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Sonntag, 22. Dezember 2024

Abkommen zum Strommarkt ist zentral für die Energiewende

Im Vertragspaket mit der EU hat der Bund auch das Strommarktabkommen verhandelt. Der Bundesrat hat am Freitag im Grundsatz darüber informiert. Nach den vorliegenden Informationen begrüsst die Schweizerische Energie-Stiftung SES das Stromabkommen und sieht es als einen wichtigen Baustein für eine günstige, sichere und vor allem rein erneuerbare Energieversorgung. Die Integration in den europäischen Strombinnenmarkt vereinfacht den grenzüberschreitenden erneuerbaren Stromaustausch, was den Bedarf an fossilen oder nuklearen Kraftwerken in der Schweiz reduziert. Die Marktöffnung treibt den Erneuerbaren-Ausbau voran und senkt den Bedarf für Netzausbauten und Speicherkapazitäten.

Das vom Bundesrat verabschiedete Stromabkommen enthält zwei zentrale Elemente: Die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt und die vollständige Strommarktöffnung. Léonore Hälg, Strommarktexpertin bei der SES, sagt dazu: «Das Strommarktabkommen bietet für die Schweiz klare Vorteile. Wir können Geld sparen, haben eine hohe Stromversorgungsqualität und sind nicht von klimaschädlichen Technologien abhängig. So können wir unsere Kräfte bündeln: für eine nachhaltige Energiewende.»
  

Kein Bedarf für neue fossile und nukleare Kraftwerke

Mit dem Stromabkommen wird die Schweiz vollwertiges Mitglied im europäischen Strombinnenmarkt und kann jederzeit diskriminierungsfrei Strom importieren und exportieren. Die Schweiz kann damit von Produktionskapazitäten im benachbarten Ausland profitieren und die eigene erneuerbare Produktion noch gewinnbringender einsetzen. Damit steigt die Resilienz der europäischen und schweizerischen Stromversorgung und es gibt keinen Bedarf für neue teure fossile und nukleare Kraftwerke in der Schweiz. 
 
Léonore Hälg, Strommarktexpertin bei der SES, resümiert: «Die Schweizer Stärken sind Wasserkraft und Sonnenenergie, das passt ideal zum benachbarten Ausland, wo viel mehr Windanlagen, aber auch noch viele fossile Reservekapazitäten bereitstehen. Damit können wir uns eigene teure Experimente mit neuen fossilen oder gar nuklearen Kraftwerken sparen. Damit wird auch Kapital für Investitionen in die Stromeffizienz und in den Erneuerbaren-Ausbau freigesetzt.»
 

Mehr Stabilität und sichere erneuerbare Energieversorgung

Das Stromabkommen wird den Weg zu einer rein erneuerbaren Energieversorgung erleichtern. Die Schweiz wird nicht nur physisch, sondern auch institutionell, technisch und rechtlich in ein grosses Stromnetz integriert. Der Stromaustausch kann über weite Einzugsgebiete stattfinden. Das stabilisiert und vereinfacht den Austausch von nicht planbarer Stromproduktion wie Photovoltaik und Windkraft. Gleichzeitig reduziert es den Bedarf an Stromspeichern, Netzstabilisierungsmassnahmen und Reservekapazitäten. Die Energiewende wird so nicht nur günstiger, sondern auch sicherer. 
 

Mehr Teilhabe an der Energiewende
Das Stromabkommen bietet den Haushalten und KMU mehr Mitsprache und Teilhabe bei der Stromversorgung. Sie können durch die Strommarktliberalisierung ihr Energieversorgungsunternehmen selber wählen und somit mitentscheiden, aus welchen Quellen und woher ihr Strom stammt. Gleichzeitig können sie ihren Verbrauch dank flexiblen Tarifmodellen den wetterabhängigen erneuerbaren Stromproduktion anpassen. Damit sinkt bei der Stromversorgung wiederum der Bedarf an Netzausbau und Speichern. Schliesslich zeigen Beispiele aus dem Ausland, dass die vollständige Strommarktöffnung für private Gemeinschaften und Personen die Möglichkeit schafft, erneuerbaren Strom zu verkaufen und so dessen Ausbau voranzutreiben.

 Quelle: energiestiftung.ch

Freitag, 20. Dezember 2024

«Atomneubau-Fantasien des Bundesrats zielen an der Realität vorbei»

Die 31 Organisationen der Allianz Atomausstieg lehnen den Gegenvorschlag ab, den der Bundesrat am Freitag zur Atom-Initiative «Blackout Stoppen» in die Vernehmlassung geschickt hat. Denn: Dank den erneuerbaren Energien wird die Schweiz ihren Energiebedarf zu 100% mit einheimischer und sauberer Energie decken können. Erst im Juni hat das Schweizer Stimmvolk mit der Annahme des Stromgesetzes genau diesen Weg eingeschlagen. Mit der Forderung nach neuen Atomkraftwerken macht der Bundesrat genau diesen Weg zunichte. Im Folgenden eine erste Stellungnahme, der sich Solarmedia anschliesst.
 Risiken nach wie vor riesig: Zu gefährlich, zu spät, zu teuer; Das sind die Hauptgründe, die gegen neue AKW in der Schweiz sprechen. Ob in Finnland, Frankreich oder England: Der Bau neuer AKW verschlingt Milliarden und dauert viel länger als geplant. In der Schweiz würde ein neuer Reaktor erst in 30 Jahren ans Netz gehen können. Ein Beitrag neuer AKW zum Netto-Null-Ziel der Schweiz ist daher absolut unrealistisch. Denn dieses will die Schweiz bis zum Jahr 2050 erreichen. Eine Investition in den Ausbau der erneuerbaren Energien dagegen, würde für einen viel schnelleren, sauberen und zuverlässigen Ausbau der Stromproduktion sorgen. Darüber hinaus umfasst ein AKW sehr viel höhere Risiken als eine Photovoltaikanlage oder ein Windrad. Florian Kasser, Präsident der Allianz Atomausstieg, erinnert: «Bei den Reaktoren, die jetzt auf dem Markt angeboten werden, sind eine Kernschmelze und eine grossflächige radioaktive Verseuchung nach wie vor möglich». 
 Der Gegenvorschlag des Bundesrats kommt nur sieben Jahre nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung den Atomausstieg beschlossen hat. Sie hat sich seither immer wieder zum schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien bekannt. Nicht nur ignoriert Bundesrat Rösti die Schweizer Volksentscheide, er sorgt auch für Unsicherheit in der Energiebranche in dem er Zweifel an der Verlässlichkeit der Energiepolitik aufwirft. Die Allianz Atomausstieg ruft deswegen Verbände und Parteien dazu auf, an der Vernehmlassung teilzunehmen und auf eine Ablehnung von neuen Atomkraftwerken zugunsten des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien zu bestehen.

 Quelle:  Allianz Atomausstieg  

Sasa Stanisic         Möchte die Witwe 

Bis ans Ende der Meere: Die Reise des Malers John Webber mit Captain Cook      Lukas Hartmann

Freitag, 13. Dezember 2024

Bundesrat legt nationale Wasserstoffstrategie vor

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag die nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Sie enthält das Leitbild und die Ziele des Bundesrates zu Wasserstoff und Power-to-X-Derivaten. Weiter schlägt sie Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes und die Anbindung an den europäischen Markt vor. Bis Mitte der 2030er Jahre geht die Strategie von einer geringen Nachfrage nach Wasserstoff in der Schweiz aus.

Grundlage der Wasserstoffstrategie ist der Bericht «Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz», den der Bundesrat am 15. November 2023 in Erfüllung des Postulats 20.4709 verabschiedet hat. Die Strategie wurde von einer verwaltungsinternen Begleitgruppe, einer externen Arbeitsgruppe und im Austausch mit der Gasbranche sowie den Kantonen erarbeitet.

Leitbild und Ziele

Wasserstoff und Power-to-X-Derivate (PtX-Derivate: auf Basis von Wasserstoff hergestellte gasförmige oder flüssige Energieträger wie synthetisches Methan oder Methanol) sind flexible Energieträger und können einen wichtigen Beitrag zu einer fossilfreien Energieversorgung bis 2050 leisten. Die Strategie soll die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass Wasserstoff aus CO2-neutralen Produktionsverfahren genutzt wird. Er soll dort eingesetzt werden, wo es wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist (Hochtemperatur-Prozesswärme in der Industrie, Spitzenlastabdeckung in Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und thermischen Netzen, Reservekraftwerke, Luftfahrt-, Schifffahrt und Schwerverkehr).

Neben der inländischen Produktion und Speicherung soll der Anschluss an das europäische Wasserstofftransportnetz sichergestellt und der Import durch internationale Kooperationen und Partnerschaften gestärkt werden. Die Wasserstoffinfrastruktur soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickelt werden (Produktion, Umwandlung, Transport, Speicher sowie Betankungsinfrastruktur) und durch die Entwicklung der dafür nötigen Technologien auch der Bildungs- und Innovationsstandort Schweiz gestärkt werden.

Nachfrageentwicklung, inländische Produktion und Importe

Seitens der Wirtschaft gibt es noch keine belastbaren Angaben zum künftigen Bedarf. Die Wasserstoffstrategie geht davon aus, dass die Nachfrage nach Wasserstoff und PtX-Derivaten in der Schweiz bis Mitte der 2030er Jahre eher gering sein wird und hauptsächlich über die inländische Produktion gedeckt werden kann.

In der Schweiz kann Wasserstoff bei bestehenden Kraftwerken produziert werden oder nahe bei Abnehmern, die den Wasserstoff direkt vor Ort nutzen oder weitertransportieren. Der Transport von Wasserstoff erfolgt in umgerüsteten oder neu gebauten Gasleitungen sowie auf der Strasse und der Schiene. Voraussichtlich ab 2035 wird die Transport- und Verteilinfrastruktur in Europa so ausgebaut sein, dass Importe in die Schweiz möglich sein werden. Zur Speicherung bräuchte es grosse Gasspeicher, die es heute in der Schweiz noch nicht gibt, oder der Wasserstoff wird in flüssige synthetische Energieträger umgewandelt.

Ab 2035 wird die inländische Nachfrage voraussichtlich zunehmen. Da Importe aus der EU und Drittstaaten langfristig kostengünstiger sein werden als die inländische Produktion, dürfte ab dann der Anteil an Importen kontinuierlich zunehmen. Es bestehen jedoch Unsicherheiten bezüglich des Verlaufs der Nachfrage.

Massnahmen

Die inländische Wasserstoffproduktion und -speicherung können während sechs Jahren über Massnahmen im Klima- und Innovationsgesetz (KlG) gefördert werden. Zudem werden das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement unter Einbezug der Kantone und der Eigner der Transitgasleitung die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung der Transitgasleitung für den Anschluss ans europäische Wasserstoffnetz bis Ende 2025 prüfen. Gleichzeitig soll das Erfordernis auf die Aussicht eines erfolgsversprechenden Geschäftsmodells massgeblich in die Analyse einer allfälligen finanziellen Absicherung einfliessen.

Die Entwicklung des Schweizer Wasserstoffmarkts wird künftig im Monitoring zur Energiestrategie 2050 und in den künftigen Energieperspektiven des UVEK abgebildet. Das UVEK erstellt ausserdem ein Konzept, um an den Schwerverkehrskontrollzentren entlang der Nationalstrassen geeignete Flächen für Betreiber von Wasserstofftankstellen zur Verfügung zu stellen. Das Thema Energiespeicher soll an einem Runden Tisch mit Vertretern aus der Bundesverwaltung, den Kantonen und der Energiebranche besprochen werden.

Für die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes in der Schweiz braucht es eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft, Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Den Kantonen wird deshalb empfohlen, eigene Wasserstoffstrategien zu entwickeln, ihre Richtpläne und Bewilligungspraxis auf mögliche bürokratische Hürden zu überprüfen, sowie ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen zu harmonisieren. Ausserdem sollen die Kantone gemeinsam mit der Energiebranche die Aus- und Weiterbildung stärken, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Quelle: Der Bundesrat

Donnerstag, 5. Dezember 2024

Das war's dann für Beznau I& II

Bild: Guntram Rehsche

Die Axpo hat am Donnerstag bekanntgegeben, das AKW Beznau 1 im Jahr 2033 und das AKW Beznau 2 im Jahr 2032 zu schliessen. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst in einer Medienmitteilung diesen Entscheid: Das AKW Beznau ist das älteste noch betriebene AKW der Welt und entspricht in zahlreichen Aspekten nicht mehr zeitgemässen Sicherheitsstandards. Die Stromproduktion von Beznau ist für die Schweiz nicht mehr nötig. Dank der Energiestrategie 2050 und dem Stromgesetz wird sogar die Winterstromproduktion von Beznau bereits vor der Stilllegung vollständig durch den Zubau von Solaranlagen auf Infrastrukturen im Inland wettgemacht sein. Der Entscheid der Axpo ist gemäss SES deshalb ein guter Entscheid für die Schweiz.

Wie die Axpo kommuniziert, beendet sie die Stromproduktion in Beznau aus wirtschaftlichen Gründen. Angesichts der nötigen Nachrüstungen rechnet sich der Weiterbetrieb für die Axpo nicht mehr.

Die Mängelliste der beiden AKW in Beznau ist lange. Sie reicht von Herstellungsmängel mit umstrittenen Sicherheitsauswirkungen beim Reaktordruckbehälter von Beznau I über unzureichend gesicherte Brennelementabklingbecken bis hin zu einem Containment, das heutigen schweren Flugzeugen nicht mehr standhält. Die Schweiz hat sich seit dem Bau von Beznau in den 1960er Jahren entscheidend verändert und mit nur 30km Entfernung liegt der stark gewachsene Schweizer Wirtschaftsmotor Zürich in der direkten Gefahrenzone. Das AKW Beznau widerspricht damit längst zeitgemässen Sicherheitsanforderungen.
 
Kein Strommangel mehr
Der Entscheid der Axpo zeigt, dass sich die Stromversorgungslage seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine wieder entscheidend entspannt hat. Der Ausbau der Erneuerbaren geht nicht nur in der Schweiz sondern in ganz Europa in Rekordtempo voran. Auch in der Schweiz wird alleine der Ausbau der Solarenergie schon vor 2030 die Stromproduktion des bereits stillgelegten AKW Mühleberg sowie der beiden AKW in Beznau ersetzt haben – sogar was den Winteranteil betrifft. Verschiedene Studien zeigen auf, dass die Schweiz mit dem Ausbau der Erneuerbaren gemäss Stromgesetz problemlos ohne Atomstrom auskommen kann. Und auch die Börsenstrompreise sind in den letzten Monaten stark gesunken und zeigen eine mehr als ausreichende Versorgungslage auf die nächsten Jahre hinaus an.
 
Atomausstieg fortsetzen
Geschäftsleiter Nils Epprecht ordnet ein: «Der Entscheid, Beznau stillzulegen ist nach der deutlichen Annahme des Stromgesetzes folgerichtig. Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren ermöglicht es, den Atomausstieg fortzusetzen. Angesichts der Risiken, die von Atomkraftwerken ausgehen, ist dies ein guter Entscheid für die Schweiz.»
 

Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung (SES)


Montag, 2. Dezember 2024

PV kann 80 Prozent des benötigten Schweizer Stromausbaus liefern

Der Schweizer Solarmarkt erlebte in den letzten Jahren ein beispielloses Wachstum. Auch wenn sich dieses in nächster Zukunft verlangsamen dürfte, ist die Photovoltaik (PV) auf bestem Weg, die zweite tragende Säule der Schweizer Stromversorgung zu werden. Um die künftige Entwicklung realistisch abschätzen zu können, hat Swissolar erstmals den Solarmonitor Schweiz erstellt. Dieser Bericht liefert fundierte Fakten zur Diskussion über die energetische Zukunft der Schweiz.

Darin enthalten sind Prognosen bis ins Jahr 2035, wobei Swissolar bei geeigneten Rahmenbedingungen und Marktmodellen bis dann von einem jährlichen Solarstromertrag von über 28 Terawattstunden (TWh) ausgeht. Das sind rund 80 % des gemäss Stromgesetz benötigten Schweizer Stromausbaus. Die Zielerreichung hängt allerdings von der Ausgestaltung der Verordnungen zum Stromgesetz ab. Zudem wird zum ersten Mal der Branchenumsatz sowie dessen erwartete Entwicklung für die Zukunft präsentiert. Auch der Bedarf an Fachkräften, die für das Gelingen der Energiewende unerlässlich sind, wird eruiert: Aktuell bietet die Branche rund 11'000 Vollzeitstellen an.

Der Schweizer Solarmarkt erlebte in den letzten Jahren ein beispielloses Wachstum, mit jährlichen Zuwachsraten von bis zu 60 Prozent. Im zu Ende gehenden Jahr wird Photovoltaik (PV) rund 11 Prozent zum Strombedarf der Schweiz beitragen und ist damit auf bestem Weg, neben der Wasserkraft die zweite tragende Säule der Schweizer Stromversorgung zu werden. 

Die Einführung des neuen Stromgesetzes führt allerdings zu Unsicherheiten, die in den nächsten zwei Jahren ein verlangsamtes Marktwachstum mit sich bringen dürften. Danach werden die im Gesetz vorgesehenen neuen Marktmodelle zu neuen Wachstumsschüben beitragen. Dafür müssen allerdings gegenüber der Vernehmlassung deutlich verbesserte Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Wichtige Verordnungen, die unter anderem die Minimalvergütungen für eingespiesenen Solarstrom und die Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) regeln, werden vom Bundesrat voraussichtlich im Februar 2025 erlassen und per 2026 in Kraft gesetzt.
Um die künftige Entwicklung des Schweizer Solarausbaus realistisch abschätzen zu können, hat Swissolar erstmals den Solarmonitor Schweiz erstellt. Dieser Bericht liefert neue Fakten zur Diskussion über die energetische Zukunft der Schweiz. Grundlage für diese Prognose bilden die Ausbauziele für neue erneuerbare Energien gemäss dem im vergangenen Juni beschlossenen Stromgesetz: Bis 2035 sollen jährlich 35 Terawattstunden (TWh) aus solchen Quellen stammen. Im Solarmonitor sind entsprechend Prognosen für den Photovoltaik-Ausbau bis ins Jahr 2035 enthalten, wobei Swissolar bis dann von einem jährlichen Solarstromertrag von über 28 TWh ausgeht. Solarstrom kann also bei geeigneten Rahmenbedingungen rund 80 % zum benötigten Schweizer Stromausbau bis 2035 beisteuern, mehr als jede andere Energiequelle. 
 
Zum Solarmonitor Schweiz 2024
Zum ersten Mal wird der Branchenumsatz erhoben. Im laufenden Jahr liegt er voraussichtlich bei rund 3,7 Milliarden Franken, bis in 10 Jahren dürfte dieser Wert bei über 6 Milliarden liegen. Mit einer detaillierten Befragung der Akteure wurde zudem der Personalbestand ermittelt: Aktuell sind rund 11'000 Vollzeitäquivalente in der Schweizer Solarbranche tätig. Für die Erreichung des Ausbauziels gemäss Stromgesetz muss dieser Wert auf rund 19'000 Vollzeitstellen steigen. Ausserdem wird die Schweiz mit internationalen Photovoltaik-Märkten verglichen: Bezüglich installierter Leistung pro Kopf lag die Schweiz im vergangenen Jahr weltweit auf Platz 10 und hat damit in den vergangenen Jahren massiv aufgeholt, obwohl hierzulande PV-Anlagen bisher fast ausschliesslich auf Dächern installiert wurden. Der Solarmonitor Schweiz wird künftig jährlich in aktualisierter Form veröffentlicht.
 
Über Swissolar
Swissolar ist der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie. Er vertritt die Interessen von rund 1300 Verbandsmitgliedern mit über 11’000 Arbeitsplätzen in der Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber den regulierenden Behörden.

Die Sonne liefert der Schweiz jährlich 200-mal mehr Energie als wir brauchen. 2024 liefert Photovoltaik rund 11 % des in der Schweiz verbrauchten Stroms. Swissolar setzt sich für die Energiewende hin zu einer Energieversorgung ohne den Einsatz fossiler oder nuklearer Energieträger ein. Strom und Wärme von der Sonne nehmen dabei eine zentrale Stellung ein. Mehr Infos: www.swissolar.ch

Solarbilddatenbank von Swissolar
In der Solarbilddatenbank von Swissolar finden Sie aktuelle Bilder von Solaranlagen in der Schweiz. Die Bilder stehen unter Angabe des Copyrights zur freien Verfügung: https://www.swissolar.ch/de/angebot/news-und-medien/bildmaterial

Mittwoch, 20. November 2024

Das sind die neuen PV-Vergütungen seitens EW

 

Wer Strom aus seiner Photovoltaik-Anlage ins Netz einspeist, verkauft diesen Solarstrom meistens an seinen Verteilnetzbetreiber (Elektrizitätswerk = EW). In der Schweiz gibt es deren rund 600 mit teils sehr unterschiedlichen Konditionen für die Einspeisung von Solarstrom. Die entsprechende Regelung gilt bis Ende 2025. Ab dem 1. Januar 2026 wird sich dies ändern.  

Dann treten dafür neue gesetzliche Regelungen in Kraft: Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft eine einheitliche Regelung für die Abnahmevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Energeiaplus erklärt, worum es geht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der neuen Regelung zwei Ziele: Erstens sollen die Konditionen schweizweit möglichst einheitlich sein. Zweitens soll sich der Preis zukünftig nach dem Markt richten. Die Vorteile dieser gesetzlichen Änderungen liegen auf der Hand: Die Produktion soll sich stärker an der Nachfrage orientieren und es wird ein Anreiz geschaffen, die produzierte Elektrizität lokal abzusetzen, anstatt sie via Netzbetreiber am Markt zu verkaufen.

Der neue rechtliche Rahmen: Grundsätzlich gilt, dass sich Produzent und Netzbetreiber über die Vergütungshöhe (Verkaufspreis) einigen sollen. Kommt keine Einigung zustande, muss der Verkaufspreis neu dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis entsprechen. Der vierteljährlich gemittelte Marktpreis wird vom BFE regelmässig publiziert (Einspeisevergütung. Die Referenzmarktpreise betrugen in den letzten sechseinhalb Jahren im Mittel knapp 10 Rp/kWh. Dort, wo die Netzbetreiber freiwillig die Herkunftsnachweise (HKN) abgenommen haben, kam man sogar auf durchschnittlich 13 Rp/kWh. Die nachstehende Abbildung zeigt die Preisentwicklung von 2018 bis heute.

Grafik: BFE

Investitionssicherheit dank Minimalvergütungen: Für kleinere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 kW werden ab 2026 zudem Minimalvergütungen eingeführt. Diese gelten dann, wenn die vierteljährlichen Marktpreise sehr niedrig sind. Das Gesetz gibt vor, dass die Minimalvergütungen so bemessen sein müssen, dass damit typische Anlagen über ihre Lebensdauer amortisiert werden können, und zwar selbst dann, wenn der Marktpreis über die ganzen 25 Jahre tiefer liegt. Das schafft auch in Zeiten tiefer Marktpreise Investitionssicherheit für die Betreiber von kleineren Anlagen. Die nachstehende Abbildung illustriert die Funktionsweise der Minimalvergütung am Beispiel einer Anlage unter 30 kW Leistung gemäss dem Vorschlag des Bundesrats in der Vernehmlassung. Die finale Höhe der Minimalvergütungen wird der Bundesrat im ersten Quartal 2025 festlegen.

Grafik: BFE

Wenn der Betreiber seinen Solarstrom ins Netz einspeist, vergütet der Verteilnetzbetreiber dafür den Referenz-Marktpreis. Fällt dieser unter die Minimalvergütung, hier als gestrichelte Linie dargestellt, dann wird die Minimalvergütung bezahlt.

Höhere Abnahmepreise dank HKN und neuen Anreizmodellen: Der Netzbetreiber kann zusätzlich zum Graustrom freiwillig die Herkunftsnachweise (HKN) abnehmen, die jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage erhält und veräussern kann. Diese HKN bilden den ökologischen Mehrwert von Solarstrom gegenüber dem Graustrom ab. Bereits heute kauft die grosse Mehrheit der Netzbetreiber die Herkunftsnachweise ab. Der Preis dafür lag 2023 für kleine Photovoltaik-Anlagen bei 2.4 Rp/kWh. Aber auch für den Graustrom kann der Netzbetreiber mehr als nur den Marktpreis (oder die Minimalvergütung) zahlen und diese Kosten an seine gebundenen Kunden weiterverrechnen. In der Stromversorgungsverordnung wird der Bundesrat im ersten Quartal 2025 festlegen, bis zu welcher Preisobergrenze diese Weiterverrechnung zulässig ist. Im Jahr 2024 lag diese Obergrenze bei 10.9 Rp/kWh für Anlagen bis zu einer Anlagenleistung von 100 kW.

Dem Netzbetreiber steht es auch frei, mit den Produzenten spezielle Abnahmebedingungen zu vereinbaren. Um das Netz vor Einspeisespitzen zu entlasten und so einen teuren Netzausbau zu verhindern, kann die Höhe der Abnahmevergütung beispielsweise mit speziellen Anreizen verknüpft werden. Ein Beispiel dafür ist das Produkt «Top-40» des Netzbetreibers «Genossenschaft Elektra» aus Jegenstorf. Dort erhalten die Produzenten eine um 8% höhere Abnahmevergütung, wenn nur maximal 60% der Leistung ins Netz eingespeist wird.

Quelle. Wieland Hintz, Verantwortlicher Solarenergie Bundesamt für Energie

Dienstag, 12. November 2024

Bern: Solartank an Energieanlässen


Bern wird zum Treffpunkt für Energieinnovationen: Am 20. und 21. November 2024 stehen Energiespeicher im Mittelpunkt zweier Veranstaltungen. Der Solartank von Jenni Energietechnik wird als Modell auf dem Kornhausplatz sowie im und vor dem Kursaal zu sehen sein – ein Symbol für die Zukunft der Energieversorgung. 

«Keine Energiewende ohne Energiespeicher» lautet gemäss einer Medienmitteilung die Devise, denn die Speicherung von Sonnenenergie für den Winter ist der Schlüssel zur nachhaltigen Energiezukunft. Programmpunkte sind: Ein grosser Speicher auf Bern’s prominentesten Plätzen am 20. November 2024 & 21. November 2024. Ab 12 Uhr auf dem Kornhausplatz / EWG-Zentrum. Ab 18 Uhr im und um den Kursaal. Der Swiss Solartank® (siehe Bild oben) speichert Solarstrom in Form von Wärme und macht sie so in der Nacht bis saisonal auch im Winter nutzbar. 
 
Die Energiewende ist eine Speicherfrage – der Change hin zu erneuerbarer Energie ist nur mit Energiespeichern machbar, da Sonnenenergie vor allem von Frühling bis Herbst reichlich Energie liefert. Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Rahmen der Berner Energieanlässe. POWERLOOP-Forum: 20. November 2024. Der Schweizerische Fachverband für System- und Effizienztechnologien lädt unter dem Motto: «Schweizer Energiesystem: Wie werden wir widerstandsfähiger?» ein. Mit Beiträgen von Bundesrat Albert Rösti, Elcom-Präsident Werner Luginbühl, Innovationen und Praxisbeispielen sowie einem Polit- und Experten-Talk. Die Veranstaltung findet im EGW Zentrum Bern statt und der Solartank wird zusammen mit einem Methanol-Blockheizkraftwerk auf dem Kornhausplatz präsentiert. Details zur Veranstaltung: POWERLOOP-Forum20 Jahre Energie-Cluster: Netzwerkabend Energy Future Days: 21. November 2024
 
Am 21. November feiert der energie-cluster.ch sein 20-jähriges Bestehen im Kursaal Bern. Dieser Netzwerkabend hat sich zum grössten der Energiebranche entwickelt und bringt Entscheidungsträger aus Politik, Forschung, Wirtschaft und Behörden zusammen. Der Swiss Solartank® wird vor und im Kursaal zu sehen sein. Ein Abend für den Austausch über Energiestrategien und Networking. Details zur Veranstaltung: energie-cluster. Über Jenni Energietechnik: 1976 mit  Pioniergeist von Josef Jenni gegründet, ist Jenni Energietechnik ein führender Hersteller von Energiespeichern für solarbeheizte Häuser, Wärmeverbunde und individuelle Lösungen, die im Emmental gefertigt werden. Das Unternehmen ist der Partner für solares Heizen mit Angeboten rund um Energiespeicher und Sonnenenergie. Heute zählen über 80 Mitarbeitende zum Team. Details: Jenni Energietechnik

Mittwoch, 30. Oktober 2024

V2X-Projekt zeigt, wie Elektrofahrzeuge das Stromnetz stabilisieren

 
Ohne Strom fährt das Elektro-Fahrzeug nicht. Soweit, so klar. Doch das Elektro-Fahrzeug verbraucht nicht nur Strom, es kann auch als Speicher genutzt werden und so zur Stabilisierung des Schweizer Stromnetzes beitragen. Das zeigt das Projekt V2XSuisse, das über das Pilot- und Demonstrationsprogramm des Bundesamts für Energie (BFE) unterstützt wurde. Und: Man könnte mit dem bidirektionalen System auch Geld verdienen. Hier geht es zu den Ergebnissen des Projekts.

Den Lead für das Projekt hatte der Carsharing-Anbieter Mobility. Eingesetzt wurden 50 Fahrzeuge, die die Nutzer und Nutzerinnen ganz normal fahren konnten, die angehängt an 40 Ladestationen aber auch als Stromspeicher eingesetzt werden konnten. Das heisst: Der Strom in diesen Fahrzeugen fliesst in beide Richtungen – bidirektional nennen dies Fachleute.

Neben Mobility waren sechs weitere Unternehmen am Projekt V2XSuisse beteiligt. Denn Strom aus der Autobatterie wieder ins Netz einzuspeisen, so dass das Stromnetz davon profitieren kann, ist eine komplexe Angelegenheit. Die Fahrzeuge müssen bidirektional einsatzfähig sein, sie müssen mit dem Stromnetz kommunizieren können. Es braucht entsprechende Software, die das Laden und Entladen steuern kann. Und auch die Ladestationen müssen diesbezüglich eingerichtet sein.

Nach 18 Monaten Testphase ziehen die Verantwortlichen ein positives Fazit:

  • Das System hat technisch funktioniert
  • Die Autos konnten in Sekundenschnelle Strom liefern, wenn sie das entsprechende Signal vom Netzbetreiber erhalten haben.
  • Viele E-Autos können zu einem virtuellen Speicher zusammengeschlossen und in Echtzeit gesteuert werden.
  • Die Autos standen jederzeit für Fahrten der Carsharing-Nutzenden zur Verfügung.

Das Projekt untersuchte auch, ob mit einer bidirektionalen Autoflotte Geld verdient werden kann. Die Erkenntnis: Mit dem Laden und Entladen

zum passenden Zeitpunkt lassen sich Einnahmen generieren – bis zu 600 Franken pro Fahrzeug und Jahr. Die Kosten in der Testphase konnten damit aber nicht gedeckt werden – dies unter anderem wegen den hohen Preisen für bidirektionale Ladestationen. Hinzu kommt, dass die Auswahl an bidirektionalen Autos noch klein ist. Und bidirektionale Automodelle und Ladestationen sind derzeit nicht miteinander kompatibel, weshalb es für die Steuerung Speziallösungen braucht.

Wofür steht V2X?

X steht als Platzhalter für H (Home / Stromversorgung im eigenen Haus), G (Grid / öffentliches Stromnetz), L (Load = einzelnes Elektrogerät, z.B. beim Camping). Es gibt also verschiedene bidirektionale Lösungen, wie der Strom vom Auto genutzt werden kann.

V2H, also das Zurückspeisen ins eigene Heimnetz (Home), ist interessant für jemanden, der eine eigene Solaranlage hat. Tagsüber kann man den generierten Solarstrom in der Batterie des Autos speichern und diesen dann z.B. am Abend wieder nutzen für den Stromverbrauch im Haus. So kann man den Eigenverbrauch erhöhen.

Freitag, 11. Oktober 2024

Eisen als günstiger Wasserstoffspeicher

Bis 2050 soll Photovoltaik über 40 Prozent des Schweizer Strombedarfs decken. Doch Solarstrom fliesst nicht immer dann, wenn man ihn braucht: Im Sommer gibt es zu viel davon und im Winter, wenn die Sonne seltener scheint und Wärmepumpen auf Hochtouren laufen, zu wenig. Gemäss der Energiestrategie des Bundes will die Schweiz die Winterstromlücke mit einer Kombination aus Importen, Wind- und Wasserkraft sowie durch alpine Solaranlagen und Gaskraftwerke schliessen.

Montag, 7. Oktober 2024

Grosses Potenzial für Energieeinsparung in Schweizer Industrie

Rund ein Fünftel des Energieverbrauchs in der Schweiz fliesst in die Industrie. Gerade die Unternehmen aus den energieintensiven Branchen haben ein grosses Interesse, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Um sie dabei zu unterstützen, bietet das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen von EnergieSchweiz das Förderprogramm «Pinch Energieanalysen für industrielle Betriebe» an. Ein Bericht, der von EBP Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) im Rahmen seiner regelmässigen Evaluationen erstellt wurde, hat die Wirkung dieses Förderprogramms nun untersucht. Es zeigt sich: Dank der Massnahmen, die aufgrund der Energieanalysen umgesetzt werden, können Unternehmen durchschnittlich rund 20% der Energie für Wärmeprozesse einsparen. 220 Betriebe haben solche Massnahmen bereits umgesetzt. Der Bericht zeigt, dass 800 weitere energieintensive Unternehmen ebenfalls von Energieanalysen profitieren könnten.

In Industriebetrieben wird über die Hälfte (rund 55%) für die Prozesswärme genutzt. Prozesswärme wird beispielsweise für die Erzeugung von Dampf oder Heisswasser oder für Trocknungsprozesse gebraucht. Die Prozesswärme wird zu einem grossen Teil (rund 85%) mit fossilen Energien bereitgestellt. Durch eine bessere Energieeffizienz ihrer industriellen Prozesse profitieren die Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern sie tragen so auch entscheidend zur Erreichung des Klimaziels der Schweiz bei.

Seit 2011 unterstützt das BFE mit seinem Programm EnergieSchweiz Industrie- und Gewerbebetriebe dabei, ihre Energieeffizienz zu optimieren. Das Förderprogramm «Pinch Energieanalysen für industrielle Betriebe» unterstützt finanziell detaillierte Pinch-Analysen und auch Pinch-Grobanalysen. Die Pinch-Analysen untersuchen die Energieströme im Unternehmen, um Potenziale für Energieeinsparungen und für die Umstellung auf erneuerbare Energien zu finden.

Im Auftrag des BFE hat EBP Schweiz die Wirkung der bisherigen Förderung und das Potenzial an weiteren Betrieben untersucht, die ebenfalls von Pinch-Analysen profitieren könnten. Die wichtigsten Resultate:

  • Bisher wurden Pinch-Analysen in 220 Betrieben durchgeführt. Diese wurden in den meisten Fällen von Moderatoren für Zielvereinbarungen oder von Energieberatern auf Pinch aufmerksam gemacht. Ansonsten ist Pinch in der Industrie noch wenig bekannt. Wird den Unternehmen eine Pinch-Anlyse angeboten, führen sie diese praktisch immer durch und erhalten daraus Empfehlungen für Massnahmen.
  • Die Auswertung von solchen empfohlenen Massnahmen in 78 Betrieben zeigt, dass damit pro Betrieb durchschnittlich 22% Prozent der thermischen Energie eingespart werden kann, was einer Gesamteinsparung von über 430 Gigawattstunden pro Jahr entspricht. Die Amortisationszeit der empfohlenen Massnahmen liegt bei drei Jahren (Medianwert).
  • Die Betriebe setzen setzten meist mindestens die Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis um sowie jene, die einfach umsetzbar sind und die industriellen Kernprozesse nicht verändern. Betriebe, die bei der Umsetzung von Pinch-Beratenden weiter begleitet werden, setzen einen Grossteil der empfohlenen Massnahmen um. Mitnahmeeffekte gibt es kaum, da die Massnahmen ja erst durch die Pinch-Analyse identifiziert werden konnten. Als «Nebeneffekte» der Analyse und der umgesetzten Massnahmen nennen die Betriebe, dass sie nun über eine aktualisierte und detaillierte Analyse des Energiehaushaltes verfügen, das Wissen für den Know-How Transfer und die Schulung des Personals sammeln konnten, und einen Anstoss für weitere Massnahmen in den Bereichen Strom, Wasser und Net-Zero Roadmaps erhalten haben.

Der Evaluationsbericht enthält schliesslich auch Empfehlungen, wie das Potenzial der Industriebetriebe für Pinch-Analysen erschlossen werden kann. Dazu gehört beispielsweise die Entwicklung einer PINCH-Small-Methode, um die Analysen so weit wie möglich zu automatisieren und zu vereinfachen, oder auch die Ausbildung von mehr Energieberatern für Pinch-Analysen.

Pinch-Analyse und Anlaufstellen in der Schweiz

Die Pinch-Analyse ist eine systemorientierte Methode zur Bestimmung des optimalen Energieeinsatzes und Anlagendesigns unter der Randbedingung von minimalen Kosten (Investition und Betrieb). Sie ist für die Energieoptimierung von einfachen als auch komplexen Anlagen-Systemen geeignet. Eine Pinch-Analyse ermöglicht Transparenz und Übersicht über die Energienutzung. Die Resultate bilden eine Entscheidungsgrundlage für die strategische Planung der Schritte auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Durch Pinch-Analysen wird nicht nur thermische Energie eingespart, sondern oft auch eine beträchtliche Menge an elektrischer Energie, z.B. durch verringerte Leistungen von Kälteanlagen.

Die nationalen Stützpunkte «Prozessintegration/PinCH» werden in der Deutschschweiz von der Hochschule Luzern (HSLU) betrieben und in der Suisse Romande von der Haute Ecole d’Ingénierie et de Gestion du Canton de Vaud (HEIG-VD), siehe Link. Die beiden Stützpunkte sind Anlaufstelle für Industrieunternehmen, Ingenieurbüros, Anlagenbauer und Behörden bei Fragen rund um das Thema Prozessintegration und Pinch-Analyse. Zu den Aktivitäten der beiden Pinch-Stützpunkte gehört auch die Ausbildung der Fachleute. Die HSLU hat mit der Unterstützung des BFE und einem Expertenteam die Software PinCH für die Durchführung von Pinch-Analysen in der Industrie entwickelt. Die Software unterstützt ein systematisches, schrittweises Vorgehen und visualisiert den Ist-Zustands und die Einsparpotenziale.



Quelle: Bundesamt für Energie
 

Freitag, 4. Oktober 2024

PV-Vergütungen sinken

PV-Fassaden-/Balkonanlage in Zürich-Höngg
Bild: Guntram Rehsche 2024

Nach rekordhohen Vergütungen im laufenden Jahr zeigt eine Umfrage von VESE  (s.u.) bei den grössten Verteilnetzbetreibern eine signifikante Absenkung der Vergütungen für eingespeisten Solarstrom auf Anfang 2025. Dies ist eine Folge  der gesunkenen Beschaffungskosten für Strom. 

Bisher konnte VESE nur die Abnahmevergütungen von knapp der Hälfte der 30 grössten Schweizer Verteilnetzbetreiber in Erfahrung bringen. Dieses Bild zeigt durchschnittliche Senkungen der Vergütungen um rund 25%. Es gibt darunter aber auch vereinzelte Erhöhungen, beispielsweise die BKW mit einem höherem HKN Abnahmepreis, und bei ewb im Rahmen von immer noch steigenden Energiepreisen für ihre Kunden.

Auslöser dafür, dass viele Netzbetreiber betreffend den Vergütungen für 2025 noch nicht Farbe bekennen wollen, ist, dass sie noch abwarten, welche Verordnungen im November vom Bundesrat nach der Annahme des Mantelerlasses nun effektiv in Kraft gesetzt werden. Allerdings sollen gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) die neuen Bestimmungen zur Abnahmevergütung voraussichtlich erst auf Anfang 2026 in Kraft gesetzt werden. Das sorgt bei den Verteilnetzbetreibern entsprechend für Unsicherheit. Deshalb ist es für VESE zur Zeit nicht möglich, einen genauen Wert der Vergütungen 2025 zu ermitteln.

Eine merkliche Senkung ist aber insgesamt zu erwarten, nachdem sich die Lage am Europäischen Elektrizitätsmarkt entspannt hat. Die Preise für die Verbraucher für 2025, welche Ende August von der ElCom publiziert wurden, gingen deutlich zurück. Und weil die Mehrheit der Netzbetreiber die Vergütungen den Verbraucherpreisen für Energie in etwa nachführen, muss mit diesem Rückgang gerechnet werden.

Falls sich diese Tendenz fortsetzt, wovon VESE ausgeht, kann somit für 2025 von einer mittleren Vergütung im Bereich von 11 bis 13 Rp/kWh ausgegangen werden. Trotz Rückgang wäre dies immer noch ein relativ hoher Wert im Vergleich der letzten 10 Jahre und befindet sich im Rahmen der von VESE empfohlenen 10 bis 12 Rp/kWh. Diese Vergütung, so sie langfristig stabil ausgerichtet wird, erlaubt den Produzenten eine befriedigende Amortisation ihrer Anlagen.

Grosse Verunsicherung in der Branche

Obwohl sich abzeichnet, dass sich die Vergütungen 2025 in einem vernünftigen Rahmen bewegen, beobachtet VESE die generelle Situation mit grosser Besorgnis.  Mit der Annahme des Mantelerlasses, welcher das Ziel von 35 TWh zusätzlicher erneuerbarer Stromproduktion bis im 2035 vorgibt, sollte Aufbruchstimmung herrschen. In der Branche ist aber das Gegenteil der Fall. Die Verunsicherung erinnert an die Situation nach der Abschaffung der KEV, die nicht nur zu einer massiven Abkühlung des Zubaus, sondern auch einem jahrelang anhaltenden Imageverlust der Solarenergie führte. Die Rückmeldungen an VESE sind geprägt von grosser Enttäuschung über die im Gesetz versprochene, aber nach wie vor fehlende Investitionssicherheit.

VESE weiss von einigen Solargenossenschaften und Investoren, welche fertig geplante, grosse PV-Projekte aufgrund der Verunsicherung sistiert haben. Dies ist sehr bedauerlich und hilft den Zielen des Mantelerlasses nicht. Die rekordhohen Installationszahlen der vergangenen drei Jahren verdecken zur Zeit noch die Sicht auf die Tatsache, dass es für eine gelungene Energiewende nach wie vor hohes Engagement braucht. Die aktuelle Ausrichtung auf den europäischen Spotmarktpreis und die hohe Gewichtung des Eigenverbrauchs könnten rasch zum Eigentor werden. VESE fordert deswegen sowohl den Bundesrat wie auch die Verteilnetzbetreiber auf, stabile, «an der Amortisation von Referenzanlagen» ausgerichtete Abnahmevergütungen zu gewährleisten. Einen entsprechenden Vorschlag, wie dies geschehen könnte, hat VESE in der Stellungnahme zu den Verordnungen des Mantelerlasses (ab S. 5) gemacht.

VESE, eine Fachgruppe der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES, ist der Verband der unabhängigen Energieerzeuger und vertritt die Interessenten von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Elektrizität ohne eigenes Verteilnetz. VESE setzt sich ein für eine Energiewende mit möglichst vielen Anlagen in Bürgerhand.

Quelle VSE