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DE8902882U1 - Fleischwarenaromaverpackung - Google Patents

Fleischwarenaromaverpackung

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DE8902882U1
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DE
Germany
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meat
pieces
compartment
meat product
packaging according
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DE8902882U
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Zimbo Fleischwarenfabrik & Co Kg 2991 Boerger De GmbH
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Zimbo Fleischwarenfabrik & Co Kg 2991 Boerger De GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D1/00Containers having bodies formed in one piece, e.g. by casting metallic material, by moulding plastics, by blowing vitreous material, by throwing ceramic material, by moulding pulped fibrous material, by deep-drawing operations performed on sheet material
    • B65D1/34Trays or like shallow containers
    • B65D1/36Trays or like shallow containers with moulded compartments or partitions

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Fleischwarenaromaverpackung gemäß dem Obarbsgriüf des Anspruches 1.
In der erfindungi-^emäßen Fleischwarenverpackung
% dient die Schale als offener Behälter, in den vom
'/■ Hersteller eine Mehrzahl von Fleischstücken eingelegt
■ wird und aus dem der Verbraucher die Ware entnimmt.
Die Abdeckung der Schale schützt die Ware und bietet .;., infolga ihrer Transparenz die Möglichkeit, die Ware
zu begutachten.
Die Erfindung geht von einer vorbekannten Fleisch- ;< Verpackung aus. Hierbei besteht die Schale aus
fr nicht transparenter Polyurethanfolie, die in einer
Formmaschine aus ihrer ursprünglichen Ebene in die Schale umgeformt ist. Diese weist einen ebenen Boden und an diese anschließende, nach oben strebende Schalenränder auf. Auf dem häufig mit einer saugfähigen Papierunterlage belegten Schalenboden werden die Fleischstücke abgelegt. Hierbei handelt es sich um rohes Fleisch in beliebiger Menge, z.B. in Form von Schnitzeln oder Steaks.
Bei den vorbekannten Fleischverpackungen besteht die transparente Abdeckung aus einer dünnen Kunststofffolie, welche über die Schalenränder der mit Fleisch gefüllten Schale und außen über den Schalenboden gezogen und mit aufeinanderliegenden Rändern befestigt wird. Die in der Verpackung liegenden Oberflächen der Fleischstücke &egr;-ind daher mit Ausnahme ihrer der Folienabdeckung zugekehrten Flächen nicht erkennbar, was den Absatz des Fleisches u.U. erheblich beeinträchtigt. Wäh^and des Transportes sind solche Fleischwarenpackungen Rüttel- und Stoßbeanspruchungen ausgesetzt, wodurch sich die Fleischstücke in der Schale verschieben und in der späteren Gebrauchslage der Schale ungeordnet über- und untereinanderliegen. Das ist hinderlich, wenn die Fleischstücke einzeln aus der Packung herausgenommen werden. Außerdem ist die Packung nur während kurzer Zeiten aromadicht, was sie nur auf Frischfleisch anwendbar mpcht. Das ist unpraktisch, wenn das Fleisch schnell konsumiert werden soll, weil sich der Verzehr um die Garungszeit des Fleisches verkürzt.
Der Erfindung liegt uie Aufgabe zugrunde, eine Fleischwarenaromaverpackung zu schaffen, in welcher das Fleisch über längere Zeiträume gegen Aromaverlust und Verderb geschützt, sowie stoß- und rüttelsicher derart untergebracht ist, daß die in der Schale
untergebrachten Fleischstücke auch für den Schnellverzehr einzeln der Packung entnommen werden können.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1. Weitete Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß der Erfindung sind die Formgebungen der Schale und ihres Deckels einerseits der Form der Fleischstücke angepaßt bzw, die einheitliche Foiin der Fleischstücke paßt sich den bezeichneten Teilen der Aromaverpackung in der Weise an, daß sich die Fleischstücke bis zu ihrer Entnahme aus der Packung infolge ihrer Festlegung in allen Richtungen nicht gegeneinander verschieben können, wenn die Packung Rüttel- und Stoßbeanspruchungen ausgesetzt wird. Gleichzeitig aber wird durch die Form der Schale und des Deckels, sowie der Fleischstücke erreicht, daß in der Gebrauchslage der Schale nach teilweiser oder völliger Entfernung des Deckels die Fleichstücke nacheinander aus der Packung entnommen werden können. Diese Handhabung beruht auch auf der Form der Fleischstsücke. Denn der obsre Teil der jeweils in Neigungsrichtung der Fächer hinteren Fleischstücke liegt nach dem Abziehen des Deckels frei. Mit den Fingern einer Hand können die Fleischstücke einzeln erfaßt, sowie aus der Packung
herausgenommen werden.
Außerdem haben das Material der neuen Fleischwarenaromaverpackung und die Anordnung des Deckels den Vorteil,
rtaR &igr;&iacgr;&iacgr;&bgr; DanViinn eine »na hofcnloisuoico fif ip.Vetnff nnar &mdash;«&mdash; j c ..
Kohlensäure bestehende Schutzgasfüllung erhalten kann, welche den Verderb des Fleisches &ngr; >er lange Zeiträume ausschließt.
Gemäß der Erfindung sind daher die Fleischstücke vorzugsweise fertig gegart, so daß sie kalt oder beispielsweise durch eine Mikrowelle angewärmt verzehrt werden können. Sie bestehen in der Regel aus Form·- fleisch und können mit einer Panade bedeckt sein. Die mit der orfindungsgemäßen Fleischwarenaromaverpackung zusammenwirkende Form der Fleischstücke la ^t sich daher für den Schnellverzehr von Fleisch, convenient Fleischnahrung. d.h. aber auch für Fleischgerichte, die aus verzehrfertig geschnittenen Fleischstücken bestehen, vorteilhaft nut-en.
In der im Anspruch 2 beschriebenen Ausführungsform der Erfindung sind die Fleischstücke in ihrer Mehrzahl nur mit ihrer in Neigungsrichtung vorderen Seite auf den benachbarten Fleischstücken abgestützt, werden aber gleichwohl rüttel- und stoßfest festgehalten, wenn die Schale aus einem transparenten Kunststoff-
material, z.B. aus einer tiefgezogenen PVC-Folie besteht und deswegen keine saugfähige Unterlage verwendet werden kann, so daß die Fleischstücke der Folie unmittelbar aufliegen, ist doch diese Fläche der Fleinnh- et^c-ke irel^t-iv klein= Deeiicilb wlird bei cli^eer· Au?&mdash; führungsform die Befeuchtung der Fleischstücke durch Kondensat aus dem Fleisch, das allgemein bei 0 bis -7 Grad C aufbewahrt wird, auf den Folienflächen nur im geringen Maße auftreten.
Mit dem Merkmal des Anspruches 3 ist es möglich, den Deckel in der Gebrauchslage der Schale jeweils nur über einen Bruchteil seiner Länge von dem Schalenrand abzuziehen, wodurch die noch in der Packung enthaltenen Fleischstücke trotz Entnahme der ihnen benachbarter. Fleischstücke rüttel- und stoßfest verpackt bleiben. Es ist dann möglich, nur einen Teil der Packung zu verzehren und den Rest ihres Inhaltes aufzubewahren ohne daß sich die Stücke verschieben können.
Der Gebrauch der Packung und ihres Inhaltes wird zwar noch wesentlich erleichtert, wenn die Standfläche der Schale so gestaltet wird, daß sich eine ausreichende Standfestigkeit auf einer im wesentlichen ebenen Unterlage ergibt. Das wird mit den Merkmalen des Anspruches 4 erreicht, wodurch die unteren Rundungen der Fachböden eine Hehrpunktauflage ergeben. Dabei können die
zwischen den AufIngerpunkten vorhandenen Einsprünge dee Schalenbodens dazu dienen, auf einer mit entsprechenden Vorsprangen z.B. in Form von Leisten o.dgl. versehenen Aulage eine fcrmschlüssige und daher verrutschungssichere Festlegung der Fleichwarenaromaverpackung gemäß der Erfindung zu erreichen. Gedacht ist dabei an den Verzehr der Fleischstücke in Verkehrsmitteln, wie Auto oder Bahn.
Den Gesichtspunkt der Vermeidung von Kondenswasserbeeint-pchtigung, insbesondere durch Niederschläge auf der Innenseite der Schale und der damit verbundenen Befeuchtung der Fleischstücke führen die Ansprüche 5 und 6 weiter. Die hierbei vorgesehenen Rillenvertiefungen sammr in etwa auftretende*. Kondenswasser und halten es auf diese Weise von den Fleischstücken fern.
Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Fachireihe einer Aromaverpackung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eines der Fleischstücke in Draufsicht,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Gegenstandes der Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 2 und 3,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Seitenansicht einer Fleischwarenaromaverpackung gemäß der Erfindung mit teilweise abgezogenem Deckel,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 5 und
Fig. 7 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 5 und 6.
In den Figuren ist eine Fleischwarenaromaverpackung mit (1) bezeichnet. Sie besteht aus einer Schale (3) mit transparenter Abdeckung (2). Die Schale weist im wesentlichen rechtwinklig zur Hauptebene der in den Fig. 1 und 5 in Gebrauchslage wiedergegebenen Packung (1) verlaufende Schalenränder auf. Einstückig mit den Schalenrändern ist ein horizontaler Flansch (5) ausgebildet. Der Deckel (2) folgt dem Grundriß des Flansches (5), welcher im wesentlichen rechteckig mit abgerundeten Ecken ist. Die Deckelränder (6) sind mit dem Flansch verbunden.
Unter der aus einer transparenten Folie bestehenden und von dem Deckel (2) gebildeten Abdeckung sind in der Schale eine Mehrzahl von Fleischstücken (7) untergebracht. Alle Fleischstücke haben eine einheitliche F^rm. Sie sind in Draufsicht la wesentlichen rund. Wie dia Darstellungen der Fig. 2 bis 4 zeigen, ist g&ffidä dem Ausführungsbeispiel der Grundriß (8) des Fleischstückes (7) annähernd elliptisch. In der aus Fig. 3 ersichtlichen Seitenansicht sind die Fleischstücke dagegen im Querschnitt annähernd zylindrisch, wobei gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Zylinderflächen (10 und 11) nach außen gewölbt sind.
Die Fleischstücke (7) sind in der aus den Fig. 1 und 5 hervorgehenden Gebrauchslage der Packung (1) gegen deren horizontale Hauptebene, in der Darstellung der Zeichnung nach links geneigt. Für jedes Fleischstück ist ein Fach (18) vorgesehen. Die Fleischstücke stützen sich auf dem Boden (12) und auf den Wänden (14) mit ihrer unteren Rundung (19) ab. Diese Abstützung erfaßt jedoch nur einen unteren Abschnitt (21) der Fleischstücke, der sich mit seiner in Neigungsrichtung vorderen Fläche (22) auf dem Fachboden abstützt. Der über den Fachboden hinausstehende obere, d.h. dem Deckel (2) zugekehrte Abschnitt (23) der FleischPtücke stützt sich mit seiner in Neigungsrichtung vorderen Fläche (16) auf der in
Neigungsrichtung hinteren Fläche (17) des benachbarten Fleischstückes ab.
Auf dam Schalenrand (5) ist der Deckel (2) mit Hilfe einer aus Klebstoff bestehenden Verbindung oder durcl« Aufbringung von Wärme hergestellten Schwsißung (24) befestigt. Die untere, ebene Seite (25) des Deckels (2) stützt äifc obere Rundung (20) (Fig. 4 und 5) der Fleischstücke (7) ab. Der Deckel (2) besteht aus einer Kunststoff weichfoiie, d.h. er lr.ßt sich im Gegensatz zur Folie der Packung in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise verformen und dadurch von den Deckelrändern abziehen. Solange sich die Rundung (20) eines diskreten Fleischstückes (7) noch auf der Innenseite (25) des Deckels abstützt, ist das betreffende Fleischstück ebenso wie die ihm in Neigungsrichtung der Fächer vorausgehenden Fleischstücke rüttel- und stoßsicher abgestützt. Bei geöffnetem Deckel läßt sich jedes Fleischstück, wie am Beispiel des in Neigungsrichtung hinteren Fleischstückes (7a) der Fig. 5 dargestellt, aus dem Fach herausheben und der Packung entnehmen.
Die Befestigung (24) ist so gestaltet, daß an einer Ecke, nämlich bei (26), die Deckelfolie lose auf dem Schalenflansch (5) aufliegt. Sie kann daher eine Handhabe bilden, die das ganze oder teilweise Abziehen des Deckels, wie in Fig. 5 dargestellt und vor-
stehend beschrieben, ermöglicht. Die Ecke (26) liegt an der in NeigungsrichtUTig vorderen Pac&ungsschmalseite (27).
Der im wesentlichen rechteckige Grundriß des Schalenflansches (5) bildet zwei längere Rech^eckseiten (28, 29) aus, die einander parallel sind und rechtwinklig zu den beiden Querseiten (27 und 30) verlaufen. Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die in den Schalenboden eingeformten Fächer (18) in zwei Reihen ausgefluchtet, we].ehe b L (31 und 32) in Fig. 6 erkennbar sind. Diese Reihen verlaufen parallel zueinander und parallel zu den Seiten (28 und 29) des Grundrisses des Flansches (5).
Aus den Fig. 1 und 5 ergibt sich, daß durch das Einformen der Fächer (18) in den Folienkörper, aus dem die Schale (3) geformt ist, auf der Unterseite der Packung Vorsprünge (33) und Einsprünge (34) in regelmäßiger Folge entstehen. Die Vorsprünge (33) beider Reihen bilden zusammen eine Auflage, welche die Packung in ihrer horizontaler Gebrauchslage hält, sobald diese auf einer horizontalen Standfläche abgesetzt ist.
Wie sich weiter aus der Darstellung der Fig. 6 ergibt, sind rilienförmige Vertiefungen (35, 36) in den Fachboden vorgesehen, die sich in den Fachwänden fortsetzen. Diese Vertiefungen dienen zur Sammlung
vuxi sxoii iJixuciiuciu nuiiucxiDwaDOGL f v*ao \uctvAir4JLV^ii &ngr; \sn den Fleischstücken (7) ferngehalten wird.
Für das in Neiqungsrichtung der Fachboden letzte Fach (3 8) ist ein verlängerter Fachboden (37) vorgesehen, so daß sich die in diesen Fächern untergebrachten Fleischstücke (39) auf ihrer gesamten Vorderseite (40) auf dem Fachboden abstützen.
Das entgegen der Neigungsrichtung der Fachboden erste Fach (41) hat eine verlängerte Fachwand (42), welche bis zur Ansatzlinie (43) der Fachwände (4) reicht. Infolgedessen liegt die Oberkante (45) des Faches (42) ebenfalls in ein" hcrizcntslsn Hsupteber.e der Packung.
Die Schale (1) besteht aus einer tiefgezogenen transparenten Kunststoffolie. Infolgedessen sind die Fleischstücke von allen Seiten sichtbar und können von den Konsumenten in Augenschein genommen werden. Als Material kommt Hart-PVC infracje. Für den Deekel wird ein weicher gestelltes PVC verwendet.

Claims (8)

Schutzansprüche
1. Fleischwarenaromaverpnckung, bestehend aus einer Schale aus einem Kunststoffölienformkörper und aus einer transparenten Abdeckung für Fleischstücke, die auf dem Schalenboden abgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die einheitlich in Draufsicht im wesentlichen rund und im Querschnitt zylindrisch geformten Fleischstücke (7) in der Gebrauchs1age der Packung (1) gegen deren horizontale Hauptebene geneigt auf Böden (12) unC Wänden (14) von in den Schalenboden eingeformten Einzelfächern (18) und einen auf einem horizontalen Flansch (5) der Packung mit seinem Rand befestigten, die Abdeckung bildenden Deckel (2), sowie in ihrer Mehrzahl auf jeweils benachbarten Fleischstücken abgestützt sind.
2. Fleischwarenaromaverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fleischstücke (7) jeweils mit ihrem unteren Rand (20) auf der Fachwand (14), mit ihrer daran anschließenden Teilfläche in der Neigungsrichtung vorderen Seite auf dem Fachboden (12) und mit dem oberen Rand ihrer Vorderseite auf der Unterseite (25) des Deckels (2) abgestützt sind.
3. Fleischwarenaromaverpacki'ng nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Randecke (26) des Deckels (2) teilweise lose auf dem Schalenflansch (5) liegt und eine Handhabe bildet, die an einem in der Neigungsrichtung hinteren
Fleischstück (7a) angeordnet ist.
4. Fleischwarenaromaverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
AM C? J-* V* M &Iacgr; AM^l » »t «·· *"* V« /CV &Lgr; -t MAM 4 VM
wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweist und die in den Schalenboden eingeformten Fächer (18, 38, 42) in Reihen (31, 32) angeordnet sind, die parallel zueinander und zu den längeren Flanschseiten (28, 29) verlaufen.
5. Fleischwarenaromaverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachboden (12) in der Falllinie der Fachboden verlaufende Rillen (35, 36) aufweisen.
6. Fleischwarenaromaverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch in den Fachwänden (14) verlaufende Rillen, die mit den Rillen (35, 36) der Fachboden (12) ausgefluchtet sind.
7. Fleischwarenaromaverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für das in Neigungsrichtung der Fachboden vorderste Fach (38) ein nach oben verlängertes offenes Fach (37) vorgesehen ist, auf dessen Boden (37) und Wänden ein Fleischstück (39) vollfleischig abgestützt ist.
8. Fleischwarenaromaverpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 b.i.s 8, dadurch gekenn zeichnet, daß das Ln der Neigungsrichtung hinterste Fach (41) eine an einer horizontalen Ebene (4J)
i uvun
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