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DE9003155U1 - Elektrohängebahn - Google Patents

Elektrohängebahn

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DE9003155U1
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DE
Germany
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auxiliary wheel
track
support element
wheel
electric
Prior art date
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DE9003155U
Other languages
English (en)
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Fredenhagen GmbH and Co KG
Original Assignee
Fredenhagen GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE9003155U1 publication Critical patent/DE9003155U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61CLOCOMOTIVES; MOTOR RAILCARS
    • B61C13/00Locomotives or motor railcars characterised by their application to special systems or purposes
    • B61C13/04Locomotives or motor railcars characterised by their application to special systems or purposes for elevated railways with rigid rails
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B13/00Other railway systems
    • B61B13/04Monorail systems

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Carriers, Traveling Bodies, And Overhead Traveling Cranes (AREA)

Description

Beschreibung
Elektrohängebahn
Die Neuerung bezieht sich auf eine Elektrohängebahn zum Transportieren und Positionieren von Lasten mit zumindest einem längs einer Laufbahn verfahrbaren motorgetriebenen Fahrwerk mit einem an der Laufbahn sich abstützenden Antriebsrad und zumindest einem den Reibschluß des Antriebsrades auf die Laufbahn beeinflussenden Hilfsrad.
Um in Fertigungsbetrieben an verschiedenen Orten innerhalb der Fertigungsanlage zu bearbeitende oder mit weiteren Teilen zu versehene Gegenstände zu transportieren, können Elektrohängebahnen -oder auch Einschienenhängebahnen genanntbenutzt werden.
Eine Transporteinheit kann dabei aus einem, zwei oder mehreren Fahrwerken bestehen, die über Traversen verbunden sind, von denen die zu transportierenden Gegenstände aufgenommen wie abgehängt werden.
Im Vergleich z.B. zum Schleppkettenförderer zeigt sich der Vorteil, daß jede Transporteinheit unabhängig von anderen betätigt werden kann. Nachteilig ist jedoch, daß nicht beliebige Steigungen überwunden werden können. Grundsätzlich sind
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Steigungen, sogenannte Vertikalförderungen, nur in dem Bereich von 6-8 Grad möglich.
Ursächlich dafür, daß höhere Steigungen nicht überwunden werden können, liegt in dem Umstand begründet, daß der Transport über Reibschluß erfolgt, so daß bei größeren Steigungen dieser nicht mehr ausreicht, die Steigung zu überwinden. Um Abhilfe zu schaffen, ist bereits vorgeschlagen worden, unterhalb der vorzugsweise als Doppel-T-Träger ausgebildeten Laufbahn ein Hilfsrad anzuordnen, durch das eine Kraft auf das Antriebsrad derart einwirkt, daß der Reibschluß erhöht wird.
Der DE-PS 474 234 ist ein Vorschlag zu entnehmen, bei dem ein Hilfsrad mit einer oberhalb der Laufbahn verlaufenden Hilfsschiene zusammenwirk, um über einen Doppelhebel das Antriebsrad auf die Laufbahn zu pressen.
Eine alternative Möglichkeit hierzu besteht darin, eine Laufbahn zu untersohlen und diesen Bereich mit Hilfsrädern wechselwirken zu lassen, um so die Anpreßkraft des Antriebsrades in Richtung auf die Laufbahn zu erhöhen.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, eine Elektrohängebahn der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß ohne konstruktive Veränderungen der Laufbahn oder dem Anordnen von Hilfsschienen sichergestellt ist, daß ein problemloses Durchfahren von Steigungen bzw. Gefallen möglich ist, wobei allein in diesen für den Transport kritischen Bereichen das Hilfsrad auf die Laufbahn derart einwirkt, daß der Reibschluß des Antriebsrades wesentlich erhöht wird.
Die Aufgabe wird neuerungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Hilfsrad starr mit einem die Last mittelbar oder unmittelbar aufnehmenden, um die Antriebsradachse oder eine parallel hierzu verlaufende Achse verschwenkbaren Tragelement verbunden ist, daß das Tragelement durch Schwerkraft ausrichtbar ist und daß in einer von einer vertikalen Ausrichtung
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abweichenden Stellung des Tragelementes das Hilfsrad mit der Laufbahn wechselwirkt.
Neuerungsgemäß erfolgt dann ein Wechselwirken des Hilfsrades mit der Laufbahn, wenn das Tragelement aufgrund einer Gewichtsverlagerung aus seiner normalen vertikal verlaufenden Stellung verschwenkt wird. Dies ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug -sei es ein Mono-, sei es ein Doppel- oder Mehrfachfahrzeug- eine Steigungs- bzw. Gefällstrecke durchfahren muß. In diesem Fall wird das Tragelement derart verschwenkt, daß das Hilfsrad, das von einer starr mit dem Tragelement verbundenen Halterung wie Befestigungslasche ausgeht, derart mit der Laufbahn wechselwirkt, daß der Anpreßdruck des Antriebsrades erhöht wird. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, daß auch ansonsten nicht durchfahrbare Steigungen bzw. Gefalle problemlos überwunden werden können.
Abweichend vom Stand der Technik sind weder parallel zu der Laufbahn verlaufende Hilfsschienen noch Untersohlungen ersterer erforderlich. Vielmehr wird die schwerkraftbedingte Ausrichtung des Tragelementes genutzt, wobei bei einem horizontalen Verfahren des Fahrwerkes sichergestellt ist, daß aufgrund der im wesentlichen vertikalen Ausrichtung der Längsachse des Tragelementes die von diesem ausgehenden Hilfsräder nicht mit der Laufbahn wechselwirken.
Um sowohl bei Steigungen als auch bei Gefallen gleichermaßen eine Erhöhung des Anpreßdruckes des Antriebsrades sicherzustellen, ist sowohl in als auch entgegen der Fahrtrichtung des Fahrwerkes je ein Hilfsrad vorgesehen, das von dem Tragelement ausgeht.
Die neuerungsgemäße Ausbildung zur Erhöhung des Reibeschlusses des Antriebsrades kann sowohl bei Mono- als auch bei Doppel- bzw. Mehrfachfahrzeugen zum Einsatz gelangen. Sofern Mehrfachfahrzeuge neuerungsgemäß ausgebildet sind, geht das Hilfsrad von einem Tragelement aus, das dem angetriebenen Fahrwerk zugeordnet ist.
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Insbesondere kann das Hilfsrad mit dem Unterflansch der Laufbahn wechselwirken, bei der es sich um ein I- bzw. Doppel-T-Profil handeln kann. Hierbei kann vorzugsweise das Hilfsrad an der Außenfläche des Unterflansches anliegen.
Auf eine weitere Funktion des insbesondere entgegen der Fahrtrichtung angeordneten Hilfsrades ist zu verweisen. So verhindert dieses "hintere Hilfsrad" ein Pendeln, also eine Instabilität des sich bewegenden Fahrwerks, wenn es fortwährend an der der Abstützfläche des Antriebsrads gegenüberliegenden Fläche anliegt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Neuerung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines horizontal bewegbaren
Monofahrzeuges,
Fig. 2 das Monofahrzeug nach Fig. 1 in einer Steigstrecke,
Fig. 3 das Monofahrzeug nach Fig. 1 in einer Gefällstrecke
und
Fig. 4 ein DoppeIfahrzeug in einer Steigstrecke.
In den Figuren, in denen gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, sind Ausschnitte von Elektrohängebahnen dargestellt. Entlang einer Laufbahn (10), die ein I- oder Doppel-T-Träger sein kann, ist ein einen Laufwerkrahmen aufweisendes Fahrwerk (14) bewegbar, das ein sich auf der Laufbahn (10), und zwar auf deren Oberflansch (16) abstützendes Antriebsrad (18) umfaßt, das über einen Elektromotor (12) antreibbar ist.
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Von dem Laufwerk (14) bzw. dessen Rahmen geht ein Tragelement (32) aus, an dem die zu transportierenden Lasten (34) befestigt werden. Das Tragelement bzw. der Tragarm (32) ist um eine parallel zur Achse (37) des Antriebsrads (18) oder um eine parallel zu dieser verlaufende Achse verschwenkbar ausgebildet. Von dem Tragarm (32) gehen Führungsrollen (20), (22), (24) und (26) aus, die sich an den Seitenflächen der Flansche (28) und (30) abstützen.
Von dem Tragelement (32) gehen des weiteren Halterungen wie Befestigungslaschen (36) und (38) starr aus, an denen Hilfsräder (40), (42) drehbar angeordnet sind.
Das Hilfsrad (40) weist dabei zu der Außenfläche (44) des Unterflanschs (28) dann einen Abstand auf, wenn das Laufwerk (14) entlang eines horizontal verlaufenden Abschnitts der Laufbahn (10) bewegt wird, so wie es der Fig. 1 zu entnehmen ist. Das Hilfsrad (42) wird infolge eines statischen Moments, das aus dem Gewicht des Motors (12) resultiert und das entgegen dem Uhrzeigersinn wirkt, an die Außenfläche des Unterflansches gedrückt, wodurch ein Pendeln des Laufwerks in Längsrichtung vermieden wird. Beim Anfahren des Fahrwerks, also bei einer Bewegung in Richtung des Pfeils (46) erhöht sich das am Tragarm (32) wirkende statische Moment entgegen dem Uhrzeigersinn. Hierbei wird der Anpreßdruck des Antriebsrads (18) auf die Fahrfläche (16) kurzzeitig erhöht, so daß das Anfahren des Monofahrzeuges gemäß Fig. 1 erleichtert wird.
Sofern das Monofahrzeug nach Fig. 1 eine Steigstrecke gemäß Fig. 2 durchfährt, ist das Tragelement (32) entsprechend der Schwerkraft bestrebt, sich in eine vertikale Position auszurichten. Dies wird jedoch durch das Hilfsrad (42) behindert, welches sich durch das Verschwenken des Tragelements (32) bedingt, verstärkt gegen die Außenfläche (44) des Unterflansches (28) der Laufbahn (10) andrückt. Hierdurch wird wiederum die Anpreßkraft des Antriebsrades (18) auf die Fahrfläche (16) des Oberflansches (30) erhöht. Somit wird sichergestellt, daß auch
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größere Steigungen problemlos von dem Monofahrzeug durchfahren werden können.
Gleiches gilt für Gefällstrecken, wie sie beispielhaft der Fig. 3 zu entnehmen sind. In diesem Fall ist der Tragarm (32) bestrebt, im Uhrzeigersinn zu verschwenken. Dies wird durch das Hilfsrad (40) behindert, welches sich folglich an die Außenfläche (44) des Unterflansches (28) andrückt. Hierdurch wird die Anpreßkraft des Antriebsrades (18) in Richtung auf die Abstützfläche (16) erhöht, wodurch wiederum sichergestellt ist, daß das Monofahrzeug problemlos die Gefällstrecke durchfahren kann.
Die den Fig. 1 bis 3 zu entnehmende konstruktive Lösung ist selbstverständlich auch bei einem Doppelfahrzeug realisierbar.
Das Doppelfahrzeug nach Fig. 4 besteht aus dem angetriebenen Laufwerk (14) mit dem Antriebsrad (18) und einem Nachläufer (47), welcher ein Rad (48) aufweist, welches gleichfalls auf der Fläche (16) des Oberflansches (30) abgestützt ist. Auch der Nachläufer umfaßt ein Tragelement (50), welches im Ausführungsbeispiel um die Achse (52) des Rads (48) verschwenkbar ist. Von dem Tragelement gehen Führungsrollen (54), (56), (58), (60) aus, die -wie die Führungsrollen (20), (22), (24) und (26)- an den Seitenflächen der Unter- und Oberflansche (28) und (30) abstützbar sind.
Das angetriebene Fahrwerk (14) ist über eine Traverse (62) mit dem Nachläufer (47) verbunden. Die Traverse (62), an der die zu transportierende Last (64) befestigt ist, geht gelenkig verbunden von den Tragelementen (32) bzw. (50) aus. In bezug zu dem Tragelement (50) ist die Traverse (62) um eine entlang der Längsachse des Tragelementes (50) verlaufende Achse (66) drehbar. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Traverse um eine horizontal verlaufende Achse (68) schwenkbar, die ihrerseits an einem Endabschnitt (70) des Tragelementes (32) verläuft. Der Abschnitt (70) ist über ein Drehgelenk (72) mit dem von dem Laufwerkrahmen ausgehenden Tragelement (32) verbunden.
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Entsprechend des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 bis 3 gehen von dem Tragelement (32) Befestigungslaschen (36) und (38) aus, die ihrerseits drehbar die Hilfsräder (40) und (42) aufnehmen, die dann wahlweise mit der Außenfläche (44) des Unterflansches (28) wechselwirken, wenn das Doppelfahrzeug eine Steigung (Hilfsrad (42)) bzw. ein Gefalle (Hilfsrad (40)) durchfährt.
Die in den Ausführungsbeispielen dargestellten Tragelemente (32) und (50) weisen im Bereich der Räder (18) bzw. (48) eine in etwa achteckige Geometrie auf, wobei die flächige Erstreckung die der Räder (18) bzw. (48) übersteigt. Von diesem achteckigen Kopfabschnitt geht sodann ein stabförmiger Abschnitt aus, an dessen Enden die Traverse (62) bzw. die Last (34) befestigt ist.
Durch die neuerungsgemäße Lehre ist es erkennbar nicht mehr erforderlich, daß im Bereich von Steigungen bzw. Gefällstrecken Hilfsschienen angeordnet oder an den Laufbahnen selbst Untersohlungen vorgenommen werden, um Hilfsräder derart einwirken zu lassen, daß der Reibschluß des Antriebsrades erhöht wird. Vielmehr wird durch Eigengewichtsverlagerung des von dem Tragrahmen des angetriebenen Fahrwerks ausgehenden Tragelement erreicht, daß die Hilfsräder mit der unveränderten Laufbahn derart wechselwirken, daß eine Erhöhung des Reibschlusses des Antriebsrades im gewünschten Umfang erfolgt.
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Claims (8)

Dr. H.-H. Stoff regen Patentanwalt- EuropeanPat««Attorney FREDENHAGEN KG Sprendlinger Landstraße 181 Offenbach Schutzansprüche Elektrohängebahn
1. Elektrohängebahn zum Transportieren und Positionieren von Lasten (34, 64) mit zumindest einem längs einer Laufbahn (10) verfahrbaren motorgetriebenen Fahrwerk (14) mit einem an der Laufbahn sich abstützenden Antriebsrad (16) und zumindest einem den Reibschluß des Antriebsrades erhöhenden Hilfsrad (40, 42),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hilfsrad (40, 42) starr mit einem die Last (34, 64) mittelbar oder unmittelbar aufnehmenden um eine Antriebsradachse oder eine parallel hierzu verlaufende Achse verschwenkbaren Tragelement (32) verbunden ist, daß das Tragelement durch Schwerkraft ausrichtbar ist und daß in einer von einer vertikalen Ausrichtung abweichenden Stellung des Tragelements das Hilfsrad (40, 42) mit der Laufbahn (10, 44) wechselwirkt.
2. Elektrohängebahn nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
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Dr. H.-H. Stoffregen
Prtenunvwlt ■ European Patent Attorney
daß in und entgegen der Fahrtrichtung (46) des Fahrwerks (14) je ein Hilfsrad (40, 42) an dem Tragelement (32) angeordnet ist.
3. Elektrohängebahn nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß von einem dem motorgetriebenen Fahrwerk (14) zugeordneten Tragelement (32) das Hilfsrad bzw. die Hilfsräder (40, 42) ausgeht bzw. ausgehen.
4. Elektrohängebahn nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsrad (40, 42) mit einer der Abstützfläche (16) des Antriebsrad (18) gegenüberliegenden Fläche (44) der Laufbahn (10) wechselwirkt.
5. Elektrohängebahn nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsrad (40, 42) mit dem Unterflansch (28) der Laufbahn (10) wechselwirkt.
6. Elektrohängebahn nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsrad (40, 42) mit der Außenfläche (44) des Unterflansches (28) wechselwirkt.
7. Elektrohängebahn nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stabilisierung des Fahrwerks (14) ein Hilfsrad (42) an der der Abstützfläche (14) des Antriebsrades gegenüberliegenden Fläche (44) anliegt.
8. Elektrohängebahn nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das in Fahrtrichtung (46) hintere Hilfsrad (44) auf der Fläche (44) anliegt.
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