Pflegenotstandsgesetz

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Das Pflegenotstandsgesetz ist das Gesetz das in Kraft tritt, wenn der Staat seine verfassungsgemäßen Aufgaben im Bereich der Kranken- und Altenpflege nicht mehr wahrnehmen kann, damit Aufgaben an Pflegenotdienste delegiert werden können, um eine geregelte Pflege aufrecht zu halten.

Dieses Gesetz kann nach einem Krieg, nach einer Epidemie oder nach einer Unfallserie angewendet werden, wenn mehr als 80% der Bevölkerung gleichzeitig und an einem Tag durch einen Unfall verletzt worden sind.

Sammelstelle der Euthanasiekandidaten

Das Gesetz lässt dabei offen um welche Art der Verletzung es sich handeln muss und in wieweit der verunfallte Bürger seine Bürgerrechte noch wahrnehmen kann. Erfahrungsgemäß kann bei einem Aua-Finger der Betreffende noch zur Wahl gehen oder bei einem Kratzerchen am Knie an Demos teilnehmen. So bezweifeln Flachleute, dass ein 80%tiger Ausfall jemals eintreten wird. Der Unfallexperte und Mediziner Prof. Dr. Dr. Hans Schrillfinger zu dieser Frage: „Da muss schon ein halber Planet auf Deutschland knallen, damit diese Rate erreicht wird.“

Gleichzeitig räumt Schrillfinger aber ein, dass ein zeitgleich stattfindender Super-GAU aller AKWS in Deutschland, mit anschließenden Explosionen im Reaktorgebäude, schon ausreichen würde diese prozentuale Ausfallrate zu erreichen.

Darüber hinaus wird auch bezweifelt, dass es Sinn macht, Gesetze zu erlassen für den Fall, dass die staatliche Pflege zusammenbricht. Dann gäbe es auch keine Sau, die die Einhaltung dieser Gesetze gewährleisten könne. Beispielsweise wird durch das Pflegenotstandsgesetz das Patientenverfügungsrecht ausgehebelt, womit Euthanasieprogramme verwirklicht werden könnten. Denn da wo es keinen Sinn mehr macht, die lebenserhaltenden Maschinen am Laufen zu halten, sollte man ohne lange zu fackeln diese den Menschen zugute kommen lassen, die es verdient haben. Bänker, Politiker und andere wichtige Menschen gehen nun mal vor.

Einige Langhaarige die nichts besseres zu tun haben, als vor der Kirche zu demonstrieren

Inhalt des Pflegenotstandgesetzes[bearbeiten]

Das Pflegenotstandsgesetz wurde als, zunächst noch geheime, Ergänzung zum Grundgesetz 1968 in einer geheimen Sitzung der Alliierten Streitkräfte beschlossen. Erst nach der offiziellen Ratteninfizierung durch den Bundestag erhielt die damalige BRD den Status der Souwer .. Suveri ... Eigenständigkeit und konnte autonom, ohne die Siegermächte um Erlaubnis zu bitten, kommunale Krankenhäuser einrichten.

Das Gesetz enthält Regelungen für den Verteidigungsfall gegen Bettler in Krankenhäusern, den Spannungsabfall in den Stromleitungen der Kliniken und den inneren Schweinehund in katastrophalen Anfällen. In diesen Fällen werden die Grundrechte der Patienten eingeschränkt.

Ferner werden alle kinderlosen Deutschen unter 50 Jahren zu einem einjährigen Pflegedienst zwangsverpflichtet, um dem Mangel an Pflegekräften vorzubeugen.

Gegenstimmen und Proteste[bearbeiten]

Nach Bekanntwerden des Pflegenotstandsgesetzes, gab es ein oder zwei zaghafte Versuche die Bevölkerung durch Demos wachzurütteln. Die wenigen ungewaschenen, jungen Hippies, die nichts besseres zu tun hatten als mit langen Haaren und Pappplakaten (damals noch Papplakat) im strömenden Regen "Ha - Ha - Ha tschi - Moin!" zu skandieren, konnten letztendlich nichts gegen die Einführung unternehmen.

Einschränkung von Patientenrechten[bearbeiten]

  • Wegfall des Patientenverfügungsrechts
  • Wegfall der freien Zimmerwahl
  • Wegfall des Rechts auf eine eigene Toilette
  • Wegfall des Rechts das labberige Klinikessen zu verweigern
  • Nächtliche Ausgangssperre

Ultima Ratio[bearbeiten]

Das Krankenhauspersonal ist im Pflegenotfall berechtigt von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, wenn es zu Verstößen gegen das Pflegenotstandsgesetz kommt und alle Stricke reißen, mit denen man aufrührerische und/oder vergreiste Patienten aufknüpfen sollte.


Siehe auch.png Lies mal:  Schwester, Bruder, Vater, Mutter, Kind



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