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- Ostpreußen war die namensgebende Provinz des Staates Preußen. Als „Königreich Preußen“ lag Ostpreußen außerhalb des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes, bis der nach ihm benannte Staat Preußen 1867/71 im Deutschen Reich aufging. Das ursprüngliche Preußenland war das Stammland der baltischen Prußen. Durch Anordnungen des Kaisers und des Papstes zur Christianisierung und der damit beauftragten Eroberung des Landes durch den Deutschen Orden im 13. Jahrhundert entstand der Deutschordensstaat, dessen Territorium auch „Preußen“ genannt wurde. Infolge des Zweiten Friedens zu Thorn verblieb 1466 nur der östliche Teil Preußens unter dem Orden (Prussia Orientalis), während das Fürstbistum Ermland (Warmia) und der abtrünnige westliche Teil (Prussia Occidentalis) autonom wurden und sich dem polnischen König unterstellten (Personalunion). Im Zuge der Reformation wurde der östliche Teil unter dem letzten Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen, Albrecht von Preußen, 1525 als Herzogtum Preußen zum ersten protestantischen Staatswesen in Europa unter Suzeränität des polnischen Königs. Durch die dynastische Vereinigung mit dem Kurfürstentum Brandenburg 1618 wurde es auch Brandenburgisches Preußen genannt. Im Vertrag von Wehlau übergab 1657 der König von Polen seine Suzeränitätsrechte über das Herzogtum Preußen an den Kurfürsten von Brandenburg und seine Nachfahren, die dadurch souveräne Herzöge in Preußen wurden. In der Hauptstadt Königsberg krönte sich 1701 Kurfürst Friedrich III. als Friedrich I. zum König in Preußen. Der Name „Preußen“ ging im Verlauf des 18. Jahrhunderts auf den gesamten Staat der Hohenzollern in ihrer Eigenschaft als Könige von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg innerhalb und außerhalb des Heiligen Römischen Reichs über. Nach der Ersten Teilung Polens verfügte König Friedrich II. von Preußen 1772, dass die bisherige Provinz Preußen, erweitert um das Ermland, nach der Vereinigung aller Lande Preußen den vorherigen lateinisch Namen Prussia Orientalis jetzt in Deutsch Ostpreußen erhalten solle und das annektierte Polnisch-Preußen den Namen Westpreußen. Beide Provinzen bildeten mit dem Netzedistrikt in der Preußischen Monarchie zwischen 1772 und 1793 das Königreich Preußen. In der Provinz Preußen, zu der Ostpreußen von 1829 bis 1878 gehörte, lagen nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Gründung des Deutschen Reichs 1871 sowohl dessen nördlichste als auch östlichste Punkte. Nach dem Friedensvertrag von Versailles 1919, der den Kriegszustand des Ersten Weltkriegs beendet hatte, war Ostpreußen zwischen 1920 und 1939 durch den „polnischen Korridor“ vom übrigen Deutschland territorial abgetrennt. Durch das Potsdamer Abkommen kam das nördliche Ostpreußen einschließlich der Provinzhauptstadt Königsberg nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 unter vorläufige Verwaltung der Sowjetunion und das südliche Ostpreußen unter polnische Verwaltung. Eine endgültige Regelung wurde einem gesamtdeutschen Friedensvertrag vorbehalten. De facto wurde Ostpreußen völkerrechtswidrig administrativ der Volksrepublik Polen beziehungsweise der UdSSR eingegliedert, wobei die noch verbliebene angestammte deutsche Bevölkerung, die nicht bereits bei Kriegsende geflohen war, vertrieben wurde. Die DDR erkannte die Grenze zu Polen bereits 1950 an, die Bundesrepublik Deutschland zunächst 1972 indirekt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 erklärten die Vertragspartner die Außengrenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als endgültig für das vereinte Deutschland. Damit gehört der Südteil des früheren äußersten deutschen Ostgebiets auch völkerrechtlich zu Polen und der nördliche als Exklave zum heutigen Russland (damals noch UdSSR). (de)
- Ostpreußen war die namensgebende Provinz des Staates Preußen. Als „Königreich Preußen“ lag Ostpreußen außerhalb des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes, bis der nach ihm benannte Staat Preußen 1867/71 im Deutschen Reich aufging. Das ursprüngliche Preußenland war das Stammland der baltischen Prußen. Durch Anordnungen des Kaisers und des Papstes zur Christianisierung und der damit beauftragten Eroberung des Landes durch den Deutschen Orden im 13. Jahrhundert entstand der Deutschordensstaat, dessen Territorium auch „Preußen“ genannt wurde. Infolge des Zweiten Friedens zu Thorn verblieb 1466 nur der östliche Teil Preußens unter dem Orden (Prussia Orientalis), während das Fürstbistum Ermland (Warmia) und der abtrünnige westliche Teil (Prussia Occidentalis) autonom wurden und sich dem polnischen König unterstellten (Personalunion). Im Zuge der Reformation wurde der östliche Teil unter dem letzten Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen, Albrecht von Preußen, 1525 als Herzogtum Preußen zum ersten protestantischen Staatswesen in Europa unter Suzeränität des polnischen Königs. Durch die dynastische Vereinigung mit dem Kurfürstentum Brandenburg 1618 wurde es auch Brandenburgisches Preußen genannt. Im Vertrag von Wehlau übergab 1657 der König von Polen seine Suzeränitätsrechte über das Herzogtum Preußen an den Kurfürsten von Brandenburg und seine Nachfahren, die dadurch souveräne Herzöge in Preußen wurden. In der Hauptstadt Königsberg krönte sich 1701 Kurfürst Friedrich III. als Friedrich I. zum König in Preußen. Der Name „Preußen“ ging im Verlauf des 18. Jahrhunderts auf den gesamten Staat der Hohenzollern in ihrer Eigenschaft als Könige von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg innerhalb und außerhalb des Heiligen Römischen Reichs über. Nach der Ersten Teilung Polens verfügte König Friedrich II. von Preußen 1772, dass die bisherige Provinz Preußen, erweitert um das Ermland, nach der Vereinigung aller Lande Preußen den vorherigen lateinisch Namen Prussia Orientalis jetzt in Deutsch Ostpreußen erhalten solle und das annektierte Polnisch-Preußen den Namen Westpreußen. Beide Provinzen bildeten mit dem Netzedistrikt in der Preußischen Monarchie zwischen 1772 und 1793 das Königreich Preußen. In der Provinz Preußen, zu der Ostpreußen von 1829 bis 1878 gehörte, lagen nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Gründung des Deutschen Reichs 1871 sowohl dessen nördlichste als auch östlichste Punkte. Nach dem Friedensvertrag von Versailles 1919, der den Kriegszustand des Ersten Weltkriegs beendet hatte, war Ostpreußen zwischen 1920 und 1939 durch den „polnischen Korridor“ vom übrigen Deutschland territorial abgetrennt. Durch das Potsdamer Abkommen kam das nördliche Ostpreußen einschließlich der Provinzhauptstadt Königsberg nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 unter vorläufige Verwaltung der Sowjetunion und das südliche Ostpreußen unter polnische Verwaltung. Eine endgültige Regelung wurde einem gesamtdeutschen Friedensvertrag vorbehalten. De facto wurde Ostpreußen völkerrechtswidrig administrativ der Volksrepublik Polen beziehungsweise der UdSSR eingegliedert, wobei die noch verbliebene angestammte deutsche Bevölkerung, die nicht bereits bei Kriegsende geflohen war, vertrieben wurde. Die DDR erkannte die Grenze zu Polen bereits 1950 an, die Bundesrepublik Deutschland zunächst 1972 indirekt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 erklärten die Vertragspartner die Außengrenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als endgültig für das vereinte Deutschland. Damit gehört der Südteil des früheren äußersten deutschen Ostgebiets auch völkerrechtlich zu Polen und der nördliche als Exklave zum heutigen Russland (damals noch UdSSR). (de)
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