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Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet.

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  • Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet. Die häusliche Pflege im familiären Umfeld wird von vielen pflegebedürftigen Personen gegenüber einer stationären Pflege in einem Heim mit dem Ziel bevorzugt, den Betroffenen, die täglich auf Hilfe angewiesen sind, ​so lange wie möglich Lebensqualität und Selbstbestimmtheit in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten. Sind Familienangehörige auf Entlastung angewiesen oder wohnen einfach nicht mehr in der Nähe der pflegebedürftigen Betroffenen, greifen diese häufig auf die Leistungen privater lokaler Pflegedienste oder von Dienstleistungsunternehmen zurück, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union haben. Seit dem 1. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit auch osteuropäischer Firmen gestattet, Pflege- und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden. Ist häusliche Pflege erforderlich, können in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Es muss eine mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit vorliegen. Dagegen ist die häusliche Krankenpflege in Deutschland eine Leistung der Krankenversicherung, die die im akuten Krankheitsfall erforderliche ambulante Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Sie wird erbracht, wenn das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden soll, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Die Anspruchsdauer für die ambulante Krankenpflege beträgt in der Regel vier Wochen je Krankheitsfall. (de)
  • Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet. Die häusliche Pflege im familiären Umfeld wird von vielen pflegebedürftigen Personen gegenüber einer stationären Pflege in einem Heim mit dem Ziel bevorzugt, den Betroffenen, die täglich auf Hilfe angewiesen sind, ​so lange wie möglich Lebensqualität und Selbstbestimmtheit in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten. Sind Familienangehörige auf Entlastung angewiesen oder wohnen einfach nicht mehr in der Nähe der pflegebedürftigen Betroffenen, greifen diese häufig auf die Leistungen privater lokaler Pflegedienste oder von Dienstleistungsunternehmen zurück, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union haben. Seit dem 1. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit auch osteuropäischer Firmen gestattet, Pflege- und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden. Ist häusliche Pflege erforderlich, können in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Es muss eine mindestens sechsmonatige Pflegebedürftigkeit vorliegen. Dagegen ist die häusliche Krankenpflege in Deutschland eine Leistung der Krankenversicherung, die die im akuten Krankheitsfall erforderliche ambulante Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Sie wird erbracht, wenn das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden soll, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist. Die Anspruchsdauer für die ambulante Krankenpflege beträgt in der Regel vier Wochen je Krankheitsfall. (de)
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  • Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet. (de)
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  • Häusliche Pflege (de)
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