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DE60225217T2 - Produktaufbewahrungs- und Ausgabevorrichtung, insbesondere für Kosmetikartikel - Google Patents

Produktaufbewahrungs- und Ausgabevorrichtung, insbesondere für Kosmetikartikel Download PDF

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DE60225217T2
DE60225217T2 DE60225217T DE60225217T DE60225217T2 DE 60225217 T2 DE60225217 T2 DE 60225217T2 DE 60225217 T DE60225217 T DE 60225217T DE 60225217 T DE60225217 T DE 60225217T DE 60225217 T2 DE60225217 T2 DE 60225217T2
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DE
Germany
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container
contraption
valve
applicator
product
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DE60225217T
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Jean-Louis H. Gueret
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LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
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Publication of DE60225217T2 publication Critical patent/DE60225217T2/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/42Closures with filling and discharging, or with discharging, devices with pads or like contents-applying means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D34/00Containers or accessories specially adapted for handling liquid toiletry or cosmetic substances, e.g. perfumes
    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D2200/00Details not otherwise provided for in A45D
    • A45D2200/10Details of applicators
    • A45D2200/1009Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like
    • A45D2200/1018Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like comprising a pad, i.e. a cushion-like mass of soft material, with or without gripping means

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Tubes (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)
  • Cosmetics (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungs- und Auftrageinheit eines Produkts (oder eines Produkts in Kombination mit einem Nebenprodukt), wie sie insbesondere auf dem Gebiet der Kosmetik verwendet wird.
  • Auf dem Gebiet der Kosmetik ist es bekannt, ein Produkt in einem Behälter zu verpacken, über dem eine Aufnahme sitzt, mit der er über mindestens einen Durchgang in Verbindung steht, und in der ein Applikator angeordnet ist. Allgemein ist der Applikator fest mit einem Element verbunden, das eine Öffnung der Aufnahme verschließt und ebenfalls als Greifmittel für den Applikator dient. Der Eingangsdurchgang ist manchmal mit einem Ventil ausgestattet, insbesondere in Form einer Klappe, die sich unter dem Druck des Produkts öffnet.
  • Das Patent FR-A-2 792 296 beschreibt eine Einheit zum kombinierten Auftragen, insbesondere auf die Haut, eines ersten und eines zweiten Produkts, wobei die Auftrageinheit einen das erste Produkt enthaltenden Behälter und mindestens eine ein zweites Produkt enthaltende Auftragkapsel aufweist.
  • Gemäß dieser Druckschrift weist die Auftragkapsel einen Träger auf, der Mittel besitzt, die in der Lage sind, seine Befestigung am Behälter zu erlauben, wobei ein Auftragorgan auf den Träger montiert und in der Lage ist, das Produkt von einer im Träger ausgebildeten Öffnung bis zu einer Auftragseite des Auftragorgans zu transportieren. Das Auftragorgan ist abnehmbar von einer auf den Träger montierten Verschlusskappe bedeckt, in deren Boden das zweite Produkt insbesondere in Form eines festen Blocks oder eines Puders angeordnet ist. Die Auftragfläche liegt elastisch auf dem zweiten Produkt auf.
  • Gemäß bestimmten in dieser Druckschrift beschriebenen Ausführungsformen sind in der Nähe der Öffnung Öffnungs-/Schließeinrichtungen vom Typ mit Klappe oder mit Ventil vorgesehen, um die Öffnung selektiv freizugegeben bzw. zu verschließen. Das Öffnen der Klappe oder des Ventils wird durch den Druck des Produkts oder durch einen Druck bewirkt, der auf das Auftragorgan ausgeübt wird, das mit der Fläche in Kontakt ist, auf die das Produkt aufgetragen werden soll.
  • Zum Beispiel kann das erste Produkt eine Schmink-Grundierung in Form einer Creme, eines Gels oder einer Milch sein. Das zweite Produkt kann insbesondere die Form eines kompaktierten oder losen Puders haben und Füllstoffe oder Farbpigmente enthalten.
  • Alternativ kann das erste Produkt eine feuchtigkeitsspendende oder beruhigende Grundierung in Form einer Milch oder einer Creme sein. Das zweite Produkt kann insbesondere die Form eines Puders oder einer Creme haben und einen UV-Filter enthalten.
  • Die Erfahrung hat gezeigt, dass es, wenn die Auftragkapsel mit einem Ventil versehen ist, dessen Öffnung von einem auf den mit der zu behandelnden Fläche in Kontakt stehenden Applikator ausgeübten Druck gesteuert wird, schwieriger ist, die Menge des aufgetragenen Produkts genau zu dosieren. Der auf die zu behandelnde Fläche ausgeübte Druck kann in Abhängigkeit von der Lokalisierung der zu behandelnden Fläche das Auftragen wenig bequem machen. Außerdem schließt das Ventil oder die Klappe sich automatisch, wenn der Druck endet, was die Wiederaufnahme von Luft ins Innere des Behälters verhindert. Wenn letzterer in Form einer Tube mit flexiblen Wänden konfiguriert ist, behält er eine zumindest teilweise zusammengequetschte Form bei und ist daher wenig ästhetisch.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der Erfindung, eine Verpackungs- und Auftrageinheit von dem Typ herzustellen, die einen mit einem einen Applikator aufweisenden abnehmbaren Aufbau versehenen Behälter aufweist, und die die oben unter Bezug auf die üblichen Systeme erörterten Probleme ganz oder teilweise löst.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Verpackungs- und Auftrageinheit herzustellen, die ein bequemes und präzises Auftragen in dosierbarer Menge erlaubt.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand, eine Verpackungs- und Auftrageinheit herzustellen, die einen verbesserten Auftragkomfort erlaubt.
  • Es ist noch ein weiterer Gegenstand, eine einfach und wirtschaftlich herstellbare Einheit herzustellen.
  • Weitere Ziele gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele durch die Herstellung einer Vorrichtung zur Verpackung und zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Kosmetikprodukts erreicht, die aufweist:
    • a) einen das Produkt enthaltenden Behälter, wobei der Behälter eine Öffnung aufweist, die mit einem ersten Ventil ausgestattet ist; und
    • b) einen Aufbau, der abnehmbar auf den Behälter montiert ist, wobei der abnehmbare Aufbau aufweist:
    • i) eine Aufnahme, die zumindest zum Teil von einem Verschlusselement begrenzt wird, wobei die Aufnahme mindestens einen Eingangsdurchgang aufweist, um in der auf den Behälter montierten Stellung des abnehmbaren Aufbaus eine Verbindung zwischen dem Behälter und der Aufnahme über die Öff nung des Behälters zu erlauben, wobei das erste Ventil sich als Reaktion auf die Montage des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter öffnet; und
    • ii) einen Applikator, der innerhalb der Aufnahme angeordnet ist.
  • Das Vorhandensein eines Ventils in der Öffnung des Behälters ermöglicht es, wenn der abnehmbare Aufbau sich nicht auf dem Behälter befindet, eine gute luftgeschützte Konservierung des Produkts zu gewährleisten, ohne ein zusätzliches Verschlusselement vom Typ eines Stopfens oder einer weiteren Kapsel zu erfordern. Da das Öffnen (bzw. Verschließen) des Ventils durch das Einsetzen (bzw. Entfernen) des abnehmbaren Aufbaus gesteuert wird, werden die Ausgabebedingungen des Produkts nicht merklich verändert. Das Produkt kann aufgetragen werden, ohne dass ein Druck auf die Haut ausgeübt werden muss, der den Auftragkomfort beeinträchtigen kann. Wenn die Auftragbewegung des Produkts auf die Haut endet, schließt das Ventil sich nicht. Daher verhindert es die Wiederaufnahme von Luft ins Innere des Behälters nicht. Dieser kann eine Form beibehalten, deren Ästhetik im Laufe der Verwendungen unverändert bleibt.
  • Vorteilhafterweise schließt das erste Ventil sich wieder unter der Wirkung einer elastischen Rückstellkraft, wenn der abnehmbare Aufbau vom Behälter gelöst wird. Eine solche Rückstellkraft kann von einem oder mehreren elastisch verformbaren Abschnitten ausgeübt werden, die fest mit dem ersten Ventil verbunden, insbesondere aus einem Stück mit diesem geformt sind. In diesem Fall kann das Ventil durch Formen aus dem gleichen Werkstoff wie zum Beispiel einem Polyethylen oder einem Polypropylen erhalten werden.
  • Solche elastisch verformbaren Abschnitte können außerdem den Halt des ersten Ventils in der Öffnung des Behälters gewährleisten.
  • Alternativ wird die Rückstellkraft von einer Hilfsfeder ausgeübt, insbesondere in Forme einer Spiralfeder.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das erste Ventil so konfiguriert, dass es sich einseitig in Richtung des Behälters öffnet. Diese Konfiguration erleichtert die Öffnungssteuerung durch den abnehmbaren Aufbau bei dessen Einsetzen.
  • Das erste Ventil kann sich unter der Wirkung eines Organs öffnen, das im Eingangsdurchgang oder diesem gegenüber angeordnet ist, und das bei der Montage des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter mit dem ersten Ventil in Eingriff kommt.
  • Vorteilhafterweise ist der Eingangsdurchgang des abnehmbaren Aufbaus einem zweiten Ventil zugeordnet. So kann der abnehmbare Aufbau, nachdem vorher dafür gesorgt wird, dass der Applikator mit Produkt geladen ist, vom Behälter entfernt und einer Handtasche angeordnet werden. Das Produkt, das er enthält, reicht aus, um die Bedürfnisse der Verbraucherin wahrend eines Tages oder eines Wochenendes zu befriedigen. Das Vorhandensein des Ventils verhindert jedes unbeabsichtigte Auslaufen von Produkt in der Handtasche.
  • Vorzugsweise öffnet das zweite Ventil sich einseitig in Richtung der Aufnahme. Ein solches Öffnen kann aus der Wirkung des Drucks des vom Behälter kommenden Produkts resultieren. So kann das zweite Ventil aus einer Klappe bestehen, die in der Lage ist, unter der Wirkung des Drucks des vom Behälter kommenden Produkts in Richtung der Aufnahme nachzugeben, und ihre Schließstellung mit oder ohne Wiederaufnahme von Luft durch elastische Rückstellung wieder einzunehmen, wenn der Druck endet. Eine solche Ausführungsform ist besonders geeignet, wenn der Behälter ein Behälter mit variablem Volumen ist, insbesondere, wenn er mit einem Kolben ausgestattet oder in Form einer Tube mit flexiblen Wänden konfiguriert ist.
  • Vorzugsweise öffnet das zweite Ventil sich aber ebenfalls als Reaktion auf die Montage des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter. Zu diesem Zweck kann ein erster Abschnitt des ersten Ventils mit einem zweiten Abschnitt des zweiten Ventils in Eingriff kommen, wobei das Ineingriffkommen des ersten und des zweiten Abschnitts die Öffnung des ersten und des zweiten Ventils bewirkt. Vorzugsweise schließt das zweite Ventil sich unter der Wirkung einer elastischen Rückstellkraft, wenn der abnehmbare Aufbau vom Behälter gelöst wird.
  • In gleicher Weise wie beim ersten Ventil kann die Rückstellkraft von einem oder mehreren elastisch verformbaren Abschnitten, die fest mit dem zweiten Ventil verbunden sind, insbesondere mit diesem ein stückig ausgebildet sind, oder von einer Hilfsfeder ausgeübt werden.
  • Vorteilhafterweise gewährleistet (gewährleisten) der (oder die) elastisch verformbare(n) Abschnitt(e) außerdem den Halt des zweiten Ventils im Eingangsdurchgang.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform des abnehmbaren Aufbaus ist der Applikator fest mit dem Verschlusselement verbunden.
  • Alternativ ist der Applikator fest mit einem Träger verbunden, der zur Montage des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter bestimmt ist und vom Eingangsdurchgang durchquert wird.
  • Der Applikator kann auf das Verschlusselement oder den Träger durch Kleben, Schweißen, Klemmen oder Einrasten montiert werden.
  • Gemäß einer anderen Variante ist der Applikator im Inneren der Aufnahme frei.
  • Ein Nebenprodukt, insbesondere in Form eines Kompaktpuders, einer Creme oder eines Gels, kann im Boden eines Deckels des abnehmbaren Aufbaus enthalten sein, wobei der Applikator in der auf den Träger montierten Stellung des Deckels mit dem Nebenprodukt in Kontakt, sogar in elastischer Auflage auf ihm, ist. Als Beispiel kann das im Behälter enthaltene Produkt eine Schmink-Grundierung in Form einer Creme, eines Gels oder einer Milch sein. Das im abnehmbaren Aufbau enthaltene Produkt kann insbesondere die Form eines kompaktierten oder losen Puders haben und Füllstoffe oder Farbpigmente enthalten.
  • Alternativ kann das im Behälter enthaltene Produkt eine feuchtigkeitsspendende oder beruhigende Grundierung in Form einer Milch oder einer Creme sein. Das Nebenprodukt kann insbesondere die Form eines Puders oder einer Creme haben und einen UV-Schutzfilter enthalten.
  • Vorzugsweise wird die Auftragseite des Applikators zumindest vor der Benutzung elastisch in Auflage gegen die freie Fläche des im Deckel enthaltenen Produkts gezwungen, was bei manchen Produkten ausreicht, um ein gutes Laden der Auftragseite mit dem Produkt zu gewährleisten. Das Laden der Auftragseite mit dem Nebenprodukt kann aber begünstigt werden, indem die Auftragseite in Auflage gegen die freie Fläche des im Deckel enthaltenen Produkts in Drehung gebracht wird.
  • Das Nebenprodukt kann direkt am Boden des Deckels oder in einer in den Boden montierten Schale warm oder kalt gegossen oder kompaktiert werden. Es können Mittel, insbesondere in Form von Rippen oder anderen Befestigungsmitteln, vorgesehen werden, um unter der Annahme, dass das Produkt in den Deckel gegossen wird, es dem Produkt, wenn es sich verfestigt, zu erlauben, sich am Boden des Deckels zu befestigen.
  • Im Fall eines Produkts in Form eines losen Puders oder einer Creme können Mittel insbesondere in Form eines Gitters oder eines gelochten Rasters vorgesehen werden, um das Nebenprodukt am Boden des Deckels zu halten
  • Die freie Fläche des am Boden des Deckels enthaltenen Produkts kann ein beliebiges Profil haben, insbesondere eben, konkav oder konvex. Das Produkt kann vom Boden des Deckels durch ein elastisch zusammendrückbares Element, insbesondere eine Feder oder ein Schaumstoffblock, oder durch einen Kolben getrennt sein. So wird das Zusammendrücken des Applikators innerhalb seiner Aufnahme reduziert.
  • Insbesondere in der geschlossenen Stellung des Deckels ist der Applikator vorzugsweise zumindest teilweise elastisch zusammengedrückt.
  • Vorteilhafterweise besteht der Applikator aus einem Block aus porösem Werkstoff, der in der Lage ist, das erste Produkt zu absorbieren, und es, wenn der Applikator vom Träger getragen wird, vom Eingangsdurchgang bis zu einer Auftragseite des Applikators zu transportieren. Er kann insbesondere aus einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen oder einem Filz bestehen. Die Auftragseite des Auftragelements kann mit einem Florbelag bedeckt sein. Bei einem solchen absorbierenden Produkt, insbesondere im Fall eines Filzes oder eines Schaumstoffs mit offenen oder halboffenen Zellen, weist das Auftragelement mehrere "natürliche" Durchgänge auf, die zwischen den Fasern oder von den Poren des Werkstoffs gebildet werden, die miteinander in Verbindung stehen. Solche natürlichen Durchgänge sind besonders geeignet, wenn das im Behälter enthaltene Produkt flüssig ist. Bei einem viskoseren Produkt oder im Fall eines nicht porösen Werkstoffs kann man mindestens einen "künstlichen" Durchgang in Form eines oder mehrerer Kanäle herstellen, die sich insbesondere axial vom Träger bis zur Auftragseite erstrecken, um das im Behälter enthaltene Produkt bis zur Auftragseite zu transportieren.
  • Das Auftragelement kann aus einem elastisch zusammendrückbaren Element, insbesondere in Form eines Faltenbalgs, bestehen, auf das eine Auftragfläche insbesondere in Form eines Schaumstoffs, eines Gewebes oder eines Vlieses montiert ist, wobei die Fläche ggf. mit einem Florbelag versehen sein kann oder nicht. Die Auftragfläche kann relativ glatt sein oder Reliefs aufweisen, die eine Massagewirkung haben können, wenn sie auf die Haut aufgelegt werden.
  • Als nicht einschränkend zu verstehende Beispiele wird der Applikator aus einem Werkstoff hergestellt, der insbesondere unter den Schäumen von Polyurethan, von Polyester, von Polyether, von PVC oder von NBR, einem Filz oder einem Mehrschichtverbund ausgewählt wird.
  • Der Behälter kann ein Behälter mit steifen Wänden, insbesondere aus Glas, sein.
  • Der Behälter kann ein Volumen haben, das insbesondere als Reaktion auf einen auf einen geeigneten Abschnitt des Behälters ausgeübten Druck variabel ist.
  • So kann der Behälter in Form einer habe mit flexiblen Wänden konfiguriert sein, wobei die Volumenänderung des Behälters aus dem auf seine Wände lotrecht zu ihrer Mittelebene ausgeübten Druck resultiert.
  • Alternativ ergibt sich die Volumenänderung des Behälters aus der Gegenwart eines Kolbens, der gleitend im Inneren des Behälters montiert ist. Der Kolben bewegt sich im Inneren des Behälters entweder als Reaktion auf einen Unterdruck im Behälter, oder als Reaktion auf einen manuell auf den Kolben ausgeübten Druck.
  • Abgesehen von den oben angeführten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren erläutert werden. Es zeigen:
  • die 1 und 2A2C eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 3A3B eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 4A4B eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 5A5C eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 6A6B eine fünfte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • In der Ausführungsform, die unter Bezug auf die 1 und 2A2C beschrieben wird, weist die Vorrichtung 1 mit der Achse X einen Behälter 10 in Form einer Tube mit flexiblen Wanden insbesondere aus Polyethylen auf. Die Tube enthält ein Produkt P1, zum Beispiel eine Milch, die dazu bestimmt ist, eine Schmink-Grundierung zu bilden. Die Tube 10 ist dazu bestimmt, einen Aufbau 100 abnehmbar aufzunehmen, der Gegenstand einer ausführlicheren Beschreibung unter Bezug auf die 2A2C sein wird.
  • Allgemein weist der abnehmbare Aufbau 100 einen Träger 101 auf, der dazu bestimmt ist, auf der Tube befestigt zu werden, und der ein Auftragelement 102 trägt. Der abnehmbare Aufbau 100 weist ebenfalls einen abnehmbaren Deckel 103 auf, an dessen Boden ein Produkt P2 angeordnet ist, zum Beispiel ein Produkt, das Farbpigmente enthält.
  • Das Produkt P2 hat die Form eines festen Blocks, der durch Warm- oder Kaltgießen einer flüssigen Zusammensetzung, insbesondere auf der Basis von Gips, in den Boden der Verschlusskappe 103 erhalten wird, die sich beim Abkühlen verfestigt. Befestigungsmittel (nicht dargestellt) gewährleisten die Verankerung des Produkts P2 am Boden der Verschlusskappe 103.
  • Wie aus den 2A2C hervorgeht, weist die Tube mit flexiblen Wänden 10 einen Hals 11 auf, dessen Außenfläche ein Gewinde 12 aufweist. Im Inneren des Halses 11 ist ein Element 13 angeordnet, das eine kegelstumpfförmige zentrale Öffnung 14 begrenzt, deren Breite in Richtung des Bodens der Tube 10 zunimmt. Das Element 13 kann im Hals der Tube durch Einrasten, Kleben oder klemmende Montage gehalten werden.
  • Im Inneren der zentralen Öffnung 14 ist ein Ventil 15 angeordnet, das, wenn der abnehmbare Aufbau 100 nicht auf die Tube 10 montiert ist (2A), die Öffnung 14 verschließt. Zu diesem Zweck weist das Ventil 15 einen zylindrischen Abschnitt 16 mit geringerer Breite als die Breite der Öffnung 14 auf. In der Stellung der 2A steht der zylindrische Abschnitt 16 über die Öffnung 14 um einige Millimeter aus dem Behälter vor. Das Ventil 15 weist ebenfalls einen Verschlussabschnitt 17 mit Kegelprofil auf, das dem kegelstumpfförmigen Profil der zentralen Öffnung 14 entspricht. In der Stellung der 2A wird das Ventil 15 über eine Spiralfeder 18 in die Verschlussstellung gezwungen, von der ein Ende mit dem Verschlussabschnitt 17 in Eingriff ist und deren anderes Ende auf einer ringförmigen Randleiste 19 aufliegt, die vom Element 13 geformt wird.
  • Der abnehmbare Aufbau 100 weist einen Träger 101 auf, der eine seitliche Schürze besitzt, deren Innenfläche ein Gewinde 104 aufweist, das mit dem Gewinde 12 der Tube 10 zusammenwirken kann. Ein Ende der seitlichen Schürze wird von einer Querwand 105 verschlossen, die in ihrer Mitte von einem axialen Durchgang 106 durchquert wird. Auf der Seite der Wand 105 entgegengesetzt zum Behälter 10 hat der Durchgang 106 ein kegelstumpfförmiges Profil, um einen Sitz für ein Ventil 107 mit entsprechendem kegelstumpfförmigen Profil zu bilden.
  • Wie in Perspektive in 2C dargestellt, weist das Ventil 107 einen Verschlussabschnitt 108 mit kegelstumpfförmigem Profil auf, das dem kegelstumpfförmigen Profil des oberen Bereichs des Durchgangs 106 entspricht. Das Ventil 107 weist ebenfalls einen zylindrischen Verbindungsbereich 109 auf. Entgegengesetzt zum Verschlussbereich 108 endet der Verbindungsbereich 109 in einem Endabschnitt 120 und ist fest mit drei geneigten Laschen 110 verbunden, die einen Abstand von 120° zueinander haben und in der dem Boden des Behälters 10 entgegengesetzten Richtung ausgerichtet sind. Das Ventil 107 wird durch Formen eines Polyethylens niederer Dichte oder eines thermoplastischen oder vernetzten Elastomermaterials erhalten.
  • In der in 2A dargestellten Ruhestellung zwingen die Laschen 110 den Verschlussabschnitt 108 elastisch in dichten Eingriff auf den kegelstumpfförmigen Bereich des Durchgangs 106. In Gegenwart eines axial auf den Endabschnitt 120 des Ventils 107 ausgeübten Drucks (2B) ist der Verschlussabschnitt 108 nicht mehr in dichtem Eingriff mit dem Durchgang 106, wodurch ein ringförmiger Durchgang um den Verschlussabschnitt 108 des Ventils 107 herum hergestellt wird. Wenn der Druck endet, stellen die Laschen 110 elastisch das Ventil 107 in die Verschlussstellung zurück.
  • Auf der der seitlichen Schürze entgegengesetzten Seite trägt die Querwand 105 einen Applikator 102, insbesondere in Form eines Schaumstoffblocks mit offenen oder halboffenen Zellen. Der Applikator ist auf die Wand 105 geklebt und weist einen ausgesparten Abschnitt gegenüber dem Ventil 107 auf.
  • Um den ganzen Applikator 102 herum ist ein seitlicher Schürzenabschnitt 111 angeordnet, dessen Außenfläche eine Kehle 112 aufweist, die durch Einrasten mit einem Wulst 113 zusammenwirken kann, der auf der Innenfläche der seitlichen Schürze eines Deckels 103 geformt ist. Der Träger 101 in Kombination mit dem Deckel 103 definiert eine im Wesentlichen dichte Aufnahme 150 für den Applikator 102.
  • Am Boden des Deckels ist ein fester Block eines Produkts P2 auf der Basis von Farbpigmenten angeordnet. In der geschlossenen Stellung des Deckels 103 (2B) wird die Auftragfläche 114 des Applikators 102 elastisch gegen die freie Fläche des Produkts P2 zusammengedrückt.
  • Um die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zu verwenden, montiert die Benutzerin den abnehmbaren Aufbau 100 auf den Behälter 10. Zu diesem Zweck bringt sie das Gewinde 104 der Auftragkapsel 100 mit dem Gewinde 12 der Tube 10 in Eingriff. Dabei kommt der Abschnitt 16 des Ventils 15 des Behälters in axialen Eingriff mit dem Endabschnitt 120 des Ventils 107 der Auftragkapsel. Dieser gegenseitige Eingriff bewirkt einerseits die Öffnung des Ventils 15 und andererseits die Öffnung des Ventils 107. Diese Montagestellung ist in 2B dargestellt.
  • Die Benutzerin übt dann einen Druck auf die Wände der Tube 10 aus, wobei dieser Druck den Durchgang über die Durchgänge 14 und 106 einer entsprechenden Menge von Produkt P1 von der Tube 10 zum Applikator 102 bewirkt, der in der Aufnahme 150 enthalten ist. Der Applikator ist dann mit einer für die Bedürfnisse eines Tages oder eines Wochenendes der Benutzerin ausreichenden Menge des Produkts P1 getränkt.
  • Die Benutzerin trennt dann die Auftragkapsel 100 vom Behälter 10 durch Losschrauben. Dadurch endet der gegenseitige Eingriff der Ventile 15 und 107. Das Ventil 15 des Behälters schließt sich wieder unter der Wirkung des elastischen Rückstellens der Feder 18. Das Ventil 107 der Kapsel 100 schließt sich unter der Rückstellkraft der Laschen 110.
  • Um das Produkt aufzutragen, dreht die Benutzerin den Deckel 103 auf der Kapsel derart, dass eine Reibung zwischen der mit Produkt P1 geladenen Auftragfläche 114 und der freien Fläche des Produkts P2 erzeugt wird, um einen Teil von diesem letzteren abzulösen und auf die Fläche 114 des Applikators 102 zu übertragen. Sie öffnet anschließend den Deckel 103 und, indem sie den Applikator 102 über den Träger 101 hält, verschiebt die Auftragfläche 114 auf der zu be handelnden Fläche. Dabei trägt sie auf diese letztere eine Zusammensetzung auf, die aus der Schmink-Grundierung P1 vermischt mit den Farbpigmenten des Produkts P2 besteht.
  • Nach dem Auftragen verschießt sie den Deckel 103 wieder und legt die Auftragkapsel in ihre Handtasche zurück.
  • Nach der Benutzung des Inhalts der Auftragkapsel lädt sie sie erneut in der oben angegebenen Weise.
  • Die Ausführungsform der 3A und 3B, auf die nun Bezug genommen wird, unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform dadurch, dass:
    • a) der Behälter 10 aus einem zylindrischen Flakon mit steifen Wänden (zum Beispiel Polypropylen) besteht, dessen Boden aus einem Kolben 20 besteht, der axial im Inneren des Behälters 10 beweglich ist;
    • b) das Ventil 15 des Behälters 10 vom gleichen Typ ist wie das Ventil 107, das die Öffnung 106 der Auftragkapsel 100 ausstattet. Die zwei Ventile sind aber entgegengesetzt zueinander ausgerichtet. So weist das Ventil 15 einen Verschlussabschnitt 21 mit kegelstumpfförmigem Profil auf, das dem kegelstumpfförmigen Profil eines Abschnitts der Öffnung 14 entspricht, der sich auf der Seite des Behälters 10 befindet. Das Ventil 15 weist ebenfalls einen zylindrischen Verbindungsbereich 22 auf. Entgegengesetzt zum Verschlussbereich 21 endet der Verbindungsbereich 22 in einem Endabschnitt 24 und ist fest mit drei geneigten Laschen 23 verbunden, die einen Abstand von 120° zueinander haben. Die Laschen 23 sind in Richtung zum Boden des Behälters 10 ausgerichtet. In der Verschlussstellung ist der Verschlussab schnitt 21 des Ventils 15 unter der von den Laschen 23 ausgeübten elastischen Rückstellkraft in dichter Auflage gegen den kegelstumpfförmigen Bereich der Öffnung 14 des Behälters 10;
    • c) der Applikator 102 fest mit dem Deckel 103 verbunden ist, der mittels der Gewinde 121, 122 des Trägers bzw. des Deckels 103 auf den Träger geschraubt wird. In der auf den Träger 101 montierten Stellung des Deckels 103 wird der Applikator 102 zumindest zum Teil axial zusammengedrückt. Die aus dem Zusammendrücken des Applikators 102 resultierende Kraft ist aber geringer als die Kraft, die notwendig ist, um das Schließen des Ventils 107 zu bewirken; und
    • d) die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auftragen nur des im Behälter 10 enthaltenen Produkts P1 bestimmt ist, zum Beispiel eines flüssigen Fond de Teint.
  • Um die Vorrichtung 1 gemäß dieser Ausführungsform zu verwenden, montiert die Benutzerin den abnehmbaren Aufbau 100 auf den Behälter 10. Zu diesem Zweck bringt sie das Gewinde 104 der Auftragkapsel 100 mit dem Gewinde 12 des Behälters 10 in Eingriff. Dabei kommt der Endabschnitt 24 des Ventils 15 des Behälters in axialen Eingriff mit dem Endabschnitt 120 des Ventils 107 der Auftragkapsel. Dieser gegenseitige Eingriff bewirkt einerseits die Öffnung des Ventils 15 und andererseits die Öffnung des Ventils 107. Diese Montagestellung ist in 3B dargestellt.
  • Die Benutzerin übt dann mit ihrem Daumen einen axialen Druck auf den Kolben 20 des Behälters 10 aus, welcher Druck den Durchgang über die Durchgänge 14 und 106 einer entsprechenden Menge von Produkt P1 vom Behälter 10 zum Applikator 102 bewirkt, der in der Aufnahme 150 enthalten ist. Der Applikator ist dann mit dem Pro dukt P1 in einer ausreichenden Menge für die Bedürfnisse der Benutzerin an einem Tag oder einem Wochenende getränkt.
  • Die Benutzerin trennt dann die Auftragkapsel 100 vom Behälter durch Losschrauben. Dabei endet der gegenseitige Eingriff der Ventile 15 und 107. Das Ventil 15 des Behälters 10 schließt sich unter der Wirkung der elastischen Rückstellung der Laschen 23. Das Ventil 107 der Kapsel 100 schließt sich unter der Rückstellkraft der Laschen 110.
  • Um das Produkt aufzutragen, schraubt die Benutzerin den Deckel 103 ab. Bei dieser Losschraubbewegung entspannt sich der Applikator 102 und pumpt das ganze oder einen Teil des überschüssigen Produkts im Boden der Aufnahme 150. Indem sie den Applikator 102 über den Deckel 103 hält, verschiebt sie die Auftragfläche 114 auf der zu behandelnden Fläche. Dabei bringt sie das Produkt P1 auf diese auf.
  • Nach dem Auftragen verschließt sie den Deckel 103 wieder und positioniert so den Applikator 102 erneut in der Aufnahme 150. Sie legt die Auftragkapsel 100 in ihre Handtasche zurück.
  • Nach der Verwendung des Inhalts der Auftragkapsel 100 füllt sie sie in der oben angegebenen Weise wieder auf.
  • Die Ausführungsform der 4A4B unterscheidet sich von der Ausführungsform des 1 und 2A2B dadurch, dass:
    • a) der Behälter 10 ein Glasbehälter ist. Das in ihm enthaltene Produkt P1 ist ein Produkt, insbesondere ein Pflegeprodukt, mit einer Viskosität ähnlich derjenigen des Wassers;
    • b) die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auftragen nur des Produkts P1 bestimmt ist, das in dem Behälter 10 enthalten ist;
    • c) die Auftragkapsel 100 über einen Wulst 25 auf den Behälter eingerastet wird, der auf der Außenfläche des Halses 11 des Behälters 10 vorgesehen und dazu bestimmt ist, mit einer Kehle 123 zusammenzuwirken, die auf der Innenfläche einer seitlichen Schürze des Trägers 101 der Auftragkapsel 100 vorgesehen ist; und
    • d) der Deckel 103 mittels der Gewinde 124 und 125 des Trägers bzw. des Deckels 103 auf den Träger 101 geschraubt wird.
  • Die Vorrichtung ist ansonsten in allen Punkten gleich der Ausführungsform der 1 und 2A2B. Der Betrieb dieser Ausführungsform ist gleich demjenigen der Ausführungsform der 1 und 2A2B. Aufgrund der geringen Viskosität des Produkts P1 ermöglicht aber die einfache Tatsache, die Vorrichtung vor der Benutzung in der auf den Behälter 10 montierten Stellung der Kapsel 100 zu schütteln, das Speisen des Applikators 102 und seiner Auftragfläche 114 über die Durchgänge 14 und 106, insbesondere durch Kapillarwirkung. Beim Auftragen ist die Gestik gleich derjenigen der Ausführungsform der 1 und 2A2B, wobei das Produkt P1 ohne vorherigen Kontakt mit einem Nebenprodukt aufgetragen wird.
  • Die 5A5C, auf die nun Bezug genommen wird, stellen eine andere Variante der Ausführungsform der 1 und 2A2C dar.
  • Gemäß dieser Variante unterscheidet der Behälter 10 sich von der ersten Ausführungsform dadurch, dass der Behälter steife Wände hat, insbesondere aus Polypropylen. Das Produkt P1, das er enthält, ist ein feuchtigkeitsspendendes Produkt mit einer Viskosität nahe derjenigen des Wassers.
  • Was die Auftragkapsel 100 betrifft, so unterscheidet sie sich von derjenigen der ersten Ausführungsform hauptsächlich durch die Konfiguration des Trägers 101. Eine aufgerissene Perspektivansicht des Trägers 101 ist in 5C dargestellt. Gemäß dieser Konfiguration wird die Querwand 105 des Trägers von einem axialen Schacht 126 durchquert, der den Eingangsdurchgang 106 für die Aufnahme 150 definiert. In der Nähe seines unteren Bereichs weist der Schacht 126 eine gelochte Wand 128 auf, die von drei Laschen 129 geformt wird, die einen Abstand von 120° zueinander haben und in der Mitte des Schachts 126 zusammenkommen. Es ist kein Ventil im Eingangsdurchgang 106 der Auftragkapsel 100 angeordnet. Das im Deckel 103 enthaltene Produkt P2 ist eine feste Zusammensetzung, die Schutzverbindungen gegen die UV-Strahlen der Sonne enthält.
  • Um die Vorrichtung 1 gemäß dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform zu benutzen, montiert die Benutzerin den abnehmbaren Aufbau 100 auf den Behälter 10. Zu diesem Zweck bringt sie das Gewinde 104 der Auftragkapsel 100 mit dem Gewinde 12 des Behälters 10 in Eingriff. Dabei kommt der zentrale Bereich der gelochten Wand 128 des Trägers 101 der Kapsel mit dem Abschnitt 16 des Ventils 15 des Behälters 10 so in Eingriff, dass dessen Öffnung bewirkt wird. Diese Montagestellung ist in 5B dargestellt.
  • Die Benutzerin schüttelt dann die Vorrichtung, was insbesondere durch Kapillarwirkung den Durchgang einer gewissen Menge an Produkt P1 vom Flakon 10 zum in der Aufnahme 150 enthaltenen Applikator 102 über die Öffnungen 14 und 106 bewirkt. Der Applikator ist dann mit dem Produkt P1 getränkt.
  • Die Benutzerin trennt dann die Auftragkapsel 100 durch Losschrauben vom Behälter. Dabei endet der Eingriff der gelochten Wand 128 der Kapsel mit dem Ventil 15. Das Ventil 15 des Behälters schließt sich wieder unter der elastischen Rückholwirkung der Feder 18.
  • Um das Produkt aufzutragen, dreht die Benutzerin den Deckel 103 auf der Kapsel 100 derart, dass eine Reibung zwischen der mit Produkt P1 geladenen Auftragfläche 114 und der freien Fläche des Produkts P2 erzeugt wird, um einen Teil von diesem letzteren abzulösen, und dessen Übertragung auf die Fläche 114 des Applikators 102 zu bewirken. Sie öffnet dann den Deckel 103 und, indem sie den Applikator 102 mittels des Trägers 101 hält, verschiebt die Auftragfläche 114 auf der zu behandelnden Fläche. Dabei bringt sie auf diese letztere eine Zusammensetzung auf, die aus der feuchtigkeitsspendenden Grundierung P1 in Vermischung mit dem Sonnenschutz P2 besteht
  • Nach dem Auftragen schließt sie den Deckel 103 wieder und setzt die Auftragkapsel wieder auf den Behälter 10 auf. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, wenn der Behälter 10 ein Produkt mit großem Fassungsvermögen ist, das nur schwierig als Greiforgan des Applikators beim Auftragen des Produkts P1 in Kombination mit dem Produkt P2 zu verwenden wäre.
  • Die Ausführungsform der 6A6B unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform dadurch, dass:
    • a) der Behälter 10 ein Behälter mit flexiblen Wänden ist, insbesondere aus Polyethylen. Das Produkt P1, das er enthält, hat eine größere Viskosität als im Fall der vorhergehenden Ausführungsform; und
    • b) eine Klappe aus Elastomermaterial 127 innerhalb des axialen Schachts 126 in der Nähe seines oberen Bereichs aufgeformt ist. Die Klappe öffnet sich unter dem Druck des durch den Durchgang 106 gehenden Produkts P1 und schließt sich durch elastisches Rückstellen, wenn der Druck des Produkts endet. Die veranschaulichte Klappe ist so dargestellt, dass sie eine Luftaufnahme erlaubt, wenn sie sich schließt. Alternativ kann ein steifer Sitz vorgesehen sein, um jede Luftaufnahme zu verhindern.
  • Der Betrieb ist ähnlich demjenigen der vorhergehenden Ausführungsform, abgesehen davon, dass der Durchgang des Produkts P1 vom Behälter 10 zur Aufnahme 150 aus einem Druck auf die Wände der flexiblen Tube 10 resultiert. Außerdem kann die Kapsel nach ihrer Benutzung unabhängig vom Behälter 10 transportiert werden, ohne die Gefahr eines unabsichtlichen Ausfließens, insbesondere in die Handtasche, aufgrund des Vorhandenseins der Klappe 127.
  • In der obigen ausführlichen Beschreibung wurde auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung Bezug genommen. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (27)

  1. Vorrichtung (1) zur Verpackung und zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Kosmetikprodukts, die aufweist: a) einen das Produkt enthaltenden Behälter (10), wobei der Behälter eine Öffnung (14) aufweist, die mit einem ersten Ventil (15) ausgestattet ist; und b) einen Aufbau (100), der abnehmbar auf den Behälter montiert ist, wobei der abnehmbare Aufbau aufweist: i) eine Aufnahme (150), die zumindest zum Teil von einem Verschlusselement (103) begrenzt wird, wobei die Aufnahme mindestens einen Eingangsdurchgang (106) aufweist, um in der auf den Behälter montierten Stellung des abnehmbaren Aufbaus eine Verbindung zwischen dem Behälter (10) und der Aufnahme (150) über die Öffnung (14) des Behälters zu erlauben, wobei das erste Ventil (15) sich als Reaktion auf die Montage des abnehmbaren Aufbaus (100) auf den Behälter (10) öffnet; und ii) einen Applikator (102), der innerhalb der Aufnahme angeordnet ist.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ventil (15) sich unter der Wirkung einer elastischen Rückstellkraft wieder schließt, wenn der abnehmbare Aufbau (100) vom Behälter (10) gelöst wird.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellkraft von einem oder mehreren elastisch verformbaren Abschnitten (23) ausgeübt wird, die fest mit dem ersten Ven til (15) verbunden sind, insbesondere aus einem Stück mit diesem geformt sind.
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der (oder die) elastisch verformbare(n) Abschnitt(e) außerdem den Halt des ersten Ventils (15) in der Öffnung (14) des Behälters gewährleistet (gewährleisten).
  5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellkraft von einer Hilfsfeder (18) ausgeübt wird.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ventil (15) so konfiguriert ist, dass es sich einseitig in Richtung des Behälters (10) öffnet.
  7. Vorrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ventil (15) sich unter der Wirkung eines Organs (107, 120, 128) öffnet, das im Eingangsdurchgang (106) oder diesem gegenüber angeordnet ist und das bei der Montage des abnehmbaren Aufbaus (100) auf den Behälter mit dem ersten Ventil (15) in Eingriff kommt.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingangsdurchgang (106) des abnehmbaren Aufbaus einem zweiten Ventil (107, 127) zugeordnet ist.
  9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ventil (107, 127) sich einseitig in Richtung der Aufnahme (150) öffnet.
  10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ventil (127) sich unter der Wirkung des Drucks des vom Behälter (10) kommenden Produkts (P1) öffnet.
  11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ventil (127) aus einer Klappe besteht, die unter der Wirkung des Drucks des vom Behälter (10) kommenden Produkts (P1) in Richtung der Aufnahme (150) nachgeben und ihre Schließstellung mit oder ohne Luftaufnahme durch elastisches Rückstellen wieder einnehmen kann, wenn der Druck endet.
  12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ventil (107) sich ebenfalls als Reaktion auf die Montage des abnehmbaren Aufbaus (100) auf den Behälter (10) öffnet.
  13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Montage des abnehmbaren Aufbaus (100) auf den Behälter ein erster Abschnitt (16, 24) des ersten Ventils (15) mit einem zweiten Abschnitt (120) des zweiten Ventils (107) in Eingriff kommt, wobei das Ineingriffkommen des ersten und des zweiten Abschnitts die Öffnung des ersten und des zweiten Ventils bewirkt.
  14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ventil (107) sich unter der Wirkung einer elastischen Rückstellkraft schließt, wenn der abnehmbare Aufbau (100) vom Behälter (10) gelöst wird.
  15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellkraft von einem oder mehreren elastisch verformbaren Abschnitten (110), die fest mit dem zweiten Ventil (107) verbunden sind, insbesondere mit diesem einstückig ausgebildet sind, oder von einer Hilfsfeder ausgeübt wird.
  16. Vorrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der (oder die) elastisch verformbare(n) Abschnitt(e) (110) außerdem den Halt des zweiten Ventils (107) im Eingangsdurchgang (106) gewährleistet (gewährleisten).
  17. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (102) fest mit dem Verschlusselement (103) verbunden ist.
  18. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (102) fest mit einem Träger (101) verbunden ist, der zur Montage des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter bestimmt ist und vom Eingangsdurchgang (106) durchquert wird.
  19. Vorrichtung (1) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (102) auf das Verschlusselement (103) oder auf der Träger (101) durch Kleben, Schweißen, Klemmen oder Einrasten montiert wird.
  20. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (102) im Inneren der Aufnahme (150) frei ist.
  21. Vorrichtung (1) nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Nebenprodukt (P2), insbesondere in Form eines Kompaktpuders, einer Creme oder eines Gels, im Boden eines Deckels (103) enthalten ist, der von dem Verschlusselement gebildet wird, wobei der Applikator (102) in der auf den Träger (101) montierten Stellung des Deckels (103) mit dem Nebenprodukt (P2) in Kontakt steht.
  22. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (102) aus einem elastisch komprimierbaren Werkstoff hergestellt wird, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen, wobei der Applikator (102) in der geschlossenen Stellung der Öffnung der Aufnahme zumindest zum Teil elastisch komprimiert wird.
  23. Vorrichtung (1) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (102) aus einem Werkstoff hergestellt wird, der unter den Schäumen von Polyurethan, von Polyester, von Polyether, von PVC oder von NBR, einem Filz oder einem Mehrschichtverbund ausgewählt wird.
  24. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) ein Behälter mit steifen Wänden, insbesondere aus Glas, ist.
  25. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) ein variables Volumen hat.
  26. Vorrichtung (1) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) in Form einer Tube mit flexiblen Wänden konfiguriert ist.
  27. Vorrichtung (1) nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kolben (20) im Inneren des Behälters (10) gleitet.
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