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Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C.

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  • Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C. (de)
  • Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C. (de)
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  • Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C. (de)
  • Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C. (de)
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