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Handschutz mit Halteband Die Erfindung betrifft einen Handschutz,
wie solche in den Betrieben von den Arbeitern zum Schutze der Hand beim Ergreifen
und Bedienen von@heißen oder rauben Werkstücken verwendet werden.
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Es sind Handschützer bekannt, die an ihrer unteren Seite mit einem
Schlitz zum Durchstecken der Hand versehen sind. Diese haben den Nachteil, daß im
Falle der Gefahr der Arbeiter seine Hand nur sehr schlecht oder gar nicht aus dem
Schlitz herausziehen kann, da letzterer verhältnismäßig eng sein muß, um ein Herabfallen
des Handschutzes zu verhüten und eine sichere Lage desselben zu gewährleisten.
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Auch sind Handschützer bekannt, über deren unteren Teil zum Durchstecken
der Hand Gummibänder gespannt sind. Diese Gummibänder lassen zwar ein Herausziehen
der Hand: zu, sie haben jedoch den Nachteil, daß sich das Gummi bereits nach kurzem
Gebrauch längt, wodurch - der Hand-Schutz nicht mehr in der richtigen Lage auf der
Hand gehalten wird.
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Bei einer anderen bekannten Ausführungsart ist über dem unteren Teil
des Handschutzes ein mit einer Schnalle verseh&nes Band gespannt, das sich bei
kräftigem Zug lösen soll, was aber erfahrungsgemäß mitunter nicht der Fall ist.
Diese Handschützer können daher sehr leicht verhängnisvoll werden und eine Verletzung
der Hand und auch des ganzen Armes herbeiführen, wenn der Arbeiter mit dem Handschutz
z. B. an einem Kranhaken % hängenbleibt oder der Handschutz von einer Walze oder
sonstigem umlaufendem Maschinenteil @erfaß.t wird.
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Weiterhin. sind Handschützer bekannt, bei denen auf dem durch Aufschneiden
des hinteren Teiles gebildeten oder auch getrennt aufgebrachten Haltebandes. Federklauen
fest aufgebracht sind, die mit ihren Backen den vorderen Teil des Handschutzes klemmend
erfassen, um bei plötzlichem ruckartigem
Zurückziehen der Hand von
ihm abzurutschen und somit :die Hand freizugeben. Sie besitzen den Nachteil, daß
bereits nach. kurzem Gebrauch die Federklaue in ihei-r Spannung nachläßt und hierdurch
die '' *@ bindung des Haltebandes mit dem Han1@'x schutz nur noch eine mangelhafte,
sich leicüt, lösende ist. Ein weiterer Nachteil bei diesen Handschützern besteht
darin, daß durch die vorstehenden gezahnten Klemmbacken sehr leicht die Hand verletzt
wird.
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Alle die vorerwähnten und auch noch andere bekannten Handschützer
besitzen den Nachteil, daß die Verbixidung des Handschutzes mit dem Halteband entweder
so fest ist, daß ein Lösen zur gegebenen Zeit nicht erfolgt, oder aber, wo dies
der Fall ist, läßt die Verbindung bereits nach kurzer Gebrauchszeit des Handschutzes
in ihrer Spannung nach, so daß das - Läsen bereits beim geringsten Widerstand, den
der Handschutz findet, erfolgt, also auch schon dann, wenn ein Lösen der Verbindung
unerwünscht ist.
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Alle diese Nachteile sollen nach der Erfindung da-durch vermieden
werden, daß Handschutz und Halteband mittels Splinte miteinander verbunden sind,
die durch im Handschutz und Haltehand vorgesehene Öffnungen, hindurchgreifen und
in auf dem Halteband angeordnete trichterförmige Ösen eingreifen und hierin auseinandergespreizt
sind. Der Handschutz gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß er auch bei längerem
Gebrauch fest am Handgelenk sitzt und daß er sich infolge seiner Ausbildung bei
geringstem Kraftaufwand, also im Falle .der Gefahr, sofort und zuverlässig löst.
Verbotswidrige Abänderungen, wie diese bei den bisher bekannten Handschützern beim
Nachlassen der Spannkraft zwischen Halteband und Handschutz vorgenommen werden,
scheiden bei dem Handschutz nach der Erfindung aus. Bis zum vollständigen Verschleiß
des Handschutzes sind nur gegebenenfalls die Splinte zu erneuern, da das Halteband
mit den auf ihm aufgesetzten trichterförmigen Ösen unbegrenzte Haltbarkeit hat und
weiter verwandt werden kann, so daß sich die Kosten des Handschutzes infolge seiner
weist längeren Gebrauchsmöglichkeit wesentlich niedriger gestalten als bei allen
anderen bisher bekannten Ausführungen.
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:- In der Zeichnung ist der Handschutz nach P -r Erfindung in einem
Ausführungsbeispiel =veranschaulicht, und zwar zeigt Abb. i eine fDraufsicht auf
den Handschutz und Abb. z einen Schnitt nach Linie II-II der Abb. i.
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Mit a ist der Handschutz und mit b das von diesem getrennte,
mit dein Handschutz lösbar verbundene Halteband zum Durchstecken der Hand. bezeichnet.
Die Verbindung zwischen dem Handschutz a und dem Haltebandb erfolgt mittels Splinte
c, die durch Öffnungen d des Handschutzes, die zweckmäßig mit Ösen ausgekleidet
sind, hindurchgesteckt werden und in eine auf dem Haltehand b angeordnete trichterförmige
Öse eingreifen, um innerhalb der trichterförmigen Öse e auseinandergespreizt zu
werden. Bei plötzlich auftretendem Zug wird das aufgespreizte Ende der Splinte c
durch die trichterförmige Öse e zusammengedrückt, und das Halteband b- gleitet
vom gplint c ab, wodurch die Hand freigegeben wird, wobei bei erneuter Herstellung
der Verbindung zwischen dem Handschutz a und Halteband b notfalls nur die
Splinte c erneuert zu werden brauchen, da nur sie 'orim Lösen der Verbindung herausfliegen,
während die trichterföjrmigen Ösen e, die zweckmäßig mit dem Halteband b fest verbunden
sind, erhalten bleiben.
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Die Anbringung des Haltebandes b auf dem Handschutz a geschieht zweckmäßig
in einem derartigen Abstand vom unteren Rande, daß in an sich 'bekannter Weise durch
das Ende des Handschutzes ein Pulsschutz gebildet wird.