DE69610636T2 - Vorrichtung zum verpacken von mit dornen versehenen platten oder dergleichen - Google Patents
Vorrichtung zum verpacken von mit dornen versehenen platten oder dergleichenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken von mit Dornen versehenen Platten oder ähnlichem, wie im Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 1 offenbart.
- Die mit Dornen versehenen Platten werden zum Beispiel hergestellt, indem aus einem Metallzuschnitt rechteckige Platten abgetrennt werden, aus denen, zum Beispiel durch Stanzen, dann bevorzugt spitz zulaufende dreieckige Teile abgetrennt werden, die in eine im wesentlichen senkrechte Position relativ zur Platte gebogen werden, um Dorne zu bilden, wobei die fertigen, mit Dornen versehenen Platten mehrere Reihen paralleler Dorne umfassen. Die Dorne können auch in einem endlosen, bandartigen Metallzuschnitt geformt werden, von dem dann die einzelnen Platten durch Schneiden abgetrennt werden. Mit Dornen versehene Platten und Herstellungsverfahren dafür sind zum Beispiel in den US- Patenten 4,527,933 und 3,479,919 beschrieben.
- Vom Herstellungsprozess gelangen die mit Dornen versehenen Platten in einer einheitlichen Position zu einer Nachbehandlung, wie etwa Verpacken, in der Regel so, dass die Dornenspitzen nach oben zeigen. Die fertigen, mit Dornen versehenen Platten werden je nach der Art der späteren Verwendung als Stapel verpackt, so dass die Dorne im Paket in der gleichen Richtung ausgerichtet sind oder besonders bevorzugt so, dass die mit Dornen versehenen Platten in Paaren angeordnet sind, in denen die Domenteile der mit Dornen versehenen Platten einander gegenüber liegen und die Dorne zwischen den anderen zu liegen kommen. Im letzteren Fall ist es erforderlich, dass bevorzugt jede zweite Platte gedreht wird, d. h., mit den Domenteilen nach unten weist, und zwar schon vor dem eigentlichen Verpackungsschritt, um die oben genannten Paare der mit Dornen versehenen Platten zu bilden. Das Drehen kann entweder von Hand oder auch maschinell durchgeführt werden, je nach der Größe, der Herstellungsgeschwindigkeit oder der Anzahl der mit Dornen versehenen Platten.
- In den bekannten maschinellen Lösungen zum Drehen der mit Dornen versehenen Platten zur Bildung der Paare werden gewöhnlich Bandförderer oder ähnliches zwischen dem Herstellungsschritt und dem Verpackungsschritt benutzt. Gemäß einer bekannten technischen Lösung liegen die Bandförderer, gewöhnlich in einer Anzahl von zwei oder mehr und immer in einer geraden Anzahl, nebeneinander. Auf ein Förderband eines Förderbandpaares werden die mit Dornen versehenen Platten aufgelegt, um sie in unverdrehter Form zum Stapelpunkt, der vor dem Verpackungsschritt angeordnet ist, zu fördern, und die mit Dornen versehenen Platten, die gedreht werden sollen, werden auf das andere Förderband gelegt, um sie zu dem Drehpunkt zu fördern. Das letztere der beiden Förderbänder transportiert die mit Dornen versehenen Platten zum Ende, wo ein Dreharm, der in einer Ebene senkrecht zur Transferrichtung der Förderbänder drehbar ist, die mit Dornen versehene Platte entlang einem halbkreisförmigen Weg nach unten auf eine mit Dornen versehene Platte, die den Stapelpunkt über das Ende des ersten Förderbandes erreicht hat, dreht. Die gedrehte und die ungedrehte mit Dornen versehene Platte sind so angeordnet, dass sie den Stapelpunkt abwechselnd erreichen, wodurch sie automatisch die oben beschriebenen Paare von mit Dornen versehenen Platten bilden.
- Das Drehen und Stapeln von mit Dornen versehenen Platten von Hand ist langsam und erhöht die Herstellungskosten der mit Dornen versehenen Platten und ist daher nicht für ein Massenproduktionsverfahren geeignet. Bekannte maschinelle Lösungen benötigen beträchtliche Aufstandsflächen in der Längsrichtung sowie auch seitlich wegen der parallelen Förderbänder oder Transferwege. Außerdem verlangt das Führen von mit Dornen versehenen Platten zu den zwei parallelen Förderbändern und des weiteren wieder weg von den Förderbändern die Verwendung von zusätzlichen Einrichtungen und/oder eine manuelle Bedienung. Der Dreharm der bekannten Einrichtung zur Drehung der mit Dornen versehenen Platten benötigt einen langen Bewegungsweg und Rückweg, so dass die Durchsatzkapazität verringert wird. Ein ähnlicher Ansatz wird im deutschen Patent Nr. 32 37 255 dargestellt, worin eine Vorrichtung zum Stapeln von Gitterplatten beschrieben wird, die auf zwei parallelen Strecken ankommen.
- Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, eine Vorrichtung zur Verpackung von mit Dornen versehenen Platten aufzuzeigen, die im großen Maße dazu beiträgt, die oben beschriebenen, mit den bekannten Lösungen verbundenen Nachteile zu beseitigen und dadurch den gegenwärtigen Stand der Technik zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Erfindung hauptsächlich durch das im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs 1 Offenbarte charakterisiert.
- In der erfindungsgemäßen Vorrichtung findet der Transfer der mit Dornen versehenen Platten zum Stapelpunkt ohne Drehung entlang einer Strecke, die parallel zur Transferbahn der mit Dornen versehenen Platten ist, die gedreht werden sollen, statt, und die Drehung der mit Dornen versehenen Platten wird schrittweise entlang einer Transferbahn, die parallel zu der Transferbahn der mit Dornen versehenen Platten verläuft, die nicht gedreht werden, durchgeführt, bevorzugt über der letzteren. Die Funktion der Vorrichtung benötigt keine separaten Einrichtungen oder manuelle Arbeit, um die mit Dornen versehenen Platten in der Längsrichtung in solche, die gedreht werden müssen, und solche, die nicht gedreht werden, aufzuteilen, während sie von dem Herstellungsprozess transferiert werden zur Weiterbeförderung durch die Vorrichtung, und auch die Stapelung der mit Dornen versehenen Platten am Ende des Transferbahn findet automatisch statt. Ein entscheidender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist jedoch die Tatsache, dass der durch sie benötigte Aufstellplatz oder ähnliches im Vergleich zu den bekannten Lösungen sowohl in der Längsrichtung als auch seitlich wesentlich geringer ist. Ein weiterer Vorteil liegt auch in der Tatsache, dass die Vorrichtung mit ziemlich kleinen Modifizierungsoperationen und ohne Hilfsgeräte zur Einstellung je nach Länge, Breite oder anderen Dimensionen der mit Dornen versehenen Platten, die momentan zu verpacken sind, eingestellt werden kann. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch als Verbund mehrerer Einheiten nach einem Herstellungsverfahren angeordnet werden.
- Weitere kennzeichnende Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den nachgestellten Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird nun ausführlich in der nachfolgenden Beschreibung mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert, worin
- Fig. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung ist,
- Fig. 2 eine Draufsicht der Vorrichtung ist,
- Fig. 3 eine Schnittdarstellung A-A ist, und
- Fig. 4 eine Schnittdarstellung B-B ist.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine Horizontalfördereinrichtung V, die bevorzugt ein Bandförderer ist und ein Förderband 1 und wenigstens zwei Rollen 2 zu seiner Bewegung umfasst, wie in der Ausführungsform von Fig. 1 und 2 gezeigt. Die Horizontalfördereinrichtung V wird mittels einer Zuführwalze 3 oder ähnlichem mit den mit Dornen versehenen Platten N, die von dem Herstellungsprozess kommen, versorgt, während sich das Förderband 1 in der Richtung I bewegt. Die Horizontalfördereinrichtung V ist so positioniert, dass sie eine direkte Verlängerung der Herstellungsstrecke der mit Dornen versehenen Platten darstellt. Die mit Dornen versehenen Platten werden so zugeführt, dass ihre Domenteile nach oben von der mit Dornen versehenen Platte wegweisen. Die Horizontalfördereinrichtung V transferiert die mit Dornen versehenen Platten N zu einem Stapelpunkt P, der am anderen Ende der Horizontalfördereinrichtung als eine Verlängerung davon angeordnet ist. Von diesem Punkt aus werden die mit Dornen versehenen Platten in einem Stapel, der in Kisten verpackt, auf Paletten gestapelt werden soll oder ähnliches, weiter transferiert.
- Die Vorrichtung umfasst auch eine Drehfördereinrichtung K, um die mit Dornen versehenen Platten N zum Stapelpunkt P in eine Position zu befördern, in der sie gedreht sind zum Zweck der Bildung eines Stapels von mit Dornen versehenen Platten zusammen mit der Horizontalfördereinrichtung V. Im Stapel sind die mit Dornen versehenen Platten paarweise so angeordnet, dass die Domenteile in jedem Paar der mit Dornen versehenen Platten in einer verschachtelten Anordnung relativ zu einander angeordnet sind. Die Drehfördereinrichtung K beinhaltet zwei parallele, senkrechte, scheibenförmige Unterstützungswände 4, die an einer gemeinsamen horizontalen Achse 6 angebracht sind und zur Rotation um diese Achse in der Richtung des Pfeiles II ausgebildet sind. Wie man den Fig. 1 und 2 entnehmen kann, liegt die Horizontalfördereinrichtung V zum Teil zwischen den Unterstützungswänden 4 und ist des weiteren so angeordnet, dass der obere Teil des Förderbandes 1 so nahe wie möglich zum Mittelpunkt der Drehfördereinrichtung, und daher auch der Achse 6, und über ihm läuft. In den Fig. 1 und 2 kann man ein ringförmiges Plattengehäuse 10 in dem Raum zwischen den Unterstützungswänden 4 erkennen, das durch die äußersten Teile 4a der Unterstützungswände und Rutschsperren 9 begrenzt wird, die die mit Dornen versehenen Platten daran hindern, in der Richtung ihrer Ebene aus dem Plattengehäuse 10 in Richtung auf den Mittelpunkt der Drehfördereinrichtung K zu rutschen. Die Rutschsperre 9 kann zum Beispiel als Leiste oder ähnliches ausgebildet sein, die in der Nähe der Unterstützungswände 4 angebracht ist und einen Anschlag für das in Richtung auf die Achse 6 sich erstreckende Ende einer mit Dornen versehenen Platte, die in dem Plattengehäuse 10 plaziert ist, bildet. Die Rutschsperre 9 kann stationär im Rahmen der Vorrichtung befestigt sein, so dass sie oberhalb der Horizontalfördereinrichtung V verläuft.
- Wie in den Fig. 1, 3 und 4 gezeigt, werden im Wesentlichen horizontale Unterstützungsmittel 5 in der Umgebung der Teile 4a auf die Unterstützungswände 4 gesetzt. Es sind bevorzugt zwei Unterstützungsmittel vorhanden und hintereinander auf dem gleichen Radius der Unterstützungswand 4 angeordnet, und zwar so, dass die Unterstützungsmittel 5, die auf den jeweils gegenüberliegenden Wänden 4 angeordnet sind, zwei Paare von Unterstützungsmitteln auf demselben Radius innerhalb des Plattengehäuses 10 bilden, bevorzugt in derselben horizontalen Ebene, wobei diese Paare mit regelmäßigem Abstand auf der Peripherie der Unterstützungswände 4 liegen. Die Unterstützungsmittel sind drehbare Stifte, Ablagen oder ähnliches mit relativ kurzer Länge, die mit den Unterstützungswänden 4 mittels Gelenken oder einer anderen entsprechenden Methode verbunden sind, oder nach einer vorteilhaften Lösung gemäß Fig. 3, durch Mittel in der Form von flexiblen Borsten. Der Zweck der Unterstützungsmittel 5 ist es, eine mit Dornen versehene Platte N vom Förderband 1 der Horizontalfördereinrichtung V zu übernehmen und zu tragen, während die Drehfördereinrichtung K in Richtung II rotiert, wobei die mit den Dornen versehene Platte N durch die Drehung zum Stapelpunkt P transferiert und gleichzeitig umgedreht wird. Die Unterstützungsmittel 5 können als Unterstützungsstreifen 5a oder ähnliches gemäß einer vorteilhaften Lösung nach Fig. 1 angebracht werden, die vormontierte Unterstützungsmittel 5 in regelmäßigen Abständen umfassen. Zur Montage der Unterstützungsstreifen in der Unterstützungswand 4 können die Unterstützungswände des weiteren mit Montagerillen oder ähnlichem ausgestattet sein, in die die Unterstützungsstreifen eingesetzt werden. Diese Montagerillen sind nicht in den begleitenden Zeichnungen dargestellt.
- Folglich dreht die Drehfördereinrichtung K schrittweise die mit den Dornen versehenen Platten N relativ zu ihrer Ebene, während sie sich entlang einer Bewegungsbahn parallel zur Transferbahn der Horizontalfördereinrichtung V bewegen, und die Drehfördereinrichtung kann mehrere Platten enthalten, die sich in verschiedenen Phasen befinden, so dass schon eine kurze Bewegung für den Stapelvorgang ausreicht.
- Zur Abtrennung der mit den Dornen versehenen Platten N, die zu drehen und daher zu dem Plattengehäuse 10 zu transportieren sind, von der Horizontalfördereinrichtung V, ist die Bewegungsbahn der mit den Dornen versehenen Platten, die auf dem Förderer fortbewegt werden, mit einer Verteilereinrichtung 7 versehen, deren Aufgabe es ist, eine mit den Dornen versehene Platte, die abgetrennt werden soll, im Plattengehäuse 10 zu stoppen. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform nach Fig. 2-4 besteht das Förderband 1 aus drei separaten Bänder 1a oder ähnlichem, bevorzugt Kegelbänder, die durch die Rollen geführt werden, und die Verteilereinrichtung 7 ist so ausgebildet, dass sie abwechselnd vor einer mit Dornen versehenen Platte N, die in diesem Moment abgetrennt werden soll, aus den Lücken zwischen den Bändern gehoben wird, um sie zu stoppen und von den Unterstützungsmitteln 5 tragen zu lassen, und so, dass sie abgesenkt werden kann, um eine mit Dornen versehene Platte weiter auf dem Förderband 1 in Richtung auf den Stapelpunkt P laufen zu lassen. Um den Eintritt der mit Dornen versehenen Platte, die gedreht werden soll, am Stapelpunkt P synchron ablaufen zu lassen, muss sie zu den richtigen Unterstützungsmitteln 5 transportiert werden, die das Förderband 1 passieren. Um diese Funktion zu bewerkstelligen, ist der Trennungspunkt oder Umlenkpunkt, der mit dem Plattengehäuse 10 ausgerichtet ist, mit einer hebbaren und absenkbaren Unterstützungsführung 8 versehen, dessen gegen die Unterstützungswände 4 sich erstreckenden Enden in der oberen Position der Unterstützungsführung 8 die Unterstützungsmittel 5 daran hindern, die mit den Dornen versehene Platte mitzunehmen, die auf der Unterstützungsführung 8 sitzt, indem die Unterstützungsmittel 5 bevorzugt nach unten gedreht werden. Andererseits ist die Unterstützungsführung in dieser Situation so positioniert, dass sie nicht den Transport der mit den Dornen versehenen Platte auf der Horizontalfördereinrichtung V behindert. Wenn die Verteilereinrichtung 7 sich hebt, um die mit Dornen versehene Platte, die in dem Plattengehäuse 10 zu drehen ist, zu stoppen, wird die Unterstützungsführung 8 abgesenkt, wodurch die mit Dornen versehene Platte von der Horizontalfördereinrichtung V auf die benachbarten Unterstützungsmittel 5 gehoben wird. Danach werden die Verteilereinrichtung 7 und die Unterstützungsführung 8 in ihre vorherigen Positionen zurückgebracht und die nächste mit Dornen versehene Platte hat eine freie Durchfahrt auf der Horizontalfördereinrichtung V in Richtung auf den Stapelpunkt P.
- Eine andere Möglichkeit, die mit Dornen versehene Platte N, die zu drehen ist, zur Abstützung auf die Unterstützungsmittel 5 zu legen, ist die Anbringung eines Hebemittels am Stopppunkt der mit Dornen versehenen Platte unterhalb der Horizontalfördereinrichtung V, die dann zwischen den Bändern 1a angehoben wird und die mit Dornen versehene Platte N in der Bewegungsrichtung der Drehfördereinrichtung K von der Horizontalfördereinrichtung abhebt. Wenn die Gefahr besteht, dass die dicht angeordneten Unterstützungsmittel 5 direkt in den Weg der bewegten, mit Dornen versehenen Platten gelangen, können Barrieren auf der Ebene der Dornenkanten angeordnet sein, um die flexiblen Unterstützungsmittel 5, die möglicherweise auf der gleichen Ebene wie der Förderer liegen, aus der behindernden Position zu biegen, entweder dadurch, dass sie eine feste Position haben oder in Richtung auf die Horizontalfördereinrichtung V beweglich sind.
- Nachdem die mit Dornen versehene Platte die höchste Position während der Drehbewegung der Drehfördereinrichtung K passiert hat, fällt sie auf die Abstützung der Unterstützungsmittel 5, die vor ihr laufen, während sie auf den Stapelpunkt P abgesenkt wird, wo sie auf die mit Dornen versehene Platte in der obersten Position des Stapels der mit Dornen versehenen Platten abgelegt wird, die durch die Horizontalfördereinrichtung V zugeführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt werden die Domenteile der mit Dornen versehenen Platten zwischen einander positioniert. Zur Entnahme der mit Dornen versehenen Platte von der Abstützung der Unterstützungsmittel 5 hat der Stapelpunkt P auf beiden Seiten des Stapels der mit Dornen versehenen Platten Freigabevorrichtungen 11, die die Unterstützungsmittel 5, die sie berühren, abdrehen, so dass sie parallel zu den Unterstützungswänden 4 zu liegen kommen und die mit Dornen versehene Platte frei von oben auf den Stapel der mit Dornen versehenen Platten fallen kann. Die Freigabevorrichtungen 11 können plattenartige Teile gemäß einer vorteilhaften Ausführung nach Fig. 4 sein, die stationär am Plattengehäuse 10 sitzen oder in einer Hin- und Herbewegung in im Wesentlichen horizontaler Richtung in das Plattengehäuse 10 hineinbewegt und wieder herausbewegt werden können. Durch die letztere Ausführungsform ist es möglich, dass nur die Unterstützungsmittel 5, die die freigebbare, mit den Dornen versehene Platte N unterstützen, mit den Freigabevorrichtungen 11 in Kontakt sind, so dass diese Ausführungsform geeignet ist, die Abnutzung der Unterstützungsmittel und Freigabevorrichtungen zu reduzieren.
- Gemäß der vorteilhaften Ausführungsform nach Fig. 1 ist der Stapelpunkt P mit einem im Wesentlichen senkrechten Stapelschacht U versehen, wo die mit Dornen versehenen Platten, die von der Drehfördereinrichtung K und der Horizontalfördereinrichtung V kommen, für die Nachbehandlung, wie etwa die Verpackung, gesammelt werden. Der Stapelschacht U umfasst bevorzugt wenigstens eine Vorderwand 12 und eine Rückwand 13 sowie, falls notwendig, auch Seitenwände (nicht in den Zeichnungen dargestellt), von denen ein Teil durch die Unterstützungswände 4 gebildet werden kann. Am oberen Ende der Vorderwand 12 ist als unmittelbare Verlängerung eine Führungsverlängerung 12a vorhanden, die sich gekrümmt gegen die Horizontalfördereinrichtung V erstreckt. Der Zweck dieser Verlängerung ist es, die mit Dornen versehene Platte, die von der Horizontalfördereinrichtung V kommt, in den Stapelschacht U zu leiten. Die Einstellung der oberen Fläche des Stapels der mit Dornen versehenen Platten kann mit Federeinrichtungen, hydraulischen Mitteln oder in anderer geeigneter bekannter Weise, die durch die Nachbehandlung bestimmt wird, erreicht werden. Die mit Dornen versehenen Platten können in dem Stapelschacht als kontinuierlicher Stapel nach unten wandern und werden am Ende dem Verpackungsprozess unterworfen. Der Stapelschacht kann sich gerade nach unten erstrecken oder gekrümmt sein und einem Radius geeigneter Länge folgen. Das Ende des Stapelschachtes kann einen Schieber haben, der einen Teil des Stapels, der aus dem Schacht heraustritt, in der Richtung der Ebenen der mit Dornen versehenen Platten zur Nachbehandlung schiebt.
- Die Bewegungen der Horizontalfördereinrichtung V, der Drehfördereinrichtung K, der Zuführwalze 3, der Verteilervorrichtung 7, und der Unterstützungsführung 8 werden mittels Betätigungseinrichtungen realisiert, die an sich bekannt sind, zum Beispiel durch Elektromotoren und/oder pneumatisch, und bekannte Kontrollautomatik-Lösungen können für die Kontrolle der Bewegungen benutzt werden. Es ist klar, dass besonders gemäß des Bewegungsbereiches der Verteilervorrichtung 7 und der Unterstützungsführung 8 das Förderband der Horizontalfördereinrichtung V zum Durchlauf durch eine dritte Rolle 2 oder ähnliches angepasst werden kann, die zum Beispiel deutlich unterhalb der horizontalen Ebene der Horizontalfördereinrichtung V angebracht ist.
- Die Horizontalfördereinrichtung V ist besonders bevorzugt angepasst an den Transport von mit Dornen versehenen Platten, während das Förderband kontinuierlich umläuft, aber alternierend zum kontinuierlichen Umlauf, wobei die Umlaufgeschwindigkeiten der Horizontalfördereinrichtung V und der Drehfördereinrichtung K angepasst sind, um die mit Dornen versehenen Platten in synchroner Weise zum Stapelpunkt P zu transferieren, wobei die Drehfördereinrichtung K auch zur Rotation mit vorbestimmten Intervallen für vorbestimmte Zeitperioden eingestellt sein kann, so dass die Unterstützungsmittel 5 während einer Zeitperiode auf ihrer Abstützung eine mit Dornen versehene Platte aufnehmen und zum Beispiel gleichzeitig eine mit Dornen versehene Platte von dem Unterstützungsmittel am Stapelpunkt P freigegeben wird. Die Unterstützungsmittel können auch in Übereinstimmung mit der Bewegungslänge so angeordnet sein, dass die mit Dornen versehene Platte, die der Drehfördereinrichtung K zugeführt werden soll, immer während der nach oben gerichteten Bewegungsperiode der Drehfördereinrichtung K von irgendeinem Unterstützungsmittel unterstützt wird, so dass in diesem Fall die Unterstützungsführung 8 nicht notwendig ist.
- Die Modifizierung der Vorrichtung und besonders des Plattengehäuses 10 zur Anpassung an verschiedene, mit Dornen versehene Platten kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Es ist zum Beispiel möglich, die äußersten Teile 4a der Unterstützungswände 4 in verschiedenen Größen oder Formen zu benutzen oder die Beabstandung zwischen den Unterstützungswänden 4 auf der Achse 6 anzupassen und außerdem jedes Mal eine geeignete Unterstützungsführung zu benutzen.
- Außerdem kann vor der Drehfördereinrichtung K eine Entnahmeeinrichtung, die zur Horizontalfördereinrichtung V gehört, angebracht werden. Der Zweck dieser Einrichtung ist die Entnahme von Proben oder Teilen, die die Versiegelungspunkte zwischen benachbarten Bandzuschnitten enthalten, von der Horizontalfördereinrichtung V. Die Entnahmeeinrichtung, deren mögliche Anordnungsstelle durch den Pfeil R in Fig. 1 angezeigt ist, kann zum Beispiel von unterhalb der Horizontalfördereinrichtung V angehoben werden und das Teil von der Horizontalfördereinrichtung V wegdrehen.
- Die Ausführung der Vorrichtung ist nicht nur auf die in den Fig. 1-4 gezeigten Lösungen beschränkt, sondern kann auch innerhalb des erfindungsgemäßen Konzeptes, das in den nachfolgenden Ansprüchen dargelegt ist, variiert werden. Die Drehfördereinrichtung, die die Teile schrittweise während der Transferbewegung dreht, kann auch durch Lösungen anderer Art verwirklicht werden. Es ist wichtig, dass der Transferteil der Drehfördereinrichtung verschiedene aufeinanderfolgende Punkte vor dem Stapelpunkt hat, um die Teile in Positionen zu halten, in denen sie sukzessiv mehr und mehr durch den Effekt der Transferbewegung auf die Stapelposition zu gedreht werden, so dass dadurch das nächste Teil mit einer nur kurzen Bewegung auf den Stapelpunkt gedreht werden kann.
- Schließlich, selbst wenn die Vorrichtung besonders geeignet ist, um mit Dornen versehene Platten zu bewegen, kann sie auch für alle plattenartigen Teile oder generell Teile verwendet werden, die zwei Dimensionen haben, die größer sind als eine dritte, wobei die Teile identisch zueinander sind, aber die dritte Dimension auf der einen Seite der Ebene des Teils verschieden von der gegenüberliegenden Seite ist derart, dass die Stapelhöhe durch die Drehung der Teile reduziert werden kann derart, dass die Seiten mit identischer Struktur sich einander gegenüberliegen. Teile, deren eine flache Seite Vorsprünge oder Auskragungen hat und deren andere frei von solchen Vorsprüngen und Auskragungen ist, sind typische Beispiele.
- Eine Drehfördereinrichtungsscheibe mit einem äußeren Durchmesser unter einem Meter ist ausreichend für die Verpackung von mit Dornen versehenen Platten normaler Größe, die zum Beispiel in Dachverstrebungen benutzt werden, wodurch ein minimaler Platzbedarf sowohl in der horizontalen als auch vertikalen Richtung resultiert. Die Vorrichtung kann jedoch so dimensioniert werden, dass sie an verschiedene Größen und Arten von zu verpackenden Teilen angepasst werden kann.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Verpacken von Teilen mit unterschiedlichen
Strukturen auf den gegenüberliegenden Seiten ihrer Ebenen,
wie mit Dornen versehene Platten, wobei die Vorrichtung
eine Horizontalfördereinrichtung (V) zum Transport eines
Teils zu einem Stapelpunkt (P) umfaßt, so daß eine
Struktur des Teils, die die Stapelhöhe der Teile erhöht,
wie hervorstehende Dornen der mit Dornen versehenen Platte
(N), in eine Richtung weist, sowie eine zweite
Fördereinrichtung zum Transport eines Teils, wobei die
Vorrichtung des weiteren Mittel aufweist zum Drehen des
von der zweiten Fördereinrichtung transportierten Teils in
eine Position, in der die Strukturen des Teils in die
entgegengesetzte Richtung weisen, und zur Positionierung
desselben auf die Oberseite des erstgenannten Teils an dem
Stapelpunkt (P), wobei die Strukturen der Teile einander
gegenüberliegend angeordnet werden, um die Stapelhöhe zu
verringern, dadurch gekennzeichnet, daß die
Horizontalfördereinrichtung (V) derart angeordnet ist, daß
sie die Teile direkt zum Stapelpunkt (P) transportiert,
und die zweite Fördereinrichtung eine
Drehfördereinrichtung (K) ist, die jedes zu drehende Teil
schrittweise während der Transferbewegung in einer
Transferbahn parallel zu der Horizontalfördereinrichtung
(V) in eine Stapelposition drehen und es zu dem am Ende
der Transferbahn befindlichen Stapelpunkt (P)
transportieren kann.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Transferbahn der Drehfördereinrichtung (K) in
derselben Längsvertikalebene parallel zur Transferbahn der
Horizontalfördereinrichtung (V) betrieben werden kann.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennnzeichnet, daß
die Drehfördereinrichtung (K) die zu drehenden Teile von
der Horizontalfördereinrichtung (V) durch ihre
Transferbewegung abnehmen kann.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transferbahn der
Drehfördereinrichtung (K) die Form eines Kreisabschnitts,
vorzugsweise eines Halbkreises, aufweist und über der
Transferbahn der Horizontalfördereinrichtung (V)
angeordnet ist.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Drehfördereinrichtung (K) zwei scheibenförmige, im
wesentlichen vertikale Unterstützungswände (4) oder
ähnliches aufweist, wobei die Horizontalfördereinrichtung
(V) teilweise dazwischen angeordnet ist, wobei die Wände
mit Unterstützungsmitteln (5) ausgerüstet sind und um eine
im wesentliche horizontale Achse (6) oder ähnliches
rotieren können, wobei ein zu drehendes Teil, das sich auf
der Horizontalfördereinrichtung (V) befindet, von der
Horizontalfördereinrichtung (V) abgehoben wird, während es
von dem Unterstützungsmittel (5) unterstützt wird, durch
Ausführung einer halben Drehung der Drehfördereinrichtung
(K) umgedreht wird, und zu dem Stapelpunkt (P)
transportiert wird.
6. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Freigabevorrichtung oder mehrere
Freigabevorrichtungen (11) an dem Stapelpunkt (P)
vorgesehen sind, um das Teil von den Unterstützungsmitteln
(5) zu lösen.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterstützungsmittel an den
Unterstützungswänden (4) drehbar mittels Gelenken oder
ähnlichem befestigt sind und auf diese Weise unterhalb des
Teils am Stapelpunkt (P) weggedreht werden können.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Unterstützungsmittel (5) aus einem aus Borsten
bestehenden flexiblen Element gebildet ist.
9. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Transferbahn des Teils
auf der Horizontalfördereinrichtung (V) eine
Verteilereinrichtung (7) angeordnet ist, um in einer
Position der Verteilereinrichtung das von der
Drehfördereinrichtung (K) umzulenkende Teil anzuhalten und
in der anderen Position der Verteilereinrichtung das
Passieren eines Teils zu ermöglichen, um es auf der
Horizontalfördereinrichtung (V) zu dem Stapelpunkt (P) zu
transportieren.
10. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Umlenkpunkt des Teils
auf der Horizontalfördereinrichtung (V) eine
Unterstützungsführung (8) oder ähnliches angeordnet ist,
um ein drehbares Teil auf die von den
Unterstützungsmitteln (5) gebildete Unterstützung in der
geeignetesten Position zu plazieren und um zu verhindern,
daß die Unterstützungsmittel (5) mit einem den Umlenkpunkt
passierenden Teil in Eingriff gelangt.
11. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen
senkrechter Stapelschacht bzw. eine im wesentlichen
senkrechte Stapelwelle (U) oder ähnliches an dem
Stapelpunkt (P) angeordnet ist, um die von der
Horizontalfördereinrichtung (V) und der
Drehfördereinrichtung (K) kommenden Teile zu stapeln.
12. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß nahe wenigstens einer der
Unterstützungswände (4) oder ähnliches der
Drehfördereinrichtung (K) eine Rutschsperre (9) oder
ähnliches vorgesehen ist, um das Teil in einer geeigneten
Entfernung von der Achse (6) oder ähnlichem zu halten, die
als Mittelpunkt der Drehfördereinrichtung (K) dient.
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