-
ALLGEMEINES
TECHNISCHES GEBIET
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft den Bereich der Kunststoffbeutel,
die einen Originalitätsschutz
umfassen.
-
Genauer
betrifft sie Kunststoffbeutel, die Profile zum Öffnen/Verschließen und
einen Bedienungsschieber der Profile umfassen, wobei diese einen
Originalitätsschutz
umfassen.
-
STAND DER
TECHNIK
-
Es
sind zahlreiche Beutel bekannt, die einen Originalitätsschutz
umfassen.
-
1 stellt
schematisch ein erstes Beispiel für einen Beutel 1 gemäß dem Stand
der Technik dar.
-
Gemäß 1 umfaßt der Beutel 1 zwei
im wesentlichen parallele Seitenwände 2 und 3,
die die Seiten des Beutels 1 bilden, wobei der Beutel an
einem unteren Ende 4 geschlossen ist und auf der entgegengesetzten
Seite dieses Verschlusses 4 eine Öffnung 5 hat.
-
Die Öffnung 5 gestattet
bei einem Gebrauch den Zugriff auf das Innere des Beutels 1.
Im Bereich dieses Endes 5 ist ein Originalitätsschutz 6 befestigt, der
eine Schwächungslinie 9 umfaßt, die
beim ersten Gebrauch aufgerissen wird, was somit einen Originalitätsschutz
bildet.
-
Der
Beutel 1 umfaßt
komplementäre
Profile 8 zum Öffnen
und Verschließen
des Beutels 1.
-
Ein
Schieber 7 gestattet das Öffnen und das Verschließen der
Profile auszuführen.
-
Weitere
Beispiele von Beuteln, die einen Originalitätsschutz umfassen, sind ebenfalls
im Stand der Technik vorgesehen.
-
2 stellt
schematisch ein weiteres Beispiel eines Beutels dar, der einen solchen
Originalitätsschutz
umfaßt.
-
Gemäß 2 umfaßt der Beutel 1 wiederum im
wesentlichen parallele Seitenwände 2 und 3,
die die Seiten des Beutels 1 bilden, sowie eine Öffnung 5 auf
der dem Boden 4 des Beutels entgegengesetzten Seite.
-
Die
komplementären
Profile 8 zum Öffnen und
Verschließen
werden wiederum durch einen Schieber 7 betätigt.
-
Im
Beispiel der 2 wird der Originalitätsschutz 6 durch
eine Folie gebildet, die die Öffnung 5 abdeckt,
wobei sie oberhalb des Schieber 7 verläuft.
-
In
derselben Weise wie im Beispiel in 1 umfaßt der Originalitätsschutz 6 eine
oder mehrere Schwächungslinien 9.
Jede Schwächungslinie 9 ist geschlossen,
wenn der Beutel einem Anwender zur Verfügung gestellt wird. Bei der
ersten Verwendung wird sie aufgerissen.
-
Eine
solcher Originalitätsschutz
ist für
einen Anwender sehr praktisch, der beispielsweise damit leicht feststellen
kann, ob sein Beutel beim Kauf des Beutels bereits geöffnet gewesen
ist.
-
Die
Beutel gemäß dem Stand
der Technik sind jedoch nicht vollständig zufriedenstellend.
-
Denn
die Lappen 6 der 1 und 2,
die den Originalitätsschutz
bilden, sind schwierig an den Wänden
des Beutels zu befestigen, insbesondere infolge des Vorhandenseins
des Schiebers 7.
-
Außerdem bedingt
das Anbringen der Lappen oftmals den Einsatz von Schweißbacken.
Die Backen können
sowohl die Mittel 8, die Wände 2 und 3 sowie
den Schieber 7 beschädigen.
-
Schließlich sind
die Lappen 6 auch nach dem Öffnen der Schwächungsmittel 9 immer
noch vorhanden und können
daher eine Behinderung in der Betätigung des Schiebers 7 und/oder
für den
Zugriff in das Beutelinnere darstellen.
-
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
-
Die
Erfindung schlägt
vor, diese Nachteile zu beseitigen.
-
Eines
der Ziele der Erfindung ist es, einen Beutel vorzuschlagen, der
Mittel umfaßt,
die einen Originalitätsschutz
bilden und die nicht schwierig am Beutel anzubringen sind.
-
Das
Anbringen des Originalitätsschutzes darf
die Mittel zum Öffnen/Verschließen oder
den Schieber nicht beschädigen.
-
Eines
der weiteren Ziele der Erfindung ist es, Mittel vorzuschlagen, die
einen Originalitätsschutz bilden
und die nach dem Öffnen
des Beutels bei der ersten Verwendung nicht am Beutel befestigt
bleiben.
-
Hierfür schlägt die Erfindung
einen Beutel vor, der wiederverschließbar ist und folgendes umfaßt: zwei
Wände,
die eine Öffnung
bilden, an der Mittel zum Öffnen
und Verschließen
des Beutels befestigt sind, einen Schieber zur Betätigung der
Mittel, Mittel, die einen Originalitätsschutz bilden, dadurch gekennzeichnet,
daß die
Originalitätsschutzmittel
ein Klebeband umfassen, das auf eine Außenfläche der Mittel zum Öffnen und
Verschließen
und des Betätigungsschiebers
geklebt ist, wobei das Band eine Breite hat, die im wesentlichen
gleich der Breite der Außenfläche der
Mittel zum Öffnen
und Verschließen ist,
und eine Länge,
die merklich größer als
diejenige der Mittel ist, um wenigstens ein Ende bereitzustellen,
das dafür
eingerichtet ist, vom Anwender ergriffen zu werden.
-
Die
Erfindung betrifft ebenfalls eine Maschine und ein Verfahren zur
Herstellung eines solchen Beutels.
-
Die
Erfindung wird vorteilhafterweise durch die folgenden Eigenschaften
vervollständigt:
- – sie
umfaßt
wenigstens eine Aussparung in wenigstens einem oberen Abschnitt
von Seitenrändern,
wobei die Aussparungen dafür
eingerichtet sind, den Zugriff auf ein Ende des Klebebands zu erleichtern.
-
DARSTELLUNG DER FIGUREN
-
Weitere
Eigenschaften, Ziele und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden
Beschreibung deutlich, die nur veranschaulichend und nicht einschränkend zu
verstehen ist und die mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung zu lesen ist,
in der:
-
die 1 und 2,
die bereits besprochen wurden, schematisch zwei mögliche Beispiele
von Beuteln des Stands der Technik darstellen, die Originalitätsschutzmittel
aufweisen;
-
3 schematisch
ein mögliches
Herstellungsverfahren von Beuteln gemäß der Erfindung darstellt;
-
4 die
Art und Weise darstellt, in der die Mittel, die den Originalitätsschutz
bilden, vom Beutel, der gemäß dem Verfahren
in 3 hergestellt ist, abgezogen werden.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
-
3 stellt
schematisch eine Gruppe von Beuteln 1 dar, die in einer
Herstellungsmaschine 10 vorbeilaufen.
-
Wie
dies 3 zeigt, betrifft die vorliegende Erfindung die
Herstellung wiederverschließbarer Beutel
auf automatischen Maschinen, wobei diese Beutel Mittel umfassen,
die einen Originalitätsschutz bilden.
-
Die
vorliegende Erfindung kann auf Maschinen zur automatisierten Herstellung
von Beuteln mit horizontalem Vorbeilaufen genauso wie auf Maschinen
zur automatisierten Herstellung von Beuteln mit vertikalem Vorbeilaufen
angewendet werden.
-
Außerdem bezieht
sich die vorliegende Erfindung genauso auf Maschinen zur automatisierten Herstellung
von Beuteln mit einer Befüllung
im Verlauf einer der Herstellung nachfolgenden Phase, die eventuell
räumlich
vom Ort der Herstellung getrennt ist, an einem einzigen Ort oder
im Verlauf aufeinanderfolgender Phasen.
-
Das
Anbringen der Mittel, die den Originalitätsschutz bilden, kann während einer
Phase nach dem Befüllen
des Beutels stattfinden, oder auch vorher im Fall einer Befüllung von
einer Seite des Beutels, die diese Mittel nicht umfaßt.
-
In 3 läuft die
Gruppe der Beutel 1 in der durch den mit 20 bezeichneten
Pfeil angezeigten Richtung vorbei, das heißt in 3 von rechts
nach links. Die rechte Seite ist mit 21 bezeichnet und
die linke Seite ist mit 22 bezeichnet.
-
Herkömmlich umfassen
die Beutel 1 Wände 2 und 3,
die im wesentlichen parallel sind und die die Seiten des Beutels 1 bilden.
Die Wände 2 und 3 bestehen
aus einer Folie oder zwei Folien, die im Abschnitt 4, der
den unteren Abschnitt des Beutels 1 bildet, gefaltet beziehungsweise
verschweißt
sind.
-
Die
Wände 2 und 3 sind
hier abgeschnitten dargestellt, wobei der Abschnitt, der sich auf
der Seite des Bodens 4 des Beutels 1 befindet,
in dieser Figur nicht dargestellt ist. Sie bestehen herkömmlich auch
Kunststoff. Sie können
jedoch auch aus einem zusammengesetzten Material bestehen, wie etwa
einer Mischung "Kunststoffmaterial
und Metallfolie" oder
sogar aus Materialien beispielsweise vom Typ Papier oder Film aus
Karton.
-
Eine
Linie 15, die vor dem Vorbeilaufen der Beutel 1 in
der Maschine 10 durch herkömmliche, dem Fachmann bekannte
Mittel gebildet wird, bildet eine Trennungslinie zwischen den aufeinanderfolgenden
Beuteln 1 und trennt ebenfalls ihren Inhalt. Jede Linie 15 definiert
auf ihren beiden Seiten die Seitenränder 40 der Beutel 1.
-
Selbstverständlich kann
die Linie 15 nach dem Vorbeilaufen der Beutel 1 in
der Maschine 10 durch geeignete Mittel umgesetzt werden.
-
Der
Abschnitt, der die Öffnung 5 der
Beutel 1 bildet, umfaßt
Mittel 8 zum Öffnen
und Verschließen des
Beutels. Die Mittel 8 erstrecken sich parallel zur Öffnung 5 und
umfassen beispielsweise komplementäre Profile oder Profile vom
Typ männlich/weiblich oder
jedes andere gleichwertige Mittel. Die Mittel 8 sind dem
Fachmann bekannt und können
die Gesamtheit der ihm bekannten Mittel umfassen, insbesondere einen
Originalitätsschutz
entsprechend dem Stand der Technik.
-
Die
Mittel 8 zum Öffnen
oder Verschließen können auf
den Wänden 2 oder 3 aus
deren Material gearbeitet sein oder sie können auf die Wände aufgesetzt
sein. Im Fall, daß die
Mittel 8 auf die Wände 2 und 3 aufgesetzt
sind, umfassen die Mittel 8 zusätzlich Befestigungslappen,
die es gestatten, sie mit den Wänden 2 und 3 zu
verbinden. Herkömmlich
werden die Befestigungslappen der Mittel 8 durch Kleben oder
Verschweißen
an den Wänden 2 und 3 befestigt.
-
Die
Mittel 8 umfassen ebenfalls einen Schieber 7,
der das Öffnen
und Verschließen
der Mittel 8 gestattet.
-
Allgemein
umfaßt
der Schieber 7 eine Basisplatte von der zwei Seitenelemente
sowie eine zentrale Rippe abgehen. Die Elemente und die Rippe wirken
zusammen, um zwei nicht parallele Kanäle zu bilden, die entsprechend
der Verschiebungsrichtung des Schiebers zusammenlaufende oder auseinanderlaufende
Kanäle
festlegen. Sie gestatten es daher, die komplementären Mittel 8 zu
verschließen oder
zu öffnen.
Der Schieber 7 kann beispielsweise aus Metall oder aus
Kunststoffmaterial bestehen.
-
Die
Mittel 8 umfassen vorteilhafterweise an ihren in Längsrichtung
gelegenen Enden 18 einen kleinen Schweißpunkt, um zu verhindern, daß der Schieber 7 beispielsweise über das
Ende 22 des Vorbeilaufens nicht gleitet oder herausläuft. Die
Enden 18 können
in einer Variante Mittel umfassen, die metallische Nieten bilden,
oder jedes andere gleichwertige Mittel.
-
Bei
der in 3 dargestellten möglichen Ausführungsform
gelangen die Beutel 1, ausgestattet mit ihren Mitteln zum
Verschließen 8 und
ihrem Schieber 7, im Vorbeilauf von der Seite 21 in
die Maschine 10.
-
Die
Maschine 10 umfaßt
Mittel zur Befestigung der Mittel 6, die den Originalitätsschutz
bilden, auf den Beuteln 1.
-
Beim
Vorbeilaufen der Gruppe der Beutel 1 in der Maschine 10 werden
Mittel 6 auf wenigstens einer der Außenflächen der Mittel 8 und
auf wenigstens einer der Außenflächen des
Schiebers 7 angebracht.
-
Das
Anbringen umfaßt
eine Klebephase. Das Klebeverfahren kann jedes bekannte Klebeverfahren
sein, das ausreichend stark ist, um ein Verschieben des Schiebers 7 auf
den Mitteln 8 vor dem ersten Öffnen zu verhindern, jedoch
auch nicht zu stark, damit das Band 6 entfernt werden kann
ohne die Mittel 8 und den Schieber 7 zu beschädigen.
-
Die
Mittel 6 umfassen beispielsweise ein Klebeband, dessen
Breite im wesentlichen gleich der Breite der Mittel 8 ist
und dessen Länge
auf einem einzelnen Beutel 1 merklich größer als
die Länge
der Mittel 8 ist.
-
Nach
dem Durchlaufen der Beutel 1 in der Maschine 10 deckt
das Band 6 eine Außenfläche der Mittel 8 und
eine Außenfläche des
Schiebers 7 ab.
-
Damit
ist es unmöglich
den Schieber 7 zu verschieben und damit auch auf das Innere
des Beutels 1 zuzugreifen, ohne die Originalitätsschutzmittel 6 zu
entfernen.
-
Die
Maschine 10 umfaßt
Mittel, die dafür
eingerichtet sind, die Originalitätsschutzmittel vor dem Anbringen
auf den Mitteln 8 zu bevorraten. Sie umfaßt ebenfalls
Mittel, die dafür
eingerichtet sind, die Mittel 6 auf den Mitteln 8 und
dem Schieber 7 anzubringen und festzukleben.
-
Die
Bevorratungsmittel umfassen beispielsweise eine Spule 11 auf
der das Klebeband 6 aufgerollt ist. Das Band 6 umfaßt auf einer
seiner Flächen Mittel,
die dafür
eingerichtet sind, an den Mitteln 8 und dem Schieber 7 zu
kleben.
-
Die
Spule wickelt das Band 6 in eine Rolle 13 zum
Antreiben und Aufkleben ab, die in den Mitteln zum Anbringen des
Bands 6 enthalten ist.
-
Die
Rolle 13 ist dafür
eingerichtet, das Klebeband 6 auf den Mitteln 8 und
dem Schieber 7 zu befestigen. Sie umfaßt eine Scheibe, die auf ihrem
Seitenrand eine Rille umfaßt,
die dafür
eingerichtet ist, das Band 6 auf den Mitteln 8 und
dem Schieber 7 zu führen.
Die Mittelebene der Scheibe steht senkrecht zur Ebene des Vorbeilaufens
der Beutel 1 in der Maschine 10.
-
Die
Rolle 13 wird durch einen Schwingarm 12, der von
eine Feder bildenden Mitteln 14 gegen die Mittel 8 gedrückt wird,
gegen die Mittel 8 und den Schieber 7 betätigt.
-
Der
Schwingarm 12 umfaßt
insbesondere eine Stange, die zum einen mit einer Achse 19' verbunden ist,
die durch den Mittelpunkt der Scheibe der Rolle 13 verläuft, und
zum anderen mit einer Achse 19, die im wesentlichen parallel
zu den Wänden 2 und 3 der
Beutel 1 verläuft.
-
Die
Rolle 13 ist frei drehbar um die Achse 19', wohingegen
der Schwingarm 12 um die Achse 19 drehbar ist.
-
Die
Federmittel 14 steuern die Bewegung des Schwingarms 12 um
die Achse 19, indem sie ihn gegen die Mittel 8 und
den Schieber 7 betätigen.
-
Über die
Mittel 14 übt
die Rolle 13 daher auf das Band 6 einen Druck
aus, der ausreichend ist, um das Band 6 auf die Mittel 8 und
den Schieber 7 zu kleben.
-
Das
Klebeverfahren umfaßt
somit den großen
Vorteil, daß es
nicht die Verwendung von Schweißbacken
benötigt,
wie im Fall der Lappen im Stand der Technik. Weder die Mittel 8,
noch der Schieber 7 werden daher beschädigt.
-
Die
Tatsache, daß die
Antriebsrolle 13 durch einen beweglichen Schwingarm 12 in
einer Ebene senkrecht zur Ebene des Vorbeilaufens der Beutel 1 betätigt wird,
bewirkt, daß das
Band 6 leicht auf die Außenwand der Mittel 8 und
die Außenwand
des Schiebers 7 geklebt werden kann, welche sich in dieser
Ebene auf verschiedenen Höhen
befinden.
-
Am
Ende 22 werden die Beutel abgeschnitten und geschweißt, um sie
voneinander zu trennen.
-
Ein
Anwender muß daher
nur ein Ende 17 des Bands 6 fassen, um es zu entfernen
und damit den Beutel 1 öffnen
zu können.
-
Gemäß einer
in den 3 und 4 dargestellten vorteilhaften
Variante, umfassen die Trennstellen zwischen den Beuteln, die sich
am Schnittpunkt der Mittel 8 und der Linie 15 befinden,
beispielsweise eine halbkreisförmige
Einkerbung 16. Die konkave Seite jeder Einkerbung ist zur
oberen Seite des Beutels gedreht. Die Form der Einkerbung ist in
Richtung des unteren Teils 4 des Beutels 1 konvex.
Wie dies 4 zeigt, beginnt die Einkerbung 16 damit
an einem Seitenrand 40 – der aus dem Abschneiden und
Verschweißen
einer Trennungslinie 15 in 3 hervorgeht – und läuft nach
oben und in Richtung der Öffnung 5 des
Beutels 1, um die Mittel zum Öftnen/Verschließen 8 zu
schneiden.
-
Wie
dies die 3 und 4 zeigen,
sind die Einkerbungen 16 vorzugsweise an beiden Seitenrändern jedes
Beutels 1 vorhanden. Damit kann der Anwender den einen
oder den anderen der Seitenränder 40 auswählen, um
das Klebeband 6 abzuziehen.
-
Die
Einkerbung 16 ist dafür
eingerichtet, bei einer Handhabung durch den Anwender auf ein Ende 17 des
Bands 6 einen leichteren Zugriff zu geben.
-
Jede
Einkerbung 16 wird durch bekannte Pertorationsmittel für Kunststoffolien
und für
Mittel zum Öffnen/Verschließen ausgebildet.
Die Mittel zur Ausbildung der Einkerbungen werden so angewendet,
daß sie
die Perforation an den Seitenrändern 40 der
Beutel vorzugsweise vor dem Verschweißen und dem Abschneiden der
Trennungslinie 15 ausführen.
-
4 stellt
schematisch die Art und Weise dar, in der die Mittel 6 bei
einer ersten Verwendung entfernt werden.
-
Der
Anwender hat durch die Einkerbung 16, die sich an den Enden
der Mittel 8 befindet, leichten Zugriff auf ein Ende 17 der
Mittel 8 und er kann daher das Klebeband leicht abziehen,
das sich dann von der Oberfläche
der Mittel 8 und des Schiebers 7 ablöst. Dies
gestattet es, die Betätigung
des Schiebers und das Öffnen
des Beutels freizugeben.
-
Vorteilhafterweise
kann das Band, nachdem es einmal abgelöst ist, nicht wieder angeklebt
werden, um ein Wiederanbringen des Originalitätsschutzes durch eine Person
mit schlechten Absichten zu verhindern.