Arbeit
Gute Arbeit in allen Bereichen ist für den Senat der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Es gilt das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“.
Die Bezirke sollen jeweils prüfen, eine Person als Ansprechpartnerin bzw. als Ansprechpartner für Gute Arbeit und Ausbildung zu benennen.
Der Senat stärkt insbesondere die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt.
Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn bleiben erhalten und werden dynamisch angepasst. Die prozentuale Höhe der Anpassung des Landesmindestlohns und des Landesvergabemindestlohns soll den prozentualen Steigerungsempfehlungen der Bundesmindestlohnkommission entsprechen. Der Landesmindestlohn und der Landesvergabemindestlohn dürfen den bundeseinheitlichen Mindestlohn um höchstens bis zu 1,50 Euro übersteigen; höchstens entsprechen Landesmindestlohn und Landesvergabemindestlohn dem Betrag, der erforderlich ist, um nach 45-jähriger sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung eine Altersrente ohne Aufstockung aus weiteren Sozialsystemen zu ermöglichen. Der Landes- und Vergabemindestlohn sollen dem Grundstundenlohn ohne weitere Zulage entsprechen. Der Senat wird dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf für eine dementsprechende Anpassung vorlegen.
Das– neben der Fachkräftezuwanderung – im Inland vorhandene Erwerbspotenzial wird besser gefördert. Dazu wird der Senat die Steuerung der Fachkräftepolitik zentralisieren, eine Fachkräftestrategie umsetzen und eine Verbleibstudie für Berliner Studierende erstellen.
Für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ist die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse unerlässlich. Das LAGeSo soll gestärkt werden. Der Senat wird Berlins Wirtschaft bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte unterstützen und legt bis Mitte 2024 ein Konzept vor. Zudem wird eine bessere Unterstützung bei Berufsanerkennungen, die nicht über das Landesamt erfolgen, angestrebt.
Der Senat wird zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen beitragen und Scheinselbständigkeit zurückdrängen. Das „Haus der Selbständigen“ wird der Senat unterstützen und im Bund darauf hinwirken, den Eintritt von Solo-Selbständigen in die gesetzliche Gesundheits- und Rentenversicherung zu erleichtern.
Der Senat unterstützt überall innerbetriebliche Mitbestimmung auf gesetzlicher Basis – andere Formen zur Ersetzung der gesetzlichen Mitarbeitervertretungen schließt der Senat aus.
Die Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt bei der Senatsverwaltung für Arbeit. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGeTSi) soll gestärkt werden.
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird die Regionalisierung der Ahndung weiter vorangebracht.
Das Land Berlin soll als attraktiver und moderner Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein angenehmes Arbeitsumfeld und gute Arbeitsbedingungen bieten. Landesbetriebe und landeseigene Gesellschaften sollen bei geeigneter Qualifikation mindestens ein Prozent ihrer Stellen mit Personen besetzen, die durch das Budget für Arbeit (und Budget für Ausbildung) gefördert werden. Der Entgeltgleichheit-Check wird in den Verwaltungen und landeseigenen Betrieben verbindlich angewendet.
Der Senat sorgt für eine schrittweise Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutterunternehmen, wenn nicht unabweisbare sachliche Gründe dagegenstehen. An der Tariftreue im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz wird festgehalten, die Mitarbeitenden in den Vergabestellen werden entsprechend geschult.
Aus- und Neugründungen dürfen nur sachlich begründet und nicht zum Beispiel zur Tarifflucht, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder Erschwerung von Mitbestimmung erfolgen. Bereits erfolgte Aus- und Neugründungen will der Senat zurückfrühen.
Landeseigene Unternehmen sollen Vollmitglieder in den jeweiligen Arbeitgeberverbänden werden. Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten wird fortgeführt.
Sachgrundlose Befristungen im Verantwortungsbereich des Landes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sachgrundbezogene Befristungen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren. Der Senat setzt sich im Bund dafür ein, prekäre Beschäftigung weiter einzuschränken. Das Projekt Joboption Berlin wird weiterentwickelt. Das Land Berlin soll in all seinen Behörden und Betrieben mindestens fünf Prozent der Stellen mit Menschen mit (Schwer-) Behinderung oder ihnen gleichgestellten Personen besetzen und Arbeitsplätze bei Bedarf barrierefrei gestalten. Die Unternehmen im Eigentum des Landes Berlin sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts werden ab dem 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, die Ausgleichsabgabe in fünffacher Höhe des Regelsatzes zu entrichten.
Berlin wird Vorbild für gute Ausbildung. Die Zahl der Ausbildungsplätze will der Senat erhöhen und die Rahmenbedingungen für Ausbildung verbessern. Das Land Berlin, die landeseigenen Unternehmen und Stiftungen stehen in der besonderen Verantwortung, die Anzahl der Ausbildungsplätze, insbesondere für strukturell benachteiligte Menschen, zu steigern. Die Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden und Fachschülerinnen und -schülern wird der Senat in den Fokus nehmen.
Der Senat steht für die Gleichwertigkeit von akademischer und nicht-akademischer Bildung ein. Der Senat wird Frauen und unterrepräsentierte Gruppen bei der beruflichen Weiterentwicklung und dem Aufstieg zur Führungskraft unterstützen, etwa bei der Meisterprüfung. Ziel ist auch die Förderung der Erlangung der Ausbildungsbefähigung. Der Senat entwickelt eine Berliner Ausbildungsgarantie, die vor allem die Übergänge zwischen Schule und Beruf in den Blick nimmt. Mit der Berliner Ausbildungsplatzgarantie ab dem Ausbildungsjahr 2024/25 werden mehr Menschen in Ausbildung gebracht, auch um niemanden nach der Schulzeit zurückzulassen. Der Senat wird schnellstmöglich ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung der Ausbildungsplatzgarantie vorlegen. In einem Bündnis für Ausbildung will der Senat gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft und weiteren Akteuren der Berufsbildung erreichen, dass in den Berliner Betrieben bedarfsgerecht ausgebildet wird. Im Rahmen des Bündnisses werden
Wege für eine dauerhafte Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen erörtert. Es wird umgehend ein im Senat konsentierter Gesetzentwurf für eine Ausbildungsplatzumlage erarbeitet und im Bündnis vorgelegt. Das Ergebnis der Bündnisarbeit muss die dauerhafte Schaffung von mindestens 2000 zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen bis zum 30. April 2025 sein. Sind diese zusätzlichen Ausbildungsplätze nicht bis zum 30. April 2025 dauerhaft geschaffen, wird vor der Sommerpause 2025 ein parlamentarisches Verfahren für eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage abgeschlossen.
Der Senat erarbeitet ein Konzept für eine unabhängige zentrale Beschwerde- und Beratungsstelle für Auszubildende bei Problemen an den Schulen oder bei der Arbeitsstelle. Diese soll 2025 starten.
Streik ist ein Grundrecht, auch für Auszubildende. Dort wo das Land Berlin Regelungsmöglichkeiten hat, werden Streiktage nicht auf die Fehlzeiten von Auszubildenden angerechnet.
Es werden mehr inklusive Ausbildungsplätze durch den öffentlichen Dienst und die landeseigenen Unternehmen geschaffen. Die Einführung einer verbindlichen Quote wird geprüft. Bis Ende 2025 sollen 100 Budgets für Ausbildung vereinbart werden. Die Jugendberufsagenturen und Reha-Abteilungen der Jobcenter werden als Partner für bessere Aufklärung sowie für eine Kampagne für die Nutzung des Budgets gewonnen.
Der Senat wird Unternehmen bei Investitionen in Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Transformationsprozessen, die nicht durch das Qualifizierungschancengesetz abgedeckt werden, unterstützen. Die Weiterbildungsverbünde in Berlin und die Fachstelle Qualifizierungsberatung in KMU werden berlinweit ausgebaut und gebündelt.
Der Senat unterstützt die zielgruppenspezifische Erarbeitung von Strategien für entsprechende Qualifizierungsangebote zur Aneignung von digitalen Kompetenzen und Sicherung von armutsfesten Einkommen. Das Land Berlin unterstützt mehrsprachige Beratungsangebote zu Elternzeit und Pflege. Zur Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden passende Maßnahmen geprüft.
Der Senat unterstützt die attraktiven Aus- und Weiterbildungsangebote der Jobcenter. Gute Beratung sowie zielgerichtete und individuell angepasste Vermittlungsmaßnahmen ermöglichen Langzeitarbeitslosen den Weg zurück in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in für sie passende Berufe und Branchen. Weiterbildung und Qualifizierung sollen gleichrangig unterstützt werden, dazu gehört für den Senat auch eine dreijährige Berufsausbildung. Bewährte Vermittlungsprojekte – wie beispielsweise das Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) und das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) – werden unterstützt.
Der Senat steht zu den bestehenden Verträgen des Solidarischen Grundeinkommens. Eine Weiterentwicklung der aktiven Arbeitsmarktinstrumente wird der Senat im Bundesrat konstruktiv unterstützen. Er steht zur zuverlässigen Finanzierung der Berliner Jobcenter. Beschäftigte der Jobcenter sollen regelmäßig von Weiterbildungen profitieren und das Modell der Lichtenberger Aktiv-Teams für ganz Berlin Anwendung finden. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, insbesondere im Bereich der Intensivvermittlung, will der Senat verbessern. Der Senat unterstützt die Jobcenter, bei der Einrichtung der unabhängigen Schlichtungsstelle einheitliche Strukturen für ganz Berlin zu etablieren.
Der Senat will bei der Refinanzierung der Arbeit der Träger die Kosten berücksichtigen, die durch die Betriebsratsarbeit entstehen. Es wird geprüft, wie Sachkosten oder anteilige Sachkosten einschließlich der darin enthaltenen Overhead-Kosten im Einzelfall besser berücksichtigt werden können. Die Refinanzierung des Tarifvertrages für Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgebermodell wird weiterhin sichergestellt.
Die Bekämpfung von Altersarmut muss bereits in der Erwerbsphase ansetzen. Dazu werden die Beratungs-, Bildungs- und Beschäftigungsinfrastruktur gestärkt, um insbesondere Menschen in langen Phasen prekärer Einkommenssituationen und unbezahlter Sorgearbeit zu unterstützen. Da Frauen überproportional von Armut im Alter betroffen sind, will der Senat insbesondere durch zukunftsorientierte Modelle der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Geschlechter der Altersarmut entgegenwirken.
Für jede Taxi- und Mietwagenkonzession sollen die Unternehmen die rechtskonforme Erfassung der Arbeitszeiten und die entsprechenden Lohnzahlungen nachweisen. Der Senat orientiert sich dabei an dem in Hamburg praktizierten Modell.
Die Angebote „Komm auf Tour“ und das „Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung“ sollen in allen Bezirken durchgeführt und die dafür bereitgestellten Mittel aufgrund des gestiegenen Bedarfes erhöht werden. BOkompakt als Orientierungsinstrument für Jugendliche mit Beeinträchtigungen wird fortgeführt. Der Senat wird ein Pilotprojekt zur Stärkung der aufsuchenden Berufsorientierung in ausgewählten Quartieren mit sozialen Herausforderungen auflegen und hierzu schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten.
Soziales
Berlin steht wie keine andere Stadt für das soziale Miteinander und unterhält ein beispielloses Netz an Einrichtungen und Angeboten. Soziale Angebote werden bedarfsgerecht weiterentwickelt und für die Berlinerinnen und Berliner leichter zugänglich gemacht.
Der Senat wird alle durch das Land Berlin und die Bezirke finanzierten und geförderten Angebote unter dem Dach „Soziales Berlin“ vernetzen und die finanzielle Förderung sichtbar machen. Der Senat will die unabhängigen Sozialberatungen zu Türöffnern für die große Hilfelandschaft erweitern. Auf berlin.de soll eine zentrale Plattform mit allen Angeboten geschaffen werden. Der Senat treibt den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voran und setzt sich für innovative, digitale Lösungen zur Fallbearbeitung im Bereich Soziales ein, insbesondere die Abläufe zwischen den Sozialämtern und Jobcentern werden vereinfacht und automatisiert. Bei Bedarf soll eine persönliche Begleitung des Übergangs zwischen SGB II und SGB XII bereitgestellt werden.
Der Senat bekennt sich zum Subsidiaritätsprinzip. Die Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige und freie Träger sind Dienstleister und starke Partner für den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt.
Der Senat setzt sich dafür ein, das Zuwendungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Die Einrichtung der zentralen Ansprechstelle für Zuwendungen sowie der Geschäftsstelle für das landeseinheitliche IT-Verfahren soll zügig umgesetzt werden. Die Einführung einer Gemeinkostenpauschale wird der Senat prüfen.
Um Energiearmut zu vermeiden, will der Senat bei sozialen Härtefällen die Zahl der Strom- und Gassperren verringern und möglichst ganz vermeiden. Zur Abmilderung der Folgen von Härtefällen wird der Senat Betroffene finanziell unterstützen. Zwangsräumungen von besonders vulnerablen Personengruppen sollen nur vollzogen werden können, wenn für diese Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. Dies wird der Senat prüfen. Der Senat setzt sich zudem im Bund dafür ein, dass bei Begleichung von Mietschulden unter bestimmten Umständen auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird.
Die AV-Wohnen wird unter Berücksichtigung gestiegener Kosten weiterentwickelt.
Hitzehilfe und Kältehilfe sollen als ein sich ergänzendes und Synergien hebendes Angebot die soziale Infrastruktur stärken. Niedrigschwellige Angebote im Rahmen der Hitzehilfe wie Bereitstellen und Verteilen von Trinkwasser, aufsuchende Sozialarbeit, Möglichkeiten zur Abkühlung in öffentlichen Einrichtungen sollen geprüft und ausgebaut werden.
Das Schulgeld wird für die auszubildenden Sozialassistentinnen und Sozialassistenten abgeschafft.
Der Senat unterstützt ein berlinweit flächendeckendes Angebot von Stadtteilzentren in jedem der 58 Berliner Prognoseräume. Der Senat wird die vorhandenen 38 Stadtteilzentren fortführen und 12 neue Stadtteilzentren realisieren, insbesondere mittlere und kleinere Stadtteilzentren werden gestärkt und das Budget um Regiekosten erweitert.
Stadtteilzentren, Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenfreizeitstätten und soziale Beratungsangebote sind wichtige Angebote. Sie legen einen Schwerpunkt auf kultursensible, mehrsprachige und inklusive Angebote. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Sozialräumen mit hohen Unterstützungsbedarfen und hoher Armut wird vorrangig verfolgt.
„Kiezfonds“, Stadtteilkassen und andere Projekte der Bürgerschaft sind ein Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes und für den sozialen Zusammenhalt, über die der Senat gezielter informieren will.
Träger- und Sozialraumbudgets werden nach fachlichen Kriterien erprobt. Das ISP-Programm wird zur Stärkung der Querschnittsaufgabe Inklusion aufgestockt.
Einsamkeit ist in Berlin für immer mehr Menschen Teil ihres Alltags. Der Senat wird dieser Entwicklung Rechnung tragen und Strategien zum Umgang mit Einsamkeit und zum Kampf gegen Einsamkeit entwickeln. Der Tag gegen Einsamkeit wird ein berlinweiter Anlass zur Vernetzung von Politik und Stadtgesellschaft.
Auch im Alter sollte niemand von Armut betroffen sein. Die vielfältigen Dimensionen von Altersarmut will der Senat u. a. mit finanziellen Unterstützungsmaßnahmen aber auch Angeboten zur Stärkung der sozialen Teilhabe wohnortnah, intergenerativ, interkulturell, inklusiv und auch in verbandlichen Strukturen bekämpfen. Dazu wird der Senat darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger besser über ihre bestehenden Ansprüche und ergänzende Unterstützungsangebote informiert werden. Der Senat wird Altersarmut geschlechterdifferenziert in das Monitoring Soziale Stadtentwicklung aufnehmen und die Arbeit der Landesarmutskonferenz unterstützen.
Berlin beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes zur Ost-West Rentenüberleitung, für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge.
Die Leitlinien der Seniorenpolitik setzt der Senat ressortübergreifend um. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird auf Basis der Evaluation überprüft und weiterentwickelt. Der Senat prüft eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten und die Professionalisierung der Wahldurchführung in den Bezirken. Die Geschäftsstelle der Landesseniorenvertretung und des -beirats sowie die Seniorenvertretungen in den Bezirken sollen gestärkt und ihre Ausstattung verbessert werden. Den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und öffentlichen Einrichtungen wie Museen wird der Senat für Seniorinnen und Senioren weiter vergünstigen und in einer Seniorenkulturwoche freien Eintritt gewähren. Ältere Menschen werden bei der Anwendung digitaler Kommunikation unterstützt. Analoge Zugangsmöglichkeiten in den öffentlichen Bereichen werden weiterhin bereitgestellt.
Der Senat will Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit bis 2030 beenden und Betroffenen eine menschenwürdige Perspektive eröffnen. Der Senat will sich am Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit beteiligen und das geschützte Marktsegment unter Beteiligung des Wohnungsbündnisses gemeinsam mit den LWU und privaten Akteuren auf 2.500 Wohnungen ausweiten. Die Unterstützung für soziale Wohnhilfen und die Schaffung von Wohnungen für Wohnungslose soll ausgeweitet werden. Die Datenabfrage und -weitergabe an die Bezirke zu Zwangsräumungen will der Senat verbessern.
Zur Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden die bestehenden Beratungsangebote, wie zum Beispiel die unabhängige Sozial-, Mieter- sowie Schuldner- und Insolvenzberatung fortgesetzt und weiterentwickelt. Der Senat setzt sich für umfassende Maßnahmen ein, um die Situation von Wohnungs- und Obdachlosen in Berlin zu verbessern. Die Neuausrichtung der ASOG-Unterkünfte ist für den Senat zentral. Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte privatwirtschaftlicher Vermieterinnen und Vermieter sollen angehoben werden. Die Betreiber sollen künftig verpflichtet werden, Sozialbetreuerinnen bzw. Sozialbetreuer vorzuhalten, damit die Menschen sicherer und informierter sind. Ebenso wird eine 24-Stunden-Hotline zur Vermittlung bedarfsorientierter Unterbringung eingerichtet. Der Senat will zusätzliche Obdachlosen-Treffs einrichten.
Die Kältehilfe wird bedarfsgerecht ausgestaltet. Den Notunterkünften wird ein Kontingent an Einzelfahrscheinen für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Der Senat wird die Hygieneversorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Stadt verbessern, indem mobile Hygieneangebote weiterentwickelt und ausreichendfinanziert werden.
Der Senat verfolgt das Prinzip Housing First, verstetigt die existierenden Projekte und weitet sie auf vulnerable Personengruppen aus. Der Senat will in Zusammenarbeit mit den Bezirken zusätzliche Wohnmöglichkeiten, insbesondere für wohnungslose Frauen mit und ohne Kinder, schaffen.
Der Senat wird eng mit den Trägern von Obdachlosenhilfeeinrichtungen zusammenarbeiten. Der Senat gründet einen landesweiten „Rat Obdachlosenhilfe“, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen. Die grundlegende medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung muss auch für obdachlose Menschen und Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein. Der Senat schafft ein niedrigschwelliges Angebot an der Schnittstelle zwischen der Wohnungslosenhilfe und der Eingliederungshilfe. Den Einsatz mobiler Sozialarbeit wird verstärkt, um besonders wohnungs- und obdachlosen Menschen mit psychischen Erkrankungen den Weg ins Hilfesystem zu erleichtern.
Der Senat wird den Qualitäts-Check und die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) auf vertragsgebundene Unterkünfte der Wohnungslosenhilfe ausweiten und weiterentwickeln. Außerdem wird der Senat einen Kosten- und Vergütungsrahmen für die Unterbringung von Wohnungslosen erstellen.
Der Senat will zur Verbesserung der Situation von suchtmittelabhängigen wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen, insbesondere für Frauen, zusätzliche suchtmittelakzeptierende Angebote schaffen. Die Ausweitung der ASOG-finanzierten Modellprojekte „Safe Places“ wird geprüft.
Für passgenaue Angebote für Wohnungs- und Obdachlose aus anderen Ländern sollen Leistungsanbietern ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, damit sie ihre Dienstleistungen in verschiedenen Sprachen, barrierefrei und bedürfnisorientiert anbieten können. Der Senat wird den Dialog mit europäischen Nachbarn suchen, um gemeinsame Beratungs- und Hilfestrukturen für die Betroffenen aufzubauen.
Der Senat wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in 24/7-Einrichtungen der Obdachlosenhilfe erhöhen. Sie sind in das bestehende Hilfesystem zu integrieren, um ganzjährige fachliche Unterstützung bieten zu können. Darüber hinaus verstetigt der Senat das Modellprojekt Obdachlosenlotsen.
Der Senat wirkt bei der Gestaltung eines inklusiven Berlins mit dem Anspruch einer gleichberechtigten, vollen und wirksamen Teilhabe mit und fördert Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit. Barrierefreiheit als Qualitätsstandard umfasst alle Lebensbereiche.
Der Senat setzt ein klares Zeichen für ein ressortübergreifendes Disability Mainstreaming: Jede Senatsverwaltung stärkt die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderungen bei Maßnahmen eigenverantwortlich und beteiligt sie und die sie vertretenden Organisationen.
Der Senat will das Landesgleichberechtigungsgesetz beschleunigt umsetzen. Der Maßnahmenplan „Berlin inklusiv“ wird fortgeschrieben und nach 2025 mit Erfolgsindikatoren versehen. Die Zentrale Steuerungsstelle Focal Point soll gestärkt werden.
Die „Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen“ soll gestärkt werden. Auf Landes- und Bezirksebene soll die fachliche Expertise für bauliche Barrierefreiheit einbezogen werden. Der Partizipationsfonds zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen wird bedarfsgerecht aufgestockt. Die Rechte des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und die bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelte Schlichtungsstelle werden gestärkt. Der Senat baut zeitnah unter Einbeziehung der Betroffenen das inklusive Mobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt aus. Dazu gehören die Evaluation, der Ausbau und die bedarfsgerechte Ausgestaltung (u. a. der Servicezeiten) der bestehenden Mobilitätsdienste.
Die Möglichkeiten zu Spontanfahrten im Sonderfahrdienst werden bekannter gemacht. Der Senat wird darauf hinwirken, Angebote der sozialen Einrichtungen für gehörlose Menschen zu erweitern und so die Gebärdensprache in die Mitte der Stadtgesellschaft zu tragen. Hierzu wird ein Fonds aufgelegt, aus dem Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher anteilig übernommen werden. Die Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderung werden durch barrierefreie Digitalisierung verbessert und beschleunigt.
Für eine anteilige Kostenübernahme der Eingliederungshilfe setzt sich das Land Berlin beim Bund ein und wahrt den Vorrang der Eingliederungshilfe gegenüber anderen Leistungen. Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht systematisch durch Pflegeleistungen ersetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teilhabefachdienste werden kontinuierlich qualifiziert, das Berliner Teilhabeinstrument unter Einbeziehung der Interessenvertretungen evaluiert und anwendungsorientiert landesweit einheitlich nachgesteuert. Der Senat startet zügig einen Prozess der „Strategiekonferenz Inklusion, Selbstbestimmung und Eingliederungshilfe“. Der Senat prüft, eine unabhängige Ombudsstelle für Streitfälle bei der Gesamtplanung einzurichten.
Der Senat wird Maßnahmen ergreifen, um für Frauen und Mädchen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe den Schutz vor Gewalt und Missbrauch zu sichern. Dabei wird u. a. auf unabhängige Überwachung, konsequente Umsetzung des Wohnteilhabegesetzes und Gewaltschutz als Prüfung der Heimaufsicht sowie auf die finanzielle Absicherung der Frauenbeauftragten gesetzt. Eine Studie zur Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Mädchen und Frauen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen wird aufgelegt. Der Senat begleitet den 2025 in Berlin stattfindenden Global Disability Summit.
Der Senat erstellt einen Bericht zur Lebens- und Gesundheitssituation von Frauen mit Behinderung, um Bedarfe, Belastungen oder Diskriminierungen zu erfassen. Dazu gehören insbesondere Aspekte der Barrierefreiheit.
Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtige Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu sichern, wird der Senat die bestehenden Angebote wie den Übergang zwischen Schule und Ausbildung von vollerwerbsgeminderten Menschen evaluieren und die Schaffung einer unabhängigen Beratungsstelle zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen. Der Senat wird sich an Modellprojekten des Bundes beteiligen und einen Gesetzentwurf zum Inklusiven Arbeitsmarkt konstruktiv begleiten. Die „Aktion Schichtwechsel“ wird weiterhin unterstützt.
Für Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet der Senat, dass sie auch weiterhin in einem geschützten Rahmen einer sinnstiftenden Beschäftigung nachgehen können. Dafür unterstützt der Senat Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Weiterentwicklung.
Gleichstellung
Der Senat stellt sich einem weltweit erstarkenden Antifeminismus entgegen.
Um in Berlin die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen voranzutreiben, setzt sich der Senat dafür ein, dass Frauen und Männer in der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung und am kulturellen sowie öffentlichen Leben gleichberechtigt teilhaben.
Der Senat setzt das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm fort. Dieses wird ergänzt durch eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie. Der Senat will eine Hauptfrauenvertretung schaffen.
Der Senat setzt sich für die intersektionale Gleichstellung ein. Das bedeutet, der Senat tritt der Mehrfachdiskriminierung aller Frauen entgegen – unabhängig von ihrem sozialen Geschlecht, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, einer Behinderung, der Sprache, dem Alter, dem Gewicht, der Religion und Weltanschauung, dem sozialen Status, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, dem Gesundheitszustand, einer Beeinträchtigung, dem Familienstand sowie dem Migrations- oder Fluchtstatus.
Der Senat wird Frauenarmut konsequent bekämpfen.
Die Entgeltgleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit bleibt ein zentrales Ziel des Senats.
Der Senat will für Frauen und Mädchen die Bildungsangebote im Bereich Finanzen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben stärken.
Deutlich mehr Mütter als Väter reduzieren ihre wöchentliche Arbeitszeit, um die unbezahlte Care-Arbeit zu übernehmen. Die Reduzierung der Arbeitszeit von Frauen führt häufig in eine Teilzeitfalle, die nicht selten dazu führt, dass Frauen später von Armut bedroht sind.
Berlin ist Hauptstadt der Alleinerziehenden. Der Senat strebt an, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Einelternfamilien, zumeist Müttern, deutlich zu verbessern. Das Landesprogramm Alleinerziehende soll verstetigt werden. Die Anlauf- und Koordinierungsstellen für Alleinerziehende in den Bezirken und die Angebote für Alleinerziehende werden durch eine öffentliche Kampagne bekannter gemacht. Die Koordinierung der bezirklichen Anlaufstellen für Alleinerziehende muss sichergestellt werden.
Der Senat wird eine Regelfinanzierung von Frauenprojekten und Beratungsstellen schrittweise etablieren. Die Finanzierung von Frauen- und Beratungsstellen wird verstetigt. Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Frauenprojekten soll entsprechend ihrer tatsächlichen Tätigkeit und Qualifikation im Rahmen ihrer Zuwendung sichergestellt werden.
Der Senat stärkt den Aufbau, Erhalt und die Weiterentwicklung der Berliner Fraueninfrastruktur des Beratungsnetzwerks für Frauen für Beruf, Bildung und Beschäftigung einschließlich der Fachstelle Vereinbarkeit Beruf und Familie.
Das Land Berlin bekennt sich zur Umsetzung des internationalen Abkommens des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Istanbul-Konvention) und setzt diese konsequent um. Zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen und Mädchen und aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt engagiert sich der Senat mit Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Opferschutz.
Der Senat wird sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Fortsetzung der Finanzierung der Bundesmittel des Aktionsbündnisses Istanbul-Konvention einsetzen.
Der Senat wird ausreichende Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen, ihrer Kinder und weiteren von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen bereitstellen. Dabei werden besondere Bedarfe –etwa von Frauen und Kindern mit Behinderungen – berücksichtigt. Der Senat wird den Ausbau der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen sowie Zweite Stufe-Wohnungen weiter vorantreiben. Der Senat plant ein neuntes und ein zehntes barrierefreies Frauenhaus, mit Aufnahmemöglichkeiten auch für jugendliche Söhne gewaltbetroffener Frauen.
Zwangsheiraten sind strafbar und ein Verstoß gegen die Menschenwürde und treffen insbesondere Frauen und queere Menschen. Der Senat wird einen wissenschaftlichen Forschungsauftrag zur Untersuchung des Ausmaßes und von Verhinderungsmöglichkeiten in Auftrag geben. Zudem setzt sich der Senat weiterhin für die Förderung der Beratung gegen Zwangsheiraten ein.
Der Senat fördert „Female-Genital-Mutilation-Cutting“-Präventionsprojekte sowie eine angemessene Finanzierung der Change Agents.
Der Senat fördert niedrigschwellige Ausstiegsprojekte für Sexarbeitende, insbesondere im Rahmen der aufsuchenden Arbeit, sozialer Beratung, Gesundheitsvorsorge und Übergangswohnen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation von Sexarbeitenden werden verstetigt und sollen ausgebaut werden. Armut und Zwang im Bereich der Sexarbeit wird stärker in den Fokus genommen werden. Zum besseren Schutz der Sexarbeitenden wird der Senat Bordelle und den Straßenstrich engmaschiger und gezielter auf Zuhälterei kontrollieren. Der Runde Tisch Sexarbeit wird fortgeführt. Insbesondere sollen Hygiene, Sicherheit und damit die Gesundheit verbessert werden. Im Bereich Straßenstrich will der Senat die Verrichtungsboxen durch feste, sichere Sanitäranlagen ersetzen.
Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird gemeinsam nahtlos fortgesetzt und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Integration
Berlin bekennt sich als selbstbewusste, vielfältige Stadt zum Einwanderungsland Deutschland. Einwanderung und Zuwanderung haben Berlin zu der Weltmetropole gemacht, die sie heute ist. Der Senat wird das Willkommenszentrum Berlin in Funktion und Ausprägung im Kontext von Beratung von Geflüchteten, Einbürgerungsberatungen und Career Center weiterentwickeln. VHS-Sprach- und Elternkurse werden ausgebaut und sollen schnell verfügbar sein, um die Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Es wird auch ein digitales Willkommenszentrum geschaffen, das die zentrale Anlaufstelle der Beauftragten für Integration und Partizipation für alle Menschen mit Migrationsgeschichte erweitert. Der Senat wird die Übersetzungs- und Sprachmittlungsdienste fortführen und bedarfsgerecht ausbauen. Bedarfe an Übersetzungsleistungen der Regelstrukturen und in Ämtern und Behörden wird der Senat in einer Machbarkeitsstudie erfassen. Der Senat prüft ein Landesprogramm mit einer gesamtstädtischen,
zentralisierten Struktur eines Online- und Offline Übersetzungsdienstes.
Eine gelingende Integration sichert der Senat über den bezirklichen Integrationsfonds ab, der erhöht wird.
Das Landesrahmenprogramm „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ sieht den Einsatz von Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Anstellungen sowie eine berufsbegleitende Qualifizierung, Begleitmaßnahmen, Vernetzungsangebote und eine landesweite Koordinierung vor.
Die Stellenbedarfe der Integrationsbeauftragten-Büros in den Bezirken werden geprüft.
Das Partizipationsgesetz bleibt erhalten, wird evaluiert und fortentwickelt.
Der Senat bekennt sich zur Vielfalt, fördert die gleichberechtigte Teilhabe und lehnt jede Form der Stigmatisierung und Ausgrenzung ab. Bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst wird im Rahmen gesetzlicher Vorgaben angestrebt, die Vielfalt der Stadtgesellschaft abzubilden. Die Ausgliederung der Strukturprojekte/-akteure aus dem Partizipations- und Integrationsprogramm in einen Strukturfonds wird geprüft. Das Partizipations- und Integrationsprogramm wird weiterentwickelt. Der Senat unterstützt und entwickelt das Gesamtkonzept für Integration und Partizipation von geflüchteten Menschen weiter.
Berlin bringt sich aktiv in entsprechende Netzwerke (u. a. Solidarity Cities, Bündnis Städte Sichere Häfen) ein.
Förderung von Sprachkursen, migrationsbezogener Sozialarbeit und Streetwork, Maßnahmen zur Bildungs- und Arbeitsmarktintegration werden ausgebaut.
Die Beratungsstelle für Migration und Gute Arbeit (BEMA) und die wichtige Beratungsarbeit der Migrantenselbstorganisationen werden weiterentwickelt.
Die Einführung einer Berlin City-ID-Card wird geprüft.
Der Senat wird eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebene schaffen, um deren stärkere Einbindung und Beachtung in Berlin zu gewährleisten.
Der Senat möchte, dass in Deutschland ausgebildete Imame Verantwortung in muslimischen Gemeinden übernehmen und Orientierung geben. Daher wird die Ausbildung von Imamen in Berlin – in Kooperation mit den Verbänden – stärker gefördert. Ferner wird der Senat es Berliner Moscheevereinen ermöglichen, in Berlin ausgebildete Imame in ihren Gemeinden zu integrieren.
Der Senat unterstützt die Berliner Moscheevereine durch Ehrenamtskoordinierung bei ihrer Arbeit im Kontext der gesellschaftlichen Teilhabe. Hierfür werden geeignete Kriterien entwickelt. Das Islamforum wird mit einer Koordinierungsstelle unterstützt und ein „Landeskonzept muslimisches Leben“ in Berlin wird erarbeitet. Ein Migrationsmuseum und Dokumentationszentrum wird aufgebaut, welches sich mit der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter befasst.
Besonders Schutzbedürftige nach EU-Richtlinie 2013/33 sowie Frauen, Familien und LSBTIQ* werden ab Ankunft identifiziert. Der Senat wird ihnen niedrigschwellige Beratungen in Kooperation mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und dem Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) sowie anderen Beratungsstrukturen anbieten. Hierzu wird bei Bedarf eine Clearingstelle errichtet.
Das Land Berlin hat in den letzten Jahren über 100.000 Geflüchtete aufgenommen, insbesondere aus der Ukraine. Damit Berlin seiner Verantwortung als sicherer Hafen gerecht werden kann, baut der Senat die professionelle Unterstützungsstruktur zur Unterbringung, Versorgung, Integration, zu Bildungs- und Arbeitsmarktzugängen weiter deutlich aus. Ziel ist eine dezentrale und integrationsfördernde Unterbringung und eine bedarfsgerechte sozialarbeiterische Begleitung. Nutzungskonflikte durch die Belegung von sozialen Einrichtungen oder Turnhallen will der Senat vermeiden.
Berlin muss weiter die Unterbringung von Geflüchteten gewährleisten und dies als gesamtstädtische Aufgabe begreifen. Dafür bringt der Senat die Errichtung modularer Unterkünfte sowie begleitender Infrastruktur in allen Bezirken schnellstmöglich voran. Mittel- und langfristig sollen die Gebäude ein bezahlbarer Teil des Berliner Wohnungsmarktes sein.
Geflüchtete müssen bedarfsgerecht und nachhaltig untergebracht werden. Besonders wichtig ist das für Familien mit Kindern. Ziel des Senats ist, die besonders Schutzbedürftigen im Blick zu haben und ihnen eine geeignete Unterbringung in Form einer Wohnung, vor allem für Familien, zur Verfügung zu stellen und ihnen den Zugang zu erleichtern. Wohnberechtigungsscheine werden auch für Geflüchtete, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus in Berlin, ausgestellt, sofern rechtlich keine Bedenken bestehen.
Der Senat verstärkt die Regelstruktur, um Geflüchtete aus LAF-Unterkünften und Unterkünften der Wohnungslosenhilfe psychosozial zu versorgen. Damit verstärkt der Senat zugleich das Angebot an bedarfsgerechter Beratung, Betreuung und medizinische Versorgung im sozialen und gesundheitlichen Bereich und stellt sich auf Sprachmittlungsbedarfe ein.
Psychosoziale Zentren wird der Senat stärken und eine dauerhafte Finanzierung gewährleisten. Eine Überführung in das Regelsystem wird der Senat prüfen. Die Finanzierung der mobilen Bildungsberaterinnen für geflüchtete Frauen und die aufsuchende Arbeit wird gesichert.
Der Senat verbessert den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete Frauen mit Behinderung.
Antidiskriminierung
Der Senat begrüßt die Einsetzung einer Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung durch das Abgeordnetenhaus die in Gesellschaft und Behörden eingesetzt wird und unterstützt deren Arbeit, um unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten strukturellen Rassismus und Diskriminierungen in Gesellschaft und staatlichen Einrichtungen aufzudecken und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird angewandt und fortentwickelt. Der Senat prüft das Verhältnis zwischen dem Polizei- und Bürgerbeauftragten, der Ombudsstelle des LADG und dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Ziel, Doppelzuständigkeiten zu vermeiden.
Die Arbeit von Fachstellen, Gremien und Kommissionen gegen Diskriminierung wird fortgesetzt.
Der Senat schafft die Position einer Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners zu Antiziganismus, um Betroffenen eine stärkere Einbindung und Beachtung in Berlin zu ermöglichen.
Der Senat sieht es als seine Aufgabe an, das diverse, blühende jüdische Leben, als integralen Bestandteil Berlins nach Kräften in der gesamten Stadt zu schützen und zu unterstützen. Beim Kampf gegen Judenhass richtet sich der Senat weiterhin nach der jetzigen Arbeitsdefinition im Landeskonzept gegen Antisemitismus.
Der Senat wird die Landeskonzeption „Berlin gegen jeden Antisemitismus!“ zur Antisemitismusprävention fortführen und verstärkt umsetzen, um jüdisches Leben in Berlin zu schützen. Der Schutz jüdischer Einrichtungen wird garantiert. Der Senat arbeitet außerdem z. B. mit der jüdischen Gemeinde am Runden Tisch Antisemitische Gewalt eng zusammen.
Auf Grundlage des Landeskonzepts zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention wird die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jüdischer Gemeinde und Zivilgesellschaft weiterentwickelt. Hierzu gehören der Runde Tisch Antisemitische Gewalt, Fortbildungsmaßnahmen und Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes antisemitischer Gewalt. Der Senat sorgt dafür, dass die im Landeskonzept festgehaltenen Fortbildungsmaßnahmen für die Polizei gestärkt, gleichartige Fortbildungsangebote für die Staatsanwaltschaft entwickelt und in den Fort- und Weiterbildungskatalog übernommen werden.
Der Ansprechpartner des Landes Berlin für Antisemitismus ist über alle bei der Landesantidiskriminierungsstelle gemeldeten antisemitischen Vorfälle unverzüglich zu informieren. Die vorhandenen Stellen beim Ansprechpartner des Landes Berlin für Antisemitismus sollen entfristet werden. Der Senat prüft den bedarfsgerechten Ausbau. In Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sollen geschulte Pädagoginnen und Pädagogen für die kurzfristige Beratung von Vorfällen betroffenen Schulen anbieten können und mittelfristig Bildungsangebote externer Träger an diese Schulen vermitteln. Ziel ist es, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler NS-Gedenkstätten besuchen. Der Senat entwickelt das bestehende Programm fort, u. a. damit die Logistik solcher Reisen erleichtert wird.
Die Koordination des Themenfeldes „Antisemitismus“ innerhalb des Senats soll geprüft und optimiert werden.
Der Senat erkennt die florierende kulturelle und religiöse Vielfalt Berlins an und wird die Diskriminierung und Anfeindungen von Musliminnen und Muslimen sowie von muslimisch gelesenen Menschen nicht dulden und sämtliche Maßnahmen ergreifen, um jegliche Formen von Gewalt und Hass zu unterbinden. Ihre gesellschaftliche Teilhabe wird der Senat dazu noch weiter stärken, und mit muslimischen Gemeinden Berlins zusammenarbeiten.
Begegnungsprojekte zwischen den Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft sollen aktiv gefördert und weiterentwickelt werden. Projekte zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Austausches werden durch den Senat gefördert.
Der 15. März wird entsprechend des Beschlusses der UN-Vollversammlung als „Internationaler Tag gegen Islamfeindlichkeit“ öffentlich thematisiert und gewürdigt.
Die Landesantidiskriminierungsstelle soll als Anlaufstelle erweitert und unterstützt werden. Der Senat wird einen Leitfaden hinsichtlich Islamfeindlichkeit für Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiten, äquivalent zum Leitfaden Antisemitismus.
Die„Expert:innenkommission zu antimuslimischem Rassismus im Land Berlin“ wird fortgeführt und eine ressortübergreifende Handlungsstrategie gegen antimuslimischen Rassismus auf den Weg bringen. Die Handlungsstrategie wird mindestens ein Monitoring, eine Sensibilisierungskampagne sowie die Stärkung der bestehenden Beratungs- und Empowermentstrukturen umfassen.
Der Senat engagiert sich konsequent im Kampf gegen jede Form von Extremismus, Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Rassismus. Die Stärkung zivilgesellschaftlicher Projekte und die konsequente Bekämpfung von menschenverachtenden Taten und von Hasskriminalität haben besondere Priorität.
Der Senat wird bestehende Landesprogramme weiterentwickeln, insbesondere das „Landesprogramm für Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ und die Landeskommission gegen Gewalt. Die Landeszentrale für politische Bildung wird in ihrer wichtigen Arbeit weiter unterstützt. Der Senat wird dabei die Schwerpunkte Stärkung der Demokratiebildung und Vermittlung der Werte des Grundgesetzes mit dem Ziel eines stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt betonen. Der Senat stärkt junge Menschen gegen Anwerbeversuche extremistischer Gruppierungen und verstetigt langfristige pädagogische, integrative und therapeutische Arbeit zur Extremismusprävention und Deradikalisierung. Das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention in der Islamismusprävention und die Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention werden ausgebaut.
Der Senat wird, die Erstellung eines umfassenden Lagebildes zu Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rassismus, Verschwörungsideologien und Islamismus durch zivilgesellschaftliche Fachprojekte dauerhaft gewährleisten.
LSBTIQ*
Der Senat setzt sich auf Bundesebene für eine modernes Selbstbestimmungsrechtund die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ein. Der Senat begrüßt die Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für trans* Personen auf Bundesebene.
Der Senat wird die Stelle einer oder eines „Queer-Beauftragten der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ schaffen.
Die Bezirke benennen jeweils eine Person als Queer-Beauftragte oder Querbeauftragten als Vollzeitstelle.
Der Senat wird die Weiterentwicklung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) unter Beteiligung der LSBTIQ*-Communities im Jahr 2023 abschließen und anschließend finanziell stärken. Struktur- und Projektförderungen sollen stärker intersektionale Aspekte berücksichtigen. Eine stärkere Projektvielfalt im ganzen Stadtgebiet wird angestrebt. Dafür werden bestehende Förderinstrumente überprüft und neue Projekte in bislang unterrepräsentierten Stadtteilen besonders unterstützt.
Für queere Personen mit Migrationsgeschichte, mit oder ohne Fluchterfahrung, fördert der Senat niedrigschwellige und bezirksübergreifende Angebote der gesellschaftlichen Teilhabe. In der IGSV werden diese Angebote noch stärker verankert.
Angebote für queere Jugendliche wird der Senat weiter ausbauen, insbesondere in den Außenbezirken. Der Senat wird die Beratungsangebote für Regenbogenfamilien weiter stärken. Das Personal in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, im Öffentlichen Dienst sowie bei den Berliner Gerichten wird geschult, um Diskriminierung, insbesondere für Regenbogen-Pflegefamilien, abzubauen.
Der Senat wird Hasskriminalität konsequent bekämpfen. Dazu wird die bestehende Präventions-, Beratungs- und Antigewaltarbeit zum Schutz queerer Personen ausgebaut. Handlungsempfehlungen des Bundes zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt werden umgesetzt. Der Senat wird Schutzangebote – wie Schutzwohnungen und betreute Wohnformen – ausbauen, insbesondere für Trans* Personen. Weitere Zufluchtswohnungen, auch bei häuslicher Gewalt in queeren Partnerschaften, werden eingerichtet.
Der Senat wird zusammen mit den queeren Communities eine Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit entwickeln und die Präventions- und Antigewaltarbeit zum Schutz queerer Personen ausbauen.
Um die Implementierung von wirksamen Strategien zur Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität, u. a. im Regenbogenkiez, voranzutreiben, wird der Senat einen Runden Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ einberufen, an dem staatliche Vertreterinnen und Vertreter, einschließlich der Sicherheitsbehörden, und zivilgesellschaftlich Vertreterinnen und Vertreter teilnehmen werden.
Der Senat wird eine Studie zu Gewalt aufgrund von Trans*feindlichkeit in Auftrag geben, um dieses Feld tiefergehend zu untersuchen und daraus zielgerichtet weitere Maßnahmen zu entwickeln.
Der Senat wirkt darauf hin, dass eine Übermittlung polizeilich erfasster antisemitischer, rassistischer und queerfeindlicher Straftaten an die entsprechenden zivilgesellschaftlichen Fachprojekte rechtssicher erfolgen kann.
Der Senat wird regelmäßig einen Queerpolitischer Round Table mit der Stadtgesellschaft durchführten.
Der Senat setzt sich weiter für lesbische Sichtbarkeit und Teilhabe sowie für die gezielte Unterstützung von lesbischen Strukturen ein. Bestehende Projekte werden fortgesetzt, die Antigewaltarbeit wird ausgebaut und Förderlücken werden geschlossen. Der Preis für Lesbische Sichtbarkeit wird fortgesetzt. Mit einer Studie wird der Senat den Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern historisch aufarbeiten. Der Senat wird zudem die besonderen Bedarfe von bisexuellen Menschen berücksichtigen. Gemeinsam mit ihnen wird der Senat Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Sichtbarkeit entwickeln. Die Sichtbarkeit und Selbstbestimmung von trans*, inter und nicht-binären Menschen werden gestärkt. In Schulen, Hochschulen und der Verwaltung werden Hürden für eine vollumfängliche Berücksichtigung der geschlechtlichen Identität abgebaut.
In den Kultureinrichtungen werden feministische und queere Perspektiven und die Geschichte emanzipatorischer Bewegungen gestärkt. Im Stadtbild werden sie sichtbarer gemacht. Der Queer History Month wird weiterentwickelt.
Zum Gedenken an den deutschen Arzt, Sexualforscher und Empiriker Magnus Hirschfeld, wird der 14. Mai als Magnus-Hirschfeld-Tag etabliert und sein Wirken mit einer jährlichen Veranstaltung gewürdigt.
Der Senat wird im Stadtgebiet einen Standort festlegen, wo ein Regenbogenhaus als Community Center realisiert werden kann.
Safer Spaces und diskriminierungssensible Begegnungsräume schützt der Senat vor Verdrängung. Die Barrierefreiheit solcher Räume wird verbessert. Der Senat unterstützt queere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Die Förderung von Modellprojekten wie „Diversitygerechtes Ausgehen in Berlin“ mit der Kampagne „Feiern? Safe.“ über die Landesantidiskriminierungsstelle will der Senat fortsetzen und verstärken.
Der Senat steht für die Rechte und den Schutz queerer Menschen weltweit ein. Er wird das Engagement im „Rainbow Cities Network“ fortsetzen und sich auch weiterhin im Rainbow Cities Network für die Rechte queerer Menschen europa- und weltweit einsetzen.