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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine thermoplastische Formmasse, die ABS und
Polycarbonat enthält,
und daraus geformte Gegenstände,
genauer gesagt daraus geformte metallbeschichtete Gegenstände.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
wird eine thermoplastische Formmasse offenbart, die eine Hauptmenge
Polycarbonat und eine geringere Menge eines Pfropfpolymers auf Butadienbasis
umfasst. Die erfindungsgemäße Zusammensetzung
ist besonders zur Herstellung eines Formkörpers geeignet, von dem zumindest
ein Teil der Oberfläche
durch ein Stromlosplattierverfahren metallisiert ist. Der so beschichtete
Gegenstand ist durch verbesserte Hitzebeständigkeit und hervorragende
Haftung des Metallüberzugs
gekennzeichnet.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Thermoplastische
Formmassen, die Polycarbonate und ABS-Polymere enthalten, sind seit
einiger Zeit bekannt; siehe z.B. DE-A 1 170 141, das die vorteilhaften
Verarbeitungseigenschaften solcher Formmassen beschreibt. Auch die
US-Patente Nr. 3.130.177, 3.162.695 und 3.852.393 und das britische
Patent Nr. 1.254.226 sind relevant.
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Ebenfalls
bekannt sind thermoplastische Formmassen, die Polycarbonat und Plattiermodifikatoren
auf Acrylatbasis (US-Patent 4.828.921) oder ABS enthalten und zum
stromlosen Metallisierung geeignet sind. Im Allgemeinen wird der
Polycarbonatgehalt in diesen Zusammensetzungen gering gehalten,
da schon lange bekannt ist, dass die Gegenwart von Polycarbonat
in relativ großen
Mengen die Ursache für
Schwierigkeiten beim stromlosen Metallisieren darstellt (siehe US-Patente
5.198.096 und 5.087.524). Andererseits hängt die Hitzebeständigkeit
der Zusammensetzung di rekt mit dem Polycarbonatgehalt zusammen.
Mischungen, die einen höheren
Polycarbonatgehalt aufweisen, besitzen besseres Wärmeverhalten.
Auf dem Gebiet der Erfindung wird schon lange nach einer Formmasse
gesucht, die gute Hitzebeständigkeit
mit guten Plattiereigenschaften verbindet. Die Zusammensetzung der
vorliegenden Erfindung beschäftigt
sich mit diesem Ziel. Spezielle Verfahren zum Stromlosplattieren
von Polycarbonat wurden in den US-Patenten 5.087.524 und 5.198.096
beschrieben.
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Verfahren
zum Stromlosplattieren wurden im US-Patent 4.125.649 und in der
Encyclopedia of Polymer Science and Technology, Bd. 8 offenbart,
die beide durch Verweis hierin aufgenommen sind.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
thermoplastische Formmasse der vorliegenden Erfindung umfasst:
- A) 51 bis 90 Gewichtsteile eines aromatischen
Polycarbonats;
- B) eine Menge von bis zu 30 Gewichtsteilen eines kautschukfreien
Vinyl-Copolymers aus 50 bis 99 Prozent B.1 und 1 bis 50 Prozent
B.2, wobei sich die Prozentsätze
auf das Gewicht des Copolymers beziehen, worin B.1 zumindest ein
aus der aus Styrol, α-Methylstyrol,
kernsubstituiertem Styrol und Methylmethacrylat bestehenden Gruppe
ausgewähltes
Element ist und worin B.2 zumindest ein aus der aus Acrylnitril,
Methylmethacrylat, Maleinsäureanhydrid,
N-Alkyl-substituiertem Maleinimid und N-Aryl-substituiertem Maleinimid bestehenden
Gruppe ausgewähltes
Element ist;
- C) 5 bis 30 Gewichtsteile eines ersten Pfropfpolymers, das 10
bis 90 Prozent einer ersten Pfropfphase C.1 und 10 bis 90 Prozent
einer ersten Pfropfgrundlage C.2 umfasst, wobei sich die Prozentwerte
auf das Gewicht des ersten Pfropfpolymers beziehen, worin die erste
Pfropfphase C.1
- C1.1 50 bis 99 Prozent, bezogen auf das Gewicht der ersten Pfropfphase,
zumindest eines aus der aus Styrol, α-Methylstyrol, kernsubstituiertem
Styrol, C1-8-Alkylmethacrylat und C1-8-Alkylacrylat bestehenden Gruppe ausgewählten Elements
und
- C.1.2 1 bis 50 Prozent, bezogen auf das Gewicht der ersten Pfropfphase,
zumindest eines aus der aus Acrylnitril, Methacrylnitril, Alkylmethacrylat,
C1-8-Alkylacrylat, Maleinsäureanhydrid,
alkylsubstituiertem Maleinimid und Phenyl-N-substituiertem Maleinimid bestehenden
Gruppe ausgewählten
Elements umfasst
und worin die erste Pfropfgrundlage ein vernetztes,
partikuläres
Elastomer umfasst, das aus der aus Butadien und Copolymeren von
Butadien mit anderen ethylenisch ungesättigten Monomeren bestehenden Gruppe
ausgewählt
ist und einen mittleren Teilchendurchmesser (d50-Wert) von 0,05
bis 0,5 μm
aufweist;
- D) 1 bis 15 Gewichtsteile eines zweiten Pfropfpolymers, das
78 bis 95 Prozent einer zweiten Pfropfphase D.1 und 5 bis 22 Prozent
einer zweiten Pfropfgrundlage D.2 umfasst, wobei sich die Prozentwerte
auf das Gewicht des zweiten Pfropfpolymers beziehen, worin die zweite
Pfropfphase D.1
- D.1.1 65 bis 85 Prozent, bezogen auf das Gewicht der zweiten
Pfropfphase, zumindest eines aus der aus Styrol, α-Methylstyrol,
kernsubstituiertem Styrol, C1-8-Alkylmethacrylat
und C1-8-Alkylacrylat bestehenden Gruppe
ausgewählten
Elements und
- D.1.2 15 bis 35 Prozent, bezogen auf das Gewicht der zweiten
Pfropfphase, zumindest eines aus der aus Acrylnitril, Methacrylnitril,
C1-8-Alkylmethacrylat, C1-8-Alkylacrylat,
Maleinsäureanhydrid,
C1-4-alkylsubstituiertem Maleinimid und
Phenyl-N-substituiertem Maleinimid bestehenden Gruppe ausgewählten Elements umfasst
und
worin die zweite Pfropfgrundlage ein nichtvernetztes Elastomer umfasst,
das aus der aus Polybutadien und Copolymeren von Butadien mit zumindest
einem Element, das aus der aus Styrol, Isopren und C4-8-Alkylacrylat
bestehenden Gruppe ausgewählt
ist, bestehenden Gruppe ausgewählt
ist und ein gewichtsmittleres Molekulargewicht von 50.000 bis 250.000
g/mol aufweist, und das zweite Pfropfpolymer einen gewichtsmittleren
Teilchendurchmesser von 0,6 bis 20 μm aufweist;
worin die Summe
aus A) + B) + C) + D) 100 Gewichtsteile Harz ergibt und
- E) 0,1 bis 4 Teile pro 100 Gewichtsteile Harz eines Esters einer
hochmolekularen Fettsäure
mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht von 300 bis 5000 g/mol
und einem Schmelzpunkt unter 400 °C.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Komponenten der erfindungsgemäßen Zusammensetzung in folgenden
Mengen vorhanden:
Komponente A – 55 bis 85 Gewichtsteile,
Komponente
B – 1
bis 20 Gewichtsteile,
Komponente C – 10 bis 30 Gewichtsteile,
Komponente
D – 2
bis 10 Gewichtsteile und
0,2 bis 3 Teile der Komponente E.
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In
einer insbesondere bevorzugten Ausführungsform sind die Komponenten
der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
in folgenden Mengen vorhanden:
Komponente A – 65 bis
80 Gewichtsteile,
Komponente B – 2 bis 5 Gewichtsteile,
Komponente
C – 10
bis 25 Gewichtsteile,
Komponente D – 2 bis 10 Gewichtsteile und
0,2
bis 3 Teile der Komponente E.
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Vorzugsweise
umfasst das erste Pfropfpolymer 30 bis 80 Prozent C.1 und 70 bis
20 Prozent C.2.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
enthält
Komponente D 94 bis 80 Gew.-% einer zweiten Pfropfphase D.1 und
6 bis 20 Gew.-% einer zweiten Pfropfphase D.2.
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Komponente
A
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Geeignete
Polycarbonatharze zur Herstellung des Copolymers der vorliegenden
Erfindung sind Homopolycarbonate und Copolycarbonate sowie Gemische
daraus.
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Die
Polycarbonate weisen im Allgemeinen ein gewichtsmittleres Molekulargewicht
von 10.000 bis 200.000, vorzugsweise 20.000 bis 80.000 auf, und
ihre Schmelzfließgeschwindigkeit
gemäß ASTM D
1238 bei 300 °C
beträgt
etwa 1 bis etwa 65 g/10 min, vorzugsweise etwa 1 bis 15 g/10 min.
Sie können
beispielsweise durch das bekannte Zweiphasen-Grenzflächenverfahren
aus einem Kohlensäurederivat,
wie z.B. Phosgen, und aus Dihydroxyverbindungen durch Polykondensation
hergestellt werden (siehe die Deutschen Offenlegungsschriften 2.063.050;
2.063.052; 1.570.703; 2.211.956; 2.211.957 und 2.248.817; das französische Patent
1.561.518; und die Monographie von H. Schnell, "Chemistry and Physics of Polycarbonates", Interscience Publishers,
New York (New York 1964) (durch Verweis hierin aufgenommen).
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Im
vorliegenden Kontext entsprechen Dihydroxyverbindungen, die zur
Herstellung der Polycarbonate der Erfindung geeignet sind, der Strukturformel
(1) oder (2):
worin
A
für eine
Alkylengruppe mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, eine Alkylidengruppe
mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylengruppe mit 5 bis
15 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylidengruppe 5 bis 15 Kohlenstoffatomen,
eine Carbonylgruppe, ein Sauerstoffatom, ein Schwefelatom, -SO-
oder -SO
2 oder einen Rest steht, der Folgendem
entspricht:
e und g beide für die Zahl
0 oder 1 stehen;
Z für
F, Cl, Br oder C
1-C
4-Alkyl
steht, und wenn mehrere Z-Reste Substituenten in einem Arylrest
sind, können sie
identisch oder unterschiedlich sein;
d für eine ganze Zahl von 0 bis
4 steht; und
f für
eine ganze Zahl von 0 bis 3 steht.
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Zu
den bei der Ausführung
der Erfindung nützlichen
Dihydroxyverbindungen zählen
Hydrochinon, Resorcin, Bis(hydroxyphenyl)alkane, Bis(hydroxyphenyl)ester,
Bis(hydroxyphenyl)ketone, Bis(hydroxyphenyl)sulfoxide, Bis(hydroxyphenyl)sulfide,
Bis(hydroxyphenyl)sulfone, α,α-Bis(hydroxyphenyl)diisopropylbenzole,
deren kernalkylierte Verbindungen sowie Dihydroxydiphenylcycloalkane.
Diese und weitere geeignete aromatische Verbindungen sind beispielsweise
in den US-Patenten 5.227.458; 5.105.004; 5.126.428; 5.109.076; 5.104.723;
5.086.157; 3.028.356; 2.999.835; 3.148.172; 2.991.273; 3.271.367
und 2.999.846 beschrieben.
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Weitere
Beispiele für
geeignete Bisphenole sind 2,2-Bis(4-hydroxphenyl)propan (Bisphenol
A), 2,4-Bis(4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan, 1,1-Bis(4-hydroxyphenyl)cyclohexan, α,α'-Bis(4-hydroxyphenyl)-p-diisopropylbenzol,
2,2-Bis(3-methyl-4-hydroxyphenyl)propan, 2,2-Bis(3-chlor-4-hydroxyphenyl)propan, Bis(3,5-dimethylhydroxyphenyl)methan,
2,2-Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)propan, Bis(3,5-dimethyl-4- hydroxyphenyl)sulfid,
Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)sulfoxid, Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)sulfon,
Dihydroxybenzophenon, 2,4-Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)cyclohexan, α,α'-Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-p-diisopropylbenzol
und 4,4'-Sulfonyldiphenol.
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Beispiele
für besonders
bevorzugte aromatische Biphenole sind 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, 2,2-Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)propan,
1,1-Bis(4-hydroxyphenyl)cyclohexan und 1,1-Bis(4-hydroxphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan.
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Ein
besonders bevorzugtes Bisphenol ist 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan
(Bisphenol A).
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Die
Polycarbonate der Erfindung können
in ihrer Struktur Einheiten umfassen, die von einem oder mehreren
der geeigneten Bisphenole herrühren.
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Zu
den Harzen, die zur Umsetzung der Erfindung geeignet sind, zählen Polycarbonate
auf Phenolphthaleinbasis, Copolycarbonate und Terpolycarbonate,
wie sie z.B. in den US-Patenten 3.036.036 und 4.210.741 beschrieben
sind.
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Die
Polycarbonate der Erfindung können
auch verzweigt sein, indem darin geringe Mengen, z.B. 0,05 bis 2
Mol-% (bezogen auf die Bisphenole), an Polyhydroxyverbindungen kondensiert
werden.
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Polycarbonate
dieser Art wurden beispielsweise in den Deutschen Offenlegungsschriften
1.570.533; 2.116.974 und 2.113.374; den britischen Patenten 885.442
und 1.079.821 und im US-Patent 3.544.514 beschrieben. Nachstehend
finden sich einige Beispiele für
Polyhydroxylverbindungen, die zu diesem Zweck verwendet werden können: Phloroglucinol;
4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)heptan; 1,3,5-Tri-(4-hydroxyphenyl)benzol;
1,1,1-Tri-(4-hydroxyphenyl)ethan; Tri-(4-hydroxyphenyl)phenylmethan;
2,2-Bis[4,4-(4,4'-dihydroxydiphenyl)]cyclohexylpropan;
2,4-Bis(4-hydroxy-1-isopropylidin)phenol;
2,6-Bis(2'-dihydroxy-5'-methylbenzyl)-4-methylphenol;
2,4-Di hydroxybenzoesäure;
2-(4-Hydroxyphenyl)-2-(2,4-dihydroxyphenyl)propan und 1,4-Bis(4,4'-dihydroxytriphenylmethyl)benzol.
Einige der anderen polyfunktionellen Verbindungen sind 2,4-Dihydroxybenzoesäure, Trimesinsäure, Cyanurchlorid
und 3,3-Bis(4-hydroxyphenyl)-2-oxo-2,3-dihydroindol.
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Zusätzlich zu
dem oben genannten Polykondensationsverfahren sind weitere Verfahren
zur Herstellung der Polycarbonate der Erfindung Polykondensation
in homogener Phase und Umesterung. Geeignete Verfahren sind in den
durch Verweis hierin aufgenommenen US-Patenten 3.028.365; 2.999.846;
3.153.008 und 2.991.273 offenbart.
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Das
bevorzugte Verfahren zur Herstellung von Polycarbonaten ist das
Grenzflächenpolykondensationsverfahren.
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Auch
andere Syntheseverfahren, wie sie beispielsweise im US-Patent 3.912.688
beschrieben sind, das durch Verweis hierin aufgenommen ist, können zur
Bildung der Polycarbonate verwendet werden.
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Geeignete
Polycarbonatharze sind im Handel erhältlich, wie beispielsweise
Makrolon FCR, Makrolon 2600, Makrolon 2800 und Makrolon 3100, die
alle Homopolycarbonatharze auf Bisphenolbasis sind, die sich durch
ihr Molekulargewicht unterscheiden und dadurch gekennzeichnet sind,
dass ihr Schmelzindex (MFR) gemäß ASTM D-1238 16,5 bis 24,
13 bis 16, 7,5 bis 13,0 und 3,5 bzw. 6,5 g/10 min beträgt. Dies
sind Produkte der Bayer Corporation in Pittsburgh, Pennsylvania,
USA.
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Ein
Polycarbonatharz, das für
die Ausführung
der Erfindung geeignet ist, ist bekannt, und seine Struktur und
Verfahren zu seiner Herstellung wurden offenbart, beispielsweise
in den US-Patenten 3.030.331; 3.169.121; 3.395.119; 3.729.447; 4.255.556;
4.260.731; 4.369.303; 4.714.746 und 5.227.458.
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Komponente B
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Die
kautschukfreie, thermoplastische Vinyl-Copolymer-Komponente B der
vorliegenden Erfindung enthält
- B.1) 50 bis 99 Prozent, bezogen auf das Gewicht
des Copolymers, zumindest eines aus der aus Styrol, α-Methylstyrol,
kernsubstituiertem Styrol und Methylmethacrylat bestehenden Gruppe
ausgewählten
Elements und
- B.2) 1 bis 50 Prozent, bezogen auf das Gewicht des Copolymers,
zumindest eines aus der aus Acrylnitril, Methylmethacrylat, Maleinsäureanhydrid,
N-Alkyl-substituiertem Maleinimid und N-Aryl-substituiertem Maleinimid
bestehenden Gruppe ausgewählten
Elements.
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Das
gewichtsmittlere Molekulargewicht (bestimmt durch Lichtstreuung
oder Sedimentation) des Copolymers von Komponente B liegt im Bereich
von 15.000 bis 200.000.
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Besonders
bevorzugte Gewichtsverhältnisse
der Komponenten des Copolymers B sind 60 bis 95 Prozent von B.1
und 50 bis 5 Prozent von B.2. Besonders bevorzugte Copolymere B
umfassen jene von Styrol mit Acrylnitril, gegebenenfalls zusammen
mit Methylmethacrylat; Copolymere von α-Methylstyrol mit Acrylnitril,
gegebenenfalls zusammen mit Methylmethacrylat, und Copolymere von
Styrol und α-Methylstyrol
mit Acrylnitril, gegebenenfalls zusammen mit Methylmethacrylat.
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Die
Copolymere von Komponente B sind bekannt, und die Verfahren zu ihrer
Herstellung, wie beispielsweise durch radikalische Polymerisation,
genauer gesagt durch Emulsions-, Suspensions-, Lösungs- und Massepolymerisation,
sind ebenfalls in der Literatur umfassend dokumentiert. Die Quelle
von B in der beanspruchten Zusammensetzung kann der ungepfropfte
Anteil der Komponenten C und/oder D und/oder ein speziell zugesetztes
Copolymer sein.
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Copolymer C
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Das
erste Pfropfpolymer enthält
10 bis 90 Prozent einer ersten Pfropfphase C.1 und 10 bis 90 Prozent einer
ersten Pfropfgrundlage C.2, wobei sich die Prozentsätze auf
das Gewicht des ersten Pfropfpolymers beziehen. Die erste Pfropfphase
C.1 umfasst
- C1.1 50 bis 99 Prozent, bezogen
auf das Gewicht der ersten Pfropfphase, zumindest eines aus der
aus Styrol, α-Methylstyrol,
kernsubstituiertem Styrol, C1-8-Alkylmethacrylat
und C1-8-Alkylacrylat bestehenden Gruppe
ausgewählten
Elements und
- C.1.2 1 bis 50 Prozent, bezogen auf das Gewicht der ersten Pfropfphase,
zumindest eines aus der aus Acrylnitril, Methacrylnitril, C1-8-Alkylmethacrylat, C1-8-Alkylacrylat,
Maleinsäureanhydrid,
C1-4-alkylsubstituiertem Maleinimid und
Phenyl-N-substituiertem Maleinimid bestehenden Gruppe ausgewählten Elements.
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Die
erste Pfropfgrundlage umfasst ein vernetztes, partikuläres Elastomer,
das aus der aus Butadien und Copolymeren von Butadien mit anderen
ethylenisch ungesättigten
Monomeren bestehenden Gruppe ausgewählt ist und einen mittleren
Teilchendurchmesser (d50-Wert) von 0,05 bis 0,5 μm aufweist.
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Das
erste Pfropfpolymer der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist auf
dem Gebiet der Erfindung allgemein bekannt und im Handel erhältlich.
Eine allgemeine Beschreibung solcher Pfropfpolymere findet sich in
Houben Weyl, "Methoden
der Organischen Chemie",
Bd. 14/1, S. 393-406, Georg Thieme Verlag, Stuttgart (1961) und
in C.B. Bucknall, "Toughened
Plastics", Appl.
Science Publishers, London (1977), die durch Verweis hierin aufgenommen
sind. Geeignete Pfropfpolymere wurden in den US-Patenten 3.564.077;
3.644.574 und 3.919.353 offenbart.
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Besonders
bevorzugte erste Pfropfpolymere C können erhalten werden, indem
zumindest ein (Meth)acrylat und/oder Acrylnitril und/oder Styrol
als erste Pfropfphase auf eine erste Pfropfgrundlage gepfropft wird,
die ein Butadienpolymer mit einem Gelgehalt von zumindest 50 Gew.-%
(gemessen in Toluol) enthält,
wobei der Pfropfungsgrad (der Pfropfungsgrad entspricht dem Gewichtsverhältnis zwischen
Pfropfmonomeren, die auf die Pfropfgrundlage gepfropft sind, und
den Monomeren, die nicht gepfropft wurden, und ist dimensionslos)
zwischen 0,15 und 10 liegt. Zusätzlich
zu Butadieneinheiten kann die Pfropfgrundlage bis zu 50 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der Butadieneinheiten, anderer ethylenisch
ungesättigter
Monomere enthalten, wie z.B. Styrol, Acrylnitril, Ester von Acryl-
oder Methacrylsäure
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der Alkoholkomponente (wie z.B.
Methylacrylat, Ethylacrylat, Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat),
Vinylester und/oder Vinylether. Die bevorzugte Pfropfgrundlage enthält nur Polybutadien.
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Da
die Pfropfmonomere bei der Pfropfreaktion nicht vollständig auf
die Pfropfgrundlage aufgepfropft werden müssen, versteht es sich, dass
das erste Pfropfpolymer C im Kontext der Erfindung auch Produkte
umfasst, die durch Polymerisation der Pfropfmonomere in Gegenwart
der Pfropfgrundlage erhalten werden.
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Die
mittlere Teilchengröße (d50)
ist jener Durchmesser, den 50 Gew.-% der Teilchen überschreiten und
50 Gew.-% der Teilchen unterschreiten. Er kann durch Ultrazentrifugenmessung
bestimmt werden (W. Scholtan, H. Lange, Kolloid Z. und Z. Polymere
250, 782-796 (1972)).
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Der
Gelgehalt der Pfropfgrundlage kann in Dimethylformamid bestimmt
werden (M. Hoffmann, H. Kromer, R. Kuhn, "Polymeranalytik I und II", Georg Thieme-Verlag,
Stuttgart (1977)).
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Das
erste Pfropfpolymer durch bekannte Verfahren hergestellt werden,
wie beispielsweise Masse-, Suspensions-, Emulsions- oder Massesuspensionspolymerisation,
vorzugsweise durch Emulsionspolymerisation.
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Die
mittlere Teilchengröße (d50)
der ersten Pfropfpolymerkomponente C der vorliegenden Erfindung beträgt etwa
0,05 bis 0,5 μm,
vorzugsweise 0,1 bis 0,4 μm.
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Komponente
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Komponente
D, ein zweites Pfropfpolymer ist in einer Menge von 1 bis 15 Gewichtsteilen
vorhanden.
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Sie
enthält
78 bis 95 Prozent einer Pfropfphase D.1 und 5 bis 22 Prozent einer
Pfropfgrundlage D.2, wobei sich die Prozente auf das Gewicht des
zweiten Pfropfpolymers beziehen. Die Pfropfphase D.1 umfasst
- D.1.1 65 bis 85 Prozent, bezogen auf das Gewicht
der zweiten Pfropfphase, zumindest eines aus der aus Styrol, α-Methylstyrol,
kernsubstituiertem Styrol, C1-8-Alkylmethacrylat
und C1-8-Alkylacrylat bestehenden Gruppe
ausgewählten
Elements und
- D.1.2 15 bis 35 Prozent, bezogen auf das Gewicht der zweiten
Pfropfphase, zumindest eines aus der aus Acrylnitril, Methacrylnitril,
C1-8-Alkylmethacrylat, C1-8-Alkylacrylat,
Maleinsäureanhydrid,
C1-4-alkylsubstituiertem Maleinimid und
Phenyl-N-substituiertem Maleinimid bestehenden Gruppe ausgewählten Elements,
worin
die zweite Pfropfgrundlage ein nichtvernetztes Elastomer umfasst,
das aus der aus Polybutadien und Copolymeren von Butadien mit zumindest
einem aus der aus Styrol, Isopren und C4-8-Alkylacrylat
bestehenden Gruppe ausgewählten
Element ausgewählt
ist und ein gewichtsmittleres Molekulargewicht von 50.000 bis 250.000
g/mol aufweist, und worin das zweite Pfropfpolymer einen gewichtsmittleren
Teilchendurchmesser von 0,6 bis 20 μm aufweist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die Pfropfphase 80 bis 94 Prozent von D.1.1 und 6 bis 20 Prozent
von D.1.2. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Pfropfphase
D.2 in einer Menge von 8 bis 18 Prozent, bezogen auf das Gewicht
des zweiten Pfropfpolymers, vorhanden.
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Das
zweite Pfropfpolymer der Erfindung, Komponente D, ähnelt größtenteils
C, wobei jedoch einige wichtige Unterschiede gegeben sind, wie sie
oben angeführt
wurden. Das zweite Pfropfpolymer ist auf dem Gebiet der Erfindung
ebenfalls allgemein bekannt und im Handel erhältlich. Dieses Pfropfpolymer
wurde in der Literatur umfassend beschrieben, beispielsweise in
Houben Weyl, "Methoden
der Organischen Chemie",
Bd. 14/1, Georg Thieme Verlag, Stuttgart (1961).
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Ein
besonders bevorzugtes zweites Pfropfpolymer kann durch Pfropfen
zumindest eines Meth(acrylats) und/oder Acrylnitrils und/oder Styrols
als Pfropfphase auf eine Pfropfgrundlage erhalten werden, die ein
Butadienpolymer enthält.
Zusätzlich
zu Butadieneinheiten kann die Pfropfgrundlage der Komponente D bis
zu 50 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Butadieneinheiten, anderer
ethylenisch ungesättigter Monomere,
wie z.B. Styrol, Isopren oder C4-8-Alkylacrylat,
enthalten. Die bevorzugte Pfropfgrundlage enthält nur Polybutadien oder ein
Poly(butadien-styrol)-Copolymer.
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Da
die Pfropfmonomere bei der Pfropfreaktion nicht vollständig auf
die Pfropfgrundlage aufgepfropft werden müssen, versteht es sich, dass
das Pfropfpolymer D auch Produkte umfasst, die durch Polymerisation der
Pfropfmonomere in Gegenwart der Pfropfgrundlage erhalten werden.
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Die
gewichtsmittlere Teilchengröße des zweiten
Pfropfpolymers, Komponente D, der vorliegenden Erfindung beträgt etwa
0,6 bis 20,0 μm,
vorzugsweise 0,6 bis 5 μm,
insbesondere 0,6 bis 1,6 μm.
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Das
zweite Pfropfpolymer kann durch bekannte Verfahren hergestellt werden,
wie beispielsweise Suspensions-, Substanz- oder Massepfropfpolymerisation.
Ein bevorzugtes Verfahren umfasst Masse- oder Suspensionspfropfpolymerisation
der Comonomere der Pfropfphase, z.B. Styrol und Acrylnitril, in
Gegenwart von Polybutadien.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
Komponente D 10 bis 16 Gew.-% einer Pfropfgrundlage, die nur Polybutadien
enthält.
Das gewichtsmittlere Molekulargewicht (GPC) des freien SAN im Styrol/Acrylnitril-Pfropfpolymer
liegt im Bereich von 50.000 bis 150.000, und das gepfropfte Polybutadien
weist eine gewichtsmittlere Teilchengröße im Bereich von 0,6 bis 1,6 μm auf.
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Komponente E
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Komponente
E der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
ist ein Wachs, das unter 400 °C
schmilzt. Wachse, die für
die Umsetzung geeignet sind, sind allgemein bekannt und im Handel
erhältlich.
Chemisch gesehen handelt es sich dabei um Verbindungen, die Ester
einer hochmolekularen Fettsäure
mit einem hochmolekularen Alkohol sind, einschließlich Gemische
solcher Ester. Das Molekulargewicht – und zwar das gewichtsmittlere
oder, wenn möglich,
das Formelgewicht – der
geeigneten Wachse liegt im Bereich von 300 bis 5000 g/mol. Die Alkoholkomponente
der Estergruppe ist aus aliphatischen, linearen oder verzweigten,
mono-, bi- oder polyfunktionellen Alkoholen mit mehr als zwei Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise 3 bis 22 Kohlenstoffatomen, ausgewählt, wobei die Säurekomponente
eine mono-, di- oder polyfunktionelle aliphatische Säure mit mehr
als 3 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise mehr als 5 Kohlenstoffatomen,
ist. Diese Verbindungen sind bekannt und werden weit verbreitet
als Additive für
polymere Formmassen eingesetzt, und zwar aufgrund ihrer Trenneigenschaften.
Bevorzugte Verbindungen sind die Reaktionsprodukte von C4- bis C8-Alkoholen
mit C6- bis C18-Säuren. Beispiele
für Ester
vom bevorzugten Typ sind Butylstearat, Butyladipat und Dioctyladipat.
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Komponente
E ist in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
in einer Menge von 0,1 bis 4 Teilen pro 100 Teile Harz aus A, B,
C und D zusammen vorhanden.
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Außerdem kann
die Zusammensetzung der Erfindung vorteilhafterweise auch andere
Additive enthalten, wie z.B. Weichmacher, Antioxidantien, Plattieradditive,
Siliconöl,
Stabilisatoren, Flammverzögerungsmittel,
Fasern, Mineralfasern, mineralische Füllstoffe, Färbemittel, Pigmente und dergleichen.
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Die
Herstellung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
erfolgt durch herkömmliche
Verfahren, die auf dem Gebiet der Erfindung allgemein bekannt sind.
Normalerweise wird sie jedoch extrusionsvermischt oder in einem
Hochleistungsmischer, wie z.B. einem Banbury-Mischer oder Doppelschneckenextruder,
compondiert.
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Die
Erfindung wird nachstehend unter Bezug auf die folgenden Beispiele
beschrieben, die lediglich der Veranschaulichung dienen.
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BEISPIELE
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VERWENDETE KOMPONENTEN:
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Polycarbonat – lineares
Polycarbonat auf Bisphenol-A-Basis mit einer Schmelzviskosität von 4,5
g pro 10 Minuten bei 300 °C
mit 1,2 kg Last; ASTM D 1238.
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ABS-1
und ABS-2 – hergestellt
durch Pfropfemulsionspolymerisation von Styrol und Acrylnitril in
einem Gewichtsverhältnis
zwischen S und AN von etwa 70:30 in Gegenwart von Polybutadien.
ABS-1 und ABS-2 enthielten 60 bzw. 38 Gew.-% Polybutadien. Das gewichtsmittlere
Molekulargewicht des ungepfropften SAN-Polymer-Anteils (GPC gemäß ASTM-Verfahren
D 3536-76) betrug 80.000 bzw. 100.000 g/mol. Das ABS-Polymer wird
durch herkömmliche
Koagulation, Filtration und Waschung aus der Emulsion gewonnen.
Das gepfropfte Polybutadien weist eine mittlere Teilchengröße von 0,3
bis 0,2 μm
auf, gemessen als d50-Wert durch Photonenkorrelationsspektroskopie
unter Verwendung eines "Brookhaven
Instrument Company BI-90 Particle Size".
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ABS-3 – hergestellt
durch Pfropfsuspensionspolymerisation von Styrol und Acrylnitril
in einem Gewichtsverhältnis
von 82:28 in Gegenwart von Polybutadien.
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ABS-3
enthält
14 Gew.-% Polybutadien. Das durch GPC bestimmte gewichtsmittlere
Molekulargewicht des freien SAN im Styrol/Acrylnitril-Pfropfpolymer
betrug 110.000 g/mol, und das gepfropfte Polybutadien wies eine
mittlere Teilchengröße von 0,8 μm auf.
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SAN-1 – Copolymer
von Styrol mit Acrylnitril, hergestellt durch kontinuierliche Blockpolymerisation. Das
Copolymer enthält
75,5 Gew.-% Styrol und 24,5 Gew.-% Acrylnitril.
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Jede
dieser als Beispiel angeführten
Zusammensetzungen enthielt 0,2 Teile Butylstearat pro 100 Gewichtsteile
Harz aus A, B, C und D zusammen.
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Durch
ein Extrusionsverfahren wurden die Komponente der Polymermischungen
der einzelnen Beispiele physikalisch vermischt. Dies wurde in einem
34-mm-Doppelschneckenextruder von Leistritz durchgeführt (Schnecke:
L:D = 24:1; 250 Umdrehungen pro Minute; bei 260 °C). Ein handelsübliches
Antioxidans, das im vorliegenden Kontext nicht entscheidend ist,
wurde in einer Menge von 0,1 Gew.-% zur Zusammensetzung zugesetzt.
Die Formungstemperatur betrug 260 °C. Das extrudierte Material
wird durch ein Wasserbad geführt und
pelletiert.
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Das
pelletierte Material wird dann zu Proben für Testzwecke spritzgegossen.
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Das
Stromlosplattieren erfolgte nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren:
Proben,
die auf ihre Ablösefestigkeit
getestet wurden, wurden auf folgende Weise hergestellt:
Chromsäure/Schwefelsäure-Ätzung | 10
Minuten bei 68 °C |
Totspülung | 1
Minute |
Spülung mit
kaltem Wasser | 2
Minuten |
Neutralisator – Shipley
PM 954 | 4
Minuten bei 40 °C |
Spülung mit
kaltem Wasser | 1
Minute |
Aktivator – MacDermid
D-34 C | 4
Minuten bei 40 °C |
Spülung mit
kaltem Wasser | 1
Minute |
Beschleuniger – Shipley
PM 964 | 2
Minuten bei 52 °C |
Spülung mit
kaltem Wasser | 1
Minute |
Stromlosplattierkupfer – Shipley
251 | 10
Minuten bei 40 °C |
Spülung mit
kaltem Wasser | |
Kupfer-Zwischenschicht | 3
Minuten bei 1 Volt und 28 °C |
| 3
Minuten bei 2 Volt |
| 2
Minuten bei 3 Volt |
Saures
Kupfer | 120
Minuten bei 40 A/ft2 und 28 °C |
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Die
Haftung des Überzugs
wurde gemäß dem ASTM-Verfahren
B533-85 gemessen, und die Vicat-Temperatur wurde gemäß dem im
ASTM-Standard 1525 beschriebenen Verfahren gemessen.
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Die
nachstehend angeführten
Beispiele illustrieren die Haftung des Überzugs und das Wärmeverhalten.
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In
Beispiel 1 (Vergleich) (nicht erfindungsgemäß) ist die Hitzebeständigkeit,
bestimmt als Vicat-Temperatur, sehr hoch, die Haftung des Überzugs
jedoch sehr gering. In Beispiel 5 (Vergleich) (nicht erfindungsgemäß) ist die
Haftung sehr gut, die Hitzebeständigkeit
jedoch unannehmbar niedrig. Die Beispiele 2 und 4 zeigen die Erfindung,
wobei sowohl die Hitzebeständigkeit
als auch die Haftung verbessert sind.
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