, wird der Senat in enger Abstimmung mit den Bezirken, Wirtschaft und Sport an innovativen Lösungen arbeiten, um Sporthallen auch mehrstöckig zu errichten und Sportflächen auf bestehende Gebäude zu bauen bzw. in neue (Wohn- und Geschäfts-) Gebäude zu integrieren. Mit Unternehmen sollen Konzepte erarbeitet werden, wie private Flächen, wie z. B. Parkplätze, durch Umbaumaßnahmen für den Sport zusätzlich genutzt werden können.

Gemeinsam mit den Bezirken prüft der Senat, ob und wie große Sportinvestitionen analog zur Schulbauoffensive stärker personell begleitet werden können. Der Senat will Sportanlagen so planen und bauen, dass sie wettkampfgerecht und barrierearm sind. Der Senat wird Typensporthallen weiter entwickeln.

Auf Basis der in den Bezirken erstellten bzw. noch zu erstellenden Sportentwicklungspläne will der Senat einen langfristig angelegten Masterplan Sportinfrastruktur als strategische Gesamtplanung erstellen und eng mit den Bereichen Stadtentwicklung und Bildung abstimmen. Der Senat nutzt dabei die Möglichkeiten, die Zahl der nutzbaren Großspielfelder auszuweiten.
Der Senat forciert bei Großspielfeldern die Umrüstung von Asche- und Hartplätzen in Kunstrasen-Plätze. Der Senat treibt die Sanierung von Sportstätten weiter voran. Hierzu werden die Mittel für das bezirkliche Sportanlagensanierungsprogramm erhöht Der Senat berücksichtigt, dass sich auch der Sport den Anforderungen der sozioökologischen Nachhaltigkeit, vor allem denen des Klimaschutzes stellen muss. Die Sanierungen von Sportanlagen und -stätten wie auch der Bäder müssen ressourcen- und klimaschonend erfolgen.

Dabei stehen energetische Sanierungen, der Wechsel zu erneuerbaren Energien, das Überbauen von Freiflächen bzw. Freibädern und die Entwicklung von Modellen, die hohen Energiepreise abzufedern, im Fokus. Ebenso sollen Spielfelder mit energieeffizienten und umweltgerechten LED-Flutern ausgestattet werden.

Hierzu will der Senat das Vereinsinvestitionsprogramm weiterentwickeln. Der Senat wird Vereine unterstützen, Nachhaltigkeitskonzepte zu entwickeln und klimaschonend zu agieren. Dazu können auch die stärkere Nutzung von Dachflächen mit Solarpanels oder die Nutzung von Sportplätzen für Geothermie gehören.

Der Senat beabsichtigt hierzu weitere Mittel im Bund und auf europäischer Ebene zu akquirieren.
Der Senat unterstützt Vereine dabei, geeignete Flächen nutzen bzw. vermieten zu können, um den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu forcieren. Darüber hinaus prüft der Senat, durch die Vermarktung von Namensrechten landes- und bezirkseigener Sportstätten weitere zweckgebundene Einnahmen für den Sport zu erzielen.

Der Senat setzt sich für alle Sportarten ein, berücksichtigt diese bei Förderprogrammen und eröffnet speziell Sportarten mit weniger öffentlichem Interesse Möglichkeiten, sich an besonders frequentierten Orten zu präsentieren oder auch Wettbewerbsbetrieb durchführen zu können.

Ein berlinweites Sportstättenportal und die transparente Vergabe der öffentlichen Sportstätten ist in der Umsetzung und bildet die Grundlage für eine Sportentwicklung 4.0. Die Sportangebote der Vereine und Verbände in den Sportanlagen sollen sichtbar und Interessierte bei der Suche unterstützt werden. Der Senat will gemeinsam mit den Bezirkssportbünden und den Bezirkssportämtern schrittweise ein digitales Zutrittsmanagement für die Sportstätten einführen. Die Sportangebote der Vereine und Verbände in den Sportanlagen sollen sichtbar und Interessierte bei der Suche unterstützt werden.

Der Senat wird Vereinen, die an einem Kauf der von ihnen sportlich genutzten Grundstücke des Landes Berlin interessiert sind den Erwerb im Einzelfall möglichen. Erforderlich ist ein dringendes öffentliches Interesse und die dingliche Sicherung einer dauerhaften Nutzung für den Sport. Eine abschließende Entscheidung trifft der Vermögensausschuss des Abgeordnetenhauses.

Der Senat prüft, ob mit Vereinen, mit denen für ihr Sportgelände Erbpacht vereinbart wird, angemessene Vertragslaufzeiten von in der Regel 50 bis 99 Jahren vereinbart werden kann.

Das Cantian-Stadion im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark wird der Senat auf Grundlage des abgeschlossenen Wettbewerbsverfahrens als inklusives Stadion in einem „design for all“ beschleunigt bauen. Den umliegenden Sportpark will der Senat auf Grundlage der ermittelten sportfachlichen und inklusiven Bedarfe als 3. Bauabschnitt weiterentwickeln. Ein Sportpark für Alle gewährleistet dabei die allgemeine, inklusive und integrative Nutzung. Dieser erneuerte Inklusionssportpark soll vorbildlich alle Anforderungen an eine inklusive und barrierefreie, klimaneutrale und ökologisch nachhaltige Sportstätte erfüllen.

Das Gelände des Olympiaparks wird der Senat schrittweise weiterentwickeln. Der Masterplan wird unter Beachtung des Denkmalschutzes und der Historie zu einem tragfähigen Nutzungskonzept weiterentwickelt. Mehr Klimaschutz, bessere Nutzbarkeit und die Sanierung und Erweiterung von Sportflächen stehen dabei im Mittelpunkt. Ziel ist es auch, Sportanlagen und Gelände öffentlicher und zugänglicher zu gestalten.

Das Sportforum als nationales Spitzensportzentrum soll gemäß dem vorliegenden Masterplan unter der Berücksichtigung aller ansässigen Vereine weiterentwickelt werden und verbindet weiter Breiten- und Leistungssport. Das bestehende Stadion im Sportforum Hohenschönhausen wird mit dem Ziel der Drittligatauglichkeit ertüchtigt.

Der Senat beabsichtigt, gemeinsam mit dem Bezirk Treptow-Köpenick den Mellowpark als in der Verbindung von Sport- und Jugendeinrichtungen einzigartigen Standort für Trendsportarten wie BMX und Skaten weiterzuentwickeln. Der Senat will die Umsetzung einer neuen Trainingshalle im Mellowpark unterstützen und bereits bewilligte Bundesmittel durch eine Kofinanzierung des Landes Berlin sichern.

Der Senat wird die Schwimm- und Sprunghalle am Europasportpark, das Velodrom, die Max-Schmeling-Halle und das Olympiastadion als zentrale Orte für den Sport in Berlin instand halten und Schritt für Schritt sanieren. Insbesondere auf dem Gelände am Europasportpark werden bisher nicht genutzte Flächen für das organisierte und individuelle Sporttreiben erschlossen, etwa auf den Dachflächen.

Mit der Renovierung der Maifeldtribünen rückt der Einzug des Sportmuseums Berlin in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten näher. Der Senat wird die Etablierung des Sportmuseums an diesem prominenten Ort begleiten.

Der Senat unterstützt weiter den Ausbau der Alten Försterei und den Bau des Nachwuchsleistungszentrums von Union Berlin.

Der Senat unterstützt den potenziellen Neubau eines privat finanzierten reinen Fußballstadions für Hertha BSC mit einer Kapazität von ca. 45.000 Zuschauerinnen und Zuschauern an einem angemessenen Ort auf dem Olympiaparkgelände – dabei werden die Bewohnerinnen und Bewohner der Genossenschaftswohnungen an der Rominter Allee geschützt. Gleichzeitig sind die Interessen der ansässigen Vereine und Verbände zu berücksichtigen. Dabei ist für den Senat die Sicherung der weiteren wirtschaftlichen Nutzung des Olympiastadions und der Waldbühne zentral.

Der Senat wird die Förderung von Berliner Bundesligisten neu ausrichten und dabei insbesondere auch den Frauenteams Unterstützung bei der Professionalisierung bieten. Der Senat will neben dem TTC Eastside Berlin und Alba Berlin weitere weibliche Spitzenteams in Berlin etablieren.

Der Senat bekennt sich klar zur Berliner Bäderlandschaft als Teil der städtischen Daseinsvorsorge, da Schwimmen zu den lebenswichtigen Grundfertigkeiten gehört. Von daher sind die Bäder sowohl für den Kita-, Schul- und Vereinssport zentral, als auch wichtiger Anlaufpunkt für das individuell organisierte Sporttreiben und Freizeiteinrichtung für die Berlinerinnen und Berliner. Bäder müssen für alle nutzbar, erreichbar und bezahlbar sein.

Jeder Senat der vergangenen Jahre hat sich zu den Bädern bekannt, wodurch sich die Berliner Bäderbetriebe auf Grundlage des Bädervertrages zur Erfüllung ihrer Aufgaben strukturell, personell und finanziell neu aufstellen konnten. Der Senat will die Vorhabenplanung zur Sicherung vorhandener Bäderstandorte weiter eng begleiten, langfristig ausrichten und finanzieren. Der Senat verfolgt dabei das Ziel, dass Wasserfläche auch künftig bedarfsgerecht zur Verfügung steht, technische Ausfälle minimiert werden und kein Bad dauerhaft geschlossen werden muss. Der Standort am Freibad Pankow wird zu einem Multifunktionsbad entwickelt. Die Wasserballarena in Spandau wird gebaut. Der Senat wird ein Kombibad in Marzahn-Hellersdorf errichten. Das Bad in Mariendorf wird umfassend saniert. Die Sanierung der Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg gehört zu den prioritären Vorhaben. Der Senat unterstützt Sanierungsmaßnahmen an den unter Denkmalschutz stehenden Strandbädern Wannsee und Müggelsee.

Für den Standort Baerwaldbad sucht der Senat gemeinsam mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nach tragfähigen Lösungen.

Der Senat prüft darüber hinaus, ob mit der Errichtung von Typenschwimmhallen und temporären Bädern Versorgungslücken schnellstmöglich geschlossen werden können. Dazu soll auch eine temporäre Überdachung des Olympiaschwimmstadions und weiterer Sommerbäder gehören.
Die Bäderbetriebe werden aufgefordert, mindestens die Öffnungszeiten, die Wassertemperatur und die aktuelle Auslastung der Bäder online anzuzeigen.

Der Senat wirkt darauf hin, die Berliner Gewässer für alle Sportboote weiterhin nutzbar zu halten und berücksichtigt, dass auch Vereine durch die Pflege der Ufer einen Beitrag zum Schutz der Wassernatur leisten. Ein Rückbau von einmal genehmigten Sportbootsteganlagen wird abgelehnt. Der Senat lehnt eine Befristung der Nutzungsdauer für Steganlagen gemeinnütziger Vereine ab.

Der Senat strebt an, mehr ungedeckte Sportflächen auch im Winter nutzbar zu machen und dafür mehr Kalthallen und moderne Traglufthallen zu nutzen.

Die lebenswichtige Grundfertigkeit des Schwimmens soll spätestens in der dritten Klasse erlernt sein. Alle Kinder, die in der dritten Klasse kein Schwimmabzeichen erwerben konnten, sollen das in gebührenfreien Intensivschwimmkursen nachholen können, die in einem bewährten Verfahren mit Sportjugend, Schwimmverband und Vereinen entwickelt und weiter finanziert werden.

In der wachsenden Stadt Berlin ist dem Senat auch das sichere Beherrschen des Fahrrades wichtig. Gemeinsam mit Partnern wie dem Radsportverband werden Modellprojekte zum sicheren Erlernen des Fahrradfahrens angestrebt.

Der Senat unterstützt „Jugend trainiert für Olympia / Paralympics“.

Der Senat setzt gemeinsam mit den Bezirken die auf dem Gipfel gegen Jugendgewalt verabredeten Sportangebote um.

Der Senat setzt sich für den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch, Diskriminierung und Gewalt im Sport ein und wird in enger Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin bestehende Maßnahmen wie das Kinderschutzsiegel und eine unabhängige Anlaufstelle für psychische, physische und sexualisierte Gewalterfahrungen und Diskriminierungen im Sport weiterentwickeln und finanzielle Mittel für die Umsetzung bereitstellen. Mit dem Verein Safe Sports wurde auf Bundesebene eine unabhängige Anlaufstelle für physische, psychische und sexualisierte Gewalterfahrungen und Diskriminierung im Sport eingerichtet, deren Sitz in Berlin ist.

2022 hat Berlin die nationalen Spiele von Special Olympics durchgeführt, 2023 finden die Weltspiele in Berlin statt. Menschen mit sogenannten geistigen und mehrfachen Behinderungen sind im Sport heute stark unterrepräsentiert, obwohl gerade für diese Zielgruppe Bewegung und Begegnung von besonderer Bedeutung sind. Der Senat verfolgt deshalb das Ziel, die Verbandsstrukturen von Special Olympics in Berlin zu stärken, um Sport, Bewegung im Alltag und damit Gesundheitsprävention verstärkt in Einrichtungen und Werkstätten der Behindertenhilfe zu bringen und mehr inklusive Angebote in den Sportvereinen zu entwickeln. Den nachhaltigen Effekt der Weltspiele der Special Olympics stärkt der Senat durch Programme wie „Inklusion durch Sport“ und in enger Zusammenarbeit mit dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband sowie Special Olympics Berlin.

Der Senat verfolgt weiter das Ziel, im Rahmen von ohnehin geplanten Neubauten und Sanierungen von Sporthallen in jedem Berliner Bezirk mindestens zwei inklusive Sportstätten zu schaffen. Bei Baumaßnahmen im Sport soll der Aspekt der Inklusion und bestmöglichen Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle spielen.

Der Senat führt das Teilhabeprogramm fort, um mehr Zugang für Frauen, Mädchen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchtete in den Sport zu schaffen. Deshalb wird der Senat Sensibilisierungsmaßnahmen für Beschäftigte in den Verwaltungen auf Landes- und Bezirksebene, die für den Sport zuständig sind, initiieren. Darüber hinaus unterstützt der Senat Vereine, zusätzliche Programme mit dieser Zielsetzung zu entwickeln.

Der Senat unterstützt auch im Sport die Vielfalt aller sexuellen Lebensentwürfe, indem er Diversity- und Queer-Kompetenzen in allen Bereichen des Sports stärkt und entsprechende Projekte auch finanziell fördert. Jugend- und Sportangebote wird der Senat weiter konsequent sichern und zu inklusiven Räumen entwickeln.

Der Senat fördert auch die Formen des Sporttreibens in individuellen oder weniger festen Strukturen. Neben dem Schwimmen sind Laufen und Radfahren die beliebtesten Sportarten. Nutzbare Parks und Grünflächen und sichere Radwege tragen auch zum sicheren Sporttreiben bei.

Mit Programmen wie „Sport im Park“, „Berlin bewegt sich“ oder „Sport vernetzt“ fördert der Senat weiterhin Konzepte jenseits fester Vereinsmitgliedschaften, di zu einer Gesamtstrategie für den Outdoorsport weiterentwickelt wird. Den weiteren Ausbau von Sportangeboten zur privaten, individuellen Nutzung wie z. B. Calisthenicsanlagen setzt der Senat in Abstimmung mit den Bezirken fort.

Die Angebote des Landessportbunds Berlin zur Trainerausbildung sollen bekannter gemacht werden. Gemeinsam mit den Berliner Hochschulen soll in den Vereinen bei Schülerinnen und Schülern für den Studiengang der Sportwissenschaft geworben werden.

Der Senat bekräftigt die Bereitschaft, dass Berlin als Sportmetropole ein Austragungsort im Rahmen einer möglichen nationalen Bewerbung mit einem nachhaltigen Konzept um die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Sommerspielen in Deutschland zur Verfügung steht. Ziel muss es dabei sein, dass die Infrastrukturkosten durch die Nutzung bestehender Stadien und Hallen als Wettkampfstätten und der bereits bestehenden Hotelkapazitäten geringgehalten werden. Verantwortungsvolle Investitionen sollten vor allem in die als Trainingsstätten zu nutzenden Sportstätten erfolgen. Die sanierten und modernisierten Sportstätten stehen nach Abschluss der Spiele für vielfältige Nutzungen dem Sport in Berlin zur Verfügung.

Der Senat entwickelt das Konzept „Sportmetropole 2024“ weiter und unterstützt Bewerbungen um die Austragung von großen nationalen und internationalen Sportveranstaltungen. Die Special Olympics 2023 sollen dabei dem inklusiven Sport unter Beteiligung der Verbände einen nachhaltigen Entwicklungsschub geben. Die UEFA Euro 2024 wird das beste Beispiel für eine nachhaltige Veranstaltung sein und entsprechend dem Leitbild für Nachhaltigkeit umgesetzt. Die Fortführung dieser Maßnahmen wird durch den Senat gefördert.

Der Senat steht der Ausrichtung von weiteren Spitzensportevents, wie Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, deutschen Meisterschaften, European Championships, den Finals, Berlin Marathon und ISTAF positiv gegenüber. Der 50. Berlin Marathon soll in der Gestaltung der besonderen Stellung Berlins als Sporthauptstadt gerecht werden.

Der Senat wird die Landeskommission gegen Gewalt weiterentwickeln.

Der Abschluss einer Rahmendienstvereinbarung, um zunehmende Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu begegnen, wird unterstützt. Ein ressortübergreifender Handlungsleitfaden „Prävention von Gewalt gegenüber Bediensteten des öffentlichen Dienstes“ wird in der Landeskommission Berlin gegen Gewalt entwickelt und die Umsetzung mit Ressourcen ausgestattet. Darüber hinaus wird der Senat eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Ursachen und der Dimension von Gewalt gegen Sicherheits- und Einsatzkräfte in Auftrag geben.

Gewaltprävention ist dann erfolgreich, wenn alle Verantwortlichen fachübergreifend zusammenarbeiten. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt ist dafür das zentrale Gremium. Der Senat bereitet ein Landespräventionsgesetz vor. Darüber hinaus stärkt der Senat gemeinsam mit den Bezirken die kiezorientierte Gewaltprävention der bezirklichen Präventionsräte.

Justiz und Verbraucherschutz

Justiz

Der Senat will einen starken Rechtsstaat und baut auf eine moderne und bürgernahe Justiz, die das Recht gewährleistet und die Einhaltung der Regeln durchsetzt. Rechtspolitik schafft Sicherheit und soziale Gerechtigkeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf einen schnellen und effizienten Rechtsstaat vertrauen können. Daher stärkt der Senat der Justiz den Rücken und bekennt sich zu einer unabhängigen Rechtsprechung.

Der Rechtsschutz und die Rechtsberatung werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen für alle gewährleistet und gefördert.

Die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte will der Senat besser ausstatten und die Zusammenarbeit mit der Polizei ausbauen. Ermittlungs- und Strafverfahren müssen zügig geführt und konsequent zum Abschluss gebracht werden. Eine gemeinsame Asservatenstelle wird eingerichtet.

Für kriminalitätsbelastete Orte werden regionalisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Ort als Ansprechpartner der Polizei bestimmt, die die Strafverfahren gegen Tätergruppen zentral und nach gesetzlicher Maßgabe prioritär bearbeiten. Eine Zuordnung zu neuen kriminalitätsbelasteten Orten erfolgt im Einvernehmen mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Senat hält an den regionalisierten Jugendstaatsanwaltschaften fest, um schnellere Verfahren zu gewährleisten. Das Neuköllner Modell wird berlinweit weiterentwickeln. Die Ergebnisse des Gipfels gegen Jugendgewalt werden zügig umgesetzt.

Der Senat wird den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und die Clankriminalität verstärken und in allen Phänomenbereichen fortsetzen. Insbesondere will der Senat die Vermögensabschöpfung stärken und ressortübergreifend mit dem LKA Berlin, der Staatsanwaltschaft und der Senatsverwaltung für Finanzen die Wirtschaftskriminalität und die Geldwäsche bekämpfen. Die bestehende Hauptabteilung 4 der Staatsanwaltschaft Berlin wird um die Zuständigkeiten für das Arbeitsstrafrecht erweitert.

Der Senat wird den Aufbau einer spezialisierten Arbeitseinheit in der Berliner Staatsanwaltschaft gegen betriebsverfassungsrechtliche Straftaten fortführen.

Der Senat leitet eine Bundesratsinitiative für eine Ergänzung des Strafgesetzbuches wegen „Bedrohung von Zeugen und Gerichtspersonen“ ein und führt Aussteigerprogramme mit dem Schwerpunkt für Frauen unvermindert fort.

Der Senat wird die Bearbeitung von Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz evaluieren und zum effektiveren Schutz von Opfern von Straftaten durch die erforderlichen Maßnahmen beschleunigen.

Der Senat will zudem die Kapazitäten der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden für die Bekämpfung von Cybercrime ausbauen.

Der Senat will die Strafverfolgungsbehörden durch geeignete Möglichkeiten stärken, damit die Nutzung bereits bestehender rechtlicher Regelungen von beschleunigten Verfahren verstärkt und Entlassungen wegen Fristüberschreitungen vermieden werden. Die Anzahl der Tagessätze von Geldstrafen muss tat- und schuldangemessen in richterlicher Unabhängigkeit festgesetzt werden.

Die Ausstattung der Justiz im richterlichen, staatsanwaltschaftlichen, amtsanwaltschaftlichen und nichtrichterlichen Bereich wird verstärkt. In den Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaft will der Senat den demografischen Wandel frühzeitig abfangen und den Wissenstransfer sichern.

Ziel ist die räumliche Zusammenführung der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft auf dem Campus Moabit. Der Senat prüft zudem die Möglichkeit der Einrichtung weiterer Hochsicherheitssäle auf dem Campus Moabit und an weiteren Standorten.

Der Senat prüft die Nutzung des Kathreiner-Hauses als Gerichts- und Justizstandort. Die Altbauten im Strafvollzug will der Senat sanieren und prüft den Neubau von Teilanstalten.

Der Senat will die Versorgung aller Stadtteile mit Notariaten besser sicherstellen und prüfen mit dem Ziel einer gleichmäßigen Verteilung auch in den Außenbezirken prüfen, ob Notariatsstellen regional bedarfsorientiert ausgeschrieben werden können. Zur Konzentration der Richterinnen und Richter auf ihre Kernaufgaben wird der Senat auf Bundesebene dafür eintreten, die Kompetenzen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern weiter zu stärken.

Der Senat prüft die Errichtung einer zentralen Aus- und Fortbildungsstätte in der Berliner Justiz. Die Zusammenarbeit mit der Justizakademie Brandenburg wird fortgesetzt. Das Vorhaben zur Richteranklage wird weiterverfolgt.

Die Ausbildung des mittleren Dienstes bei der Justiz wird fortgesetzt.

In der Juristenausbildung werden die methodischen und sozialen Kompetenzen gefördert und die Sensibilisierung für queerfeindliche Gewalt fest verankert. Der Senat erhöht die Ausbildungskapazitäten im Rechtsreferendariat. Das Teilzeitreferendariat aus familiären Gründen wird fortgesetzt und sukzessiv das digitale Staatsexamen eingeführt. Eine Verbeamtung des Rechtsreferendariats wird geprüft. Der Senat führt als Pilotprojekt Assistenzstellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ein, um sie frühzeitig für die Justiz zu gewinnen und um die Richterschaft und die Staatsanwaltschaft zu entlasten.

Der Senat richtet einen dualen Studiengang an der HWR Berlin für die Gerichtsvollzieherausbildung ein, um den Gerichtsvollzieherdienst mit dem Eingangsamt A 9 zu professionalisieren.

Die IT-Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaft wird verbessert, der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Ermittlungs- und Gerichtsakte zügig vorangetrieben und die dafür erforderlichen Mittel und Strukturen im Rahmen der Berliner IKT-Struktur und -Standards bereitgestellt. Der Senat will in allen Gerichten Gerichtssäle für digitale Verhandlungen einrichten und ein mobiles Arbeiten ermöglichen. Die Möglichkeit der Videoverhandlung gemäß § 128a ZPO wird gestärkt und der Senat wird sich für eine entsprechende Neufassung auf Bundesebene einsetzen.

In Kooperation mit der Wissenschaft, der Richterschaft und der Anwaltschaft prüft der Senat die Schaffung eines Legal-Tech-Zentrums in Berlin. Hierfür wird ein Projekt bei der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung eingerichtet. Der Senat will einen Justiz-Cyber-Innovation-Hub einrichten.

Das zentrale Serviceportal der Justiz wird ausgebaut, um einen einfachen und schnellen Zugang zu wichtigen Informationen kostenfrei und niedrigschwellig zu erhalten und Leistungen der Justiz online beantragen zu können. Der Senat wird den Strafvollzug in Berlin sicher und modern ausgestalten. Der Senat will für die Beschäftigten im Justizvollzug die Arbeitsstrukturen und die Personalentwicklung verbessern. Ziel ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität zu steigern und die Resozialisierung der Straftäterinnen und Straftäter zu stärken.
Mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung wird ein Pilotprojekt Jugendstrafvollzug in freien Formen umgesetzt. Mit demselben Ziel will der Senat die Kapazitäten der Arbeitsbetriebe in den Vollzugsanstalten für Arbeits- und Ausbildungsangebote stärken. Das Projekt „ResoDigi“ führt der Senat weiter. Die Suizidprävention im Justizvollzug wird gestärkt.

Die gesetzlichen Regelungen des Strafvollzuges werden überprüft und angepasst, um die Sicherheit zu erhöhen. Auch zur weiteren Entlastung der Justizvollzugsanstalten wird der Senat den Einsatz der elektronischen Fußfessel in geeigneten Fällen prüfen. Sicherheitslücken werden unverzüglich geschlossen und der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden verbessert.

Zum Auffinden gefährlicher und unerlaubter Gegenstände werden anlassbezogene Haftkontrollen verstärkt und Sanktionen von Regelverstößen geschärft. Der Senat stellt sich dem Kampf gegen Drogen im Strafvollzug. Dafür wird der Justizvollzug, gegebenenfalls in Ersetzung bisheriger Amtshilfe durch Zoll und Polizei, mit eigenen Mitteln ausgestattet. Der Senat prüft den Einsatz von Handyblockern im Strafvollzug.

Ersatzfreiheitsstrafen will der Senat durch entsprechende Projekte wie „Arbeit statt Strafe“ möglichst vermeiden und diese Projekte stärken. Dort, wo sie sich als unvermeidbar erweisen, sollen sie nach Möglichkeit im offenen Vollzug verbüßt werden können.

Verbraucherschutz

Der Senat will Verbraucherrechte durch Erweiterung des Beratungsangebotes der Verbraucherschutzzentralen an zwei Standorten in der Stadt stärken. Für Haushalte mit geringem Einkommen will der Senat einen kostenlosen Energiespar-Check anbieten. Der Senat bekennt sich zu dem vom Europäischen Gerichtshof geprägten Verbraucherleitbild. Ob Werbung, Verbraucherschlichtung oder Verbraucherschutz im digitalen Raum: Verbraucherinnen und Verbraucher sind dann stark, wenn sie gut informiert und über ihre Rechte aufgeklärt sind. Um das zu gewährleisten, wird der Senat die Informationen zum Verbraucherschutz besser bündeln und prominent platzieren.

Verbraucherschutz setzt dort an, wo Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr alltägliches Handeln mit wirtschaftlichen Interessen in Berührung kommen. Oberstes Ziel des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist für den Senat der faire Interessenausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und der anbietenden Wirtschaft. Dazu gehören insbesondere der Schutz und die Stärkung der Interessen und der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um ihnen selbständiges Handeln auf Augenhöhe mit der Wirtschaft zu ermöglichen, setzt der Senat auf Beratung, Transparenz und Aufklärung.

Insbesondere Energieberatung ist gerade in aktuellen Zeiten steigender Energiepreise wichtig, um Überschuldung von Verbrauchern zu vermeiden. Um sich in der Vielzahl der Beratungsangebote und Hilfsleistungen besser zu orientieren, wird der Senat die Energieberatung in den Bezirken stärken. Der Senat forciert den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln und unterstützt unter Einbindung der regionalen Wirtschaft einen ganzheitlichen Ansatz und bündelt bestehende Initiativen zu Schulessen, zum Wert regionaler Lebensmittel und zur Lebensmittelverschwendung. Der Senat setzt sich dafür ein, dass das „Containern“ von Lebensmitteln entkriminalisiert wird.

Das Lebensmitteltransparenzgesetz wird schnellstmöglich mit dem Ziel eines besseren und rechtssicheren Verbraucherschutzes überarbeitet, das Überlastung der Betriebe und Behörden unter Beachtung der personellen Kapazitäten der Behörden berücksichtigt.

Die Berliner Ernährungsstrategie wird fortgesetzt. Der Senat setzt sich für ein größeres pflanzenbasiertes Angebot in den Berliner Gemeinschaftsküchen ein.

Der Senat will die Verfolgung von Verstößen gegen den Tierschutz (Tiermisshandlungen, Vernachlässigungen, illegaler Handel mit Tieren und Pelzen, etc.) und die dafür zuständigen Behörden stärken. Das gilt insbesondere für verbesserte Möglichkeiten zum Schutz vor illegalem Welpen-, Pelz- und Tierhandel.

Für mehr Sauberkeit in der Stadt will der Senat ein Taubenmanagement etablieren mit dem Ziel, die Taubenpopulation zu reduzieren.

Der Senat will die Arbeit der Berliner Tiertafel weiter unterstützen und prüft eine Institutionalisierung einer entsprechenden Unterstützungsinfrastruktur.

Der Senat prüft eine Kapazitätserhöhung zur Gewährleistung der Unterbringung von Abgabetieren im Berliner Tierheim und in der Tiersammelstelle. Er setzt sich für die Abschaffung der Rasseliste bei Hunden ein.

Der Senat qualifiziert das Tierschutzverbandsklagerecht mit dem Ziel, Tierschutz wirksam voranzubringen.

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stadtentwicklung

Der Senat bekennt sich zu den Leitlinien der Neuen Leipzig-Charta. Der Flächennutzungsplan Berlin, zusammen mit den Stadtentwicklungsplänen, ist die Grundlage für eine nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung. Der Senat wird ihn, bezogen auf künftige Flächenbedarfe für Wohnungsbau, Wirtschaft und Infrastruktur, kontinuierlich überprüfen und weiterentwickeln und die obere Bevölkerungsprognose zugrunde legen. Die Stadtentwicklungspläne Wohnen und Wirtschaft will der Senat zeitnah novellieren, auch um Potenziale für urbane, gemischt genutzte Stadtquartiere zu erschließen. Ein Stadtentwicklungskonzept Kultur wird der Senat erarbeiten.
Der Senat wird den „Stadtentwicklungsplan Zentren 2030“ überarbeiten. Für die Stärkung der Berliner Zentren, eine robuste Nutzungsmischung und einen qualitätsvollen öffentlichen Raum wird der Senat ein Zentren- und Ortskernprogramm sowie Konzepte für eine neue Nutzungsmischung für Einkaufszentren und Einkaufsstraßen entwickeln. Ziel ist dabei auch die wohnungsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Städtebaulich nicht integrierte Einzelhandelsstandorte will der Senat vermeiden.

Der Senat setzt sich für den Ausbau von bezahlbaren seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen und für mehr Seniorenfreizeitangebote in den Bezirken ein.

Der Senat will Bundesmittel der Städtebauförderung weiterhin umfassend in Anspruch nehmen und damit sowohl Stadtumbau als auch Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren vorantreiben. Mit den Bezirken wird der Senat Maßnahmen für einen besseren Mittelabfluss treffen.

Das Landesprogramm zum Umbau und zur Qualifizierung von Stadtplätzen wird fortgeführt und weiterentwickelt.

Sicherheit und Sauberkeit werden stärker zusammengedacht. Der Senat fördert daher städtebauliche Maßnahmen zur Kriminalprävention, insbesondere durch Stadtmöbel als Überfahrschutz und Aus- bzw. Beleuchtung. Er sorgt für Sauberkeit und Ordnung sowie Vandalismusprävention. Die Sicherheit von Parkanlagen wird der Senat durch eine berlinweite Konzeption zwischen Land und Bezirken erhöhen. Die sozialen Infrastrukturkonzepte und die Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung wird der Senat weiterentwickeln.

Das Hochhausleitbild, das der Senat evaluieren und weiterentwickeln wird, bildet den Rahmen für alle Hochhausprojekte. Perspektivisch wird der Senat einen Hochhausentwicklungsplan entwickeln. Der Senat wird Wettbewerbe, die Arbeit des Baukollegiums und des Gestaltungsbeirats öffentliche Räume beschleunigen.

Der Senat bekennt sich im Sinne der Neuen Leipzig-Charta zu einer aktiven Beteiligung und Koproduktion in der Stadtentwicklung. Der Senat wird die vielfältigen Austauschplattformen und Möglichkeiten der Beteiligung, wie z. B. den Runden Tisch Liegenschaftspolitik, weiterentwickeln. Sinn und Zweck von Beteiligung ist die konkrete Vorbereitung politischer Entscheidungen. Der Senat wird das Stadtforum zu einer Plattform entwickeln, die in ihrer Zusammensetzung die Berliner Stadtgesellschaft repräsentiert und ihre Mitwirkung an zentralen Fragen der Berliner Stadtentwicklung gewährleistet. Der Senat entwickelt die Politik der kooperativen Stadtentwicklung weiter und setzt Projekte wie das Haus der Statistik und den Rathausblock fort. Der Senat wird die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln. Die vom Land Berlin betriebene Stadtwerkstatt wird als Austauschforum für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Ort vielfältiger Partizipation fortgeführt. Der Senat strebt eine paritätische Besetzung von Gremien und Jurys, die städtebauliche Vorhaben und Wettbewerbe begleiten, an. Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und die Belange der vielfältigen Nutzergruppen einzubeziehen, ist für den Senat ein wesentlicher Grundsatz der Stadtentwicklungspolitik.

Der Senat wird die Entwicklung der Neuen Stadtquartiere für Berlin (Schumacher Quartier, Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Siemensstadt Square, Blankenburger Süden, Karl-Bonhoeffer-Klinik, Buch – Am Sandhaus, Buckower Felder, Das Neue Gartenfeld, Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick, Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow (Pankower Tor), Elisabethaue, Johannisthal / Adlershof, Lichterfelde Süd, Michelangelostraße, Neue Mitte Tempelhof, Stadtgut Hellersdorf, Georg-Knorr-Park, Tegel-Nord, Marienhöfe, Schönerlinder Straße (Alte Schäferei), Späthsfelde und Projektverbund Karow-Süd) beschleunigen.

Zur Beschleunigung der Quartiersentwicklung am Pankower Tor muss spätestens im ersten Quartal 2024 ein städtebaulicher Rahmenvertrag abgeschlossen werden.

Für weitere große Bauvorhaben wird ein zügiger Baubeginn unterstützt. Zur Beschleunigung der Baurechtschaffung und Projektumsetzung der großen Wohnungsbauprojekte wird der Senat eine ressortübergreifende Projektsteuerung von u. a. Stadtentwicklungs-, Verkehrs- und Umweltverwaltung etablieren.

Bei den Neuen Stadtquartieren und anderen größeren Bauvorhaben und Quartiersentwicklungen muss die erforderliche Infrastruktur von Beginn an parallel geplant, entwickelt und gebaut werden.
Den Zentralen Festplatz wird der Senat nur dann für Wohnungsbau perspektivisch in Betracht ziehen, wenn ein gleichwertiger Ausweichstandort für das Schaustellergewerbe gefunden worden ist.

Der Senat wird die Zusammenarbeit der Bundesländer Berlin und Brandenburg, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, mit dem Ziel einer geordneten Siedlungsentwicklung (Siedlungsstern) intensivieren.

Mit der Herausbildung von gemeinsamen Entwicklungsachsen, die sich von Berlin in unterschiedliche Regionen von Brandenburg erstrecken, will der Senat länderübergreifende Kooperationen in zentralen Bereichen der Wirtschafts- und Verkehrspolitik sowie der Energiepolitik erreichen. Als Pilotvorhaben dient dabei die Innovationsachse von Berlin in die Lausitz, deren Umsetzungsprozess im Jahr 2021 begonnen wurde und weiter fortgesetzt werden soll.

Es bedarf angesichts der zugespitzten Wohnungsnot seit dem Volksentscheid 2014 einer neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes. Mit einem internationalen städtebaulichen Wettbewerb wird der Senat die Möglichkeiten einer behutsamen Randbebauung in begrenzten Teilen der Fläche ausloten. Der weit überwiegende Teil der Freifläche bleibt bei einer klimagerechten Gesamtgestaltung für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur gesichert. Das Feld soll einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität Berlins leisten. Mit der Randbebauung sollen Wohnquartiere mit breiten sozialen Angeboten für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner und die Stadtgesellschaft geschaffen werden. Der Wohnungsbau soll den LWU sowie gemeinwohlorientierten Genossenschaften vorbehalten und im Betrieb klimaneutral sein. Die Nutzung dezentraler und stadtverträglicher erneuerbarer Energien und die Begrünung werden einen zusätzlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Zu dieser Frage gesamtstädtischer Bedeutung ist für den Senat die Neubewertung durch die Berlinerinnen und Berliner maßgeblich.
Der Senat wird Projekte des sozialen und ökologischen Stadtumbaus, wie den schrittweisen Rückbau der A 104, umsetzen. Der Senat prüft die Überbauung von Abschnitten der A 100 zur Gewinnung von Wohnungsbau-, Kultur-, Grün- und Kleingartenflächen. Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass die Planungen zum Autobahndreieck Funkturm stadtverträglich überarbeitet werden.

Die Berliner Mitte will der Senat umfassend weiterentwickeln. Im neuen Quartier am Molkenmarkt strebt der Senat die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, eine nachhaltige und gute Architektur, kleinteilige Strukturen und eine vielfältige Nutzung an. Dies wird der Senat mit den LWU und gemeinwohlorientierten Bauherren realisieren. Um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und der sommerlichen Erwärmung entgegenzuwirken, wird die Umgebung des Humboldtforums mit Bäumen und qualitätsvollen Grünflächen aufgewertet. Mit dem Projekt Freitreppe soll der öffentliche Raum auf der Spreeinsel aufgewertet werden, am historischen Standort des Neptunbrunnens wird eine Brunnenanlage errichtet.

Der Senat will eine nachhaltige und klimagerechte Wiedererrichtung der Bauakademie, die zugleich die baukulturellen Werte von Karl Friedrich Schinkel verkörpert und zur historischen Umgebung Bezug nimmt. Die Wiedererrichtung der historischen Fassade der Bauakademie ist durch ein geeignetes Verfahren sicherzustellen. Falls dies nicht durch eine entsprechende, mit dem Bund und der Stiftung Bauakademie abgestimmte, Ausgestaltung des Wettbewerbstextes für den Gestaltungswettbewerb gelingt, wird der Senat hierzu eine Gestaltungsverordnung erlassen.

Das aktuelle Erscheinungsbild der Friedrichstraße ist nicht akzeptabel. Es wird gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie mit Gewerbetreibenden ergebnisoffen an Lösungen für Verkehrsführung und Stadtraumgestaltung gearbeitet, die die Entwicklung der Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor in den Blick nimmt, die Aufenthaltsqualität erhöht und einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Dafür wird der Senat einen städtebaulichen Masterplan entwickeln.

Der Senat wird noch im Jahr 2023 den Wettbewerb für die Gestaltung des Europaplatzes am Hauptbahnhof starten.

Die Zentren am Hermannplatz, in der City West und am Leopoldplatz wird der Senat in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, um damit langfristig die Arbeitsplätze im Einzelhandel zu sichern. Hierbei wird eine städtebaulich verträgliche, sich in die Umgebung integrierende, Planung verfolgt, die einen öffentlichen Mehrwert, bezahlbaren Wohnraum und eine Nutzungsmischung sichert. Die laufenden Planungsprozesse des Landes führt der Senat unter breiter öffentlicher Beteiligung fort.

Zusammen mit dem Bezirk wird das Gebiet am Fasanenplatz gemeinsam mit den Kulturinstitutionen (Haus der Berliner Festspiele, Universität der Künste, Bar jeder Vernunft) zu einem durchgrünten Kulturquartier entwickelt. Auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbsergebnisse wird der Senat die Verdichtungspotenziale im Umfeld der Urania stadtverträglich erschließen.

Der Senat unterstützt die Arbeit der Internationalen Jugendbauhütte Berlin, in der die Berliner Handwerks- und Bautradition befördert und das kulturelle Erbe in Berlin erhalten wird und die Arbeit des Berliner Zentrums Industriekultur (bzi) in seinen Bemühungen, die Berliner Industriekultur zu erhalten und in nachhaltige Transformationsprozesse der Berliner Stadtentwicklung zu integrieren.

Bauen

Den Neubau bezahlbarerer Wohnungen treibt der Senat gemeinsam und mit sehr ambitionierten Zielsetzungen voran. Der Senat bekennt sich grundsätzlich zum Neubauziel von durchschnittlich bis zu 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon bis zu 5.000 Sozialwohnungen. Die dafür notwendigen Weichenstellungen im Bereich Planung und Genehmigung treibt der Senat voran. Angesichts der aktuellen schwierigen und krisenhaften Rahmenbedingungen in der Bauwirtschaft wird dieses Ziel in der verbleibenden Legislaturperiode nicht sofort erreichbar sein. Deshalb werden alle Akteure als willkommene Partner einbezogen. Von den neu zu errichtenden Wohnungen soll ein Anteil von rund 6.500 Wohneinheiten pro Jahr auf die Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) entfallen.

Die wirtschaftliche Situation der LWU muss verbessert werden, um eine zukünftige Schieflage zu verhindern. Insbesondere mit Blick auf das durch den Senat angestrebte Wachstum durch strategischen Ankauf und Neubau ist ihre Eigenkapitalsituation zu stärken.

Das „Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen“ wird in einem kooperativeren Miteinander vertieft. Auch auf Bundesebene beteiligt sich das Land Berlin am „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“. Das Instrument der bezirklichen Bündnisse für Wohnungsneubau will der Senat stärken und die bestehenden Anreizinstrumente ausbauen. Das Prämienverfahren für genehmigte Wohnungen und realisierte B-Pläne wird verstetigt und noch ergebnisorientierter ausgerichtet. Die Prämien sollen dem Wohnungsbau bzw. der Stadtentwicklung zugutekommen.
Die Nachverdichtung bestehender Quartiere ist eine wichtige Säule des Wohnungsbaus und der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die laufenden und geplanten Projekte werden fortgesetzt und zügig vorangetrieben. Der Senat wird auf Basis abgeschlossener und laufender Vorhaben Leitlinien zur Nachverdichtung und Innenentwicklung erarbeiten. Bei Nachverdichtungen will der Senat den Bedarf an sozialer Infrastruktur und Mehrwerte für die Nachbarschaft stärker berücksichtigen. Die Aufstockung von Bestandsgebäuden und den Dachgeschossausbau wird der Senat durch den Abbau rechtlicher Hürden erleichtern. Der Senat wird die Überbauung von Supermärkten, Parkplätzen und anderem Gewerbe mit sozialen Nutzungen, Wohnungen oder Gewerberäumen forcieren.

Bezirke und Hauptverwaltung werden bei dem Abschluss städtebaulicher Verträge eng zusammenarbeiten und die Bezirke bei der Vertragsgestaltung unterstützt. Der Senat wird die Instrumente der Befreiungen und Dispensverträge vermehrt zum Einsatz bringen, um die Idee des kooperativen Baulandmodells zu ergänzen.

Der Senat begrüßt den Anstieg der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund. Der Senat wird die Wohnungsbauförderbestimmung (WFB) überprüfen und zügig an die geänderten Umfeldbedingungen, wie erhöhte Zinsen und Baukosten, anpassen. Dazu werden in der WFB die Bedingungen so justiert, dass eine angemessene Wirtschaftlichkeit der Immobilien erreicht wird. Die Eigenkapitalverzinsung wird unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Zudem erweitert der Senat die Möglichkeiten des Modells der WFB durch die bessere sowie verlässliche Nutzung der mittelbaren Belegungsbindung insbesondere für Wohnungsbaugenossenschaften.

So will der Senat das jährliche Ziel von bis zu 5.000 neuen Sozialwohnungen erreichen. Der Senat führt ein drittes Fördermodell für mittlere Einkommen ein. Das kooperative Baulandmodell wird unter Berücksichtigung der Vereinbarung des Wohnungsbündnisses und unter Beibehaltung der 30 Prozent im Fördermodell 1 weiterentwickelt, evaluiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das betrifft auch die Berechnung von Schul- und Kitaplätzen. Für laufende Projekte gibt es einen Übergangszeitraum bis mindestens zum Ende des ersten Quartals 2024.

Der Senat wird außerdem die Förderung der Genossenschaften zielgerichtet stärken und das Landesförderprogramm für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch einkommens- und vermögensschwache Haushalte weiterentwickeln und vereinfachen. Weiterhin fördert der Senat den genossenschaftlichen Wohnungsbau und Bestandserweiterungen.

Darüber hinaus wird der Senat zusätzliche Förderungen für den Bau von Frauen-, Studierenden- und Azubi-Wohnheimen, für Wohnraum für Wohnungslose, insbesondere Neu- und Umbau von Housing-First-Projekten, aufsetzen. Ziel ist es, bis zum Ende der Wahlperiode bis zu 5.000 Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende auf den Weg zu bringen.

Den LWU wird der Senat die Möglichkeit geben, auf betriebseigenen Grundstücken Wohnraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin und der landeseigenen Gesellschaften zu schaffen. Auch den Neubau sonstiger Mitarbeiterwohnungen will der Senat durch ein eigenes Förderprogramm ankurbeln.

Voraussetzung für die Beschleunigung und Steigerung des Wohnungsneubaus ist das kooperative Miteinander zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken. Der Senat sieht die Bezirke in der zentralen Verantwortung, Wohnungsbau jenseits der Neuen Stadtquartiere zu ermöglichen. Gleichzeitig wird der Senat die Rolle der Senatsverwaltung als Dienstleister für die Bezirke stärken und durch eine begleitende Rechtsberatung ergänzen. Um Streitfälle frühzeitig zu klären, wird die Wohnungsbauleitstelle weiterhin unterstützend tätig.

Der Senat will die Stadtplanungsämter stärken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird so aufgestellt, dass sie Engpässen in den Bezirken auch ad hoc begegnen kann.

Für Wohnungsbauvorhaben von gesamtstädtischem Interesse setzt der Senat auf die Praxis von Fallmanagerinnen und -managern als Ansprechpersonen und Koordinatorinnen und Koordinatoren in den jeweiligen Bezirken. Auf Landesebene werden in Analogie Projektlotsinnen und -lotsen eingesetzt, die innerhalb der jeweiligen Fachverwaltungen als alleinige Ansprechpartnerin bzw. alleiniger Ansprechpartner für den Bezirk dienen.

Die monatlich tagende Senatskommission für Wohnungsbau wird ihre erfolgreiche Arbeit unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters fortsetzen. Der Senat verfolgt damit das Ziel, Schwierigkeiten bei problembehafteten Großvorhaben schnell aufzulösen.

Die Arbeit der Wohnungsbauleitstelle wird der Senat zur Unterstützung der Bezirke bei Bauvorhaben von gesamtstädtischen Belangen fortführen, evaluieren sowie die Bereitstellung von Fallmanagern prüfen. Die 194 Fokusprojekte mit jeweils mehr als 200 Wohneinheiten werden weiterhin eng begleitet, unterstützt und in der Umsetzung kontrolliert. Die Aufnahme weiterer Projekte wird geprüft.

Der Senat wird mit einem Schneller-Bauen-Gesetz den Wohnungsbau beschleunigen. Dabei sollen für einen befristeten Zeitraum u. a. Regelungen zu verkürzten Fristen, schnelleren Verfahren, engerer Abstimmung und Verzahnung mit dem Baunebenrecht (z. B. Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz, Abstimmung zwischen den Behörden, parallele Verfahrensschritte) sowie Flächenprüfungen in den Bezirken beschlossen werden. Zudem setzt der Senat auf Typenbaugenehmigungen, die Nutzung von Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, verbindliche Verwaltungsfristen in B-Plan-Verfahren und die Streichung der mit Corona begründeten Fristverlängerungen. Außerdem sind Anzeigeverfahren, Vollständigkeitserklärungen und Nachforderungen beteiligter Behörden mit Präklusionsfristen zu versehen. Der Senat prüft die umfassende Einführung von Genehmigungsfiktionen für Bauvorhaben.

Der Senat strebt an, die durchschnittliche Dauer von Bebauungsplanverfahren in Berlin auf drei Jahre zu verkürzen. Im Bereich des Baunutzungsplans von 1958 wird mit einer Arbeitshilfe der Rahmen für Befreiungen und Ermessensentscheidungen klarer gesteckt. Der Senat überarbeitet das AGBauGB mit dem Ziel, Prozesse deutlich zu entschlacken und Verantwortlichkeiten klar zu trennen.

Der Senat verfolgt das Ziel, bis zum Abschluss dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungen einschließlich Genehmigungen nach Straßenrecht voll digital geführt werden können.

Der Senat wird verstärkt die Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ nutzen. effizientere Flächennutzung und dafür Mehrfachnutzungen in Kombination mit Wohnen will der Senat weiter befördern.

Der Senat überarbeitet die Bauordnung und das Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz mit dem Ziel, Widerspruchsverfahren zu verkürzen und unnötige Widerspruchsverfahren zu vermeiden. Die Senatsverwaltung wirkt auf eine Harmonisierung von Ermessensentscheidungen bei Baugenehmigungen hin. Die Berliner Bauordnung wird der Senat unter Einbeziehung der Musterbauordnung schnellstmöglich novellieren. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren, Reduzierung der Kosten, Umbauerleichterungen und notwendige Maßnahmen für den Klimaschutz gelegt, z. B. der Aufnahme von Typengenehmigungen und einer Gebäudeklasse E.

Bei gesetzgeberischen Akten will der Senat die Abschätzung von Auswirkungen auf die Baukosten berücksichtigen. Der Senat will den Spitzenplatz beim Bau barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen erhalten und hierfür den Umbau im Bestand erleichtern.

Auf Bundesebene wird der Senat sich für die Schaffung eines Sonderbaurechts für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen sowie sozialer und gesundheitlicher Infrastruktur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einsetzen. Zur Reduzierung des Flächenverbrauchs setzt der Senat nach Möglichkeit auf Baupotenziale auf versiegelten oder belasteten Flächen. Das dient auch dem Erhalt von grünem Wohnumfeld wie beispielsweise grünen Innenhöfen. Der Aufbau des Kompensationsflächenmanagements wird zügig fortgesetzt, die Kooperation mit Brandenburg ausgebaut und die Ökokonten möglichst effizient genutzt. Soweit möglich werden arten- und naturschutzrechtliche Maßnahmen überlagert (Mehrfachnutzung). Bei künftigen Ankäufen werden Potenzialflächen auch für die Ökokonten geprüft.

Der Senat prüft die Erweiterung des Maßnahmenkataloges der GAK.

Der Senat wird das innovative und klimaneutrale Bauen, den Einsatz und die Entwicklung zukunftsfähiger und nachhaltiger Bauprodukte und Baustoffe, wie insbesondere Holz, befördern. Dazu zählen insbesondere wiederverwendbare Ressourcen, die Unterstützung des seriellen und modularen Bauens und das verstärkte Ausrollen des Building Information Modeling für Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden.

Um Stoffkreisläufe zu schließen und nachhaltiges Bauen zu unterstützen, wird der Senat die Nutzung von Recyclingbaustoffen vereinfachen und strebt eine entsprechende Bundesratsinitiative an. Außerdem will der Senat im Sinne einer neuen Umbaukultur verstärkt Gebäude erhalten und umwidmen, um die Klimaverträglichkeit im Baugeschehen zu erhöhen und setzt dabei auch auf laufende Pilotprojekte.

Der Senat wird zügig ein Konzept zur Durchführung einer Internationalen Bauausstellung in der Metropolregion erarbeiten und es anschließend mit der Stadtgesellschaft diskutieren und präzisieren.

Der Senat wird das Denkmalschutzgesetz in Bezug auf gewichtige öffentliche Interessen, auch fiskalische, insbesondere beim Klimaschutz, Wohnungs- und Schulbau, neu ausbalancieren. Die obere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt werden wieder bei der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt. Die energetische Gebäudesanierung einschließlich Gebäudehülle, Haustechnik und dem Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere für die Wärmeversorgung, ist ein zentraler Faktor für das Erreichen der Klimaneutralität Berlins. Im Gebäudesektor haben die Gebäude mit den schlechtesten Energieeffizienzen das höchste und meist wirtschaftlichste Treibhausgassenkungspotenzial. Der Senat fokussiert sich deshalb insbesondere auf die Gebäude mit den schlechtesten Energieeffizienzen, die sogenannten „Worst performing Buildings“. Der Senat identifiziert und erfasst diese in einem ersten Schritt in einer gemeinsamen Datenbank. Durch eine bessere Datenlage zum Beispiel mit dem Aufbau eines Gebäudekatasters stärkt der Senat den Vollzug und ein Monitoring. Bei der Priorisierung der energetischen Gebäudesanierung verfolgt der Senat einen „Worst-First-Ansatz“ und will dafür Geldmittel und Fachkräfte möglichst gezielt und effizient einsetzen.

Wohnen

Bezahlbares Wohnen ist die große soziale Herausforderung für die Stadt. Der Senat setzt auf schnellen Neubau und strategischen Ankauf. Auf diese Weise will der Senat das Angebot erhöhen. Gleichzeitig setzt der Senat auf einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Bei der Entwicklung von Quartieren betrachtet der Senat diese ganzheitlich und denkt die soziale Infrastruktur immer mit. Entscheidend wird sein, durch Entbürokratisierung und Entschlackung auf allen Ebenen zu mehr Tempo und Dynamik zu kommen.

Der Senat setzt sich für einen konsequenten Schutz von Mieterinnen und Mietern ein und nutzt alle Instrumente auf Landes- und Bundesebene, die einen verbesserten Mieterschutz gewährleisten.

Der Senat setzt auf einen rechtssicheren qualifizierten Mietspiegel. Der neue qualifizierte Mietspiegel wird schnellstmöglich fertiggestellt. Als Übergangslösung wird ein einfacher Mietspiegel erstellt.

Der Senat steht zu den im Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen verabredeten Neubauzielen und Maßnahmen für einen besseren Mieterschutz. Beispiele sind die im Bündnis verabredete Begrenzung von Mietbelastungen auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für WBS-Berechtigte oder die Orientierung an einer Kappungsgrenze von 11 Prozent. Der Senat strebt an, im Rahmen des Bündnisses eine unabhängige Ombudsstelle zur Schlichtung von Mietstreitigkeiten zu installieren. Hierbei will der Senat Doppelstrukturen vermeiden.

Die kostenfreie Mieterberatung in den Bezirken wird der Senat verstetigen, stärker bewerben, bis 2025 evaluieren und gegebenenfalls bedarfsgerecht verstärken. Der Senat bekennt sich zur Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, evaluiert ihre Arbeit und entwickelt sie bedarfsgerecht weiter.

Aufbauend auf dem angestrebten Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes will der Senat ein Kataster auf Landesebene schaffen. Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass ein digitales Mieten- und Wohnungskataster auf Landesebene ermöglicht wird.

Der Senat strebt die Einrichtung einer Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse an. Berlin wird weiterhin von allen bundesrechtlichen Ermächtigungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern Gebrauch machen, wie z. B. durch die Kappungsgrenzen-Verordnung und die Kündigungsschutzklausel-Verordnung. Darüber hinaus wird sich das Land Berlin im Bundesrat weiterhin für Gesetzesänderungen zum Mieterschutz einsetzen, z. B. für die Verlängerung, verbesserte Durchsetzbarkeit und Sanktionierung der Mietpreisbremse, eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen, Verbesserungen beim Kündigungsschutz (Schonfristzahlungen, Eigenbedarfskündigungen, Härtefallregelungen), die Verlängerung des Umwandlungsvorbehalts über 2025 hinaus und gegen Mietwucher. Der Senat nimmt sich dem Thema möbliertes Wohnen an, gegebenenfalls mit einer Bundesratsinitiative.

Der Senat begrüßt die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit im Bund und wird sie in geeigneter Weise umsetzen.

In sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) sieht der Senat ein geeignetes Instrument, um die Berliner Mischung, die Zusammensetzung der Kieze und besondere städtebauliche Charakteristika zu sichern. Der Senat unterstützt die Bezirke bei der Ausweisung neuer sozialer Erhaltungsgebiete und erarbeitet in der AG Milieuschutz einheitliche Kriterien für deren Anwendung, insbesondere im Hinblick auf Hemmnisse für energetische Sanierungen und Barrierefreiheit. Um diese mit geringstmöglicher Belastung für Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen, schafft der Senat begleitende Fördermaßnahmen. Falls notwendig, setzt sich der Senat für eine Reform auf Bundesebene ein.

Der Senat versteht das kommunale Vorkaufsrecht weiter als wichtiges Instrument für die mieten- und wohnungspolitischen Ziele.

Nach rechtlicher Absicherung wird der Senat Vorkaufsrechte wieder zugunsten der LWU unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung ausüben und prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausübung zugunsten Dritter ermöglicht werden kann.
Der Senat will prüfen, die Wohnungsaufsicht bei mangelnder Instandhaltung durch Vermieter zu stärken, um frühzeitig aktiv werden zu können. Der Senat wird regeln, was der Standard für bewohnbare Zustände bei Wohnraum ist.

Die zweckfremde Nutzung von Wohnraum wird der Senat unterbinden und gegen illegale Beherbergungsangebote vorgehen. Der Senat wird das Zweckentfremdungsverbot hinsichtlich Eingriffsmöglichkeiten und deren Durchsetzung stärken. Ein Fokus liegt dabei auf Umbau und Sanierung anstelle von Abriss. Bestehende Zwangsmittel und das Treuhandmodell will der Senat effektiver einsetzen und Zwangsgelder wirksamer erheben.

Der Senat will ein Berliner Wohnraum-Sicherungsgesetz verabschieden. Hierbei nimmt der Senat insbesondere besondere Bedarfsgruppen, wie Menschen in Besitz eines WBS mit Dringlichkeit wie Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose, in den Blick. Ebenso wird der Senat Regelungen zum möblierten Wohnen und zum gebundenen Wohnraum prüfen. Der WBS wird für alle in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen ermöglicht, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus, soweit rechtlich möglich. Alleinerziehenden wird der Zugang zu Wohnberechtigungsscheinen erleichtert.

Durch die gesetzliche Absicherung von Verpflichtungsmieten und Mietzuschüssen im alten sozialen Wohnungsbau will der Senat Härten aufgrund hoher Kostenmieten vermeiden. Sowohl den Empfängerkreis als auch den Betrag für den Mietzuschuss will der Senat erhöhen. Eine Gesetzesnovelle erfolgt schnellstmöglich. Der Senat wird ein Konzept entwickeln, um den sozial- und stadtentwicklungspolitisch problematischen Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau entgegenzuwirken.

Die Kooperationsvereinbarung mit den LWU wird fortgeführt und weiterentwickelt. Der Senat strebt an, die geeigneten Bestände der berlinovo dabei einzubeziehen. Bei der Neujustierung der Wiedervermietungsquoten, WBS-Einkommensgrenzen und anderen Bewirtschaftungsvorgaben, wie z. B. zum geschützten Marktsegment, Housing First oder Gewerberäumen, wird der Senat die soziale Mischung in den Beständen und Quartieren weiterhin beachten. Um die soziale Mischung in Quartieren zu fördern, sollen vereinbarte Belegungsquoten lokal nach unten und oben angepasst werden können.

Der Senat entwickelt die Wohnraumversorgung Berlin AöR weiter. Ihre Aufgaben werden verstärkt und auf die Beratung und Partizipation der Mieterinnen und Mieter sowie auf die Schlichtung von Mietstreitigkeiten konzentriert. Um diese Aufgaben effektiv zu gestalten, sollen die Strukturen, Gremien und Prozesse gestrafft und entbürokratisiert werden.

Unter der Voraussetzung, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ eine verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet der Senat ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft.
Ziel des Senats ist es die öffentlichen Wohnungsbestände perspektivisch auf 500.000 Wohnungen zu erhöhen und gemeinsam mit den rund 200.000 Wohnungen der Genossenschaften annähernd 50 Prozent der Berliner Mietwohnungen in das gemeinwohlorientierte Segment zu bringen.

Der Senat wird die Programme für Großsiedlungen weiterentwickeln und ausbauen. Die Ergebnisse des Gipfels gegen Jugendgewalt werden umgesetzt und finanziert. Das zivilgesellschaftliche Engagement in Großsiedlungen wird der Senat weiter unterstützen und die BENN-Projekte weiterführen. Der Senat erhält Quartiersmanagement-Gebiete, setzt sich für die Verlängerung der Bundesfinanzierung ein und leitet Anschlussmaßnahmen des Landes ein.

Der Senat wird die bestehenden landeseigenen Programme zur Eigentumsbildung über die IBB fortführen und insbesondere im Hinblick auf Familien weiterentwickeln und verstärken. Bei den Neuen Stadtquartiere strebt der Senat an, einen begrenzten Anteil von freifinanzierten Eigentumswohnungen für Familien mit unterdurchschnittlichen Einkommen zu reservieren.

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Mobilität und Verkehr

Der Senat engagiert sich für ein mobiles und nachhaltiges Berlin. Die Mobilitätspolitik des Senats setzt auf ein Miteinander und nicht auf ein Gegeneinander. Der Öffentliche Personennahverkehr ist ein entscheidender Faktor für ein mobiles Berlin.

Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und die Zusammenarbeit mit dem Bund und dem Land Brandenburg haben einen hohen Stellenwert. Dazu gehören S- und U-Bahnlinien ebenso wie die Straßenbahn, mit denen der Senat vor allem auch in den Außenbezirken das Mobilitätsangebot verbessern will.

Der Senat steht für den Grundsatz einer angebots- und nicht verbotsorientierten Mobilitätspolitik.
Der Senat will die Verkehrssicherheit, gerade an Gefahrenschwerpunkten, deutlich erhöhen und steht zum Grundsatz der Vision-Zero. Deshalb plant er ein Verkehrssicherheitskonzept, das alle Verkehrsteilnehmer in den Blick nimmt.

Die Anordnung von temporären Fußgängerüberwegen (FGÜ) soll insbesondere für bereits geplante dauerhafte FGÜ grundsätzlich möglich sein. Die Schulwegsicherheit als Teil des Mobilitätskonzeptes hat besondere Priorität. Die hierfür, wie auch für die Erstellung von Schulwegplänen, notwendigen Mittel stellt der Senat außerhalb der Berliner Schulbauoffensive zur Verfügung.

Der Senat will das Konzept temporärer Spielstraßen evaluieren und ein berlinweites Verfahren zur Einrichtung temporärer Spielstraßen implementieren. In Wohngebieten will der Senat die Verkehrsberuhigung und die Verringerung des Durchgangsverkehrs durch geeignete Maßnahmen vorantreiben. Die Jugendverkehrsschulen werden gesichert.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Stadt soll sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Es soll grundsätzlich Tempo 50 auf Hauptstraßen gelten und Tempo 30 auf Nebenstraßen und dort, wo es sinnvoll ist. In Berlin soll Tempo 30 dort gelten, wo die gesundheitsgefährdenden Grenzwerte von Lärm- und Stickoxiden überschritten sind und dort, wo es die Verkehrssicherheit gebietet, wie beispielsweise vor Kitas, Schulen, Senioren- oder Betreuungseinrichtungen. Dies schließt Überprüfungen der Anordnungen ein.

Der Senat will die Fußgängerfreundlichkeit Berlins deutlich erhöhen und Fuß- und Gehwege barrierefrei herstellen und sanieren. Der Senat sieht Bordsteinabsenkungen an Kreuzungen und Einmündungen vor und plant Ampelschaltungen so, dass diese für Fußgängerinnen und Fußgänger ausreichende Querungszeiten bieten. Die Lebens- und Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen im öffentlichen Raum will der Senat erhöhen. Für stark belastete Plätze und Zubringerstraßen treibt der Senat die Planung und Umsetzung der Umbauten voran, um die Aufenthaltsqualität in den Kiezen aufzuwerten.

Der Senat priorisiert, welche Radverkehrsprojekte aus dem Radverkehrsplan in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Senat will die bestehenden Radwege sanieren und sichere Radspuren einrichten. Unter Beachtung örtlicher Gegebenheiten werden auch getrennte Radspuren eingerichtet.

Gefährliche Kreuzungsbereiche werden umgebaut. Der Senat beauftragt für die Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee (B2) eine Machbarkeitsstudie.

Der Senat wird die bauliche Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes stärken.

Der Senat will das Mobilitätsgesetz im Sinne einer angebotsorientierten Mobilität weiterentwickeln. Hierbei geht es insbesondere um ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Beachtung örtlicher Gegebenheiten. Dazu zählt auch die Überprüfung von Mindestbreiten, beispielsweise im Radverkehrsplan.

Der Senat will mehr geschützte, möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen vor allem an Umsteigepunkten und Haltestellen schaffen. Außerdem will der Senat an ausgewählten Standorten ein Reparaturservice („Reparatur Säulen“) und Schließfächer anbieten.

Der Senat will smarte und intelligente Ampelschaltungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsträger errichten. Der Senat wird Pilotprojekte zur Einführung von sogenannten Speedanzeigen für Radfahrerinnen und Radfahrer einführen und zur Count-down-Anzeige für Fußgängerinnen und Fußgänger auflegen.

Der Senat will mehr Verkehr auf die Schiene verlagern. Deshalb will der Senat die zwischen Berlin, Brandenburg und der Deutschen Bahn getroffenen Vereinbarungen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur unterstützen. Die i2030-Konzeption wird weitergeführt.

Der Senat wird die bereits begonnenen Planungen und Planfeststellungsverfahren im Rahmen von i2030 zur Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn und Stammbahn forcieren. Bei der Stammbahn wird ein Vorlaufbetrieb von Wannsee bis Rathaus Steglitz geprüft sowie die Einbeziehung für den Personenverkehr und den generellen Weiterbetrieb der Goerzbahn. Durch die Zusammenführung von Leistungsphasen bei der Planung will der Senat i2030 beschleunigen. Der Senat prüft die Aufnahme weiterer Strecken. Der Senat setzt sich darüber hinaus für Maßnahmen wie die Modernisierung der Signalsysteme, Blockverteilung und ein neues Linienkonzept ein, um die Qualität und Pünktlichkeit zu verbessern. Generell hat die Elektrifizierung aller Berliner Bahnstrecken Priorität.

Der Senat wird den Nahverkehrsplan abgestimmt mit Brandenburg fortschreiben.

Den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr wird der Senat in dieser Legislaturperiode fortschreiben und den Maßnahmenplan anpassen. Der Senat will die Taktfrequenz der Verkehrsmittel im ÖPNV erhöhen.

Die Barrierefreiheit muss gelebte Realität werden. Der Senat will an allen Bahnhöfen die Barrierefreiheit insbesondere durch Aufzüge herstellen. Die Zugänge zu den Bahnhöfen will der Senat durch den Umbau bereits vorhandener Rampen barrierefrei errichten.

Bestehende Ansätze zum Schutz der Aufzüge vor Vandalismus sollen verstärkt werden und zur Beschleunigung der Reparatur defekter Aufzüge soll eine „Task Force“ eingerichtet werden.

Der Senat wird die Sicherheit im ÖPNV stärken und die Aufenthaltsqualität an Bahnhöfen steigern. Bahnhöfe und Haltestellen sollen künftig konsequent modernisiert werden. Der Senat wird mehr Sicherheitspersonal an Bahnhöfen bereitstellen und Haltestellen mit Videotechnik ausstatten.

Mit einem unbefristeten 29-Euro-Ticket für alle und einem Sozialticket für 9 Euro will der Senat den ÖPNV als klimafreundliches Fortbewegungsmittel noch attraktiver machen. Dabei wird eine Lösung unter dem Dach des VBB angestrebt. Ferner setzt sich der Senat weiterhin für kostengünstige Mobilität für Studentinnen und Studenten ein.

Der Senat prüft in Abstimmung mit dem VBB, ob eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf den ersten Bahnhof außerhalb des Stadtgebiets zur Verringerung von Pendlerverkehr auf der Straße beitragen kann.

Der Senat prüft die Entwicklung eines Kombitickets, welches die Nutzung von BVG-/Park- und Sharingdienste sowie der Ladeinfrastruktur ermöglicht.

Der Senat wird Gespräche mit den Bezirken aufnehmen mit dem Ziel, eine repräsentative Straße bzw. einen Platz nach Helmut Kohl zu benennen.

Der Senat steht für den S-Bahn-Betrieb aus einer Hand. Das Berliner S-Bahn-System will der Senat uneingeschränkt erhalten. Das Vergabeverfahren der Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn will der Senat 2024 abschließen.

Den Berliner S-Bahn-Ring will der Senat nutzerfreundlicher gestalten. Außerdem will der Senat das Streckennetz erweitern. Für eine nötige dichtere Zugfolge will der Senat in das Signalsystem, zusätzliche Stromversorgung und zusätzliche Bahnsteige in Westhafen, Westend, Messe Nord und Halensee investieren. Durch zusätzliche Kehranlagen, den zweigleisigen Ausbau eingleisiger Strecken und mehr Abstellanlagen will der Senat die Voraussetzungen für Taktverdichtungen und mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit schaffen.

Die bereits begonnenen Planungen im Rahmen von i2030 für folgende S-Bahn-Netzerweiterungen werden fortgesetzt: Siemensbahn Jungfernheide-Gartenfeld, S75 von Wartenberg über Malchow bis zur Sellheimbrücke und die im Bau befindliche S21 vom Nordring über Perleberger Brücke zum Hauptbahnhof sowie deren 2. Bauabschnitt zum Potsdamer Platz auf Basis einer mit dem Deutschen Bundestag getroffenen Einigung und deren 3. Bauabschnitt zur Yorckstraße.
Ebenso will der Senat den Nahverkehrsplan so anpassen, dass die S75 schnellstmöglich wieder bis zum Westkreuz und mindestens im 20-Minuten-Takt über die Stadtbahn geführt wird. Die Möglichkeit eines weiteren schienengebundenen innerstädtischen ÖPNV-Rings will der Senat prüfen.

Zudem will der Senat im Rahmen von i2030 die Realisierbarkeit und Vorplanung von Strecken und Bahnhöfen prüfen: die Verlängerung der Siemensbahn vom bisherigen Endpunkt Gartenfeld unterirdisch bis nach Hakenfelde sowie die weitere Verlängerung der S75 über Bucher Straße, Arkenberge bis nach Birkenwerder, S-Bahnhof Kamenzer Damm sowie die Regionalbahnhalte Buckower Chaussee und Buch.

Die Realisierung des Berliner S-Bahn Museums wird der Senat mit GRW-Mitteln voranbringen und unterstützt zum 100-jährigen S-Bahn-Jubiläum deshalb verschiedene Institutionen.

Der Senat wird die Sanierung und den Ausbau der U-Bahn fortsetzen und beginnt mit den Planungen von möglichen Linienneubauten und Linienverlängerungen. Hierbei werden die relevanten Klimaaspekte berücksichtigt und geprüft, z. B. eine CO2-reduzierte Bauweise und der Einsatz CO2-reduzierter Betonarten.

Der Senat wird die bereits begonnenen U-Bahn-Planungen zur Netzerweiterung fortsetzen: U2 bis Pankow Kirche, U3 bis Mexikoplatz (mit Anschluss zur S-Bahn), U7 zum Flughafen BER sowie bis Heerstraße Nord sowie U8 bis Märkisches Viertel.

Geprüft werden sollen darüber hinaus die Verlängerungen: U2 nach Französisch Buchholz sowie nach Falkenhagener Feld, U3 nach Falkenberg sowie nach Düppel bis zur Stammbahn, U6 nach Lichtenrade, U8 über Wilhelmsruher Damm bis zur Bezirksgrenze Pankow, U9 nach Lankwitz und nach Pankow-Kirche, U10 vom Alexanderplatz über Weißensee und Malchow nach Buch sowie U11 vom Alexanderplatz nach Marzahn.

Zur besseren Verkehrsabwicklung will der Senat die U5/U8-Verbindungskurve realisieren.
Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf Basis von Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Planungen von neuen U-Bahnlinien sollen vorranging dort umgesetzt werden, wo ein überdurchschnittlicher Bedarf an Fahrgästen zu erwarten ist, bzw. bereits besteht oder im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung stehen.

Für künftige Baumaßnahmen, die Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur haben könnten, soll zum Schutz der ÖPNV-Anlagen zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Bauträger vor Baubeginn eine haftungsrechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden.

Der Senat wird den Bau von Straßenbahnstrecken vorantreiben, grundsätzlich mit eigenem Gleisbett.

Die Straßenbahn-Anbindung des Ostkreuzes und die Strecke Hauptbahnhof–Turmstraße will der Senat vollenden. Für folgende Aus- und Neubauprojekte werden die begonnenen Planungen vorangetrieben und die Einleitung der Planfeststellungsverfahren wird angestrebt: Mahlsdorf (62), Turmstraße-Jungfernheide (M5, M8, M10), Weißensee (Pasedagplatz)–Heinersdorf–S-Bhf. Pankow (12), Jungfernheide–Urban Tech Republic–Schumacher Quartier. Folgende Straßenbahnplanungen will der Senat überprüfen: Alexanderplatz–Potsdamer Platz, Warschauer Straße–Hermannplatz (M10) sowie die Verlängerung nach Blankenburger Süden (M2).

Zudem will der Senat die Realisierbarkeit folgender Straßenbahnstrecken prüfen: Spandau I und II, Spittelmarkt–Mehringdamm, Warschauer Straße–Ostbahnhof, Potsdamer Platz–Zoologischer Garten, Rathaus Pankow–Wollankstraße–Prinzenallee–Osloer Straße sowie Potsdam–Krampnitz–Heerstraße.

Der Senat will, wo es sinnvoll ist, weitere rechtssichere Busbeschleunigungsmaßnahmen sowie Vorrangschaltungen für Busse und Straßenbahnen einrichten, um die Fahrtzeiten zu reduzieren. Außerdem wird der Senat die Beschaffung von Elektrobussen inklusive der erforderlichen Infrastruktur fortsetzen. Die Taktverdichtung will der Senat werktags tagsüber auf 5 Minuten in der Innenstadt und 10 Minuten im Außenstadtbereich ermöglichen.

Der Senat setzt sich für die Umsetzung von Bussonderfahrstreifen ein. Das Busspurennetz will der Senat erweitern. Damit das gelingt, setzt sich der Senat für eine gerechtere Verteilung der Verkehrsflächen ein.

Die Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf will der Senat erhalten und in den VBB-Tarif integrieren. Weitere Seilbahnen zur Erschließung von Quartieren werden geprüft.

Den Einsatz von Kiezshuttles (autonome Minibusse) will der Senat erproben. Außerdem sind in bislang schlecht mit dem ÖPNV erschlossenen Gebieten Kiezbusse einzurichten. Gemeinsam mit dem Berliner Taxigewerbe wird der Einsatz von Ruftaxis geprüft.

Der Senat wird den Gestaltungsspielraum für das Taxigewerbe nach dem Personenbeförderungsgesetz zum Schutz der Beschäftigten ausschöpfen und klare Regelungen für alle Verkehrsformen und Geschäftsmodelle im öffentlichen Verkehr vorgeben.

Das Förderprogramm für Inklusionstaxis wird fortgesetzt, das Taxibudget hierzu angepasst.

In Verhandlungen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald wird sich der Senat für ein Laderecht aller Berliner Taxen am Flughafen BER einsetzen.

Mit der Verbesserung der Bahnverbindungen von Berlin in Richtung Polen, Baltikum und der Ukraine will der Senat mehr Güterverkehr und Passagierverkehr auf die klimafreundliche Schiene verlagern.

Der Senat will sich dafür einsetzen, mit der Deutschen Bahn eine verbesserte Anbindung der ganzen Stadt an den Fernverkehr zu erreichen. Dazu will der Senat zügig eine Elektrifizierung auch des Südrings und dafür einen zusätzlichen Fern- und Regionalbahnsteig am Südkreuz und in Neukölln realisieren.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass die Ostbahn zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert wird. Dazu will der Senat mit Brandenburg die Planungen bis zur Baureife sicherstellen.

Für eine schnelle Verbindung zur Ostsee setzt sich der Senat für den Wiederaufbau der Karniner Brücke ein.

Der Senat hat die Absicht, auch in den Außenbezirken Mobilitätszentren einzurichten und damit vor allem im Pendelverkehr den attraktiven Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV zu ermöglichen. Dort sollen auch Bike- und Car-Sharing Angebote bereitstehen und mit Jelbi-Stationen kombiniert werden. An diesen Mobilitätszentren sollen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorgehalten und Fernbuslinien dort gebündelt werden.

Der Senat will im Rahmen eines länderübergreifenden Konzepts Park-&-Ride und Bike-&-Ride-Stellplätze am Stadtrand und vor den Toren Berlins ausbauen. Perspektivisch will der Senat mehr als 10.000 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder schaffen.

Der Senat will wohnortnahe, stationäre Car-Sharing Angebote und Free-Floating-Car-Sharing-Systeme auch in den Außenbezirken unterstützen.

Die Zahl der festen Parkstationen soll ausgeweitet werden. Der Senat wird das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller, E-Scooter, E-Bikes) durch eine stadtweite Ausschreibung und Konzessionierungen mit entsprechenden Auflagen beenden und dafür sorgen, dass diese Angebote in der gesamten Stadt verfügbar sind.

Die sinnvolle Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen in besonders belasteten Bereichen wird geprüft.
Der Senat setzt sich für die Fortführung des Scan-Car-Projekts zur digitalisierten Kontrolle der Parkraumbewirtschaftungszonen ein und prüft dessen Ausweitung.

Umweltgesichtspunkte bei der Bemessung der Gebühren für die Anwohnerparkausweise einzubeziehen, will der Senat prüfen.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sowie von medizinischem Personal bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung will der Senat zentralisieren und schnellstmöglich für die Beschäftigten mit „ungünstigen Einsatz- und Arbeitszeiten“ eine einheitliche Regelung für kostenfreies Parken in bewirtschafteten Zonen schaffen. Die Betroffenen sollen auf bürokratiearmem Weg von auf dem Arbeitsweg anfallenden Parkgebühren befreit werden, z. B. durch einen Ausweis analog zum Anwohnerparkausweis. Auch ambulante Pflegedienste sollen eine stadtweit gültige Parkvignette erhalten. Um die Kapazität in der Pflege kurzfristig zu erhöhen und Fahrwege effizienter zu gestalten, wird geprüft, die Nutzung von Sonderspuren für Fahrzeuge der Pflegedienste und des Krankentransportes zu ermöglichen.

Der Senat wird konsequent gegen das Falschparken von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art vorgehen.

Der Senat prüft in Neubaugebieten, ob Quartiersgaragen realisierbar sind. Ziel ist es, Parkflächen von der Straße in Parkhäuser und Tiefgaragen zu verlagern.

Die Zuständigkeiten hinsichtlich der Straßenbaulast in Berlin sollen grundsätzlich in einer Hand bleiben.

Baustellen müssen schneller und intelligenter geplant, vollzogen und abgeschlossen werden. Der Senat wird eine Baustellenkoordinierungs-Plattform als zentrale Steuerungsstelle einrichten, die Informationen über das gesamte Berliner Straßennetz erfasst und einheitlich verarbeitet. Ziel ist es, räumliche und zeitliche Konflikte von Baumaßnahmen bereits im Vorfeld zu verhindern und, falls nötig, frühzeitig entsprechende Umleitungen einzurichten. Der Senat wird an geeigneten Baustellen unter Würdigung lärmschutzrechtlicher Belange prüfen, ob diese verstärkt im Drei-Schicht-Modell betrieben werden können, um die Baumaßnahmen schnellstmöglich fertigzustellen. Zur weiteren Beschleunigung wird der Senat ein Bonus-Malus-System für Bauausführende einführen und will Genehmigungsfiktionen bei Sondernutzungserlaubnissen für Nebenstraßen zur Baustelleneinrichtung ermöglichen.

Der Senat will den Bau des bereits weitgehend fertiggestellten 16. Bauabschnitts der A100 von Neukölln nach Treptow abschließen. Vor der Inbetriebnahme setzt sich der Senat für die Implementierung eines umfassenden Verkehrskonzepts für die Umgebung, einschließlich der Sonnenallee, ein, sodass negative Auswirkungen für die Anliegerinnen und Anlieger minimiert werden.

Der Senat wird die Planungen und den Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) vorantreiben, das heißt, das Planfeststellungsverfahren erfolgreich abschließen und noch in dieser Legislaturperiode mit dem Bau der TVO beginnen.

Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge will der Senat ausbauen und beschleunigen. Dabei hat der Senat auch die Außenbezirke im Blick. Ziel ist es, durchschnittlich 2.000 Ladepunkte pro Jahr zu errichten. Das bestehende Förderprogramm will der Senat ausbauen. Für den Senat haben Ladesäulen im privaten, aber öffentlich zugänglichen Bereich Priorität. Besonders prioritär ist die Errichtung von Schnellladesäulen auf Tankstellenflächen.

Der Senat hat das Ziel, bis spätestens 2030 nur noch elektrische Fahrzeuge zu beschaffen.
Die Umstellung des Wirtschafts- und Taxiverkehrs auf elektrische Antriebe wird weiter gefördert. Das Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) wird ausgebaut. Dazu zählt auch die Förderung von Inklusionstaxen. Berücksichtigt werden sollen auch die Möglichkeiten von Batteriewechselstationen, insbesondere für gewerbliche Flotten, im Rahmen von Tankstelleninfrastruktur.

Der Senat schafft für den Wirtschaftsverkehr, die Logistikbranche und die Mikro-Lastenverkehre gute Bedingungen. Das parlamentarische Verfahren zum Entwurf des sechsten und siebten Teils des Mobilitätsgesetzes zum Wirtschaftsverkehr und neuer Mobilität wird zügig zum Abschluss gebracht. Der Senat erstellt ein umfangreiches und klimafreundliches Güter- und Lieferverkehrskonzept für den gesamten Stadtraum mit Fokus auf die Schiene. Eine Förderung von E-LKW und die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur wird geprüft.

Der Senat will die Sicherung von Standorten für Umschlagplätze Schiene und Straße vorantreiben. Das noch vorhandene Berliner Schienennetz für den Güterkehr will der Senat sichern.

Der Senat wird sich beim Bund für die LKW-Mauttarifierung an Bundesstraßen einsetzen.
In Gewerbestraßen müssen Liefer- und Ladezonen sowie Buchten errichtet und das Zweite-Reihe-Parken konsequenter geahndet werden. Der Senat wird insbesondere im innerstädtischen Bereich öffentlichen Raum für Lieferboxen zur Verfügung stellen.

Der Senat setzt sich für den Ausbau intermodaler bzw. kombinierter Verkehre ein und will den Ausbau einer elektrifizierten oder wasserstoffbasierten Schifffahrt intensivieren. Außerdem will der Senat in diesem Bereich Forschung und Entwicklung unterstützen, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Der Senat will Ansätze entwickeln, die die Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und Umwelteinwirkungen sicherstellt.

Das Lastenradförderprogramm wird ausgeweitet.
Der Senat will dafür sorgen, dass die gesamte Hauptstadtregion vom neuen Flughafen profitieren kann und der BER in den Flugverbindungen internationaler ausgerichtet ist.

Klimaschutz

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels richtet der Senat seine Klimaschutzpolitik konsequent am 1,5-Grad-Ziel aus, um deutlich vor dem Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität in Berlin zu erreichen. Dazu werden neue Emissionsreduktionsziele im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz verankert.

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wird überarbeitet und ambitioniert angepasst. Der Senat versteht es als Werkzeug zur Erreichung der Klimaschutzziele. Entsprechend wird das Programm hinsichtlich der Ziele qualifiziert, die Messbarkeit der Maßnahmen wird erhöht und die Förderprogramme werden ausgebaut. Alle Politikbereiche werden im Rahmen einer konsequenten Klimagovernance zu einem Beitrag verpflichtet.

Bei allen Maßnahmen sind soziale Belange zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass Menschen mit geringen und mittleren Einkommen nicht die Hauptlast des Klimawandels tragen müssen und dass die Stadt für alle bezahlbar bleibt.

Der Senat setzt sich dafür ein, den Klimaschutz als Staatsziel in der Berliner Verfassung zu verankern.

Die EU-Förderprogramme, die im Zusammenhang mit dem European Green Deal stehen, sollen im Land Berlin genutzt werden. Dieses gilt gleichermaßen für die Umwelt- und Klimaförderung aus dem Europäischen Strukturfonds.

Die Wärmewende muss für Mieter und Eigentümer sozialverträglich und bezahlbar gestaltet werden. Der Senat will die LWU bei der Erreichung der CO2-Einsparziele unterstützen. Auch für den privaten Wohnungsbestand will der Senat die entsprechenden Förderprogramme weiterentwickeln und mit den Förderprogrammen des Bundes abstimmen.

Aufbauend auf dem Energieatlas und einem Wärmekataster wird eine ausgewogene Entwicklung der Versorgungsnetze hin zu einer vollständigen Dekarbonisierung und eine umfassende Energie- und Wärmeplanung aufgestellt und umgesetzt, die alle Wärmequellen in alle vor Ort bestehenden Infrastrukturen, insbesondere die Fern- und Nahwärmenetze, technologieoffen integriert. Der Kohleausstieg in den Berliner Kraftwerken soll möglichst vor 2030 umgesetzt werden. Die Wärmeleitplanung soll bei der Bauleit- und Quartiersplanung berücksichtigt werden.

Umwelt

Nachhaltigkeit ist für den Senat eine Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche. Die natürlichen Ressourcen der Stadt einzusparen und zu schonen ist für uns den Senat wegweisend.

Berlin unterstützt die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Dafür wird eine Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.

Oft sind Menschen mit geringeren Einkommen stärker von Umweltbelastungen betroffen und haben keinen Zugang zu Umweltressourcen. Die entsprechenden Konzepte zur Umweltgerechtigkeit werden daher weiter entwickelt.

Der Senat will, dass neue Stadtquartiere künftig ihren Beitrag zur Klimaneutralität und zur Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass neue Bauvorhaben flächen- und ressourcenschonend umgesetzt werden.

Die landeseigenen Gebäude sollen in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energiequellen, Klimaschutz, nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln.

Das Reparaturnetzwerk wird ausgebaut, um durch Nutzungsdauerverlängerung Rohstoffe einzusparen. Mit einem Pilotprojekt „Reparatur-Bonus“ wird ein Reparaturanreiz geschaffen.
Die Sauberkeit von Parkanlagen wird u. a. durch eine noch enger verzahnte Zusammenarbeit zwischen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, BSR und den Ordnungsämtern verbessert. Die Anzahl von ausgewählten Parks, Grün- und Waldflächen, die durch die BSR gereinigt werden, wird ausgeweitet. Der Senat wird der BSR die Möglichkeit zur unverzüglichen Beseitigung illegaler Abfallablagerungen auf öffentlichem Straßenland durch Sammelaufträge der Berliner Bezirke übertragen. Der Senat wird das Pilotprojekt „Saubere und lebenswerte Parks“ der BSR ausweiten und verstetigen. Das Abfallwirtschaftskonzept mit dem Leitbild „Zero Waste“ will der Senat weiter vorantreiben und die Zero-Waste-Agentur ausbauen. Der Senat will mehr Aufklärung zur Mülltrennung bei Privathaushalten und der Wirtschaft leisten.

Die Einführung von Pfand auf Einwegbehältnisse wird geprüft.

Die regelmäßige kostenfreien Sperrmüll-Kieztage werden deutlich ausgeweitet.

Der Senat will den Lärmaktionsplan evaluieren und weiterentwickeln.

Aktive und passive Lärm- und Schallschutzmaßnahmen an Straßen- und Schienenwegen sollen ausgebaut werden, um Lärmimmissionen zu verringern.

Die Anzahl öffentlicher Toiletten in Berlin will der Senat erhöhen – auch durch den Einsatz autarker Toiletten.

Der Senat setzt sich dafür ein, zeitnahe eine gesetzliche Grundlage für Bestattungen unter 48 Stunden wird zeitnah zu schaffen. Der Senat unterstützt das Ansinnen, Grabflächen für Muslime zu schaffen oder zu ertüchtigen, um Bestattungen nach islamischem Ritus zu ermöglichen.
Der Senat wird die Strategie zur Biologischen Vielfalt fortführen und den städtischen Biotopverbund fördern. Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete will der Senat bewahren und qualitativ aufwerten. Die Bienen- und Bestäuberstrategie wird verstärkt.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung von Grün- und Freiflächen unter den Bedingungen von Klimawandel und dramatischem Biodiversitätsverlust sind für den Senat eine Kernaufgabe. Der Senat will das grüne Freiraumsystem deshalb klimaresilient machen und qualitativ und quantitativ ausbauen und entwickeln. Der Senat will neue Grünflächen, Quartiersparks und Spielflächen in alten und neuen Quartieren anlegen und die Grünen Hauptwege weiterentwickeln.

Der Senat will ein Sofortprogramm für 10.000 klimaresiliente Stadt- und Straßenbäume auflegen und sich für das langfristige Ziel einsetzen, den Bestand von Straßenbäumen auf 500.000 Bäume anwachsen zu lassen.

Es wird ein Pilotprojekt zur verbesserten Bewässerung von Stadtbäumen initiiert. Gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben will der Senat prüfen, wie bürgerschaftliches Engagement für die Bewässerung von Straßenbäumen honoriert werden kann.

Es wird geprüft, ob eine weitere Bezirksgärtnerei eingerichtet werden kann. Die bezirklichen Grünflächen-, Umwelt- und Naturschutzämter will der Senat insgesamt stärken.

Der Senat will die Berliner Kleingärten bei ihrer sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung unterstützen. Daneben will der Senat auch Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns fördern. Die Kleingärten werden durch ein Flächensicherungsgesetz oder eine Stiftungslösung gesichert.

Der Senat wird auf Basis der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK) zur ökologischen Folgenbewältigung zielgerichtete Aufwertungsmaßnahmen von Flächen für Natur und Landschaft bündeln, um künftige Versiegelungen für neue Wohnquartiere auszugleichen. Das Berliner Ökokonto wird weiter im Haushalt verankert.

Zur Kühlung von verdichteten Quartieren wird ein Hofbegrünungs- und Entsiegelungsprogramm für die Bestandsquartiere geschaffen. Das Förderprogramm GründachPLUS für Dach- und Fassadenbegrünung wird ausgebaut. Um die Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Plätzen zu steigern, sollen zusätzliche Verschattungsvorrichtungen angeboten werden.

Der Berliner Wald ist für die Bürgerinnen und Bürger da. Um ihn als natürliche CO2-Senke zu erhalten, wird das Mischwaldprogramm ausgebaut. Das Ökosystem Wald wird gestärkt, indem die Waldbaurichtlinie überarbeitet und die Berliner Forsten gestärkt werden.

Der Senat setzt sich für ein Verbot von Wildtieren in den Zirkussen ein. Der Senat will ein Wildtierkompetenzzentrum einrichten und die Wildtierstation stärken.

Der Senat wird ein Haus der Stadtnatur fördern, das Heimat der Stiftung Naturschutz Berlin und weiterer Naturschutzinitiativen und -verbände wird. Es soll damit ein Ort der Natur- und Umweltbildung entstehen.

Der Senat will Institutionen des Natur- und Umweltschutzes sowie die Freiwilligendienste und das Ehrenamt in diesen Bereichen stärken.

Trockenphasen und Hitzerekorde führen zu einer Wassernot, die eine neue Ausrichtung des Umgangs mit der Ressource Wasser sowie dessen Bewirtschaftung erfordert. Hierzu gehören Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung, zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie, ein verbesserter Gewässerschutz sowie Regen- und Abwassermanagement. Basis für die Erfassung des verfügbaren Wasserdargebotes ist das Grundwasser-Bewirtschaftungsmodell für die Metropolregion Berlin-Brandenburg, dessen Erstellung weiterhin vorangetrieben wird.

Der Senat will den Auftrag der BWB für ein vollumfängliches Wassermanagement in der Metropolregion erweitern, um neue Wege in der Stützung des Landschaftswasserhaushaltes und beim Erhalt der Kleingewässer und des Stadtgrüns zu gehen. Berlin muss zur Schwammstadt werden.

Zusätzlich wird gemeinsam mit Brandenburg eine länderübergreifende Wasserstrategie aufgelegt, die einen besonderen Fokus auf das Grund- und Schichtenwasser legt.

Der Senat wird prüfen, wie in von hohen Grund- und Schichtwasserständen besonders betroffenen Gebieten (beispielsweise im Blumenviertel oder in Karow) zusätzliche wasserregulierende Maßnahmen realisiert werden können.

Der Senat wird die Berliner Regenwasseragentur stärken.

Parallel zum Wohnungsbau will der Senat die Entsiegelung bisher versiegelter Flächen weiter vorantreiben und ein Entsiegelungs- und Abkopplungsprogramm entwickeln. Angestrebt wird eine „Netto-Null-Versiegelung“.

Mit Hilfe der Berliner Wasserbetriebe wird geprüft, langfristig Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln. In dieser Legislatur soll eine erste Machbarkeitsstudie vorgelegt werden. Das Konzept der „blauen Perlen“ für Kleingewässer wird intensiviert.

Die Anzahl der Trinkwasserbrunnen soll langfristig auf 500 erhöht werden. Die Instandsetzung und Wartung der Notbrunnen in Landes- und Bundesverantwortung soll den BWB übertragen werden.

Die Sauberkeit der Gewässer hat für den Senat einen hohen Stellenwert, wichtige Sanierungsmaßnahmen, etwa im Landwehrkanal, der Spree innerhalb des Rings und dem Rummelsburger See werden daher weiter vorangetrieben. Immer mehr Boote ankern auf Gewässern dauerhaft. Mit allen zuständigen Behörden sollen einheitliche Regeln festgelegt werden, wo und wie solche Nutzungen künftig reguliert werden können.

Für die Sportsteganlagen bemüht sich der Senat um einen naturverträglichen Erhalt und sucht gemeinsam mit Bund und Ländern eine Lösung im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es werden einheitliche Regelungen für Berlin erarbeitet und angewendet.

Kultur, Zusammenhalt, Engagement- und Demokratieförderung

Kultur

Der Senat bekennt sich zu den Grundsätzen der Freiheit, der sozialen Gerechtigkeit, der künstlerischen und ökologischen Nachhaltigkeit, der Gleichstellung, Weltoffenheit, Vielfalt und Inklusion in ihrer Kultur- und Medienpolitik.

Der Senat will mit den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit Blick auf kommende Krisen so fördern, dass Künstlerinnen und Künstler sowie Einrichtungen resilienter in die Zukunft gehen. Der Senat wird bestehende Programme (Kultursommer und Jugendkulturkarte) im Austausch mit den Beteiligten und Kooperationspartnern evaluieren. Der Senat will mehr kulturelle Veranstaltungen in den Sommermonaten ermöglichen.

Das Berliner Bibliotheksgesetz und das Berliner Musikschulgesetz stellen einen ersten Schritt dar, verbindliche Regeln für die Berliner Kulturentwicklung transparent und berechenbar zu formulieren. Für den Senat sind beide Bestandteile eines Kulturfördergesetzes, das in dieser Legislatur gemeinsam mit den Kulturverbänden vorbereitet wird.

Der Senat wird die ökologische Nachhaltigkeit in der Kultur stärker in den Vordergrund stellen. Der Senat will die staatlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der Kultur- und Kreativwirtschaft besser verzahnen und prüft für diesen Bereich die Schaffung einer Schnittstelle, die bei ressortübergreifenden Vorhaben als Anlaufstelle dient und eng mit den bestehenden Netzwerken und Dachverbänden aus diesem Bereich zusammenarbeitet.

Voraussetzung für eine Fördergerechtigkeit ist eine transparente Vergabepraxis. Freie Kompagnien ohne eigene Spielstätte leisten wie Landeskultureinrichtungen einen essenziellen Beitrag zur kulturellen Vielfalt Berlins. Der Senat wird die Konzeptförderung für unabhängige Kompagnien der darstellenden Künste und des Tanzes mit internationaler Strahlkraft evaluieren. Die Förderung weiterer Privattheater mit Standortrelevanz soll geprüft werden, um die Vielfalt der Künste in der Kulturlandschaft zu verbessern. Berlin ist auch Literaturhauptstadt. Der Senat wird daher die Literaturförderung verstetigen.

Die Strategie des Senats bei der digitalen Entwicklung der Berliner Kultur wird die Aspekte: digitale Ausstattung der Kultureinrichtungen, digitale Kunst, digitale Teilhabe über Social-Media-Plattformen und digitale Kulturgutbewahrung sowie –veröffentlichung umfassen. Dafür will der Senat einen „Fonds Digitaler Wandel“ einführen. Alle Verwaltungsabläufe im Bereich Kultur sollen digitalisiert werden; dies beinhaltet alle Antrags-, internen Bearbeitungs- und Zuwendungsprozesse.

Um Verdrängung zu begegnen, verpflichtet sich der Senat zur Schaffung, Sicherung, Sanierung und Modernisierung von Räumen zur künstlerischen Produktion und Präsentation. Die Kulturraum gGmbH erarbeitet unter Beteiligung der Sparten auf Augenhöhe ein Konzept zur Entwicklung einer funktionalen Organisationsstruktur im Arbeitsraumprogramm. Der Senat wird die Tätigkeit und Notwendigkeit der Kulturraum gGmbH grundlegend evaluieren. Für die Zusammenarbeit sind sowohl das Atelierbüro im Kulturwerk der bbk berlin GmbH wie auch PROSA als Spartenvertretung der Freien Szene in Berlin einzubeziehen. Kulturräume sollen vorrangig in Landesliegenschaften entwickelt werden. Die Anmietung von Arbeits- und Probenräumen bei privaten Eigentümern oder die Gewährung eines Erbpachtrechtes sind bei Wirtschaftlichkeit möglich. Der Senat wird die Steuerungsinstrumente der Stadtentwicklung im Bereich der Kultur ausbauen und dafür ein Stadtentwicklungskonzept Kultur inklusive Kulturkataster erarbeiten. Außerdem will der Senat Kunst im öffentlichen Raum/Kunst am Bau strukturell besser ausstatten.

Der Senat begleitet den begonnenen Prozess der Sanierung der Komischen Oper. In einem Band der Kultur sollen die Kulturorte der Berliner Mitte planerisch und verkehrlich vernetzt werden. Der Senat setzt sich dafür ein, die Alte Münze zu einem Ort der Freien Szene für Produktion und Präsentation und der Clubkultur, basierend auf einem nachhaltigen Nutzungskonzept und Betreibermodell, zu entwickeln. Der Senat will bei wichtigen Quartieren mit kulturellen Leuchttürmen wie dem Humboldt-Forum und dem Kulturforum die Aufenthaltsqualität der Freiflächen in Hinsicht auf Gastronomie, Begrünung/Beschattung, Sitzgelegenheiten und Toilettenanlagen verbessern.

Der Senat hat das Ziel, Sozialstandards in allen Bereichen der kulturellen Arbeit zu verbessern. Der Senat wird daher die Gründung von Tochterunternehmen öffentlicher Kultur-Betriebe zur Umgehung branchenüblicher Tarifverträge ablehnen. Das Berliner Stiftungsgesetz wird der Senat in Hinblick auf die Arbeitsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Das wertschätzende, arbeitnehmerfreundliche und diskriminierungsfreie (intersektional gedachte) Arbeitsklima in geförderten Kultureinrichtungen zu stärken, ist für den Senat ein zentrales Anliegen. In diesem Zusammenhang will der Senat eine entsprechende Vertrauensstelle in der zuständigen Senatsverwaltung für Kultur einrichten.

Der Senat wertet die Umsetzung des Modellprojekts „Fairstage“ aus und prüft dessen Übertragung auf andere Sparten (z. B. auf „Fair Share“). Der Senat strebt für Kinder- und Jugendtheater die Erhöhung der Honorare und Gagen an. Um den Fachkräftemangel abzubauen, wird der Senat landeseigene Kultureinrichtungen auffordern, deutlich über dem Landesdurchschnitt Ausbildungsplätze anzubieten und Übernahmequoten zu erhöhen. Der Senat wird Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramme für die Freie Szene stärken. Der Senat bereitet eine Bundesratsinitiative zur Reform der KSK-Grundrente mit dem Ziel einer besseren Absicherung wenig verdienender Künstler vor.

Der Senat bekennt sich zu Diversität und Inklusion in der Kultur- und der Kreativwirtschaft und setzt dafür auf entsprechende Strategien und Programme. Dazu strebt der Senat mehr kulturelle Veranstaltungen und Infrastruktur in Stadtteilen mit geringerem kulturellem Angebot an. Der Senat wirkt darauf hin, dass in der Kulturförderung, in Jurys und Angeboten, aber auch in Leitungspositionen und Aufsichtsgremien der geförderten Einrichtungen sich die Vielfalt Berlins nach den geltenden rechtlichen Standards stärker abbildet. Dazu hält der Senat auch am Diversitätsfonds und der Arbeit des Projektbüros Diversity Arts Culture fest, welches auch die Landeskultureinrichtungen zu Rate ziehen können. Der Senat nutzt ein strukturiertes Verfahren, um den Anteil von Frauen in Leitungspositionen zu erhöhen.

Der Senat wird die vielfältigen Angebote der Berliner Kultur Menschen mit Behinderungen besser zugänglich machen, indem kontinuierlich Barrieren abgebaut werden.

Der Senat hält am eintrittsfreien Sonntag in den Museen fest.

Der Senat setzt sich für eine bedarfsgerechte Versorgung mit kulturellen Angeboten in den Bezirken ein. Der Senat wird gemeinsam mit den Bezirken die dezentrale bezirkliche Kulturarbeit stärken und strebt einen Ausbau dezentraler Kultureinrichtungen an, besonders in Außenkiezen und Kiezen in schwieriger sozialer Lage. Der Senat will die Bibliotheken mithilfe eines Bibliotheksgesetzes als Orte des Wissens, der Wissensvermittlung sowie als Orte der kulturellen, sozialen und digitalen Teilhabe und als „Dritte Orte“ weiterentwickeln.

Um auch die musikalische Bildung als öffentliche Pflichtaufgabe festzustellen, wird der Senat in dieser Wahlperiode ein Musikschulgesetz vorbereiten. Weil ein rentenbedingter Lehrkräftemangel schon ab 2025 die Sicherung musikalischer Bildungsangebote gefährdet, wird sich der Senat für mehr Festanstellungen an Berliner Musikschulen einsetzen. Der Senat will Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kultur erleichtern.

Für die großen Einrichtungen muss die Ansprache auch der jüngeren Generation ein Standard sein, der im Rahmen der Zuwendung einzuhalten ist. Der Senat setzt sich für die Kinder- und Jugendtheater ein; außerdem wird die musikalische Bildung im Kinderopernhaus fortgeführt. Des Weiteren setzt sich der Senat für die Förderungen für die Jugendkunstschulen, der Kommunalen Galerien sowie der bezirklichen Kulturförderung und für den Ausbau der Angebote der Kulturellen Bildung ein.

Der Senat ist sich der historischen Rolle Berlins bewusst und unterstützt alle Formen des Gedenkens und Erinnerns an die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus, an das DDR-Unrecht und die koloniale Vergangenheit.

Der Senat wird weiter Gedenk- und Bildungsorte entwickeln und Gedenkstätten strukturell unterstützen. Die Erinnerung an die nationalsozialistische Vergangenheit wird ebenso wie die Erinnerung an die DDR-Diktatur und die Demokratiegeschichte stärker im Stadtbild verankert werden. Bei der Vermittlung der Geschichte der SED-Diktatur und ihrer Überwindung sind die historischen Orte, wie die Gedenkstätte Hohenschönhausen oder die Mauergedenkstätte Bernauer Straße, von immenser Bedeutung. Der Senat setzt sich deshalb landesseitig für eine zügige Entwicklung des Erinnerungsortes Keibelstraße ein und unterstützt den Bund bei der Entwicklung des Campus für Demokratie mit dem Forum Opposition und Widerstand (1945-1990) in Lichtenberg. Der Senat wird den 70. Jahrestag des Volksaufstands in der DDR am 17. Juni 2023 und den 35. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2024 würdig begehen.

Der Senat setzt die Entwicklung eines Gedenkorts der Kolonialvergangenheit Berlins fort. Der Senat will Kooperationen mit Kunstschaffenden aus Afrika verstärken. Ebenso sollen die bestehenden Partnerschaften mit Jakarta und mit Windhoek intensiviert werden.

Der Senat wird die Errichtung des vom Bund geplanten Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft bestmöglich unterstützen. Der Senat überprüft die Beteiligung im Humboldt Forum. Der Senat unterstützt die Weiterentwicklung des Stadtmuseums zu einem zeitgemäßen Ort für Stadtgeschichte und stadtgesellschaftliche Themen, beispielsweise mit dem Migrationsmuseum, und die weitere Ertüchtigung des Standorts Museumsdorf Düppel.

Der Bedeutung Berlins als Ort künstlerischer Produktion soll durch ein Konzept für den Umgang mit Nachlässen von Kunstschaffenden Rechnung getragen werden. Der Senat errichtet am Landesmuseum Berlinische Galerie eine entsprechende Kompetenzstelle.

Der Senat wird sich auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass Clubs als Kulturstätten in der Baunutzungsverordnung genannt werden. Clubs und Kulturstätten wird es ermöglicht, fünf Mal im Jahr gebührenfrei Open-Air-Veranstaltungen („störende Veranstaltungen“) bis Mitternacht durchzuführen, darunter am 1. Mai, dem 21. Juni und dem 3. Oktober. Der Senat wird ein Konzept für free open air spaces erarbeiten, das rechtlich bis zum Sommer 2024 umgesetzt werden soll. Lärmschutzfonds und Clubkataster werden weitergeführt. Clubs, die sich auf landeseigenen und bezirkseigenen Flächen befinden, sollen langfristige Miet- oder Erbbaurechtsverträge erhalten.

Der Senat setzt sich für den Erhalt der Kulturbrauerei ein. Bei der Festsetzung von Bebauungsplänen am innerstädtischen Spreeufer sind die Belange der Clubkultur zu berücksichtigen. Clubcommission und Berlin Music Commission werden als Institutionen gefördert. Der Tag der Clubkultur steht als Veranstaltungsformat allen Clubs offen. Musikkonferenzformate wie die „Most wanted Music“ und die „Stadtnachacht“ werden weiter finanziert. Der „listen to Berlin award“ wird als Preis der Berliner Musikwirtschaft gefördert und ihm eine Entwicklungsperspektive gegeben. Das Festivalformat „Classical next“ wird als Veranstaltungsformat in Berlin etabliert. Die Womex soll möglichst 2026 in Berlin stattfinden.

Der Karneval der Kulturen wird seiner Standortpräferenz folgend weiter finanziert. Es wird sichergestellt, dass das Myfest wieder stattfinden kann.

Der Senat wird die Arbeit des Musicboards evaluieren. Aus dem vorhandenen Etat soll möglichst ein neuer Förderschwerpunkt „Förderung der internationalen Vernetzung der Berliner Musikszene“ unter Einbeziehung des Music Ambassador Programms entwickelt werden. Die Senatsverwaltung für Kultur benennt eine Ansprechperson, die unter Beteiligung der Clubcommission zwischen Clubszene und Verwaltung moderiert. Der Senat wird eine Bundesratsinitiative vorbereiten, um „Kulturlärm“ emissionsrechtlich zu privilegieren. Der Senat wird im Frühjahr 2024 ein Konzept vorlegen, inwieweit existierende landesrechtliche Vorschriften im Rahmen der Ermessensausübung „clubkulturfreundlicher“ angewandt werden können, bzw. in diesem Sinne novelliert werden müssen.

Berlin ist Kulturhauptstadt Deutschlands und wird den internationalen Erwartungen an das kulturelle Leben gemeinsam mit dem Bund gerecht. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat dabei einen kaum zu überschätzenden Stellenwert. Der Senat unterstützt die organisatorische Neuaufstellung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – vor allem bei der Stärkung der einzelnen Museen, der Reduzierung der Länder im Stiftungsrat und der besseren Finanzierung von Programm und Querschnittsbereichen wie der IT. Der Senat setzt sich dafür ein, dass das Humboldt Forum auch weiterhin eine eigenständige Institution bleibt. Gemeinsam mit dem Bund will der Senat die führende Rolle Berlins in der Kultur- und Kreativwirtschaft ausbauen.

Zusammenhalt, Engagement- und Demokratieförderung

Diese Stadt lebt von ihrer vielfältigen Zivilgesellschaft – von Vereinen, Initiativen,
Gemeinschaften und Netzwerken. Berlin ist die Stadt des freiwilligen Engagements. Das
Ehrenamt ist in jedem Lebensbereich der Gesellschaft ein aktiver Bestandteil.

Der Senat bekennt sich zur Engagement- und Demokratieförderung als Querschnittsaufgabe und wird dabei die fachliche Verantwortung jedes einzelnen Ressorts für Engagement- und Demokratieförderung stärken.

Der Senat erarbeitet im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren den Entwurf eines Landesdemokratiefördergesetzes.

Der Berliner Demokratietag wird als jährliches Festival der Demokratieförderung verstetigt. Mit einer jährlichen Demokratiekonferenz schafft der Senat eine Plattform für den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung über Herausforderungen und zur Stärkung der Demokratie.

Der Senat stärkt die Landeszentrale für politische Bildung als zentralen und wichtigen Akteur der Förderung von Demokratiebildung und Beteiligung. Dazu gehört insbesondere die schon geplante Einrichtung eines zweiten Standortes im Osten der Stadt. Auch Bibliotheken unterstützt der Senat als wichtige Orte für Demokratie und politische Bildung.

Die Zuständigkeiten und die Instrumente der Beteiligung werden durch den Senat evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung werden so aufgestellt, dass sie themenübergreifende Beteiligungsprozesse ermöglichen.

Die Beteiligungsplattform mein.berlin.de wird weiterentwickelt. Ein Kiezradar wird online Beteiligungsmöglichkeiten überall in Berlin mobil und interaktiv darstellen.

Der Senat unterstützt gemeinwohlorientierte Plattformen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation in Nachbarschaften. Zudem prüft der Senat Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft beim digitalen Wandel.

Die Urania als Bürgerforum für Demokratie wird bei ihrem Bauvorhaben und bei ihrer programmatischen Neuausrichtung durch den Senat begleitet und unterstützt.

Der Berliner Senat bringt sich weiter in internationale Formate zu Demokratie, Digitalisierung und Gesellschaft ein, und prüft im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Freiwilligenhauptstädte („European Volunteering Capital“) eine Förderung von Engagement und Demokratie auf europäischer Ebene. Der Senat wird die Zivilgesellschaft und die internationalen Communities der Stadt stärker als bisher in den europäischen und internationalen Austausch einbeziehen.

Der Senat stärkt interkulturelle und digitale Kompetenzen, Demokratiebildung und Bürgerbeteiligung und sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für die Konfrontation mit Extremismus, Rassismus und Verschwörungsmythen, auch durch Schulungsangebote der Verwaltungsakademie sowie der Volkshochschulen.

Der Senat wird die Mehrsprachigkeit des Onlineauftritts der Landesregierung auf dessen zentralen Hauptstadtportalen unterstützen.

Der Senat bekennt sich zur Umsetzung der Berliner Engagementstrategie 2020-2025 gemeinsam mit den Partnern in der Zivilgesellschaft mit dem Ziel, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Ausübung freiwilligen Engagements zu verbessern und Anreize für Engagement zu fördern, um in allen gesellschaftlichen Gruppen und Politikbereichen Engagierte zu motivieren, zu gewinnen, zu binden und würdigen zu können.

Mit einer jährlichen Engagementkonferenz schafft der Senat ein zusätzliches Format zum Austausch mit der Zivilgesellschaft und prüft die Schaffung eines Engagementpreises.

Das Landesnetzwerk Bürgerengagement wird durch die Förderung einer hauptamtlichen Landesgeschäftsstelle unterstützt.

Der Senat prüft die Einrichtung eines Berliner Hauses des Engagements, in dem an zentraler Stelle kostenfrei Veranstaltungsräume und Büroflächen für freiwillige Initiativen und für engagementfördernde Projekte zur Verfügung gestellt werden.

Der Senat will bis spätestens Ende 2024 Regelungen erarbeiten, damit Bezirke und Hauptverwaltung ab 2025 rechtssicher Räumlichkeiten freiwillig Engagierten und gemeinnützigen Organisationen entgeltfrei zur Verfügung stellen. Der Senat entwickelt ein digitales Raumverzeichnis, um Transparenz über vorhandene und nutzbare Räume herzustellen.

Die Freiwilligenagenturen werden gezielt zu Knotenpunkten der Engagementförderung in den Bezirken weiterentwickelt und mit Blick auf ihre Rolle bei der Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen verstärkt.

Der Senat setzt sich auf Bundesebene für die Anhebung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags sowie der Anpassung von Freigrenzen und Regelungen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Körperschaften ein, insbesondere von kleinen Vereinen.

Die Förderung für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen als Dachverband sowie ihre überbezirkliche Begleitung werden verstetigt. Die Berliner Freiwilligenbörse wird weiterentwickelt und gibt auch zukünftig einen jährlichen Überblick über die Vielfalt des Engagements in Berlin.

Der Senat wird einen Ehrenamtsfonds einrichten, um die engagierten Helferinnen und Helfer bei der Beschaffung von Materialien oder bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen finanziell zu unterstützen und damit nachhaltig zu entlasten.

Der Senat bekennt sich zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und zur bundesweiten Vernetzung im Rahmen des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement.

Der Senat setzt sich dafür ein, die Zuwendungsverfahren sowohl für institutionelle Förderungen als auch für Projektförderungen zu entbürokratisieren. Der Senat wird darauf hinwirken, dass Förderprogramme so gestaltet werden, dass auch Ehrenamtliche unkompliziert daran teilhaben können und nicht unnötig belastet werden. Alle Verfahren sollen online möglich sein.

Der Zugang zum ehrenamtlichen Engagement soll nicht von den individuellen finanziellen Möglichkeiten abhängen. Deshalb sorgt der Senat für einen niedrigschwelligen Zugang.

Das bislang erprobte Ticketkontingent des Berliner Senats mit der BVG, S-Bahn Berlin und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird evaluiert und ebenfalls entsprechend weiterentwickelt.

Der Senat will in den Berliner Verwaltungen einheitliche Standards zum Umgang mit Beschäftigten, die ein Ehrenamt wahrnehmen, entwickeln und etablieren. In diesem Zusammenhang prüft der Senat auch die Möglichkeit für Ehrenamtliche, den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub auch im Sinne der Weiterbildung des ausgeübten Ehrenamts zu nutzen.

Der Senat wird den Dialog mit den Hochschulen über Möglichkeiten der Anerkennung von freiwilligem Engagement von Studierenden suchen.

Zur Anerkennung und Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements führt der Senat den Aktionstag Berlin sagt Danke fort. Die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg wird weiterentwickelt und stärker mit bezirklichen Anerkennungsformaten verknüpft.

Der Senat unterstützt das Ansinnen auf Bundesebene, besonders langjährig bürgerschaftlich Engagierte rentenrechtlich besserzustellen.

Religion, Kirchen, Weltanschauungen

Die Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind bereichernde Partner im Einsatz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Senat unterstützt auf Landes- und Bezirksebene Projekte der interreligiösen Verständigung wie zum Beispiel den christlich-jüdischen Dialog, die Idee des „House of One“ oder die „Drei-Religionen-Kita“.

Die Sanierung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche wird über GRW-Mittel weiter unterstützt. Eine Beteiligung an der Finanzierung der Kosten für die Gefängnisseelsorge wird angestrebt. Ferner wird das Land die kirchensteuererhebenden Körperschaften bei der Erfassung der Kirchensteuerpflichtigen unterstützen. Das wachsende jüdische Leben soll in seiner Vielfalt weiter gefördert und sichtbar gemacht werden. Wichtige Baumaßnahmen zur Stärkung des jüdischen Gemeindelebens, insbesondere der Wiederaufbau Synagoge am Fraenkelufer, werden unterstützt. Die Förderung für die Islamischen Kulturtage und die Deutsche Islam-Akademie als wichtiger Teil des islamischen Lebens wird fortgesetzt. Der Senat wird mit den muslimischen Gemeinden Berlin zusammenarbeiten. Projekte zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Austausches werden gefördert.

Die Zusammenarbeit mit säkularen Weltanschauungsgemeinschaften wird weiterentwickelt.

Finanzen

Verantwortliche Politik geht verantwortlich mit dem Haushalt, den Vermögen und den Liegenschaften des Landes um. Eine solide Haushaltspolitik ist Ausdruck der Verantwortung gegenüber den jungen und kommenden Generationen.

Der Senat setzt sich das Ziel, spätestens zum Doppelhaushalt 2028/29 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden. Korrekturen am aktuellen Haushalt will der Senat mittels eines Nachtragshaushalts vornehmen. Der Doppelhaushalt 2024/2025 soll so verabschiedet werden, dass eine vorläufige Haushaltsführung vermieden wird.

Der Abbau von Überregulierung und die Beschleunigung von Maßnahmen und Verfahren sind ein Schlüssel zur effizienteren Verwendung von Finanzmitteln. Daher strebt der Senat eine stärkere Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren in allen Bereichen an. Hierzu wird der Senat erste Maßnahmen mit dem Doppelhaushalt 2024/25 beschließen.

Die Expertise des Rechnungshofs soll verstärkt für die Weiterentwicklung und Modernisierung der Verwaltung genutzt werden.

Der Senat wird das Berliner Gender Budgeting weiterentwickeln. Analog des Gender Mainstreaming bzw. des Gender Budgeting wird die Einführung eines Disability Budgeting geprüft.

Den Hauptstadtfinanzierungsvertrag wird der Senat weiter vertrauensvoll mit dem Bund verhandeln.

Die Regelungsspielräume der Grundsteuerreform will der Senat landesrechtlich so ausgestalten, dass eine flächendeckend höhere Belastung von Mieterinnen und Mietern und Eigentümerinnen und Eigentümern verhindert wird. Dazu wird der Senat den Hebesatz mit dem Ziel der Aufkommensneutralität ab dem Jahr 2025 senken.

Der Senat wird Konzepte erarbeiten, die unbillige Härten vermeiden, insbesondere mit Blick auf die besondere Situation im Ostteil der Stadt. Dabei prüft er, inwiefern soziale Freibeträge auf den Grundsteuermessbetrag möglich sind. Weiterhin wird geprüft, inwieweit eine höhere Besteuerung unbebauter, baureifer Grundstücke (Grundsteuer C) zu einer Entlastung bei bebauten Grundstücken (Grundsteuer B) genutzt werden kann.

Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass Bundesländer die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum einmalig, auch progressiv, reduzieren oder darauf verzichten können. Außerdem setzt sich der Senat gegen die Vermeidung der Grunderwerbsteuer mittels Share-Deals auf Bundesebene ein.

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung werden Ermittlungskooperationen weiter ausgebaut sowie die Etablierung neuer Zusammenarbeitsnetzwerke mit Bundes- und Landesbehörden geprüft.

Der Senat prüft gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Berlin die Voraussetzungen und die Errichtung eines Versorgungswerkes für die Steuerberaterinnen und Steuerberater in Berlin. Auf Bundesebene unterstützt der Senat Bemühungen um eine Weiterentwicklung der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung, sodass es gemeinnützigen Organisationen zukünftig möglich ist, ihre wichtige Rolle in der politischen Willensbildung auszuüben, ohne von einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht zu sein.

Grundstücke und Gebäude werden nur im dringenden öffentlichen Interesse unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung an- oder verkauft.

Dringende öffentliche Interessen kommen besonders in folgenden Bereichen in Betracht: Wohnen, soziale und öffentliche Infrastruktur, Klimaschutz, Daseinsvorsorge, Gewerbe und Mobilität.

Durch eine strategische Ankaufspolitik will der Senat den kommunalen Wohnungs- und Bodenbestand kontinuierlich erhöhen.

Landeseigene Grundstücke sollen grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben werden. Über Ausnahmen entscheidet das Abgeordnetenhaus. Der Senat entwickelt ein Modell, wie eine weitere Flexibilisierung der Erbbaurechtsbedingungen, insbesondere der Zins-Berechnungen, die sich an den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand wie der potenziellen Nutzungen orientieren, erreicht werden kann.

Konzeptverfahren sollen vereinfacht werden. Im Sinne einer öffentlich gewollten Nutzung sollen Direktvergaben weiter möglich sein.

Der Senat will ein Bodensicherungsgesetz für ein grundsätzliches Veräußerungsverbot von Liegenschaften in Landesvermögen einführen.

Der Parlamentsvorbehalt gilt für den Senat auch für mittelbare Landesunternehmen.

Die Eigenwirtschaftlichkeit des Sondervermögens Daseinsvorsorge (SODA) ist zu stärken. Sanierungsstau und Leerstand sind abzubauen, Flächenpotenziale zu heben und die Investitionsmöglichkeiten zu optimieren. Eine schuldenbremsenneutrale Kreditfähigkeit der BIM und des SILB werden geprüft, um Liegenschaften für die wirtschaftliche Vermietung zu ertüchtigen. Der Senat strebt die Vereinfachung und Beschleunigung von Prozessen an. Landesnahe Nutzungen sollen für einen wirtschaftlichen Betrieb durch die zuständigen Fachverwaltungen unterstützt werden. Überschüsse verbleiben grundsätzlich im Sondervermögen.

Der Senat will den Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden deutlich reduzieren.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen verstärkt mit Baugrundstücken versorgt werden.

Der Senat hält daran fest, grundsätzlich keine landeseigenen Grundstücke oder Wohnungen zu verkaufen. Hiervon darf bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften im Einzelfall abgewichen werden. Mit dem Ziel der Durchmischung bei größeren Quartiersentwicklungen auf landeseigenen Grundstücken sollen Genossenschaften in angemessener Weise bei der Vergabe von Flächen berücksichtigt werden. Die Vergabe kann durch Erwerb oder im Wege eines Erbbaurechts mit langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen. Hierbei kann ein vereinfachtes Konzeptverfahren angewandt werden, wenn die soziale Bindung grundbuchrechtlich gesichert wird. Dabei werden die stadt- und wohnungspolitischen Ziele des Landes ebenso wie die Rückführung in Landesbesitz bei Auflösung der Genossenschaft, vertragswidriger Nutzung oder Veräußerungsabsicht gesichert.
Der Senat wird die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung der Verwaltung (GSUV) weiterentwickeln. Der Senat wird das Modell der Flexiblen Arbeitsorte ausbauen, etwa durch die weitere Umstellung von Flächenvermietung auf Arbeitsplatz-Vermietung sowie die Schaffung mindestens eines nutzerneutralen Verwaltungs-HUB. Homeoffice-Möglichkeiten, digitales und mobiles Arbeiten sowie eine Anpassung der GSUV-Strategie in Bezug auf künftige Raumbedarfe werden weiterentwickelt. Der Senat strebt eine vorrangige Nutzung landeseigener Liegenschaften an. Anmietungen sollen vermieden werden. Die BIM soll Investitionen zu Gunsten einer effektiveren Unterbringung der Verwaltung und anderer öffentlicher Nutzungen im Rahmen ihrer Wirtschaftlichkeit eigenständig umsetzen können.

Der Senat wird im Beteiligungsportfolio Doppel- und Parallelzuständigkeiten beseitigen, etwa durch Einbringung der Kulturraum Berlin gGmbH in die BIM.

Die Eigenfinanzierungskraft der Unternehmen wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzt. Der Senat wird seine Unternehmen und Landesbeteiligungen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sichern.

Der Senat wird Investitionen auch über landeseigene Unternehmen finanzieren. Der Senat begrüßt das Engagement der Zoologischer Garten Berlin AG für den Tierpark Berlin und hält an der erfolgreichen Kooperation zwischen Land und der Zoo AG fest.

Der Senat unterstützt die BEHALA beim Erwerb von Anteilen an der Industriebahngesellschaft Berlin von Captrain Deutschland.

Die Aufsichtsorgane der Beteiligungsunternehmen müssen eine geschlechterparitätische Besetzung aufweisen sowie unternehmerischer Kompetenz Rechnung tragen. Mit den Landesunternehmen sichert der Senat gute Arbeit, schafft duale Ausbildungs- und Studienplätze und geht bei Frauenförderung und Diversität mit gutem Beispiel voran.

Bei der Besetzung der Aufsichtsorgane wesentlicher Beteiligungsunternehmen erfolgt eine Abstimmung innerhalb des Senats. Die Veröffentlichung der Gehälter im Beteiligungsbericht gemäß Vergütungs- und Transparenzgesetz wird aufgeschlüsselt nach Grundgehalt, variabler Vergütung sowie weiterer geldwerter Vorteile. Der Senat entwickelt die transparente Berichterstattung über die Landesbeteiligungen insgesamt weiter. Die Aufsichtsorgane sichern die Ziele durch Vereinbarungen ab. Die Prüfungsmöglichkeiten des Rechnungshofs bei öffentlichen Unternehmen will der Senat weiter ausbauen.

Für die energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden soll jeder Bezirk schnellstmöglich die notwendigen Mittel für ein bis zwei Sofortmaßnahmen erhalten.

Die pauschale Zuweisung für die Bezirke für das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wird außerhalb der Berliner Schulbauoffensive erhöht. Die Zuweisung für den baulichen Unterhalt für alle Maßnahmen außer Schulen wird analog zum baulichen Unterhalt für Schulen angepasst. Zur Vermeidung von Vorfinanzierungen bei zu planenden Baumaßnahmen (Bauvorbereitungsmittel) wird ein entsprechendes Finanzierungssystem erarbeitet.

Der Senat will für die Bezirke Planbarkeit und Verlässlichkeit sichern und prüft eine Reform der Bezirksfinanzierung unter Betrachtung der Kosten-Leistungs-Rechnung. Dabei sollen die Bedarfe der Bezirke und Anreize zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Investitionen sollen erst ab 7,5 Millionen Euro dem Senat zur Mitzeichnung vorgelegt werden.
Der Senat investiert ins Personal mit guten Arbeitsbedingungen, verbesserter Bezahlung und einer Ausbildungsoffensive – auch, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Die strukturellen Maßnahmen der Verwaltungsreform müssen durch ein modernes Personalmanagement sowie durch gezielte Personalgewinnung und (Weiter-) Entwicklung von Führungs- und Nachwuchskräften flankiert werden.

Die Verwaltung als größter Arbeitgeber Berlins ist durch den demografischen Wandel und die teilweise starren Karrieremöglichkeiten besonders gefordert, neues Personal zu finden. Ansatzpunkte für eine Attraktivitätssteigerung finden sich nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei Arbeitsformen der New Work, die nicht nur für konzeptionelle Tätigkeiten infrage kommen darf.

Der Senat setzt sich für Work-Life-Balance und vielfältige Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung ein und fördert Motivation und Kreativität. Das Arbeitsumfeld soll durch die Arbeitsplatzausstattung inklusive der Technik verbessert und barrierefreie Raumkonzepte für gemeinsames Arbeiten und Co-Working-Spaces geschaffen werden.

Flexiblere Arbeitszeitmodelle und Möglichkeiten zum flexiblen, mobilen Arbeiten und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, will der Senat ausbauen. Dabei wird der Senat den Beschäftigten des Landes Berlin weiterhin überall dort anbieten, ihre Aufgaben orts- und zeitflexibel wahrzunehmen, wo die Aufgabe es ermöglicht. Dies dient auch der Attraktivitätssteigerung des Landes Berlin als Arbeitgeber.

Darüber hinaus setzt sich der Senat für mehr Familienfreundlichkeit (zeitgemäße Eltern-Kind-Räume, Plätze in Kindertageseinrichtungen und familienfreundliche Veranstaltungen) ein.

Präventive Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit werden verstärkt und das Eingliederungsmanagement durch strukturierte Betreuungsangebote verbessert. Darüber hinaus wird der Senat gemeinsam mit allen relevanten Akteuren das Personalvertretungsgesetz evaluieren und einen Vorschlag zu dessen Modernisierung vorlegen.
Darüber hinaus wird der Senat bis Ende der Legislatur eine belastbare und langfristige Personalbedarfsplanung aufstellen.

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stellt als Hochschule der Verwaltung auch weiterhin den zentralen akademischen Ausbildungsort für die öffentliche Verwaltung des Landes Berlin dar.

Der Senat will die Ausbildungskapazitäten ausbauen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen der Praxisanleiterinnen und -anleiter verbessern.

Der Senat fördert und verbessert Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen anhand der Bedarfe der Berliner Verwaltung, Polizei und Justiz, gerade im Hinblick auf die gängigen Sprachen wie z. B. Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch.

Die Beschäftigten der Berliner Verwaltung werden im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, die Falschinformationen und Verschwörungsmythen verbreiten oder sich rassistisch, antisemitisch, frauenfeindlich, homophob oder extremistisch äußern, unterstützt. Der Senat stärkt vor diesem Hintergrund die Demokratiebildung und digitale Medienkompetenz innerhalb der Berliner Verwaltung. Der Diversity-Check wird fortgeführt.

Der Senat baut die Anreize für alle Mangelberufe im öffentlichen Dienst, insbesondere im IT-Bereich, aus. Dazu gehören neben der Gewinnung auch die Bindung sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Einstellung von Fachkräften wird durch innovative Rekrutierungsmaßnahmen erleichtert, Personalentwicklungshemmnisse werden identifiziert und aufgelöst. Zu diesem Zweck wird das Land Berlin für die Entwicklung und Umsetzung dieses Ziels eine entsprechende Gesamtstrategie erarbeiten. Im Rahmen dessen werden Möglichkeiten für Zuschläge – zur Gewinnung von IT-Fachkräften nach dem Beispiel Bayerns – geprüft.

Der Senat fördert den Kulturwandel der Verwaltung und etabliert ressort- und ebenenübergreifendes Arbeiten sowie den fachlichen und personellen Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren. Der Senat will das agile Arbeiten in der Berliner Verwaltung etablieren und nimmt dafür die Führungskräfte in die Verantwortung. Es wird ein neues Leitbild für Führungskräfte im Land Berlin erarbeitet. Durch ein einheitliches Vorgehensmodell und den Einsatz moderner Werkzeuge und Methoden sollen Vorhaben künftig schneller, transparenter und bedarfsgerechter umgesetzt werden.

Die Beschäftigten der Berliner Verwaltung verdienen hohe Anerkennung, Respekt und Wertschätzung für ihre Leistungen. Sie sichern mit ihrem täglichen Einsatz das Gemeinwesen.
Gute Arbeitsbedingungen, gute Vergütung und eine verantwortungsbewusste Entscheidungs- und Fehlerkultur sowie gut ausgebildete und motivierte Beschäftigte sind Grundlage für eine effektive und funktionierende Verwaltung sowie für die Personalgewinnung und -bindung. Mobiles Arbeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Angebote für verschiedene Lebensphasen, Work-Life-Balance sowie Modelle zur Pflege von Angehörigen werden weiterentwickelt.

Die Zahl der unbesetzten Stellen will der Senat stark reduzieren. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen.

Es soll ein Vorschlag für eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsgesetzes vorgelegt werden. Die Verwaltung öffnet sich konsequent der Vielfalt der Stadtgesellschaft und entwickelt ihre Strukturen diskriminierungskritisch weiter. Dazu werden die Leitstelle-Diversity und die Diversity-Ansprechpersonen gestärkt und das Landesprogramm weiterentwickelt sowie eine Kategorie des Verwaltungspreises geschaffen. Es werden Transitionsrichtlinien erarbeitet, um die Situation transgeschlechtlicher Menschen zu verbessern.

Der Senat wird den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen, wo Frauen unterrepräsentiert sind.

Der Ausbildungsplatzanteil für Menschen mit Behinderung wird erhöht und die Vorschriften über die Inklusion werden evaluiert.

Die Beschäftigten des Landes Berlin – sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamtinnen und Beamten – leisten eine wertvolle, unverzichtbare Arbeit für das Gemeinwohl und für eine funktionierende Stadt. Bei der notwendigen Stellenbesetzung und dem Wettbewerb um die besten Köpfe steht Berlin in einem Konkurrenzverhältnis zu den zahlreichen Bundesbehörden.

Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden.

Wenn das Bundesverfassungsgericht Vorgaben hinsichtlich der A-Besoldung macht, macht der Senat einen Vorschlag für ein Reparaturgesetz analog zur R-Besoldung.
Die gesetzlichen Regelungen zur Landesbesoldung werden modernisiert und in einem Berliner Landesbesoldungsgesetz zusammengeführt. Der Senat wird hierfür einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. Die Laufbahnverordnungen im Land Berlin werden modernisiert.

Der Senat will den Weg zu einheitlichen Stellenbewertungen für identische Aufgaben fortschreiben. Bewertungsgefälle zwischen Aufgaben, die sowohl in den Haupt- als auch den Bezirksverwaltungen vorkommen, sollen angeglichen werden. Bewertungen der Hauptverwaltungen sollen transparenter sein.

Zur Förderung beruflicher Wechsel soll ein Berliner Altersgeldgesetz für Beschäftigte geprüft werden.

Die Verwaltungsakademie Berlin soll die Angebote für Quereinsteigende mit Berufsausbildung und mit Studienabschluss anbieten. Trainees mit Bachelor- oder Masterabschluss sollen das Programm in allen Verwaltungen (Haupt- und Bezirksverwaltungen) durchlaufen können. Es wird sichergestellt, dass Quereinsteigende und Trainees gezielt eingearbeitet werden.

Es werden zusätzliche Kapazitäten an der HWR eingerichtet, weitere Kooperationen und duale Studienangebote an anderen Hochschulen und Universitäten ausgebaut, auch länderübergreifend, um die Zahl der Nachwuchskräfte zu erhöhen.

Eine Befragung zur allgemeinen Zufriedenheit des Landes- und Bezirkspersonals sowie zu Verbesserungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz soll erfolgen.

Alle Personalmarketingaktivitäten des Landes werden unter der Arbeitgebermarke HAUPTSTADT MACHEN kommuniziert. Die Ausbildungsplatzkapazitäten sollen erhöht und die Rahmenbedingungen verbessert werden.

Das generelle Pensionseintrittsalter wird auf das Niveau aller anderen Bundesländer angepasst.

Pensionierte Beamtinnen und Beamte verfügen nach Ruhestandseintritt über eine Kompetenz, die zur Senkung des Fachkräftemangels beitragen kann. Es wird geprüft, die Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Beamtinnen und Beamte mit besonderen Altersgrenzen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze anzupassen.

Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“

Berlin wird ein Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ mit einem Volumen von zunächst fünf Milliarden Euro schaffen. Darüber hinaus ist der Senat bereit, Ende 2024 nach einer Vollzugsevaluation weitere bis zu fünf Milliarden Euro diesem Sondervermögen zuzuführen.

Der Senat sieht die Bewältigung der Klimakrise als eines der drängendsten Themen unserer Zeit an. Die Auswirkungen des Klimawandels treten auch in Berlin immer gravierender zu Tage, zusätzlich beschleunigt durch die Energie- und Preiskrise als Auswirkung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine.

Dies begründet die Notwendigkeit, die energiewirtschaftlichen Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern schnellstmöglich zu überwinden, Energie einzusparen und die Transformation der Energieversorgung auf alternative bzw. regenerative CO2-neutrale Energiequellen zu beschleunigen. Hierzu kann auch die Erweiterung der Förderkulissen notwendig sein. Zudem muss die Infrastruktur der Daseinsvorsorge dringend resilienter aufgestellt werden.

Der Senat sieht in dieser Lage eine außergewöhnliche Notsituation. Der Senat konzentriert sich bei der Bekämpfung der Klima- und Energiekrise und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Folgen beispielsweise auf folgende Maßnahmenfelder, die auch Handlungsfelder des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 sind:

Gebäudesektor

Der Berliner Gebäudebestand hat ein großes energetisches Sanierungs- und damit Energiesparpotenzial. Investitionen in energetische Sanierungen sind deshalb elementar für den Klimaschutz und die Überwindung der energiewirtschaftlichen Abhängigkeiten Berlins.

  • Steigerung der Sanierungsrate und der Sanierungstiefe
    • Sonder-Sanierungsprogramme oder Ausweitung bestehender Programme für öffentliche Gebäude und Zweckbauten (z. B. Schul-, Verwaltungsgebäude-, Polizei-/Feuerwehrgebäudesanierungen, Krankenhäuser)
    • Erweiterung der Förderkulissen, z. B. für energetische Sanierungen von Wohngebäuden
  • Unterstützung klimaneutraler Quartiersentwicklung

Energieerzeugung bzw. -versorgung

Neben Sanierungen der Gebäudehülle sind insbesondere beschleunigte Investitionen in eine klimaneutrale Gebäudeenergieversorgung erforderlich. Dezentrale Energieerzeugung (z. B. Solarenergie, Geothermie, Wärmepumpen) und Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energien müssen die fossilen Energiekonzepte ablösen.

  • Erweiterung der sowie Schaffung von Speicherkapazitäten im Bereich Strom und Wärme
  • Verstärkte Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Erschließung von Abwärmepotenzialen
  • Erschließung von Tiefen- und oberflächennaher Geothermie
  • Energetische Verwertung von Bio- und organischen Abfällen
  • Beschleunigung des Kohleausstiegs in Berlin
  • Transformation des Gassektors
  • Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Berlin

Mobilität

Zur Beschleunigung der notwendigen Transformation im Verkehrssektor setzt der Senat insbesondere auf Investitionen in eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und die Umstellung auf alternative Antriebskonzepte. Flexibilität und Bezahlbarkeit sind die Grundlage für die Akzeptanz einer klimaneutralen Mobilität.

  • Beschleunigter und verstärkter Infrastrukturausbau für den Umweltverbund im Personenverkehr in Berlin, Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs: Regionalbahn, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn
  • Verbesserung der Angebotsqualität und Attraktivität des ÖPNV, insbesondere hinsichtlich Anbindung der Außenbezirke (z. B. Taktverdichtung, Expressbuslinien)
  • Beschleunigung der Antriebswende: Schaffung der Voraussetzungen für eine erhöhte Akzeptanz und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität (u. a. Ausbau der Ladeinfrastruktur)
  • Beschleunigte und erweiterte Umstellung öffentlicher und gewerblicher Fahrzeugflotten auf alternative Antriebskonzepte
  • Investitionen in Fuß- und Radverkehr inklusive Ausweitung von Radschnellwegen
  • Neue Logistikkonzepte für Gütertransporte, Kurier-, Express- und Paketdienste
  • Ausweitung von Park & Ride und Bike & Ride in Berlin und Brandenburg

Transformation der Wirtschaft

Innovation und Investitionen sind wesentliche Grundlagen für die notwendige Transformation der Wirtschaft. Der Senat will die Berliner Unternehmen in die Lage versetzen, schnellstmöglich die hierfür notwendigen Maßnahmen zu treffen.

  • Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energien in Unternehmen
  • Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
  • Unterstützung der Klimaneutralitätszielsetzung in Unternehmen
  • Qualifizierung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen
  • Klimaneutrale Beschaffung

Der Senat ist sich bewusst, dass für die schnellstmögliche Umsetzung und Zielerreichung des Sondervermögens die Modernisierung der Verwaltung und eine Beschleunigung politischer Entscheidungen zentrale Voraussetzungen sind. Zur Bewirtschaftung des Sondervermögens will der Senat auf vorhandene Parlaments-, Verwaltungs- und Förderstrukturen aufbauen.

Der Senat wird den Entwurf für ein entsprechendes Errichtungsgesetz mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/25 bis zum Ende des Jahres 2023 dem Parlament vorlegen, um die Mittel aus dem Sondervermögen noch im Jahr 2023 wirksam werden zu lassen.

Medienmetropole Berlin

Der Senat setzt sich das Ziel, die herausragende Stellung Berlins als Film-, Serien- und Kinostandort national und international auszubauen und die Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Unternehmen im Bereich Medien weiter zu verbessern. Das Medienboard Berlin-Brandenburg bleibt weiterhin die zentrale Förderinstitution.

Der Senat wird im Rahmen des Beschlusses „Filmfreundliche Stadt“ eine zentrale Anlaufstelle für Drehgenehmigungen etablieren und einen einheitlichen IT-basierten Workflow für Drehgenehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit Verwaltung und Produzenten einrichten.
Der Senat setzt sich für eine Reform der Filmförderung des Bundes ein, um den Filmstandort Berlin weiter zu stärken. Insbesondere sollte eine über Haushaltsperioden hinausgehende Anreizförderung entstehen und große am Produktionsmarkt beteiligte Player durch Investitionen ihren Anteil leisten. Für Koproduktionen soll eine Verrechnung der Gewinne und Verluste aus verschiedenen Filmkoproduktionen auf Ebene des Filmkoproduzenten ermöglicht werden.

Der Senat unterstützt den Umzug der Deutschen Film- und Fernsehakademie (DFFB) an den neuen Standort in 2025. Der wachsende Fachkräftebedarf ist eine der größten Herausforderungen für die weitere Entwicklung des Medienstandorts Berlin. Der Senat setzt sich gezielt für eine gute Ausbildung und die Weiterentwicklung nachhaltiger sozialer und ökologischer Kriterien in der Medienlandschaft ein, insbesondere im journalistischen Bereich. Die Gründung eines neuen Hochschulinstituts wird geprüft.

Der Senat unterstützt die vielfältige Filmfestivallandschaft Berlins. Dazu zählt insbesondere auch der Europäische Filmpreis, der 2023 wieder in Berlin verliehen wird. Die Initiative zur Vernetzung von europäischen Filmfestivals und Filmmärkten wird fortgeführt. Berlins vielfältige Kinos sind ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft Berlins.

Der Senat wird prüfen, inwieweit die Kinoförderung angepasst, gestärkt und um eine Kulturförderung erweitert werden kann. Mit Beteiligung der Berlinale, den Berliner Kinos und dem Medienboard wird der Berliner Kinosommer etabliert.

Rundfunk

Der Senat erwartet vollumfängliche Aufklärung der Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) durch die zuständigen Gremien des rbb. Der Senat hält eine gemeinsame, eigenständige, regional verankerte Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg weiterhin für wichtig und bekennt sich ausdrücklich zum rbb.

Der Senat strebt eine Novellierung des rbb-Staatsvertrags in Abstimmung mit dem Land Brandenburg unter folgenden Maßgaben an:

  • Stärkung der Arbeitsstrukturen, Unabhängigkeit und Professionalisierung der Aufsichtsgremien des rbb.
  • Verbesserung der Kontrolle über Wirtschaftlichkeit und Entscheidungsprozesse, der Compliance, des Qualitätsmanagements, der Transparenz und verstärkte Prüfung durch die Landesrechnungshöfe über den rbb und dessen Beteiligungsunternehmen.
  • Bei allen notwendigen Reformprozessen im rbb werden die Interessen der festen und freien Beschäftigten im Blick behalten.
  • Die Vergütungsstrukturen der außertariflich Beschäftigten mit Führungsverantwortung beim rbb werden gedeckelt und veröffentlicht.
  • Der Programmauftrag wird zeitgemäß überarbeitet.

Die Novelle soll so zeitnah erfolgen, dass ein Inkrafttreten noch im Jahr 2024 möglich ist.

Der Senat setzt sich für eine rasche Ratifizierung und Umsetzung des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages ein, dessen Regelungen eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Rundfunkanstalten in Deutschland schaffen werden.

Der Senat unterstützt die Arbeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), insbesondere in ihrer Kontrollfunktion. Die mabb soll insbesondere Medienkompetenz fördern, Jugendmedienschutz stärken und journalistische Ausbildung sichern. Durch die Reduzierung des Vorwegabzuges wird der Senat die mabb stärken und für die wachsenden Aufgaben finanziell besser ausstatten. Die vorliegende Novellierung des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg wird der Senat in Abstimmung mit dem Land Brandenburg zeitnah umsetzen.

Die barrierefreie und internetunabhängige Empfangbarkeit der Rundfunkanbieter wird der Senat erhalten. Dazu gehört der dauerhafte Erhalt der dafür notwendigen Frequenzen im Bereich 470 bis 694 MHz für Rundfunk und Kultur.

Metropolregion Berlin-Brandenburg

Die vielfältige und enge Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, die von der Uckermark und der Prignitz über Berlin bis in die Lausitz reicht, hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert und intensiviert. Die Länder Berlin und Brandenburg stellen gemeinsam eine der dynamischsten Innovations- und Wirtschaftsregionen und damit einen der wichtigsten Zukunftsstandorte in Europa dar. Der Senat setzt sich zum Ziel, diese Entwicklung gemeinsam mit dem Land Brandenburg weiter zu befördern und dabei das Wachstum der Hauptstadtregion gemeinsam zu steuern. Für die Zukunft Berlins ist eine gute Zusammenarbeit in der Metropolregion und die gemeinsame nachhaltige Gestaltung des Transformationsprozesses im Bereich der Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiepolitik sowie der Klimaschutzpolitik von zentraler Bedeutung. Berlin ist ohne Brandenburg nicht zu denken.

Die bundesweit einmalige Verflechtung zweier Bundesländer erstreckt sich neben gemeinsamen Behörden und Einrichtungen auch auf eine vielfältige Zusammenarbeit in zentralen Politikbereichen auf unterschiedlichen Ebenen von Politik und Verwaltung sowie von Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft. Der Senat steht zu dem „Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ und den darin enthaltenen Vorhaben als wichtige Grundlage der Zusammenarbeit beider Länder, die weiter umgesetzt und fortgeschrieben werden soll.

Regelmäßige Abstimmungen zwischen Brandenburg und Berlin sind zur fortlaufenden Koordination in und Entwicklung von wichtigen Politikbereichen von zentraler Bedeutung. Hierzu gehören auch die gemeinsamen Sitzungen beider Landesregierungen, die mindestens einmal im Jahr stattfinden, sowie die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Nachbarschaftsforum. Um gemeinsame Projekte und Planungsziele zu besprechend, prüft der Senat eine Metropolraumkonferenz. Er begrüßt eine Fortführung und Weiterentwicklung der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg.

Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg verfügt mit ihrer innovativen Ausrichtung und der zukunftsorientierten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft über die besten Voraussetzungen zur Gestaltung der transformativen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung, der Veränderungen in der Arbeitswelt und zum Erreichen der Klimaneutralität. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Metropolregion ist die Schaffung einer gemeinsamen Energieregion beider Länder für den Senat von großer Bedeutung. Die Hauptstadtregion kann in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in einem zentralen Zukunftsfeld einnehmen und durch die Wertschöpfung in der Region ökologische wie soziale Nachhaltigkeit miteinander verbinden.

Bund, Europa und Internationales

Der Senat wirkt konstruktiv an der Gesetzgebung des Bundes mit. Sein Abstimmungsverhalten im Bundesratsplenum macht Berlin im Internet öffentlich.

Europa soll als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung verankert werden. Dazu gehört eine Europastrategie, die unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft entwickelt und jährlich dem Abgeordnetenhaus zur Diskussion vorgelegt wird.

Der Senat wird sich frühzeitig und proaktiv für Berlin relevante EU-Gesetzgebung einbringen und die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen der Gesetzgebung bewerten sowie Informationen bürgernah und verständlich bereitstellen. Berlin zeigt in Brüssel hochrangig und regelmäßig Präsenz. Das Berliner Büro in Brüssel soll seine Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Interessensvertretung verstärken.

In Haushaltsplanung und -umsetzung sichert der Senat die Ko-Finanzierung von EU-Fördergeldern, schöpft EU-Programme besser aus und setzt sich für besseren Zugang auch kleinerer Projektträger ein. Bei der Vergabe von EU-(Ko)-Finanzierungsmitteln wird auf innovative Technologien, Nachhaltigkeit, gute Arbeit und die Stärkung des Partnerschaftsprinzips geachtet. Der Senat setzt sich dafür ein, die Beantragung, die Abrechnung und Abwicklung von EU-geförderten Projekten zu bündeln und zu vereinfachen.

Der Senat sieht sich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und zur Sicherung der Rechte und Ansprüche von mobilen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger verpflichtet und wird hierzu, u. a. entsprechende Anlauf- und Beratungsstrukturen ausbauen und auf eine dauerhafte Finanzierung hinwirken. Der Senat will zusammen mit dem deutsch-französischen, dem deutsch-griechischen und dem deutsch-polnischen Jugendwerk sowie über Erasmus+ und andere Mobilitätsprogramme mehr jungen Menschen die Möglichkeit einer Austauscherfahrung in Europa bieten. Dazu wird eine Evaluation der Teilnehmendenzahlen- und -struktur an Austauschprogrammen durchgeführt. Der Senat setzt in diesem Zusammenhang unter anderem auch auf die Ausweitung der europäischen Austauschprogramme, insbesondere mit europäischen Partnerstädten.

Der Senat wird darauf hinwirken, die EU-Städtepartnerschaften zu stärken und bestehende Partnerschaftsformate u. a. mit Polen in der Oder-Partnerschaft und der deutsch-polnischen Regierungskommission gemeinsam mit Brandenburg zu intensivieren, auch im Hinblick auf Themen wie Klimaschutz und Energieversorgung. Der Senat unterstützt das Kulturzug-Projekt Wroclaw-Berlin.

Der Senat unterstützt gemeinsam mit den Bezirken, die in bezirklichen Städtepartnerschaften aktiven Ehrenamtlichen. Der Senat wird die starke Zivilgesellschaft der Stadt und die Vielzahl von Netzwerken weiter zielgerichtet fördern. Der Senat wird zivilgesellschaftliche Netzwerke von Flüchtlingen, beispielsweise aktuell aus der Ukraine wie auch aus anderen Ländern, unterstützen. Berlin bleibt Mitglied des Solidarity Cities Network und leistet seinen Beitrag für eine gerechte Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU. Der Senat wird die Europäische Akademie Berlin weiter fördern. Der Senat setzt sich dafür ein, dass die politische Teilhabe der knapp 300.000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gestärkt und sichergestellt wird, dass sie in Berlin ihr aktives und passives Wahlrecht uneingeschränkt wahrnehmen können.

Die Ukraine wird über Jahre Unterstützung brauchen. Der Senat hilft ihr humanitär und gemeinsam mit den Bezirken über Städtepartnerschaften. Der Senat setzt sich für den Kulturgutschutz der Ukraine ein. Eine Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Hauptstadt Kyiv wird angestrebt. Ebenso angestrebt wird eine Städtepartnerschaft mit Tel Aviv. Die Städtepartnerschaft mit Moskau bleibt bis auf Weiteres von offizieller Seite eingefroren.

Berlin, den 16. Mai 2023

Kai Wegner
Regierender Bürgermeister