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Innenmeß gerät Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Innenmessen
von Bohrungen.
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Es sind bereits Meßgeräte bekannt, die schräg gestellte Tastkörper
und einen ein- oder zweiteiligen Meßkopf besitzen. So ist beispielsweise ein Innennießgerät
beschrieben, das schräg gestellte Tastbolzen und einen. einteiligen Meßkopf besitzt.
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Der Meßkopf kann auf das obere Ende der Schafthülle aufgeschraubt
werden. Weiter ist ein Meßgerät beshrieben, das schräg gestellte Tastkörper und
einen zweiteiligen Meßkopf besitzt. Die Zweiteilung des Meßkopfes erfolgt parallel
zur Achse der Tas;tkörper, derart, daß die Innenfläche des oberen Meßkopfteiles
gleichzeitig einen Teil der Führung der Tastkörper darstellt. Die beiden Teile des
Meßkopfes werden bei diesem Gerät durch Schrauben zusammengehalten, die durch den
oberen Meßkopfteil hindurchgeführt sind und bis in den unteren Meßkopfteil hineinreichen.
Bei einem anderen Gerät mit schräg gestellten Tasttkörpern und zweiteiligem Meßkopf
ist der Meßkopf derart unterteilt, daß die Teilfuge in der Längsrichtung des Ringkanalquerschnittes
verläuft, in dem sich die für die Zurückführung der Tastkörper bestimmte Feder befindet.
Die beiden Teile des Meßkopfes werden auch hier durch zwei durch die Meßkopfteile
hindurchgeführte Schrauben in der vorerwähnten Weise zusammengehalten. Bei einem
weiteren Gerät mit zweiteiligem Meßkopf sind Meßleisten in einem spitzen Winkel
zur Längsachse
des Gerätes angeordnet. Die Meßspindel trägt an ihrem
Kopf eine runde Scheibe, auf der die inneren Enden der Meßleisten ruhen. Diese ragen
bei dem Gerät in den Hals des Meßgerätes hinein. Beim Drehen der Meßtrommel werden
die Meßspindel, die vorerwähnt.e runde Scheibe und die Meßleisten nach vorwärts
getrieben. Der äußere Teil des Meßkopfes wird bei diesem Gerät durch Zylinderstifte
mit dem inneren Teil des Meßkopfes verbunden.
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Eine Verbindung der beiden Meßkopfteile durch Schrauben wird bei dem
praktischen Gebrauch des Gerätes, besonders dem notwendigen häufigen Reinigen und
Auseinandernehmen des Meßkopfes rasch abgenutzt und führt nach kurzer Gebrauchszeit
zu ungenauen Messungen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbesserung der Meßgeräte,
bei denen; die Meßleisten in einem Winkel von etwa 15 bis 300 zur Längsachse angeordnet
sind, sowie das vordere (dem Meßkopf zugewendete) Ende der Meßspindel flach, vorzugsweise
in Form einer großen runden Scheibe gestaltet ist, deren Durchmesser so gewählt
ist, daß die inneren Enden der Meßleisten im ganzen Meßbereich auf der die Meßleisten
beim Meßvorgang vordrückenden Scheibe verbleiben und die Länge der Meßspindel derart
ist, daß das vordere, flache Ende der Meßspindel bei eingezogenen Meßfühlern je
nach der Größe und dem Meßbereich des Gerätes 6 bis 30 mm unterhalb des konischen
Teiles des Meßkopfes liegt und weiterhin die Länge der Meßleisten derart ist, daß
die inneren Enden der Meßleisten in eingezogener Stellung auf dem vorderen, flachen
Ende der Meßspindel aufliegen, so daß die Meßleisten bei kleineren Geräten also
etwa 6 mm, bei größeren Geräten bis zu 30 mm in den Hals des Meßgerätes hineinragen,
und zwischen den Meßleisten einerseits und dem vorderen Ende der Meßspindel andererseits
durch Federdruck oder eine ähnliche Vorrichtung eine kraftschlüssige Verbindung
hergestellt ist. Der Kopf der Meßgeräte besteht aus einem äußeren und einem inneren
Teil.
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Die Teilungsfuge verläuft parallel zur Längsachse der Meßleisten.
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Die Erfindung betrifft eine besondere Art der Verbindung zwischen
dem äußeren und dem inneren Teil des Meßkopfes dieser Geräte.
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Es wurde gefunden, daß man die Verbindung zwischen dem äußeren und
dem inneren Teil des Meßkopfes in technisch vorteilhafter Weise dadurch herstellen
kann, daß man den oberen, unmittelbar an den Meßkopf anschließenden Teil des Halses
des Meßgerätes an der Innenwand mit einem Gewinde versieht und dem unteren, in den
Hals des Meßgerätes hineinragenden Teil des inneren Meßkopfteiles die Form eines
genau in den Hals des Meßgerätes passenden Zylinders gibt, der an seiner Außenwand
mit dem Gegengewinde versehen ist, mit dem die beiden Meßkopfteile mit dem Gewinde
und dem Gegengewinde zusammengeschraubt werden können. Zweckmäßig wird der erwähnte
zylindrische Teil massiv ausgeführt, wobei die Führungen für die Meßleisten aus
dem Zylinder herausgearbeitet werden.
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Die Verschraubung der beiden Meßkopfteile in der vorerwähnten Weise
ermöglicht es, zum Reinigen des Gerätes nur den inneren Meßkopfteil, welcher die
Meßleisten aufnimmt, mit der Hand herauszuschrauben, die Meßleisten und ihre Führungen
zu säubern und die beiden Meßkopfteile dann wieder zusammenzuschrauben. Die Abnutzung
der Geräteteile ist bei dieser Art der Verschraubung sehr gering. Außerdem ermöglicht
es diese Anordnung, die beiden Meßkopfteile etwas mehr oder etwas weniger stark
zusammenzuschrauben und auf diese Weise die Meßgenauigkeit des Gerätes einzustellen.
Man kann mit Hilfe von Istmaß-Kontrollringen das Gerät wieder genau einstellen.
Es ist ohne Schwierigkeiten möglich, das Gerät auf eine Meßgenauigkeit von I/looomm
einzustellen. Auch kann durch das Gewinde das Meßgerät wieder nachjustiert werden.
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Die gekennzeichnete Art der Verschraubung des inneren mit dem äußeren
Meßkopfteil ermöglicht es, an den konisch geformten Teilen des inneren und des äußeren
Meßkopfteiles Aussparungen vorzunehmen. Bisher ging das Bestreben dahin, die Führungen
für die Meßleisten möglichst geschlossen zu halten, um dadurch die Sicherheit der
Führung der Meßleisten zu vergrößern. In Wirklichkeit treten bei vollständig geschlossenen
Führungen der Meßleisten leicht Fehlerquellen auf, da sich das Eindringen von kleinen
01- oder Schmutzteilchen in die Führungen nicht vermeiden läßt, und diese Teilchen
bei vollständig geschlossenen Führungen keine Ausweichmöglichkeit haben. Gemäß der
Erfindung werden die aufeinander aufliegenden konischen Flächen des inneren und
des äußeren Meßkopfteiles verhältnismäßig kurz gehalten und im übrigen an den inneren
und den äußeren Meßkopfteilen Aussparungen vorgenommen, durch die die Meßleistenführung
unterbrochen wird und die zur Abstreifung von Öl und Schmutz dienen.
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In der Zeichnung ist ein Meßgerät gemäß der Erfindung dargestellt.
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Fig. I zeigt das Meßgerät im Schnitt; Fig. 2 zeigt den inneren Teil.
des Kopfes des Meßgerätes mit den Laufschlitzen aber ohne die Meßleisten, und Fig.
2 a zeigt die Verschraubung des inneren mit dem äußeren Meßkopfteil; Fig. 3 zeigt
die Meßleiste.
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In Fig. I bezeichnet I die Befestigungsmutter üblicher Art, 2 eine
Ratsche üblicher Art, 3 eine Meßtrommel üblicher Art, 4 bezeichnet den äußeren Mantel
des Meßgerätes. Beim Drehen der Meßtrommel 3 wird die Spindel 9 vorwärts getrieben.
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Die Spindel 9 trägt an ihrem Kopf eine runde Scheibe 5. Der Durchmesser
der Scheibe ist so gewählt, daß die inneren Enden der Meßleisten im ganzen Meßbereich
auf der die Meßleisten beim Meßvorgang vordrückenden Scheibe verbleiben.
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10 bezeichnet den äußeren Meßkopfteil, 8 den inneren Meßkopfteil.
Zwischen dem äußeren Meßkopfteil 10 und dem inneren Meßkopfteil 8 befinden sich
die Laufschlitze I I, die die Meßleisten 7 führen.
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Die Länge der Meßspindel ist derart, daß das vordere, flache Ende
der Meßspindef bei eingezogenen Meßfühlern je nach der Größe und dem Meßbereich
des Gerätes 6 bis 30 mm unterhalb des Beginns des konischen Teiles des Meßkopfes
liegt.
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Die Länge der Meßleisten ist derart, daß die inneren Enden der Meßleisten
in eingezogener Stellung auf dem vorderen, flachen Ende der Meßspindel aufliegen,
so daß die Meßleisten bei kleineren Geräten also etwa 6 mm, bei größeren Geräten
bis zu 30 mm in den Hals des Meßgerätes hineinragen und zwischen den Meßleisten
einerseits und dem vorderen Ende der Meßspindel andererseits durch Federdruck oder
eine ähnliche Vorrichtung eine kraftschlüssige Verbindung hergestellt ist.
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Ziffer 6 in Fig. 2 zeigt die gemäß der vorliegenden Erfindung anzubringende
Verschraubung der beiden Meßkopfteile, die in Fig. 2 a in vergrößerter Form dargestellt
ist.
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I2 zeigt das Gewinde der Meßspindel, das bei diesem Gerät möglichst
weit an das obere Ende der Meßspindel verlegt ist. Der Winkel zwischen den Meßleisten
und der Längsachse des Gerätes beträgt in der Zeichnung 260 33' 52". Bei einer Gewindesteigung
von 0,5 mm und einer Aufteilung der Meßskala in 50 Teilstricihe entspricht jeder
Teilstrich der Meßskala einem Durchmesserzuwachs von 0,OI mm. Er kann naturgemäß
abgeändert werden, ohne daß der Erfindungsgedanke als solcher dadurch verändert
wird. Es ist jedoch zweckmäßig, den Winkel zwischen etwa 15 und 300 zu halten. Zweckmäßig
soll er weniger als 300 betragen, weil sonst die Reibungsverluste zu groß werden.
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Fig. 2 zeigt im Schnitt den äußeren Teil 10 und den inneren Teil
8 des Meßkopfes. In Fig. 2 ist die verhältnismäßig geringe Aussparung im äußeren
Meßkopfteil und die wesentlich größere Aussparung im inneren Meßkopfteil gekennzeichnet.
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Es ist weiterhin gezeigt, daß die gemeinsame konische Fläche, mit
der der innere Meßkopfteil auf dem äußeren Meßkopfteil aufliegt, kurz gehalten ist.
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Die Scheibe 5 liegt bei dem in Fig. I dargestellten Gerät IO mm unter
dem Ende des konischen Teiles des Meßkopfes. Der Durchmesser der Scheibe beträgt
in diesem Fall I7 mm; der Meßbereich beträgt in diesem Fall IO mm.
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In Fig. 2 a ist die gemäß der Erfindung anzubringende Verschraubung
in vergrößerter Form gezeigt.
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Fig. 3 zeigt die Meßleisten.
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PATENTANSpRü'cH: I. Innenmeßgerät mit einer Meßspindel, einer am
vorderen Ende der Meßspindel angebrachten runden Scheibe, Meßleisten, die in einem
Winkel von etwa 15 bis etwa 300 zur Längsachse des Gerätes angebracht sind und mit
ihren inneren Enden auf der erwähnten runden Scheibe aufliegen, und einem aus einem
inneren und einem äußeren Meßkopfteil bestehenden Meßkopf, dessen Teilungsfuge parallel
zur Längsachse der Meßleisten verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß der obere, unmittelbar
an den konischen Teil des Meßkopfes anschließende Teil des Halses des Meßgerätes
an der Innenwand mit einem Gewinde versehen ist und der untere, in den Hals des
Meßgerätes hineinragende Teil des inneren Meßkopfteiles die Form eines genau in
den Hals des Meßgerätes passenden Zylinders besitzt, der an seiner Außenwand mit
dem Gegengewinde versehen ist.
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2. Innenmeßgerät gemäß Ansprüchen I und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungen der Meßleisten im Inneren des Meßkopfes zum Teil offen sind.