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DE7610383U1 - Saegenschaerfmaschine - Google Patents

Saegenschaerfmaschine

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Publication number
DE7610383U1
DE7610383U1 DE19767610383 DE7610383U DE7610383U1 DE 7610383 U1 DE7610383 U1 DE 7610383U1 DE 19767610383 DE19767610383 DE 19767610383 DE 7610383 U DE7610383 U DE 7610383U DE 7610383 U1 DE7610383 U1 DE 7610383U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grinding
axis
saw blade
grinding spindle
carrier
Prior art date
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Expired
Application number
DE19767610383
Other languages
English (en)
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Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
Original Assignee
Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
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Publication date
Application filed by Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH filed Critical Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
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Publication of DE7610383U1 publication Critical patent/DE7610383U1/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Sägenschärfmaschine mit einer Abstützung für ein Sägeblatt und einem Spindelkopf, der eine Schleifspindel mit einer tellerförmigen Schleifscheibe aufweist und an einem Hubschlitten angeordnet ist, der längs einer die Schleifspindelachse schneidenden Schwenkachse verschiebbar und, ausgehend von einer Normalstellung, in der die Schleifspindelachse in der Ebene des Sägeblattes oder parallel dazu liegt, um die Schwenkachse schwenkbar mit einem Träger verbunden, ist, der um eine zur gemeinsamen Ebene der Schi iifspindelachse und der Schwenkachse normale Kippachse um mindestens 90° kippbar ist.
Bei bekannten Sägenschärfmaschinen dieser Gattung beträgt der Schwenkbereich des Hubschlittens, ausgehend von der Normalstellung, in der die Schleifspindelachse in der Ebene des Sägeblattes liegt, nach beiden Seiten je 30 bis 4 5°. Schwenkungen in diesem Bereich sind ausschließlich dazu vorgesehen, nach der einen odei anderen Seite schräge Flächen an den Zähnen des Sägeblattes, insbesondere abwechselnd nach der einen oder anderen Seite schräge Zahnbrustflächen, zu schleifen. Der Kippbereich des Trägers liegt zwischen
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einer Stellung, in der die Schleifspindelachse parallel zur Vorschubrichtung des Sägeblattes angeordnet ist, und einer Stellung, ir- der die Schleifspindelachse normal zur Vorschubrichtung des Sägeblattes angeordnet ist. Durch Verstellen des Trägers innerhalb dieses Kippbereiches ist es möglich, Zahnbrustflächen mit jedem beliebigen Spanwinkel und Zahnrückenflächen mit jedem beliebigen Freiwinkel zu schleifen. Unter Spanwinkel versteht man den Winkel zwischen einer in der Sägeblattebene und zugleich in der Zahnbrustfläche liegenden Geraden und einer Normalen zur Vorschubrichtung bzw. zur Betriebsbewegungsrichtung des Sägeblattes. Unter Freiwinkel versteht man den Winkel zwischen der Vorschubrichtung bzwB Betriebsbewegungsrichtung des Sägeblattes und einer in der Sägeblattebene liegenden, die Zahnrückenfläche in der Zahnspitze tangierenden Geraden. Es ist üblich, die tellerförmige Schleifscheibe zum Schleifen von Zahnbrustflächen so anzuordnen, daß die im allgemeinen mit Diamanten besetzte Arbeitsfläche der Schleifscheibe der Schleifspindel zugewandt ist. Zum Schleifen der Zahnrückenflächen wird die Schleifscheibe dagegen üblicherweise so angeordnet, daß ihre Arbeitsfläche von der Schleifspindel abgewandt ist. In beiden Fällen ist der Spindelkopf vorzugsweise so angeordnet, daß die Schwenkachse des Hubschlittens sich durch die Arbeitsfläche der Schleifscheibe erstreckt und die Schleifspindelachse, das ist die Drehachse der Schleifspindel, im rechten Winkel schneidet. Der beschriebene bekannte Kippbereich des Trägers genügt auch zum Schleifen solcher Sägeblätter, deren Spanwinkel negativ ist, wie dies für die Metallbearbeitung häufig gefordert wird. Das Schleifen sowohl positiver wie negativer Spanwinkel wird bei bekannten Maschinen der beschriebenen Gattung dadurch ermöglicht, daß man das Sägeblatt verschieden aufspannt, beispielsweise ein Kreissägeblatt mit positivem Spanwinkel· so, daß die Vorwärtsdrehrichtung des Sägeblattes dem Uhrzeigersinn entgegengesetzt ist, ein Kreissägeblatt mit negativem Spanwinkel dagegen so, daß die Vorwärtsdrehrichtung des Sägeblattes mit dem Uhrzeigersinn übereinstimmt, wobei im erstgenannten Fall die Arbeitsfläche der Schleifscheibe der Schleifspindel zugekehrt ist und im zweitenFall die Arbeitsfläche der Schleifscheibe von der Schleifspindel abgewandt ist.
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Das Erfordernis, Sägeblätter mit negativem Spanwinkel anders aufzuspannen als Sägeblätter mit positivem Spanwinkel, ist bisher nicht als störend empfunden worden. Wenn jedoch bei einem Sägeblatt mit negativem Spanwinkel nicht nur die Zahnbrustflächen, sondern auch die Zahnrückenflächen geschliffen werden sollen, ist es bei bekannten Sägenschärfmaschinen erforderlich, das Säge-, blatt nach dem Schleifen der Zahnbrustflächen umzudrehen, was bei großen und schweren Sägeblättern sehr mühsam sein kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sägenschärfmaschine der eingangs beschriebenen Gattung derart zu gestalten, daß sämtliche Zahnbrust- und Zahnrückenflächen und gegebenenfalls zusätzlich auch noch Fasen in jedem Fall in einer einzigen Aufspannung des Sägeblattes geschliffen werden können, gleichgültig, ob der Spanwinkel positiv oder negativ ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Schwenkbereich des Hubschlittens, ausgehend von der Normalsteilung, mindestens 180° beträgt und der Kippbereich des Trägers beiderseits einer neutralen Stellung liegt, in der die Schleifspindelachse parallel zur Vorschubrichtung des Sägeblattes angeordnet ist. Die Möglichkeit, den Hubschlitten zu schwenken, ist erfindungsgemäß nicht nur in einem wesentlich größeren Schwenkbereich gegeben als bei bekannten Sägenschärfmaschinen, sondern vorallem in einem neuen Zusammenhang mit der Möglichkeit, den Träger zu kippen und mit der Lage des Kippbereichs. Mit einer erfindungsgemäßen Maschine können sämtliche Schleifarbeiten an einem Sägeblatt in einer einzigen Aufspannung verrichtet werden, auch wenn beispielsweise Vor- und Nachschneidezähne mit unterschiedlichen Flächen und Abschrägungen einander an einem Sägeblatt abwechseln. Die Umstellung vom Schleifen von Zahnbrustflächen mit positivem Spanwinkel auf das Schleifen von Zahnbrustflächen mit negativem Spanwinkel geschieht einfach dadurch, daß der Träger um den Betrag des positiven Spanwinkels, vermehrt um den absoluten Betrag des negativen Spanwinkels von der einen Seite seiner neutralen Stellung auf die andere Seite gekippt wird, daß ferner der Hubschlitten um 180° geschwenkt wird und schließlich die Schleifscheibe, deren Arbeitsfläche ursprünglich der Schleifspindel zugewandt war, gewendet wird, so daß die Arbeitsfläche von der
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Schleifspindel abgewandt ist.
Wenn zusätzlich die Möglichkeit bestehen soll, in an sich bekannter Weise schräge Zahnbrustflächen und andere Schrägflächen zu schleifen, ist es erforderlich, daß der Schwenkbereich des Hubschlittens, ausgehend von der Normalstellung, nach der einen Seite mindestens 30°, vorzugsweise 45°, und nach der anderen Seite mindestens 210°, vorzugsweise 225°, beträgt.
Wenn darüberhinaus die Möglichkeit bestehen soll, Freiflächen von 0° aufwärts sowie positive und negative Spanwinkel bis zu 30° zu schleifen, dann beträgt gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Kippbereich des Trägers, ausgehend von der neutralen Stellung, nach der einen Seite mindestens 90° und nach der anderen Seite mindestens 30°.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen beschrieben. Es zeigt:
Fig.1 eine Seitenansicht des oberen Teils einer Sägenschärfmaschine, deren wesentliche bewegliche Teile in einer Stellung zum Schleifen von Zahnrückenflächen mit einem Freiwinkel von 0° mit vollen Linien dargestellt und in einer Stellung zum Schleifen von Zahnrückenflächen mit einem Freiwinkel von 30° mit dünnen Linien angedeutet sind;
Fig.2 eine entsprechende Seitenansicht, in der die beweglichen Teile in einer Stellung zum Schleifen von Zahnbrustflächen mit einem Spanwinkel von +30° mit vollen Linien dargestellt und in einer Stellung zum Schleifen von Zahnbrustflächen mit einem Spanwinkel von 0° mit dünnen Linien angedeutet sind;
Fig.3 eine entsprechende Seitenansicht, in der die beweglichen Teile in einer weiteren Stellung zum Schleifen von Zahnbrustflächen mit einem Spanwinkel von 0° mit vollen Linien dargestellt und in einer Stellung zum Schleifen von Zahnbrustflächen mit einem Spanwinkel von -30° mit dünnen Linien angedeutet sind?
Fig.4 den Schnitt IV-IV in Fig.3; und Fig.5 die Ansicht in Richtung des Pfeils V in Fig.4.
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Die Sägenschärfmaschine weist ein nur teilweise dargestelltes Maschinengestell 12 auf, an dem eine Abstützung 14 für ein Sägeblatt 16 vorgesehen ist. Die Abstützung 14 ist hier nur in Gestalt eines Lagerzapfens angedeutet, auf dem das Sägeblatt 16 einer Kreissäge drehbar gelagert ist. Dieser Lagerzapfen ist in den beiden Richtungen des Doppelpfeils in Fig.1,2 und 3 verstellbar, damit Sägeblätter 16 verschiedenen Durchmessers bearbeitet werden können. Die Abstützung 14 kann in beliebiger Weise, zum Beispiel entsprechend der DT-OS 24 12 938 gestaltet sein. Der Abstützung 14 ist eine nicht dargestellte Vorschubeinrichtung beliebiger Art zugeordnet, die beispielsweise entsprechend der DT-OS 24 12 939 gestaltet sein kann und die Aufgabe hat, das Sägeblatt 16 schrittweise um eine oder mehrere Zahnteilungen derart vorzuschieben, daß jeweils ein Zahn 18 in eine Arbeitsstellung entsprechend Fig.1, 2 und 3 gelangt.
Am Maschinengestell 12 ist ferner ein Kipplager 20 vorgesehen, dessen geometrische Achse im folgenden als Kippachse 22 bezeichnet wird. Im Kipplager 20 ist ein Lagerzapfen 24 gelagert, der an einem im wesentlichen L-förmigen Träger 26 befestigt oder einstückig ausgebildet ist. Der Träger 2 6 läßt sich um die Kippachse 22 innerhalb eines Kippbereichs von 120° aus der in Fig.1 mit vollen Linien gezeichneten Stellung in die in Fig.3 mit dünnen Linien gezeichnete Stellung kippen und in jeder dieser beiden Stellungen sowie in beliebigen Zwischenstellungen am Maschinengestell 12 festspannen, wozu im Bereich des Lagerzapfens 24 eine mechanische, beispielsweise von Schrauben gebildete oder eine pneumatische oder hydraulische Spannvorrichtung bekannter Art vorgesehen sein kann.
Der Träger 26 weist ein Schwenklager 28 auf, dessen im folgenden als Schwenkachse 30 bezeichnete geometrische Achse in der Ebene des Sägeblattes 16 liegt und die normal zu dieser Ebene angeordnete Kippachse 22 rechtwinklig schneidet. Im Schwenklager 28 ist ein Wellenstummel 32 gelagert, der an einer Schlittenführung 3 I befestigt oder einstückig ausgebildet ist.
An der Schlittenführung 34 ist ein Hubschlitten 36 in Richtung der Schwenkachse 3 0 verschiebbar geführt. Zum Verschieben des Hub-ZG
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Schlittens 3 6 ist in bekannter Weise ein niht dargestellter An" trieb vorgesehen, beispielsweise eine hydraulische Kolben-Zylindereinheit, deren Zylinder in den Hubschlitten 3 6 oder in die Schlittenführung 34 oder auch in den Träger 26 eingebaut sein kann.
Der Hubschlitten 36 trägt einen Spindelkopf 38, in dem eine Schleifspindel 4 0 drehbar gelagert ist. Die geometrische Achse, zugleich Drehachse, der Schleifspindel 40, die im folgenden als Schleifspindelachse 42 bezeichnet wird,- schneidet die Schwenkachse 30 rechtwinklig. Der Spindelkopf 38 mit der Schleifspindel 4 0 ist am Hubschlitten 36 längs der Schleifspindelachse 42 verstellbar. Zum Verstellen des Spindelkopfes 38 kann ein bekannter und deshalb nicht dargestellter Gewindetrieb vorgesehen sein, der mittels eines Drehknopfes 44 betätigbar ist.
An dem einen Ende der Schleifspindel 4 0 ist eine tellerförmige Schleifscheibe 4 6 leicht lösbar befestigt, und zwar entweder so, daß ihre Arbeitsfläche 48 gemäß Fig.1 und 3 von der Schleifspindel 40 abgewandt oder gemäß Fig.2 der Schleifspindel zugewandt ist.
Am anderen Ende der Schleifspindel 4 0 ist eine Riemenscheibe 50 befestigt, die über einen Treibriemen 52 mit einem Elektromotor 54 verbunden ist. Der Elektromotor 54 wird von einem am Hubschlitten befestigten, hohlen Ausleger 56 getragen, in dessen Hohlraum der Treibriemen 52 läuft.
Am We11enStummel 32 ist eine Platte 58 befestigt, auf der in gleichen Abständen von der Schwenkachse 30 und in bezug auf diese einander diametral gegenüber zwei Rollen 60 und 60' frei drehbar gelagert sind. Den Rollen 60 und 60' ist je eine Kolbenstange 62 bzw. 62' zugeordnet. Diese Kolbenstangen arbeiten gegenläufig in einem Tandemzylinder 64, der gemäß Fig.4 und 5 innerhalb des Trägers 26 im rechten Winkel zur Schwenkachse 30 verschiebbar angeordnet ist. Zum Verschieben des Tandemzylinders 64 ist an diesem eine Mutter befestigt, in die eine am Träger 26 unverschiebbar gelagerte Gewindespindel 68 eingreift. Zum Drehen der Gewindespindel 68 ist an deren aus dem Träger 2 6 herausragendem Ende ein Drehknopf 70 befestigt.
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Der Tandemzylinder 64 ist in Pig.4 und 5 mit vollen Linien in einer Stellung abgebildet, in der die Mutter 66 der Schwenkachse 30 so eng wie möglich benachbart ist und die Kolbenstangen 62 und 62' so wenig wie möglich aus dem Tandemzylinder herausragen. In dieser Stellung hat der Tandemzylinder 64 mit seinen beiden Kolbenstangen und 62'* nur die Wirkung, die Platte 58 an jeglicher Drehung zu hindern, wodurch auch der Wellenstummel 32 und mit ihm die Schlittenführung 34 samt Hubschlitten 36 und"Spindelkopf 38 daran gehindert sind, sich um die Schwenkachse 30 zu drehen. Damit ist letzten Endes die Schleifscheibe 46 in einer beispielsweise in Fig.3 abgebildeten Stellung festgelegt, in der die Ebene ihrer Arbeitsfläche 48 sich im rechten Winkel zur Ebene des Sägeblattes 16 erstreckt. Diese Stellung ist beispielsweise zum Schleifen von geraden Zahnbrustflächen und geraden Zahnrückenflächen vorgesehen.
Wenn aber an einem Sägeblatt 16 beispielsweise Zähne mit abwechselnd nach rechts und nach links schrägen Zahnbrustflächen geschliffen werden sollen, wird der Tandemzylinder 64 durch Drehen des Drehknopfes 70 aus seiner in Fig.5 mit vollen Linien abgebildeten Stellung in Richtung auf die mit dünnen Linien angedeutete Stellung verstellt, und zwar um so weiter, je größer der Schrägungswinkel sein soll. Dadurch erhält der Tandemzylinder 64 die Möglichkeit, die Kolbenstangen 62 und 62' abwechselnd aus- und einzufahren, so daß durch die Einwirkung der Kolbenstangen auf die Rollen 60 und 60' die Platte 58 und alle mit ihr drehfest verbundenen Bauteile bis hin zur Schleifscheibe 4 6 hin- und hergeschwenkt werden, und zwar im Rhythmus der Vorschubbewegunaen des Sägeblattes 16.
Wenn die Schlittenführung 34 mit Hubschlitten 36 samt Spindelkopf 38, Schleifspindel 4 0 und Schleifscheibe 4 6 aus den eingangs beschriebenen Gründen um 180° geschwenkt werden soll, so daß diese Bauteile aus der in Fig.2 abgebildeten Stellung in diejenige gemäß Fig.3 gelangen oder umgekehrt, dann wird der Tandemzylinder 64 so weit von der Schwenkachse 30 weg bewegt, bis die Platte 58 gedreht werden kann, ohne daß die Rollen 60 und 60' gegen die Kolbenstangen 62 und 62' stoßen. Anschließend wird der Tandemzylinder 64 wieder in eine Stellung zurückbewegt, die dem gewünschten Zahnschrägungswinkel entspricht. Auch in der neuen Stellung kann der Zahnschrägungswinkel beliebig zwischen beispielsweise 45° und 0° eingestellt werden.
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Claims (3)

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1. Sägenschärfmaschine mit einer Abstützung für ein Sägeblatt und einem Spindelkopf, der eine Schleifspindel mit einer tellerförmigen Schleifscheibe aufweist und an einem Hubschlitten angeordnet ist, der längs einer die Schleifspindelachse schneidenden Schwenkachse verschiebbar und, ausgehend von einer Normalstellung, in der die Schleifspindelachse in der Ebene des Sägeblattes oder parallel dazu liegt, um die Schwenkachse schwenkbar mit einem Träger verbunden ist, der um eine zur gemeinsamen Ebene der Schleifspindelachse und der Schwenkachse normale Kippachse um mindestens 90° kippbar ist, dadurch gekennzeichnet , daß der Schwenkbereich des Hubschlittens (36), ausgehend von der Normalstellung, mindestens 180° beträgt und der Kippbereich des Trägers (26) beiderseits einer neutralen Stellung liegt, in der die Schleifspindelachse (4 2) parallel zur Vorschubrichtung des Sägeblattes (16) angeordnet ist.
2. Sägenschärfmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Schwenkbereich des Hubschlittens (36), ausgehend von der Normalstellung, nach der einen Seite mindestens 30°, vorzugsweise 45°, und nach der anderen Seite mindestens 210°, vorzugsweise 225°, beträgt.
3. Sägenschärfmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Kippbereich des Trägers (26), ausgehend von der neutralen Stellung, nach der einen Seite mindestens 90° und nach der anderen Seite mindestens 30° beträgt.
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DE19767610383 1976-04-02 1976-04-02 Saegenschaerfmaschine Expired DE7610383U1 (de)

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