DE9210719U1 - Türschloß - Google Patents
TürschloßInfo
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- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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- E05B81/02—Power-actuated vehicle locks characterised by the type of actuators used
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- E05B77/14—Specially controlled locking actions in case of open doors or in case of doors moved from an open to a closed position, e.g. lock-out prevention or self-cancelling
- E05B77/16—Preventing locking with the bolt in the unlatched position, i.e. when the door is open
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- E05B83/00—Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
- E05B83/36—Locks for passenger or like doors
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Description
Anmelder:
SWF Auto-Electric GmbH
Stuttgarter Str. 119
7120 Bietigheim-Bissingen
PE 3100 A 13 283
Titel: Türschloß
3826 064 S/bö 25.6.1992 (92/34)
Die Erfindung betrifft ein Türschloß, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem Schloßblech, mit einer daran
gelagerten und eine Aufnahme für ein Schließelement aufweisenden Drehfalle, mit einer Sperrklinke für die
Drehfalle und mit einem Auslösehebel, über den die Sperrklinke von der Drehfalle wegschwenkbar ist und dessen Kopplung mit
der Sperrklinke durch einen zwischen einer ersten und einer zweiten Position umstellbaren Verriegelungshebel lösbar ist,
wobei der Auslösehebel mit einer festen Achse bzgl. des Schloßblechs drehbar an diesem gelagert ist und an dem
Auslösehebel im Abstand zur Drehachse des Auslösehebels ein
Zwischenhebel drehbar gelagert ist, der im Abstand zu seiner drehachse an der Sperrklinke angreift und der in der ersten
Dosition des Verriegelungshebels gegenüber dem Auslösehebel festgelegt und in der zweiten Position des Verriegelungshebels
frei gegenüber dem Auslösehebel verschwenkbar ist, und der Verriegelungshebel von einem Schließzylinder oder einem
Betätigungselement im Innern eines Fahrzeugs aus über einen Betätigungshebel umstellbar ist, wobei Verriegelungshebel und
Betätigungshebel mit Leerweg miteinander gekoppelt sind.
Aus der EP-OS 304 357 ist ein Türschloß für Kraftfahrzeuge U
bekannt. Bei einem derartigen Türschloß besitzt der Auslösehebel eine erste längliche Aussparung, in die die
Sperrklinke mit einem Zapfen eingreift. Eine zweite winkelförmige Aussparung des Auslösehebels nimmt einen Zapfen
des Verriegelungshebels auf. Je nach Stellung des Verriegelungshebels ist der Auslösehebel um den Zapfen des
Verriegelungshebels oder um den Zapfen der Sperrklinke schwenkbar. Im ersten Fall wird bei einer Verschwenkung des
Auslösehebels die Sperrklinke von der Drehfalle gelöst, so daß die Tür geöffnet werden kann. Im zweiten Fall ist ein Bewegen
der Sperrklinke nicht möglich, so daß die Tür nicht geöffnet werden kann und demnach verriegelt bleibt.
Bei diesem bekannten Schloß ist der Verriegelungshebel verhältnismäßig groß und schwer. Er trägt den in die eine
Aussparung des Auslösehebels hineingreifenden Bolzen, der
zusätzliches Gewicht bedeutet. Schließlich wird bei dem bekannten Schloß während jeder Verstellung des
Verriegelungshebels auch eine Handhabe bewegt, mit der die Fahrzeugtür vom Innern des Fahrzeugs aus verriegelt und
entriegelt werden kann.
Mit der DE-OS 40 28 992 ist ein Türschloß bekannt geworden,
mit dem diese Nachteile überwunden worden sind. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß mit dem letztgenannten Türschloß
zwar eine Verriegelung der Tür jedoch keine Diebstahlsicherung der Tür möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte Türschloß, welches aus der DE-OS 40 28 992 bekannt
ist, dahingehend weiterzubilden, daß auch mit einem derartigen Türschloß eine Diebstahlsicherung der Tür ermöglicht werden
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Betätigungselement über eine Kupplung mit dem Betätigungshebel verbunden ist.
Das Betätigungselement kann beim erfindungsgemäßen Türschloß
auf einfache Weise mittels der Kupplung mit dem Betätigungshebel entweder verbunden oder abgekoppelt werden
oder über die Kupplung derart angesteuert werden, daß das Betätigungselement den Betätigungshebel entweder ansteuert
oder diesen unbeeinflußt läßt. Es kann also im einen Fall mit dem Betätigungselement der Betätigungshebel bewegt werden,
wobei im anderen Fall der Betätigungshebel in Ruhe bleibt. Über diese Einrichtung ist eine wirksame Diebstahlsicherung
geschaffen worden, mit der z.B. verhindert wird, daß bei eingeschlagener Seitenscheibe das Fahrzeug von innen geöffnet
werden kann.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß die Kupplung über einen Schwenkhebel lösbar ist. Bei dieser Ausführungsform wird
das Betätigungselement vollständig vom Betätigungshebel gelöst, so daß in der ausgekuppelten Stellung das
Betätigungselement bzgl. des Betätigungshebels leer läuft. Dies hat den Vorteil, daß auf den Betätigungshebel keinerlei
Kräfte übertragen werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Kupplung sieht vor, daß das Betätigungselement an seinem dem Betätigungshebel
zugewandten Ende ein Langloch aufweist, in dem ein die Verbindung mit dem Betätigungshebel herstellender Bolzen
verfahrbar ist. Über diesen Bolzen wird die Verbindung zwischen Betätigungselement und Betätigungshebel hergestellt.
Dabei kann der Bolzen im Langloch des Betätigungselements verfahren, wobei er in der einen Extremlage die Verbindung
zwischen Betätigungselement und Betätigungshebel herstellt und in seiner anderen Extremlage den Betätigungshebel vom
Betätigungselement löst.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist der Bolzen über einen Schwenkhebel ein- bzw. ausrückbar. Über diesen Schwenkhebel
wird also die Verbindung hergestellt bzw. die Verbindung zwischen Betätigungselement und Betätigungshebel gelöst.
Vorteilhaft rückt der Bolzen in gekuppeltem Zustand in eine Gabel des Betätigungshebels ein. Dabei weist die Öffnung der
Gabel vorteilhafterweise in die gleiche Richtung wie das Langloch des Betätigungselements. Der Eingriff in eine Gabel
ist auf einfache Weise möglich und in eingefahrenem Zustand kann der Bolzen Kräfte in zur Einschubrichtung senkrechten
Richtungen übertragen, ohne daß dieser in der gabelförmigen Öffnung verriegelt werden muß. Vorteilhafterweise gibt der
Bolzen in ausgekuppeltem Zustand, in dem er sich außerhalb der gabelförmigen Öffnung des Betätigungshebels befindet, diesen
frei.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß das
Betätigungselement an einem Schwenkhebel angreift, dessen eines Ende schwenkbar am Betätigungshebel gelagert ist und
dessen anderes Ende von einem Stützhebel Untergriffen ist. Durch die einseitige Unterstützung des Schwenkhebels können
Schwenkbewegungen dieses Hebels auf den daran befestigten Betätigungshebel übertragen werden. Auf diese Weise können
also Bewegungen des Betätigungselements über den Schwenkhebel an den Betätigungshebel übergeleitet werden.
Vorteilhaft ist in gekuppeltem Zustand, das andere Ende des Schwenkhebels vom Stützhebel Untergriffen, so daß die vom
Betätigungselement eingeleitete Bewegung auf den Betätigungshebel übertragen wird. Im ausgekuppelten Zustand
ist das andere Ende des Schwenkhebels vom Stützhebel nicht Untergriffen, so daß dieses Ende die vom Betätigungselement
eingeleitete Bewegung ausführen kann. Im ersteren Fall ist das unterstützte Ende des Schwenkhebels starr und die vom
Betätigungselement eingeleitete Bewegung wird über das gegenüberliegende Ende des Schwenkhebels an den
Betätigungshebel übertragen. Im zweiten Fall ist das zuvor unterstützte Ende frei und führt die vom Betätigungselement
eingeleiteten Bewegungen aus. In diesem Falle werden die Bewegungen nicht an den Betätigungshebel übertragen.
Vorteilhafterweise ist das andere Ende, welches vom Stützhebel unterstützt wird, über einen Zapfen in einem Langloch, z.B.
des Schließbleches geführt. Hierdurch wird eine ausreichende Fixierung des Schwenkhebels erzielt, so daß dieser lediglich
zwischen definierten Positionen verschwenken kann.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß
der Stützhebel als L-Hebel ausgebildet ist, wobei in der einen Stellung der eine Schenkel das andere Ende des Schwenkhebels
und in der anderen Stellung der andere Schenkel eine Schulter des Betätigungshebels unterstützen und jeweils gegen eine
Verlagerung sichern. Auf diese Weise wird also die Schwenkbewegung des Schwenkhebels gezielt gesteuert, wobei er
in einem Falle entgegen des Uhrzeigersinns verschwenkt, und im anderen Falle im Uhrzeigersinn. Außerdem wird in der einen
Schwenkstellung des Stützhebels der Betätigungshebel gegen eine Verschwenkung arretiert.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind der Betätigungshebel und das Betätigungselement permanent miteinander verbunden. Dies
hat den Vorteil, daß ein Lagerspiel so gering wie möglich gehalten werden kann, so daß der Betätigungshebel bzw. der
Schwenkhebel gezielt vom Betätigungselement ansteuerbar sind.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter
Bezugnahme auf die Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele im einzelnen wiedergegeben sind. Dabei
zeigen:
Fig. 1 die erste Ausführung ohne Blockierhebel für
den Verriegelungshebel;
Fig. 2 die zweite Ausführung mit einem
Blockierhebel für den Verriegelungshebel;
Fig. 3 eine vergrößerte Wiedergabe einer ersten
Ausführungsform einer Diebstahlsicherung, insbesondere eine detaillierte Wiedergabe
des Ausschnitts III gemäß der Fig. 1 und 2;
Fig. 4 eine vergrößerte Wiedergabe einer zweiten
Ausführungsform einer Diebstahlsicherung, insbesondere eine detaillierte Wiedergabe
des Ausschnitts IV gemäß der Fig. 1 und 2;
Fig. 5 ein elektromotorisches Stellelement in einer
ersten Endlage; und
Fig. 6 ein elektromotorisches Stellelement in einer
zweiten Endlage.
Das in den Fig. 1 und 2 gezeigte Türschloß ist für den Einbau in Türen eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Es kann ohne
weiteres im Zusammenhang mit einer zentralen Türverriegelungsanlage verwendet werden, wobei dann jedem
Türschloß bevorzugt ein elektromotorisches Stellelement gemäß den Fig. 5 und 6 zugeordnet ist.
Die Türschlösser nach den Fig. 1 und 2 umfassen ein Schloßblech 10, an dem alle in den Fig. sichtbaren Teile des
Schlosses montiert sind. Auf einem Stehbolzen 11 ist drehbar die Drehfalle 12 gelagert, die mit ihrem Maul 13 einen
Schließbolzen 14 fassen kann, der an einer Türsäule des Kraftfahrzeugs befestigt ist.
An dem Schloßblech 10 ist weiterhin über einen Bolzen 15 eine
Sperrklinke 16 drehbar gelagert, die von einer Feder 17 in
Richtung auf die Drehfalle 12 zu belastet ist und die Drehfalle 12 in einer Vorschließstellung und in einer in den
Figuren gezeigten Hauptschließstellung sperrt, so daß sich die Drehfalle 12 nicht drehen und den Schließbolzen 14 freigeben
kann.
Auf demselben Bolzen 15 wie die Sperrklinke 16 ist ein Auslösehebel 20 drehbar gelagert, der zum Lösen der
Sperrklinke 16 der Drehfalle 12 und damit zum Öffnen der Fahrzeugtür entweder von einem äußeren Türgriff 21 oder von
einem inneren Türgriff 22 in Richtung des Pfeiles A verschwenkt werden kann. Von den Stellen aus gesehen, an denen
über die beiden Türgriffe 21 und 22 am Auslösehebel 20 angegriffen wird, ist jenseits des Bolzens 15 ein zweiarmiger
Zwischenhebel 23 an dem Auslösehebel 20 schwenkbar gelagert, der mit seinem einen Arm 24 unter einen Anschlag 25 der
Sperrklinke 16 reicht und der sich mit seinem anderen Arm 26 in Richtung auf den Bolzen 15 und darüberhinaus entlang einer
Seitenkante des Auslösehebels 20 erstreckt. Zum Türschloß gehört weiterhin ein Verriegelungshebel 30, der zwischen zwei
Positionen hin- und herverstellt werden kann, in denen er an schloßblechfesten Anschlägen 31 anliegt. In der einen Position
zeigt der Verriegelungshebel 30 in etwa zum Bolzen 15 und liegt mit seinem verschwenkbaren Ende vor dem Arm 26 des
Zwischenhebels 23. In dieser Position des Verriegelungshebels 30 kann sich der Zwischenhebel 23 nicht relativ zum
Auslösehebel 20 verdrehen. In der anderen Position des
Verriegelungshebels 30, die in den Fig. 1 und 2 mit
gestrichelten Linien eingezeichnet ist, befindet sich der Verriegelungshebel 30 außerhalb des möglichen
Bewegungsbereichs des Zwischenhebels 23.
Wenn in der mit durchgehenden Linien gezeichneten Position des Verriegelungshebels 30 der Auslösehebel 20 in Richtung des
Pfeiles A verschwenkt wird, wird der Zwischenhebel 23 durch den Verriegelungshebel 30 daran gehindert, sich relativ zum
Auslösehebel 20 zu drehen. Der Zwischenhebel 23 hebt deshalb mit seinem Arm 24 die Sperrklinke 16 an, so daß die Drehfalle
12 frei wird und die Tür des Kraftfahrzeugs geöffnet werden kann. Die erwähnte Position des Verriegelungshebels 30
entspricht also einem entriegelten Türschloß.
Nimmt der Verriegelungshebel 30 dagegen die andere Position ein, so verdreht sich der Zwischenhebel 23 relativ zum
Auslösehebel 20, wenn dieser in Richtung des Pfeils A verschwenkt wird. Denn die Sperrklinke 16 setzt aufgrund der
Feder 17 und aufgrund der Reibkraft zwischen ihr und der Drehfalle 12 einem Abheben von der Drehfalle einen Widerstand
entgegen, der von dem nun frei drehbar auf dem Auslösehebel gelagerten Zwischenhebel 23 nicht überwunden werden kann. Die
gestrichelte Position des Verriegelungshebels 30 entspricht also einem verriegelten Türschloß.
Der Verriegelungshebel 30 ist zwischen seinen beiden
Positionen von einem Betätigungshebel 32, der mit dem
Schließzylinder des Türschlosses und der mit dem Innentürgriff verbunden ist, umgriffen. Der Betätigungshebel 32 ist auf
einem Bolzen 34 am Schloßblech 10 drehbar gelagert, wobei seine Drehachse einen Abstand von der Drehachse des
Verriegelungshebels 30 besitzt. Der Betätigungshebel 32 ist C-förmig gestaltet und umgreift den Verriegelungshebel 30 mit
einem Leerweg, der es ihm ermöglicht nach einer Verstellung des Verriegelungshebels 30 wieder in eine neutrale Mittellage
zurückzukehren ohne dabei den Verriegelungshebel 30 wieder zurückzustllen. Der Betätigungshebel 32 wird durch eine Feder
35 in die neutrale Mittellage zurückgezogen und mit der Rastfeder 36 darin verrastet. Durch den Versatz der Drehachse
34 des Betätigungshebels 32 zur Drehachse des Verriegelungshebels 30 erhält man eine Übersetzung in den
Schwenkwinkeln.
Die beiden Türgriffe 21 und 22 sind mit dem Auslösehebel 20 jeweils über einen Bolzen 40 und ein Langloch 41 gekoppelt, in
die die Bolzen 40 eingreifen. Der Leerweg zwischen den Bolzen 40 und Langlöchern 41 gewährleistet, daß bei einer Betätigung
des einen Türgriffs nur der Auslösehebel 20, jedoch nicht auch der andere Türgriff bewegt wird. Der Bolzen 40 zwischen dem
Türgriff 21 und dem Auslösehebel 20 befindet sich in der Ruhestellung am Ende des Langlochs 41. Der Bolzen 40 zwischen
dem Türgriff 22 und dem Auslösehebel 20 nimmt dagegen eine Lage zwischen den beiden Enden des entsprechenden Langlochs
ein. Auf diese Weise kann der Betätigungshebel 32 zum Ver-
bzw. Entriegeln der Tür vom Türgriff 22 aus bewegt werden,
ohne daß zunächst der Auslösehebel 20 verschwenkt wird. Bei einer Betätigung des Türgriffs 22 über das für eine
Entriegelung der Tür notwendige Maß hinaus wird auch der Auslösehebel 20 verschwenkt. Es ist also möglich, mit dem
Innentürgriff sowohl die Tür zu ver- bzw. zu entriegeln, aber auch die Tür zunächst zu entriegeln und dann zu öffnen.
Soweit bisher beschrieben, stimmen die beiden Ausführungen
eines Türschlosses nach den Fig. 1 und 2 vollkommen überein. Bei der Ausführung nach Fig. 2 ist nun jedoch zusätzlich dafür
gesorgt, daß der Verriegelungshebel 30 bei geöffneter Tür nicht in die Position gebracht werden kann, die einer
Verriegelung entspricht. Dafür ist ein Blockierhebel 42 vorhanden, der von einer Feder 4 3 mit seinem einen Arm gegen
die Drehfalle 12 gedrückt wird. Der Verriegelungshebel 30 ist gegenüber der Ausführung nach Fig. 1 mit einem zweiten Arm
versehen, der bei ganz geschlossener Tür an dem zweiten Arm des Blockierhebels 42 vorbeibewegt werden kann. Ist die Tür
dagegen nicht ganz geschlossen, befindet sich der zweite Arm des Blockierhebels 4 2 vor dem Arm 44 des Verriegelungshebels
30 und verhindert, daß der Verriegelungshebel 30 in die Position gebracht werden kann, die einer verriegelten Tür
entspricht. Da die Drehfalle 12 sich um einen recht großen Winkel drehen kann, ist für den Blockierhebel 42 ein
schloßblechfester Anschlag 45 vorhanden, aufgrund dessen der
Blockierhebel 42 der Drehfalle 12 nur innerhalb eines bestimmten Winkelbereichs folgt.
Die Fig. 3 zeigt in schematischer Weise den Ausschnitt III
gemäß der Fig. 1 und 2 in vergrößertem Maßstab, wobei der Verriegelungshebel 30 als Doppelschenkelhebel ausgebildet ist
und eine L-förmige Gestalt aufweist, wie es z.B. in Fig. 2 dargestellt ist. Die Gestalt des Verriegelungshebels 30 ist
jedoch für die nachfolgend erläuterte Funktion der Diebstahlsicherung unerheblich. Für diese
Diebstahlsicherungsfunktion ist der Türgriff 22 mit einem sich in Bewegungsrichtung (Pfeil 85) erstreckenden Element 86
versehen, welches zwischen zwei Lagern 87 derart geführt ist, daß es sich in Richtung des Pfeils 85 bewegen kann. Dieses
Element 86 besitzt an seinem freien Ende einen verbreiterten Fortsatz 88, in dem sich ein quer zum Pfeil 85 erstreckendes
Langloch 89 vorgesehen ist. In diesem Langloch 89 ist ein Bolzen 90 gelagert, der in dem Langloch 89 von der linken
Endlage, die mit durchgezogenen Linien dargestellt ist, in die rechte Endlage, die mit gestrichelten Linien wiedergegeben
ist, verschwenkbar ist. Hierfür ist ein Schwenkhebel 91 vorgesehen, der in einem Lager 92 schwenkbar gelagert ist. Der
Schwenkhebel 91 umgreift den Bolzen 90 mit einer Gabel 93, die nach unten offen ist. Dieser Schwenkhebel 91 ist ebenfalls
zwischen zwei Extremlagen verschwenkbar, wobei die eine Extremlage mit durchgezogenen und die andere Extremlage mit
gestrichelten Linien wiedergegeben ist. Der Bolzen 90 wird schließlich noch von einem gabelförmigen Fortsatz 94 des
Betätigungshebels 32 umgriffen, wobei sich der gabelförmige Schlitz 95 des Fortsatzes 94 im wesentlichen in Richtung des
Langlochs 89 erstreckt. Außerdem weist der Schlitz 95 eine geringere Länge als das Langloch 89 auf. Dabei ist die Länge
des Schlitzes 95 so bemessen, daß der Bolzen 90 in seiner rechts, d.h. mit gestrichelten Linien wiedergegebenen Endlage,
vollständig aus dem Schlitz 95 heraustritt. Schließlich ist der Betätigungshebel 32 mit einem weiteren Fortsatz 96
versehen, der sich in etwa parallel zum Schwenkhebel 91 erstreckt und der so angeordnet ist, daß er an dem
Schwenkhebel 91 anliegt bzw. nahezu anliegt, wenn sich der Schwenkhebel 91 in seiner rechten Extremlage, die mit
gestrichelten Linien dargestellt ist, befindet. Dieser Fortsatz 96 bewirkt, daß bei einer Verschwenkung des
Betätigungshebels 32 um den Bolzen 34 in Richtung des Uhrzeigersinns der Schwenkhebel 91 aus der rechten Extremlage
in die linke Extremlage verschwenkt wird, indem der Fortsatz 96 diesen Verschwenkhebel 91 verdrängt.
Die in der Figur 3 gezeigte Stellung des Bolzens 90 und des Schwenkhebels 91 stellt die gegen Diebstahl nicht gesicherte
Lage dar. In dieser Position ist der Betätigungshebel 32 über den Bolzen 90 mit dem Element 96 verbunden, so daß er über den
Türgriff 22 betätigt werden kann. Über den Türgriff 22 kann also der Betätigungshebel 32 verschwenkt und der
Verriegelungshebel 30 aus seiner mit durchgezogenen Linien dargestellten Position in seine mit gestrichelten Linien
dargestellte Position verschwenkt werden.
Wird über den Schwenkhebel 91 der Bolzen 90 in seine rechte
Endlage bewegt, so ist das Element 96 vom Betätigungshebel 92 abgekoppelt, da der Bolzen 90 aus dem Eingriffsbereich des
Schlitzes 95 des Fortsatzes 94 des Betätigungshebels 32 genommen worden ist. Eine Betätigung des Elements 86 in
Richtung des Pfeils 85 wird nicht mehr auf den Betätigungshebel 32 übertragen. Dieser verbleibt in seiner
augenblicklichen Lage. Durch Betätigung des Türschlosses wird der Schwenkhebel 91 über den Fortsatz 96 wieder zurück in die
mit durchgezogenen Linien dargestellte Position verlagert.
Bei dem in der Fig. 4 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel ist der Türgriff 22 mit einem Schwenkhebel 97 verbunden, der
seinerseits über eine Lagerstelle 98 mit dem Betätigungshebel 32 verbunden ist. Das gegenüberliegende Ende des Schwenkhebels
97 ist mit einem Bolzen 99 versehen, der in einem Langloch 100, z.B. des Schloßblechs 10, läuft. Unterhalb des Bolzens
befindet sich das Lager 92 eines L-förmigen Stützhebels 101, dessen einer Schenkel 102 direkt unter den Bolzen 99 greift.
In dieser in der Fig. 4 wiedergegebenen Lage wird der Schwenkhebel 97 bei einer Betätigung des Türgriffs 22 in
Richtung des Pfeils 85 um den Bolzen 99, der vom Schenkel 102 im Langloch 100 arretiert ist, verschwenkt, wobei der
Betätigungshebel 32 über die Lagerstelle 98 mitgenommen wird. Der Betätigungshebel 3 2 kann also den Verriegelungshebel 30
bewegen.
Nimmt der Stützhebel 101 die mit gestrichelten Linien gezeichnete andere Extremlage ein, dann ist der Bolzen 99
nicht mehr vom Schenkel 102 Untergriffen und daher frei im Langloch 100 beweglich. Andererseits untergreift der Schenkel
103 die Lagerstelle 98 des Schwenkhebels 97 und des Betätigungshebels 32 und arretiert dadurch ein Verschwenken
des Betätigungshebels 32. Wird in dieser Position des Schwenkhebels 97 der Türgriff 22 in Richtung des Pfeils 85
bewegt, dann verschwenkt der Schwenkhebel 97 um die Lagerstelle 98, wobei der Bolzen 99 sich entlang des Langlochs
100 bewegt. Der Betätigungshebel 32 bleibt in diesem Fall in Ruhe.
Die Figuren 3 und 4 zeigen zwei bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Diebstahlsicherung, die einfach
aufgebaut und dennoch sehr wirkungsvoll ist.
Normalerweise wird der Verriegelungshebel 30 zwischen seinen beiden Positionen von dem in den Fig. 5 und 6 gezeigten
Stellelement 50 bewegt. Dieses ist in einem Gehäuse 51 untergebracht und unmittelbar am Schloßblech 10 befestigt. Der
Verriegelungshebel 30 sitzt direkt auf der Abtriebswelle 52 des Stellelements 50, die im Gehäuse 51 drehbar gelagert ist.
Diese Integration des Stellelements 50 in das Schloß und die Zusammenfassung des Stellelements 50 mit dem Schloß zu einer
Baueinheit ist besonders vorteilhaft. Es ist leicht einzusehen, daß das Stellelement 50 an der Rückseite des
Schloßblechs 10 befestigt sein kann und sich die Abtriebswelle 52 durch das Schloßblech 10 hindurch nach vorne erstreckt. Die
unmittelbare Wirkung des Stellelements 50 auf den auf der Abtriebswelle 52 sitzenden Verriegelungshebel 30 hilft
Wirkungsgradverluste in zusätzlichen Lagerstellen zu vermeiden, so daß das Stellelement 50 sehr klein bauen kann.
Zu dem Stellelement 50 gehört ein kleiner Elektromotor 53, dessen Ankerwelle 54 aus dem Motorengehäuse 55 herausragt und
eine Schnecke 56 trägt. Mit dieser kämmt ein Schneckenrad 57, das mit einem Exzenterzapfen 58 versehen ist. Über eine
Koppelstange 59, die drehbar auf dem Exzenterzapfen 58 gelagert ist, ist ein Schwinkhebel 60 antreibbar, der
verdrehsicher mit der Abtriebswelle 52 verbunden ist. Über den Exzenterzapfen 58, die Koppelstange 59 und den Schwinghebel
wird die Bewegung des sich jeweils um 180° drehenden Schneckenrads 57 in eine pendelnde Bewegung der Abtriebswelle
52 umgewandelt.
Der Elektromotor 53 wird über einen elektrischen Schalter eingeschaltet, der ebenfalls in das Schloß integriert ist, und
der durch ein Verschwenken des Betätigungshebels 32 in der Fahrer- oder Beifahrertür eines Kraftfahrzeugs umgeschaltet
wird. Das Schaltglied des Schalters ist mit der Abtriebswelle 52 gekoppelt, so daß es auch vom Elektromotor 53 umgeschaltet
werden kann. Jedem Stellelement 50 ist außerdem in nicht näher dargestellter Weise ein Endschalter zugeordnet, dessen
Schaltglied mit dem Schneckenrad 57 gekoppelt ist und der den Elektromotor 53 jeweils nach einer halben Umdrehung des
Schneckenrads 57 in einer solchen Position des Exzenterzapfens 58 abschaltet, die einer Position des Verriegelungshebels 30
an einem der Anschläge 31 entspricht. Näher beschrieben und dargestellt ist eine solche Schaltanordnung z.B. in der DE-PS
28 44 674.
Damit der Verriegelungshebel 30 nicht aufgrund von Erschütterungen des Kraftfahrzeugs die Position, in die er
verstellt worden ist, verläßt, ist zwischen ein Schneidenlager 65 am Schwinghebel 60 und einem Schneidenlager 66, das bzgl.
des Gehäuses 51 fest angeordnet ist, in Form einer Blattfeder 67 eine Übertotpunktfeder eingespannt, die die Positionen des
Schwinghebels 60 und damit der Abtriebswelle 52 und des Verriegelungshebels 30 stabilisiert.
Die Koppelstange 59 und der Schwinghebel 60 sind über eine U-förmige Schenkelfeder 68 miteinander gekoppelt, die mit den
abgewinkelten Enden 69 ihrer Schenkel 70 in ein Langloch 71 der Koppeltange 59 eingreift. Die Breite des Langlochs 71
entspricht etwa dem Durchmesser des Drahtes, aus dem die Schenkelfeder 68 geformt ist. Die abgewinkelten Enden 69 der
Schenkelfeder 68 ragen außerdem in ein Fenster 72 des Schwinghebels 60, das wegen der Verschwenkbarkeit des
Schwinghebels 60 und der Koppelstange 59 gegeneinander in etwa die Form einer 8 besitzt.
An der Koppelstange 59 ist drehbar ein Rasthebel 75 gelagert, der aus Kunststof gefertigt ist und der mit einem Gleitarm 76
an einer Steuerkurve 77 anliegt, die sich außen am
Exzenterzapfen 58 befindet und die zwei sich diametral gegenüberliegende Einbuchtungen 78 aufweist. Über einen
Federarm 79 stützt sich der Rasthebel 75 an der Koppelstange 59 ab. Der Rasthebel 75 besitzt außerdem eine Rastkurve mit
einer Rastaufnahme 80, zu der hin die Rastkurve in zwei Flanken 81 ansteigt, die steil in die Rastaufnahme 80
abfallen. Der Rastarm 79 sorgt dafür, daß der Gleitarm 76 der Steuerkurve 77 am Exzenterzapfen 58 folgt, und in den
Ruhelagen des Stellelements 50 in eine der Einbuchtungen 78 eintaucht. In dieser Position des Rasthebels 75 gegenüber der
Koppelstange 59 liegt die Rastaufnahme 80 des Rasthebels 75 über dem Langloch 71 in der Koppelstange 59. Sobald der
Exzenterzapfen 58 eine Ruhelage verlassen hat, wird der Gleitarm 76 des Rasthebels 75 aus der entsprechenden
Einbuchtung 78 gehoben und dadurch der Rasthebel 75 bzgl. der Koppelstange 59, betrachtet nach den Fig. 5 und 6, im
Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß die Rastaufnahme 80 aus dem Bereich des Langlochs 71 gerät.
Im normalen Betrieb liegen die Enden 69 der Schenkelfeder 68 sowohl an den Schmalseiten des Langlochs 71 als auch an den
entsprechenden Kanten des Fensters 72 im Schwinghebel 60 an. Die Schenkelfeder 68 ist dann schon leicht vorgespannt. Wird
nun, ausgehend von dem Zustand nach Fig. 5 der Elektromotor eingeschaltet, so nimmt die Koppelstange 59 das eine Ende 69
der Schenkelfeder 68 und über diese und deren anderes am
Schwinghebel 60 anliegendes Ende 69 auch den Schwinghebel 60
mit. Die Lage der Enden 69 in dem Langloch 71 der Koppelstange
59 ändert sich dabei nicht. Der Rasthebel 75 wird verschwenkt, was jedoch im Normalbetrieb ohne Funktion bleibt. Nach einer
halben Umdrehung des Schneckenrads 57 ist der Schwinghebel 60 in die in Fig. 6 gezeigte Lage verstellt. Der
Verriegelungshebel 30 des Schlosses ist von einer Position in die andere Position umgestellt worden. Dabei entspricht z.B.
der Zustand des Stellelements nach Fig. 5 einer verriegelten, der Zustand des Stellelements nach Fig. 6 einer entriegelten
Tür.
Fällt aus irgendeinem Grund der Elektromotor 53 aus, so kann der Verriegelungshebel 30 noch von Hand verstellt werden, da
die Koppelstange 59 und der Schwinghebel 60 über die Schenkelfeder 68 miteinander verbunden sind. Ausgehend von dem
Zustand nach Fig. 5 wird bei einer Verschwenkung des Schwinghebels 60 im Uhrzeigersinn von dem Schwinghebel 60 das
eine Ende 69 der Schenkelfeder 68 mitgenommen, während das andere am Ende des Langlochs 71 der Koppelstange 59 verbleibt.
Die Schenkelfeder 68 wird stärker vorgespannt, bis schließlich am Ende des Schwenkwegs des Schwinghebels 60 das mitbewegte
Ende 69 der Schenkelfeder 68 in die Rastaufnahme 80 des Rasthebels 75 einrastet. Bleibt die Fehlfunktion des
Elektromotors 53 länger bestehen, so kann im folgenden der Schwinghebel 60 von Hand verschwenkt werden, ohne daß dem die
Schenkelfeder 68 einen Widerstand entgegensetzen wird. Ist der
Elektromotor 53 in der anderen Ruhelage blockiert, so wird das
andere Ende 69 der Schenkelfeder 68 mit dem Rasthebel 75 verrastet und der Schwinghebel 60 kann im folgenden ebenfalls
ohne den Widerstand der Schenkelfeder 68 leicht von Hand verschwenkt werden.
Die Kopplung der Koppelstange 59 mit dem Schwinghebel 60 über
die Schenkelfeder 68 erlaubt es umgekehrt auch dem Elektromotor 53, sich zu drehen, wenn der Schwinghebel 60 oder
der Verriegelungshebel 30 gegen ein Bewegen blockiert sind. Ausgehend von dem Zustand nach Fig. 5 wird z.B. bei einer
Blockierung des Schwinghebels 60 das eine Ende 69 der Schenkelfeder 68 von der Koppelstange 59 mitgenommen, wenn
sich der Elektromotor 53 dreht. Kurz vor Erreichen der anderen Endlage rastet das andere Ende 69 der Schenkelfeder 68 in die
Rastaufnahme 80 des Rasthebels 75 ein. Die Schenkelfeder 68 übt somit in dieser Lage keine Kraft mehr auf die Koppelstange
59 und damit den Exzenterzapfen 58 und das Schneckenrad 57 aus. Weil sich der Motor 53 trotz der Blockierung des
Schwinghebels 60 drehen kann, bleibt die Lage des Exzenterzapfens 58 und der Koppelstange 59 immer synchron zu
den entsprechenden Getriebeteilen in den anderen Türen eines mit einer zentralen Türverriegelungsanlage ausgestatteten
Kraftfahrzeugs. Außerdem ist gewährleistet, daß der
Elektromotor in seiner Ruhelage wieder vom Bordnetz des Fahrzeugs getrennt wird und nicht durchbrennt.
Es sei noch erwähnt, daß der Elektromotor 53 auch über eine
elektronische Steuerung jeweils nur für eine bestimmte kurze
Zeit an Spannung gelegt werden kann. In diesem Fall besteht keine Gefahr, daß der Motor durchbrennt. Die Schenkelfeder 68
gewährleistet jedoch nach wie vor die Synchronizität aller Elektromotoren in den verschiedenen Kraftfahrzeugtüren. Die
Spannung kann von dem elektronischen Steuergerät jeweils mit umgekehrten Vorzeichen an den Elektromotor 53 angelegt werden,
so daß das Schneckenrad 57 nicht rundläuft, sondern für die Verriegelung der Tür in die eine Drehrichtung und für die
Entriegelung in die andere Drehrichtung angetrieben wird, wobei der Drehwinkel jeweils 180° beträgt und durch Anschläge
begrenzt ist.
Claims (12)
1. Türschloß, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einem
Schloßblech (10), mit einer daran gelagerten und eine Aufnahme (13) für ein Schließelement (14) aufweisenden
Drehfalle (12), mit einer Sperrklinke (16) für die Drehfalle (12) und mit einem Auslösehebel (20), über den
die Sperrklinke (16) von der Drehfalle (12) wegschwenkbar ist und dessen Koppelung mit der Sperrklinke (16) durch
einen zwischen einer ersten und einer zweiten Position umstellbaren Verriegelungshebel (30) lösbar ist, wobei der
Auslösehebel (20) mit einer festen Achse (15) bzgl. des Schloßblechs (10) drehbar an diesem gelagert ist und daß
an dem Auslösehebel (20) im Abstand zur Drehachse (15) des Auslösehebels (20) ein Zwischenhebel (23) drehbar gelagert
ist, der im Abstand zu seiner Drehachse an der Sperrklinke (16) angreift und der in der ersten Position des
Verriegelungshebels (30) gegenüber dem Auslösehebel (20) festgelegt und in der zweiten Position des
Verriegelungshebels (30) frei gegenüber dem Auslösehebel (20) verschwenkbar ist, und daß der Verriegelungshebel
(30) von einem Schließzylinder oder einem Betätigungselement (22) im Innern eines Fahrzeugs aus über
einen Betätigungshebel (33) umstellbar ist, wobei Verriegelungshebel (30) und Betätigungshebel (32) mit
Leerweg miteinander gekoppelt sind, dadurch gekennzeichnet , daß das Betätigungselement (22) über eine
- 24 Kupplung mit dem Betätigungshebel (32) verbunden ist.
2. Türschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung über einen Schwenkhebel (91 bzw. 101) lösbar ist.
3. Türschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (22) an seinem dem
Betätigungshebel (32) zugewandten Ende ein Langloch (89) aufweist, in dem ein die Verbindung mit dem
Betätigungshebel (32) herstellender Bolzen (90) verfahrbar ist.
4. Türschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (90) über einen Schwenkhebel (91) ein- bzw.
ausrückbar ist.
5. Türschloß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (90) in gekuppeltem Zustand in eine Gabel
(95) des Betätigungshebels (32) einrückt.
6. Türschloß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (90) in ausgekuppeltem
Zustand den Betätigungshebel (32) freigibt.
7. Türschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (22) an einem Schwenkhebel (97)
angreift, dessen eines Ende schwenkbar am Betätigungshebel
(32) gelagert ist und dessen anderes Ende von einem Stützhebel (101) untergriffen ist.
8. Türschloß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im gekuppelten Zustand das andere Ende des Schwenkhebels (97)
vom Stützhebel (101) untergriffen ist, so daß die vom Betätigungselement (22) eingeleitete Bewegung auf den
Betätigungshebel (32) übertragen wird.
9. Türschloß nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß im ausgekuppelten Zustand das andere Ende des
Schwenkhebels (97) nicht untergriffen ist, so daß dieses Ende die vom Betätigungselement (22) eingeleitete Bewegung
ausführen kann.
10. Türschloß nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Ende über einen Zapfen (99)
in einem Langloch (100), z.B. des Schließbleches (10) geführt ist.
11. Türschloß nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützhebel (101) als L-Hebel
ausgebildet ist, wobei in der einen Stellung der eine Schenkel (102) das andere Ende des Schwenkhebels (97) und
in der anderen Stellung der andere Schenkel (103) eine Schulter des Betätigungshebels (32) unterstützt und gegen
eine Verlagerung sichert.
12. Türschloß nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (32) und das Betätigungselement (22) permanent miteinander verbunden
sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9210719U DE9210719U1 (de) | 1992-08-11 | 1992-08-11 | Türschloß |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9210719U DE9210719U1 (de) | 1992-08-11 | 1992-08-11 | Türschloß |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9210719U1 true DE9210719U1 (de) | 1992-12-10 |
Family
ID=6882544
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9210719U Expired - Lifetime DE9210719U1 (de) | 1992-08-11 | 1992-08-11 | Türschloß |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9210719U1 (de) |
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1992
- 1992-08-11 DE DE9210719U patent/DE9210719U1/de not_active Expired - Lifetime
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