DE7523871U - Steckelement - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
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-
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Description
Patentanwalt Dipl.-Ing. JÖRN FUHLENDORF 7o22 Leinfelden, Neuffenstr. 47 / Tel.o711/74 45 73
Ann».: Dipl.-Ing. 24. Juli 1975
Anton Peter Betschart p
7000 Stuttgart 1
Robert-Haug-Weg 14
Robert-Haug-Weg 14
Priorität: 31. Januar 1975
Nr. 1 274/75
Schweiz
Nr. 1 274/75
Schweiz
Steckelement
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sceckelement zum Spielen,
Bauen und/oder Gestalten, insbesondere für Baukasten, aus plattenförmigen Material, mit Schlitzen, deren Höhe und Breite
der Dicke des plattenförmigen Materials entspricht.
Ein derartiges Steckelement ist aus der deutschen Patentschrift
860 020 bekannt geworden, das die Form einer ebenen, kreisrunden Scheibe aufweist, an der gleichmäßig über ihren Umfang verteilt
die Schlitze angeordnet sind und die mit einer zentrischen Bohrung zur Aufnahme von Verbxndungsstangen versehen ist.
Durch Ineinanderstecken zweier oder mehrerer solcher Steckelemente lassen sich linienförmige, radförmige und dergl. Figuren
bauen, also im wesentlichen übliche, insbesondere technische
Figuren, die dem damit spielenden Kind wenig gestalterische Anregung
vermitteln. Die mit solchen Steckelementen zu bildenden Formen sind also konventioneller Art und es ist ihre Vielfalt
in dieser Richtung begrenzt. Insbesondere können die mit solchen Steckelementen geschaffenen Figuren allenfalls das technische,
jedoch im allgemeinen nicht das ästethische Empfinden des damit spielenden Kindes ansprechen.
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Dasselbe gilt auch für die aus den deutschen Patentschriften
522 937 und 670 756 bekannten Steckelemente, von denen das erstere bandförmig ausgebildet und an beiden Längsseiten mit
Schlitzen versehen ist und von denen das letztere etwa die Form eines doppelten, neben einander gesetzten H besitzt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es , ein Steckelement
zu schaffen, mit dem das spielende Kind die Möglichkeit besitzt, neue und unkonventionelle, sich von den herkömmlichen
technischen Formen unterscheidende Formen zu bauen, die insbesondere auch das ästethische Empfinden ansprechen, und
das sich nicht nur als sog. Tischspielzeug, also in kleiner üblicher Form, sondern auch als sog. Raumspielzeug, also beispielsweise
zum Spielen, Bauen und/oder Gestalten im Freien eignet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Steckelement aus zwei winklig, vorzugsweise rechtwinklig zueinander verlaufenden, ebenen Schenkeln gebildet ist, die an
ihren freien Enden mit je einem Schlitz versehen sind.
Mit derartigen erfindungsgemäßen Steckelementen lassen sich also neue und unübliche Phantasieformen schaffen, die die
Phantasie des damit spielenden Kindes anregen und sein ästethisches Empfinden ansprechen. Die Vielfalt und Variation
derartiger Formen ist also nicht nur auf technische Gestaltungen beschränkt, sondern auch auf phantasievolle und ästethische
Gestaltungen, bspw. Formplastiken. Darüber hinaus bietet das Steckelement auch die" Möglichkeit, beides in eir.er
Form zu vereinigen, nämlich die Technik und die Ästethik. Die
Möglichkeit zur Schaffung derart neuer und unkonventioneller Formen regt das Kind beim Spiel zum Denken an und motiviert
es zum eigenschöpferischen Gestalten. Derartige Steckelemente
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• · t ·
sind ferner für alle Altersstufen verwendbar, da in den Gestaltungsmöglichkeiten
auch relativ kompliziert aufzubauende Formen liegen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das Steckelement
sowohl einzeln als auch in Gruppen zum Bauen, Spielen und/ oder Gestalten anregt. Das erfindungsgemäße Steckelement kann
ferner nicht nur im in üblicher Weise verwendeten Kleinformat zum Spielen auf dem Tisch, dem Boden oder im Bett ausgebildet
werden, sondern auch in "Großformat", so daß es als ideales Spielzeug nicht nur im Wohnbereich, sondern auch für den Garten,
) die Terrasse und dergl. geeignet ist. Bei der Ausbildung als ein
solches Uaumspielzeug lassen sich Formen aufbauen, die sich auch
praktisch nutzen lassen, nämlich beispielsweise zum Kriechen, Klettern usw.. Das Kind kann sich damit auch im Großen nach seinen
eigenen Vorstellungen eine eigene Welt bauen und es kann j anders als beim sog. Tischspielzeug neue räumliche Dimensionen
unmittelbar erleben. Ferner sind mehrere solcher Steckelemente ] leicht aufzubewahren, da es aufgrund seiner Form stapelbar ist.
Damit die Steckelemente in beliebiger Weise untereinander zusammensteckbar
sind, ist es günstig, wenn die beiden Schenkel gleiche Länge und gleichlange Schlitze besitzen. Dies erleichtert,
insbesondere für kleinere Kinder das Spielen, Bauen und/oder Gestalten.
Die Schenkel des Steckelements können beispielsweise aus einem in einer Diagonalen gebogenen Quadrat bestehen, von dessen freien
Ecken die Schlitze ausgehen. Damit sich jedoch in beliebigen Lagen stabile Grundformen ergeben, ist es günstiger, wenn die
Schenkel etwa länglich rechteckförmig sind, wobei ihre Länge etwa gleich der dreifachen Länge der Schlitze ist. Aus demselben Grunde
ist es auch vorteilhaft, wenn die Schenkel gleich breit sind,
wobei ihre Breiter kleiner oder etwa gleich der doppelten Länge
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• «t ·
der Schlitze,ist. Ist die Breite gleich oder größer als die dop-·
pelte Länge der Schlitze, so können bzw. mUssen die Schenkel an
ihren freien Ecken mit einer Anfasung bzw. Abschrägung versehen sein.
Die beiden Schenkel können scharfkantig oder über eine Rundung ineinander übergehen, deren Radius im Bereich zwischen null und
der Länge der Schlitze sein kann. Den Radius wird man als KompromiP
zwischen ästethischer Form und technischer Herstellungsmöglichkeit entsprechend dem verwendbaren Material wählen. Dabei ist
es sowohl für die Herstellung als auch für die Handhabung des Steckelements am vorteilhaftesten, wenn dieses einstückig geformt
ist, da dadurch die Herstellung vereinfacht und bei der Handhabung
kein unbeabsichtigten Lösen irgendwelcher Verbindungen möglich ist,
Die Abmessungen des Steckelements ergeben sich im wesentlichen durch Vorgabe der Schlitzlänge, auf die sich die übrigen Abmessungen
des Steckelements aufbauen. Als Tischspielzeug ist es dabei günstig, wenn die Länge der Schlitze etwi! 16 mm beträgt. Damit
bei der Ausbildung als sog. Raumspielzeug die Kinder mit dem Steckelement bzw. -elementen auch praktische Formen bauen und
diese benutzen können, ist bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel des Steckelements die Länge der Schlitze im Pareich von
etwa 16 - 20 cm, vorzugsweise 18 cm. Dadurch ist es möglich, daß sowohl kleinere als auch größere Kinder das Steckelement bzw.
mehrere Steckelemente zum Kriechen, Klettern, Sitzen und dergl. verwenden können.
Insbesondere für die Herstellung als Raumspielzeug wird das Steckelement
vorteilhaft aus Holz, vorzugsweise Sperrholz hergestellt. Es kann aber auch aus farbigem oder transparentem Kunststoff bestehen,
was im ersteren Falle eine zusätzliche Anregung der
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Phantasie für das Kind bedeutet. In allen Fällen ist das Steckelement
auch als Raumsρie1zeug relativ leicht und damit handlich,
was auch dann gilt, wenn es aus Leichtmetall, beispielsweise in
Form von Spritzguß aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf einen Baukasten, der die genannten winkligen Steckelemente enthält. Damit mit einem solchen
Baukasten auch praktische Formen, wie beispielsweise ein Sandkasten, eine Bank und/oder dergl. verwirklichbar sind, ist
erfindungsgemäß vorgesehen, daß alle winkligen Steckelemente
identisch sind und daß der Baukasten länglich rechteckige, mit den winkligen Steckelementen zusammensteckbare und dieselbe Dicke
aufweisende ebene Steckplatten enthält, die dieselben Schlitze an den schmalen Stirnseiten aufweisen und deren Länge etwa gleich
der vierfachen Schlitzlänge ist. Dadurch sind weitere gestalterische und konstruktive Formen möglich, die insbesondere bei
der Ausbildung als Raumspielzeuge sinnvoll und von Vorteil sind. Dabei können die ebenen Steckplatten dieselbe Breite wie das
winklige Steckelement bzw. dessen Schenkel besitzen, aber auch breiter oder schmäler sein, wobei in allen Fällen die Schlitze
sowohl symmetrisch, wie bei den winkligen Steckelementen, als auch asymmetrisch zur Längsmittelebene angeordnet sein können.
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der
folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht eines winkligen Steckelements
gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Steckplatte gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Steckplatte gemäß der Erfindung,
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Fig. 3 ein nur mit winkligen Steckelementen zusammengestecktes,
geschlossenes räumliches Gebilde,
Fig. H ein mittels winkligen Steckelementen und Steckplatten zusammengestecktes
Phantasiegebilde und
Fig. 5 und 6 mit winkligen Steckelementen und Steckplatten zusammengesteckte
nutzbare Raumformen.
Das in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße winklige Steckelement 11 dient zum Spielen, Bauen und/oder Gestalten vorzugsweise für
Kinder und ist insbesondere zur Verwendung in entsprechenden Baukasten vorgesehen. Das Steckelement 11 besitzt zwei rechtwinklig
zueinander verlaufende Schenkel 12 und 13, die über eine Rundung IU miteinander einstückig sind. Die Schenkel 12, 13 besitzen jeweils
für sich die Form einer länglich rechteckförmigen ebenen Platte und sind an ihren freien Enden mit je einem von der schmalen
freien Stirnfläche 17 ausgehenden Schlitz 16 versehen. Die Schlitze 16 verlaufen symmetrisch, also in der Längsmittelebene
der Schenkel 12, 13 und parallel zu deren Seitenkanten 18. Die Breite der Schlitze 16 entspricht der Dicke b des für die Schenkel
12, 13 verwendeten plattenförmigen Materials. Die Länge der Schlitze 16 ist die Grundlage für mindestens einen Teil der
äußeren Abmessungen des winkligen Steckelements 11 und ist in Fig. 1 mit a angegeben. Von dieser Schlitzlänge ausgehend ist
die Länge der Schenkel 12, 13 etwa gleich der dreifachen Länge der Schlitze 16 und die Breite der Schenkel 12, 13 ist beim
dargestellten Ausführungsbexspiel etwa gleich der doppelten
Schlitzlänge. Beide Schenkel 12, 13 besitzen dieselbe Länge, Breite, Dicke und Schlitze. Damit mehrere Steckelemente 11
auch unter Berücksichtigung von Herstellungstoleranzen hinsichtlich
Länge und Breite der Schenkel 12, 13 zusammensteckbar sind, sind die Ecken 19 mit einer Anfasung versehen. Ist die Breite der
• a · ι · ·
Schenkel 12,,13 größer als die doppelte Schlitzlänge, so ist statt
der Anfasung eine entsprechende Abschrägung, vorzugsweise unter
45° vorgesehen. Die die Schenkel 12, 13 verbindende Rundung 14 besitzt
beim dargestellten Ausführungsbeispiel einen wenn auch kleinen Radius. Dieser Radius kann aber auch größer oder noch kleiner
sein und grundsätzlich im Bereich zwischen null und etwa der Länge der Schlitze 16 gewählt werden.
In Fig. 2 ist eine ebene Steckplatte 21 dargestellt, die aus demselben
gleich dicken plattenförmigen Material wie das.winklige Steckelement 11 hergestellt ist und ebenfalls Anfasungen an ihren
Ecken 23 aufweist. Die Steckplatte 21, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel, dieselbe Breite wie die Schenkel 12, 13 des
Steckelements 11 besitzt, besitzt an ihren schmalen Stirnflächen 22 ebenfalls Schlitze 16. Die Länge der Steckplatte 21 entspricht
etwa der vierfachen Schlitzlänge. Dadurch ist es möglich, das Steckelement 11 uri die Steckplatte 21 ineinander zu stecken, wobei
dann, wenn die Steckplatte 21 c beiden Enden ein Steckelement 11 aufnimmt, die beiden Steckelemente 11 mit ihren Stirnflächen
17 aneinander stoßen. Die Schlitze 16 sind symmetrisch zur Längsmittelebene der Steckplatte 21 angeordnet; sie können
aber auch asymmetrisch zu ihr verlaufen.
Sind die Steckelemente 11 und 21 zur Ausbildung als sog. Tischspielzeug
gedacht, so ist es günstig, wenn die Länge der Schlitze 16 im Bereich von etwa 16 mm ist, da sich dann eine handliche
Form ergibt. Sind die Steckelemente 11, 21 als sog. Raumspielzeug auch zum Bauen und/oder Gestalten beispielsweise einer
Formplastik, irgendwelcher zu nutzender Gegenstände oder dergl. gedacht, so ist es vorteilhaft, wenn die Länge der Schlitze 16
im Bereich von etwa 16 - 20 cm, vorzugsweise 18 cm ist. Die Größe der Steckelemente 11 und der Steckplatten 21 ist dann so, daß
Kinder mehrerer Altersstufen die Steckelemente und Steckplatten auch zum Kriechen, Klettern, Sitzen und/oder dergl. benutzen
können.
Die Steckelemente 11 und die Steckplatten 21 können aus Holz, vorzugsweise Sperrholz, aus farbigem oder transparentem Kunststoff,
aus Metall, insbesondere Leichtmetall, beispielsweise in Form von Spritzguß als Aluminium oder einer Aluminiumlegierung
hergestellt sein.
Die Steckelemente 11 und die Steckplatten 21 können zu einem Baukasten vereinigt sein, der beispielsweise vier Steckelemente
11 und vier Steckplatten 21 als Grundausstattung lr^sitzen kann,
so daß bei der Hersteilung der Elemente als Raumspielzeug beispielsweise
der in Fig. 6 dargestellte Sandkasten zusammensteckbar ist, in dem die Kinder auf den Steckplatten 21 sitzen können.
Mit derselben Grundausstattung kann beispielsweise auch gemäf1
Fig. 5 eine schleifenförmige Bankreihe zusammensteckbar sein.
Wie den Fig. 3 und 4 zu entnehmen ist, können mit den Steckelementen
11 bzw. mit den Steckelementen 11 und den Steckplatten 21 auch abstrakte Raumgebildet geschaffen werden, die unkonventioneller
Art sind und die sich hinsichtlich der ästethischen Empfindung, der phantasievoll^n Gestaltungen und weiterer möglicher
neuer Formschöpfungen von den bekannten Steckelementen wesentlich unterscheiden. Beispielsweise sind mit dem erfindungsgemäßen
Steckelement in eigenschöpferischer Arbeit auch Formplastiken und dergl. zu gestalten bzw. neue unübliche Raumformen
zu konstruieren oder zu gestalten. P-.nd die Elemente 11 und/oder
die Steckplatten 21 verschiedenfarbig und/oder transparent ausgebildet, so sind weitere ästethische Gestaltungen möglich.
-Ansprüche-
Claims (13)
1. Steckelement zum Spielen, Bauen und/oder Gestalten, bspw. für
Baukasten, aus plattenfonnigem Material, mit Schlitzen, deren Höhe und Breite der Dicke des plattenförmigen Materials entspricht,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steckelement (11)
aus zwei winklig, vorzugsweise rechtwinklig zueinander verlaufenden
, ebenen Schenkeln (12, 13) gebildet ist, die an ihren freien Enden mit je einem Schlitz (16) versehen sind.
2. Steckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daft die beiden Schenkel (12, 13) gleiche Länge und gleich lange
Schl.vtze (16) besitzen.
3. Steckelement n«· 2h Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (16) symmetrisch zur Längsmittelebene der Schenkel (12, 13) angeordnet s1"- \.
4. Steckelement nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (12, 13) etwa länglich rechteckförmig sind,
und ihre Länge etwa gleich der dreifachen Länge der Schlitze (16) ist.
5. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenke]. (12, 13) gleich breit sind, wobei ihre Breite kleiner oder etwa gleich der doppelten
Länge der Schlitze (16) ist.
6. Steckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (12, 13) an ihren freien
Ecken (19) mit einer Abschrägung oder Anfasung versehen sind.
7. Steckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (12, 13) über eine
Rundung (l»f) ineinander übergehen, deren Radius im Bereich zwi-
,sehen Null und der Länge der Schlitze (16) ist.
8. Steckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß es einstückig geformt ist.
9. Steckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge der Schlitze (16) im Bereich von etwa 16 mm ist.
10. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Schlitze (16) im Bereich von etwa
16 bis 20 cm, vorzugsweise 18 cm ist.
11. Steckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß es aus Holz, vorzugsweise aus Sperrholz besteht.
12. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es aus 1 arbigem oder transparentem Kunststoff
besteht.
13. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Metall, vorzugsweise Leichtmetall, beispielsweise in Form von Spritzguß aus Aluminium oder einer Aluminium-Legierung besteht.
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