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DE9316245U1 - Verschluß für mit einem Randwulst versehene Dosenunterschiedlichen Durchmessers - Google Patents

Verschluß für mit einem Randwulst versehene Dosenunterschiedlichen Durchmessers

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Description

25-QKT-1993 17*.02 PPlE Ernicke flugsburg +49'82i"55S93333 S.03
BESCHREIBUNG
Verschluß für mi-t__einem Randwulst versehene Posen unterschiedlichenJSurchmessers
Die Erfindung besieht sich auf einen Verschluß für mit einem Randwulst versehene Dosen unterschiedlichen Durchmessers, in deren Deckel sich eine Aufreißlasche zur Bildung einer Ausgießöffnung befindet, bestehend aus einem den Deckel überspannenden plattenförmigen Grundkörper aus Kunststoff, der mit einem ortsfesten und mit mindestens einem gegenüberliegend angeordneten, federnden Stirnrandsteg den Randwulst schnappverschlußartig untergreift, wobei der federnde Stirnrandsteg in einer Gleitführung des Grundkörpers radial verschiebbar ist und wobei zwischen den Grundkörper und den Deckel eine die Ausgießöffnung des Deckels umgreifende Ringdichtung einspannbar ist.
Verschlüsse dieser Art sind durch die DE-OS 34 25920 bekannt. An der Unterseite eines plattenförmigen, die Dose übergreifenden Grundkörpers befindet sich eine Schiebeführung, in der ein kompliziertes Kunststoffgleitstück beweglich ist. Zwischen dem Gleitstück und einem Randbereich des Grundkörpers wird eine Druckfeder eingespannt, welche die Aufgabe hat, das Gleitelement gegen den Dosenrand zu drücken. Das Gleitstück weist zwei federnde Schenkel auf, an deren der Dose zugewandtem Ende eine den Randwulst der Dose untergreifenden Nase vorgesehen ist. um den Verschluß von der Dose lösen zu können, müssen die federnden Schenkel gegeneinander einwärts gedrückt werden, damit sich die Nasen vom Randwulst der Dose lösen können. Eine solche Anordnung ist herstellungstechnisch kompliziert, montagemäßig aufwendig und kostspielig, ganz abgesehen davon, daß das Gleitstück im Grundkörper nur
25-0KT-1993 &Ggr;?&idigr;03 PAE Ernicke Augsburg +49 §21"55693333 S.04
• «
ungenügend geführt werden kann und die Druckfeder für die Ablagerung von Verschmutzungen und dergleichen besonders anfällig ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den erwähnten vorbekannten Verschluß hinsichtlich der Ausgestaltung des federnden Stirnrandsteges wesentlich zu vereinfachen und zu verbilligen und die erwähnten Nachteile zu vermeiden.
Ausgehend von der DE-OS 34 25 920 wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der federnde Stirnrandsteg als ein selbstfederndes, eine schlaufenförmige Ausbauchung aufweisendes Federelement ausgebildet ist, dessen einer Schlaufensteg am Grundkörper abgestützt ist und dessen anderer Schlaufensteg in ein Handhabungselement mit dem daran befindlichen federnden stirnrandsteg übergeht.
Der Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß das Federelement einstückig ausgebildet werden kann, zufolge der schlaufenförmigen Ausbauchung eine genügend große eigene Federkraft erzeugt, daher kostengünstig herstellbar und besonders einfach montierbar ist. zufolge dieser Ausgestaltung des Federelementes ist auch eine bessere Führung an der Unterseite des Grundkörpers erzielbar.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verschlusses ergeben sich aus den Unteransprüchen. Der Anspruch 2 zeigt auf, daß das Federelement im wesentlichen aus einem rechteckigen Querschnitt besteht. Im Anspruch 3 ist die besondere Gestaltung des Handhabungselementes aufgeführt. Dieses Handhabungselement hat besondere Bedeutung hinsichtlich des Aufsetzens des Verschlusses auf dosenunterschiedlichen Durchmessers und hinsichtlich der
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Lösung des Verschlusses von der Dose. Wenn nämlich das Handhabungselement als keilartige Verdickung gestaltet ist, bildet es eine schräge Auf gleitfläche, die beim Aufsetzen des Verschlusses auf einen Dosenrand dazu führt/ das Federelement gegen die Federkraft zu verschieben und zum Einrasten zu bringen. Andererseits gibt diese keilartige Verdickung des Handhabungselementes die Möglichkeit, das Federelement zurückzuziehen, wenn man den Verschluß von der Dose lösen will, weil die keilartige Verdickung eine willkommende Angriffsfläche für den Finger bildet.
Damit das erfindungsgemäße Federelement eine ausreichende Federkraft entwickelt, empfiehlt sich die Ausgestaltung nach Anspruch 4, wonach die schlauf enf örmige Ausbauchung sich senkrecht zur Ebene des plattenförmigen Grundkörpers erstreckt. Dies bedeutet, daß die Ausbauchung unterhalb des Grundkörpers zu liegen kommt. Sie behindert daher nicht das Hantieren mit der Dose.
Die Ausbildung des Verschlusses nach Anspruch 5 hat den Vorteil, daß man das Federelement in radialer Richtung von der Stirnseite aus in die Gleitführung des Grundkörpers einschieben kann. Die Gleitfläche ist dabei wesentlich größer als beim Stand der Technik, so daß das Federelement in jeder Federstellung ausreichend geführt ist. Es bedarf daher nur des Montageaufwandes, den dem federnden Stirnrandsteg abgekehrten Schlaufensteg in eine Vertiefung des Grundkörpers einrasten zu lassen, was natürlich eine gewisse Deformation des Federelementes voraussetzt. Dieses Einrasten des Federelementes kann manuell ohne Werkzeug vorgenommen werden, wohingegen das Entnehmen des Federelementes aus der eingerasteten stellung zweckmäßigerweise mit Werkzeughilfe vorgenommen wird, die im wesentlichen im Zusammendrücken der schlaufenförmigen Ausbauchung besteht.
25-0KT-1993 17:04 PPlE Ernicke Augsburg +49'§2&Idigr;~55693333 S.06
Durch diese Konzeption ist das eingespannte Federelement absolut verkehrssicher geführt und kann nicht zu Verletzungen führen, seine Verschiebung in die Lösungsstellung des federnden Stirnrandsteges ist auf besonders einfache Weise möglich/ indem man mit dem Finger entweder die schlaufenförmige Ausbauchung eindrückt oder das Federelement an der keilartigen Verdickung verschiebt.
Im Gegensatz, zum Stand der Technik weist das erfindungsgemäße Federelement selbst den federnden Stirnrandsteg auf, ohne daß dieser besonders betätigt werden muß. Der Klarheit wegen wird ausgeführt, daß der Stirnrandsteg nicht in sich federnd sein muß, sondern zufolge der federnden Ausbildung des Federelementes eine federnde Wirkung besitzt. Gemäß Anspruch 6 weist dieser federnde Stirnrandsteg eine konkave Krümmung auf, welche Bestandteil des Federelemtes ist.
Im Anspruch 7 ist die besondere Gestaltung des Federelementes aufgeführt, um einerseits dessen Führung und andererseits dessen Federung zu gewährleisten.
Eine besonders kostengünstige Herstellung des Federelementes wird gemäß Anspruch 8 dadurch gewährleistet, daß dieses aus einem elastischen und federnde Eigenschaften besitzenden Kunststoff hergestellt wird. Als solcher Kunststoff erweist sich besonders gefärbtes oder ungefärbtes Polyoxymethylen als vorteilhaft. Diese und weitere Einzelheiten sind in der Zeichnung schematisch und beispielsweise dargestellt. Es zeigen:
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PAE Ernicke Augsburg
+49 821
S. 07
Figur 1: eine Seitenansicht einer Dose mit einem darauf gesetzten, im Schnitt gezeigten Verschluß,
Figur 2: eine Unteransicht des Verschlusses gemäß Pfeil A in Figur 1,
Figur 3: eine Vorderansicht des Verschlusses gemäß Pfeil B in Figur 1,
Figur 4: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Federelementes und
Figur 5: eine Draufsicht des Federelementes gemäß Figur 4.
Im Ausführungsbeispiel der Figur 1 ist eine Dose (1) in der Seitenansicht dargestellt, die öffnungsseitig einen umlaufenden Randwulst (2) und einen Deckel (3) besitzt. Im Deckel (3) befindet sich eine Ausgießöffnung (4) die von einer nicht dargestellten Aufreißlasche gebildet wird. Mit (26) ist im Schnitt ein Verschluß dargestellt, der dafür geeignet sein muß, Dosen unterschiedlichen Durchmessers wirkungsvoll abzuschließen, wenn die Aufreißlasche gelöst und die Ausgießöffnung (4) offen ist.
Der Verschluß (26) weist einen plattenförmigen Grundkörper (5), insbesondere aus Kunststoff, aus, der die Dose übergreift. Dieser Grundkörper (5) weist an der einen Seite einen ortsfesten Stirnrandsteg (6) und an der anderen Seite einen federnden Stirnrandsteg (7) auf, welche den Randwulst (2) der Dose (1) untergreifen. Damit eine ausreichende Dichtung gewährleistet ist, befindet sich zwischen dem Grundkörper (S) und dem Dosendeckel (3) eine Ringdichtung (8), die beim Aufsetzen des Grundkörpers (5) auf die Dose gegen den Deckel (3) gedruckt wird und die Ausgießöffnung (4) der Dose umgreift. Diese Ringdichtung (8) wird
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innenseitig durch eine einsetzbare Kappe (9) abgestützt, welcher eine zur Ausgießöffnung (4) deckungsgleiche Durchtrittsöffnung (10) aufweist. Der Verschluß (26) kann eine Ausgießtülle besitzen, was aber nicht unbedingt erforderlich ist. Im Beispiel der Figur 1 ist die Ausgießtülle (11) mit einer über ein Gewinde aufsetzbare Verschlußkappe (12) versehen. Wenn man auf diese Ausgießtülle (11) verzichten will, ist der Grundkörper (5) durchgehend plattenförmig gestaltet.
Der federnde Stirnrandsteg (7) ist Bestandteil eines Federelementes (14), das in einer radialen Gleitführung (13) an der Unterseite des plattenförmigen Grundkörpers (5) verschiebbar ist.
Wie besonders auch die Figuren 4 und 5 im Detail zeigen, weist das Federelement (14) eine schlaufenförmige Ausbauchung (15) auf, durch welche die beiden Schlaufenstege (16,17) gebildet werden. Der Schlaufensteg (16) ist dazu bestimmt, mit einem Rand (19) in einer Vertiefung (20) des plattenförmigen Grundkörpers (S) einzurasten und damit die Abstützungskraft für die Federwirkung des Federelementes (14) zu erzeugen. Der Schlaufensteg (17) weist ein Handhabungselement (18) und den daran befindlichen Stirnrandsteg (7) auf. Dieser Stirnrandsteg (7) ist nicht für sich federnd. Seine Federwirkung ergibt sich vielmehr aus der Federeigenschaft des Federelementes (14).
Das Handhabungselement (18) weist eine keilförmige Verdickung auf, welche eine doppelte Funktion besitzt. Einerseits wird die Flanke (27) dazu benutzt, beim Aufsetzen des Verschlusses (26) auf eine Dose (1) ein zurückschiebendes Federelementes (14) zu erfolgen, weil nämlich der Randwulst (2) gegen diese Flanke (27)
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auf trifft. Sobald der Stirnrandsteg (7) unter den Randwulst (2) eingeschnappt ist, dient die Flanke (27) oder die schlaufenförmige Ausbauchung (15) dazu, das Federelement (14) manuell gegen die Federkraft zurückzuschieben und den Verschluß (26) von der Dose (1) zu lösen.
In den Beispielen der Figuren 2 und 3 ist die Gestaltung des plattenförmigen Grundkörpers (5) zur Bildung der Gleitführung (13) im Detail gezeigt. Die Gleitführung (13) wird durch zwei Schenkel (21,22) gebildet/ welche eine hinterschnittene Nut (24) (vgl. Figur 3) besitzen, in welche Führungsleisten (23) des Federelementes (14) eingreifen. Diese hinterschnittenen Nuten (24) sind radial nach außen offen, so daß das Federelement (14) mit seinen Führungsleisten (23) ganz einfach in die Gleitführung (13) von außen her radial eingeschoben werden kann. Es bedarf dann lediglich der Maßnahme, den Schlaufensteg (16) (vgl. Figur l) nach innen einzudrücken und ihn in die Vertiefung (20) einrasten zu lassen. Deshalb besitzt der Schlaufensteg (16) eine größere Länge als der Schlaufensteg (17), damit der Rand (19) des Schlaufensteges (16) eine sichere Verankerung am plattenförmigen Grundkörper (5) finden kann.
Die hinterschnittenen Nuten (24) werden durch abgewinkelte Schenkel (21,24) gebildet, welche an der Unterseite des plattenförmigen Grundkörpers (5) angeordnet sind. Zwischen diesen Schenkeln (21,22) befindet sich ein genügend großer Zwischenraum, um die schlaufenförmige Ausbauchung (15) des Federelementes (14) durchtreten zu lassen.
Aus dem Beispiel der Figur (5) ergibt sich noch zusätzlich, daß der derjenige Bereich des Federelementes (14), der von den Führungsleisten (23) und dem konkav gekrümmten Stirnrandsteg (7) umgriffen wird, einen Hohlraum (25)
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aufweist, welcher Material ersparen läßt und außerdem 2ur Steigerung der Federkraft beiträgt.
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STÜCKLISTE
1 Dose
2 Randwulst
3 Deckel
4 Ausgießöffnung
5 plattenförmiger Grundkörper
6 ortsfester Stirnrandsteg
7 federnder Stirnrandsteg
8 Ringdichtung
9 Kappe
10 Durchtrittsöffnung
11 Ausgießtülle
12 Verschlußkappe
13 Gleitführung
14 Federeleiaent
15 schlaufenförmige Ausbauchung
16 Schlaufensteg
17 Schlaufensteg
IS Handhabungseleiaent
19 Rand
20 Vertiefung
21 Schenkel
22 Schenkel
23 Führungsleiste
24 hinterschnittene Nut
25 Hohlraum
26 Verschluß
27 Flanke

Claims (8)

25-0KT-1993 1?:06 PAE Ernicke Augsburg +49'82I"55693333 S.12 10 SCHUTZANSPRÜCHE
1.) Verschluß für mit einem Randwulst (2) versehene Dosen (1) unterschiedlichen Durchmessers/ in deren Deckel (3) sich eine Aufreißlasche zur Bildung einer Ausgießöffnung (4) befindet, bestehend aus einem den Deckel (3) überspannenden plattenförmigen Grundkörper (5) aus Kunststoff, der mit einem ortsfesten Stirnrandsteg (6) und mit mindestens einem gegenüberliegend angeordneten, federnden Stirnrandsteg (7) den Randwulst (2) schnappverschlußartig untergreift, wobei der federnde Stirnrandsteg (7) in einer Gleitführung (13) des Grundkörpers (5) radial verschiebbar ist und wobei zwischen dem Grundkörper (5) und dem Deckel (3) eine die Ausgießöffnung (4) des Deckels (3) umgreifende Ringdichtung (8) einspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der federnde Stirnrandsteg (7) als ein selbstfederndes, eine schlaufenförmige Ausbauchung aufweisendes Federelement (14) ausgebildet ist, dessen einer Schlaufensteg (16) am Grundkörper (5) abgestützt ist und dessen anderer Schlaufensteg (17) in ein Handhabungselement (18) mit dem daran befindlichen federnden Stirnrandsteg (7) übergeht.
2.) Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (14) einstückig mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt ausgebildet ist.
3.) Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungselement (18) als eine für Handbetätigung gestaltete keilartige Verdickung des zwischen dem Stirnrandsteg (7) und dem zugeordneten Schlaufensteg (17) befindlichen Bereiches
25-0KT-1993 17'-0S PflE Ernicke flugsburg +49 '821 "55693333 S.
11
des Federelementes (14) ausgebildet ist.
4.) Verschluß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß sich die schlaufenförmige Ausbauchung (15) des Federelementes (14) senkrecht zur Ebene plattenförmigen Grundkörpers (5) erstreckt.
5.) Verschluß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (5) an seiner Unterseite eine radial sich erstreckende und nach außen offene, hinterschnittene Führung (21,22) für das Federelement (14) aufweist, in welche das Federelement (14) von außen her einschiebbar ist, und daß der dem federnden Stirnrandsteg (7) abgekehrte Schlaufensteg (16) mit einem über die Führung (21,22) hinausragenden Rand (19) in einer Vertiefung (20) des Grundkörpers (5) abgestützt ist.
6.) Verschluß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der federnde Stirnrandsteg (7) konkav gekrümmt ausgebildet ist.
7.) Verschluß nach Anspruch l oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (14) seitlich vorragende Führungsleisten (23) aufweist, die in hinterschnittene Nuten (24) von Schenkeln (21,22) der Gleitführung (13) eingreifen und daß die schlaufenförmige Ausbauchung (15) des Federelementes (14) durch den zwischen den Schenkeln (21,22) verbleibenden Raum nach unten ragt.
25-0&Kgr;&Tgr;-&Ggr;393 17:07 PPE Ernicke flugsburg +49' §21"55593333 S.14
8.) Verschluß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (14) einstückig aus einem elastischen und federnde Eigenschaften besitzenden Kunststoff besteht.
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