DE8207485U1 - Zahnkrone oder zahnbruecke mit einer verblendung - Google Patents
Zahnkrone oder zahnbruecke mit einer verblendungInfo
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- DE8207485U1 DE8207485U1 DE19828207485 DE8207485U DE8207485U1 DE 8207485 U1 DE8207485 U1 DE 8207485U1 DE 19828207485 DE19828207485 DE 19828207485 DE 8207485 U DE8207485 U DE 8207485U DE 8207485 U1 DE8207485 U1 DE 8207485U1
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Description
Walter Domrner
Rüsternweg 181
8500 Nürnberg 70 WD/Hs-1.82
Rüsternweg 181
8500 Nürnberg 70 WD/Hs-1.82
Zahnkrone oder Zahnbrücke mit
einer Verblendung.
einer Verblendung.
uie vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Zahnkrone
oder Zahnbrücke mit einer Verblendung und einer Haftvermittlerschicht auf Goldbasis zwischen der Verblendung und: der
metallischen Zahnprothese.
Ein Blendgold als Haftvermittler der genannten Art ist bekannt
aus der DE-AS 28 51 729= Der Goldanteü soll dopt 75 bis 95%
betragen, wobei midestens 95% davon die Form etfner Vollkugel
aufweisen sollen. Dieses ist mit einem Öl wie Terpineol und Äthylcellulose versetzt und zu einer streichfähigen Paste angeteigt.
Diese Paste wird auf die metallische Zahnprothese cder
eines Zahnprothese te ils aufgetragen und bei einer Temperatur von 950 C bis 1070 C während 2 bis 5 min eingebrannt. Auf
diese so gebildete Schicht wird dann die Verblendung aus Dentalpcrzellan aufgebracht und aufgebrannt. Eiine aus diesem
Blendgold aufgebracht Schicht ist jedoch nur als Haftschicht für Porzellanverblendungen geeignet.
Weiterhin ist aus der DE-AS 1 295 131 bekannt, Verblendschalen
aus Porzellan oder Kunststoff dadurch an einer Zahnkrone zu befestigen, daß an deren Innenseite eine dünne
zurückgefaltete Metallfolie befestigt ist und die zurückgefalteten Teile der Metallfolie in Spalten der Kronenwandung
einzementiert sind. Dies erfordert nicht nur eine besondere Konstruktion und eine spezielle Behandlung der Verblendschalen,
sondern zusätzliche Arbeiten an der Krone selbst.
Desweiteren ist es aus der DE-OS 26 20 056 bekannt, auf die
metallische Zahnprothese als Haftvermittlerschicht eine Metallschicht mit niedrigerer Schmelztemperatur als derjenigen
des Metalls der Zahnprothese durch Flammspritzen aufzutragen. Dieses Verfahren ist relativ aufwendig und erfordert
relativ hohe Investitionen für die Fertigunseinrichtungen.
Mit der vorliegenden Erfindung soll unter anderem die Aufgabe gelöst werden, die Herstellung von Verblendungen zu vereinfachen,
zu verbilligen und so zu gestalten, daß keine teuren Fertigungseinrichtungen notwendig sind. Außerdem soll die
HaftfestigkeiE der Verblendungen auf der Zahnprothese öder
einem Zahnprothesenteil erhöht oder zumindest genau so gut gemacht werden, wie dies mit teueren Mitteln und aufwendigen
Verfahren möglich ist.
Gelöst werden diese Probleme dadurch, daß der Haftvermittler aus Gold- und/oder Goldlegierungsteilchen mit einem
mindestens 40%-igen Anteil an Teilchen der Größenordnung
bis zu 50 um sowie 10 bis 90 VoI-% eines Pulvers oder
Pulvergemisches besteht, daß die Pulverteilchen zumindest zum größten Teil aus einem Material bestehen, die die Einbrenntemperatur
des Haftvermittlers ohne oder ohne wesentliche Verdampfung aushält und das nach dem Brennvorgang
mittels eines das Gold nicht auflösenden Ätzmittels an- oder herausätzbar ist, und daß er mit einem während des Brenn-
-vorgangs sich verflüchtigenden und/oder verbrennenden Zusatz
zu einer streichfähigen Paste vermischt ist.
Ein derartiger Haftvermittler hat eine ganze Reihe von Vorteilen. Einmal ist er billiger als das bekannte Verblendgold,
da sein Goldgehalt niedriger ist. Weiterhin kann durch den
nach dem Brennen möglichen selektiven Atzvorgang eine stark zerklüftete Oberfläche erzeugt werden, die eine wesentliche
bessere Haftung von Verbiendschalen garantiert als bisher
bekannte Haftvermittler-Schichten. Dies kann dadurch erklärt werden, daß der verwendete Zement oder Kunststoff in die
gebildeten Hohlräume eindringt und sich viel besser darin verkrallen kann als auf Haftvermittler-Schichten, die durch
andere Verfahren oder mit anderen Haftveirnittlermischungen
herstellbar sind. Werden als Pulverteilchen solche auf keramischer Basis verwendet, dann bindet ein mineralischer
Zement besser an dieser als an Gold oder anderen metallischen Haftvermittlerschichten.
Eine Ätzung der keramischen Teilchen ist daher bei Verwendung eines mineralischen Zements und gegebenenfalls
keramischer Verblendungen nicht unbedingt erforderlich. Die Ätzung wird daher vorzugsweise dann angewendet, wenn die
Krone anschließend mit einer Kunststoff-Verblendung versehen
! werden soll.
Vorteilhaft werden Pulverteilchen auf keramischer Basis verwendet,
die eine helle Färbung besitzen, also z.B. vorzugsweise Aluminiumoxid oder Titandioxid, Magnesiumoxid etc. Hierdurch
kann man eine sehr helle Haftvermittler-Schidit erhalten.
DadLltti ist es möglich, die relativ durchscheinenden Verblendungen
dünner zu machen als mit reinen metallischen Haftvermittler-Schichten. Hierdurch ist der Platzbedarf geringer
als bei Verwendung der bisherigen dunklen metallischen
Haftvermittler-Schichten.
Die mit dem erfindungsgemäßen Haftvermittler herstellbare Schicht ist außerdem bei gleicher oder höherer Haftfestigkeit
wesentlich dünner als die bisherigen Haftvermittler-Schichten herstellbar, so daß auch hierdurch der Platzbedarf verringert
wird.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind nachfolgend
anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten Aus-
fiihrungsbeispieles beschrieben.
Fig. 1 zeigt ein Schliffbild eines Ausschnittes einer Zahnprothese
bei 100-facher Vergrößerung
Fig. 2 den Kreisausschnitt der Fig. 1 bei 200-facher Vergrößerung
Fig. 3 den Kreisausschnitt der Fig. 2 bei 500-facher Vergrößerung
Fig. 4 den Schnitt durch aine Krone
Mit 1 ist ein Abschnitt einer aus Metall bestehenden z.B. auf einen Zannscumpf 6 mittels eines Zements 7 aufZemenciefuäfen
Zahnprothese oder eines Teils einer solchen bezeichnet. Diese besteht beispielsweise aus Gold, einer Gold-Palladiumlegierung,
einer Gold-Platin-Legierung, einer Edelstahllegierung oder dgl. Auf diese ist eine Haftvermittler-Schicht 2 aufgebracht, die
erfindungsgemäß aus Gold 3 und dazwischen vorhandenen Einschlüssen und/oder Hohlräumen 5 besteht.
Die Schicht 2 besitzt beim Ausführungsbeispiel eine mittlere Dicke von etwa 70 um und eine Porosität von über 50%. Sie
, ist dadurch gebildet, daß eine erfindungsgemäße Paste aus
Goldteilchen mit 10 bis 90 Volumen % eines Pulvers oder
Pulvergemisches eines Materials, das einen Einbrennvorgang
[, von etwa 800c bis 1100'C, vorzugsweise 900' bis 1000' C,
:1 aushält und nach dem Brennvorgang mittels eines das Gold
nicht oder höchstens unwesentlich lösenderj Ätzmittels an-oder
herausätzbar ist. Die Paste ist noch mit einem beim Einbrennen
sich verflüchtigen Bindemittel, beispielsweise Terpineol und
Γ ggf. zusätzlich Äthylcellulose, Dextrose, Stärke etc. zu einer
streichfähigen Masse angeteigt.
Die verwendeten Goldteilchen bestehen vorteilhaft aus einem Granulat oder/und Vollkugeln mit einer Größe zwischen 0,5
und 80 jjm. Insbesondere besitzen mindestens 50% eine Größe
bis zu 50 ,um- Hierdurch ist beim Brennprozess die Bildung
größerer zusammenhängender Hohlräume möglich, die durch die zusammengesinterten GoldteDchen gebildet werden und in
denen die Pulverte iichen eingeschlossen sind.
Die Pulverteilchen bestehen vorteilhaft aus keramischen Material wie Aluminiumoxid, Titandioxid, Magnesiumoxid,
Siliziumdioxid, Wolframtrioxid, Calciumoxid, Boroxid etc. oder
aus Mischungen zweier oder mehrere derselben.
Sie besitzen eine Teilchengröße von 5 bis zu 100 um und sind im Mittel größer als die Goldteilchen.
Zur Hersteilung der Haftvermittler-Schicht 2 wird eine erfindungsgemäSe
Paste auf die metallische Zahnprothese in der erforderlichen Stärke von z.3. 20 bis 100 um aufgetragen,
z.3. aufgepinselt. Nach einem Trockenvorgang wird die Zahnprothese
auf eine Temperatur z.B. zwischen 900c und 1200" C,
insbesondere zwischen 950' und 1100" C gebracht. Dabei
schmilzt das Gold auf die Zahnprothese auf, wobei gleichzeitig Gold in die metallische Zahnprothese eindiffundiert und die
Goldteilchen ein schwammartiges Geblide mit offenen Poren bildet, in denen sich die Pulverteilchen befinden.
Auf diese so gebildete Haftvermittlerschicht 2 kann dann eine
Kerarnikblende 5 (Fig. 4) gegebenenfalls mittels eines vorzugsweise
relativ stark verglasenden Binders aufgebrannt werden. Diese haftet an der Haftvermittler-Schicht 2 vermutlich deshalb
besonders gut, weil das keramische Bindemittel sich gut mit dem keramischen, beim Brennprozeß ebenfalls sinternden
Pulver der Haftvermittlerpaste verbindet und zumindest oberflächlich
chemisch reagiert.
Versuche haben ergeben, daß die Haftfestigkeit einer solchen Keramikblende um den Faktor 1,4 besser war als diejenige
einer Keramikblende auf einer reinen Metallhaftvermittlerschicht auf zu. Goldkombasis.
Soll die erfindungsgemäBe Haftvermittler-Sehieht 2 zur Befestigung
Von Kunststoffblenden 8 (Fig. 1 bis » verwendet
werden, so werden die eingebrannten und zum Teil eingeschlossenen, aus dem Pulver gebildeten Bereiche durch ein
Ätzmittel, z.B. mit nußsäure, herausgeätzt. Dadurch entstehen die Hohlräume 4 in Form mikrofeiner offener Poren.
Anschließend wird ein Kunststoff oder Kunststoff-Bindemittel zum Herstellen der Verblendung bzw. zum Befestigen einer
vorgefertigten Kunststoffblende aufgetragen. Dieser dringt tief in die Poren ein, da der Vorgang offenbar durch Kapillarwirkung
unterstützt wird. Nach dem Aufbringen des Kunststoffes oder Kunststoffblends und dem Aushärten z.B. bei
erhöhter Temperatur und gegebenenfalls erhöhtem Druck ist mit der Haftvermittler-Schicht eine homogene Kunststoffschicht
oder die Kunststoffblende fest verankert. Versuche haben ergeben, daß die Reißfestigkeit solcher Verblendungen
bei 1400 N/cm: 10% liegen und diese damit wesentlich besser
ist als bisherige Verblendungen auf bekannten Haftvermittlerschichten
oder mit mechanischen Verankerungen v/ie Unterschnitten, Retentionsperlen-oder -kristallen etc.
Als Kunststoff bzw. Kunststoff-Binder haben sich die bisher
bekannten Zweikomponenten-Systeme, wie z.B. die Produkte Pyroplast und Isosit der Firma Ivoclar oder Biodent K&B der
Firma de Tray, bestens bewahrt.
Zu erwähnen ist noch, daß das Gold der erfindungsgemäßen
Haftvermittler-Schicht aus einer Legierung besteht, deren
Schmelzintervall niedriger, z.B. um 50 bis 100 C niedriger,
liegt als das der Basislegierung der Zahnprothese. Anstelle
von Gold bzw« der Goldlegierung können vorteilhaft auch andere geeignete Metalle oder Metallegierungen z.B. auf
Chrom-Nickel oder Chrom-Kobalt oder Chrom-Kobalt—
Molybdän-Basis verwendet werden. Eine Goldbasis hat sich
jedoch als besonders geeignet herausgestellt.
Eine geeignete Paste gemäß der Erfindung zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Haftvermittler-Schicht wird anhand der
folgenden zwei Beispiele erläutert:
45 Vol-% Goldteilchen der Größe 0,5 bis 80 um werden
mit 40 Vol-% Keramikteilchen mittels 10 Vol-% eines sich
bei Brenntemperatur verflüchtigenden oder verbrennenden Witteis (Terpineol und Äthylceiiulose), zu einer streichfähigen
Paste vermischt. Um eine Oxidation einer beispielsweise niciit aus Gold bestehenden Basislegietyng der Zahnprothese
zu verhindern sind noch 5 Vol-% Flußmittel, z.B. von Borax und Kampfer zugesetzt.
50 Vol-% ^ines handelsüblichen Blendgoldes werden mit 40
Vol-% Keramikteilchen und 10 Vol-% des flüchtigen Mittels zu einer streichfähigen Paste vermischt.
Claims (1)
- WD/Hs-1.82
Schutzanspruch-8L· Zahnkrone oder Zahnbrücke mit einer Verblendung und einer IHaftvermittlerschicht auf Goldbasis zwischen der Verblendung und der metallischen Zahnprothese,dadurch gekennzeichnet,daß die Haftvermittlerschicht (2) aus gekörnter und/oder granulierter, zusammengesinterten oder zusammengeschmolzenen Goküeglerungstelichen (3) und mit in offenporigen Hohlräumen (4) befindlichen keramischen und/oder Kunststoffeinschlüssen die mit der Verblendung (5), gegebenenfalls durch einen Binder (9), fest verbunden ist oderf mit dieser eine bauliche Einheit bildet, besteht.) 2. Zahnkrone oder -brücke nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet,daß in de? Hohlräumen (4) befindliche keramische Einschlüsse zumindest teilweise herausgeätzt und die Hohlräume (4) durch einen Kunststoff oder Keramikbinder (9) gefüllt sind,3. Zahnkrone oder -brücke nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,daß die keramischen Einschlüsse aus zumindest einem Oxid der Metalle Al, Si, Mg, Ti, Wo, Ca oder B bestehen oder diese enthalten.4. Zahnkrone oder -brücke nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,daß die Haftvermittlerschicht (2) eine schwammartige Struktur besitzt*5. Zahnkrone oder -brücke nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,daß die Porigkeit größer als 40% ist.6. Zahnkrons oder -brücke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Goldteilchen (3) eine Größe bis zu 8D um besitzen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19828207485 DE8207485U1 (de) | 1982-03-17 | 1982-03-17 | Zahnkrone oder zahnbruecke mit einer verblendung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19828207485 DE8207485U1 (de) | 1982-03-17 | 1982-03-17 | Zahnkrone oder zahnbruecke mit einer verblendung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8207485U1 true DE8207485U1 (de) | 1982-07-15 |
Family
ID=6738096
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19828207485 Expired DE8207485U1 (de) | 1982-03-17 | 1982-03-17 | Zahnkrone oder zahnbruecke mit einer verblendung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8207485U1 (de) |
Cited By (4)
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1982
- 1982-03-17 DE DE19828207485 patent/DE8207485U1/de not_active Expired
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