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DE60014680T2 - Kaffeebrühgerät - Google Patents

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DE60014680T2
DE60014680T2 DE60014680T DE60014680T DE60014680T2 DE 60014680 T2 DE60014680 T2 DE 60014680T2 DE 60014680 T DE60014680 T DE 60014680T DE 60014680 T DE60014680 T DE 60014680T DE 60014680 T2 DE60014680 T2 DE 60014680T2
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DE
Germany
Prior art keywords
lid
holder
rotation
axis
machine
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60014680T
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English (en)
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DE60014680D1 (de
Inventor
Diederik Kraan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sara Lee DE NV
Original Assignee
Sara Lee DE NV
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Publication date
Application filed by Sara Lee DE NV filed Critical Sara Lee DE NV
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Publication of DE60014680T2 publication Critical patent/DE60014680T2/de
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    • A47J31/44Parts or details or accessories of beverage-making apparatus
    • A47J31/4403Constructional details
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  • Apparatus For Making Beverages (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kaffeebrühgerät mit einem Halter, der dafür eingerichtet ist, einen Beutel aufzunehmen, der aus Filtermaterial besteht und mit einem zu extrahierenden Produkt gefüllt ist, wobei der Halter wenigstens eine Ausflussöffnung und eine Zugangsöffnung aufweist, um den Beutel in dem Halter anordnen zu können, wobei das Gerät ferner eine Deckel aufweist, um die Zugangsöffnung zu verschließen und frei zu geben, und Klemmvorrichtungen, um den Halter und den Deckel aufeinander zu pressen, wenn der Deckel die Zugangsöffnung des Halters verschließt, wobei das Gerät ferner ein Gehäuse beinhaltet, wobei die Klemmvorrichtungen ein Drehelement mit einem ersten und zweiten gegenüberliegenden Ende aufweisen, wobei das Drehelement angrenzend an sein erstes Ende mit dem Gehäuse verbunden ist, um eine Drehung um eine horizontal ausgerichtete erste Drehachse zwischen einer ersten und zweiten Drehposition auszuführen, um so die Zugangsöffnung des Halters in der zweiten Drehposition mit Hilfe des Deckels zu verschließen, und um so die Zugangsöffnung in der ersten Drehposition frei zu geben, wobei der Deckel über das Drehelement mit dem Gehäuse verbunden ist.
  • Ein Gerät ähnlich der oben erwähnten Art ist aus der internationalen Patentanmeldung WO 94/02059 bekannt. Bei diesem bekannten Gerät sind, wie in Abb. 11 dieser Druckschrift gezeigt, der Deckel und das Drehelement miteinander einstückig ausgebildet. Außerdem weist das bekannte Gerät eine Verschlussanordnung auf, um das Drehelement und den Deckel, die einstückig miteinander ausgebildet sind, auf den Halter zu pressen, wenn der Deckel den Halter verschließt. Ein Nachteil des bekannten Gerätes besteht darin, dass das häufige Öffnen und Schließen des Halters die Zuverlässigkeit der Flüssigkeitsdichtung zwischen dem Deckel und dem Halter verringert. In Gebrauch wird unter hohem Druck heißes Wasser in den Halter geleitet, um Kaffee aufzubrühen, und daher kann es passieren, dass Wasser aus dem Halter ausläuft. Dies geschieht durch unkorrektes Verschließen des Deckels und des Halters. Wenn Wasser ausläuft, selbst in nur einem geringen Maße, sinkt der Druck in dem Halter. Wenn der Druck in dem Halter sinkt, führt dies zu einer Verschlechterung der erhaltenen Qualität des Kaffeeextraktes. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ausflussöffnung einen so kleinen Durchmesser hat, dass der Kaffeeextrakt aus der Ausflussöffnung herausspritzt, um Kaffee mit einer Schaumschicht mit kleinen Blasen zu erhalten (Kaffee Creme). Wenn der Druck allerdings sinkt, kann es vorkommen, dass die Geschwindigkeit, mit welcher der Kaffeeextrakt aus der Ausflussöffnung herausspritzt nicht ausreicht, um Kaffee Creme herzustellen.
  • Das Ziel der Erfindung besteht darin, ein Gerät bereitzustellen, das eine Lösung für das oben dargelegte Problem liefert. Die Bauweise sollte dabei so zuverlässig sein, dass selbst wenn der Halter häufig geschlossen und wieder geöffnet worden ist, immer noch eine zuverlässige Dichtung zwischen dem Deckel und dem Halter erreicht werden kann.
  • Hierzu ist das erfindungsgemäße Gerät, wie beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehelement zum Aufeinanderpressen des Deckels und des Halters dann, wenn der Deckel die Zugangsöffnung des Halters verschließt, in zumindest zwei gegenseitig unterschiedliche Eingriffspositionen, die sich auf einer Außenfläche des Deckels befinden, eingreifen kann, wobei der Deckel ferner eine Verbindung für die Zufuhr von Wasser in den Halter aufweist, welche sich auf der Außenfläche des Deckels befindet, wobei die zwei gegenseitig unterschiedlichen Eingriffspositionen jeweils nicht mit der Position auf der Außenfläche, wo sich die Verbindung befindet, zusammen fallen, und wobei der Deckel für die Drehung um einen begrenzten Winkel um eine Eingriffsdrehachse drehbar mit dem Drehelement verbunden ist, wobei sich die Eingriffsdrehachse entlang der zwei gegenseitig unterschiedlichen Eingriffspositionen erstreckt.
  • Das Ziel, dass dadurch erreicht wird, dass das Drehelement in zumindest zwei gegenseitig unterschiedliche Eingriffspositionen eingreift, die auf einer Außenfläche des Deckels angeordnet sind, besteht darin, dass die Eingriffspositionen nicht jeweils mit der Position auf der Außenfläche zusammen fallen müssen, wo sich die Verbindung befindet, und dass außerdem der Deckel mit dem Drehelement verbunden sein kann zur Drehung um einen begrenzten Winkel um die Eingriffsdrehachse, wobei sich die Eingriffsdrehachse durch die zwei gegenseitig unterschiedlichen Eingriffspositionen erstreckt. Die Eingriffspositionen können dann verwendet werden, um den Deckel und das Drehelement beweglich zu verbinden, und sie können außerdem dafür benutzt werden, den Deckel und den Halter aufeinander zu pressen, wenn der Deckel die Zugangsöffnung des Halters verschließen soll. Daher ist der Deckel mit dem Drehelement an den beiden Eingriffspositionen beweglich verbunden. Insbesondere ist die Verbindung ferner näherungsweise in dem Mittelpunkt der Außenfläche des Deckels angeordnet. Auf diese Weise kann Wasser dem Halter an einer zentralen Stelle zugeführt werden. Insbesondere ist die Verbindung auch ungefähr zentral zu den zumindest zwei Eingriffspositionen angeordnet. Dann kann die durch das Drehelement auf die Eingriffspositionen des Deckels ausgeübte Kraft, wenn der Deckel den Halter verschließt, äquivalent zu einer Kraft sein, die von dem Drehelement auf den Halter an einer Stelle ausgeübt wird, die mit dem Mittelpunkt des Deckels zusammen fällt, wo vorzugsweise die Verbindung angeordnet ist.
  • Dies hat zur Folge, dass eine gute Flüssigkeitsdichtung zwischen dem Deckel und dem Halter zu jeder Zeit erreicht wird. Hierzu ist die Außenfläche insbesondere zumindest im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung des Gerätes, umfasst das Gerät ferner eine Verschlussanordnung, um das Drehelement angrenzend an das zweite Ende lösbar mit dem Gehäuse zu verbinden, wenn der Deckel die Zugangsöffnung in der zweiten Drehposition verschließt, wobei der Deckel derart mit dem Drehelement verbunden ist, dass sich die Drehachse in der zweiten Drehposition entlang einer ersten Seite des Deckels erstreckt, und dass das zweite Ende auf einer zweiten Seite des Deckels, welche gegenüber der ersten Seite liegt, angeordnet ist.
  • Gemäß einer ersten Weiterbildung dieser Ausführung ist die erste Drehachse oberhalb einer flachen Ebene durch die Zugangsöffnung des Halters angeordnet. Ein Vorteil dieser Ausführung besteht darin, dass das Gehäuse eine relativ schmale Ausbildung aufweisen kann. In diesem Zusammenhang kann das Gerät ferner dadurch gekennzeichnet sein, dass die Ebene, die durch die erste Drehachse und das zweite Ende definiert ist, und die Ebene durch die Öffnung, einen spitzen Winkel einschließen, wenn der Deckel den Halter in der zweiten Drehposition verschließt.
  • Der Deckel ist mit dem Drehelement beweglich verbunden, so dass der Deckel, wenn der Halter verschlossen wird, sich optimal selbst bezüglich des Halters positionieren kann.
  • Gemäß einer Weiterbildung verläuft die Eingriffsdrehachse zumindest im Wesentlichen parallel zu der ersten Drehachse. Wenn während des Schließens des Deckels ein Teil der Kante des Deckels zu Beginn in den Halter eingreift, ist es dem Deckel möglich, bei weiterer Drehung des Drehelementes um die erste Drehachse, sich gleichzeitig um einen begrenzten Winkel um die Eingriffsdrehachse zu drehen. Dies stellt sicher, dass der Deckel bezüglich des Halters optimal positioniert wird, was bedeutet, dass der Deckel derart positioniert wird, dass er den Halter flüssigkeitsdicht abdichtet. Um sicherzustellen, dass bei Verschließen des Halters der Deckel und der Halter zu Beginn nur an einer Stelle miteinander eingreifen, umfasst das Gerät vorzugsweise ferner Federvorrichtungen, die eine solche Kraft auf den Deckel ausüben, dass eine Unterseite des Deckels durch Drehung des Drehelementes um die Eingriffsdrehachse annähernd parallel zu der Ebene, die durch die erste Drehachse und das zweite Ende definiert ist, zu liegen kommt, wenn der Deckel durch Drehung des Drehelementes um die erste Drehachse von dem Halter abgehoben wird.
  • Gemäß einer sehr vorteilhaften Ausführung umfassen die Federvorrichtungen einen flexiblen Schlauch, der an dem Deckel befestigt ist, um heißes Wasser in den Halter einzuspeisen. Der flexible Schlauch hat damit eine doppelte Funktion.
  • Die Erfindung wird weiterhin auf der Basis der Zeichnung erläutert werden. In der Zeichnung:
  • zeigt 1 einen Querschnitt einer ersten Ausführung eines erfindungsgemäßen Gerätes, bei welchem ein Halter von einem Deckel verschlossen ist;
  • zeigt 2 einen Querschnitt des Gerätes gemäß 1 bei einem ersten Schritt zum Öffnen des Halters;
  • zeigt 3 einen Querschnitt des Gerätes gemäß 1 bei einem zweiten Schritt zum Öffnen des Halters;
  • zeigt 4 einen Querschnitt des Gerätes gemäß 1 bei einem dritten Schritt zum Öffnen des Halters;
  • zeigt 5a einen Querschnitt des Gerätes gemäß 1 bei einem vierten und letzten Schritt zum Öffnen des Halters;
  • zeigt 5b eine Vorderansicht des Gerätes aus 1 in dem Zustand gemäß 5a;
  • zeigt 6a eine Draufsicht auf einen Beutel, der in dem Gerät gemäß der 1 eingesetzt werden kann; und
  • zeigt 6b einen Querschnitt entlang der Ebene A-A der 6a.
  • Unter Bezugnahme auf die 15b wird zunächst eine erste Ausführung eines erfindungsgemäßen Gerätes erläutert werden.
  • Das Kaffeebrühgerät 1 umfasst ein Gehäuse 2 mit einem Halter 4, der lösbar mit dem Gehäuse verbunden ist. Der Halter 4 ist dafür eingerichtet, einen Beutel 6 aufzunehmen, der aus Filtermaterial besteht und mit einem zu extrahierenden Produkt, wie gemahlener Kaffee, gefüllt ist, wie in den 6a und 6b gezeigt ist.
  • In diesem Beispiel besteht der Beutel 6 aus einem oberen Bogen 8 und einem unteren Bogen 10, die jeweils aus Filterpapier hergestellt sind. Der obere Bogen 8 und der untere Bogen 10 weisen jeweils eine scheibenförmige Gestalt auf und sind angrenzend an ihre Umfangskanten 12 miteinander verbunden. Diese Verbindung bildet eine Umfangsdichtungsnaht 14, die in sich selbst geschlossen ist. Der Halter 4 weist eine tassenförmige Gestalt auf und besteht aus einem Boden 16 und einer aufrechten Umfangsseitenwand 18, die mit dem Boden verbunden ist. In dem Boden 16 ist eine Vertiefung 20 vorgesehen, welche mit zumindest einer Ausflussöffnung 22 versehen ist. An seinem oberen Ende ist der Halter mit einer Zugangsöffnung 24 versehen.
  • Das Gehäuse 2 umfasst ferner einen Flüssigkeitsaufnahmeraum 25, der eine Ausflussöffnung 26 aufweist. In dem Flüssigkeitsaufnahmeraum 25 ist ein Sammelbehälter 28 mit tassenförmiger Ausbildung (der Art wie sie in der niederländischen Patentanmeldung Nr. 10.06039 beschrieben ist) vorhanden. In einer Seitenwand 31 des Sammelbehälters 28 sind Ausflussöffnungen 30 vorgesehen. Ein Boden 33 des Sammelbehälters ist in der Draufsicht im Wesentlichen kugelförmig ausgebildet. In diesem Beispiel ist der Flüssigkeitsaufnahmeraum 25 von einem tassenförmigen Element 32 gebildet, dass oben offen ist, und das an seinem oberen Ende derart ausgebildet ist, dass der Halter 4 lösbar auf ihm angeordnet werden kann.
  • Das Gerät weist ferner einen Deckel 34 auf zum Verschließen und Freigeben der Zugangsöffnung 24 des Halters. An seiner Unterseite ist der Deckel 34 mit einem Dichtungsring 36 versehen, der in Gebrauch mit dem Halter 4 zusammenwirken kann. An seiner Oberseite umfasst der Deckel eine Verbindung mit einer Einfließöfnung 38 und einem Röhrchen, welches über eine Flüssigkeitsleitung 40 mit einer Vorrichtung 42 zum Erhitzen von Wasser verbunden ist. Die Vorrichtung 42 ist aus sich heraus bekannt, wie beispielsweise ein Heißwasserboiler, so dass zu diesem Punkt keine weitere Erklärung gegeben werden muss.
  • Das Gerät umfasst ferner ein Drehelement 44 mit einem ersten 46 und zweiten 48 Ende, die einander gegenüberliegend angeordnet sind. Angrenzend an sein erstes Ende 46 ist das Drehelement mit dem Gehäuse 2 verbunden zur Drehung um eine horizontal ausgerichtete erste Drehachse 50. Das Drehelement kann sich um die erste Drehachse 50 zwischen einer ersten (siehe 5a) und einer zweiten (siehe 1) Drehposition drehen. Wenn sich das Drehelement 44 in der ersten Drehposition befindet, ist die Zugangsöffnung 24 des Halters 4 freigegeben (siehe 5a). Wenn sich dahingegen das Drehelement in der zweiten Drehposition befindet, ist der Halter verschlossen, d.h. die Zugangsöffnung 24 wird von dem Deckel 34 verschlossen (siehe 1).
  • Das Gerät umfasst ferner eine Verschlussanordnung 52, um das Drehelement lösbar mit dem Gehäuse 2 angrenzend an das zweite Ende 48 des Drehelementes 44 zu verbinden, wenn der Deckel 34 die Zugangsöffnung 24 in der zweiten Drehposition verschließt (siehe 1).
  • Wie in 1 gut zu sehen ist, ist der Deckel 34 an dem Drehelement 44 derart befestigt, dass sich die erste Drehachse 50 in der zweiten Drehposition entlang einer ersten Seite 54 des Deckels erstreckt, und dass das zweite Ende 48 auf einer zweiten Seite 56 des Deckels angeordnet ist, welche der ersten Seite gegenüberliegt (siehe 2).
  • Der Deckel 34 ist beweglich mit dem Drehelement 44 verbunden. Wie in 5b gut zu sehen ist, ist der Deckel 34 an der Oberseite seiner Außenfläche mit zwei angehobenen Armen 102a und 102b verbunden, die sich nach oben erstrecken und jeweils eine Öffnung 104a, 104b aufweisen. Durch jede der Öffnungen 104a und 104b hindurch erstreckt sich ein Arm 106a, 106b des Drehelementes 44. Diese Arme sind viel dünner ausgebildet als die Öffnungen 104a und 104b. Dies hat zur Folge, dass der Deckel beweglich mit dem Drehelement 44 verbunden ist. Außerdem ist der Deckel mit dem Drehelement 44 verbunden zur Drehung um einen begrenzten Winkel um eine Eingriffsdrehachse 58.
  • Die erhobenen Arme 102a, 102b erstrecken sich nach oben von Positionen auf der Außenfläche 100 aus, wobei diese Positionen hiernach als zwei gegenseitig unterschiedliche Eingriffspositionen 108a, 108b bezeichnet werden. Dementsprechend sind diese Eingriffspositionen am unteren Ende der erhobenen Arme 102a und 102b angeordnet. Aus der Zeichnung geht hervor, dass die Verbindung 39 für die Zufuhr von Wasser in den Halter an solch einer Stelle angeordnet ist, dass die beiden gegenseitig unterschiedlichen Eingriffspositionen nicht jeweils mit der Position auf der Außenfläche zusammenfallen, wo die Verbindung 39 angeordnet ist. Außerdem wird der Deckel dann mit den Klemmvorrichtungen verbunden, um sich über einen begrenzten Winkel um die Eingriffsdrehachse 58 zu drehen, d.h. er wird mit dem Klemmelement 44 verbunden, welches die Arme 106a, 106b und die erhobenen Arme 102a, 102b aufweist, wobei sich die Eingriffsdrehachse 58 entlang, d.h. in der Nähe der beiden gegenseitig unterschiedlichen Eingriffspositionen erstreckt. Da die Öffnungen 104a und 104b größer als ein Querschnitt der Arme 106a und 106b ausgebildet sind, bedeutet dies, dass der Deckel 34, zusätzlich zu seiner Drehbarkeit um die Eingriffsachse 58, auch mit dem Drehelement 44 verbunden ist, um über eine bestimmte Strecke in Translation beweglich zu sein. Dementsprechend ist der Deckel beweglich mit dem Drehelement an den beiden Eingriffspositionen 108a und 108b verbunden. Die Verbindung 39 ist näherungsweise im Mittelpunkt zwischen den Eingriffspositionen 108a und 108b angeordnet. Außerdem ist die Verbindung 39 näherungsweise in dem Mittelpunkt der Außenfläche des Deckels 34 angeordnet. In diesem Beispiel weist die Außenfläche des Deckels 34 eine kreisförmige Gestalt auf. In diesem Beispiel verläuft auch eine Linie durch die zumindest zwei Eingriffspositionen 108a und 108b näherungsweise parallel zu der ersten Drehachse 50. Diese Linie fällt ungefähr mit der Eingriffsdrehachse 58 zusammen.
  • Kennzeichnend für die Ausführung gemäß den 15b ist, dass die erste Drehachse 50 oberhalb einer flachen Ebene 60 durch die Zugangsöffnung 24 des Halters 4 angeordnet ist (1). Die erste Drehachse liegt parallel zu dieser Ebene 60. Ferner verläuft die Eingriffsdrehachse 58 zumindest näherungsweise parallel zu der ersten Drehachse 50. So ist der Deckel mit dem Drehelement 44 zur Drehung um die Eingriffsdrehachse um einen begrenzten Drehwinkel verbunden.
  • Wie gut in 1 zu sehen ist, bilden die von der ersten Drehachse 50 und dem zweiten Ende 48 definierte Ebene 64 und die Ebene 60 durch die Zugangsöffnung 24 einen spitzen Winkel α, wenn der Deckel den Halter in der zweiten Drehposition verschließt. Eine Schnittlinie 66 der beiden zuletzt genannten Ebenen ist angrenzend an das zweite Ende 48 angeordnet.
  • Das Gerät umfasst ferner Federvorrichtungen 62a und 62b, die eine solche Kraft auf den Deckel 34 ausüben, dass sich der Deckel um die Eingriffsdrehachse 58 in einer derartigen Richtung dreht, dass der Winkel α verkleinert wird, wenn der Deckel durch Drehung des Drehelementes 44 um die erste Drehachse 50 von dem Halter abgehoben wird (siehe auch 5a). In diesem Beispiel umfassen die Federvorrichtungen 62b u.a. die flexible Leitung 40.
  • Das Gerät weist ferner Klemmvorrichtungen auf, um den Halter und den Deckel aufeinander zu pressen, wenn der Deckel die Zugangsöffnung des Halters verschließt.
  • Wenn sich der Deckel in der zweiten Position befindet, greifen die Klemmvorrichtungen in die Außenfläche 100 des Deckels an den zumindest zwei gegenseitig unterschiedlichen Eingriffspositionen 108a und 108b ein. In diesem Beispiel umfassen die Klemmvorrichtungen das Drehelement 44 mit den Armen 106a, 106b und den erhobenen Armen 102a, 102b.
  • Die Betriebsweise des Gerätes ist die folgende. Zunächst wird die Verschlussanordnung 52 betätigt, so dass der Deckel 34 von dem Halter 4 mit Hilfe der Drehung des Drehelementes 44 um die erste Drehachse 50 abgehoben werden kann. Die sich ergebende Situation ist in 5a gezeigt. Dann wird der Beutel 6, wie in den 6a und 6b gezeigt, in dem Halter 4 angeordnet. Hierzu kann der Halter 4 aus dem Gehäuse 2 herausgenommen werden, wonach der Halter 4 zusammen mit dem Beutel 6 wieder in dem Gehäuse 2 angeordnet wird. Dann kann der Deckel durch Bewegen des ersten Endes 46 des Drehelementes 44 nach unten geschlossen werden, wodurch sich das Drehelement 44 um die erste Drehachse 50 dreht. Die Federvorrichtungen 62a, 62b sorgen dafür, dass eine solcher Kraft auf den Deckel ausgeübt wird, dass eine Unterseite des Deckels ungefähr parallel zu der von der ersten Drehachse und dem zweiten Ende definierten Ebene zu liegen kommt, und zwar durch Drehung des Drehelementes um die Eingriffsdrehachse, wenn der Deckel durch Drehung des Drehelementes um die erste Drehachse von dem Halter abgehoben wird. Dies bedeutet, dass während des Verschließens die zweite Seite 56 des Deckels zuerst den Halter 4 berührt. Zu diesem Zeitpunkt drücken die Arme 106a, 106b des Klemmelementes 44 noch nicht auf die Arme 102a, 102b des Deckels. Wenn anschließend das zweite Ende 48 weiter nach unten bewegt wird, wird die erste Seite 54 des Deckels schrittweise in Richtung des Halters 4 bewegt. Während dieses Vorgangs wächst der Winkel β zwischen der Ebene 64 und der Ebene 90 durch die Unterseite des Deckels 34 von ungefähr 0 Grad (4) auf einen Wert von α an (in 1). Als Folge dieser Bewegung wird erreicht, dass der Deckel 34 symmetrisch auf dem Halter 4 angeordnet wird. Diese Situation ist in 3 gezeigt.
  • Daraufhin wird die Verschlussanordnung 52 betätigt mit der Folge, dass das zweite Ende 48 des Drehelementes 44 nach unten gepresst wird. In der Folge drücken die Arme 106a, 106b auf die Arme 102a, 102b in einer vertikal nach unten gerichteten Richtung. Die Folge ist, dass an einer Stelle, die tatsächlich näherungsweise im Mittelpunkt der Außenfläche des Deckels angeordnet ist, auf den Deckel 34 gedrückt wird. Die Kraft zwischen dem Dichtungsring 36 einerseits und dem Halter 4 andererseits ist dann ungefähr die gleiche an jedem Punkt des Dichtungsringes. Die Verformung des Dichtungsringes wird daher ungefähr die gleiche an jedem Punkt des Dichtungsringes sein. In Folge davon wird schließlich wiederum eine optimale und zuverlässige Dichtung zwischen Deckel und Halter erzielt. Dann wird die Verschlussanordnung 52 weiter betätigt (siehe 1 und 2) zum Verriegeln des Drehelementes.
  • In diesem Beispiel ist die Verschlussanordnung 52 mit einer Betätigungslippe 76 versehen, welche mit dem Drehelement 44 angrenzend an das zweite Ende 48 zur Drehung um eine Drehachse 78 verbunden ist. Ferner umfasst die Verschlussanordnung 52 eine Verschlusslippe 80, die mit der Betätigungslippe 76 zur Drehung um eine Drehachse 82 verbunden ist. In der geschlossenen Position, wie sie in 1 gezeigt ist, ist die Drehachse 82 unter der Drehachse 78 angeordnet, wobei ferner der Abstand zwischen der Drehachse 78 und dem Halter 4 kleiner ist als der Abstand zwischen der Drehachse 82 und dem Halter 4. In diesem Beispiel hakt sich ein freies Ende 84 der Verschlusslippe 80 unter einem Vorsprung 86 des Gehäuses 2 ein. Wenn die Verschlussanordnung 52 geöffnet werden soll, wird ein freies Ende 88 der Betätigungslippe 76 nach oben bewegt, wie in 2 gezeigt. Als Folge bewegt sich das freie Ende 84 der Verschlusslippe 80 nach unten (siehe 2), so dass das freie Ende 84 von dem Vorsprung 86 gelöst werden kann. Diese Situation ist in 3 gezeigt. Eine Feder 62c sorgt dafür, dass sich das freie Ende 84 in eine Richtung weg von dem Gehäuse 2 bewegt und so automatisch von dem Vorsprung 86 gelöst wird. Diese Situation ist auch in 3 gezeigt. Dann wird die Betätigungslippe 76 weiter nach oben bewegt (siehe 4), wodurch die Winkel α und β verkleinert werden. Dann kann der Deckel weiter geöffnet werden, wie in den 5a und 5b gezeigt. Zum Schließen des Deckels werden die unter Bezugnahme auf die 15b erläuterten Schritte in der umgekehrten Richtung durchlaufen.
  • Es ist festzustellen, dass der Vorteil der oben beschriebenen Verschlussanordnung 52 darin besteht, dass das Öffnen und Schließen der Verschlussanordnung durch eine sehr einfache Betätigung der Betätigungslippe 76 durchgeführt werden kann. Als eine Folge der vorübergehenden Bewegung der Verschlusslippe 80 nach unten, wenn die Betätigungslippe 76 nach oben bewegt wird (siehe 2) und der gegenteiligen Wirkung bei der Bewegung der Verschlusslippe 80 nach oben, wenn die Betätigungslippe 76 nach unten bewegt wird, wird eine stabile Situation in geschlossenem Zustand erreicht, wie in 1 gezeigt. Außerdem wird das Drehelement 44 durch Bewegen der Betätigungslippe aus der in 2 gezeigten Position in die in 1 gezeigte Position im Gegenuhrzeigersinn um die erste Drehachse 50 bewegt, so dass der Deckel 34 korrekt auf den Halter 4 gepresst wird.
  • In der geschlossenen Position, wie in 1 gezeigt, kann heißes Wasser nachfolgend in die Leitung 40 eingespeist werden. Dieses heiße Wasser wird über den Deckel 34 an die Oberkante des Beutels 6 geleitet. Dieses heiße Wasser läuft durch den Beutel und wird dann als Kaffeeextrakt in der Vertiefung 20 gesammelt. Dann spritzt der Kaffeeextrakt durch die Spritzöffnung 22 in den Sammelbehälter 28. Der Sammelbehälter 28 wird so mit Kaffeeextrakt gefüllt. Wenn der Kaffeeextrakt in die Oberfläche der Flüssigkeit in dem Sammelbehälter 28 gespritzt wird, bildet sich ein guter Kaffee Creme. Dieser Kaffee Creme fließt durch die Ausflussöffnung 30 aus dem Sammelbehälter, um das Gehäuse über die Auslassöffnung 26 zu verlassen.
  • Wie in den Ansprüchen definiert, sind andere Ausführungen der Verschlussanordnung 52 vorstellbar. Wie in den Ansprüchen definiert, können auch der Halter und der Deckel andere Formen aufweisen als gezeigt. Der Halter und der Deckel können beispielsweise einen viereckigen anstelle eines kreisförmigen Querschnitts aufweisen. Es ist ebenfalls nicht erforderlich, einen Sammelbehälter 28, wie in der Zeichnung gezeigt, einzusetzen.

Claims (19)

  1. Ein Kaffeebrühgerät (1), das einen Halter (4) beinhaltet, welcher so eingerichtet ist, dass er einen Beutel, der aus Filtermaterial besteht und mit einem zu extrahierenden Produkt gefüllt ist, aufnehmen kann, wobei der Halter (4) wenigstens eine Ausflussöffnung (22) und eine Zugangsöffnung (24), um dadurch den Beutel in den Halter (4) platzieren zu können, beinhaltet, das Gerät (1) beinhaltet des Weiteren einen Deckel (34), um die Zugangsöffnung (24) zu verschließen oder frei zu geben, und Klemmvorrichtungen, um den Halter (4) und den Deckel (34) aufeinander zu drücken, wenn der Deckel (34) die Zugangsöffnung (24) des Halters (4) verschließt, wobei das Gerät (1) des Weiteren ein Gehäuse (2) beinhaltet, wobei die Klemmvorrichtungen ein Drehglied (44) mit einem ersten (46) und zweiten (48), gegenüberliegenden Ende beinhalten, und das Drehglied (44) angrenzend an sein erstes (46) Ende mit dem Gehäuse (2) verbunden ist, um die Drehung um eine horizontal ausgerichtete, erste Drehachse (50) zwischen einer ersten und zweiten Drehposition auszuführen, um so die Zugangsöffnung (24) des Halters (4), in der zweiten Drehposition, mit Hilfe des Deckels (34) zu verschließen, und um so die Zugangsöffnung (24) in der ersten Drehposition, in welcher der Deckel (34) über das Drehglied (44) mit dem Gehäuse (2) verbunden ist, frei zu geben, was dadurch charakterisiert ist, dass das Drehglied (44) für das Aufeinanderdrücken des Deckels (34) und des Halters (4) dann, wenn der Deckel (34) die Zugangsöffnung (24) des Halters (4) verschließt, in mindestens zwei gegenseitig unterschiedliche Einrastpositionen (108a, 108b), die sich auf der Außenfläche (100) des Deckels (34) befinden, eingreifen kann, dass der Deckel des Weiteren eine Verbindung (39) für die Zufuhr von Wasser in den Halter (4) beinhaltet, welche sich auf der Außenfläche (100) des Deckels (34) befindet, dass die zwei gegenseitig unterschiedlichen Einrastpositionen (108a, 108b) beide nicht mit der Position auf der Außenfläche (100), wo sich die Verbindung (39) befindet, zusammen fallen, und dass der Deckel (34) für die Drehung um einen begrenzten Winkel um eine Einrastungs-Drehachse (58) drehbar mit dem Drehglied (44) verbunden ist, wobei die Einrastungs-Drehachse entlang der zwei gegenseitig unterschiedlichen Einrastpositionen (108a, 108b) verläuft.
  2. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 1, welches dadurch charakterisiert ist, dass der Deckel, (34) angrenzend an die zwei Einrastpositionen (108a, 108b), beweglich mit dem Drehglied (44) verbunden ist.
  3. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 1 oder 2, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Verbindung (39) sich annähernd in der Mitte der wenigstens zwei Einrastpositionen (108a, 108b) befindet.
  4. Ein Gerät (1) gemäß irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Verbindung (39) sich annähernd in der Mitte der Außenfläche (100) des Deckels (34) befindet.
  5. Ein Gerät (1) gemäß irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Außenfläche (100) im Wesentlichen eine wenigstens kreisförmige Gestalt hat.
  6. Ein Gerät (1) gemäß irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, welches dadurch charakterisiert ist, dass das Gerät (1) des Weiteren eine Verschlusseinrichtung (52) beinhaltet, um damit das Drehglied (44) angrenzend an das zweite Ende (48) loslösbar mit dem Gehäuse (2) zu verbinden, wenn der Deckel (34) die Zugangsöffnung (24) in der zweiten drehbaren Position verschließt, wobei der Deckel (34) so mit dem Drehglied (44) verbunden ist, dass die erste Drehachse (50) in der zweiten Drehposition entlang einer ersten Seite (54) des Deckels (34) verläuft, und das zweite Ende (48) sich auf einer zweiten Seite (56) des Deckels (34), die gegenüber der ersten Seite (54) auf dem Deckel (34) liegt, befindet.
  7. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 6, welches dadurch charakterisiert ist, dass eine Linie durch die wenigstens zwei Einrastpositionen (108a, 108b) annähernd parallel zu der ersten Drehachse (50) verläuft.
  8. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 6 oder 7, welches dadurch charakterisiert ist, dass die erste Drehachse (50) oberhalb einer flachen Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) des Halters (2) liegt.
  9. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 8, welches dadurch charakterisiert ist, dass eine Unterseite des Deckels (34) sich zumindest im Wesentlichen unterhalb einer Ebene (64), die durch die erste Drehachse (50) und das zweite Ende (48) bestimmt wird, befindet, wenn der Deckel (34) den Halter (4) in der zweiten Drehposition verschließt.
  10. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 9, welches dadurch charakterisiert ist, dass die erste Drehachse (50) parallel zu der Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) verläuft.
  11. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 9 oder 10, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Ebene (64), die durch die erste Drehachse (50) und das zweite Ende (48) bestimmt wird, und die Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) einen spitzen Winkel umschließen, wenn der Deckel (34) den Halter (4) in der zweiten Drehposition verschließt.
  12. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 9, 10 oder 11, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Ebene (64), die durch die erste Drehachse (50) und das zweite Ende (48) bestimmt wird, und die Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) eine Schnittlinie (66) haben, welche dann, wenn der Deckel (34) den Halter (4) in der zweiten Drehposition verschließt, an das zweite Ende (48) angrenzt.
  13. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 12, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Einrastungs-Drehachse (58) mit dem Drehglied (44) verbunden ist, wobei die Einrastungs-Drehachse (58) zumindest annähernd parallel zu der ersten Drehachse (50) liegt.
  14. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 13, welches dadurch charakterisiert ist, dass das Gerät (1) des Weiteren über federnde Elemente (62a, 62b) verfügt, welche eine solche Kraft auf den Deckel (34) ausüben, dass durch Drehung des Deckels (34) um die Einrastungs-Drehachse (58), eine Unterseite des Deckels (34) annähernd parallel zu der Ebene (64), die durch die erste Drehachse (50) und das zweite Ende (48) bestimmt wird, zu liegen kommt, wenn der Deckel (34) durch Drehung des Drehgliedes (44) um die erste Drehachse (50) vom Halter (4) abgehoben wird.
  15. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 14, welches dadurch charakterisiert ist, dass die federnden Elemente (62a, 62b) einen flexiblen Schlauch (40) beinhalten, welcher mit dem Deckel (34) verbunden ist, um heißes Wasser in den Halter (4) einzuspeisen.
  16. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 5, 6 oder 7, welches dadurch charakterisiert ist, dass die erste Drehachse (50) sich zumindest ungefähr in einer flachen Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) des Halters (4) befindet.
  17. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 16, welches dadurch charakterisiert ist, dass eine Unterseite des Deckels (34) zumindest im Wesentlichen in einer Ebene, die durch die Einrastungs-Drehachse (58) und das zweite Ende (48) bestimmt wird, liegt, wenn der Deckel (34) den Halter (4) verschließt.
  18. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 17, welches dadurch charakterisiert ist, dass die erste Drehachse (50) parallel zu der Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) verläuft.
  19. Ein Gerät (1) gemäß Anspruch 17 oder 18, welches dadurch charakterisiert ist, dass die Ebene, die durch die Einrastungs-Drehachse (58) und das zweite Ende (48) bestimmt wird, und die Ebene (60) durch die Zugangsöffnung (24) zumindest annähernd parallel ausgerichtet sind, wenn der Deckel (34) den Halter (4) in der zweiten Drehposition verschließt.
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