DE68911792T2 - Verfahren zum Herstellen einer Farbbildröhre. - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer Farbbildröhre.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Farbbildwiedergaberöhre, die ein Bildfenster enthält mit, an der Innenseite, einem Bildwiedergabeschirm mit Leuchtstoffelementen, die in verschiedenen Farben aufleuchten, wobei eine Lochmaske mit einer Vielzahl von Öffnungen vor dem Bildfenster aufgehängt ist, ein umhüllender Teil derart am Bildfenster befestigt ist, daß sich eine Hülle bildet, worin nach der Bildung der Hülle die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster mittels Positioniermittel verschoben wird, bis die Lochmaske sich in einer verlangten Stellung befindet, die mittels Befestigungsmittel fixiert wird.
- Ein derartiges Verfahren ist aus der englischen Kurzfassung der japanischen Patentanmeldung JP 57-163951 (A) in der Veröffentlichung in Patent Abstract of Japan, Vol. 7, Nr. 4 (E-151) [1149] bekannt. Mit diesem Verfahren wird nach der Bildung der Hülle die Lochmaske in der axialen Richtung in bezug auf das Wiedergabefenster zum Korrigieren der Störung der Farbreinheit mittels Positioniermittel verschoben. Eines der Positioniermittel ist ein ringförmiges Distanzstück, das zum Verwirklichen der Verschiebung durch Erhitzen dünn gemacht ist. Wenn die verlangte Position erreicht wird, wird die Lochmaske in dieser Position fixiert.
- Jedoch eignet sich das bekannte Verfahren nicht gerade für eine Feinabstimmung der Position und läßt kein oder nicht leicht "Überschuß" des zu korrigierenden Ausgleichs zu.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Verfahren anzugeben, mit dem die obigen Nachteile beseitigt werden.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist das eingangs erwähnte Verfahren erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung auf umkehrbare Weise mit Hilfe beweglicher Positioniermittel erfolgt.
- Das bekannte Verfahren basiert auf dem Schmelzen und dem anschließenden Verformen des Distanzstücks, was ein nicht umkehrbarer physikalischer Prozeß darstellt. Sobald das Distanzstück verformt ist, kann es nicht mehr in seine ursprüngliche Form zurückgebracht werden.
- Durch die Umkehrbarkeit der Positionierung eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren zum Feinabstimmen der Position und ermöglicht ein leichtes Korrigieren eines Ausgleichsüberschusses. Durch das bewegliche Positioniermittel läßt sich die Lochmaske in allen Richtungen in bezug auf das Wiedergabefenster auf einfache Weise und unabhängig von dem Befestigungsmittel verschieben. Die Befestigungsmittel fixieren die genauestens eingestellte Position, so daß sie, beispielsweise durch Erschütterungen, kaum nachteilig beeinflußbar sind.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß ein in einem im umhüllenden Teil befindlichen Elektrodensystem erzeugtes Testbild über die Lochmaske auf dem Bildwiedergabeschirm wiedergegeben wird, und daß die Verschiebung bis zur Wiedergabe eines gewünschten Testbilds ausgeführt wird. Die Verwendung des Elektrodensystems zum Erzeugen des Testbilds ermöglicht ein genaues Ausrichten der Lochmaske in bezug auf den Wiedergabeschirm, wodurch die Farbbildwiedergaberöhre zufriedenstellend arbeitet.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß die Lochmaske mit Verbindungsmitteln zum Verbinden der Lochmaske mit dem beweglichen Positiomermittel versehen ist, und daß die Lochmaske durch Verschieben der Verbindungsmittel verschoben wird. Dies ermöglicht die Verbindung der Lochmaske mit dem Positioniermittel auf einfache Weise und ihre Verschiebung in bezug auf das Wiedergabefenster derart, daß die Lochmaske fast nicht stellenweise verformt wird.
- Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, in dem die Lochmaske an Trägerelementen aufgehängt ist, die im Bildfenster angebracht sind, ist dadurch gekennzeichnet, daß beim Verschieben jedes Verbindungsmittel mit dem zugeordneten Trägerelement in Kontakt bleibt, und daß die gewünschte Stellung mit Hilfe der Befestigungsmittel durch Verbinden jedes Verbindungsmittels mit dem zugeordneten Trägerelement festgesetzt wird. Dies ermöglicht die schnelle und genaue Fixierung der gewünschten Stelle der Lochmaske.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Verfahrens nach der Erfindung, mit dem die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster auf eine leicht bewegliche Weise aufgehängt ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der Verbindungsmittel ein federndes Element verwendet wird, das eine Gleitplatte mit einer Öffnung enthält, und diese Gleitplatte in bezug auf das federnde Element bewegbar ist, für jedes der Trägerelemente ein Stift verwendet wird, der im Bildfenster angebracht ist und ein freies Ende hat, wobei die Lochmaske im Bildfenster derart aufgehängt ist, daß das freie Ende des Stiftes durch die Öffnung in der Gleitplatte hindurchragt, und die Stellung durch Befestigen jeder Gleitplatte am zugeordneten Stift festgesetzt wird. Sobald die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster positioniert ist, sind Änderungen in der eingestellten Stellung zu vermeiden, d.h. die Lochmaske ist schnell und genau am Bildfenster in der erwähnten Stellung zu befestigen, die in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens mit Hilfe von Laserverschweißungen erhalten wird, so daß jede Gleitplatte am zugeordneten federnden Element und am zugeordneten Stift befestigt wird.
- Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß Positionierelemente als Positioniermittel verwendet werden, die sich durch je eine Öffnung im Kolben erstrecken, und die gewünschte Stellung der Lochmaske durch Fixierung der Stellung jedes Positionierelements in bezug auf den Kolben mittels Befestigungselemente festgesetzt wird. Auf diese Weise wird eine leicht ausführbare Art mechanischer Positionierung der Lochmaske in bezug auf das Wiedergabefenster erhalten.
- Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß Positionierelemente als Trägerelemente verwendet werden, an denen die Lochmaske im Bildfenster aufgehängt werden kann. Es wurde in der Praxis gefunden, daß neben der Positionierung der Lochmaske in bezug auf das Bildfenster die Positionierelemente sehr vorteilhaft zum Unterstützen der Lochmaske im Wiedergabefenster verwendbar sind.
- Ein anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, mit dem die Lochmaske in bezug das Bildfenster leicht positionierbar ist, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß das Bildfenster mit Ausnehmungen versehen ist, die wenigstens teilweise sphärisch sind, und in jeder Ausnehmung eine Öffnung gebildet wird, wobei jedes der Positionierelemente mit einem wenigstens teilweise sphärischen Anteil versehen ist, der in eine Ausnehmung paßt, und jede Öffnung mit Hilfe eines elastischen Elements vakuumdicht abgeschlossen ist. Das elastische Element ermöglicht die Drehung des sphärischen Anteils des Positionierelements in der Ausnehmung unter Beibehaltung eines Vakuums im Kolben.
- Ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, mit dem die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster nach der Bildung des Kolbens leicht positionierbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß Mittel als Positioniermittel verwendet werden, die die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster abhängig von einer örtlichen Energieversorgung verschieben. Auf diese Weise wird eine leicht ausführbare Verlagerungsmethode für die Lochmaske in bezug auf das Wiedergabefenster erhalten, wodurch es möglich ist, im Kolben ein Vakuum aufrechtzuerhalten. Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung abhängig von Bestrahlung durch ein Elektronenbündel aus einem Elektrodensystem erfolgt, das sich im umhüllenden Teil befindet. Die Verwendung des Elektrodensystems zum Erzeugen des Testbilds sowie das Anlegen von Energie an das Positionsbestimmungsmittel ergibt ein elegantes Herstellungsverfahren für eine Farbbildwiedergaberöhre.
- In der Praxis wurde gefunden, daß in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens die Stellung der Lochmaske in bezug auf das Bildfenster auf eine leicht ausführbare Weise einstellbar ist, und dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Positioniermittel aus zwei aneinander gelagerten, im Abstand voneinander angeordneten Metallstreifen besteht, wobei ein Ende der Streifen mit dem Bildfenster und das andere Ende mit den zugeordneten Verbindungsmitteln verbunden sind. Ein anderes Ausführungsbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der Mittel ein Bimetallstreifen verwendet wird, ein Ende des Streifens mit dem Bildfenster und das andere Ende mit der Lochmaske verbunden sind.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, mit dem die Lochmaske leicht und kontrollierbar an Trägerelementen aufgehängt wird, die im Bildfenster angeordnet sind, und das die schnelle und genaue Fixierung der eingestellten Position ermöglicht, ist dadurch gekennzeichnet, daß jedes Trägerelement mit einem Metallteil versehen ist, ein Ende jedes Streifens an diesem Metallteil und das andere Ende jedes Streifens am zugeordneten Verbindungsmittel befestigt ist, das Verbindungsmittel am Metallteil anliegt, und daß die gewünschte Stellung der Lochmaske durch Befestigen jedes Verbindungsmittels am zugeordneten Metallteil mit Hilfe der Befestigungsmittel festgesetzt wird.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Lochmaske schnell und genau am Bildfenster unter Verwendung von Laserverschweißungen als Fixierungsmittel fixiert.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch Bauelemente einer Farbbildwiedergaberöhre vor der Bildung des Kolbens,
- Fig. 2 einen schematischen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer Aufhängung der Lochmaske im Bildfenster,
- Fig. 3 einen schematischen Querschnitt durch einen Teil eines Ausführungsbeispiels einer Farbbildwiedergaberöhre nach der Bildung des Kolbens, in dem die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster mit Positioniermitteln verschoben werden kann,
- Fig. 4 einen schematischen Querschnitt durch eine Farbbildwiedergaberöhre nach der Bildung des Kolbens,
- Fig. 5 einen schematischen Querschnitt durch einen Teil einer Farbbildwiedergaberöhre, in der die Lochmaske an beweglichen Positioniermitteln im Bildfenster aufgehängt ist,
- Fig. 6 einen schematischen Querschnitt durch einen Teil eines Ausführungsbeispiels einer Farbbildwiedergaberöhre nach der Bildung des Kolbens, in dem die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster mittels Stromzuleitung zu Mitteln verschiebbar ist,
- Fig. 7 und 8 schematische Querschnitte durch Ausführungsbeispiele beweglicher Positioniermittel,
- Fig. 9 einen schematischen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer Aufhängung der Lochmaske im Bildfenster, und
- Fig. 10 einen schematischen Querschnitt durch eine Farbbildwiedergaberöhre nach der Bildung des Kolbens.
- In Fig. 1 sind schematisch die Bauelemente einer Farbbildwiedergaberöhre dargestellt, bevor sie zur Bildung eines Kolbens zusammengesetzt sind. Diese Bauelemente sind ein Bildfenster 1, eine an einem Rahmen 3 befestigte Lochmaske 2 und einen konischen Umhüllungsteil 4 mit einem Elektrodensystem 5 mit drei Elektronenstrahlerzeugern. Das Bildfenster 1 ist mit einem Bildschirm 6 mit einer Vielzahl von Leuchtstoffelementen versehen, die in den Farben Rot, Grün und Blau leuchten. Die Leuchtstoffelemente können beispielsweise die Form von Punkten oder Streifen haben. Als Beispiel wird die Erfindung nachstehend anhand streifenförmiger Elemente beschrieben, deren Längsrichtung sich senkrecht zur Ebene durch die Elektronenstrahlerzeuger des Elektrodensystems 5 erstrecken (in diesem Fall die Zeichenebene). Die Lochmaske 2, die mit einer Vielzahl von Öffnungen 7 versehen ist, ist auf einem Rahmen 3 befestigt. Das Elektrodensystem 5 zum Erzeugen von drei Elektronenstrahlen befindet sich im Umhüllungsteil 4, der beispielsweise im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine konische Form hat, aber genauso gut schachtelförmig in einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung sein kann.
- Bei der Herstellung einer Farbbildwiedergaberöhre müssen diese Bauelemente in bezug aufeinander genau positioniert und zur Bildung eines Kolbens derart zusammengesetzt werden, daß im Elektrodenstrahlerzeugungssystem 5 erzeugte Elektronenbündel auf die zugeordneten Leuchtstoffelemente durch Öffnungen 7 in der Lochmaske landen. Eine Methode zum Erhalten dieser genauen Positionierung wird in der britischen Patentschrift 2 097 996 beschrieben.
- Wenn die Bauelemente in bezug aufeinander genau positioniert sind, werden sie aneinander befestigt, wobei allgemein eine Glasfritte derart zwischengelegt wird, daß sich ein Kolben bildet, der anschließend evakuiert wird. Beim Fixieren und Evakuieren, in welchen Prozeßschritten die Farbbildwiedergaberöhre auf etwa 400ºC erhitzt wird, ist es möglich, daß die Lochmaske sich aus ihrer genauen Position in bezug auf den Wiedergabeschirm herausbewegt.
- Entsprechend dem Erfindungsverfahren läßt sich diese nachteilige Verschiebung durch genaues Positionieren der Lochmaske in bezug auf das Bildfenster nach der Bildung des Kolbens und nach der Fixierung der eingestellten Position auf umkehrbare Weise ausgleichen. Zusätzlich ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren die Einstellung der Position der Lochmaske vor dem Evakuieren des Kolbens und zum Fixieren dieser Position auf derartige Weise, daß während und nach dem Evakuierungsprozeß im wesentlichen in der festgesetzten Position keine Änderung auftritt. Beispielsweise wird ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens anhand der Fig. 2, 3 und 4 beschrieben.
- In Fig. 2 ist schematisch eine Aufhängung der Lochmaske 2 im Bildfenster 1 dargestellt. Das Bildfenster 1, das im wesentlichen im vorliegenden Beispiel rechteckig ist, hat eine aufrechte Kante 9, in der in jeder Ecke ein Trägerelement im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Stift 10 mit einem freien Ende 21 vorgesehen ist. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Lochmaske 2 an einem Rahmen 3 befestigt und mit einem Verbindungselement 8 versehen, das ein federndes Element 12 enthält, das an einem Trägerstreifen 11 und an einer Gleitplatte 13 mit einer Öffnung 40 befestigt ist (siehe Fig. 3). Die Gleitplatte 13 ist mit einem konischen Anteil 14 versehen, der mit einigem Spielraum in eine schlitzförmige Öffnung 15 des flachen federnden Elements 12 eingreift. Die Gleitplatte 13 ist mit zwei gebogenen Ösen 16 und 17, die mit einigem Spielraum in zwei weiteren schlitzförmigen Öffnungen 18 und 19 zusammenarbeiten, die im flachen federnden Element 12 angebracht sind, und mit einem Trägeranteil 20 versehen. Die Lochmaske 2 ist im Bildfenster 1 derart aufgehängt, daß das freie Ende 21 aus der Öffnung 40 der Gleitplatte 13 herausragt und der konische Anteil 14 der Gleitplatte 13 am freien Ende 21 des Stiftes 10 liegt (siehe Fig. 3).
- In einem anderen Ausführungsbeispiel kann die Lochmaske auch im Bildfenster ohne Verwendung eines Rahmens aufgehängt werden. Mögliche Toleranzen beim Aufhängen der Lochmaske 2 werden durch die Gleitplatte 13 ausgeglichen. Nach dem Aufhängen der Lochmaske 2 wird das federnde Element 12 an einem Positioniermittel befestigt, in dem sich ein Positionierelement 23 befindet, das sich durch eine Öffnung 26 in die aufrechte Kante 9 des Bildfensters 1 in das Innere des Bildfensters 1 erstreckt. Ein freies Ende des Positionierelements 23 ist beispielsweise an einem gebogenen Anteil 22 des flachen federnden Elements 12 befestigt, beispielsweise mit Hilfe einer Anzahl von Laserverschweißungen. Die Öffnung 26 ist mit einem elastischen Element 27 vakuumdicht abgedichtet. Anschließend wird der konische Umhüllungsteil 4 am Wiedergabefenster 1 befestigt, zwischen denen Glasfritte zwischengelegt ist, um einen Kolben zu bilden (Fig. 4). Auf andere Weise ist es möglich, daß Positioniermittel direkt an der Lochmaske oder am Rahmen zu befestigen, an dem die Lochmaske befestigt ist. Direktes Befestigen des Positioniermittels an die Lochmaske muß mit einigem Sorgfalt ausgeführt werden, um örtliche Verformung in der Lochmaske beim Befestigen und Verschieben der Lochmaske zu vermeiden.
- Anschließend wird die Lochmaske 2 in bezug auf den Wiedergabeschirm 6 verschoben, und ihre Position kann in jeder Richtung mittels eines Testbildes eingestellt werden, das vorzugsweise im Elektrodenstrahlerzeugungssystem 5 erzeugt wird und über die Öffnungen 7 der Lochmaske 2 auf die Leuchtstoffelemente des Wiedergabeschirms 6 landet (schematisch dargestellt durch die Elektronenbündel 28, 29 und 30, die über den Bildschirm 6 mittels eines Ablenksystems 31 abgelenkt werden). Die Verschiebung der Lochmaske 2 wird durch mechanisches Bewegen der Positionierelemente 23 durchgeführt, das das elastische Element möglich macht, und diese Bewegung ergibt eine Verschiebung des federnden Elements 12 in bezug auf die Gleitplatte 13 und auf den Stift 10. Hierdurch bewegen die Öffnungen 7 der Lochmaske 2 sich in bezug auf die Leuchtstoffelemente des Bildschirms 6. Durch das Bewegen der Positionierelemente 23 derart, daß ein gewünschtes Testbild wiedergegeben wird, wird eine genaue Positionierung der Lochmaske 2 in bezug auf den Bildschirm 6 erhalten. Die eingestellte Position der Lochmaske 2 wird unabhängig von den Positioniermitteln durch Befestigen des federnden Elements 12 an die Gleitplatte 13 durch Befestigungsmittel fixiert, wie beispielsweise mit einer Anzhhl von Laserverschweißungen, und durch Befestigung der Gleitplatte 13 am Stift 10. Ein Laserbündel 32, das zum Erhalten von Laserverschweißungen erforderlich ist, wird von einem Laser 33 erzeugt und geht durch ein Lichtaussendendes Fenster 34, das im konischen Umhüllungsteil 4 angebracht ist.
- Ein anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, mit dem die zum Aufhängen der Lochmaske 2 benutzten Trägerelemente durch die Positionierelemente gebildet werden, ist schematisch in Fig. 5 dargestellt. Jedes Positionierelement 50 ist mit einem sphärischen Anteil 51 versehen. Eine Apertur 53 und eine wenigstens teilweise sphärische Aussparung 54 werden in einem ringförmigen Metallteil 52 gebildet. Das Positionierelement 50 wird in die Öffnung 53 eingeschoben, bis der sphärische Teil 52 an der Aussparung 54 liegt. Die Öffnung 53 wird mit Hilfe eines elastischen Elements vakuumdicht abgedichtet, beispielsweise mit einer Bleiverbindung 55. Anschließend werden der Metallteil 52 und das Positionierelement 50 in einer Öffnung 56 der aufrechten Kante 9 des Bildfensters 1 mittels einer vakuumdichten Verbindung befestigt. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Lochmaske 2 durch Befestigen eines gebogenen Anteils 22 des federnden Elements 12 am Positionierelement 50 aufgehängt. Ein konischer Umhüllungsteil wird am Bildfenster 1 derart befestigt, daß eine Hülle gebildet wird, die darauf evakuiert wird. Mit Hilfe der beweglichen Positionierelemente wird die Lochmaske 2 in bezug auf den Bildschirm 6 verschoben, bis ein gewünschtes Testbild wiedergegeben wird, wie oben bereits beschrieben wurde. Das Positionierelement 50 kann durch die Verformbarkeit der Bleiverbindung bewegt werden. Die Bleiverbindung kann innerhalb gewisser Grenzen verformt werden, wobei eine vakuumdichte Verbindung aufrechterhalten bleibt. Die eingestellte Position wird durch Fixierung des freien Endes des Positionierelements 50 in bezug auf die aufrechte Kante 9 beispielsweise durch ein aushärtendes Kunstharz oder durch Glasfritte fixiert.
- Ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, mit dem die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster nach der Bildung der Umhüllung verschoben werden kann, wird anhand der Fig. 6 bis 10 beschrieben. Am Stift 10 sind Mittel 123 mit ihrem Ende 41 befestigt (siehe Fig. 6). Das andere Ende 42 der Mittel 123 wird nach dem Aufhängen der Lochmaske 2 am flachen federnden Element 12 befestigt, beispielsweise durch Laserverschweißen. Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die Befestigung der Mittel 123 am Stift 10. Die Mittel 123 können in einer anderen Ausführungform beispielsweise am hochstehenden Rand 9 des Bildfensters 1 befestigt werden.
- Die Mittel 123 bestimmen abhängig von der örtlichen Energiezuführ zu den Mitteln 123 die Verschiebung der Lochmaske 2 in bezug auf das Bildfenster 1. In Fig. 7 und 8 sind schematisch in Ansicht zwei Ausführungsbeispiele von Mitteln 123 dargestellt. In Fig. 7 werden die Mittel 123 durch zwei im Abstand nebeneinander liegende gleiche Metallstreifen 43 und 44 gebildet, die mit ihren Enden 45 und 46 an einem Stift, der im Bildfenster befestigt ist, starr angebracht werden. Mit ihren anderen Enden 47 und 48 werden die Metallstreifen 43 und 44 am flachen federnden Element befestigt. In Fig. 8 werden die Mittel 123 durch einen Bimetallstreifen 49 gebildet, der mit seinen Enden 60 bzw. 61 an einem Stift und an einem flachen federnden Element befestigt wird.
- In Fig. 9 wird schematisch im Schnitt ein Ausführungsbeispiel eines Aufhängeelements zum positionierbaren Aufhängen der Lochmaske im Bildfenster dargestellt. Jedes Verbindungselement enthält ein an der Lochmaske 2 befestigtes federndes Element 12, und das Bildfenster ist mit einem Stift 10 mit einem freien Ende 21 versehen. Bevor die Lochmaske 2 im Bildfenster 1 aufgehängt wird, werden am federnden Element 12 Mittel 123 befestigt, beispielsweise durch Laserverschweißungen zur Stelle von 64. Ein Metallteil 62 wird an den Mitteln 123 befestigt. Dieser Metallteil 62 ist mit einem umgebogenen Anteil 63 und mit einem Anteil 65 versehen. Die Lochmaske 2 wird im Bildfenster 1 aufgehängt, so daß der Metallteil 62 am Stift 10 und am federnden Element 12 anliegt. Der umgebogene Teil 63 verhindert, daß die Lochmaske 2 am Bildschirm 6 anliegt. Die Lochmaske 2 wird am Bildfenster 1 durch starres Befestigen des Teiles 65 am freien Ende 21 des Stiftes 10 befestigt, beispielsweise mit Hilfe van Laserverschweißungen.
- Ist die Lochmaske 2 im Bildfenster 1 aufgehängt, wird unter Zwischenlegung einer Glasfritte ein konusförmiger Umhüllungsteil 4 am Bildfenster 1 befestigt, so daß sich ein Kolben bildet, der anschließend evakuiert wird (Fig. 10).
- Zum Positionieren der Lochmaske 2 in bezug auf das Bildfenster 1 wird mit Hilfe des Elektrodensystems 5 ein Testbild am Bildschirm 6 dargestellt (durch die Elektronenbündel 25, 26 und 27 schematisch dargestellt, die mittels des Ablenksystems 31 auf dem Bildschirm 6 abgelenkt werden). Das Optimieren des Testbildes erfolgt beispielsweise wie folgt.
- Das am Bildschirm 6 dargestellte Testbild wird genau betrachtet, und beispielsweise können abhängig von den vorgefundenen Farbfehlern die Richtung und die Größe der Verschiebung der Lochmaske 2 festgestellt werden, die zum genauen Positionieren der Öffnungen 7 der Lochmaske 2 in bezug auf die Leuchtstoffelemente des Bildschirms 6 erforderlich sind. Die Verschiebung der Lochmaske 2 in bezug auf das Bildfenster 1 wird durch örtliche Energiezufuhr zu den Mitteln 123 verwirklicht. Diese Energiezufuhr kann mit Hilfe eines Lasers (nicht dargestellt) erfolgen, der ein Laserbündel über ein lichtdurchlässiges Fenster im konusförmigen Umhüllungsteil 4 auf die Mittel 123 richtet. Vorzugsweise wird die Energie jedoch mit einem im Elektrodenstrahlerzeugungssystem 5 erzeugten Elektronenbündel 32 zugeführt. Hiermit wird eine elegante Methode zum Herstellen einer Farbfernsehbildröhre erhalten, wobei möglichst wenig Elemente benutzt werden. Durch die örtliche Energiezufuhr zu den Mitteln 123 erwärmen sich die Mittel stellenweise und dehnen hierdurch aus, wodurch die Mittel 123 sich bewegen. Beispielsweise wenn die Ausführungsform nach Fig. 7 benutzt und der Streifen 43 durch die Energiezufuhr erwärmt wird, ändern sich die Länge und die Form des Streifens 43 in bezug auf den (unerwärmten) Streifen 44. Durch diese Längenänderung verschieben sich das federnde Element 12 im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 und die Gleitplatte 13 in bezug auf den Stift 10 oder es verschiebt sich im Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 das federnde Element in bezug auf den Metallteil 62.
- Die Form der Mittel 123 wird derart gewählt, daß eine bestimmte gewünschte Positionsänderung der Lochmaske 2 in bezug auf den Bildschirm 6 durch Zufuhr von Energie an eine definierte Stelle auf den Mitteln erhalten werden kann. Die Mittel 123 können hier viele Formen annehmen und die in den Figuren dargestellten Formen müssen daher auch nicht beschränkend gedeutet werden.
- Ist die Lochmaske 2 in bezug auf den Bildschirm 6 derart ausgerichtet, daß ein optimales Testbild wiedergegeben wird, wird die Position der Lochmaske durch Befestigen an der Gleitplatte 13 mit Hilfe eines Laserbündels befestigt und durch Befestigen der Gleitplatte 13 am Stift 10 oder nach Fig. 9 durch Befestigen des federnden Elements 12 am Metallteil 62 fixiert.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, eine ungenau ausgerichtete Lochmaske in bezug auf das Bildfenster genau auszurichten, nachdem die Farbbildwiedergaberöhre zusammengesetzt wurde.
- Es ist klar, daß die Erfindung sich nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern daß im Rahmen der Ansprüche dem Fachmann viele Abwandlungen zu Dienste stehen.
Claims (15)
1. Verfahren zum Herstellen einer Farbbildwiedergaberöhre, die ein
Bildfenster (1) an der Innenseite mit einem Bildwiedergabeschirm (6) mit
Leuchtstoffelementen enthält, die in verschiedenen Farben aufleuchten, wobei eine
Lochmaske (2) mit einer Vielzahl von Öffnungen (7) im Bildfenster (1) vor dem
Bildwiedergabeschirm (6) angebracht ist, ein umhüllender Teil (4) derart am Bildfenster
(1) befestigt ist, daß sich eine Hülle bildet, worin nach der Bildung der Hülle die
Lochmaske (2) in bezug auf das Bildfenster (2) mittels Positioniermittel (23) verschoben
wird, bis die Lochmaske sich in einer verlangten Stellung befindet, die mittels
Befestigungsmittel fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung auf
umkehrbare Weise mit Hilfe beweglicher Positionierinittel erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein in einem im
umhüllenden Teil befindlichen Elektrodensystem (5) erzeugtes Testbild über die
Lochmaske auf dem Bildwiedergabeschirm wiedergegeben wird, und daß die
Verschiebung bis zur Wiedergabe eines gewünschten Testbilds ausgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lochmaske mit Verbindungsmitteln (12) zum Verbinden der Lochmaske mit dem
beweglichen Positioniermittel (23) versehen ist, und daß die Lochmaske durch
Verschieben der Verbindungsmittel (12) verschoben wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, mit dem die Lochmaske an Trägerelementen
(10) aufgehängt wird, die im Bildfenster angebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Verschieben jedes Verbindungsmittel (12) mit dem zugeordneten Trägerelement
(10) in Kontakt bleibt, und daß die gewünschte Stellung mit Hilfe der Befestigungsmittel
durch Verbinden jedes Verbindungsmittels (12) mit dem zugeordneten Trägerelement
(10) festgesetzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der
Verbindungsmittel ein federndes Element (12) verwendet wird, das eine Gleitplatte (13)
mit einer Öffnung enthalt, und diese Gleitplatte (13) ist in bezug auf das federnde
Element (12) bewegbar, für jedes der Trägerelemente ein Stift (10) verwendet wird, der
im Bildfenster angebracht ist und ein freies Ende hat, wobei die Lochmaske im
Bildfenster derart aufgehängt ist, daß das freie Ende des Stiftes durch die Öffnung in
der Gleitplatte hindurchragt, und die Stellung durch Befestigen jeder Gleitplatte am
zugeordneten Stift festgesetzt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Festsetzung
der gewünschten Stellung mittels Laserverschweißungen erhalten wird, so daß jede
Gleitplatte am zugeordneten federnden Element und am zugeordneten Stift befestigt
wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
Positionierelemente (50) als Positioniermittel verwendet werden, die sich durch je eine
Öffnung (53) im Kolben erstrecken, und die Stellung der Lochmaske durch Befestigen
des Positionselements in bezug auf den Kolben mit den Befestigungsmitteln festgesetzt
wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Positionierelemente (50) als Trägerelemente verwendet werden, an denen die
Lochmaske im Bildfenster aufgehängt werden kann.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Bildfenster mit Ausnehmungen (54) versehen ist, die wenigstens teilweise sphärisch
sind, und in jeder Ausnehmung eine Öffnung gebildet wird, wobei jedes der
Positionierelemente (50) mit einem wenigstens teilweise sphärischen Anteil versehen ist,
der in eine Ausnehmung paßt, und jede Öffnung mit Hilfe eines elastischen Elements
(55) vakuumdicht abgeschlossen ist.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (123) als Positioniermittel verwendet werden, die
die Lochmaske in bezug auf das Bildfenster abhängig von einer örtlichen
Energieversorgung verschieben.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Energieversorgung abhängig von Bestrahlung durch ein Elektronenbündel (32) aus
einem Elektrodensystem (5) erfolgt, das sich im umhüllenden Teil befindet.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
der Mittel aus zwei aneinandergelagerten, im Abstand voneinander angeordneten
Metallstreifen (44, 43) besteht, wobei ein Ende der Streifen mit dem Bildfenster und das
andere Ende mit den zugeordneten Verbindungsmitteln verbunden sind.
13. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß für
jedes der Mittel ein Bimetallstreifen (42) verwendet wird, ein Ende des Streifens mit
dem Bildfenster und das andere Ende mit der Lochmaske verbunden sind.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, mit dem die Lochmaske an
Trägerelementen aufgehängt wird, die im Bildfenster angebracht sind, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Trägerelement mit einem Metallteil versehen ist, ein Ende
jedes Streifens an diesem Metallteil und das andere Ende jedes Streifens am
zugeordneten Verbindungsmittel befestigt sind, das Verbindungsmittel am Metallteil
anliegt, so daß er verschiebbar ist, und daß die gewünschte Stellung der Lochmaske
durch Befestigen jedes Verbindungsmittels am zugeordneten Metallteil mit Hilfe der
Befestigungsmittel festgesetzt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
Laserverschweißungen als Befestigungsmittel verwendet werden.
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