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vergehen

vergehen

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ver|ge|hen [fɛɐ̯'ge:ən], verging, vergangen:
1. <itr.; ist
a) (in Bezug auf die Zeit, eine bestimmte Zeitspanne) vorübergehen, dahinschwinden und Vergangenheit werden:
die Zeit vergeht; der Urlaub war vergangen wie im Fluge; es vergeht kein Tag, an dem er nicht anruft; vergangene Zeiten; im vergangenen (letzten) Jahr.
Syn.: entschwinden (geh.), hingehen, ins Land gehen, ins Land ziehen, verfliegen (geh.), verfließen (geh.), verstreichen.
b) (von einer Empfindung, einem bestimmten Gefühl o. Ä.) in jmdm. [nachlassen und schließlich] aufhören, [ver]schwinden:
der Schmerz, die Müdigkeit vergeht wieder; die Lust, der Appetit ist ihm vergangen; die Schmerzen vergingen, nachdem sie das Medikament eingenommen hatte.
Syn.: abebben, ein Ende haben, sich legen, sich neigen (geh.), schwinden (geh.), zu Ende gehen.
c) ein bestimmtes übermächtiges Gefühl sehr stark empfinden (sodass man glaubt, die Besinnung verlieren, sterben zu müssen):
sie ist vor Scham, Angst, Durst [fast] vergangen; sie vergingen fast vor Neugier.
2. <itr.; ist (geh.) als vergängliches Wesen sterben:
die Generationen sind gekommen und vergangen.
Syn.: aussterben, untergehen, von der Erde verschwinden.
3. <+ sich> durch sein Handeln gegen ein Gesetz, eine Norm o. Ä. verstoßen:
du hast dich gegen das Gesetz, gegen die guten Sitten vergangen.
Syn.: missachten, sich hinwegsetzen über, sich versündigen an, sündigen, überschreiten, 2 übertreten, zuwiderhandeln.
4. <+ sich> (jmdn.) sexuell missbrauchen:
er hat sich an der Frau, an einem Kind vergangen.
Syn.: schänden, vergewaltigen.

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ver|ge|hen 〈V. 145
I 〈V. intr.; ist
1. vorbei-, vorübergehen, ablaufen, verstreichen (Zeit, Zeitpunkt), dahinschwinden (Zeit)
3. sich verflüchtigen (Duft)
● da vergeht einem ja der Appetit, wenn man das sieht! 〈fig.; umg.〉; dir wird das Lachen, Spotten schon noch \vergehen!; das Werden und Vergehen (in der Natur); der Winter ist vergangen; die Zeit verging im Fluge ● das Jahr ist schnell vergangen ● \vergehen vor umkommen vor, sehr leiden an; ich vergehe vor Durst; ich bin vor Heimweh, vor Schmerz fast vergangen; ich vergehe vor Langeweile 〈umg.〉 ● der Appetit, die Lust ist mir vergangen ich habe keinen A., keine L. mehr; →a. vergangen
II 〈V. refl.; hat
1. sich an jmdm. \vergehen eine böse Tat, (bes.) ein Sittlichkeitsverbrechen an jmdm. verüben
2. sich gegen eine Vorschrift, ein Gesetz \vergehen eine V., ein G. übertreten
[<mhd. vergan, vergen <ahd. firgan, urspr. „übergehen, vernachlässigen“]

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ver|ge|hen <unr. V.> [mhd. vergān, -gēn, ahd. firgān]:
1. <ist>
a) (von einer Zeitspanne o. Ä.) vorbeigehen, verstreichen:
die Tage vergingen [mir] wie im Fluge;
die Jahre sind schnell vergangen;
darüber, über dieser Arbeit vergingen Wochen;
es vergingen zwanzig Minuten, bis sie endlich kam;
es vergeht kein Tag, an dem er nicht anruft;
wie doch die Zeit vergeht!;
es war noch keine Stunde vergangen, als …;
<häufig im 2. Part.:> vergangenes (letztes) Jahr;
b) (von einer Empfindung o. Ä.) in jmdm. [nachlassen u. schließlich] aufhören, [ver]schwinden:
der Schmerz, die Müdigkeit vergeht wieder;
als sie auf den Teller sah, verging ihr der Appetit;
die Freude an dem Fest war ihnen vergangen;
das Lachen wird ihm noch v.;
sie schimpfte ihn aus, dass ihm Hören und Sehen verging;
c) sich in nichts auflösen, sich verflüchtigen:
die Wolke, der Nebel, der Geruch verging.
2. <ist>
a) (geh.) als vergängliches Wesen sterben:
der Mensch vergeht;
<subst.:> das Werden und Vergehen in der Natur;
b) ein bestimmtes übermächtiges Gefühl sehr stark empfinden (sodass man glaubt, die Besinnung verlieren, sterben zu müssen):
vor Liebe, Sehnsucht, Durst, Angst [fast] v.;
sie vergingen fast vor Neugier, vor Spannung;
sie glaubte, vor Heimweh v. zu müssen;
c) (seltener) zergehen.
3. <v. + sich; hat
a) gegen ein Gesetz, eine Norm o. Ä. verstoßen:
sich gegen das Gesetz v.;
du hast dich gegen die guten Sitten vergangen;
b) an etw. eine unerlaubte, strafbare Handlung vornehmen; einer Sache Schaden zufügen:
sich an der Umwelt v.;
sich an fremdem Eigentum v. (geh.; es stehlen);
c) an jmdm. ein Sexualverbrechen begehen; jmdm. Gewalt antun:
sich an einer Frau, an einem Kind v.

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Vergehen,
 
nach § 12 StGB eine Straftat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist. Die praktische Bedeutung der Klassifizierung als Vergehen besteht v. a. darin, dass sich an das Vergehen im Strafrecht zum Teil andere Rechtsfolgen knüpfen und für das Vergehen auch im Prozessrecht zum Teil andere Regeln gelten als bei Verbrechen. - Das österreichische Recht fasst unter Vergehen alle Straftaten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 17 StGB). - Im schweizerischen Recht (Art. 9 Absatz 2 StGB) ist Vergehen die mit Gefängnis als Höchststrafe bedrohte Handlung.
 

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Ver|ge|hen, das; -s, -: gegen ein Gesetz, eine Norm o. Ä. verstoßende Handlung: ein leichtes, schweres V.; ... der sich zwar niemals eines -s schuldig gemacht (Th. Mann, Buddenbrooks 162).

Universal-Lexikon. 2012.

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