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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungs- und Auftrageinheit
eines Produkts (oder eines Produkts in Kombination mit einem Nebenprodukt),
wie sie insbesondere auf dem Gebiet der Kosmetik verwendet wird.
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Auf
dem Gebiet der Kosmetik ist es bekannt, ein Produkt in einem Behälter zu
verpacken, über dem
eine Aufnahme sitzt, mit der er über
mindestens einen Durchgang in Verbindung steht, und in der ein Applikator
angeordnet ist. Allgemein ist der Applikator fest mit einem Element
verbunden, das eine Öffnung
der Aufnahme verschließt
und ebenfalls als Greifmittel für
den Applikator dient. Der Eingangsdurchgang ist manchmal mit einem
Ventil ausgestattet, insbesondere in Form einer Klappe, die sich
unter dem Druck des Produkts öffnet.
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Das
Patent
FR-A-2 792 296 beschreibt
eine Einheit zum kombinierten Auftragen, insbesondere auf die Haut,
eines ersten und eines zweiten Produkts, wobei die Auftrageinheit
einen das erste Produkt enthaltenden Behälter und mindestens eine ein zweites
Produkt enthaltende Auftragkapsel aufweist.
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Gemäß dieser
Druckschrift weist die Auftragkapsel einen Träger auf, der Mittel besitzt,
die in der Lage sind, seine Befestigung am Behälter zu erlauben, wobei ein
Auftragorgan auf den Träger
montiert und in der Lage ist, das Produkt von einer im Träger ausgebildeten Öffnung bis
zu einer Auftragseite des Auftragorgans zu transportieren. Das Auftragorgan ist
abnehmbar von einer auf den Träger
montierten Verschlusskappe bedeckt, in deren Boden das zweite Produkt
insbesondere in Form eines festen Blocks oder eines Puders angeordnet
ist. Die Auftragfläche liegt
elastisch auf dem zweiten Produkt auf.
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Gemäß bestimmten
in dieser Druckschrift beschriebenen Ausführungsformen sind in der Nähe der Öffnung Öffnungs-/Schließeinrichtungen
vom Typ mit Klappe oder mit Ventil vorgesehen, um die Öffnung selektiv
freizugegeben bzw. zu verschließen. Das Öffnen der
Klappe oder des Ventils wird durch den Druck des Produkts oder durch
einen Druck bewirkt, der auf das Auftragorgan ausgeübt wird,
das mit der Fläche
in Kontakt ist, auf die das Produkt aufgetragen werden soll.
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Zum
Beispiel kann das erste Produkt eine Schmink-Grundierung in Form
einer Creme, eines Gels oder einer Milch sein. Das zweite Produkt
kann insbesondere die Form eines kompaktierten oder losen Puders
haben und Füllstoffe
oder Farbpigmente enthalten.
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Alternativ
kann das erste Produkt eine feuchtigkeitsspendende oder beruhigende
Grundierung in Form einer Milch oder einer Creme sein. Das zweite Produkt
kann insbesondere die Form eines Puders oder einer Creme haben und
einen UV-Filter enthalten.
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Die
Erfahrung hat gezeigt, dass es, wenn die Auftragkapsel mit einem
Ventil versehen ist, dessen Öffnung
von einem auf den mit der zu behandelnden Fläche in Kontakt stehenden Applikator
ausgeübten Druck
gesteuert wird, schwieriger ist, die Menge des aufgetragenen Produkts
genau zu dosieren. Der auf die zu behandelnde Fläche ausgeübte Druck kann in Abhängigkeit
von der Lokalisierung der zu behandelnden Fläche das Auftragen wenig bequem
machen. Außerdem
schließt
das Ventil oder die Klappe sich automatisch, wenn der Druck endet,
was die Wiederaufnahme von Luft ins Innere des Behälters verhindert.
Wenn letzterer in Form einer Tube mit flexiblen Wänden konfiguriert
ist, behält
er eine zumindest teilweise zusammengequetschte Form bei und ist
daher wenig ästhetisch.
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Daher
ist es einer der Gegenstände
der Erfindung, eine Verpackungs- und
Auftrageinheit von dem Typ herzustellen, die einen mit einem einen
Applikator aufweisenden abnehmbaren Aufbau versehenen Behälter aufweist,
und die die oben unter Bezug auf die üblichen Systeme erörterten
Probleme ganz oder teilweise löst.
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Es
ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Verpackungs-
und Auftrageinheit herzustellen, die ein bequemes und präzises Auftragen in
dosierbarer Menge erlaubt.
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Es
ist ein weiterer Gegenstand, eine Verpackungs- und Auftrageinheit
herzustellen, die einen verbesserten Auftragkomfort erlaubt.
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Es
ist noch ein weiterer Gegenstand, eine einfach und wirtschaftlich
herstellbare Einheit herzustellen.
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Weitere
Ziele gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele durch die Herstellung einer Vorrichtung zur Verpackung und
zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Kosmetikprodukts
erreicht, die aufweist:
- a) einen das Produkt
enthaltenden Behälter,
wobei der Behälter
eine Öffnung
aufweist, die mit einem ersten Ventil ausgestattet ist; und
- b) einen Aufbau, der abnehmbar auf den Behälter montiert ist, wobei der
abnehmbare Aufbau aufweist:
- i) eine Aufnahme, die zumindest zum Teil von einem Verschlusselement
begrenzt wird, wobei die Aufnahme mindestens einen Eingangsdurchgang aufweist,
um in der auf den Behälter
montierten Stellung des abnehmbaren Aufbaus eine Verbindung zwischen
dem Behälter
und der Aufnahme über
die Öff nung
des Behälters
zu erlauben, wobei das erste Ventil sich als Reaktion auf die Montage
des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter öffnet; und
- ii) einen Applikator, der innerhalb der Aufnahme angeordnet
ist.
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Das
Vorhandensein eines Ventils in der Öffnung des Behälters ermöglicht es,
wenn der abnehmbare Aufbau sich nicht auf dem Behälter befindet, eine
gute luftgeschützte
Konservierung des Produkts zu gewährleisten, ohne ein zusätzliches
Verschlusselement vom Typ eines Stopfens oder einer weiteren Kapsel
zu erfordern. Da das Öffnen
(bzw. Verschließen)
des Ventils durch das Einsetzen (bzw. Entfernen) des abnehmbaren
Aufbaus gesteuert wird, werden die Ausgabebedingungen des Produkts
nicht merklich verändert.
Das Produkt kann aufgetragen werden, ohne dass ein Druck auf die
Haut ausgeübt werden
muss, der den Auftragkomfort beeinträchtigen kann. Wenn die Auftragbewegung
des Produkts auf die Haut endet, schließt das Ventil sich nicht. Daher
verhindert es die Wiederaufnahme von Luft ins Innere des Behälters nicht.
Dieser kann eine Form beibehalten, deren Ästhetik im Laufe der Verwendungen
unverändert
bleibt.
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Vorteilhafterweise
schließt
das erste Ventil sich wieder unter der Wirkung einer elastischen Rückstellkraft,
wenn der abnehmbare Aufbau vom Behälter gelöst wird. Eine solche Rückstellkraft
kann von einem oder mehreren elastisch verformbaren Abschnitten
ausgeübt
werden, die fest mit dem ersten Ventil verbunden, insbesondere aus
einem Stück mit
diesem geformt sind. In diesem Fall kann das Ventil durch Formen
aus dem gleichen Werkstoff wie zum Beispiel einem Polyethylen oder
einem Polypropylen erhalten werden.
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Solche
elastisch verformbaren Abschnitte können außerdem den Halt des ersten
Ventils in der Öffnung
des Behälters
gewährleisten.
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Alternativ
wird die Rückstellkraft
von einer Hilfsfeder ausgeübt,
insbesondere in Forme einer Spiralfeder.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
das erste Ventil so konfiguriert, dass es sich einseitig in Richtung
des Behälters öffnet. Diese
Konfiguration erleichtert die Öffnungssteuerung
durch den abnehmbaren Aufbau bei dessen Einsetzen.
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Das
erste Ventil kann sich unter der Wirkung eines Organs öffnen, das
im Eingangsdurchgang oder diesem gegenüber angeordnet ist, und das
bei der Montage des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter mit
dem ersten Ventil in Eingriff kommt.
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Vorteilhafterweise
ist der Eingangsdurchgang des abnehmbaren Aufbaus einem zweiten
Ventil zugeordnet. So kann der abnehmbare Aufbau, nachdem vorher
dafür gesorgt
wird, dass der Applikator mit Produkt geladen ist, vom Behälter entfernt und
einer Handtasche angeordnet werden. Das Produkt, das er enthält, reicht
aus, um die Bedürfnisse der
Verbraucherin wahrend eines Tages oder eines Wochenendes zu befriedigen.
Das Vorhandensein des Ventils verhindert jedes unbeabsichtigte Auslaufen
von Produkt in der Handtasche.
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Vorzugsweise öffnet das
zweite Ventil sich einseitig in Richtung der Aufnahme. Ein solches Öffnen kann
aus der Wirkung des Drucks des vom Behälter kommenden Produkts resultieren.
So kann das zweite Ventil aus einer Klappe bestehen, die in der Lage
ist, unter der Wirkung des Drucks des vom Behälter kommenden Produkts in
Richtung der Aufnahme nachzugeben, und ihre Schließstellung
mit oder ohne Wiederaufnahme von Luft durch elastische Rückstellung
wieder einzunehmen, wenn der Druck endet. Eine solche Ausführungsform
ist besonders geeignet, wenn der Behälter ein Behälter mit
variablem Volumen ist, insbesondere, wenn er mit einem Kolben ausgestattet
oder in Form einer Tube mit flexiblen Wänden konfiguriert ist.
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Vorzugsweise öffnet das
zweite Ventil sich aber ebenfalls als Reaktion auf die Montage des
abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter.
Zu diesem Zweck kann ein erster Abschnitt des ersten Ventils mit
einem zweiten Abschnitt des zweiten Ventils in Eingriff kommen,
wobei das Ineingriffkommen des ersten und des zweiten Abschnitts
die Öffnung
des ersten und des zweiten Ventils bewirkt. Vorzugsweise schließt das zweite
Ventil sich unter der Wirkung einer elastischen Rückstellkraft,
wenn der abnehmbare Aufbau vom Behälter gelöst wird.
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In
gleicher Weise wie beim ersten Ventil kann die Rückstellkraft von einem oder
mehreren elastisch verformbaren Abschnitten, die fest mit dem zweiten Ventil
verbunden sind, insbesondere mit diesem ein stückig ausgebildet sind, oder
von einer Hilfsfeder ausgeübt
werden.
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Vorteilhafterweise
gewährleistet
(gewährleisten)
der (oder die) elastisch verformbare(n) Abschnitt(e) außerdem den
Halt des zweiten Ventils im Eingangsdurchgang.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform des
abnehmbaren Aufbaus ist der Applikator fest mit dem Verschlusselement
verbunden.
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Alternativ
ist der Applikator fest mit einem Träger verbunden, der zur Montage
des abnehmbaren Aufbaus auf den Behälter bestimmt ist und vom Eingangsdurchgang
durchquert wird.
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Der
Applikator kann auf das Verschlusselement oder den Träger durch
Kleben, Schweißen, Klemmen
oder Einrasten montiert werden.
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Gemäß einer
anderen Variante ist der Applikator im Inneren der Aufnahme frei.
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Ein
Nebenprodukt, insbesondere in Form eines Kompaktpuders, einer Creme
oder eines Gels, kann im Boden eines Deckels des abnehmbaren Aufbaus
enthalten sein, wobei der Applikator in der auf den Träger montierten
Stellung des Deckels mit dem Nebenprodukt in Kontakt, sogar in elastischer
Auflage auf ihm, ist. Als Beispiel kann das im Behälter enthaltene
Produkt eine Schmink-Grundierung in Form einer Creme, eines Gels
oder einer Milch sein. Das im abnehmbaren Aufbau enthaltene Produkt
kann insbesondere die Form eines kompaktierten oder losen Puders
haben und Füllstoffe
oder Farbpigmente enthalten.
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Alternativ
kann das im Behälter
enthaltene Produkt eine feuchtigkeitsspendende oder beruhigende
Grundierung in Form einer Milch oder einer Creme sein. Das Nebenprodukt
kann insbesondere die Form eines Puders oder einer Creme haben und einen
UV-Schutzfilter enthalten.
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Vorzugsweise
wird die Auftragseite des Applikators zumindest vor der Benutzung
elastisch in Auflage gegen die freie Fläche des im Deckel enthaltenen
Produkts gezwungen, was bei manchen Produkten ausreicht, um ein
gutes Laden der Auftragseite mit dem Produkt zu gewährleisten.
Das Laden der Auftragseite mit dem Nebenprodukt kann aber begünstigt werden,
indem die Auftragseite in Auflage gegen die freie Fläche des
im Deckel enthaltenen Produkts in Drehung gebracht wird.
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Das
Nebenprodukt kann direkt am Boden des Deckels oder in einer in den
Boden montierten Schale warm oder kalt gegossen oder kompaktiert werden.
Es können
Mittel, insbesondere in Form von Rippen oder anderen Befestigungsmitteln,
vorgesehen werden, um unter der Annahme, dass das Produkt in den
Deckel gegossen wird, es dem Produkt, wenn es sich verfestigt, zu
erlauben, sich am Boden des Deckels zu befestigen.
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Im
Fall eines Produkts in Form eines losen Puders oder einer Creme
können
Mittel insbesondere in Form eines Gitters oder eines gelochten Rasters vorgesehen
werden, um das Nebenprodukt am Boden des Deckels zu halten
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Die
freie Fläche
des am Boden des Deckels enthaltenen Produkts kann ein beliebiges
Profil haben, insbesondere eben, konkav oder konvex. Das Produkt
kann vom Boden des Deckels durch ein elastisch zusammendrückbares
Element, insbesondere eine Feder oder ein Schaumstoffblock, oder
durch einen Kolben getrennt sein. So wird das Zusammendrücken des
Applikators innerhalb seiner Aufnahme reduziert.
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Insbesondere
in der geschlossenen Stellung des Deckels ist der Applikator vorzugsweise
zumindest teilweise elastisch zusammengedrückt.
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Vorteilhafterweise
besteht der Applikator aus einem Block aus porösem Werkstoff, der in der Lage ist,
das erste Produkt zu absorbieren, und es, wenn der Applikator vom
Träger
getragen wird, vom Eingangsdurchgang bis zu einer Auftragseite des
Applikators zu transportieren. Er kann insbesondere aus einem Schaumstoff
mit offenen oder halboffenen Zellen oder einem Filz bestehen. Die
Auftragseite des Auftragelements kann mit einem Florbelag bedeckt sein.
Bei einem solchen absorbierenden Produkt, insbesondere im Fall eines
Filzes oder eines Schaumstoffs mit offenen oder halboffenen Zellen, weist
das Auftragelement mehrere "natürliche" Durchgänge auf,
die zwischen den Fasern oder von den Poren des Werkstoffs gebildet
werden, die miteinander in Verbindung stehen. Solche natürlichen Durchgänge sind
besonders geeignet, wenn das im Behälter enthaltene Produkt flüssig ist.
Bei einem viskoseren Produkt oder im Fall eines nicht porösen Werkstoffs
kann man mindestens einen "künstlichen" Durchgang in Form
eines oder mehrerer Kanäle
herstellen, die sich insbesondere axial vom Träger bis zur Auftragseite erstrecken,
um das im Behälter
enthaltene Produkt bis zur Auftragseite zu transportieren.
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Das
Auftragelement kann aus einem elastisch zusammendrückbaren
Element, insbesondere in Form eines Faltenbalgs, bestehen, auf das
eine Auftragfläche
insbesondere in Form eines Schaumstoffs, eines Gewebes oder eines
Vlieses montiert ist, wobei die Fläche ggf. mit einem Florbelag
versehen sein kann oder nicht. Die Auftragfläche kann relativ glatt sein
oder Reliefs aufweisen, die eine Massagewirkung haben können, wenn
sie auf die Haut aufgelegt werden.
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Als
nicht einschränkend
zu verstehende Beispiele wird der Applikator aus einem Werkstoff
hergestellt, der insbesondere unter den Schäumen von Polyurethan, von Polyester,
von Polyether, von PVC oder von NBR, einem Filz oder einem Mehrschichtverbund
ausgewählt
wird.
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Der
Behälter
kann ein Behälter
mit steifen Wänden,
insbesondere aus Glas, sein.
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Der
Behälter
kann ein Volumen haben, das insbesondere als Reaktion auf einen
auf einen geeigneten Abschnitt des Behälters ausgeübten Druck variabel ist.
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So
kann der Behälter
in Form einer habe mit flexiblen Wänden konfiguriert sein, wobei
die Volumenänderung
des Behälters
aus dem auf seine Wände
lotrecht zu ihrer Mittelebene ausgeübten Druck resultiert.
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Alternativ
ergibt sich die Volumenänderung des
Behälters
aus der Gegenwart eines Kolbens, der gleitend im Inneren des Behälters montiert
ist. Der Kolben bewegt sich im Inneren des Behälters entweder als Reaktion
auf einen Unterdruck im Behälter, oder
als Reaktion auf einen manuell auf den Kolben ausgeübten Druck.
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Abgesehen
von den oben angeführten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
Es zeigen:
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die 1 und 2A–2C eine
erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 3A–3B eine
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 4A–4B eine
dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 5A–5C eine
vierte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 6A–6B eine
fünfte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In
der Ausführungsform,
die unter Bezug auf die 1 und 2A–2C beschrieben
wird, weist die Vorrichtung 1 mit der Achse X einen Behälter 10 in
Form einer Tube mit flexiblen Wanden insbesondere aus Polyethylen
auf. Die Tube enthält
ein Produkt P1, zum Beispiel eine Milch, die dazu bestimmt ist,
eine Schmink-Grundierung zu bilden. Die Tube 10 ist dazu
bestimmt, einen Aufbau 100 abnehmbar aufzunehmen, der Gegenstand
einer ausführlicheren
Beschreibung unter Bezug auf die 2A–2C sein
wird.
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Allgemein
weist der abnehmbare Aufbau 100 einen Träger 101 auf,
der dazu bestimmt ist, auf der Tube befestigt zu werden, und der
ein Auftragelement 102 trägt. Der abnehmbare Aufbau 100 weist ebenfalls
einen abnehmbaren Deckel 103 auf, an dessen Boden ein Produkt
P2 angeordnet ist, zum Beispiel ein Produkt, das Farbpigmente enthält.
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Das
Produkt P2 hat die Form eines festen Blocks, der durch Warm- oder Kaltgießen einer
flüssigen
Zusammensetzung, insbesondere auf der Basis von Gips, in den Boden
der Verschlusskappe 103 erhalten wird, die sich beim Abkühlen verfestigt.
Befestigungsmittel (nicht dargestellt) gewährleisten die Verankerung des
Produkts P2 am Boden der Verschlusskappe 103.
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Wie
aus den 2A–2C hervorgeht, weist
die Tube mit flexiblen Wänden 10 einen
Hals 11 auf, dessen Außenfläche ein
Gewinde 12 aufweist. Im Inneren des Halses 11 ist
ein Element 13 angeordnet, das eine kegelstumpfförmige zentrale Öffnung 14 begrenzt,
deren Breite in Richtung des Bodens der Tube 10 zunimmt.
Das Element 13 kann im Hals der Tube durch Einrasten, Kleben
oder klemmende Montage gehalten werden.
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Im
Inneren der zentralen Öffnung 14 ist
ein Ventil 15 angeordnet, das, wenn der abnehmbare Aufbau 100 nicht
auf die Tube 10 montiert ist (2A), die Öffnung 14 verschließt. Zu diesem Zweck
weist das Ventil 15 einen zylindrischen Abschnitt 16 mit
geringerer Breite als die Breite der Öffnung 14 auf. In
der Stellung der 2A steht der zylindrische Abschnitt 16 über die Öffnung 14 um
einige Millimeter aus dem Behälter
vor. Das Ventil 15 weist ebenfalls einen Verschlussabschnitt 17 mit
Kegelprofil auf, das dem kegelstumpfförmigen Profil der zentralen Öffnung 14 entspricht.
In der Stellung der 2A wird das Ventil 15 über eine
Spiralfeder 18 in die Verschlussstellung gezwungen, von
der ein Ende mit dem Verschlussabschnitt 17 in Eingriff
ist und deren anderes Ende auf einer ringförmigen Randleiste 19 aufliegt,
die vom Element 13 geformt wird.
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Der
abnehmbare Aufbau 100 weist einen Träger 101 auf, der eine
seitliche Schürze
besitzt, deren Innenfläche
ein Gewinde 104 aufweist, das mit dem Gewinde 12 der
Tube 10 zusammenwirken kann. Ein Ende der seitlichen Schürze wird
von einer Querwand 105 verschlossen, die in ihrer Mitte
von einem axialen Durchgang 106 durchquert wird. Auf der Seite
der Wand 105 entgegengesetzt zum Behälter 10 hat der Durchgang 106 ein
kegelstumpfförmiges Profil,
um einen Sitz für
ein Ventil 107 mit entsprechendem kegelstumpfförmigen Profil
zu bilden.
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Wie
in Perspektive in 2C dargestellt, weist das Ventil 107 einen
Verschlussabschnitt 108 mit kegelstumpfförmigem Profil
auf, das dem kegelstumpfförmigen
Profil des oberen Bereichs des Durchgangs 106 entspricht.
Das Ventil 107 weist ebenfalls einen zylindrischen Verbindungsbereich 109 auf.
Entgegengesetzt zum Verschlussbereich 108 endet der Verbindungsbereich 109 in
einem Endabschnitt 120 und ist fest mit drei geneigten
Laschen 110 verbunden, die einen Abstand von 120° zueinander
haben und in der dem Boden des Behälters 10 entgegengesetzten
Richtung ausgerichtet sind. Das Ventil 107 wird durch Formen
eines Polyethylens niederer Dichte oder eines thermoplastischen oder
vernetzten Elastomermaterials erhalten.
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In
der in 2A dargestellten Ruhestellung zwingen
die Laschen 110 den Verschlussabschnitt 108 elastisch
in dichten Eingriff auf den kegelstumpfförmigen Bereich des Durchgangs 106.
In Gegenwart eines axial auf den Endabschnitt 120 des Ventils 107 ausgeübten Drucks
(2B) ist der Verschlussabschnitt 108 nicht
mehr in dichtem Eingriff mit dem Durchgang 106, wodurch
ein ringförmiger
Durchgang um den Verschlussabschnitt 108 des Ventils 107 herum
hergestellt wird. Wenn der Druck endet, stellen die Laschen 110 elastisch
das Ventil 107 in die Verschlussstellung zurück.
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Auf
der der seitlichen Schürze
entgegengesetzten Seite trägt
die Querwand 105 einen Applikator 102, insbesondere
in Form eines Schaumstoffblocks mit offenen oder halboffenen Zellen.
Der Applikator ist auf die Wand 105 geklebt und weist einen ausgesparten
Abschnitt gegenüber
dem Ventil 107 auf.
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Um
den ganzen Applikator 102 herum ist ein seitlicher Schürzenabschnitt 111 angeordnet,
dessen Außenfläche eine
Kehle 112 aufweist, die durch Einrasten mit einem Wulst 113 zusammenwirken
kann, der auf der Innenfläche
der seitlichen Schürze
eines Deckels 103 geformt ist. Der Träger 101 in Kombination
mit dem Deckel 103 definiert eine im Wesentlichen dichte
Aufnahme 150 für
den Applikator 102.
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Am
Boden des Deckels ist ein fester Block eines Produkts P2 auf der
Basis von Farbpigmenten angeordnet. In der geschlossenen Stellung
des Deckels 103 (2B) wird
die Auftragfläche 114 des Applikators 102 elastisch
gegen die freie Fläche
des Produkts P2 zusammengedrückt.
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Um
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zu verwenden,
montiert die Benutzerin den abnehmbaren Aufbau 100 auf
den Behälter 10.
Zu diesem Zweck bringt sie das Gewinde 104 der Auftragkapsel 100 mit
dem Gewinde 12 der Tube 10 in Eingriff. Dabei
kommt der Abschnitt 16 des Ventils 15 des Behälters in
axialen Eingriff mit dem Endabschnitt 120 des Ventils 107 der
Auftragkapsel. Dieser gegenseitige Eingriff bewirkt einerseits die Öffnung des
Ventils 15 und andererseits die Öffnung des Ventils 107.
Diese Montagestellung ist in 2B dargestellt.
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Die
Benutzerin übt
dann einen Druck auf die Wände
der Tube 10 aus, wobei dieser Druck den Durchgang über die
Durchgänge 14 und 106 einer entsprechenden
Menge von Produkt P1 von der Tube 10 zum Applikator 102 bewirkt,
der in der Aufnahme 150 enthalten ist. Der Applikator ist
dann mit einer für
die Bedürfnisse
eines Tages oder eines Wochenendes der Benutzerin ausreichenden
Menge des Produkts P1 getränkt.
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Die
Benutzerin trennt dann die Auftragkapsel 100 vom Behälter 10 durch
Losschrauben. Dadurch endet der gegenseitige Eingriff der Ventile 15 und 107.
Das Ventil 15 des Behälters
schließt
sich wieder unter der Wirkung des elastischen Rückstellens der Feder 18.
Das Ventil 107 der Kapsel 100 schließt sich unter
der Rückstellkraft
der Laschen 110.
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Um
das Produkt aufzutragen, dreht die Benutzerin den Deckel 103 auf
der Kapsel derart, dass eine Reibung zwischen der mit Produkt P1
geladenen Auftragfläche 114 und
der freien Fläche
des Produkts P2 erzeugt wird, um einen Teil von diesem letzteren
abzulösen
und auf die Fläche 114 des
Applikators 102 zu übertragen.
Sie öffnet
anschließend
den Deckel 103 und, indem sie den Applikator 102 über den
Träger 101 hält, verschiebt
die Auftragfläche 114 auf
der zu be handelnden Fläche.
Dabei trägt
sie auf diese letztere eine Zusammensetzung auf, die aus der Schmink-Grundierung
P1 vermischt mit den Farbpigmenten des Produkts P2 besteht.
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Nach
dem Auftragen verschießt
sie den Deckel 103 wieder und legt die Auftragkapsel in
ihre Handtasche zurück.
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Nach
der Benutzung des Inhalts der Auftragkapsel lädt sie sie erneut in der oben
angegebenen Weise.
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Die
Ausführungsform
der 3A und 3B, auf
die nun Bezug genommen wird, unterscheidet sich von der vorhergehenden
Ausführungsform
dadurch, dass:
- a) der Behälter 10 aus einem
zylindrischen Flakon mit steifen Wänden (zum Beispiel Polypropylen) besteht,
dessen Boden aus einem Kolben 20 besteht, der axial im
Inneren des Behälters 10 beweglich
ist;
- b) das Ventil 15 des Behälters 10 vom gleichen Typ
ist wie das Ventil 107, das die Öffnung 106 der Auftragkapsel 100 ausstattet.
Die zwei Ventile sind aber entgegengesetzt zueinander ausgerichtet.
So weist das Ventil 15 einen Verschlussabschnitt 21 mit
kegelstumpfförmigem
Profil auf, das dem kegelstumpfförmigen
Profil eines Abschnitts der Öffnung 14 entspricht,
der sich auf der Seite des Behälters 10 befindet.
Das Ventil 15 weist ebenfalls einen zylindrischen Verbindungsbereich 22 auf.
Entgegengesetzt zum Verschlussbereich 21 endet der Verbindungsbereich 22 in
einem Endabschnitt 24 und ist fest mit drei geneigten Laschen 23 verbunden,
die einen Abstand von 120° zueinander
haben. Die Laschen 23 sind in Richtung zum Boden des Behälters 10 ausgerichtet.
In der Verschlussstellung ist der Verschlussab schnitt 21 des
Ventils 15 unter der von den Laschen 23 ausgeübten elastischen
Rückstellkraft
in dichter Auflage gegen den kegelstumpfförmigen Bereich der Öffnung 14 des
Behälters 10;
- c) der Applikator 102 fest mit dem Deckel 103 verbunden
ist, der mittels der Gewinde 121, 122 des Trägers bzw.
des Deckels 103 auf den Träger geschraubt wird. In der
auf den Träger 101 montierten
Stellung des Deckels 103 wird der Applikator 102 zumindest
zum Teil axial zusammengedrückt. Die
aus dem Zusammendrücken
des Applikators 102 resultierende Kraft ist aber geringer
als die Kraft, die notwendig ist, um das Schließen des Ventils 107 zu
bewirken; und
- d) die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Auftragen nur des im Behälter 10 enthaltenen
Produkts P1 bestimmt ist, zum Beispiel eines flüssigen Fond de Teint.
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Um
die Vorrichtung 1 gemäß dieser
Ausführungsform
zu verwenden, montiert die Benutzerin den abnehmbaren Aufbau 100 auf
den Behälter 10. Zu
diesem Zweck bringt sie das Gewinde 104 der Auftragkapsel 100 mit
dem Gewinde 12 des Behälters 10 in
Eingriff. Dabei kommt der Endabschnitt 24 des Ventils 15 des
Behälters
in axialen Eingriff mit dem Endabschnitt 120 des Ventils 107 der
Auftragkapsel. Dieser gegenseitige Eingriff bewirkt einerseits die Öffnung des
Ventils 15 und andererseits die Öffnung des Ventils 107.
Diese Montagestellung ist in 3B dargestellt.
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Die
Benutzerin übt
dann mit ihrem Daumen einen axialen Druck auf den Kolben 20 des
Behälters 10 aus,
welcher Druck den Durchgang über
die Durchgänge 14 und 106 einer
entsprechenden Menge von Produkt P1 vom Behälter 10 zum Applikator 102 bewirkt,
der in der Aufnahme 150 enthalten ist. Der Applikator ist
dann mit dem Pro dukt P1 in einer ausreichenden Menge für die Bedürfnisse
der Benutzerin an einem Tag oder einem Wochenende getränkt.
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Die
Benutzerin trennt dann die Auftragkapsel 100 vom Behälter durch
Losschrauben. Dabei endet der gegenseitige Eingriff der Ventile 15 und 107.
Das Ventil 15 des Behälters 10 schließt sich
unter der Wirkung der elastischen Rückstellung der Laschen 23. Das
Ventil 107 der Kapsel 100 schließt sich
unter der Rückstellkraft
der Laschen 110.
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Um
das Produkt aufzutragen, schraubt die Benutzerin den Deckel 103 ab.
Bei dieser Losschraubbewegung entspannt sich der Applikator 102 und
pumpt das ganze oder einen Teil des überschüssigen Produkts im Boden der
Aufnahme 150. Indem sie den Applikator 102 über den
Deckel 103 hält,
verschiebt sie die Auftragfläche 114 auf
der zu behandelnden Fläche.
Dabei bringt sie das Produkt P1 auf diese auf.
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Nach
dem Auftragen verschließt
sie den Deckel 103 wieder und positioniert so den Applikator 102 erneut
in der Aufnahme 150. Sie legt die Auftragkapsel 100 in
ihre Handtasche zurück.
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Nach
der Verwendung des Inhalts der Auftragkapsel 100 füllt sie
sie in der oben angegebenen Weise wieder auf.
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Die
Ausführungsform
der 4A–4B unterscheidet
sich von der Ausführungsform
des 1 und 2A–2B dadurch,
dass:
- a) der Behälter 10 ein Glasbehälter ist.
Das in ihm enthaltene Produkt P1 ist ein Produkt, insbesondere ein
Pflegeprodukt, mit einer Viskosität ähnlich derjenigen des Wassers;
- b) die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Auftragen nur des Produkts P1 bestimmt ist, das in dem Behälter 10 enthalten
ist;
- c) die Auftragkapsel 100 über einen Wulst 25 auf den
Behälter
eingerastet wird, der auf der Außenfläche des Halses 11 des
Behälters 10 vorgesehen
und dazu bestimmt ist, mit einer Kehle 123 zusammenzuwirken,
die auf der Innenfläche
einer seitlichen Schürze
des Trägers 101 der
Auftragkapsel 100 vorgesehen ist; und
- d) der Deckel 103 mittels der Gewinde 124 und 125 des
Trägers
bzw. des Deckels 103 auf den Träger 101 geschraubt
wird.
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Die
Vorrichtung ist ansonsten in allen Punkten gleich der Ausführungsform
der 1 und 2A–2B. Der
Betrieb dieser Ausführungsform
ist gleich demjenigen der Ausführungsform
der 1 und 2A–2B. Aufgrund
der geringen Viskosität
des Produkts P1 ermöglicht
aber die einfache Tatsache, die Vorrichtung vor der Benutzung in der
auf den Behälter 10 montierten
Stellung der Kapsel 100 zu schütteln, das Speisen des Applikators 102 und
seiner Auftragfläche 114 über die
Durchgänge 14 und 106,
insbesondere durch Kapillarwirkung. Beim Auftragen ist die Gestik
gleich derjenigen der Ausführungsform
der 1 und 2A–2B, wobei
das Produkt P1 ohne vorherigen Kontakt mit einem Nebenprodukt aufgetragen
wird.
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Die 5A–5C,
auf die nun Bezug genommen wird, stellen eine andere Variante der
Ausführungsform
der 1 und 2A–2C dar.
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Gemäß dieser
Variante unterscheidet der Behälter 10 sich
von der ersten Ausführungsform
dadurch, dass der Behälter
steife Wände
hat, insbesondere aus Polypropylen. Das Produkt P1, das er enthält, ist
ein feuchtigkeitsspendendes Produkt mit einer Viskosität nahe derjenigen
des Wassers.
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Was
die Auftragkapsel 100 betrifft, so unterscheidet sie sich
von derjenigen der ersten Ausführungsform
hauptsächlich
durch die Konfiguration des Trägers 101.
Eine aufgerissene Perspektivansicht des Trägers 101 ist in 5C dargestellt.
Gemäß dieser
Konfiguration wird die Querwand 105 des Trägers von
einem axialen Schacht 126 durchquert, der den Eingangsdurchgang 106 für die Aufnahme 150 definiert.
In der Nähe
seines unteren Bereichs weist der Schacht 126 eine gelochte
Wand 128 auf, die von drei Laschen 129 geformt
wird, die einen Abstand von 120° zueinander
haben und in der Mitte des Schachts 126 zusammenkommen.
Es ist kein Ventil im Eingangsdurchgang 106 der Auftragkapsel 100 angeordnet.
Das im Deckel 103 enthaltene Produkt P2 ist eine feste
Zusammensetzung, die Schutzverbindungen gegen die UV-Strahlen der
Sonne enthält.
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Um
die Vorrichtung 1 gemäß dieser
erfindungsgemäßen Ausführungsform
zu benutzen, montiert die Benutzerin den abnehmbaren Aufbau 100 auf
den Behälter 10.
Zu diesem Zweck bringt sie das Gewinde 104 der Auftragkapsel 100 mit
dem Gewinde 12 des Behälters 10 in
Eingriff. Dabei kommt der zentrale Bereich der gelochten Wand 128 des
Trägers 101 der
Kapsel mit dem Abschnitt 16 des Ventils 15 des
Behälters 10 so
in Eingriff, dass dessen Öffnung
bewirkt wird. Diese Montagestellung ist in 5B dargestellt.
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Die
Benutzerin schüttelt
dann die Vorrichtung, was insbesondere durch Kapillarwirkung den Durchgang
einer gewissen Menge an Produkt P1 vom Flakon 10 zum in
der Aufnahme 150 enthaltenen Applikator 102 über die Öffnungen 14 und 106 bewirkt.
Der Applikator ist dann mit dem Produkt P1 getränkt.
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Die
Benutzerin trennt dann die Auftragkapsel 100 durch Losschrauben
vom Behälter.
Dabei endet der Eingriff der gelochten Wand 128 der Kapsel
mit dem Ventil 15. Das Ventil 15 des Behälters schließt sich
wieder unter der elastischen Rückholwirkung
der Feder 18.
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Um
das Produkt aufzutragen, dreht die Benutzerin den Deckel 103 auf
der Kapsel 100 derart, dass eine Reibung zwischen der mit
Produkt P1 geladenen Auftragfläche 114 und
der freien Fläche
des Produkts P2 erzeugt wird, um einen Teil von diesem letzteren
abzulösen,
und dessen Übertragung
auf die Fläche 114 des
Applikators 102 zu bewirken. Sie öffnet dann den Deckel 103 und,
indem sie den Applikator 102 mittels des Trägers 101 hält, verschiebt
die Auftragfläche 114 auf
der zu behandelnden Fläche. Dabei
bringt sie auf diese letztere eine Zusammensetzung auf, die aus
der feuchtigkeitsspendenden Grundierung P1 in Vermischung mit dem
Sonnenschutz P2 besteht
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Nach
dem Auftragen schließt
sie den Deckel 103 wieder und setzt die Auftragkapsel wieder
auf den Behälter 10 auf.
Diese Ausführungsform
ist besonders vorteilhaft, wenn der Behälter 10 ein Produkt mit
großem
Fassungsvermögen
ist, das nur schwierig als Greiforgan des Applikators beim Auftragen
des Produkts P1 in Kombination mit dem Produkt P2 zu verwenden wäre.
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Die
Ausführungsform
der 6A–6B unterscheidet
sich von der vorhergehenden Ausführungsform
dadurch, dass:
- a) der Behälter 10 ein Behälter mit
flexiblen Wänden
ist, insbesondere aus Polyethylen. Das Produkt P1, das er enthält, hat
eine größere Viskosität als im
Fall der vorhergehenden Ausführungsform;
und
- b) eine Klappe aus Elastomermaterial 127 innerhalb
des axialen Schachts 126 in der Nähe seines oberen Bereichs aufgeformt
ist. Die Klappe öffnet sich
unter dem Druck des durch den Durchgang 106 gehenden Produkts
P1 und schließt
sich durch elastisches Rückstellen,
wenn der Druck des Produkts endet. Die veranschaulichte Klappe ist
so dargestellt, dass sie eine Luftaufnahme erlaubt, wenn sie sich
schließt.
Alternativ kann ein steifer Sitz vorgesehen sein, um jede Luftaufnahme
zu verhindern.
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Der
Betrieb ist ähnlich
demjenigen der vorhergehenden Ausführungsform, abgesehen davon, dass
der Durchgang des Produkts P1 vom Behälter 10 zur Aufnahme 150 aus
einem Druck auf die Wände
der flexiblen Tube 10 resultiert. Außerdem kann die Kapsel nach
ihrer Benutzung unabhängig
vom Behälter 10 transportiert
werden, ohne die Gefahr eines unabsichtlichen Ausfließens, insbesondere
in die Handtasche, aufgrund des Vorhandenseins der Klappe 127.
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In
der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
Bezug genommen. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden
können,
ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird,
zu entfernen.