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Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe
von
Michael Fehling

Stand: 28.11.2001
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 9512809 per E-Mail depot@bsz-bw.de an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.


Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Unparteilichkeit der Verwaltung? Michael Fehlig geht dieser Frage rechtsvergleichend anhand von Beispielen aus den Bereichen Wirtschaft und Umweltschutz nach.

Einerseits wird von der öffentlichen Verwaltung im Rechtsstaat unparteiliche Rechtsverwirklichung gefordert, andererseits soll sie über den Vollzug zwingender Rechtsvorschriften hinaus politische Vorgaben konkretisieren und aktiv handelnd umsetzen. Strukturelle Veränderungen im Verwaltungsrecht durch wirtschaftliches Handeln und vermehrte Kooperation mit Privaten lassen diesen ungelösten Grundkonflikt zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe in neuem Licht erscheinen. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern unter anderen Vorzeichen auf für die USA. Nach begrifflichen Vorklärungen und einem ideen- und entwicklungsgeschichtlichen Überblick arbeitet Michael Fehling rechtsvergleichend verschiedene Verwaltungstypen heraus.

Diesen lassen sich idealtypisch unterschiedliche Konsequenzen für den Standort der Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Dienstleistungs- und Gestaltungsaufgaben entnehmen. Anschließend analysiert der Verfasser die einschlägigen Rechtsvorschriften auf personell-individueller, organisatorisch-institutioneller und auf Verfahrensebene. Ein weiteres zentrales Kapitel widmet er Fragen der Unparteilichkeit bei einer Verantwortungsteilung zwischen Verwaltung und typischerweise (wirtschaftliche) Eigeninteressen verfolgenden Privaten. Michael Fehling präsentiert abschließend ein flexibles Kompensationsmodell, unter Einschluß auch des zwischen materieller Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte und (Unparteilichkeits-) Sicherungen auf Verwaltungsebene bestehenden Potentials wechselseitiger Entlastung.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen