DE9421565U1 - Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen - Google Patents
Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von FahrzeugenInfo
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Description
Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen
Die Erfindung bezieht sich auf ein automatisches Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von
Fahrzeugen, das vollelektronisch und drahtlos arbeitet und keine Beeinträchtigung für den fließenden Verkehr darstellt.
Ein solches automatisches Gebührenerfassungssystem ist zum Beispiel in der DE 43 10 579 beschrieben. Ein derartiges System
besteht aus einem Fahrzeugbordgerät mit einer Sende- und Empfangseinrichtung für einen drahtlosen Datenaustausch, und an
bzw. über den Straßen angeordneten Erhebungsstellen mit jeweils mindestens einem Sende- und Empfangsgerät für einen drahtlosen
Datenaustausch mit den Fahrzeugbordgeräten der die Erhebungsstellen passierenden Fahrzeuge.
Um einen Mißbrauch des automatischen Gebührenerfassungssystems
zu verhindern, sind die Erhebungsstellen jeweils mit einem mikroprozessorgestützten Sicherheitsmodul ausgestattet. Auch
die Fahrzeugbordgeräte weisen dementsprechend jeweils mindestens eine mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung
auf. Mit den Sicherheitsmodulen der Erhebungsstellen und den Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeugbordgeräte wird die
Verwendung von Sicherungsverfahren bei der Übertragung und Bearbeitung der auszutauschenden Daten ermöglicht.
Die mikroprozessorgestützten Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeugbordgeräte dienen jeweils zur Speicherung und
Bearbeitung von Daten, die sich auf das Fahrzeug, den Fahrzeughalter, den jeweiligen Fahrzeugführer, die jeweiligen
Erhebungsstellen./ etc. beziehen können, sowie zur Abbuchung und
zur Registrierung der erhobenen Gebühren.
In den Sicherheitsmodulen der Erhebungsstellen und den Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeugbordgeräte ist jeweils ein
Verschlüsselungsalgorithmus (z.B. der sogenannte Data Encryption Standard - DES) mit den dazugehörigen
kryptographischen Schlüsseln gespeichert, wodurch eine Verschlüsselung der im automatischen Gebührenerfassungssystem
auszutauschenden Daten und die Bildung von kryptographischen Prüfsummen über die auszutauschenden Daten ermöglicht wird. Mit
Hilfe der kryptographischen Prüfsummen (sogenannten Message Authentication Codes - MACs) kann die Unverfälschtheit der
jeweils gesendeten Daten und die Authentizität des jeweiligen Datenursprunges (des jeweiligen Senders) überprüft werden.
Während der Kommunikation zwischen dem Fahrzeugbordgerät und der Erhebungsstelle können die Fahrzeuge mit unverminderter
Geschwindigkeit weiterfahren und auch Spurwechsel vornehmen. Diese Kommunikation zwischen der jeweiligen Erhebungsstelle und
dem jeweiligen Fahrzeugbordgerät erfolgt innerhalb eines räumlich begrenzten Kommunikationsbereiches, der abhängig ist
von der Ausgestaltung der Sende- und Empfangseinrichtungen, insbesondere der Sendeleistung und der Empfangsempfindlichkeit.
Bei den typischerweise verwendeten Sendeleistungen ist der Kommunikationsbereich auf wenige Meter beschränkt. Damit ist
jedoch auch die Zeit für die Kommunikation zwischen dem Fahrzeugbordgerät und der Erhebungsstelle begrenzt auf die
Zeit, in der ein Fahrzeug diesen Kommunikationsbereich durchfährt (typischer Wert
< 100 ms). Hierin liegt ein Problem, da die Zeit für die jeweiligen Schritte zur Durchführung der
sicherheitsrelevanten Verfahrensabläufe bei der Datenübertragung und Datenverwaltung gegenüber der begrenzten
Kommunikationsdauer nicht zu vernachlässigen ist.
Eine Einschränkung der zeitkritischen, sicherheitsrelevanten Verfahren oder gar ein Verzicht auf diese, würde einen
ungehemmten Mißbrauch des automatischen Gebührenerfassungssystems zur Folge haben. Ein solches System
ginge zu Lasten der ehrlichen Gebührenzahler und würde an mangelnder Akzeptanz scheitern.
• ·
•· ···■
Die Möglichkeit, den Kommunikationsbereich über leistungsstärkere Sende- und Empfangseinrichtungen zu
vergrößern, und damit die Kommunikationsdauer entsprechend zu verlängern und so die Frage der zeitkritischen
Sicherheitsverfahren zu entschärfen, ist mit hohen Kosten verbunden. Gleichzeitig erzeugen leistungsstärkere
Sendeeinrichtungen in nachteiliger Weise einen erhöhten Beitrag zum "Elektrosmog".
Vor diesem Hintegrund ist es die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Absicherung eines automatischen
Gebührenerfassungssystems für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen zu schaffen, das auch bei einer relativ kurzen
Kommunikationsdauer zwischen Fahrzeug und Erhebungsstelle einen äußerst sicheren Datenaustausch und einen zuverlässigen Schutz
vor Mißbrauch gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Die sich daran
anschließenden Unteransprüche enthalten vorteilhafte und förderliche Ausgestaltungen der Erfindung.
In Figur 1 ist schematisch eine Erhebungsstelle mit einem in dem Kommunikationsbereich der Erhebungsstelle sich befindenden
Fahrzeug dargestellt. In Figur 2 ist - ebenfalls schematisch eine Kommunikation zwischen der
Erhebungsstelle/Sicherheitsmodul und dem Fahrzeugbordgerät/Sicherheitseinrichtung dargestellt, an der nachfolgend die erfindungsrelevanten Schritte erläutert werden.
Erhebungsstelle/Sicherheitsmodul und dem Fahrzeugbordgerät/Sicherheitseinrichtung dargestellt, an der nachfolgend die erfindungsrelevanten Schritte erläutert werden.
Bereits vor dem Eintritt des Fahrzeuges in den zeitkritischen Kommunikationsbereich einer ErhebungsstelIe werden in
vorteilhafterweise in der mikorprozessorgestüzten Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes gespeicherte
Daten, wie z.B: der Fahrzeugtyp, bestimmmte Straßenbenutzungsverträge und Ereignisdaten betreffend
Ereignisse an früheren Erhebungsstellen, mit dem oben erwähnten Message Authentication Code (MAC) kryptographisch gesichert und
so im Fahrzeugbordgerät zur Absendung an die jeweilign
Erhebungsstellen gespeichert - I.Schritt in Fig.2. Die hierfür
benötigte Zeit kann anschließend im zeitkritischen Bereich für dei Übertragung von zusätlichen Daten genuzt werden oder dafür
den zeitkritischen Bereich zugunsten einer geringeren Sendeleistung zu reduzieren.
Beim Eintritt eines Fahrzeuges in den Kommunikationssbereich
einer Erhebungsstelle (2. Schritt) wird von dieser ein
Kennungssignal, z.B. eine Nr. für die jeweilige Erhebungsstelle, und eine Zufallszahl an das Fahrzeugbordgerät
gesendet. Daraufhin (3. Schritt) sendet das Fahrzeugbordgerät die MAC-gesicherten Daten {Fahrzeugtyp, Verträge,
Ereignisdaten, etc.) an die Erhebungsstelle, wo diese Daten hinsichtlich ihrer Authentizität geprüft werden und aus ihnen
ein Transaktionsdatensatz mit der zu entrichtenden Gebühr, Ort der Erhebungsstelle, Datum, Uhrzeit o.dgl. ermittelt wird.
Die von der ErhebungsstelIe gesedete Zufallszahl wird
automatisch zur Verschlüsselung vom Fahrzeugbordgerät an die Sicherheitseinrichtung weitergeleitet (4.Schritt). Die
Sicherheitseinrichtung ist dabei erindungsgemäß so programmiert, daß diese spätestens mit Beendigung der
Verschlüsselung der Zufallszahl in einen bezüglich einer Authentifikation gegenüber weiteren Erhebungsstationen
gesperrten Zustand übergeht. Die Sperrung der Sicherheitseinrichtung und die Verschlüsselung der Zufallszahl
sind somit unabdingbar miteinander verbunden. Diese Sperre wird nur dann automatisch wieder aufgehoben, wenn die später
erfolgenden sicherheitsrelevanten Prüfverfahren mit dem Transaktionsdatensatz in der Sicherheitseinrichtung ein
richtiges Egebnis geliefert haben und die Abbuchung der Gebühr korrekt durchgeführt wird. Die verschlüsselte Zufallzahl wird
in einem 5. Schritt an das Fahrzeugbordgerät weitergeleitet.
In einem 6. Schritt empfängt das Fahrzeugbordgerät den MAC-gesicherten
Abrechnugs-Transaktionsdatensatz mit der zu entrichtenden Gebühr von der Erhebungsstelle. Im 7. Schritt
wird die verschlüsselte Zufallszahl vom Fahrzeugbordgerät an
• ••&kgr; *
die Erhebungsstelle gesendet, wo geprüft wird , ob diese richtig verschlüsselt ist. Die Existenz einer richtig
verschlüsselten Zufallszahl zeigt der Erhebungsstelle an, daß. die Sicherheitseinrichtung korrekterweise gesperrt ist, d.h.
der Sicherheitseinrichtung vorbeugend für eine vorläufige Zeit die Zugangsberechtigung für die Straßenbenutzung entzogen ist.
Diese "Zugangsberechtigung" kann die Sicherheitseinrichtung nur durch eine korrekte Bearbeitung des Transaktiondatensatzes und
eine korrekte Abbuchung der Gebühr wiedererlangen.
Im 8. Schritt wird der MAC-gesicherte Abrechnung-Transaktiondatensatz
und die Gebühr vom Fahrzeugbordgerät an die Sicherheitseinrichtung übermittelt und ein Buchungskommando
abgegeben. Daraufhin werden die sicherheitsrelevanten Verfahren und die Abbuchung der Gebühr in der Sicherheitseinrichtung
durchgeführt. Bei korrekt erfolgter Abbuchung der Gebühr wird die Sperre wieder aufgehoben.
Die Übermittelung des Transaktionsdatensatzes und des Buchungskommandos an die Sicherheitseinrichtung sowie die
zeitaufwendigen Bearbeitungs- und Äbbuchungsvorgänge in der Sicherheitseinrichtung können - ohne Beeinträchtigung an
Sicherheit für das Gebührenerfassungssystem - auch erst dann erfolgen, wenn das Fahrzeug den Kommunikationsbereich der
Erhebungsstelle schon verlassen hat, d.h. außerhalb des zeitkritischen Bereiches. Die Absicherung liegt darin, daß der
Sicherheitseinrichtung die "Zugangsberechtigung" entzogen bleibt, wenn außerhalb des Kommunikationsbereiches nicht
korrekt abgebucht wird.
Zur Ermittelung von Fahrzeugen mit gesperrter Sicherheitseinrichtung ("entzogener Zugangsberechtigung"), um
entsprechende Sanktionen einzuleiten, sind verschiedene Varianten vorgesehen.
In einer Variante ist jede Erhebungsstelle mit einer Fahrzeugidentifizierungseinrichtung, z.B. einer Videokamera
ausgestattet. Ein Fahrzeug, dessen Sicherheitseinrichtung im zeitkritischen Bereich einer Erhebungsstelle gesperrt und
»I .3
anschließend nicht wieder entsperrt wurde, wird dann an der
nächsten Erhebungsstelle als "Schwarzfahrer" erfasst. Das Fehlen einer "Zugangsberechtigung" kann z.B. dadurch erkannt
werden, daß die Sicherheitseinrichtung keine MAC-gesicherten Daten an das Fahrzeugbordgerät zur Absendung an die
Erhebungsstelle übermittelt. Empfängt eine Erhebungstelle keine MAC-gesicherten Daten oder verfälschte Daten wird die
Fahrzeugidentifizierungseinrichtung aktiviert. Dabei kann es allerdings vorgesehen sein, zur Kostenersparnis nicht jede
Erhebungstelle mit einer Fahrzeugidentifizierungseinrichtung auszurüsten.
In einer anderen Variante sind stichprobenartig eingesetzte, mobile Kontrolleinrichtungen vorgesehen.
In einer weiteren Variante ist es vorgesehen, in der Sicherheitseinrichtung ein elektronisches Sperrsignal-Flag zu
setzen, das dann bei stichprobenartigen Fahrzeugkontrollen innerhalb eines gebührenpflichtigen Streckenabschittes mit
einem entsprechenden Kontrollgerät angezeigt werden kann.
Auf dem Zeitpfeil in Fig.2 sind zwei mögliche Zeitpunkte (A,B)
für das Verlassen des Kommunikationsbereiches dargestellt. Verlässt das Fahrzeug den Kommunikationsbereich zum Zeipunkt B,
so hat noch innerhalb des zeitkritischen Bereiches eine Überprüfung der verschlüsselten Zufallszahl in der
Erhebungsstelle sattgefunden. Bei einem negativen Prüfergebnis kann dann gegebenenfalls eine
Fahrzeugidentifikationseinrichtung aktiviert werden.
Fahrzeugidentifikationseinrichtung aktiviert werden.
Verlässt ein Fahrzeug den Kommunikationsbereich zum Zeitpunkt A, d.h. bevor eine Überprüfung der verschlüsselten Zufallszahl
erfolgte, kann das Fahrzeug diese eine Erhebungsstelle noch "ungeschoren" passieren. Die gesperrte "Zugangsberechtigung"
wird aber bei der nächsten Erhebungsstelle oder bei einer stichprobenartigen Konrolle festgestellt werden. Auch wenn die
verschlüsselte Zufallszahl in diesem Fall nicht überprüft wird, hat die zu verschlüsselnde Zufallszahl in zuverlässiger Weise
als Auslöser zum Sperren der Sicherheitseinrichtung funktioniert.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist die
mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes von einem in dem Fahrzeugbordgerät fest
integrierten Sicherheitsmodul gebildet.
In einer weiteren Ausführungsform ist die
mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes von einem tragbaren Datenträger,
insbesondere in Form einer Prozessor-Chipkarte, gebildet. Das Fahrzeugbordgerät verfügt dann über ein Datenaustauschgerät
(z.B. ein Chipkarten-Lesegerät), wobei der tragbare Datenträger in das Fahrzeugbordgerät einführbar und wieder entnehmbar ist.
Die Verwendung eines tragbaren, mikroprozesorgestützten Datenträgers gestattet in einfacher Weise z.B die
Aktualisierung der gespeicherten Daten durch entsprechend authorisierte Stellen.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist die Kombination
eines fest integrierten Sicherheitsmoduls mit einem tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträger. Damit lassen sich
fahrzeugbezogene Daten mit benutzerbezogenen Daten kombinieren und ergänzen, wodurch das System für die Verkehrsteilnehmer
wesentlich flexibler wird, insbesondere kann die jeweils erhobene Gebühr auf den jeweiligen Fahrzeugführer bezogen
werden statt nur pauschal auf den Fahrzeughalter.
Die Abbuchung der Gebühr erfolgt jeweils von einer elektronischen Gelbbörse in der Sicherheitseinrichtung des
Fahrzeugbordgerätes.
Für den Fall, daß das Fahrzeugbordgerät ein fest integriertes Sicherheitsmodul und einen tragbaren, mikroprozessorgestützten
Datenträger aufweist, werden von der Erhebungsstelle zwei Zufallszahlen an das Fahrzeugbordgerät gesendet, wobei die eine
für die Verschlüsselung durch das fest integrierte
• ••A ·
Sicherheitsmodul und die andere für die Verschlüsselung durch den tragbaren Datenträger bestimmt ist.
Dabei ist es vorgesehen, daß entweder nur das fest integrierte Sicherheitsmodul oder nur der tragbare Datenträger mit der
Verschlüsselung in den gesperrten Zustand übergeht. Alternativ dazu ist es vorgesehen, daß sowohl das fest integrierte
Sicherheitsmodul als auch der tragbare Datenträger in den gesperrten Zustand übergehen.
Außerdem wird in vorteilhafter Weise die Sperrung der Sicherheitseinrichtung im Fahrzeug optisch und/oder akustisch
angezeigt. Dies kann den Fahrzeugführer davor schützen, unwissentlich mit einer gesperrten Sicherheitseinrichtung
gebührenpflichtige Straßen zu benutzen, z.B. wenn die Sicherheitseinrichtung aufgrund eines Fehlers nicht
ordnungsgemäß entsperrt wurde.
Claims (1)
- Schutzanspüche1) Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen, wobei- die Fahrzeuge ein Fahrzeugbordgerät mit einer Sende- und Empfangseinrichtung zum drahtlosen Datenaustausch mit straßenbezogenen Erhebungsstellen und mindestens eine mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung zur Verarbeitung und zur Speicherung von sicherheitsrelevanten Daten und zur Abbuchung und Registrierung der jeweils erhobenen Gebühren aufweisen, wobei in der Sicherheitseinrichtung Daten, z.B. betreffend das Fahrzeug, den Fahrzeughalter, den jeweiligen Fahrzeugführer, verschiedene Straßenbenutzungsverträge etc., gespeichert sind,- die Erhebungsstellen mit jeweils mindestens einer Sende- und Empfangseinrichtung zum drahtlosen Datenaustausch mit den Fahrzeugbordgeräten und einem mikroprozessorgestützten Sicherheitsmodul zur Verarbeitung und zur Speicherung sicherheitsrelevanter Daten ausgestattet sind,- in den Sicherheitsmodulen der Erhebungsstellen und den Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeugbordgeräte jeweils mindestens ein Verschlüsselungsalgorithmus mit den dazugehörigen kryptographischen Schlüsseln gespeichert ist, wodurch eine Verschlüsselung/Entschlüsselung der im automatischen Gebührenerfassungssystem auszutauschenden Daten und die Bildung/Prüfung von kryptographischen Prüfsummen über die auszutauschenden Daten zur Gewährleistung der Unverfälschtheit der jeweils gesendeten Daten und der Authentizität des jeweiligen Absenders ermöglicht wird,- beim Eintritt eines Fahrzeuges in den Kommunikationsbereich einer Erhebungsstelle von der Erhebungstelle ein Kennungsignal an die Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes gesendet wird, und daraufhin vom Fahrzeugbordgerät mit einerkryptographischen Prüfsumme gesicherte Daten, wie z.B. der Fahrzeugtyp, Straßenbenutzungsverträge, Ereignisdaten betreffend die Kommunikation mit einer früheren Erhebungsstelle, an die Erhebungsstelle gesendet werden,- von der Erhebungsstelle aus den vom Fahrzeugbordgerät erhaltenen Daten die zu entrichtende Gebühr ermittelt wird und Ereignisdaten, wie z.B. Ort der Erhebungsstelle, Datum, Uhrzeit o.dgl., erzeugt werden, und Gebühr und Ereignisdaten als mit einer kryptographischen Prüfsumme gesicherter Äbrechnungs-Transaktionsdatensatz an das Fahrzeugborgerät gesendet werden,- von der Erhebungsstelle mindestens eine Zufallszahl erzeugt und an das Fahrzeugbordgerät gesendet wird, wobei die Zufallszahl von der Sicherheitseinichtung des Fahrzeugbordgerätes verschlüsselt wird, und die verschlüsselte Zufallszahl an die Erhebungsstelle zur Authentifizierung der Fahrzeugbord-Sicherheitseinrichtung gesendet wird,dadurch gekennzeichnet, daß- die mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung so programmiert ist, daß diese spätestens mit Beendigung der Verschlüsselung der Zufallszahl automatisch in einen bezüglich einer Authentifikation gegenüber weiteren Erhebungsstellen gesperrten Zustand übergeht,- und diese Sperre nur dann automatisch aufgehoben wird, wenn die sicherheitsrelevanten Prüfverfahren mit dem Abrechnungs-Transaktionsdatensatz ein richtiges Ergebnis geliefert haben und die Abbuchung der Gebühr korrekt durchgeführt wird.2) Gebührenerfassungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine gesperrte, mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugbordgerätes nur an authorisierten Stationen wieder zu entsperren ist.3) Gebührenerfassungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die von der mikroprozessorgestützten Sicherheitseinrichtung zu verschlüsselnde Zufallszahl beim Eintritt eines Fahrzeuges in den Kommunikationsbereich einer Erhebungsstelle von der Erhebungsstelle an das Fahrzeugbordgegrät gesendet wird, wobei die Verschlüsselung der Zufallszahl in der Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes parallel zur Bearbeitung weiterer Verfahrensabläufe im Gebührenerfassungssystem erfolgt, und die verschlüsselte Zufallszahl im Fahrzeugbordgerät zur Absendung an die Erhebungsstelle gespeichert wird.4) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mikroprozessorgestütze Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes eine elektronische Geldbörse zur Abbuchung der Gebühr aufweist.5) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes von einem in dem Fahrzeugbordgerät fest integrierten Sicherheitsmodul gebildet ist.6) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mikroprozessorgestützte Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes von einem tragbbaren Datenträger, insbesondere in Form einer Prozessor-Chipkarte, gebildet ist, welche in das Fahrzeugbordgerät einführbar und wieder entnehmbar ist, wobei das Fahrzeugbordgerät über ein entsprechendes Datenaustauschgerät für die Kommunikation mit dem tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträger verfügt.7) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeugbordgerät ein fest integriertes Sicherheitsmodul und einen tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträger aufweist.8) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im mikroprozessorgestützten Sicherheitsmodul des Fahrzeugbordgerätes und/oder im tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträger gespeicherten Daten, wie z.B.. der Fahrzeugtyp, der Fahrzeughalter, Fahrzeugführer, Ereignisdaten betreffend die Kommunikation mit früheren Erhebungsstellen etc., bereits vor dem Eintritt des Fahrzeuges in den Kommunikationsbereich einer Erhebungsstelle an das Fahrzeugbordgerät übermitttelt und dort zur Absendung an die jeweiligen Erhebungsstellen gespeichert sind.9) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von der Erhebungsstelle zwei Zufallszahlen erzeugt und an das Fahrzeugbordgerät gesendet werden, wobei die eine Zufallszahl von dem fest integrierten Sicherheitsmodul des Fahrzeugbordgerätes verschlüsselt wird und die andere Zufallszahl von dem tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträger (Prozessor-Chipkarte) verschlüsselt wird und die verschlüsselten Zufallszahlen an die Erhebungsstelle zur Authentifizierung des fest integrierten Fahrzeugbord-Sicherheitsmoduls und des tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträgers gesendet werden.10)· Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Anspüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrung der Sicherheitseinrichtung im Fahrzeug optisch und/oder akustisch angezeigt wird.11) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungsstelle eine Fahrzeugidentifkationseinrichtung zur Registrierung eines Fahrzeuges aktiviert, falls ein Fahrzeug mit einer gesperrten Sicherheitseinrichtung in den Kommunikationsbereich eintritt, ohne sich gegenüber der Erhebungsstelle zu authentifiziern.Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungsstelle eine Fahrzeugidentifkationseinrichtung zur Registrierung eines Fahrzeuges aktiviert, falls die Überprüfung der vom jeweiligen Fahrzeuges übermittelten und vom Sicherheitsmodul des Fahrzeugbordgerätes verschlüsselten Zufallszahl im Sicherheitsmodul der Erhebungsstelle ein negatives Ergebnis liefert.ü4 ··13) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungsstelle die Fahrzeugidentifkationseinrichtung zur Registrierung eines Fahrzeuges aktiviert, falls die Überprüfung der vom jeweiligen Fahrzeug übermittelten und von dem tragbaren, mikroprozessorgestützten Datenträgers des Fahrzeugbordgerätes verschlüsselten Zufallszahl im Sicherheitsmodul der Erhebungsstelle ein negatives Ergebnis liefert.14) Gebührenerfassungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungsstelle eine Fahrzeugidentifikationseinrichtung zur Registrierung eines Fahrzeuges aktiviert, falls nach einer vorbestimmbaren Zeitdauer nach der Übersendung einer Zufallszahl keine Übersendung einer entsprechenden von der Sicherheitseinrichtung des Fahrzeugbordgerätes verschlüsselten Zufallszahl von dem jeweiligen Fahrzeug erfolgte.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9421565U DE9421565U1 (de) | 1994-12-24 | 1994-12-24 | Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen |
Applications Claiming Priority (2)
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---|---|---|---|
DE9421565U DE9421565U1 (de) | 1994-12-24 | 1994-12-24 | Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen |
DE4446586 | 1994-12-24 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE9421565U1 true DE9421565U1 (de) | 1996-02-29 |
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ID=25943339
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---|---|---|---|
DE9421565U Expired - Lifetime DE9421565U1 (de) | 1994-12-24 | 1994-12-24 | Gebührenerfassungssystem für die Straßenbenutzung von Fahrzeugen |
Country Status (1)
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---|---|
DE (1) | DE9421565U1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO1997049068A1 (de) * | 1996-06-20 | 1997-12-24 | Robert Bosch Gmbh | Verfahren zur durchführung eines buchungsvorganges |
EP0769763A3 (de) * | 1995-10-19 | 1999-07-07 | Denso Corporation | In einem Fahrzeug eingebaute Kommunikationsvorrichtung und Fahrzeugüberwachungssystem mit vorher verschlüsselten Daten zum hochzuverlässigen Kommunikationsbetrieb |
NL1008961C2 (nl) * | 1998-04-22 | 1999-10-25 | Koninkl Kpn Nv | Electronisch billing systeem. |
EP1053531B2 (de) † | 1998-02-04 | 2010-09-29 | Gemalto SA | Gesicherte integrierte schaltungsanordnung durch verringerung der elektrischen charakeristiken |
-
1994
- 1994-12-24 DE DE9421565U patent/DE9421565U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0769763A3 (de) * | 1995-10-19 | 1999-07-07 | Denso Corporation | In einem Fahrzeug eingebaute Kommunikationsvorrichtung und Fahrzeugüberwachungssystem mit vorher verschlüsselten Daten zum hochzuverlässigen Kommunikationsbetrieb |
WO1997049068A1 (de) * | 1996-06-20 | 1997-12-24 | Robert Bosch Gmbh | Verfahren zur durchführung eines buchungsvorganges |
EP1053531B2 (de) † | 1998-02-04 | 2010-09-29 | Gemalto SA | Gesicherte integrierte schaltungsanordnung durch verringerung der elektrischen charakeristiken |
NL1008961C2 (nl) * | 1998-04-22 | 1999-10-25 | Koninkl Kpn Nv | Electronisch billing systeem. |
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