DE69601160T2 - Rasierapparate - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hautberührungselement für eine Rasiervorrichtung. Im besonderen betrifft die vorliegende Erfindung ein Hautberührungselement zur Einwirkung auf vorstehende Haare vor einer Klinge eines Sicherheitsrasierers, der über die Hautoberfläche bewegt wird.
- Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung ein Hautberührungselement für eine Rasiervorrichtung, mit Elementen, die beabstandet angeordnet sind, um Kanäle bzw. Durchgänge für den Durchgang von Haaren vorzusehen, wobei die Elemente laterale Teile aufweisen, die sich lateral in die Kanäle erstrecken, um mit Haaren einzugreifen und an diesen zu ziehen, die durch die Kanäle hindurchtreten, wobei die genannten lateralen Teile ablenkbar sind, um es zu ermöglichen, daß ein Haar durch einen Kanal treten kann, ohne daß die den genannten Kanal definierenden Elemente versetzt werden, um einen benachbarten Kanal zu sperren.
- Ein Ausführungsbeispiel eines hierin beschriebenen Hautberührungselements umfaßt eine Reihe beabstandeter, aufrecht stehender Elemente, die dazwischen Kanäle für den Durchgang von Haaren definieren, und zwar in eine von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende des Elements verlaufende Richtung, und mit federelastischen lateralen Teilen, die lateral von den genannten Elementen in die genannten Kanäle vorstehen, so daß sie mit den Haaren eingreifen, um auf diese Zugkräfte entgegengesetzt zu der Bewegung durch die Kanäle auszuüben. Bei einer gegenwärtig bevorzugten Ausführung dieses Ausführungsbeispiels umfassen die aufrecht stehenden Elemente im wesentlichen starre parallele Wände. Diese Wände weisen elastische, lateral vorstehende Teile in Form von Klappen mit leicht konischen Querschnitten auf, die ferner in die von den Wänden weggehende Richtung nach hinten schräg verlaufen. Auf jeder Seite einer Wand ist eine Mehrzahl von Klappen vorgesehen, und der Zwischenabstand zwischen den freien aufrecht stehenden Kanten entgegengesetzter Klappenpaare in einem Kanal weist eine allmähliche Verringerung auf, so daß auf ein Haar, während es sich durch einen Kanal bewegt, eine zunehmende Zugkraft ausgeübt wird.
- Ein erfindungsgemäßes Hautberührungselement kann in einer Rasierklingeneinheit eingesetzt werden, wie zum Beispiel in einer auswechselbaren Rasierklinge. Das Hautberührungselement kann eine Schutzoberfläche zur Berührung der Haut vor der bzw. den Schneidklinge(n) während der Rasur definieren. Das Hautberührungselement kann alternativ zwischen zwei Klingen in einer Klingeneinheit mit zwei oder mehr Klingen positioniert werden.
- Die vorliegende Erfindung wird in Bezug auf die folgende genaue Beschreibung unter Verweis auf die beigefügten Zeichnungen besser verständlich. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Längsschnittansicht eines erfindungsgemäßen Hautberührungselements;
- die Fig. 2 und 3 entsprechende modifizierte Ausführungen des Elements aus Fig. 1;
- die Fig. 4 und 5 der Abbildung aus Fig. 1 ähnliche Ansichten, wobei alternative Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Hautberührungselementen dargestellt werden; und
- Fig. 6 eine Perspektivansicht einer Rasierklingeneinheit, die ein erfindungsgemäßes Hautberührungselement aufweist.
- Bei dem in der Abbildung aus Fig. 1 dargestellten Hautberührungselement handelt es sich um eine unitäre Kunststoffkonstruktion mit einer elongierten Basis 1, die in der Abbildung eine rechteckige Konfiguration aufweist, wobei diese Tatsache allerdings nicht von Bedeutung ist. Von der Basis erstreckt sich eine Reihe gleichmäßig beabstandeter Elemente nach oben, die parallele Wände 2 aufweisen, welche sie zwischen parallelen Kanälen 3 einschließen, die von dem vorderen zu dem hinteren Ende des Elements verlaufen. Die Oberseiten der Wände 2 definieren die Hautberührungsoberfläche des Elements, und wobei die oberen Vorderkanten dieser Wände abgerundet sind, um das Wohlbehagen zu verbessern. Von den benachbarten Wänden stehen in jeden Kanal 3 Paare lateral entgegengesetzt angeordneter elastischer Teile in Form von Flügeln oder Klappen 4 vor. Jede Klappe weist eine aufrechte freie Kante auf sowie eine Konizität im Querschnitt von der Wand, an der sie angebracht ist, in Richtung der freien Kante, und ferner verläuft jede Klappe schräg in einem spitzen Winkel nach hinten zu dieser Wand. Aufgrund dieser Inklination führen die entgegengesetzten Klappenpaare Haare vergleichbar mit einem Trichter in Richtung der Öffnungen, die zwischen ihren freien Kanten ausgebildet sind. Die Breite der Öffnungen zwischen den Klappenpaaren in jedem Kanal nimmt entlang des Kanals von vorne nach hinten progressiv ab. Zumindest das hinterste Paar der Klappen definiert eine Öffnung mit einer Breite A, die kleiner ist als der Durchmesser eines Haares, so daß die Extremitäten dieser Klappen nach hinten abgelenkt werden, wenn ein Haar durch den Kanal hindurchtritt, und daraus resultiert, daß auf das Haar durch die Reibung der an dem Haar reibenden Klappen eine Zugkraft ausgeübt wird. Dadurch, daß an dem Haar auf, diese Weise gezogen wird, kann die von der Hautoberfläche an eine unmittelbar vor einer Rasierklingenkante 6 angeordnete Position vorstehende Haarlänge vorübergehend verlängert werden, so daß eine glatte Rasur vorgesehen werden kann. Die auf ein Haar ausgeübte Zugkraft wird durch die Elastizität der Klappen sowie durch den Anfangsabstand A zwischen ihren Kanten bestimmt, und wobei diese Werte so ausgewählt werden, daß eine Kraft erhalten wird, die für eine Haarerweiterung ausreicht, ohne dabei Unbehagen zu verursachen. Wenn die Klappen mit ausreichender Elastizität vorgesehen werden können, so kann der normale Abstand zwischen den Klappenkanten sehr klein oder sogar gleich Null sein. Der Zwischenraum B zwischen den Mittellinien der Kanäle wird vorzugsweise so klein wie möglich vorgesehen, ohne die Integrität der Struktur zu gefährden, so daß die Mehrzahl der Haare durch die Kanäle verläuft, wenn die Haut, von der diese vorstehen, über die obere Oberfläche des Hautberührungselements gleitet. Die Höhe der Wände und der Klappen ist nicht kritisch, sie sollte allerdings mindestens dem Durchmesser eines Haares entsprechen.
- Hiermit wird festgestellt, daß es sich bei dem beschriebenen Hautberührungselement ausschließlich um ein exemplarisches Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt, und wobei Modifikationen möglich sind, ohne dabei vom Umfang der Ansprüche abzuweichen. Zum Beispiel können die elastischen Klappen in jedem Kanal an nur einer der Wände vorgesehen werden, die den Kanal einschließen. Wenn ein schmales Element verlangt wird, wie zum Beispiel für die Positionierung zwischen zwei Klingen in einer Rasierklingeneinheit, so können zwei Paare oder nur ein einziges Paar von Klappen in jedem Kanal vorgesehen werden.
- In dem modifizierten Hautberührungselement, das in der Abbildung aus Fig. 2 dargestellt ist, werden die parallelen Wände 12, welche die Kanäle 13 definieren, nicht auf einer Basis getragen, vielmehr sind sie integral mit einer Stange oder einer Platte 10 ausgebildet, die sich entlang der Vorderseite des Elements erstreckt, und wobei sich die Wände von dort nach hinten erstrecken. Ansonsten kann das Element aus diesem Ausführungsbeispiel dem in Verbindung mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Element entsprechen. Die Wände 12 und die Klappen 14 erstrecken sich in geeigneter Weise auf eine Höhe von etwa 0,1 mm oberhalb der Höhe der Oberkante der Stange 10.
- Das modifizierte Hautberührungselement aus Fig. 3 weist separate Elemente 20 auf, die entsprechende Paare lateraler Teile in Form von federelastischen Klappen 24 definieren, die allgemein entgegengesetzt in benachbarte Kanäle 23 gerichtet sind. Die Klappen, die ansonsten wie in den Ausführungsbeispielen aus den Fig. 1 und 2 angeordnet sind, üben auf die durch die Kanäle verlaufenden Haare eine leichte Zugkraft aus, und zwar auf die gleiche Art und Weise wie dies in den vorstehenden Ausführungsbeispielen der Fall gewesen ist. Die einzelnen Elemente 20 können durch die durch die Haut während der Rasur ausgeübten Kräfte in gewissem Ausmaß nach hinten gebogen werden, wobei dies für die Erfindung allerdings nicht wesentlich ist und auch nicht die Zugwirkung auf die Haare durch die Klappen auslöst, wenn diese auftritt.
- Das in der Abbildung aus Fig. 4 dargestellte Hautberührungselement wird aus einem Elastomer hergestellt und weist allgemein parallele Wände 32 auf, die von einer Basis 31 aufrecht vorstehen und integral mit dieser ausgebildet sind. Diese Wände weisen gerade zentrale Teilstücke auf sowie auf jeder Seite keilförmige laterale Teile, die integral mit dem zentralen Teilstück ausgebildet sind und lateral geneigte, aufrechte Flanken definieren, wodurch die Kanäle 33, die zwischen den Wänden 32 definiert sind, von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende des Elements eine Konizität aufweisen. Die durch diese Kanäle verlaufenden Haare können die Seitenwände des Kanals ablenken, und zwar durch die elastische, komprimierbare Eigenschaft des Materials, aus dem die lateralen Teile der Wände 32 gebildet werden, so daß die Haare durch die hinteren Endstücke der Kanäle hindurchtreten können, obwohl die Kanalbreite kleiner ist als der Haardurchmesser, wobei sie einer geringen Zugkraft ausgesetzt sind, welche die Haare von der Haut zieht, die über die durch die oberen Oberflächen der Wände 32 definierte Oberfläche gleitet.
- Die Abbildung aus Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, in dem Kanäle 43 durch aufrechte Elemente 40 definiert sind, die integral mit einer Basis 41 ausgebildet sind, und zwar in Form von Pfosten 42 mit lateral vorstehenden Teilen in Form von Klappen 44. Die Klappen sind in entgegengesetzten Paaren angeordnet und können durch Haare, die entlang der Kanäle 43 verlaufen, elastisch abgelenkt werden, und zwar aufgrund der Tatsache, daß die Pfosten 42 einer Verdrehung um ihre Achsen unterliegen. Auf diese Weise können die Klappen eine leichte Zugkraft auf die Haare ausüben. Die Elemente 40 aus diesem Ausführungsbeispiel können durch die während der Rasur auftretenden Kräfte nach hinten gebogen werden, wobei diese Biegung, wie dies bereits in Bezug auf das Ausführungsbeispiel aus Fig. 3 erwähnt worden ist, für die Erfindung nicht wesentlich ist und auch den Zugwirkungseffekt auf die Haare durch das Element nicht beeinflußt.
- In den Ausführungsbeispielen aus den Fig. 1 bis 3 ist es nicht wesentlich, daß die Klappen in entgegengesetzten Paaren angeordnet sind. Sie können entlang der Kanäle versetzt angeordnet sein, vorausgesetzt ihre Kanten sind so angeordnet, daß die gewünschten Zugkräfte weiterhin auf die durch den Kanal verlaufenden Haare ausgeübt werden. Ebenso ist es für die Erfindung nicht wesentlich, daß die Klappen aus diesen Ausführungsbeispielen nach hinten schräg verläufen. Die Klappen können auch im wesentlichen senkrecht zu der Länge des Kanals verläufen oder nach vorne in Richtung ihrer freien Kanten schräg ausgerichtet sein.
- Die Abbildung aus Fig. 6 zeigt eine Rasierklingeneinheit, die mit einem erfindungsgemäßen Hauptberührungselement 50 ausgestattet ist. Das Hautberührungselement 50 ist in dieser Abbildung nur schematisch dargestellt, wobei es in jeder spezifischen Ausführung aus den Ausführungsbeispielen der Fig. 1 bis 5 vorgesehen sein könnte. Die Einheit weist abgesehen von dem Hautberührungselement 50 eine bekannte Konstruktion auf. Gemäß der Abbildung umfaßt sie zwei parallele Klingen 51, 52, die durch einen Rahmen zwischen einer Schutzeinrichtung und einer Kappe gelagert sind. Das Hautberührungselement 50 ist in der Abbildung unmittelbar vor der Schneidkante der ersten Klinge 51 angeordnet, wobei ein erfindunsgemäßes Hautberührungselement zusätzlich und alternativ ebenso zwischen den Klingen angeordnet sein könnte, um an Haaren unmittelbar vor der zweiten Klinge 52 zu ziehen.
Claims (17)
1. Hautberührungselement für eine Rasiervorrichtung, mit
Elementen (2, 12, 20, 32, 40), die beabstandet angeordnet
sind, um Kanäle bzw. Durchgänge (3, 13, 23, 33, 43) für den
Durchgang von Haaren vorzusehen, wobei die Elemente laterale
Teile (4, 14, 24, 44) aufweisen, die sich lateral in die
Kanäle erstrecken, um mit Haaren einzugreifen und an diesen zu
ziehen, die durch die Kanäle hindurchtreten, wobei die
genannten lateralen Teile ablenkbar sind, um es zu
ermöglichen, daß ein Haar durch einen Kanal (3, 13, 23, 33,
43) treten kann, ohne daß die den genannten Kanal
definierenden Elemente (2, 12, 20, 32, 40) versetzt werden, um
einen benachbarten Kanal zu sperren.
2. Element nach Anspruch 1, wobei die Elemente (2, 12, 20,
32, 40) integral mit einem Träger (1, 10, 31, 41) ausgebildet
sind.
3. Element nach Anspruch 2, wobei es sich bei dem Träger um
eine Basis (1, 31, 41) handelt, von der sich die genannten
Elemente (2, 20, 32, 40) nach oben erstrecken.
4. Element nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei die Elemente (2,
12, 32) im wesentlichen parallele Wände umfassen.
5. Element nach Anspruch 4, wobei die Wände keilförmige
laterale Teile aufweisen, die schräge laterale Oberflächen an
den Wänden (32) definieren, wobei das Material der lateralen
Teile elastisch komprimierbar ist, um eine Ablenkung der
genannten Seitenoberflächen zu ermöglichen.
6. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die
lateralen Teile (4, 14, 24, 44) federelastische laterale
Vorsprünge an den genannten Elementen (2, 12, 20, 40)
umfassen.
7. Element nach Anspruch 6, wobei die Vorsprünge (4, 14, 24)
von den Elementen (2, 12, 20), an denen sie angebracht sind,
lateral nach hinten schräg verlaufen.
8. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die
lateralen Teile (4, 14, 24, 44) Klappen mit nach oben
ausgerichteten freien Kanten zum Kontakt mit Haaren umfassen.
9. Element nach Anspruch 8, wobei die freien Kanten im
wesentlichen aufrecht stehen und allgemein senkrecht zu einer
Hautberührungsoberfläche ausgerichtet sind, die durch die
oberen Oberflächen der Elemente (2, 12, 20, 40) gebildet
werden.
10. Element nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Elemente Pfosten
(42) umfassen, und wobei die Klappen (44) durch die Verdrehung
der Pfosten abgelenkt werden können.
11. Element nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Elemente (2, 12,
20, 40) entsprechende Paare federelastischer Klappen (4, 14,
24, 44) umfassen, die so ausgerichtet sind, daß sie in
benachbarte Kanäle (3, 13, 23, 93) vorstehen.
12. Element nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Elemente (2, 12)
parallele Wände umfassen, und wobei die Klappen (4, 14)
federelastisch sind und lateral von den genannten Wänden
vorstehen.
23. Element nach Anspruch 21 oder 12, wobei die Klappen (4,
14, 24) in Richtung ihrer freien Kanten lateral nach hinten
schräg verlaufen.
14. Element nach Anspruch 11, 12 oder 13, wobei die Klappen
(4, 14, 24) im Querschnitt in Richtung ihrer freien Kanten
konisch verlaufen.
15. Element nach einem der Ansprüche 8 bis 14, wobei die
Klappen (4, 14, 24, 44) in entgegengesetzten Paaren in jedem
Kanal (3, 13, 23, 43) angeordnet sind.
16. Element nach Anspruch 15, wobei in jedem Kanal (3, 13, 23,
43) eine Mehrzahl entgegengesetzter Paare von Klappen (4, 14,
24, 44) angeordnet sind.
17. Element nach Anspruch 16, wobei sich der normale
Zwischenabstand zwischen den freien Kanten der Klappenpaare
(4, 14, 24, 44) entlang dem Kanal (3, 13, 23, 43) verringert.
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