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DE9490464U1 - Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeug - Google Patents

Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeug

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DE9490464U1
DE9490464U1 DE9490464U DE9490464U DE9490464U1 DE 9490464 U1 DE9490464 U1 DE 9490464U1 DE 9490464 U DE9490464 U DE 9490464U DE 9490464 U DE9490464 U DE 9490464U DE 9490464 U1 DE9490464 U1 DE 9490464U1
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cup
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proximal
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DE9490464U
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English (en)
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Howmedica Inc
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Publication date
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Description

(für die Eintragung des Qbm, vprgfes^x^ne »IJj^ber:
23. April 1996 PC 8473/ARWA
HOWMEDICA INC. 235 East 42nd Street New York, N.Y. 10017
USA
HUFTGELENKSPFANNEN-POSITIONIERWERKZEUG Hintergrund der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein chirurgische Instrumente und insbesondere ein Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeug.
Ein totaler Hüftgelenkersatz ist ein rekonstruktives chirurgisches Verfahren, das von einem orthopädischen Chirurgen häufig durchgeführt wird. Es schließt einen Ersatz der Hüftpfanne im Becken des Patienten durch eine Hüftgelenkspfanne und einen Ersatz des Femurhalses auf dem Femur des Patienten durch eine Prothese ein, die eine für den Eingriff in die Hüftgelenkspfanne angepaßte Kugel aufweist.
Beim Ersatzverfahren wird die Hüftpfanne vom Chirurgen ausgefräst, um sie zur Aufnahme der Hüftgelenkspfanne zu erweitern. Die Hüftgelenkspfanne bildet in der Tat eine neue Hüftpfanne und Auskleidung für das Acetabulum des Patienten. Die Pfanne wird dann in die ausgefräste Vertiefung eingesetzt und in die richtige Winkelausrichtung manövriert. Das Einsetzen und Plazieren der Pfanne durch den Chirurgen wird entweder von Hand oder unter Verwendung eines Hand-Positionierwerkzeugs durchgeführt, welches die Pfanne ergreift.
• *
Das ausgefräste Acetabulum, welches die Pfanne aufnimmt, ist verhältnismäßig unzugänglich, und somit ist es für den Chirurgen schwierig, dafür zu sorgen, die Pfanne nach dem Einsetzen von Hand in die richtige Position zu manövrieren, so daß die Pfanne festgeschraubt werden kann. Das Einsetzen und Plazieren der Pfanne unter Verwendung eines Handwerkzeugs wird gegenüber einer Plazierung von Hand bevorzugt. Jedoch sind die meisten Plazierungswerkzeuge aus dem Stand der Technik kompliziert, unhandlich und schwierig zu benutzen.
Eine Art Positioniervorrichtung aus dem Stand der Technik tritt mit der Hüftgelenkspfanne auf deren äußerem Umfang in Eingriff. Ein Nachteil dieser Art Vorrichtung besteht darin, daß sie die Sicht des Chirurgen beim Plazieren der Pfanne versperrt, und die Tatsache, daß sie auf dem äußeren Umfang mit der Pfanne in Eingriff tritt, kann das vollständige Einsetzen der Hüftgelenkspfanne in die Hüftpfanne stören. Eine andere Art von Positioniervorrichtung aus dem Stand der Technik verwendet einen Unterdruck, um die Pfanne zu halten, während sie positioniert wird. Jedoch ist es schwierig, einen ausreichenden Unterdruck anzulegen, um die Pfanne während des Positionierens sicher zu halten. Noch eine weitere Vorrichtung aus dem Stand der Technik verwendet eine Schraubverbindung zwischen dem Positionierwerkzeug und der Pfanne, jedoch beschränkt dies die Richtung, in welcher die Pfanne während des Einsetzens gedreht werden kann, und kompliziert das Lösen der Pfanne, nachdem sie genau an der gewünschten Stelle in der Hüftpfanne positioniert worden ist.
Das United States Patent Nr. 5,116,3 39 beschreibt ein Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeug, umfassend einen Kopf für einen Eingriff mit einer Hüftgelenkspfanne und ein langgestrecktes Element, an dem der Kopf angrenzend an ein Ende angebracht ist, welches aus dem Kopf herausragt und in eine Öffnung durch die Pfanne einführbar ist. Das Elementende ist aufweitbar, um mit der Pfanne an der Öffnung in Eingriff zu treten, um eine Bewegung der Pfanne in Bezug zum
Elementende zu verhindern und die Pfanne im Eingriff mit dem Kopf zu halten, um die Pfanne mit einer Bewegung des
Elementendes zu plazieren, um die Pfanne zum Implantieren in einer gewünschten Position zu plazieren. Das Elementende ist auch zusammenziehbar, um die Pfanne nach dem Implantieren in der gewünschten Position freizugeben.
Sämtliche der obigen Vorrichtungen aus dem Stand der Technik leiden unter dem Nachteil, daß sie nur in Verbindung mit
Hüftgelenkspfannen oder ähnlichen Prothesen verwendet werden können, welche an ihren Oberseiten Öffnungen aufweisen, in
welche die Köpfe der Positioniervorrichtungen oder
Positionierwerkzeuge eingeführt werden können.
Es besteht noch ein Bedarf für ein Positionierwerkzeug zur
Verwendung in Verbindung mit Hüftgelenkspfannen, die an ihren Oberseiten keine Öffnungen aufweisen und auch keinerlei
Öffnungen aufweisen können.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung stellt ein Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeug
und Pfannenersatzsystem bereit und
beschreibt ein Verfahren zum Positionieren der
Hüftgelenkspfanne, die entwickelt wurden, um den vorgenannten Bedarf zu befriedigen. Vom Positionierwerkzeug und System der vorliegenden Erfindung bereitgestellte Verbesserungen
verbessern die Fähigkeit des Chirurgen, eine eingesetzte
Hüftgelenkspfanne, welche keine vordere Öffnung aufzuweisen
braucht, schnell und mühelos zu manövrieren, um sie in der
gewünschten exakten Position zu plazieren, um mit einer
ausreichenden Kraft auf die Hüftgelenkspfanne zu schlagen, um sie genau an der Stelle, an der sie plaziert wurde,
festzusetzen, und um das Werkzeug von der Hüftgelenkspfanne zu lösen, ohne ihre Plazierung und ihre Festsetzposition zu
stören.
Die vorliegende Erfindung stellt ein Positionierwerkzeug für das Einsetzen von Hüftgelenkspfannen und ähnlichen Vorrichtungen bereit, welches einen Körper umfaßt, bestehend aus
a) einem ersten hohlen zylindrischen Teil;
b) einem gegen das distale Ende des besagten zylindrischen Teils anschlagenden kreisförmigen Flansch;
c) einem zweiten zylindrischen Teil, der im Abstand von dem besagten ersten zylindrischen Teil angeordnet und mit dessen Oberfläche durch eine Mehrzahl von dünnen Vorsprüngen an seinem Rand verbunden ist;
d) einem kegelstumpfförmigen Teil, der an seinem ersten Ende mit der zweiten Oberfläche des besagten zweiten zylindrischen Teils verbunden ist und an seinem zweiten Ende eine Öffnung aufweist; und
e) einer Längsbohrung durch den besagten Körper, wobei
1) ein Teil der Bohrung im ersten zylindrischen Teil ein Innengewinde für einen Eingriff mit dem komplementären Außengewinde auf einem Drehwerkzeug umfaßt;
und 2) der Teil der Bohrung im konischen Teil von seinem ersten auf sein zweites Ende zu nach innen verjüngt ist; wobei der besagte Teil weiter einen hindurchführenden vertikalen diametralen ersten Schlitz umfaßt, der den Zwischenraum zwischen dem besagten ersten und zweiten zylindrischen Teil kreuzt und den zweiten Teil in halbkreisförmige Teilstücke unterteilt. Jedes der halbkreisförmigen Teilstücke umfaßt weiter einen hindurchführenden langgestreckten zweiten Schlitz, senkrecht zur Ebene durch den besagten ersten Schlitz und damit verbunden, wobei die entgegengesetzten Enden der zweiten Schlitze im Abstand vom Rand des Zylinders angeordnet sind und die Längsachse jedes Schlitzes im Abstand von der Durchmesserachse des Zylinders durch die halbkreisförmigen Teilstücke des zweiten zylindrischen Teils angeordnet ist.
Der tatsächliche Durchmesser des zweiten Zylinders wird vergrößert, um lösbar mit der Innenwand der Hüftgelenkspfanne
in Eingriff zu treten, durch
a) Einführen eines ersten Endes eines Aktivierwerkzeugs in die Längsbohrung des Körpers, wobei das besagte erste Ende verjüngt ist. Ein distal im Abstand von dem besagten ersten Ende angeordneter Teil des Aktivierwerkzeugs trägt ein Außengewinde, das zum Innengewinde des Positionierwerkzeugs komplementär ist;
b) Ineingriffbringen der komplementären Gewinde auf dem Aktivierwerkzeug und dem ersten zylindrischen Teil und Drehen des Aktivierwerkzeugs, bis das verjüngte Ende der Spindel in die verjüngte Öffnung im konischen Teil des Einsetzkopfs eintritt und sich in Längsrichtung hindurchbewegt.
Während sich das verjüngte Ende des Drehwerkzeugs durch den konischen Teil bewegt, drückt es dessen beide Hälften auseinander, wodurch ein Auswärtsdruck auf die beiden Hälften des zweiten Zylinders aufgebracht wird, der bewirkt, daß sie um die Teilbereiche des zweiten Zylinders zwischen den Längsschlitzen und den Rändern des Zylinders verschwenkt werden. Als Folge dieser Bewegung werden die einander gegenüberliegenden Kanten der beiden Hälften des Zylinders in horizontaler Richtung in einen Abstand voneinander gebracht, und der Durchmesser des Kreises, welcher den resultierenden Zylinder umgibt, wird größer als derjenige des Zylinders vor dem Verschwenken seiner Hälften.
Vor der Aufweitung wird der Kopf in den hohlen Teil der Hüftgelenkspfanne eingeführt, innerhalb welcher er nach der Aufweitung eine Preßpassung erzeugt, um dadurch die Pfanne sicher mit dem Kopf zu verbinden. Die Hüftgelenkspfanne wird dann in das Hüftpfannenende eingesetzt, indem man auf die Stirnkappe des Drehwerkzeugs klopft, nachdem die Hüftgelenkspfanne in der Hüftpfanne sitzt. Danach wird das Positionierwerkzeug von der Hüftgelenkspfanne gelöst, indem man die Spindel in umgekehrter Richtung dreht, wodurch ihr verjüngtes Ende aus dem Kopf zurückgezogen wird, wodurch dieser zu seinem Normaldurchmesser zurückkehren kann. Die
Preßpassung zwischen der Hüftgelenkspfanne und dem Kopf des Positionierwerkzeugs wird dadurch zerstört, und das Werkzeug kann aus der Hüftgelenkspfanne entfernt werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
In den Zeichnungen, in denen entsprechende Bezugszeichen über die Figuren hinweg gleiche Elemente bezeichnen:
ist Figur IA eine Schnittansicht einer Ausführungsform des Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeugs der Erfindung.
Figur IB ist eine schematische Schnittansicht einer Hüftgelenkspfanne.
Figur 2 ist eine Draufsicht von oben auf das Werkzeug der Figur IA entlang der Linie 2-2 der Figur IA.
Figur 3 ist eine Seitenteilansicht des vorderen Teils eines Aktivierwerkzeugs für ein erfindungsgemäßes Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeug.
Figur 4 ist eine Seitenteilansicht eines mit einem Drehwerkzeug verbundenen Aktivierwerkzeugs.
Figur 5 ist eine Seitenansicht des Aktivierwerkzeugs der Figur 2 zur Verwendung mit einem getrennten Drehwerkzeug.
Figur 6A ist eine erste Ausführungsform eines Drehwerkzeugs zur Verwendung mit dem Aktivierwerkzeug der Figur 5.
Figur 6B ist eine zweite Ausführungsform eines Drehwerkzeugs zur Verwendung mit dem Aktivierwerkzeug der Figur 6A.
Figur 7 ist eine Schnittansicht des Werkzeugs der Figur 1, wobei der vordere Teil eines Aktivierwerkzeugs teilweise darin eingeführt ist.
Figur 8 ist eine Schnittansicht des Werkzeugs der Figur 1, wobei der vordere Teil eines Aktivierwerkzeugs vollständig darin eingeführt ist.
Figur 9 ist eine Draufsicht von oben auf die Hüftgelenkspfannen-Positionier- und Aktivierwerkzeuge der Figur 8 entlang der Linie 9-9 der Figur 8.
Figur 10 ist eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform des Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeugs der Erfindung.
Figur 11 ist eine Schnittansicht des Werkzeugs der Figur 10, wobei der vordere Teil eines Aktivierwerkzeugs teilweise darin eingeführt ist.
Figur 12 ist eine Schnittansicht des Werkzeugs der Figur 10, wobei der vordere Teil eines Aktivierwerkzeugs vollständig darin eingeführt ist.
Figur 13 ist eine Draufsicht von oben auf das Hüftgelenkspfannen-Positionier- und Aktivierwerkzeug der Figur 8 entlang der Linie 13-13 der Figur 12.
Figur 14A ist eine Schnittansicht des Aktivier-, Dreh- und Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeugs und der Hüftgelenkspfanne vor einem Eingriff des Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeugs und der Hüftgelenkspfanne.
Figur 14B ist eine Schnittansicht des Aktivier-, Dreh- und Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeugs und der Hüftgelenkspfanne nach einem Eingriff des Hüftgelenkspfannen-Positionierwerkzeugs und der Hüftgelenkspfanne.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
Bezug nehmend auf die Zeichnungen und speziell die Figuren IA und 2, ist dort ein mit 1 bezeichnetes Hüftgelenkspfannen-
Positionierwerkzeug gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, zum Implantieren und Positionieren einer in Figur IB dargestellten Hüftgelenkspfanne 2 in einer Hüftpfanne des Beckens eines Patienten (nicht dargestellt).
Wie man in Figur IA sehen kann, umfaßt das Positionierwerkzeug einen distalen zylindrischen ersten Teil 14, umfassend eine zylindrische Bohrung 24, sowie einen damit verbundenen zylindrischen zweiten Teil 10a, der eine Bohrung 13 umfassend ein Innengewinde 23 umfaßt, wobei der Außendurchmesser des besagten ersten zylindrischen Teils größer als der Außendurchmesser des zweiten zylindrischen Teils ist. Ein zylindrischer dritter Teil 15 ist mittels eines zur Längsachse des Positionierwerkzeugs senkrechten ersten Schlitzes 22 im Abstand von der zweiten Oberfläche des zweiten Teils 10a angeordnet und ist durch Überbrückungsteile 17 damit verbunden. Der zylindrische Teil 15 ist auf seiner proximalen Oberfläche 18 durch einen kegelstumpfförmigen vierten Teil abgeschlossen, der im Abstand von seinen Rändern angeordnet ist. Der Teil 15 umfaßt eine Bohrung 12, die mit der Bohrung 13 des zweiten Teils 10a verbunden und koaxial zu dieser ist. Die Bohrung 12 wiederum ist mit einer verjüngten Bohrung 21 des konischen Teils 19 verbunden und dazu koaxial, welche eine proximale Öffnung 3 3 mit einem Durchmesser B umfaßt.
Die Teile 15 und 19 umfassen weiter einen Schlitz 20, dessen Ebene senkrecht zur Ebene des Schlitzes 22 zwischen den Zylindern 10a und 15 ist und den Teil 15 in halbkreisförmige Teilstücke 3 4 und 3 5 und den Teil 19 in halbkreisförmige Teilstücke 19a und 19b unterteilt. Die Teilstücke 34 und 3 5 umfassen Längsschlitze 26 bzw. 27, welche durch die Bohrung des Teils 15 verbunden sind. Die Schlitze 26 und 27, deren Längsachsen gegenüber dem Durchmesser des Zylinders 15 versetzt sind, unterteilen jedes der halbkreisförmigen Teilstücke 34 und 35 in zwei Quadranten, wobei die Schlitze und 27 in diametral entgegengesetzten Quadranten 29a bzw. 29b liegen.
Im Gebrauch wird das Positionierwerkzeug 1 durch die hintere Öffnung 28 einer in Figur IB dargestellten Hüftgelenkspfanne eingeführt, bis die erste Oberfläche 61 des ersten zylindrischen Teils 14 gegen eine distale Oberfläche 30b der Hüftgelenkspfanne 2 anschlägt. Die voneinander getrennten Teilstücke 19a und 19b des verjüngten Teils 19 werden auseinandergedrückt, und es wird bewirkt, daß sich die diametral entgegengesetzten Quadranten 53 und 54 des Zylinders 15 um ihre jeweiligen Teilbereiche 25 in Richtung der Pfeile P bzw. P1 verschwenken. Als Folge des besagten Verschwenkens werden die Kanten 31b und 32a der Teilstücke 34 bzw. 35 in horizontaler Richtung von ihren jeweils gegenüberliegenden Kanten 31a und 32b weg verschoben. Dies führt dazu, daß ein Umkreis für den Zylinder 15 einen größeren Durchmesser C aufweist als in seinem Normalzustand C, wie in Figur 13 dargestellt. Der größere tatsächliche Durchmesser erzeugt eine Preßpassung zwischen dem Positionierwerkzeug 1 und der Hüftgelenkspfanne 2.
Die Teilstücke 19a und 19b des verjüngten Teils 19 werden mittels eines in Figur 3 veranschaulichten, mit der Bezugsziffer 3 bezeichneten Aktivierwerkzeugs auseinandergedrückt. Das Aktivierwerkzeug 3 umfaßt eine Spindel, umfassend eine Stange mit einem ersten verjüngten Ende 16, dessen vorderes Ende 11 einen Außendurchmesser B' aufweist, der größer als der Innendurchmesser B der vorderen Öffnung des konischen Teils 19 ist, wie in Figur 8 dargestellt. Ein im Abstand von dem besagten verjüngten Ende angeordneter Teil der Spindel umfaßt ein Außengewinde 38, das komplementär zum Innengewinde 2 3 des Positionierwerkzeugs 1 ist. Die Spindel 3 umfaßt weiter einen in distaler Richtung im Abstand vom Gewinde 38 angeordneten kreisförmigen Flansch 39, dessen Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser des Gewindeteils 13 des Positionierwerkzeugs 1 ist. Wie in Figur dargestellt, umfaßt das Aktivierwerkzeug 3 gemäß einem Aspekt dieser Erfindung weiter eine Griffeinheit 4, umfassend ein Längselement 42, das an seinem entgegengesetzten Ende durch
ein flaches Element 40 abgeschlossen ist, dessen Querachse zur Längsachse des besagten Längselements senkrecht ist, wobei das besagte flache Element als Aufschlagkissen zum Festsetzen der Hüftgelenkspfanne 2 in der Hüftpfanne brauchbar ist. Die Griffeinheit umfaßt weiter einen in proximaler Richtung im Abstand von dem besagten Element 40 angeordneten hohlen Längsgriff 41, der einen Teil des besagten Längselements umgibt.
Bei einer ersten Ausführungsform des Aktivierwerkzeugs dieser Erfindung umfassen die Spindel 3 und die Griffeinheit 4, wie in den Figuren 6A und 6B dargestellt, vorzugsweise getrennte Teile. So umfaßt die Spindel 3, wie in Figur 5 dargestellt, an ihrem distalen Ende einen Längsteil 43, der einen Außensechskantquerschnitt aufweist. Die in Figur 6A dargestellte Griffeinheit 4 umfaßt in dieser Hinsicht ein Längselement 42, das an seinem proximalen Ende eine Längsöffnung 45 mit einem Innensechskantquerschnitt aufweist, der komplementär zum zweiten Ende 43 der Spindel 3 der Figur und langer als dieses ist. Die Griffeinheit umfaßt an ihrem distalen Ende einen Aufschlagkopf 4 0 und einen Griff 41, wie im Hinblick auf den Aspekt der Figur 4 beschrieben.
Bei einer zweiten Ausführungsform des Aktivierwerkzeugs dieser Erfindung ist der Teil des Elements 42 proximal vom Griff 41 von einem hohlen Rohr 46 umgeben, dessen proximales Ende sich über das proximale Ende des Elements 42 hinaus erstreckt. Die Stange 42, die durch das distale Ende des Griffs 41 eingeführt ist, ist an ihrem zweiten Ende durch eine Stirnkappe 40 abgeschlossen. Die Stirnkappe 40 dient als Aufschlagkissen zum Festsetzen der Hüftgelenkspfanne in der Hüftpfanne, nachdem sie richtig positioniert worden ist.
Wenn die Stirnkappe 4 0 in einer Richtung gedreht wird, bewegt sich das verjüngte Ende der Spindel 3 mit Hilfe von deren Gewindeteil 38 in Längsrichtung in den Gewindeteil 23 des Positionierwerkzeugs hinein vorwärts, bis seine
Vorwärtsbewegung durch Wechselwirkung des Flanschs 39 mit der Senkbohrung 24 des Positionierwerkzeugs angehalten wird. Die Bewegung des verjüngten Endes 16 der Spindel 3 in die verjüngte Öffnung 21 des konischen Teils 19 bewirkt, daß sich dessen Teilstücke 19a und 19b auseinanderbewegen, wodurch sich die jeweiligen Quadranten 53 und 54 des zweiten zylindrischen Teils auseinanderbewegen und dadurch bewirken, daß sich der tatsächliche Durchmesser des Zylinders 15 innerhalb des festen Durchmessers der Hüftgelenkspfanne 2 von C nach C aufweitet, wodurch eine Preßpassung erzeugt wird. Die Preßpassung bewirkt einen sicheren aber lösbaren Eingriff zwischen dem Positionierwerkzeug und der Hüftgelenkspfanne.
Nach dem Einsetzen der Hüftgelenkspfanne in die Hüftpfanne wird mit auf dem Fachgebiet bekannten Mitteln auf die Stirnkappe geklopft, wodurch bewirkt wird, daß die Hüftgelenkspfanne sicher innerhalb der Hüftpfanne festgehalten wird. Danach wird das Drehwerkzeug in der entgegengesetzten Richtung gedreht, wodurch bewirkt wird, daß sich die Spindel 3 in Längsrichtung aus dem Positionierwerkzeug l zurückzieht. Wenn das verjüngte Ende 16 der Spindel 3 aus dem konischen Teil 19 des Positionierwerkzeugs IA zurückgezogen worden ist, kehren die Quadranten 53 und 54 des Zylinders 15 und folglich sein Durchmesser in ihre Ausgangspositionen zurück, die Preßpassung zwischen dem Positionierwerkzeug und der Hüftgelenkspfanne ist nicht mehr vorhanden, und das Positionierwerkzeug kann aus der Hüftgelenkspfanne entfernt werden.
Bei einer Abwandlung der obigen Ausführungsform kann die Senkbohrung 24 weggelassen und die Vorwärtsbewegung der Spindel 3 angehalten werden, wenn die proximale Seite ihres Flanschs 39 die distale Seite 55 des Flanschs 14 des Positionierwerkzeugs berührt.
Die Herstellung des Positionierwerkzeugs der Erfindung wird z.B. unter Bezugnahme auf die in Figur 1 veranschaulichte
Ausführungsform beschrieben. Das Werkzeug wird aus einem einzigen Stück eines zylindrischen Stangenmaterials aus nichtrostendem Stahl hergestellt.
Dieses Werkzeug wird aus dem besagten Stangenmaterial geformt, indem darin ein Querschlitz 22 maschinell hergestellt wird, der im Abstand von seinen beiden Enden angeordnet ist. Das distale Ende wird dann maschinell bearbeitet, so daß es einen ersten distalen Teil 14 und einen daran angrenzenden zweiten Teil 10a bildet, wobei der Durchmesser des ersten Teils 14 größer ist als derjenige des zweiten Teils. Der proximale Teil des Blocks wird maschinell zu einem dritten zylindrischen Teil 15 und einem kegelstumpfförmigen Teil 19 bearbeitet. Längsbohrungen 13 und 12, die durch den Schlitz 22 hindurch miteinander verbunden sind und von gleichem Durchmesser und koaxial sind, werden im zweiten und dritten Teil 10a bzw. maschinell hergestellt. In der Bohrung 13 wird ein Innengewinde 23 maschinell hergestellt. Eine Bohrung 24, deren Durchmesser gleich oder größer als derjenige der Bohrung 13 sein kann, wird im ersten zylindrischen Teil 14 ausgebildet. Die Bohrung 24 ist koaxial zur Bohrung 13 und mit dieser verbunden. Der konische Teil 19 umfaßt auch eine verjüngte Bohrung 21, die zur Bohrung 12 des dritten Teils koaxial und mit dieser verbunden ist. Nachdem die oben genannten Merkmale maschinell hergestellt worden sind, wird der zylindrische Teil 15 in einer einzigartigen Weise maschinell bearbeitet, die es ermöglicht, seinen Außendurchmesser mit Hilfe einer Gewindespindel, wie beispielsweise derjenigen, die in Figur veranschaulicht ist, zwangsweise zu verändern (aufzuweiten).
So wird der zylindrische Teil 15 maschinell bearbeitet, um im wesentlichen eine Federscheibe zu erzeugen, um somit seine Aufweitung möglich zu machen. Der Schlitz 22 wird quer durch den besagten zylindrischen Teil hergestellt. Er wird jedoch nicht ganz durch das Teil hindurch maschinell hergestellt. Statt dessen wird er von beiden Seiten des Teils aus maschinell hergestellt, mit dem Zweck, einen Uberbrückungsteil
• a • ···· «
• ♦· ··
17 zurückzulassen, der es gestattet, daß die beiden an den Schlitz 22 angrenzenden Teile 10a und 15 miteinander verbunden sind. Ein zweiter Schlitz 20a wird dann, wie dargestellt, maschinell hergestellt, so daß er sich mit dem zuvor maschinell hergestellten Schlitz 22 kreuzt. Ein dritter Schlitz 20b, der zum Schlitz 20a koaxial und mit diesem verbunden ist, wird im verjüngten Teil 19 maschinell hergestellt, wodurch der Teil 19 zu einer Federspannzange mit Backen 19a und 19b wird. Der Teil 19 umfaßt weiter eine proximale Öffnung 33. Dann werden Schlitzbohrungen 26 und in derselben Ebene wie der Schlitz 20 den Schlitz 22 kreuzend maschinell hergestellt. Diese maschinellen Bearbeitungsvorgänge führen dazu, daß der zuvor erwähnte Teil 15 in halbkreisförmige Teilstücke 15a und 15b umgewandelt wird, die durch Teilbereiche 25 mit dem Teil 10 verbunden sind. Der Teilbereich 25 dient als jeweiliger Schwenkpunkt der halbkreisförmigen Teilstücke 15a und 15b, um den zylindrischen Teil 15 wirkungsvoll aufzuweiten.
Das Einziehen der halbkreisförmigen Teilstücke 15a und 15b aus ihren aufgeweiteten Positionen zurück in ihre entspannten Ausgangszustände wird durch die elastischen Gedächtniseigenschaften des Stahls ermöglicht, wenn dieser richtig wärmebehandelt ist.
Während mehrere Beispiele der Erfindung beschrieben worden sind, ist offensichtlich, daß viele Veränderungen und Abwandlungen daran vorgenommen werden können, ohne den Geist und die Reichweite der Erfindung zu verlassen.

Claims (14)

SCHUTZANSPRUCHE
1. Vorrichtung zum Positionieren einer Hüftgelenkspfanne (2) mit einer distalen Öffnung (28) und einer Innenwand (30), umfassend einen ringförmigen distalen Teil (30a) und eine kreisförmige distale Oberfläche (30b), in einer Hüftpfanne, wobei die besagte Vorrichtung umfaßt
a. eine Positioniereinrichtung, um für eine Positionierung und ein Festsetzen in der besagten Hüftpfanne lösbar mit der besagten Pfanne (2) in Eingriff zu treten; und
b. eine Aktiviereinrichtung, um zu bewirken, daß die besagte Positioniereinrichtung lösbar mit dem distalen Teil (30a) der Innenwand (30) der Hüftgelenkspfanne (2) in Eingriff tritt, um die Pfanne (2) in der Hüftpfanne zu positionieren und festzusetzen, und um danach zu bewirken, daß sich das Positionierwerkzeug von der Pfanne (2) löst.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die besagte Positioniereinrichtung ein Positionierwerkzeug (1) umfaßt, das angepaßt ist, um sich durch die distale Öffnung (28) der Hüftgelenkspfanne (2) zu erstrecken und in einer Preßpassung lösbar mit dem distalen Teil (30a) ihrer Innenwand (30) in Eingriff zu treten, umfassend
a. einen distalen zylindrischen ersten Teil (14), umfassend eine Bohrung (52);
b. einen zylindrischen zweiten Teil (10a), der mit der proximalen ersten Oberfläche des ersten Teils (14) verbunden ist, umfassend ein Innengewinde (23) , wobei der Außendurchmesser des ersten Teils (14) größer ist als der Außendurchmesser des zweiten Teils (10a), und die Bohrung (52) des ersten Teils (14) gleich oder größer ist als die Bohrung (13) des zweiten Teils (10a);
c. einen zylindrischen dritten Teil (15), dessen erste Oberfläche (44) im Abstand von der ersten Oberfläche (54) des zweiten Teils (10a) durch einen ersten Schlitz (22) dazwischen angeordnet ist, und mit dem besagten zweiten Teil (10a) durch
vertikale Verbinder (17) dazwischen verbunden, wobei der besagte dritte Teil (15) eine dritte Bohrung (12) aufweist, die zur zweiten Bohrung (13) koaxial ist und mit einem Innendurchmesser, der deren Innendurchmesser gleich ist; einen hindurchführenden diametralen vertikalen zweiten Schlitz (20a), senkrecht zum ersten Schlitz (22), welcher den besagten Teil in halbkreisförmige Teilstücke (34, 35) unterteilt, von denen jedes Quadranten (29a, 53 bzw. 29b, 54) umfaßt; zwei langgestreckte vertikale Schlitze (2 6, 27), vom vertikalen Rand (57) des dritten Teils (15) durch einen dünnen Teilbereich (25) desselben getrennt, um welchen sich der angrenzende Quadrant verschwenken kann, senkrecht zu den Ebenen durch den zweiten Schlitz (20a) und den ersten Schlitz (22) , in einander diametral entgegengesetzten Quadranten (29a, 29b) der halbkreisförmigen Teilstücke (34, 35) und im Abstand von einer Durchmesserebene senkrecht zu den Ebenen durch die Schlitze (20a) und (22) und in Verbindung mit diesen angeordnet;
d. einen kegelstumpfförmigen vierten Teil (19), der aus der ersten Oberfläche (18) des dritten Teils (15) ansteigt und im Abstand vom Rand (57) angeordnet ist, mit einer proximalen Öffnung (33) , die einen Durchmesser einer Größe B aufweist, dessen Bohrung von seinem distalen Ende auf die besagte Öffnung (33) zu nach innen verjüngt ist, wobei der besagte konische Teil durch einen zum zweiten Schlitz (20a) des dritten Teils (15) koplanaren vertikalen diametralen Schlitz (20b) in zwei Teilstücke (19a, 19b) unterteilt ist, und wobei die einander gegenüberliegenden Seiten (19a, 19b) des besagten vierten Teils (19) auseinandergedrückt werden können, um dadurch zu bewirken, daß sich einander diametral entgegengesetzte Quadranten (53) und (54) um ihre jeweiligen dünnen Teilbereiche (25) des dritten Teils (15) verschwenken, wodurch der tatsächliche Durchmesser des dritten Teils (15) von (C) auf (C) vergrößert wird, welcher gleich den Durchmessern der Hüftgelenkspfanne (2) an ihrer Öffnung (28) und des distalen Teils (3 0a) ihrer Innenwand (30) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die besagte Aktiviereinrichtung (3) ein langgestrecktes Element (59) umfaßt, dessen Außendurchmesser etwa gleich dem Innendurchmesser der zweiten Bohrung (13) des Positionierwerkzeugs (1) ist, umfassend
i) an einem Ende einen verjüngten Kopf (16), der durch eine ebene Oberfläche (11) abgeschlossen ist, die einen Durchmesser einer Größe B1 aufweist, welche größer ist als die Größe der proximalen Öffnung (33) des konischen Teils (19) des Pfannenpositionierkorpers (1), bevor seine Backen (19a, 19b) auseinandergedrückt worden sind;
ii) ein im Abstand von dem besagten verjüngten Kopf (16) angeordnetes Außengewinde (38), das zum Innengewinde (23) des besagten Pfannenpositionierkorpers (I) komplementär ist;
iii) einen kreisförmigen ersten Flansch (39), distal von dem besagten Gewinde (38), dessen Außendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser der Bohrung (13) des zylindrischen ersten Teils (10) des Positionierwerkzeugs (1);
iv) eine Verbindereinrichtung (58) zum Verbinden der entgegengesetzten Seite des ersten Flanschs (39) mit einer Dreheinrichtung;
v) eine Dreheinrichtung, umfassend ein zweites Ende zum Verbinden mit dem zweiten Ende und Drehen der besagten Aktiviereinrichtung (3), um zu bewirken, daß der Kopf (16) in die Bohrung (21) des vierten Teils (19) eintritt, um deren Backen (19a, 19b) auseinanderzubewegen und zu bewirken, daß der tatsächliche Durchmesser (C) des dritten Teils (15) größer wird und lösbar mit dem distalen Teil (30a) der Innenwand (30) der Hüftgelenkspfanne (2) in Eingriff tritt; und
vi) eine mit dem distalen Ende der Verbindereinrichtung (42) verbundene Aufschlageinrichtung (40) zum Festsetzen der Hüftgelenkspfanne (2) in der Hüftpfanne.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die besagte Aktiviereinrichtung einen einheitlichen Gegenstand umfaßt, umfassend
a) ein Aktivierwerkzeug (3);
b) einen Griff (41); und
c) eine Aufschlagplattform (40).
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei welcher die besagte Aktiviereinrichtung umfaßt
a) ein erstes Teil (31), umfassend an seinem proximalen Ende einen verjüngten Kopf (161) mit einer proximalen ebenen Oberfläche (II1), ein im Abstand von dem besagten verjüngten Kopf (16') angeordnetes Außengewinde (38·) und einen kreisförmigen Flansch (391); und an seinem entgegengesetzten Ende einen Längsteil (43) mit einem Sechskantquerschnitt; und
b) ein zweites Teil, umfassend ein langgestrecktes Element (421), das an seinem distalen Ende die besagte Aufschlagkappe (40') und einen im Abstand von dem besagten distalen Ende angeordneten Griff (41) darum herum und an seinem proximalen Ende eine Sechskantöffnung (45) aufweist, die koaxial und komplementär zum Sechskantende des Längsteils (43) des ersten Teils (3') und langer als dieses ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei welcher das besagte zweite Teil ein langgestrecktes Stangenelement (42') umfaßt, umfassend die besagte Sechskantöffnung (45) und die besagte Aufschlagkappe (40') und den besagten Griff (41·), der in proximaler Richtung im Abstand von der besagten Aufschlagkappe (40') angeordnet ist, weiche mit der besagten Stange verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei welcher die besagte Stange (42a) in dem besagten Griff (41a) hin und her beweglich ist und proximal von dem besagten Griff von einem Rohr (46) umgeben ist, dessen proximales Ende sich über das proximale Ende der besagten Stange (42a) hinaus erstreckt und mit dem proximalen Ende des besagten Griffs verbunden ist, wobei die besagte Aufschlagkappe (40a) fakultativ auf ihrer proximalen Oberfläche einen zweiten Flansch (47) mit einem kleineren Außendurchmesser umfaßt, wobei das distale Ende des besagten Griffs (41a) fakultativ eine Senkbohrung (48) zur Aufnahme des
besagten Flanschs (47) umfaßt, wobei der Innendurchmesser der besagten Senkbohrung (48) ungefähr gleich dem Außendurchmesser des besagten Flanschs (47) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die Bohrung (52) des ersten Teils (14) des besagten Positionierwerkzeugs (1) weiter einen distalen Teil umfaßt, umfassend eine große Bohrung (24) mit einem Innendurchmesser, der ungefähr gleich dem Außendurchmesser am Flansch (39) ist, umfassend eine ebene proximale Oberfläche (60), welche gegen die proximale Oberfläche (39) des Aktivierwerkzeugs (3) anschlägt, wenn sich das Aktivierwerkzeug (3) innerhalb des Positionierwerkzeugs (1) bewegt hat, bis die Oberfläche (11) seines verjüngten Kopfs (16) die Öffnung (33) des vierten Teils (19) des Werkzeugs (1) erreicht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei welcher sich das Innengewinde (23) in der ganzen oder in einem Teil der Bohrung (13) des zweiten Teils (10a) befindet.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welcher die Aktiviereinrichtung einen einheitlichen Gegenstand umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei welcher die Aktiviereinrichtung umfaßt
i) an einem Ende einen verjüngten Kopf (16), der durch eine ebene Oberfläche (11) abgeschlossen ist, die einen Durchmesser einer Größe B1 aufweist, welche größer ist als die Größe der proximalen Öffnung (33) des konischen Teils (19) des Pfannenpositionierkorpers (1), bevor seine Backen (19a, 19b) aufgespreizt worden sind;
ii) ein im Abstand von dem besagten Kopf (16) angeordnetes Außengewinde (38), das zum Innengewinde (23) des besagten Pfannenpositionierkorpers (I) komplementär ist;
iii) einen kreisförmigen ersten Flansch (39) , distal von dem besagten Gewinde (38), dessen Außendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser der Bohrung (13) des zylindrischen
ersten Teils (10) des Positionierwerkzeugs (1); und
iv) eine Verbindereinrichtung (58) zum Verbinden der entgegengesetzten Seite des ersten Flanschs (39) mit einer Dreheinri cntung;
v) eine Dreheinrichtung, umfassend eine
Griffeinrichtung, die ein zweites Ende zum Verbinden mit dem zweiten Ende und Drehen der besagten Aktiviereinrichtung (3) umfaßt, um zu bewirken, daß das Aktivierwerkzeug (3) in den vierten Teil (19) eintritt und die Backen (19a, 19b) auseinanderbewegt, wodurch bewirkt wird, daß der tatsächliche Durchmesser (C) des besagten dritten Teils (15) größer wird und lösbar mit dem distalen Teil (3 0a) der Innenwand (30) der Hüftgelenkspfanne (2) in Eingriff tritt; und
vi) eine mit dem distalen Ende der Verbindereinrichtung (42) verbundene Aufschlageinrichtung (40), um die Hüftgelenkspfanne (2) in der Hüftpfanne festzusetzen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei welcher das besagte zweite Teil eine Längsstange (42') umfaßt, und die besagte Sechskantöffnung (45) und der besagte Griff (41) mit der besagten Stange verbunden sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei welcher die besagte Stange (42a) in dem besagten Griff (41a) hin und her beweglich ist und proximal von dem besagten Griff von einem Rohr (46) umgeben ist, dessen proximales Ende sich über das proximale Ende der besagten Stange hinaus erstreckt und mit dem proximalen Ende des besagten Griffs (41a) verbunden ist, wobei die besagte Aufschlagkappe (40a) fakultativ auf ihrer proximalen Oberfläche einen zweiten Flansch (47) mit einem kleineren Außendurchmesser umfaßt, wobei das distale Ende des besagten Griffs fakultativ eine Senkbohrung (48) zur Aufnahme des besagten Flanschs (47) umfaßt, wobei der Innendurchmesser der besagten Senkbohrung (48) ungefähr gleich dem Außendurchmesser des besagten Flanschs (47) ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei
welcher das besagte Positionierwerkzeug (1) weiter eine distale Bohrung (24) in dem besagten ersten Teil (14) umfaßt, welches eine ebene vordere Oberfläche (60) umfaßt, die gegen die proximale Oberfläche des Flanschs (39) anschlägt, wenn die proximale Oberfläche (11) des Kopfes (16) des Aktivierwerkzeugs (3) die Öffnung (33) des Positionierwerkzeugs (1) erreicht hat.
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