DE69517176T2 - Verfahren und vorrichtung zum übertragen von ladeeinheiten zwischen zwei trägern - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum übertragen von ladeeinheiten zwischen zwei trägernInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Übertragen von Ladeeinheiten zwischen zwei Trägern nach dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 1. Zusätzlich betrifft die Erfindung eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 5.
- Der Stand der Technik nach den Oberbegriffen der beigefügten Ansprüche 1 und 5 kann grob in die folgenden Kategorien geteilt werden:
- 1) Nach der ersten Kategorie (beispielsweise EP-A-0 049 121) sind Hubausrüstungen auf dem ersten Träger angeordnet, um die auf dem zweiten Träger ruhende Ladeeinheit so weit anzuheben, daß der Arm und das Trageelement unter die Ladeeinheit geschoben werden können, wodurch letztere zu dem ersten Träger durch Verschieben des Trageelements entlang dem Arm bewegt wird. Die Hubausrüstungen besitzen in der Praxis den Charakter von relativ komplizierten kranartigen Anordnungen, die auf nur einem teilweisen Anheben der Ladeeinheit durch Neigen dieser zu einer Seite basieren. Dieses teilweise Anheben bedeutet, daß die Ladeeinheit außer Kontakt mit den auf dem zweiten Träger angeordneten Sicherungselementen gelangt, mindestens insoweit als einige Sicherungselemente betroffen sind, wodurch das Halten der Ladeeinheit auf dem zweiten Träger gefährdet wird. Allgemein gesprochen bedeutet das Neigen der Ladeeinheit in der beschriebenen Weise eine große Gefahr.
- 2) Nach der zweiten Kategorie (beispielsweise WO-A-9 325 405), weist das Trageelement selber Hubelemente auf, die in der Lage sind, nachdem das Trageelement unter die Ladeeinheit eingeführt wurde, die Ladeeinheit aus der Berührung von und Kontakt mit dem zweiten Träger anzuheben derart, daß die Ladeeinheit anschließend auf den ersten Träger übertragen werden kann. Diese Kategorie besitzt den Nachteil, daß in erheblichem Maße Komplikationen bei der Gestaltung des lasttragenden Aufbaus des zweiten Trägers auftreten, da der Arm, das Trageelement und die daran angeordneten Hubelemente in der Lage sein müssen, unter der Ladeeinheit angeordnet zu werden. Insbesondere erfordert dieses besondere Kanäle oder ähnliche Ausnehmungen im lasttragenden Aufbau des zweiten Trägers (siehe beispielsweise das schwedische Patent Nr. 7613978-1). Die Notwendigkeit, das Trageelement selber mit Hubelementen auszustatten, die in der Lage sind, die Ladeeinheit vollständig anzuheben und diese mindestens teilweise während des Übertragungsvorgangs gehoben zu halten erfordert eine relativ komplizierte Gestaltung des Trageelements und bewirkt ebenfalls, daß dieses dazu neigt, vergleichsweise sperrig zu sein, wenigstens in vertikaler Richtung, eine Tatsache, die zu dem komplizierten lasttragenden Aufbau beiträgt und dessen Ausdehnung in vertikaler Richtung vergleichsweise groß macht, was zu einer Reduzierung des gesamten Ladevolumens auf dem Träger führt.
- [0003] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den bekannten Stand der Technik derart weiterzuentwickeln, daß die vorstehend diskutierten Nachteile vermieden oder zumindest reduziert werden.
- [0004] Mit Bezug auf das Verfahren wird die Aufgabe erreicht durch den Gegenstand nach den Ansprüchen 1 bis 4, insbesondere durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1. Entsprechende Merkmale für die erfindungsgemäße Vorrichtung sind Gegenstand der Ansprüche 5 bis 10, insbesondere des kennzeichnenden Teils von Anspruch 5.
- [0005] Durch Ausgestalten der Sicherungselemente auf dem zweiten Träger, und möglicherweise ebenfalls auf dem ersten Träger, als vertikal beweglich, werden die Möglichkeiten geschaffen, die Ladeeinheit in einer angehobenen Position anzuordnen derart, daß der Arm und das Trageelement unter der Ladeeinheit angeordnet werden können, ohne daß für diesen Zweck Komplikationen bei dem lasttragenden Aufbau in einem nennenswerten Umfang auftreten. Folglich ist es nicht länger notwendig, das Trageelement selber mit irgendwelchen Hubelementen zu versehen, die für sich in der Lage sind, die Ladeeinheit anzuheben, trotzdem wird die Ladeeinheit auf das Trageelement durch Absenken der Sicherungselemente aus einer höheren in eine niedrigere Position gesetzt.
- [0006] Die hier in Frage kommenden und herkömmlich auf dem Lastfahrzeug angeordneten Sicherungselemente können in Übereinstimmung mit der Erfindung relativ einfach durch solche ersetzt werden, die vertikal beweglich angeordnet sind, um in der Lage zu sein, die Ladeeinheit zwischen der oberen und unteren Position zu betätigen. Dies bedeutet, daß der übrige lasttragende Aufbau nicht geändert werden muß, außer daß mögliche lokale Verstärkungen vorgesehen werden müssen, wo der Übertragungsarm auf dem lasttragenden Aufbau ruhen soll.
- [0007] Weitere Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung werden durch die nachfolgende nähere Beschreibung deutlich.
- [0008] Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen wird nachfolgend eine nähere Beschreibung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform als ein Beispiel angegeben.
- [0009] Es zeigen:
- Fig. 1 bis 5 schematische Ansichten, die das Übertragen einer Ladeeinheit von einem zweiten Träger zu einem dritten Träger durch eine auf einem ersten Träger angeordnete Übertragungsvorrichtung zeigen,
- Fig. 6 eine schematische perspektivische Ansicht eines Trägers in Form eines Straßenfahrzeugs,
- Fig. 7 eine schematische Ansicht eines Trägers in Form eines Eisenbahnfahrzeugs,
- Fig. 8 eine perspektivische Ansicht eines Übertragungsarms und des darauf beweglichen Trageelements,
- Fig. 9 eine Seitenansicht des Trägers und seiner Übertragevorrichtung und
- Fig. 10 eine Ansicht des in Fig. 9 gezeigten ersten Trägers von dem linken Ende aus gesehen.
- [0010] Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dafür vorgesehen, Ladeeinheiten zwischen zwei Trägern zu übertragen. Diese sind mit 1 und 2 in den Fig. 1 bis 5 bezeichnet. Ein erster Träger 1 weist eine Übertragungseinrichtung 3 auf, die mindestens einen Arm 4 besitzt, der ausziehbar sowie zurückschiebbar in der Querrichtung des Trägers 1 ist und einen Bewegungspfad für ein Trageelement 5 einschließlich der Übertragungsvorrichtung 3 bildet, wobei das Trageelement 5 entlang dem Arm bewegbar geführt ist und angepaßt ist, um die zu versetzende Ladeeinheit 6 zu tragen.
- [0011] In dem Beispiel ist der Träger 1 ausgelegt, um den Charakter eines Übertragungsträgers zu haben, dessen Aufgabe primär darin besteht, eine Ladeeinheit 6 zwischen zwei unterschiedlichen Trägern 2 zu übertragen. Das Beispiel in den Fig. 1 bis 5 zeigt ein Übertragungsablauf, bei dem die Ladeeinheit 6 von dem zweiten Träger 2a zu einem zweiten Träger 2b übertragen wird. Die zweiten Träger 2a, 2b sind in dem Beispiel als mobil dargestellt, d. h. sie sind als Fahrzeuge ausgestaltet. Jedoch ist dies nicht absolut notwendig. Folglich könnte einer der zweiten Träger 2a und 2b durch eine stationäre Trägeranordnung zum Aufnehmen und möglicherweise zum Lagern der betreffenden Ladeeinheit 6 für eine bestimmte Zeit vorgesehen sein.
- [0012] In dem Beispiel sind die Träger 2a und 2b als Fahrzeuge unterschiedlicher Art dargestellt, wobei der Träger 2a als ein Zugwaggon, während der Träger 2b als ein Straßenfahrzeug, wie beispielsweise ein Truck oder eine Zugmaschine, dargestellt ist.
- [0013] Der Übertragungsträger 1 kann durch eine stationäre Trägeranordnung geformt sein, jedoch ist die bevorzugte Ausführungsform ausgelegt, um als ein mobiler Träger, d. h. ein Fahrzeug, ausgebildet zu sein. Das Trägerfahrzeug 1 kann von der Art eines Zugwaggons oder eines Straßenfahrzeugs sein. Das Trägerfahrzeug 1 kann ebenfalls ein Hybrid zwischen diesen verschiedenen Fahrzeugtypen sein, d. h. es könnte doppelte Sätze von Rädern aufweisen, nämlich einen für Schienenverladung und einen für Straßenverladung.
- [0014] Der zweite Träger 2a, 2b besitzt Sicherungselemente 7 zum Sichern der betreffenden Ladeeinheit 6 durch Eingreifen in entsprechende Sicherungselemente 8 an der Ladeeinheit. Die Sicherungselemente 7 sind als standardisierte Elemente ausgebildet, die zum Eingriff der entsprechenden standardisierten Elemente 8 an der Ladeeinheit 6 ausgebildet sind, um einerseits diese zu tragen und andererseits die Ladeeinheit 6 gegen eine Bewegung in der horizontalen Ebene relativ zu dem Träger 2a, 2b zu sichern. In der Praxis weisen die standardisierten Sicherungselemente 7 (vergleiche Fig. 10) einerseits eine Trägeroberfläche 9 zum Tragen der Ladeeinheit 6 von unten und andererseits ein Eingriffselement 10 auf, das ausgebildet ist, um mit den entsprechenden Eingriffselementen des Sicherungselements 8 der Ladeeinheit 6 in Eingriff zu gelangen. Die Sicherungselemente 8 weisen zusätzlich zu den Eingriffselementen Trägerflächen für ein Zusammenwirken mit den Eingriffselementen 10 auf, die angepaßt sind, um auf den Trägerflächen 9 der Sicherungselemente 7 des Trägers 2a, 2b zu ruhen. In der Praxis und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Sicherungselemente 7 durch aufwärts vorstehende Stifte geformt, die ausgebildet sind, die als Löcher gestalteten Eingriffselemente von dem Sicherungselement 8 der Ladeeinheit 6 aufzunehmen.
- [0015] Die Sicherungselemente 8 der Ladeeinheit 6 sind als standardisierte Eckanschlußstücke ausgebildet, die die Trägerflächen aufweisen, die zur Anlage gegen die Trägerflächen 9 der Sicherungselemente 7 beschrieben wurden, und ebenso die Löcher, die für die Aufnahmestifte 10 der Sicherungselemente 7 beschrieben wurden. Dies wird vermutlich am deutlichsten in Fig. 10 gezeigt.
- [0016] Die Minimalanforderung, soweit die beschriebenen Sicherungselemente 7 und 8 betroffen sind, besteht darin, daß sie erfindungsgemäß als vertikale Träger funktionieren und gegenseitig in horizontaler Richtung sichern derart, daß die Ladeeinheit 6 nicht von dem Träger 2a, b durch eine horizontale Bewegung fallen kann. Jedoch gehört es auch in den Bereich der Erfindung, daß die Sicherungselemente 7, 8 gegenseitig verriegelbar sind in der Art, daß die Ladeeinheit 6 nach einer solchen Verriegelung nicht nach oben gehoben werden kann, relativ zu den Sicherungselementen 7. Dies wird erreicht in Übereinstimmung mit herkömmlichen Techniken durch die Stifte 10, die mit seitlichen Vorsprüngen 11 versehen und drehbar um vertikale Achsen sind derart, daß die seitlichen Vorsprünge 11 in Verriegelungsabschnitten in den Sicherungselementen 8 der Ladeeinheit 6 aufgenommen werden.
- [0017] In diesem Gebiet der Technik werden die Sicherungselemente 7 herkömmlich als "Containerriegel" bezeichnet, während die Sicherungselemente 8 als "Containereckanschlußstücke" bezeichnet werden. Jedoch bedeutet dies nicht, daß die Erfindung auf die Anwendung von Ladeeinheiten 6 in der Form von Containern begrenzt werden soll. Vielmehr können die Ladeeinheiten 6 jeden Charakter haben, sie könnten aus einfachen Plattformen bestehen, komplexen lasttragenden Aufbauten mit besonderer Ausgestaltung etc.
- [0018] Nach der vorliegenden Erfindung sind die Sicherungselemente des Trägers 2a, 2b vertikal einstellbar beweglich angeordnet, um eine Ladeeinheit 6 anzuheben bzw. abzusetzen, die auf den Sicherungselementen 7 ruht. Für diesen Zweck können die Sicherungselemente 7 vertikal beweglich von einem Grundteil 12 aufgenommen werden, das an dem Fahrgestell des Trägers befestigt ist. Eine schematisch in der Fig. 10 dargestellte Krafteinrichtung dient zum Versetzen der Sicherungselemente 7 nach oben und nach unten relativ zu dem Basisteil 12, das nach Art einer das Sicherungselement 7 aufnehmenden Führungshülse ausgebildet sein kann. Wie ebenfalls aus den Fig. 3, 9 und 10 ersichtlich, ist der erste Träger 1 ebenfalls ausgelegt, um Sicherungselemente 7 der beschriebenen Art aufzuweisen. Mit anderen Worten, die mit Bezug auf Fig. 10 gegebene Beschreibung ist nicht nur auf die des Trägers 2a, 2b anwendbar, sondern ebenfalls auf den die Übertragungsvorrichtung aufweisenden Träger 1.
- [0019] Drehung der Stifte 10 der Sicherungselemente 7 können manuell ebenso wie mit Hilfe von geeigneten Servovorrichtungen ausgeführt werden.
- [0020] In Fig. 6 ist dargestellt, daß der Träger 2b in der Form eines Straßenfahrzeugs ein Fahrgestell 14 aufweist, das vergleichsweise niedrig ausgestaltet ist, wobei Containerquerträger 15 und Sicherungselemente 7 vorgesehen sind, die an den Trägern angeordnet und von der oben beschriebenen Ausgestaltung sind, nämlich anhebbar. Der lasttragende Aufbau auf dem Straßenfahrzeug 2b weist zusätzlich eine Trägerfläche auf, die die Vorrichtungen 16 formt, wobei die Trägerflächen für die äußeren Enden der zwei Trägerarme 4 parallel zueinander angeordnet sind. Wie ebenfalls in Fig. 9 ersichtlich, ist der Übertragungsträger 1 in diesem Fall ausgebildet, um zwei Übertragungsarme 4 aufzuweisen. Es sei jedoch betont, daß ebenfalls ein einziger Arm ebenso wie mehr als zwei Übertragungsarme vorhanden sein können. In dem Fall eines einzigen Übertragungsarms ist dieser Arm vorgesehen, um allein einen Bewegungsweg für die betreffende Ladeeinheit 6 zu bilden. Wenn mehrere Übertragungsarme vorhanden sind, können einer oder mehrere von diesen für eine individuelle Ladeeinheit verwendet werden.
- [0021] In Fig. 7 ist eine mögliche Ausgestaltung eines Trägers 2a in Form eines Eisenbahnwaggons dargestellt. Der Träger weist acht Sicherungselemente 7 auf, die folglich zum Abstützen und Halten von zwei kürzeren Ladeeinheiten 6 geeignet sind. Alternativ kann eine einzige lange Ladeeinheit statt dessen vorgesehen sein, um von dem Eisenbahnwaggon getragen zu werden, in diesem Fall sind die vier Sicherungselemente 7 an den Ecken des verwendeten Waggons vorgesehen und die Sicherungselemente 7 in dem mittleren Bereich sind inaktiv, beispielsweise indem sie in der zurückgezogenen Position unten in der niedrigen Position verbleiben, in der sie einer auf den anderen Sicherungselementen ruhenden Ladeeinheit nicht im Wege ist. Ähnlich zu den gerade beschriebenen Straßenfahrzeugen nach Fig. 6, kann der Eisenbahnwaggons ebenfalls Trägerflächen, die Aufbauten 16 bilden, entlang der in Längsrichtung verlaufenden Mittelebene des Fahrzeugs für eine zentrale Abstützung der Last aufweisen.
- [0022] In Fig. 8 ist dargestellt, daß das Ausfahren bzw. Zurückziehen des Übertragungsarms 4 durch eine teleskopierbare Ausgestaltung des Arms ausgeführt werden soll. In dem Beispiel weist der Arm 4 veränderlich bewegbare Teile auf, nämlich ein Basisteil 17, ein äußeres Teil 18 und zwei Zwischenteile 19, 20. Um den Arm 4 auszuziehen und zusammenzuziehen, kommt eine beliebige Antriebsvorrichtung in Frage: Ein System von Kolbenzylindervorrichtungen kann beispielsweise verwendet werden. Andere Alternativen sind Ketten oder Zahnstangenantriebsgeräte von an sich bekannter Art. Ein wesentliches Merkmal des Arms 4 besteht jedoch darin, daß er in der Lage sein soll, ausgedehnt und entsprechend zusammengezogen zu werden, quer relativ zu dem Träger 1 in gegenüberliegende Richtungen, um einen Transport von Ladeeinheiten quer zu dem Träger 1 in beide Richtungen zu ermöglichen. Aus Fig. 8 ist ersichtlich, daß der Basisteil 17 des Arms 4 in 21 offen ist, also auf der Seite, die am nächsten zum Betrachter angeordnet ist, so daß die teleskopierbaren Teile 18-20 in gegenüberliegender Richtung im Vergleich zu der in Fig. 8 dargestellten vorstehen können.
- [0023] In Fig. 8 ist ebenfalls das Trageelement 5 dargestellt, das den Aufbau einer entlang dem Arm 4 versetzbar beweglichen Scheibe hat. Um zu der Verschiebung des Trageelements 5 entlang dem Arm 4 beizutragen oder diese auszuführen, kann das Trageelement eine geeignete Antriebsvorrichtung aufweisen. Als ein Beispiel sei erwähnt, daß das Trageelement 5 angetriebene Räder aufweist, die entlang der Oberfläche des Arms 4 rollen. Das Rad oder die in Frage kommenden Räder könnten möglicherweise als ein Zahnrad geformt sein, das in diesem Fall mit einer auf dem Arm 4 angeordneten Zahnstange zusammenwirkt, wobei die Zahnstange Zahnabschnitte auf den verschiedenen teleskopierbaren Abschnitten des Arms 4 aufweist. Es wäre ebenfalls möglich, das Trageelement 5 entlang dem Arm 4 durch eine geeignete Drahtvorrichtung zu versetzen, wobei ebenfalls die teleskopierbaren Teile 18-20 des Arms 4 durch eine Drahtvorrichtung betrieben werden könnten.
- [0024] Das Trageelement 5 und der Arm weisen veränderlich anliegende Führungselemente zum Führen des Trageelements 5 bei seiner Bewegung entlang dem Arm 4 auf. Diese Führungselemente können beispielsweise als Vorsprünge/Vertiefungen ausgebildet sein. In dem in Fig. 8 dargestellten Beispiel besitzt der Arm 4 eine längserstreckte Ausnehmung 22, in der ein Vorsprung 23 auf dem Trageelement 5 angeordnet ist, um geführt zu laufen.
- [0025] Das Trageelement 5 besitzt an seiner oberen Seite eine lastverteilende Vorrichtung 24, um die Ladeeinheit 6 von unten zu berühren. Die Einrichtung 24 kann beispielsweise als ein Puffer oder Balg gestaltet sein, der vorgesehen ist, durch geeignete Druckflüssigkeiten ausgedehnt zu werden, wenn die Berührung mit der Ladeeinheit hergestellt werden soll, so daß die obere Fläche der Einrichtung 24 sich an die untere Fläche des Ladeeinheit anpaßt.
- [0026] Wie in den Fig. 1, 2 und 4 dargestellt, ist der Arm 4 vorgesehen, um an seinem äußeren Ende Mittel 25 zur Anlage an den Träger 2a, b aufzuweisen, insbesondere gegen die auf diesen angeordnete Abstützfläche 16. Diese Mittel können den Zweck haben, einen nachgiebigen Abstützkontakt zwischen dem Arm 4 und dem entsprechenden Träger 2a, b zu erzielen. Die Mittel 25 können jedoch auch einen feineren Aufbau besitzen und in der Lage sein, die vertikale Position des äußeren Endes des Arms 4 relativ zu dem Träger 2a, 2b anzupassen. Die Mittel 25 können beispielsweise ein oder mehrere ausdehnbare Lastübertragungselemente aufweisen, beispielsweise in Form von Puffern oder Balgen, die mit einer Druckflüssigkeit versorgt werden können, um eine geeignete Ausdehnung zu erhalten. Solche Puffer oder Bälge haben den Vorteil, daß sie sich selbst eng an die Oberflächenbedingungen anpassen.
- [0027] Weiterhin weist der Träger 1 beispielsweise Mittel 26, 27 auf, die schematisch in den Fig. 4 und 10 angedeutet sind, um eine vertikale Position des Arms 4, genauer dessen Basisteils 17, relativ zu dem Träger 1 einzustellen. Diese Mittel 26, 27 weisen eine oder mehrere ausdehnbare Kraft entfaltende Elemente auf. Es wird bevorzugt, daß die Möglichkeit zur Ausdehnung dieser Elemente durch eine Druckflüssigkeitsversorgung bereitgestellt wird, jedoch sind auch andere Ausgestaltungen möglich. In dem Fall eines Flüssigkeitsdruckelements ist es möglich, expandierende Elemente als Puffer oder Bälge auszubilden.
- [0028] Bevorzugt weist der Arm 4 Mittel auf, die ein Einstellen von diesem in eine geneigte Position zulassen (siehe beispielsweise Fig. 4), um für den Abladevorgang einen Bewegungsweg bereitzustellen, der ein Verschieben der Ladeeinheit vereinfacht, so daß die Schwerkraft mit einer Kraftkomponente dazu beiträgt, die Verschiebung des Trageelements 5 und der Ladeeinheit 6 entlang dem Arm 4 zu erreichen.
- [0029] Die Mittel, die die geneigte Einstellung des Arms erlauben, sind durch die vorstehend beschriebenen Anpaßmittel 25-27 geeignet gebildet. Die Mittel 27, die angrenzend an die Seiten des Trägers 2a, b angeordnet sind, können in diesem Zusammenhang angeordnet werden, um die Neigung des Arms 4 zu definieren, wobei die auf dem Träger angeordneten zentralen Mittel 26 ausgeführt sind, um die vertikale Anpassung des Arms 4 selber vorzunehmen.
- [0030] Der erste Träger 1, der die Übertragevorrichtung 3 aufweist, besitzt einen Körper 28 (siehe Fig. 9 und 10), der hier als ein Fahrzeugunterbau gestaltet ist. Der Träger 1 weist zusätzlich einen Rahmen 29 auf, der relativ zu dem Gehäuse 28 anpaßbar ist, wobei die Sicherungselemente 7 und mindestens ein Arm 4 auf dem Rahmen angeordnet sind. Der Rahmen 29 ist in einer im wesentlichen horizontalen Richtung entlang dem Träger 1 durch die Verwendung von Kraftübertragungselementen 30 anpaßbar. Das Ziel dieser Anpassung besteht darin, eine Feineinstellung der Sicherungselemente 7 zu ermöglichen und die Übertragungsvorrichtung 3 relativ zu einem zweiten Träger 2a, b, der an der Seite des ersten Trägers steht, auszurichten. In dem Beispiel ist die Bewegung des Rahmens 29 entlang dem Körper ausgeführt derart, daß ein Teil 31, das in dem Rahmen 29 enthalten ist, entlang dem Körper 28 beweglich geführt ist. Wie aus Fig. 8 ersichtlich, kann als Kraftübertragungselement 30 beispielsweise ein Kolbenzylindervorrichtung verwendet werden.
- [0031] Bevorzugt ist zusätzlich, daß der Rahmen 29 relativ zu dem Grund vertikal einstellbar ist und folglich relativ zu dem Körper 28 durch Verwendung von Kraftübertragungselementen 32, so daß eine vertikale Position, die für die Übertragung einer Ladeeinheit geeignet ist, angepaßt werden kann. Die Kraftübertragungselemente 32 wirken geeignet zwischen vertikal aneinander anpaßbare bewegliche Teile des Rahmens 29.
- [0032] Ein wichtiger Umstand besteht darin, daß der Übertragungsarm 4 einen starren lasttragenden Aufbau in der vertikalen Ebene besitzt derart, daß es als eine selbsttragende Brücke zwischen den Abstützpunkten dienen kann, die zentral auf den entsprechenden Trägern 1, 2a, b angeordnet sind.
- [0033] Die beschriebene Vorrichtung arbeitet in der folgenden Weise:
- [0034] In Fig. 1 ist eine Ladeeinheit 6 dargestellt, die von dem Träger 2a zu dem Träger 1 übertragen werden soll. Für diesen Zweck wird die Ladeeinheit 6 zuerst durch die Sicherungsmittel 7 in eine angehobene Position gebracht derart, daß der Arm 4 unter die Ladeeinheit 6 ausgestreckt werden kann und mit seinen Transportmitteln 25 in der Mitte des Trägers 2a auf seinen Abstützflächen 16 angeordnet werden kann. Die Trageelemente 5 werden nachfolgend aus ihrer Position auf dem Träger 1 entlang dem Arm 4 zu einer Position unter der Ladeeinheit 6 verschoben. Anschließend werden die Sicherungselemente derart abgesenkt, daß die Ladeeinheit 6 sich auf die Trageelemente 5 absenkt und vollständig losgelöst von der Ladeeinheit 6 ist. Die Trageelemente 5 mit der von diesen getragenen Ladeeinheit werden anschließend entlang dem Arm 4 verschoben, bis die Ladeeinheit oberhalb des Trägers 1 angeordnet ist. Die Arme 4 werden anschließend zu dem Träger 1 zurückgezogen. Falls gewünscht, beispielsweise wenn die Ladeeinheit 6 auf dem Träger 1 für eine gewisse Zeitdauer bleiben soll, werden die Sicherungselemente 7 des Trägers angehoben derart, daß die Ladeeinheit bis zu einem Niveau oberhalb des Trageelements 5 angehoben wird. Dies bedeutet, daß die Trageelemente 5 von der Last befreit werden, wie in Fig. 3 dargestellt. Wenn die Lasteinheit 6 anschließend zu dem Träger 2b übertragen werden soll, wie in den Fig. 3-5 dargestellt, werden die Übertragungsarme 4 anfänglich zu dem Träger 2b bewegt, so wie in Fig. 4 dargestellt. Die Sicherungselemente 7 auf dem Träger 1 werden anschließend abgesenkt derart, daß die Ladeeinheit auf den Trageelementen 5 ruht, welche anschließend entlang der Arme 4 zu einer Position oberhalb des Trägers 2b versetzt werden. Die Ladeeinheit 6 wird anschließend auf dem Träger 2b durch die Sicherungsmittel 7 so wie in Fig. 5 gezeigt, angehoben und die Übertragungsarme 4 und das Tragemittel 5 können zu ihrer Position an dem Träger 1 zurückgezogen werden.
- [0035] Es ist selbstverständlich, daß während des oben genannten Übertragungsvorgangs die Träger 1 und 2a, b entsprechend im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und ebenfalls mit einer geeigneten relativen Position in longitudinaler Richtung, wobei diese Position durch Mittel des in Längsrichtung beweglichen Rahmens 29 auf dem Träger 1 (siehe Fig. 9) angepaßt wird. Weiterhin können die Übertragungsarme 4 geeignete Fühler aufweisen, um das Maß an Ausdehnung der Übertragungsarme 4 derart zu steuern, daß die äußeren Enden der Arme die Last der Arme auf den Trägern 2a bzw. 2b in dem Gebiet der in Längsrichtung verlaufenden zentralen Linien aufnehmen. Eine geeignete gegenseitige Position für die Übertragung kann durch Mittel der Kraftelemente 3 in Fig. 9 angepaßt werden, die die Einstellung vertikal der Übertragungsanordnung 3 und der Sicherungselemente 7 auf dem Träger 1 ausführen. Schließlich können die Übertragungsarme 4, wie in Fig. 4 gezeigt, ausgelegt sein, damit sie einen abschüssigen Bewegungsweg mit der Hilfe von Mitteln 25, 26 und/oder 27 vorsehen. Die entsprechende Neigung kann für die Auflage bei der Übertragung verwendet werden, wie in Fig. 2 gezeigt, d. h. die Übertragungsarme 4 können einen Bewegungsweg formen, der von dem Träger 2a in Richtung zu dem Träger 1 geneigt ist.
Claims (13)
1. Verfahren zum Übertragen von Ladeeinheiten (6) zwischen zwei Trägern, wobei
ein erster Träger (1) eine Übertragevorrichtung (3) mit mindestens einem Arm
(4) aufweist, der in einer Richtung quer zu dem ersten Träger ausziehbar bzw.
zurückschiebbar ist und einen Weg zur Bewegung für ein zu der
Übertragevorrichtung gehörendes Trageelement (5) bildet, wobei das Trageelement entlang
dem Arm geführt bewegbar ist und ausgelegt ist, um die versetzte Ladeeinheit zu
tragen, wobei ein zweiter Träger (2a, 2b) Sicherungselemente (7) zum Sichern
der betreffenden Ladeeinheit durch Kontakt mit den entsprechenden
Sicherungselementen (8) an der Ladeeinheit besitzt, wobei das Verfahren beim Übertragen
einer Ladeeinheit (6) von dem zweiten Träger (2a, 2b) zu dem ersten Träger die
Verfahrensschritte aufweist, den Arm von dem ersten Träger (1) derart
auszuziehen, daß der Arm (4) sich auf dem zweiten Träger abstützt, das Trageelement (5)
entlang dem Arm (4) in eine Position unter der Ladeeinheit auf dem zweiten
Träger zu versetzen, ein Trageverhältnis zwischen dem Trageelement (5) und der
Ladeeinheit (6) herzustellen und das Trageelement mit einer von diesem
getragenen Ladeeinheit von dem zweiten Träger zu dem ersten Träger zu versetzen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Herstellen des Trageverhältnisses der
Ladeeinheit auf das Trageelement (5) durch Absenken der Ladeeinheit von einer
angehobenen Position nach unten auf das Trageelement erreicht wird, indem die
Sicherungselemente (7) des ersten Trägers aus einer angehobenen Position
abgesenkt werden, wobei die Sicherungselemente (7) vertikal beweglich angeordnet
sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die sich auf dem
ersten Träger (1) befindende Ladeeinheit (6) angehoben ist, um das
Trageelement von der Last durch Anheben der an dem Träger angeordneten
Sicherungselemente (7) zu entlasten, wobei die Sicherungselemente die Ladeeinheit
durch Kontakt mit den entsprechenden Sicherungseinrichtungen (8) an der
Ladeeinheit sichern.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem
Übertragen der Ladeeinheit (6) von dem ersten Träger zu dem zweiten Träger (2a, b)
ein Ausziehen des Arms (4) von dem ersten Träger derart vorgesehen ist, daß der
Arm von dem zweiten Träger getragen wird, wobei das Versetzen des
Trageelements (5) sowie der durch dieses getragenen Ladeeinheit entlang dem Arm
erfolgt bis das Trageelement und die Ladeeinheit in einer Position oberhalb des
zweiten Trägers (2a, b) angeordnet sind und das Anheben der auf dem zweiten
Träger angeordneten Sicherungselemente derart erfolgt, daß die Ladeeinheit von
dem Trageelement (5) gehoben wird, das Trageelement entlang dem Arm in eine
Position auf dem ersten Trägers zurückkehrt, der Arm zu dem ersten Träger
zurückgezogen wird und das Sicherungselement auf dem zweiten Träger abgesenkt
wird, so daß die Ladeeinheit in einer normalen Transportposition auf dem
zweiten Träger angeordnet ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Arm (4) in eine geneigte Position zwischen dem ersten Träger und dem zweiten
Träger eingestellt ist, um einen abwärts geneigten Weg zur Bewegung JUr das
Trageelement und eine von diesem getragene Ladeeinheit während der
Übertragung zu dem ersten Träger von dem zweiten Träger und/oder während der
Übertragung von dem ersten Träger zu dem zweiten Träger bereitzustellen.
5. Vorrichtung zur Übertragung von Ladeeinheiten (6) zwischen zwei Trägern,
wobei der erste Träger (1) eine Übertragevorrichtung (3) mit mindestens einem
Arm (4) aufweist, der in einer Richtung quer zu dem ersten Träger ausziehbar
bzw. zurückschiebbar ist und einen Weg zur Bewegung eines Trageelements (5)
bildet, das in der Übertragevorrichtung vorgesehen ist, wobei das Trageelement
(5) entlang dem Arm beweglich geführt ist und ausgelegt ist, um die versetzte
Ladeeinheit zu tragen, wobei der zweite Träger (2a, b) Sicherungselemente (7)
zur Sicherung der betreffenden Ladeeinheit durch Kontakt mit entsprechenden
Sicherungselementen (8) an der Ladeeinheit aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherungselemente (7) des zweiten Trägers (2a, b) verstellbar, vertikal
beweglich angeordnet sind, um eine auf den Sicherungselementen ruhende
Ladeeinheit anzuheben oder abzusenken, und daß die vertikale Einstellbarkeit
der Sicherungselemente an die Übertragevorrichtung (3) derart angepaßt ist, daß
eine auf den Sicherungselementen ruhende Ladeeinheit aus einer angehobenen
Position abgesenkt werden kann, so daß die Last der Ladeeinheit von den
Sicherungselementen auf das Trageelement, welches unter die Ladeeinheit eingeführt
ist, überführt wird und die Ladeeinheit durch das Trageelement quer zu dem
zweiten Träger versetzt werden kann, ohne Behinderung durch die
Sicherungselemente, wobei die Sicherungselemente derart angeordnet sind, daß sie in der
Lage sind, bei ihrem Anheben die Last einer Ladeeinheit, die auf dem
Trageelement in Kontakt mit den Sicherungselementen der Ladeeinheit ruht
aufzunehmen und die Ladeeinheit soweit anzuheben, daß ein Trageelement von der
Position unter der Ladeeinheit entlang dem Arm versetzbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auch der erste
Träger anhebbare Sicherungselemente (7) zur Sicherung der Ladeeinheit durch
Kontakt mit den entsprechenden Sicherungselementen (8) an der Ladeeinheit
aufweist, wobei das Trageelement von der Ladeeinheit durch Anheben der
Sicherungselemente entlastet werden kann.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Arm (4) Einrichtungen (25-27) aufweist, die eine Anpassung des Arms an
eine geneigte Position zulassen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste Träger Einrichtungen (25-27) zum Anpassen der vertikalen Position des
Armes (4) relativ zu dem Träger aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Arm (4) an seinem äußeren Ende Einrichtungen (25) zur Anpassung der
vertikalen Position des äußeren Endes des Armes relativ zu dem zweiten Träger
aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Trageelement (5) eine Lastausgleichsvorrichtung (24) aufweist, z. B. in der Form
eines Kissens oder eines Balgs, zur Berührung mit der Ladeeinheit (6).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Träger (1) ein Gestell (28) und einen Aufbau (29) aufweist, der in einer
ungefähr horizontalen Richtung entlang dem ersten Träger relativ zu dem Gestell
durch ein Antriebselement (30) einstellbar ist, wobei die Sicherungselemente (7)
und der mindestens eine Arm (4) auf dem Aufbau angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste und zweite Träger als Fahrzeuge ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Arm (4) quer zu dem ersten Träger in gegenüberliegende Richtungen
ausziehbar ist, um das Übertragen der Ladeeinheit quer zu dem ersten Träger in
beide Richtungen zu ermöglichen.
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