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DE69824019T2 - Tröpfchen-niederschlagvorrichtung - Google Patents

Tröpfchen-niederschlagvorrichtung Download PDF

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DE69824019T2
DE69824019T2 DE69824019T DE69824019T DE69824019T2 DE 69824019 T2 DE69824019 T2 DE 69824019T2 DE 69824019 T DE69824019 T DE 69824019T DE 69824019 T DE69824019 T DE 69824019T DE 69824019 T2 DE69824019 T2 DE 69824019T2
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Xaar Technology Ltd
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tröpfchen-Niederschlagsvorrichtung, speziell einen Tintenstrahldruckkopf.
  • Die 1 zeigt einen Tintenstrahldruckkopf der Art, wie in WO 91/17051 offenbart, und aufgebaut aus einem Körper, der mit einer Anordnung oben offener Kanäle ausgebildet wird, die durch eine Abdeckung geschlossen werden. Jeder Kanal ist an jedem Ende mit einer jeweiligen Tintenversorgungskammer verbunden, und in seiner Mitte mit einer Düse, die in der Abdeckung ausgebildet ist. Die Kanalwände umfassen piezoelektrisches Material, das sich auswölbt, wenn es einem elektrischen Feld ausgesetzt wird und den Ausstoß eines Tintentröpfchens aus der jeweiligen Düse bewirkt.
  • Die WO 92/10367 beschreibt einen Druckkopf mit mindestens zwei Kammern, die aus einem gemeinsamen Versorgungskanal mit Tinte versorgt werden. Zwei weitere Versorgungskanäle sind an den jeweiligen entgegengesetzten Enden der Kammern vorgesehen. Sowohl die Versorgungskanäle als auch die Kammern sind in einem Körper aus piezoelektrischem Material ausgebildet. Eine Abdeckung, die Düsen enthält, wird verwendet, um die beiden Kammern und die Versorgungskanäle zu schließen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung haben die Aufgabe, eine Vorrichtung der oben beschriebenen Art bereitzustellen, die einfach und billig herzustellen ist.
  • Gemäß einem Aspekt umfasst die Erfindung eine Tröpfchen-Niederschlagsvorrichtung mit: einem Körper, der mit mindestens einem Kanal ausgebildet ist, der an einer Seite offen ist, wobei der Kanal an jedem Ende mit einer Versorgungskammer zur Versorgung mit Tröpfchenfluid in Verbindung steht; einer Betätigungseinrichtung, die in dem Körper enthalten und jedem Kanal zugeordnet ist, um das Ausstoßen von Tröpfchen zu bewirken; einer Abdeckung, welche die offene Seite des mindestens einen Kanals abschließt und mindestens eine darin ausgebildete Öffnung aufweist, um Tröpfchen aus dem Kanal auszustoßen; und einer Basis, die mit der Abdeckung die Versorgungskammern definiert, welche mit den jeweiligen Enden des mindestens einen Kanals in Verbindung stehen.
  • Bei einer solchen Konstruktion benötigen Tintenversorgungskammern, die durch die Basis und die Abdeckung definiert sind, weniger kritische Toleranzen als wenn sie im "aktiven" Körper ausgebildet sind, wie in der WO 91/17051. Ferner kann die Basis aus einem Material hergestellt werden, das weniger teuer ist als dasjenige aus dem der Körper – die "aktive" Komponente im Druckkopf – ausgebildet ist.
  • Die Basis kann so konstruiert sein, dass sie mindestens teilweise eine weitere Kammer definiert, wobei eine Steuerungseinrichtung zum Bereitstellen der elektrischen Signale für die Betätigungseinrichtung in der weiteren Kammer angeordnet ist.
  • Auf diese Weise ist die Steuerungseinrichtung – im Allgemeinen eine integrierte Schaltung – selbst in die Druckkopfkonstruktion integriert, wodurch die Kompaktheit erhöht und das Freiliegen der integrierten Schaltung zur Umgebung hin verringert wird.
  • Die Abdeckung kann mindestens eine Bahn darauf aufweisen, um Signale zu jeweiligen Betätigungseinrichtungen zu schicken. Die Abdeckung kann ein Trägerbauteil für den Körper ausbilden.
  • Diese Konfiguration hat sich als speziell für die Herstellung geeignet herausgestellt: das Trägerbauteil ist nicht nur ein Träger während der Herstellung für die aktiven Körperkomponenten – und vorteilhafterweise Ansteuerungschips, die an den Leiterbahnen angebracht sind –, es stellt ebenfalls eine Anordnungsstelle für jede Düse zur Verfügung, welche jeder Kammer in den Körpern zugeordnet ist.
  • Zusätzlich kann ein Substrat bereitgestellt werden, das elektrisch leitende Bahnen aufweist, wobei es eine Vielzahl von Stellen entlang jeder Bahn gibt, an welchen eine integrierte Schaltung angeschlossen werden kann; wobei die Vielzahl der Stellen relativ zueinander entlang jeder Bahn so beabstandet sind, dass für jede Bahn eine Stelle neben einer integrierten Schaltkreisform aus dem "Fußabdruck" der integrierten Schaltkreisform herausfällt.
  • Für den Fall, dass eine integrierte Schaltung – speziell ein Druckkopf-Ansteuerungschip – falsch arbeitet, gestattet es diese Maßnahme, einen Ersatzchip auf Bahnen auf einem Substrat zu verbinden, ohne den falsch arbeitenden Chip entfernen zu müssen, mit dem potentiellen Schaden an dem Substrat, den eine solche Entfernung mit sich bringt.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorgenannten Aspekte sind in den abhängigen Ansprüchen (welche durch Bezugnahme hierin aufgenommen werden) und in der folgenden Beschreibung aufgezeigt.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Beispiels unter Bezugnahme auf die folgenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen Tintenstrahldruckkopf gemäß dem Stand der Technik, von der Art, wie er in der WO 91/17051 offenbart wird;
  • 2 eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 1;
  • 3 einen Druckkopf, der einen ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst;
  • 4 einen Druckkopf, der einen zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst;
  • 5 eine perspektivische Explosionsansicht eines "seitenbreiten" Druckkopfes gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6 eine zusammengesetzte Schnittansicht des Druckkopfes der 5, senkrecht zur Richtung "W";
  • 7 ein Detail einer Tröpfchenausstoßöffnung;
  • 8 verschiedene Arten der Anbringung eines Ansteuerungschips. und 9
  • Die 1 zeigt einen Tintenstrahldruckkopf 1 nach dem Stand der Technik, von der Art, wie in der WO 91/17051 offenbart, und mit einem Flächengebilde 3 aus piezoelektrischem Material, geeigneter Weise Blei, Zirkon, Titanat (auf PZT), das an einer oberen Oberfläche mit einer Anordnung oben offener Tintenkanäle 7 ausgebildet ist. Wie aus 2 hervorgeht, sind abfolgende Kanäle in der Anordnung durch Seitenwände 13 getrennt, welche piezoelektrisches Material umfassen, das in der Deckenrichtung des Flächengebildes (angedeutet durch den Pfeil P) gepolt ist. An entgegengesetzten, dem Kanal zugewandten Oberflächen 17 sind Elektroden 15 angeordnet, an welche über Verbinder 34 Spannungen angelegt werden können. Wie z. B. aus der EP-A-03 64 136 bekannt ist, resultiert die Aufbringung eines elektrischen Feldes zwischen die Elektroden auf jeder Seite einer Wand in einer Schermodus-Auslenkung der Wand in einen der flankierenden Kanäle hinein, was einen Druckimpuls in dem Kanal erzeugt.
  • Die Kanäle werden durch eine Abdeckung 25 verschlossen, in welcher Düsen 27 ausgebildet sind, von denen jede mit jeweiligen Kanälen an deren Mittelpunkten in Verbindung steht. Der Tröpfchenausstoß aus den Düsen findet in Reaktion auf den vorgenannten Druckimpuls statt, wie dies in der Technik wohl bekannt ist. Die Versorgung mit Tröpfchenfluid in den Kanal hinein, angedeutet durch die Pfeile S in 2, findet über zwei Leitungen 33 statt, die in die Bodenfläche 35 des Flächengebildes 3 auf eine solche Tiefe eingeschnitten sind, dass sie jeweils mit entgegengesetzten Enden der Kanäle 7 in Verbindung stehen. Eine Basis-Abdeckplatte 37 ist an die Bodenfläche 35 bondiert, um die Leitungen zu verschließen.
  • Die 3 zeigt eine Ausführungsform des Druckkopfes gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung.
  • Wie bei der herkömmlichen Konstruktion werden oben offene Tintenkanäle 7, die Seitenwände 13 definieren, in einem Körper 40 aus piezoelektrischem Material ausgebildet. Mit Elektroden 15, die an entgegengesetzten, dem Kanal zugewandten Oberflächen jeder Seitenwand 13 ausgebildet sind, können elektrische Felder angelegt werden, um eine Schermodus-Auslenkung der Wand und einen Tröpfchenausstoß aus einem der flankierenden Kanäle zu bewirken. Die oben offenen Kanäle 7 werden durch eine Abdeckung 25 verschlossen, auf welcher ebenfalls Leiterbahnen 49 ausgebildet werden können, um die jeweiligen Elektroden 15 mit Spannung zu versorgen. Die Bahnen und Elektroden können über Lötbondierungen verbunden werden, wie es in der WO 92/22429 beschrieben wird. Die Abdeckung wird ebenfalls für jeden Kanal mit einer Düse 27 ausgebildet, welche mit dem Mittelpunkt ihres Kanals in Verbindung steht und durch welche der Tröpfchenausstoß stattfindet. Die Leiterbahnen und die zugeordneten Lötbondierungen können so geformt und/oder entfernt werden, dass eine solche Düse aufgenommen werden kann.
  • Gemäß der Erfindung wird jedoch ein Tröpfchenfluid jedem Ende der Kanäle 7 aus einer Kammer 42 zugeführt, die an zwei Seiten durch eine Basis 44, auf einer dritten Seite durch die Abdeckung 25 definiert ist, und welche auf einer vierten Seite mit dem Ende des Kanals 7 in Verbindung steht. Es ist ersichtlich, dass die Schnittstelle zwischen dem Kanal und der Kammer bei einer solchen Konstruktion einfach durch die Kanaltiefe bestimmt wird. Solche Variationen in der Höhe des Körpers 40 und der Dicke des benachbarten Teils (Sockel 46) der Basis können durch eine Biegung (nach oben oder nach unten in der Ausführungsform der 3) der Abdeckung 25 ausgeglichen werden, die Herstellung kann so durchgeführt werden, dass losere Toleranzen vorhanden sind.
  • Die Basis 44 muss nicht aus demselben Material hergestellt sein wie der Körper, vorteilhafterweise ist sie aus einem billigeren, nicht aktiven Material hergestellt, das nichtsdestotrotz thermisch dem piezoelektrischen Material des Körpers angepasst ist und eine gute Wärmeleitfähigkeit hat, um so die Wärme abzuführen, die in den aktiven Druckkopfkörpern und den Ansteuerungschips erzeugt wird. Wie in 3 gezeigt ist, können die Kammern 42 tiefer sein als der Körper 40, um so ihre Querschnittsfläche zu erhöhen und damit auch die Anzahl der Kanäle, die eine einzige Kammer bereitstellen kann. Jedoch kann die Höhe des Sockels 46 auf diejenige des Unterteils der Kammer 42 reduziert werden, was in einer rechteckig geschnittenen Ausnehmung in der Basis resultiert, die einfacher hergestellt werden kann. Die Breite des Sockels 46 kann ebenfalls so variiert werden, dass sie breiter oder schmaler ist als der Körper 40.
  • Der Körper 40 wird im Allgemeinen eine Anordnung von Kanälen umfassen – wie beispielsweise aus der EP-A-0 278 590 gut bekannt ist – und die Kammern 42 werden als gemeinsamer Verteiler für mindestens einige von diesen arbeiten. Die Öffnungen 48 gestatten die Bereitstellung von Tröpfchenfluid für die Kammern 42 aus einem Reservoir, wie z. B. einer Patrone.
  • Die Basis 44 kann eine strukturelle Rolle spielen, eine Abdeckung 25 und der aktive Körper 40 sind daran angebracht, und sie kann mit Ansätzen (nicht gezeigt) ausgebildet sein, um an dem Rahmen eines Druckers oder ähnlichem gesichert zu werden.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung, wenn sie auf einen Tintenstrahldruckkopf der Art angewendet wird, die in WO 92/22429 offenbart ist, ist in 4 dargestellt. Diese zeigt eine Schnittansicht entlang eines oben offenen Tintenkanals 7, der an einem Körper 5 aus piezoelektrischem Material ausgebildet und durch ein Substrat 62 abgeschlossen wird. Elektroden 15 erstrecken sich über jede kanaltrennende Seitenwand 13 in herkömmlicher Weise, sind aber an dem offenen Oberteil 54 des Kanals mit einer Leiterbahn 56 verbunden, die auf dem Substrat 62 ausgebildet ist.
  • Vorteilhafterweise sind die beiden Elektroden an den dem Kanal zugewandten Wandoberflächen, die einen vorgegebenen Kanal definieren, mit einer gemeinsamen Bahn verbunden. Jede Bahn ist mit einer Ansteuerungsschaltung in der Form eines Mikrochips 64 verbunden, welcher selbst auf den Bahnen 56 auf dem Substrat angebracht ist, wobei Druckdaten, Energie, etc. dem Chip über weitere Bahnen 66 und ein Verbindungselement 70 zugeführt werden. Eine Düse 27, die in einer Düsenplatte 52 ausgebildet ist, ist an einem Ende des Kanals für den Tröpfchenausstoß angeordnet, während ein Verteiler 58 an dem anderen Ende des Kanals zur Versorgung mit Tröpfchenflüssigkeit angeordnet ist.
  • Gemäß der Erfindung wird der Verteiler 58 definiert durch eine Basis 60, die in Kombination mit dem Körper 50 arbeitet. Die Basis definiert ebenfalls, diesmal in Kombination mit dem Substrat 62, eine weitere Kammer 68, in welcher die Ansteuerungsschaltung 64 angeordnet ist. Es ist klar, dass ein spezieller Vorteil einer solchen integrierten Konstruktion in dem Schutz liegt, der dem Ansteuerungschip dabei zukommt. Obwohl die Verwendung von piezoelektrischem Material für die Basis nicht ausgeschlossen ist – tatsächlich können Körper 50 und Basis 60 integral ausgebildet sein, wird die Basis 60 vorteilhafterweise aus einem billigerem, nicht aktiven Material hergestellt.
  • Die 5 und 6 sind jeweils eine perspektivische Explosionsansicht und eine Schnittansicht für einen "seitenbreiten" Druckkopf, der sowohl den ersten als auch den zweiten obigen Aspekt umfasst und sich in einer Richtung "W" quer zu einer Medienzuführungsrichtung P erstreckt. In der Schnittansicht der 4 werden zwei piezoelektrische Körper 82a, 82b, die jeweils Kanäle und Elektroden wie oben beschrieben aufweisen, durch ein Substrat 86 verschlossen, in welchem Öffnungen 96a, 96b für den Tröpfchenausstoß ausgebildet sind. Gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung sind jeweilige Versorgungskammern an den Enden der Kanäle in jedem Körper, nämlich die Versorgungskammern 88 und 90 an jedem Ende des Körpers 82a und die Versorgungskammern 90 und 92 an jedem Ende des Körpers 82b, zwischen dem Substrat 86 und einer Basis 80 definiert. Jeweilige Kanalelektroden sind mit Leiterbahnen (nicht gezeigt) auf dem Substrat 86 verbunden, wie dies in Hinsicht auf die 4 beschrieben worden ist. Diese Leiterbahnen tragen ebenfalls jeweilige Ansteuerungschips 84a und 84b, die gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung in weiteren Kammern 94a, 94b angeordnet sind, die durch die Basis 80 definiert werden. Es versteht sich, dass die weiteren Kammern 94a, 94b von den Versorgungskammern 88 und 92 abgedichtet werden.
  • Diese Ausführungsform setzt einen dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung um: das kanalverschließende Substrat 86 mit Leiterbahnen zum Weiterleiten elektrischer Signale zur Betätigungseinrichtung, angeordnet in den Kanälen und Öffnungen 96a, 96b zum Tröpfchenausstoß, dient als ein Trägerbauteil für die Körper 82a und 82b. Wie aus der 5 hervorgeht, sind die Körper 82 und die Ansteuerungschips 84 an dem Substrat 86 ausgerichtet und fixiert – welche wiederum in einer solchen Größe hergestellt werden kann, dass es während der Herstellung leicht zu handhaben ist.
  • Wie in 5 dargestellt, können die Körper 82 aneinander stoßen, um eine einzige, durchgehende, seitenbreite Kanalanordnung auszubilden – beschrieben in der WO 91/17051 und deshalb nicht weiter im Detail hier beschrieben – wobei in diesem Fall das Substrat 86 dazu dient, die individuellen Körper sowohl während als auch nach dem Zusammensetzungsprozess zu haltern. Solche Körper können vor dem Zusammenbau getestet werden, wodurch die Chancen verringert werden, dass ein vollständiger Druckkopf fehlerhaft ist.
  • Das Substrat ist geeigneterweise aus einem robusten Material hergestellt – wie z. B. Aluminium-Nitrit, INVAR oder Spezialglas AF45 – welches gleiche Wärmeausdehnungseigenschaften hat wie das piezoelektrische Material der Körper. Es sollte klar sein, dass die Anforderung bezüglich der thermischen Übereinstimmung zwischen den Körpern und dem Substrat geringer wird, wenn ein Spalt zwischen aufeinanderfolgenden, zusammengesetzten Körpern vorhanden ist (der Spalt wird vorteilhafterweise mit einem Haftbondierungsmaterial gefüllt, wie in der vorgenannten WO 91/17051 angesprochen), wobei in diesem Fall ein weniger thermisch angepasstes Material verwendet werden kann, wie z. B. Aluminiumoxid. INVAR und AF45 sind registrierte Marken.
  • Die 7 zeigt Details einer Tröpfchenausstoßöffnung 96a, die im Substrat 86 ausgebildet ist. Während die Öffnung 96a selbst mit einer Verjüngung ausgebildet werden kann, ist es von Vorteil, die verjüngte Form in einer Düsenplatte 98 auszubilden, die über der Öffnung angebracht wird. Eine solche Düsenplatte kann jedwedes der ohne Weiteres ablationsfähigen Materialien umfassen, wie z. B. Polyimid, Polykarbonat und Polyester, die herkömmlicherweise zu diesem Zweck verwendet werden.
  • Des Weiteren kann die Düsenherstellung unabhängig von dem Fertigungszustand des Restes des Druckkopfes stattfinden: die Düse kann durch Ablation von hinten vor dem Zusammenbau des aktiven Körpers 82a mit dem Substrat 86 ausgebildet werden, oder von der Vorderseite her, wenn der aktive Körper schon angeordnet ist. Beide Techniken sind auf diesem technischen Gebiet bekannt. Die erstere Methode hat den Vorteil, dass die Düsenplatte ersetzt werden kann oder die gesamte Anordnung in einem frühen Montagezustand zu Ausschuss erklärt werden kann, was den Wert der Ausschusskomponenten verringert. Die letztere Methode vereinfacht es, die Düsen mit den Kanälen des Körpers in Übereinstimmung zu bringen, wenn sie an dem Substrat angebracht werden.
  • Die Konstruktion der 5 und 6 hat zwei Düsenreihen, die in einer einzigen Düsenplatte ausgebildet sind, welche sich über beide Öffnungen 96a, 96b im Substrat 86 und über die volle Länge des Substrats erstreckt. Nach der Montage von entsprechenden zwei Reihen von Körpern 82a, 82b und Treiberchips 84a, 84b auf dem Substrat 86 und einem geeigneten Testlauf – wie beispielsweise in der EP-A-0 376 606 beschrieben – kann die Basis 80 angebracht werden, um dadurch die Verteilerkammern 88, 90 und 92 zu definieren. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung versorgt die Kammer 90 die Enden der Kanäle, die in beiden Körpern 82a, 82b ausgebildet sind, während die Kammern 88 und 92 jeweils die anderen Enden der Kanäle in den Körpern 82a, 82b versorgen. Leitungen, durch welche Tinte von außerhalb des Druckkopfes zu jeder Kammer zugeführt wird, sind durch gestrichelte Linien bei 88', 90' und 92' angedeutet. Es sollte klar sein, dass dies in einer speziell kompakten Konstruktion resultiert, bei welcher Tinte aus einem gemeinsamen Verteiler 90 durch die Kanäle in jedem der Körper (beispielsweise zur Entfernung von eingefangenem Schmutz oder Luftbläschen) und nach außen durch die Kammern 88 und 92 zirkuliert werden kann.
  • Die 8 zeigt ein Teildetail der Befestigung des Ansteuerungschips 84a auf dem Substrat 86 mit Ausgangsbahnen 120, 122, welche die Ansteuerungschipausgänge 132, 134 mit Betätigungselektroden im Körper und eine Eingangsbahn 110 mit dem Ansteuerungschip-Eingangsanschluss 130 verbinden. Es versteht sich, dass ein Ansteuerungschip viele Eingänge und Ausgänge haben wird, wobei im Allgemeinen mindestens doppelt so viele Ausgänge wie Eingänge vorhanden sind. 84a deutet auf eine erste Stelle auf dem Substrat 86, an welcher der Ansteuerungschip angeordnet werden wird. Sollte sich der Ansteuerungschip an dieser Stelle in der Folge aber als fehlerhaft herausstellen – beispielsweise während der oben beschriebenen Testphase – kann ein Ersatzchip an der Stelle 84a' angeordnet werden, wie durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Wenn notwendig können die Verbindungen des fehlerhaften Chips mit den Bahnen 120 und 122 durch ein Schneiden durch die Bahnen an den Punkten 136 abgetrennt werden – ein Laser kann zu diesem Zweck speziell geeignet sein. Der vorteilhafte Effekt dieser Maßnahme für den Herstellungsertrag bei einem seitenbreiten Druckkopf – welcher, wie in 5 gezeigt, einige zehn Ansteuerungschips haben kann – sollte offensichtlich sein.
  • Die 9 zeigt eine weitere Ausführungsform dieses Aspektes der Erfindung, bei welcher Eingangssignale über einen Bus bereitgestellt werden, der die Bahnen 110, usw. aufweist. Eine Verbindung zwischen den Bahnen 110, usw. und den Chip-Eingangsanschlüssen 130 wird mittels weiterer Bahnen 150 erzielt, die auf den Oberteilen der Bahnen 110, usw. angeordnet sind und von diesen durch eine Passivierungsschicht 145 isoliert sind. Sollte sich ein Ansteuerungschip (integrierte Schaltungsform) 84a als fehlerhaft erweisen, ist es möglich, einen Ersatzchip oder eine Ersatzform an der Stelle 84a' anzubinden, gestrichelt in 9 gezeigt, welcher vom ersten Chip 84a beabstandet ist (außerhalb von dessen "Fußabdruck" fällt). Ein zweiter Bus mit Bahnen 110', einer Passivierungsschicht 145' und weiteren Bahnen 150' wird verwendet, um Eingangssignale bereitzustellen. Eine weitere Passivierungsschicht 140 liegt unter dem zweiten Bus, sie isoliert ihn von den Ausgangsbahnen 120, 122, ..., welche Anordnungsstellen für Verbindungen sowohl zu den Ausgangsanschlüssen 132, 134, ... des Chips 84 als auch den Ausgangsanschlüssen 132', 134' des Ersatzchips 84' haben. Eine Entfernung mittels eines Lasers entlang der Linie 136 gestattet es, einen fehlerhaften Chip elektrisch von den Ausgangsbahnen 120, 122, ... zu isolieren, bevor ein Ersatzchip 84' eingebunden wird.
  • Die vorangehenden Beispiele waren speziell auf eine Tröpfchen-Niederschlagsvorrichtung bezogen, die piezoelektrisches Material als Betätigungsmechanismus verwendet, das im Schermodus betrieben wird. Solche Vorrichtungen sind beispielsweise in den vorgenannten WO 91/17051, EP-A-0 364 136 und US-A-5 227 813 erörtert worden. Die Prinzipien, die oben dargelegt wurden, sind jedoch in gleicher Weise auf andere Betätigungsmechanismen anwendbar, einschließlich piezoelektrischer und thermischer (Bubble-Jet), und speziell auf die Anordnungen, die in der mit anhängigen UK-Patentanmeldung Nr. 9721555.2 offenbart sind, die nunmehr als WO 99/19147 veröffentlicht wurde.

Claims (10)

  1. Tröpfchen-Niederschlagsvorrichtung mit: einem Körper (40, 50, 82a, 82b) der mit mindestens einem Kanal (7) ausgebildet ist, der an einer Seite offen ist, wobei der Kanal an jedem Ende mit einer Versorgungskammer (42, 88, 92) zur Versorgung mit Tröpfchenfluid in Verbindung steht, einer Betätigungseinrichtung (13), die in dem Körper enthalten und jedem Kanal zugeordnet ist, um das Ausstoßen von Tröpfchen zu bewirken; einer Abdeckung (25, 86) welche die offene Seite des mindestens einen Kanals abschließt und mindestens eine darin ausgebildete Öffnung (27, 96a) aufweist, um Tröpfchen aus dem Kanal auszustoßen; und einer Basis (44, 80), die mit der Abdeckung die Versorgungskammern definiert, welche mit den jeweiligen Enden des mindestens einen Kanals in Verbindung stehen, wobei der Körper an der Basis angebracht und durch sie gehalten wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Körper piezoelektrisches Material umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der eine Anordnung von Kanälen in dem Körper ausgebildet ist, wobei abfolgende Kanäle in der Anordnung Seitenwände (13) dazwischen definieren, wobei die Seitenwände piezoelektrisches Material umfassen.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Basis mindestens teilweise eine weitere Kammer (94a, 94b) definiert, wobei eine Steuerungseinrichtung (84a, 84b) zum Bereitstellen der elektrischen Signale für die Betätigungseinrichtung in der weiteren Kammer angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der die weitere Kammer durch die Abdeckung geschlossen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, bei der die Steuerungseinrichtungen an der Abdeckung angebracht sind.
  7. Vorrichtung zum Drucken auf einem Substrat gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Vielzahl von Öffnungen (27) zum Ausstoßen von Tröpfchen aus einer entsprechenden Vielzahl von Kammern (7), wobei die Vielzahl der Öffnungen in mindestens einer linearen Anordnung angeordnet ist, die sich in der Breitenrichtung des Substrats und quer zur Richtung der Bewegung des Substrats relativ zur Vorrichtung erstreckt, wobei das Trägerbauteil (86) sich über die Gesamtbreite des Substrats erstreckt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Vielzahl von Öffnungen (27) zum Ausstoßen von Tröpfchen aus einer entsprechenden Vielzahl von Kammern, wobei die Vielzahl der Öffnungen in mindestens einer linearen Anordnung angeordnet ist, die sich in einer Anordnungsrichtung erstreckt, wobei jede Kammer (7) als ein Kanal ausgebildet ist, der eine Längskanalachse aufweist, wobei die Kanalachse sich quer zur Anordnungsrichtung erstreckt.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Abdeckung mindestens eine Bahn (120, 122) darauf aufweist, um Signale zu jeweiligen Betätigungseinrichtungen zu schicken.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Abdeckung ein Trägerbauteil für den Körper bildet.
DE69824019T 1997-05-23 1998-05-22 Tröpfchen-niederschlagvorrichtung Expired - Lifetime DE69824019T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

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GB9710530 1997-05-23
PCT/GB1998/001495 WO1998052763A2 (en) 1997-05-23 1998-05-22 Droplet deposition apparatus and methods of manufacture thereof

Publications (2)

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DE69824019D1 DE69824019D1 (de) 2004-06-24
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US (1) US6582066B1 (de)
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JP (1) JP3433259B2 (de)
KR (1) KR100556659B1 (de)
CN (1) CN1142857C (de)
AU (1) AU7541098A (de)
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