Hintergrund der Erfindung
1. Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Scheibenantenne, die an einer
Fahrzeugseitenfensterscheibe, wie beispielsweise bei Kraftfahrzeugen,
befestigt ist, und ist insbesondere von dem Typ, der zum Empfang von
FM-Funksendewellen/FM-Radiorundfunkwellen und
AM-Funksendewellen/AM-Radiorundfunkwellen geeignet ist.
2. Beschreibung des Standes der Technik
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Beispiele von Scheibenantennen, die vordem bekannt gewesen sind und
im praktischen Gebrauch stehen, betreffen eine Antenne, die an einem
Randbereich oder -raum einer Heckfensterscheibe über oder unterhalb
eines elektrischen Heizelementes zur Entfernung von
Feuchtigkeitsbeschlag befestigt ist, und eine Antenne mit einem leitfähigen Streifen, der
an einer Windschutzscheibe vorgesehen ist, wobei die erstere Antenne
jedoch nicht immer dazu in der Lage ist, eine ausreichende
Empfangsverstärkung zu erzielen, da, es erforderlich ist, dass der von der Antenne
besetzte Raum klein sein muss, um die Gefahr zu beseitigen, dass die
Antenne eine schlechte Sicht zur Folge hat.
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Ferner kann die letztgenannte Antenne, d.h. die Antenne, die an einer
Windschutzscheibe vorgesehen ist, eine relativ hohe Empfangsverstärkung
erzielen, wobei dem aber eine größere Einschränkung bezüglich ihres
Befestigungsortes als bei der Heckfensterscheibe entgegensteht, damit
diese die Sicht des Fahrers niemals blockiert.
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Eine Antenne, die an einer Fahrzeugseitenfensterscheibe vorgesehen ist,
hat Beachtung auf sich gezogen, da sie von den oben beschriebenen
Einschränkungen nicht betroffen ist, und Kraftfahrzeuge mit einem großen
Seitenfenster, wie beispielsweise ein Wohnmobil (RV), breite Verwendung
finden, und es sind eine Anzahl von Vorschlägen in Verbindung mit einer
derartigen Antenne gemacht worden, wie in der japanischen vorläufigen
Gebrauchsmusterveröffentlichung Nr. 58-61509 und der japanischen
vorläufigen Patentveröffentlichung Nr. 61-265904 offenbart ist.
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Aus der EP-0 734 091 A.2 ist eine Fahrzeugscheibenantenne zum Empfang
von FM- und AM-Funkwellen bekannt, die an einer der Fensterscheiben
des Fahrzeugs vorgesehen ist. Die Antenne umfasst einen
Einspeisungspunkt benachbart des oberen Randes der Fensterscheibe, vertikale
Elemente, die sich entlang der Seitenränder der Fensterscheibe erstrecken,
und horizontale Elemente, die sich entlang der oberen und unteren
Ränder der Fensterscheibe erstrecken.
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Jedoch betreffen die meisten Vorschläge eine Antenne zum Empfang von
Fernsehsendewellen (TV-Sendewellen), und es existieren nur wenige
Vorschläge in Verbindung mit einer Antenne zum Empfang von FM-
Funksendewellen (frequenzmodulierten Funksendewellen) und AM-
Funksendewellen (amplitudenmodulierten Funksendewellen).
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Insbesondere in dem Fall von Wohnmobilen (RV) können viele ihrer
hinteren Fenster geöffnet und geschlossen werden, so dass die Heckfensterscheibe
eine kleine Größe aufweist, was in einem kleinen Randbereich
oder -raum über oder unterhalb des Heizelementes zur Entfernung von
Feuchtigkeitsbeschlag zur Anordnung einer Antenne resultiert, und ferner
sind die hinteren Fenster nahezu vertikal angeordnet, obwohl dies
ähnlicherweise sogar in dem Fall vorkommt, wenn ihre hinteren Fenster von
dem Typ sind, der sich nicht öffnen und schließen lässt. Somit können
Antennenstreifen, die an einem derart kleinen und nahezu vertikalen
Randraum der Heckfensterscheibe angeordnet sind, keine ausreichende
Empfangsverstärkung erzielen. Dies ist insbesondere in dem Fall von
Antennenstreifen zum Empfang von AM-Funksendewellen, die eine
niedrige Frequenz aufweisen, und beim Empfang von FM-Funksendewellen
ausgeprägt. Somit hat sich in letzter Zeit ein Bedarf nach einer Antenne
entwickelt, die an einer Seitenfensterscheibe zum Empfang von
Funksendewellen vorgesehen ist, aber es existieren nur wenige Vorschläge für eine
derartige Antenne.
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Ferner ist es zum Empfang von Ultrakurzwellen, wie beispielsweise FM-
Funksendewellen, übliche Praxis, eine Vielzahl von Antennen an
vorbestimmten Orten anzuordnen und die Verbindungen der Antennen selektiv
zu schalten, so dass die Ultrakurzwellen durch eine der Antennen
empfangen werden, die eine höhere Empfangsverstärkung als die anderen
Antennen erzielen kann. Bei einem derartigen Diversity-Empfang kann
sogar eine solche Antenne verwendet werden, die eine bestimmte
Absenkung oder einen bestimmten Abfall der Verstärkung (d.h. einen
sogenannten Durchhang, Einsattelung) in einer bestimmten Richtung bewirkt, d.h.
die ein scharfes Richtvermögen/Richtwirkung aufweist, wenn sie allein
verwendet wird. Jedoch kann eine derartige Antenne zum Empfang von
FM-Funksendewellen, die nicht über den Diversity-Empfang empfangen
werden, nicht allein verwendet werden.
Zusammenfassung der Erfindung
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Gemäß eines Aspektes der vorliegenden Erfindung ist eine neuartige und
verbesserte Scheibenantenne, die an einer Fahrzeugseitenfensterscheibe
befestigt ist, zum Empfang von Funkwellen/Radiowellen vorgesehen,
wobei die Fensterscheibe ein Paar vertikal gegenüberliegender oberer und
unterer Ränder und ein Paar horizontal gegenüberliegender Seitenränder
aufweist, wobei die Scheibenantenne umfasst: einen Einspeisungspunkt,
der benachbart von einem der Seitenränder der Fensterscheibe
angeordnet ist, ein erstes vertikales Element, das sich aufwärts von dem
Einspeisungspunkt entlang eines der Seitenränder an eine Stelle benachbart des
oberen Randes der Fensterscheibe erstreckt, ein erstes horizontales
Element, das sich von dem ersten vertikalen Element entlang des oberen
Randes an einen nahezu zentralen Abschnitt der Fensterscheibe erstreckt,
ein zweites vertikales Element, das sich von dem ersten horizontalen
Element durch den nahezu zentralen Abschnitt an eine Stelle benachbart
des unteren Randes der Fensterscheibe erstreckt, ein zweites horizontales
Element, das sich von dem zweiten vertikalen Element entlang des
unteren Randes an eine Stelle benachbart des anderen der Seitenränder
erstreckt, und ein drittes vertikales Element, das sich aufwärts von dem
zweiten horizontalen Element entlang des anderen der Seitenränder
erstreckt.
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Gemäß eines anderen Aspektes der vorliegenden Erfindung umfasst die
Scheibenantenne ferner ein drittes horizontales Element mit einer gebogenen
Form, das aus einem Paar horizontaler leitfähiger Streifen und einem
vertikalen leitfähigen Streifen besteht, wobei das dritte horizontale
Element zwischen das erste horizontale Element und das zweite vertikale
Element geschaltet ist.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung werden alle
horizontalen und vertikalen Elemente durch einen einzelnen leitfähigen
Streifen gebildet.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung wird
zumindest ein Teil der horizontalen und vertikalen leitfähigen Streifen durch
eine Vielzahl von leitfähigen Streifen gebildet.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung werden alle
horizontalen und vertikalen leitfähigen Streifen jeweils durch eine Vielzahl
leitfähiger Streifen gebildet.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung ist eine
Scheibenantenne vorgesehen, die an einer Fahrzeugseitenfensterscheibe zum
Empfang von Radiowellen/Funkwellen befestigt ist, wobei die
Fensterscheibe ein Paar vertikal gegenüberliegender oberer und unterer Ränder
und ein Paar horizontal gegenüberliegender Seitenränder aufweist, wobei
die Scheibenantenne umfasst: einen Einspeisungspunkt, der an einer
oberen Ecke der Fensterscheibe angeordnet ist, ein erstes horizontales
Element, das sich von dem Einspeisungspunkt entlang des oberen Randes
zu einem nahezu zentralen Abschnitt der Fensterscheibe erstreckt, ein
erstes vertikales Element, das sich von dem ersten horizontalen Element
durch den nahezu zentralen Abschnitt an eine Stelle benachbart des
unteren Randes der Fensterscheibe erstreckt, ein zweites horizontales
Element, das sich von dem ersten vertikalen Element entlang des unteren
Randes an eine Stelle benachbart des anderen der Seitenränder erstreckt,
und ein zweites vertikales Element, das sich von dem zweiten horizontalen
Element entlang dem anderen der Seitenränder erstreckt.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung umfasst die
Scheibenantenne ferner ein drittes vertikales Element, das eine gebogene
Form aufweist und aus einem Paar vertikaler leitfähiger Streifen und
einem horizontalen leitfähigen Streifen besteht, wobei das dritte vertikale
Element zwischen den Einspeisungspunkt und das erste horizontale
Element geschaltet ist.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung ist eine
Scheibenantenne vorgesehen, die an einer Fahrzeugseitenfensterscheibe zum
Empfang von Radiowellen/Funkwellen befestigt ist, wobei die
Fensterscheibe ein Paar vertikal gegenüberliegender oberer und unterer Ränder
und ein Paar horizontal gegenüberliegender Seitenränder umfasst, wobei
die Scheibenantenne umfasst: einen Einspeisungspunkt, der benachbart
eines der Seitenränder der Fensterscheibe angeordnet ist, ein erstes
vertikales Element, das sich von dem Einspeisungspunkt entlang eines der
Seitenränder an eine Stelle benachbart des unteren Randes der
Fensterscheibe abwärts erstreckt, ein erstes horizontales Element, das sich von
dem ersten vertikalen Element entlang des unteren Randes zu einem
nahezu zentralen Abschnitt der Fensterscheibe zwischen den
Seitenrändern erstreckt, ein zweites vertikales Element, das sich von dem ersten
horizontalen Element aufwärts durch den nahezu zentralen Abschnitt an
eine Stelle benachbart des oberen Randes der Fensterscheibe erstreckt,
ein zweites horizontales Element, das sich von dem zweiten vertikalen
Element entlang des oberen Randes an eine Stelle benachbart des
anderen der Seitenränder erstreckt, und ein drittes vertikales Element, das
sich von dem zweiten horizontalen Element entlang dem anderen der
Seitenränder abwärts erstreckt.
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Gemäß eines weiteren Aspektes der vorliegenden Erfindung ist eine
Scheibenantenne vorgesehen, die an einer Fahrzeugseitenfensterscheibe zum
Empfang von Radiowellen befestigt ist, wobei die Fensterscheibe ein Paar
vertikal gegenüberliegender oberer und unterer Ränder und ein Paar
horizontal gegenüberliegender Seitenränder aufweist, wobei die
Scheibenantenne umfasst: einen Einspeisungspunkt, der an einer unteren Ecke
der Fensterscheibe angeordnet ist, ein erstes horizontales Element, das
sich von dem Einspeisungspunkt entlang des unteren Randes zu einem
nahezu zentralen Abschnitt der Fensterscheibe erstreckt, ein erstes
vertikales Element, das sich von dem ersten horizontalen Element aufwärts
durch den nahezu zentralen Abschnitt an eine Stelle benachbart des
oberen Randes der Fensterscheibe erstreckt, ein zweites horizontales
Element, das sich von dem ersten vertikalen Element entlang des oberen
Randes an eine Stelle benachbart dem anderen der Seitenränder erstreckt,
und ein zweites vertikales Element, das sich von dem zweiten horizontalen
Element entlang dem anderen der Seitenränder abwärts erstreckt.
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Bei dieser Beschreibung ist der Begriff "vertikal" in dem Sinne von
"aufwärts und abwärts gerichtet" an der Fensterscheibe verwendet, so dass
ein vertikales Element oder ein vertikaler Streifen nicht wörtlich
genommen vertikal sein muss. Ähnlicherweise ist der Begriff "horizontal" in dem
Sinne von "quer gerichtet" verwendet, so dass ein horizontales Element
oder ein horizontaler Streifen nicht wörtlich genommen horizontal sein
muss.
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Einem wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, wie aus der in Fig.
1 gezeigten Ausführungsform ersichtlich ist, liegt darin, dass das erste
vertikale Element und das erste horizontale Element entlang der
Umfangsränder der Fensterscheibe angeordnet sind, das zweite vertikale
Element an einem nahezu zentralen Abschnitt der Fensterscheibe
angeordnet ist und das dritte vertikale Element entlang des Umfangsrandes
der Fensterscheibe angeordnet ist, so dass die Antenne ein S-förmiges
Muster bei Betrachtung einer um 90 Grad gedrehten Fensterscheibe
aufweist. Das Element, das eine gebogene Form oder eine ]-Form
aufweist, kann benachbart des Einspeisungspunktes oder an einem
Zwischenabschnitt der Antenne vorgesehen sein, wie bei den in den Fig. 3 bis
5 gezeigten Ausführungsformen, um die Gesamtlänge der Antenne zu
vergrößern. In einem derartigen Fall kann das erste vertikale Element
weggelassen werden.
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Ferner kann in dem Fall, wenn die Fensterscheibe eine große Größe
aufweist oder die Empfangsfrequenz relativ hoch ist, wie die FM-Funk-/
Funksendewellen in Europa und Amerika (88 bis 108 MHz-Band), ein
vertikaler Streifen weggelassen werden, so dass die Antenne nur zwei
vertikale Elemente umfasst, wie bei den in Fig. 6 und 8 gezeigten
Ausführungsformen.
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Es ist vorzuziehen, dass das erste vertikale Element, das dritte vertikale
Element, das erste horizontale Element und das zweite horizontale
Element entlang der Umfangsränder der Fensterscheibe auf eine Art und
Weise angeordnet sind, um zumindest um 10 mm von den Rändern
beabstandet zu sein, so dass die Empfangsverstärkung durch Einfluss der
Fahrzeugmetallkarosserie nicht verringert wird.
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Ferner kann die Antenne ein S-förmiges Muster aufweisen, das wie bei der
in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform vollständig dupliziert oder wie in Fig.
2 teilweise dupliziert ist.
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Die Antenne dieser Erfindung, die bei Betrachtung der um 90 Grad
gedrehten Fensterscheibe ein S-förmiges Muster aufweist, kann eine größere
Länge im Vergleich zu einem E-förmigen Muster aufweisen, das aus drei
parallelen Streifen, die benachbart zu oberen und unteren Rändern und
an einem Zentralabschnitt dazwischen angeordnet sind, und einem
vertikalen Streifen benachbart eines Seitenrandes besteht, der die Enden der
parallelen Streifen verbindet, oder einem Muster mit einem Streifen, der
sich einmal um die Fensterscheibe erstreckt, und kann somit eine höhere
Empfangsverstärkung für AM-Funksendewellen und FM-Funksendewellen
erzielen. Ferner kann durch die Wirkung des vertikalen Streifens, der an
dem Zentralabschnitt der Fensterscheibe angeordnet ist, die Antenne
dieser Erfindung einen größeren effektiven Empfangsbereich im Vergleich
zu der Antenne mit dem Muster aufweisen, die einen Streifen aufweist, der
sich einmal um den Umfang der Fensterscheibe erstreckt. Ferner kann die
Antenne dieser Erfindung, die eine teilweise oder vollständig duplizierte
Streifenanordnung aufweist, ferner den effektiven Empfangsbereich
erhöhen, wodurch es nicht nur möglich wird, die Empfangsverstärkung für die
AM-Funksendewellen zu verbessern, sondern auch mit guter
Empfindlichkeit lange Wellen im 144 bis 288 KHz-Band in Europa und kurze
Wellen zu empfangen.
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Ferner kann, um die Empfangsverstärkung insbesondere für FM-
Funksendewellen zu verbessern oder die Richtcharakteristiken zu
verbessern oder die Impedanz einzustellen, die Antenne dieser Erfindung mit
verschiedenen zusätzlichen Elementen versehen sein, die aus einem
horizontalen Streifen oder vertikalen Streifen bestehen oder eine L-Form, T-
Form, eine ]-Form oder dergleichen aufweisen, die aus einer Kombination
von horizontalen und vertikalen Streifen gebildet werden. Zum Empfang
von FM-Funksendewellen, AM-Funksendewellen, langen Wellen und
kurzen Wellen mit guter Empfindlichkeit kann die Antenne dieser
Erfindung zusätzlich mit einer Impedanzanpassschaltung, einer
Vorverstärkerschaltung oder dergleichen als eine externe Schaltung versehen sein.
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Ferner kann die Antenne dieser Erfindung für jedes der linken oder
rechten Seitenfenster vorgesehen sein und kann nur durch sich selbst und mit
guter Empfindlichkeit AM-Funksendewellen und FM-Funksendewellen
empfangen. Jedoch kann zum Empfang der FM-Funksendewellen die
Antenne dieser Erfindung selbstverständlich zusammen mit einer anderen
Scheibenantenne zum Empfang von FM-Funksendewellen verwendet
werden, die an der anderen Seitenfensterscheibe vorgesehen ist (in diesem
Fall ist es erwünscht, eine Antenne der Struktur dieser Erfindung zu
verwenden, aber es kann auch eine Antenne der Struktur, die von dieser
Erfindung verschieden ist, verwendet werden), einer Scheibenantenne für
FM-Funksendewellen, die an einer Heckfensterscheibe vorgesehen ist,
einer Antenne, die an einer Windschutzscheibe vorgesehen ist, oder einer
Pol-Antenne verwendet werden, um einen Diversity-Empfang auszuführen.
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Die obige Struktur dieser Erfindung kann die oben beschriebenen
Probleme in Verbindung mit Scheibenantennen nach dem Stand der Technik
lösen.
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Es ist demgemäß eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neuartige
und verbesserte Scheibenantenne vorzusehen, die an einer
Fahrzeugseitenfensterscheibe zum Empfang von Radiowellen/Funkwellen befestigt
ist und verbesserte Richtcharakteristiken erzielen und dadurch nur durch
sich selbst und mit guter Empfindlichkeit nicht nur FM-Funksendewellen
sondern auch AM-Funksendewellen, Lange Wellen und kurze Wellen
empfangen kann.
Zeichnungskurzbeschreibung
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Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine Antenne, die an einer
Kraftfahrzeug-Seitenfensterscheibe auf einer Seite eines
Kraftfahrzeuges gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung vorgesehen ist, von außerhalb des Fahrzeugs
betrachtet;
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Fig. 2-8 sind Ansichten ähnlich zu Fig. 1, aber jeweils Antennen
gemäß der zweiten bis achten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung zeigen;
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Fig. 9 ist ein Diagramm einer Richtcharakteristik der Antenne von
Fig. 1 für FM-Funksendewellen von 84 MHz;
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Fig. 10 ist ein Diagramm einer Richtcharakteristik der Antenne von
Fig. 1 für FM-Funksendewellen von 98 MHz; und
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Fig. 11 ist ein Diagramm von Anschlussspannungen der Antenne
von Fig. 1 und einer Antenne eines Vergleichsbeispiels für
AM-Radiobandwellen.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Fig. 1 zeigt eine Kraftfahrzeugseitenfensterscheibe, in der die vorliegende
Erfindung ausgeführt ist. Als Fensterscheibe wird ein einzelnes Stück
einer Glasplatte 10 verwendet. Eine Scheibenantenne 12 zum Empfang
von AM-Funksendewellen und FM-Funksendewellen gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird an einer inneren Fläche der
Glasplatte 10 befestigt. Die Scheibenantenne 12 weist ein S-förmiges
Muster bei Betrachtung der um 90 Grad gedrehten Glasplatte 10 auf, so
dass die linken und rechten Seitenränder der Glasplatte 10 vertikal
einander gegenüberliegen. Die Scheibenantenne 12 umfasst einen
Einspeisungspunkt 14, einen ersten vertikalen Streifen 12a mit einer Länge von
320 mm, der sich von dem Einspeisungspunkt 14 entlang eines rechten
Seitenrandes der Glasplatte 10 aufwärts erstreckt, einen ersten
horizontalen Streifen 12b mit einer Länge von 330 mm, der sich entlang eines
oberen Randes der Glasplatte 10 zu einem nahezu, in der Breite gesehen,
zentralen Bereich der Glasplatte 10 erstreckt (d.h. der nahezu zentrale
Bereich der Glasplatte 10 zwischen seinen linken und rechten Rändern),
einen zweiten vertikalen Streifen 12c mit einer Länge von 370 mm, der
sich entlang des nahezu, in der Breite gesehen, zentralen Bereiches der
Glasplatte 10 abwärts erstreckt, einen zweiten horizontalen Streifen 12d
der Länge 330 mm, der sich entlang eines unteren Randes der Glasplatte
10 zu dem linken Seitenrand der Glasplatte 10 erstreckt, der dem ersten
vertikalen Streifen 12a gegenüberliegt, einen dritten vertikalen Streifen
12e der Länge 370 mm, der sich entlang des linken Seitenrandes der
Glasplatte 10 aufwärts erstreckt, und einen dritten horizontalen Streifen
12f, der kurz ist, d.h. eine Länge von 100 mm aufweist.
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Der erste vertikale Streifen 12a, der erste horizontale Streifen 12b, der
zweite vertikale Streifen 12c, der zweite horizontale Streifen 12d, der dritte
vertikale Streifen 12e und der dritte horizontale Streifen 12f bilden ein
erstes vertikales Hauptantennenelement, ein erstes horizontales
Hauptantennenelement, ein zweites vertikales Hauptantennenelement, ein zweites
horizontales Hauptantennenelement, ein drittes vertikales
Hauptantennenelement bzw. ein drittes horizontales Hauptantennenelement.
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Die Scheibenantenne 12 wird durch Siebdruck einer leitfähigen Paste auf
der Glasfläche und durch Backen der gedruckten Paste gleichzeitig mit
dem Biegeprozess der Glasplatte 10 hergestellt.
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Die Glasplatte 10 weist die folgenden Abmessungen auf: A = 630 mm, A' =
630 mm, B = 450 mm, B' = 430 mm. Es wurde eine Messung der
Richtcharakteristiken der Scheibenantenne 12 für Sendewellen der Frequenz
von 84 MHz, die nahezu die Mittenfrequenz des FM-Funksendebandes in
Japan ist, und für FM-Sendewellen der Frequenz von 98 MHz
durchgeführt, die nahezu die Mittenfrequenz des FM-Sendebandes in Europa und
Amerika ist. Die gemessenen Richtcharakteristiken sind jeweils in den Fig.
9 und 10 gezeigt.
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Wie aus diesem Ergebnis offensichtlich wird, weisen die
Richtcharakteristiken eine geringe Absenkung oder einen geringen Abfall der
Empfangsverstärkung (d.h. Durchhang) infolge des Unterschiedes in der
Übertragungsrichtung einer Sendewelle auf, und daher kann gesehen werden,
dass die Scheibenantenne 12 ziemlich gute Richtcharakteristiken
aufweist.
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Ferner wurde eine andere Scheibenantenne 12' an einer Fensterscheibe
10' an der anderen Seite des Kraftfahrzeuges vorgesehen, und es wurde
eine Messung des Empfangsvermögens oder der Empfindlichkeit der
Scheibenantenne 12' in Bezug auf AM-Funksendewellen des
Frequenzbandes von 530 bis 1600 KHz durchgeführt. Die gemessene
Empfindlichkeit ist in Fig. 11 in der Anschlussspannung gezeigt. Durch den Vergleich
mit einer Antenne, die aus einem leitfähigen Streifen besteht, der sich von
einem Einspeisungspunkt an einer Ecke einer Glasplatte der selben
Abmessungen wie die Fensterscheibe 10 einmal um den Umfangsabschnitt
der Fensterscheibe erstreckt (nachfolgend als Vergleichsbeispiel
bezeichnet), ist zu sehen, dass die Scheibenantenne 12' eine um etwa 2 dB
verbesserte Empfindlichkeit aufweist und somit besser als das
Vergleichsbeispiel ist.
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Fig. 2 zeigt eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Scheibenantenne. Bei
der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform besitzen der erste vertikale
Streifen 12a, der erste horizontale Streifen 12b, der zweite vertikale Streifen
12c und der zweite horizontale Streifen 12d dieselbe Struktur und
dieselben Abmessungen wie bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform.
Parallel zu dem dritten vertikalen Streifen 12e (370 mm lang) und dem dritten
horizontalen Streifen 12f (50 mm lang) sind jeweils ein zusätzlicher vertikaler
Streifen 12e' (350 mm lang) und ein zusätzlicher horizontaler
Streifen 12f (80 mm lang) vorgesehen, so dass das dritte vertikale
Hauptantennenelement und das dritte horizontale Hauptelement jeweils aus
leitfähigen Streifen gebildet werden, die doppelt vorgesehen sind, d.h.
jeweils durch eine Vielzahl leitfähiger Streifen gebildet werden. Es ist ein
Zusatzelement 16 vorgesehen, das aus einem vertikalen Streifen 16a mit
einer Länge von 340 mm, der sich entlang des ersten vertikalen Streifens
12a erstreckt, und einem horizontalen Streifen 16b mit einer Länge von
400 mm besteht, der sich entlang des ersten horizontalen Streifens 12b
erstreckt. Es ist ferner ein Zusatzelement 18 vorgesehen, das aus einem
vertikalen Streifen 18a mit einer Länge von 300 mm, der sich entlang des
ersten vertikalen Streifens 12a erstreckt, einem horizontalen Streifen 18b
mit einer Länge von 300 mm, der sich entlang des ersten horizontalen
Streifens 12b erstreckt, und einem vertikalen Streifen 18c mit einer Länge
von 350 mm besteht, der sich entlang des zweiten vertikalen Streifens 12c
erstreckt.
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Fig. 3 zeigt eine andere Modifikation der in Fig. 1 gezeigten
Scheibenantenne. Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist der
Einspeisungspunkt 14 an einer unteren linken Ecke der Glasplatte 10 angeordnet. Der
erst vertikale Streifen 12a mit einer Länge von 320 mm erstreckt sich
entlang des linken Seitenrandes der Glasplatte 10. Der erste horizontale
Streifen 12b ist etwas verlängert, so dass er 380 mm lang ist, während der
zweite vertikale Streifen 12c etwas verkürzt ist, so dass er 350 mm lang
ist. Der dritte horizontale Streifen 12f weist eine gebogene Form auf und
ist zwischen den ersten horizontalen Streifen 12b und den zweiten
vertikalen Streifen 12c geschaltet. Der dritte horizontale Streifen 12f besteht aus
einem Paar paralleler horizontaler Teile mit einer Länge von 70 mm und
einem vertikalen Teil mit einer Länge von 20 mm. Der zweite horizontale
Streifen 12d ist auf 250 mm verkürzt. Der dritte vertikale Streifen 12e ist
auf 350 mm Länge verkürzt. Die Antenne 12 umfasst ferner einen
zusätzlichen ersten vertikalen Streifen 12a' mit einer Länge von 300 mm, der
sich entlang des ersten vertikalen Streifens 12a erstreckt, einen
zusätzlichen ersten horizontalen Streifen 12b', der sich entlang des ersten
horizontalen Streifens 12b erstreckt und innerhalb desselben angeordnet ist,
einen zusätzlichen zweiten vertikalen Streifen 12c' der Länge von 350 mm,
der sich entlang des zweiten vertikalen Streifens 12c erstreckt, einen
zusätzlichen zweiten horizontalen Streifen 12d' mit einer Länge von 390
mm, der sich entlang des zweiten horizontalen Streifens 12d erstreckt,
einen zusätzlichen dritten vertikalen Streifen 12e' mit einer Länge von 370
mm, der sich entlang des dritten vertikalen Streifens 12e erstreckt, und
einen zusätzlichen dritten horizontalen Streifen 12f mit einer Länge von
80 mm, der benachbart des oberen freien Endes des dritten vertikalen
Streifens 12e angeordnet ist. Somit weist die Antenne 12 dieser
Ausführungsform ein dupliziertes (verdoppeltes) Muster auf, d.h. das erste
vertikale Antennenelement, das erste horizontale Antennenelement, das zweite
vertikale Antennenelement, das zweite horizontale Antennenelement und
das dritte vertikale Antennenelement werden jeweils durch zwei leitfähige
Streifen gebildet, d.h. durch die ersten vertikalen Streifen 12a und 12a',
die ersten horizontalen Streifen 12b und 12b', die zweiten vertikalen
Streifen 12c und 12c', die zweiten horizontalen Streifen 12d und 12d' und
die dritten vertikalen Streifen 12e und 12e'.
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Fig. 4 zeigt eine andere Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Antenne 12.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform ist der Einspeisungspunkt 14
an einer oberen linken Ecke der Glasplatte 10 angeordnet. Der erste vertikale
Streifen 12a ist verkürzt und weist eine U-artige gebogene Form auf,
um sich so von dem Einspeisungspunkt 14 abwärts zu erstrecken, und ist
anschließend aufwärts gebogen, um mit dem ersten horizontalen Streifen
12b verbunden zu werden. Die Antenne 12 umfasst ferner einen
zusätzlichen ersten horizontalen. Streifen 12b', der sich entlang des ersten
horizontalen Streifens 12b erstreckt, einen zusätzlichen zweiten vertikalen
Streifen 12c', der sich entlang des zweiten vertikalen Streifens 12c
erstreckt, einen zusätzlichen zweiten horizontalen Streifen 12d', der sich
entlang des zweiten horizontalen Streifens 12d erstreckt, und einen
zusätzlichen dritten vertikalen Streifen 12e', der sich entlang des dritten
vertikalen Streifens 12e erstreckt. Somit sind bei dieser Ausführungsform
die leitfähigen Streifen teilweise dupliziert angeordnet. D.h. das erste
horizontale Antennenelement, das zweite vertikale Antennenelement, das
zweite horizontale Antennenelement und das dritte vertikale
Antennenelement werden jeweils durch zwei leitfähige Streifen gebildet, d.h. durch
die ersten horizontalen Streifen 12b und 12b', die zweiten vertikalen
Streifen 12c und 12c', die zweiten horizontalen Streifen 12d und 12d' und
die dritten vertikalen Streifen 12e und 12e'.
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Fig. 5 zeigt eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Antenne 12. Bei dieser
Ausführungsform ist der Einspeisungspunkt 14 an der oberen rechten
Ecke der Glasplatte 10 angeordnet. Der erste vertikale Streifen 12a, der
ziemlich kurz ist, so dass er beinahe nicht dazu in der Lage ist, als eine
Antenne sondern als ein Zuleitungsdraht zu dienen, erstreckt sich
aufwärts von dem Einspeisungspunkt 14. Der dritte horizontale Streifen 12f
weist eine gebogene Form auf und ist zwischen den ersten horizontalen
Streifen 12b und den zweiten vertikalen Streifen 12c geschaltet. Die
Antenne
12 umfasst ferner ein Zusatzantennenelement 20, das sich von dem
Einspeisungspunkt 14 abwärts erstreckt.
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Fig. 6 zeigt eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Antenne. Bei dieser
Ausführungsform ist der Einspeisungspunkt 14 an der oberen rechten
Ecke der Glasplatte 10 angeordnet. Der erste vertikale Streifen und der
dritte horizontale Streifen bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform
sind weggelassen, da die Glasplatte 10 bei dieser Ausführungsform im
Vergleich zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform eine größere Größe
aufweist, so dass der erste horizontale Streifen 12b, der zweite vertikale
Streifen 12c, der zweite horizontale Streifen 12d und der dritte vertikale
Streifen 12e jeweils verlängert sein können. Da der erste horizontale
Streifen 12b, der zweite vertikale Streifen 12c, der zweite horizontale Streifen
12d und der dritte vertikale Streifen 12e länger eingestellt werden können,
kann die Antenne 12 dieser Ausführungsform durch nur vier leitfähige
Streifen oder Antennenelemente gebildet werden, d.h. erste und zweite
horizontale Antennenelemente und erste und zweite vertikale
Antennenelemente. Die ersten und zweiten vertikalen Antennenelemente werden
durch die zweiten und dritten vertikalen leitfähigen Streifen 12c bzw. 12d
gebildet.
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Fig. 7 zeigt eine weitere Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Antenne. Bei
dieser Ausführungsform ist der erste vertikale Streifen 12a verkürzt und
erstreckt sich von dem Einspeisungspunkt 14 abwärts. Der erste
horizontale Streifen 12b ist benachbart des unteren Randes der Glasplatte 10
angeordnet, währen der zweite horizontale Streifen 12d benachbart des
oberen Randes der Glasplatte 10 angeordnet ist. Die Antenne 12 umfasst
ferner einen zusätzlichen zweiten horizontalen Streifen 12d', zusätzliche
dritte vertikale dritte Streifen 12e' und 12e" und einen zusätzlichen dritten
horizontalen Streifen 12f'. Somit werden bei dieser Ausführungsform das
zweite horizontale Antennenelement und das dritte horizontale
Antennenelement jeweils durch zwei leitfähige Streifen gebildet, d.h. durch leitfähige
Streifen, die doppelt vorgesehen sind, während das dritte vertikale
Antennenelement durch drei leitfähige Streifen gebildet wird, d.h. durch
leitfähige Streifen, die dreifach vorgesehen sind. Die Antenne 12 umfasst ferner
Zusatzantennenelemente 22 und 24.
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Fig. 8 zeigt eine weitere Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Antenne. Bei
dieser Ausführungsform ist der Einspeisungspunkt 14 an der unteren
linken Ecke der Glasplatte 10 angeordnet. Der erste horizontale Streifen
12b erstreckt sich von dem Einspeisungspunkt 14 entlang des unteren
Randes der Glasplatte 10. Der zweite horizontale Streifen 12d erstreckt
sich von dem zweiten vertikalen Streifen 12c entlang des oberen Randes
der Fensterscheibe 10, während sich der dritte horizontale Streifen 12f
von dem dritten vertikalen Streifen 12e entlang des unteren Randes der
Fensterscheibe 10 erstreckt. Der erste vertikale Streifen 12a in der in Fig.
1 gezeigten Ausführungsform ist weggelassen, und statt dessen ist die
Antenne 12 mit einem zusätzlichen ersten horizontalen Streifen 12b', der
sich entlang des ersten horizontalen Streifens 12b erstreckt, einem
zusätzlichen zweiten vertikalen Streifen 12c', der sich entlang des zweiten
vertikalen Streifens 12c erstreckt, einem zusätzlichen zweiten horizontalen
Streifen 12d', der sich entlang des zweiten horizontalen Streifens 12d
erstreckt, einem zusätzlichen dritten vertikalen Streifen 12e', der sich
entlang des dritten vertikalen Streifens 12e erstreckt und einem
zusätzlichen dritten horizontalen Streifen 12f versehen, der sich entlang des
dritten horizontalen Streifens 12f erstreckt. Die Antenne 12 umfasst ferner
ein Zusatzelement 26, das sich von dem ersten horizontalen Element 12b
entlang des zweiten vertikalen Elementes 12c vertikal erstreckt. Somit
werden bei dieser Ausführungsform die ersten und zweiten vertikalen
Antennenelemente durch die zweiten vertikalen leitfähigen Streifen 12c
und 12c' bzw. die dritten vertikalen leitfähigen Streifen 12e und 12e'
gebildet. D.h. die ersten und zweiten Antennenelemente werden durch
zwei leitfähige Streifen gebildet, die doppelt vorgesehen sind. Ferner
werden die ersten, zweiten und dritten horizontalen Antennenelemente auch
durch zwei leitfähige Streifen gebildet, die doppelt vorgesehen sind, d.h.
durch die leitfähigen Streifen 12b und 12b', 12d und 12d' bzw. 12f und
12f.
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Über die von dem Anmelder durchgeführten Untersuchungen hat sich
herausgestellt, dass die in den Fig. 5 und 6 gezeigten Ausführungsformen
im wesentlichen die selbe Empfindlichkeit für AM-Funksendewellen und
FM-Funksendewellen haben oder aufweisen, wie die in Fig. 1 gezeigte
Antenne, und die in den. Fig. 2, 3, 4, 7 und 8 gezeigten
Ausführungsformen haben oder besitzen eine bessere Empfindlichkeit für AM-
Funksendewellen und FM-Funksendewellen, als die in Fig. 1 gezeigte
Antenne.
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Aus dem Vorhergehenden wird offensichtlich, dass es die Antenne gemäß
der vorliegenden Erfindung nicht nur möglich macht,
FM-Funksendewellen und AM-Funksendewellen mit hoher Empfangsverstärkung zu
empfangen, sondern auch lange und kurze Radiowellen zu empfangen,
wobei sie insbesondere nahezu kein Richtvermögen für
FM-Funksendewellen aufweist, so dass sie nur durch sich selbst erfolgreich FM-
Funksendewellen empfangen kann.