DE4432966A1 - Verfahren zum Herstellen eines Bauteils aus thermoplastischem Kunststoff mit wenigstens einem integrierten, elektrisch leitenden Abschnitt sowie nach diesem Verfahren hergestelltes Bauteil - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines Bauteils aus thermoplastischem Kunststoff mit wenigstens einem integrierten, elektrisch leitenden Abschnitt sowie nach diesem Verfahren hergestelltes BauteilInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Ober
begriff Patentanspruch 1 sowie auf ein nach diesem Verfahren
hergestelltes Bauelement oder Bauteil. Ein solches Verfahren
bzw. ein solches Bauteil sind Gegenstand des Hauptpatentes.
Es wurde bereits vorgeschlagen (DE 41 25 298), eine Träger
platte zur Aufnahme eines Türgriffs für eine Kfz-Tür aus
einem thermoplastischen Kunststoff durch Spritzen herzu
stellen und an dieser Trägerplatte elektrische Leiterbahnen
zum Anschluß verschiedenster elektrischer Komponenten durch
galvanisches Abscheiden von Metallschichten auf der Ober
fläche der Trägerplatte auszubilden. Dieses bekannte Ver
fahren hat zwar den Vorteil, daß in die verwendete Spritz
gußform eingelegte, die Leiterbahnen bildende Metallstreifen
vermieden sind und es insbesondere dadurch auch möglich ist,
die Leiterbahnen an räumlich geformten Oberflächen der
Trägerplatte vorzusehen. Dieses Verfahren hat aber allein
schon wegen des galvanischen Aufbringens der Leiterbahnen und
der hierzu erforderlichen vorbereitenden Verfahrensschritte
erhebliche Nachteile.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, mit
welchem es noch wirtschaftlicher und rationeller möglich ist,
Bauelemente mit integrierten elektrisch leitenden Abschnitten
zu fertigen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Ein Bauelement gemäß der Erfindung zeichnet sich durch die
Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruches 15
aus.
Die Erfindung ermöglicht es, in besonders wirtschaftlicher
und rationeller Weise Bauelemente oder Bauteile der unter
schiedlichsten Formgebung herzustellen, und zwar mit inte
grierten, elektrischleitenden Abschnitten, wie beispielsweise
Leiterbahnen, Kontaktflächen, Durchkontaktierungen, Heiz
bahnen usw.
Die Kunststoffe für die erste und zweite Komponente sind so
ausgewählt, daß die erste Komponente eine nicht metallisier
barer oder schwer metallisierbarer Kunststoff ist, d. h. ein
Kunststoff, der bzw. dessen Oberflächen bei der nach dem
Formen anschließenden Vorbehandlung keine oder nahezu keine
Veränderung oder Aufrauhung derart erfährt, daß eine Me
tallisierung möglich ist.
Für die erste Komponente eignen sich insbesondere folgende
Kunststoffe (Polyamide):
Für die erste Komponente eignen sich insbesondere Polymere,
die eine hohe Resistenz gegen die chemische Vorbehandlung
aufweisen, welche sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren an
die Herstellung des Spritzlings in dem Zwei-Komponenten-Spritz-Verfahren
anschließt.
Geeignet sind beispielsweise folgende Polyamide:
Grundsätzlich eignen sich für die erste Komponente auch eine
Reihe weiterer PA-Typen (Polyamidtypen), nämlich beispiels
weise rußgefüllte PA-Typen unterschiedlichster Hersteller,
PA11, PA12, PPA, Grivory der Firma EMS-Chemie. Grundsätzlich
läßt sich sagen, daß auch ein erhöhter Füllstoffgehalt von
<50% bei anderen PA-Typen die Metallisierungseigenschaften
reduziert und diese für die erste Komponente brauchbar macht.
Als zweite Komponente eignen sich bevorzugt folgende
Polymere:
Polyamide der Gruppe PA6, PA6.6, PA6.6/6
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Polyoxymethylen POM
Liquid Cristal Polymer LCP
Polyetherminid PEI
Polyethersulfon PES
Polypropylen PP
Polycarbonat PC
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Polyoxymethylen POM
Liquid Cristal Polymer LCP
Polyetherminid PEI
Polyethersulfon PES
Polypropylen PP
Polycarbonat PC
Geeignet sind insbesondere auch Polymere mit einem Glasfaser
zusatz.
Für die zweite Komponente eignen sich auch folgende metalli
sierbare PA-Typen mit Glasfaser-Anteil (GF), nämlich
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform weist das
erfindungsgemäße Verfahren wenigstens sechs Verfahrens
schritte auf, nämlich:
- 1. Spritzgießen eines Vorspritzlings aus der ersten oder zweiten Komponente.
- 2. In-Mold-Spritzen oder Umspritzen des Vorspritzlings aus dem ersten Verfahrensschritt mit der zweiten Komponente bzw. mit der ersten Komponente;
- 3. Chemische Vorbehandlung (Adhesions Promotion), insbe sondere zur Aufrauhung der von der zweiten Komponente gebildeten Oberfläche des in den Verfahrensschritt 1 und 2 hergestellten Rohlings;
- 4. Aktivieren der Oberfläche der zweiten Komponente durch Oberflächenbekeimung mit Metall, vorzugsweise Edelmetall;
- 5. Stromlose Anschlagmetallisierung der bekeimten Oberfläche;
- 6. Galvanische oder stromlose Nachmetallisierung.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens lassen
sich, wie folgt, zusammenfassen:
Preiswerte Fertigung auch in Form sehr komplexer Bauelemente;
einfache Miniaturisierung der Bauelemente;
da der den wenigstens einen elektrischleitenden Abschnitt tragende Bereich in den Formkörper bzw. Träger eingebettet ist, werden auch durch thermische Längenänderungen bedingte Risse in der Metallschicht bzw. in Leiterbahnen vermieden.
einfache Miniaturisierung der Bauelemente;
da der den wenigstens einen elektrischleitenden Abschnitt tragende Bereich in den Formkörper bzw. Träger eingebettet ist, werden auch durch thermische Längenänderungen bedingte Risse in der Metallschicht bzw. in Leiterbahnen vermieden.
Grundsätzlich sind alle Gestaltungsmöglichkeiten, die es für
Kunststoffteile gibt, auch mit dem erfindungsgemäßen Ver
fahren realisierbar, und zwar einschließlich der Metall
flächen und Leiterbahnen, z. B. auch Schnapp- oder Rastele
mente, beispielsweise Schnapphaken zur Befestigung von
Mikroschaltern usw.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das gesamte Bauteil
nach dem Formen einer chemischen Vorbehandlung unterzogen,
die mit einer chemischen Anschlagvernickelung auf dem
metallisierbaren Kunststoff endet. Auf diese Anschlagver
nickelung können dann weitere Metallschichten der unter
schiedlichsten Art aufgebracht werden. Durch die Verwendung
der unterschiedlichen Kunststoffe wird eine strukturierte
Metallisierung (nur auf der Oberfläche der zweiten Komponente
und nicht auf der Oberfläche der ersten Komponente) erreicht,
und zwar ohne Maskierungstechniken usw.
Mit der Erfindung ist es möglich, in besonders wirtschaft
licher und rationeller Weise Bauelemente in unterschiedlich
sten Formgebung herzustellen, und zwar mit integrierten
elektrisch leitenden Abschnitten, die beispielsweise Leiter
bahnen, Kontaktflächen, Durchkontaktierungen usw. sein
können.
Insbesondere ist es mit der Erfindung auch möglich, Leiter
bahnen aufweisende Tragplatten mit zugehörigen Funktions
elementen, z. B. Lampenfassungen usw., einstückig zu fertigen,
so daß Montagearbeiten zum Befestigen solcher Funktions
elemente an Leiterplatten ebenso entfallen, wie zusätzliche
Befestigungsmittel, wodurch sich eine vereinfachte Fertigung
und eine erhebliche Gewichtsersparnis ergeben.
Dadurch, daß sowohl der Formkörper auch der erste Komponente
als auch der wenigstens eine diesem Formkörper integrierte
Bereich aus der zweiten Komponente jeweils aus thermoplasti
schem Kunststoffmaterial bestehen, ist daß mit dem erfin
dungsgemäßen Verfahren hergestellte Bauelement auch problem
los recyclebar.
Werden thermoplastische Kunststoffe mit hoher Hitzebeständig
keit verwendet, so sind die entsprechenden Bauelemente oder
Bauteile auch lötbar.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an
Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Teildarstellung ein aus Kunststoff
gefertigtes Funktions- oder Bauelement mit an zwei
Flächen dieses Bauelementes vorgesehene Leiterbahnen;
Fig. 2 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 1
in den verschiedenen Schritten des Herstellungs
verfahrens;
Fig. 3 und 4 in Teildarstellung weitere mögliche Ausführungs
formen eines Bauelementes in perspektivischer
Darstellung und im Schnitt;
Fig. 5 und 6 ein als Lampenfassung ausgebildetes Bauelement
in Seitenansicht und im Schnitt.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Bauelement 1 besitzt
einen dreidimensionalen Körper, der aus thermoplastischen
Kunststoff im Spritzgußverfahren einstückig hergestellt ist
und beispielsweise mehrere winklig oder in anderer Weise
aneinander anschließende Wandabschnitte aufweist, von denen
in der Fig. 1 nur die beiden Wandabschnitte 2 und 3 wieder
gegeben sind.
An der Außenfläche des dreidimensionalen Bauelementes 1 sind
elektrische Leiterbahnen gebildet, die der Oberfläche des
Bauelementes oder dessen Körper folgen. Der einfacheren
Darstellung wegen sind in der Fig. 1 nur zwei derartige
Leiterbahnen 4 und 5 wiedergegeben, die parallel zueinander
und im Abstand zueinander verlaufen.
Die Herstellung des Bauelementes erfolgt in mehreren Ver
fahrensschritten beispielsweise so, daß in einem ersten
Verfahrensschritt in einer geeigneten Form zunächst der
Körper oder Formkörper des Bauelementes 1, d. h. bei der
Darstellung der Fig. 1 die beiden Winkel miteinander
verbundenen, einstückig miteinander hergestellten Wandab
schnitte 1 und 2 geformt werden, und aus der Komponente K1
(Fig. 2, Position a).
Dort, wo später eine Leiterbahn 4 bzw. 5 verlaufen soll, wird
durch ein Werkzeugteil, beispielsweise durch einen Schieber,
jeweils eine nutenförmige Ausnehmung 6 ausgespart, die sich
über den gesamten Verlauf der späteren Leiterbahn 4 bzw. 5
erstreckt (Fig. 2, Position a).
In einem zweiten Verfahrensschritt wird dann bei in der Form
verbleibendem Formkörper der Hohlraum bzw. die Ausnehmung 6
durch Einspritzen eines zweiten Kunststoffes bzw. einer
zweiten Komponente K2 ausgefüllt, so daß dort, wo später eine
Leiterbahn 4 oder 5 verlaufen soll an der betreffenden Fläche
des Formteils ein an dieser Fläche freiliegender und in die
erste Komponente K1 fest eingebetteter bandförmiger Bereich 7
aus dem zweiten thermoplastischen Kunststoffmaterial bzw. der
zweiten Komponente K2 gebildet ist. Auch dieser Bereich 7
erstreckt sich wieder über die gesamte Länge der späteren
Leiterbahn 4 bzw. 5 (Fig. 2, Position b).
In einem dritten Verfahrensschritt erfolgt eine chemische
Vorbehandlung des unter Verwendung der Komponenten K1 und K2
hergestellten Rohlings derart, daß durch diese chemische
Vorbehandlung die von der zweiten Komponente K2 gebildete
Oberfläche, d. h. die Oberfläche des Bereiches 7 aufgeraut
oder in diese Oberfläche Partikel eingebaut werden, die ein
selektives Aufbringen der Metallisierung in den nachfolgenden
Verfahrensschritten ermöglichen.
In einem vierten Verfahrensschritt wird dann selektiv auf die
freiliegende Fläche jedes Bereichs 7 eine Keimschicht,
beispielsweise aus einem Metall, z. B. aus einem Edelmetall,
beispielsweise aus Gold, aufgebracht, und zwar stromlos bzw.
durch rein chemisches Abscheiden.
In einem fünften Verfahrensschritt erfolgt dann stromlos bzw.
durch rein chemisches Abscheiden auf den bekeimten Ober
flächen eine Anschlagmetalliesierung (Schicht 8) z. B. in einem
Tauchbad, in welches das Formteil eingebracht ist. Die Dicke
dieser Schicht 8 beträgt beispielsweise 0,5-2,0 um. Die
Schicht 8 erstreckt sich über die gesamte Länge jedes
Bereichs 7 (Fig. 2; Position c).
In einem weiteren Verfahrensschritt wird dann ebenfalls in
einem Tauchbad rein chemisch auf jede Schicht 8 eine die
eigentliche Leiterbahn bildende Schicht 9 aufgebracht, deren
Schichtdicke dem jeweiligen Anwendungsfall entsprechend
gewählt und durch die Zeitdauer einstellbar ist, in der sich
das Formteil in dem zweiten Tauchbad befindet. Die Schicht 9
ist beispielsweise eine Nickelschicht, wobei dann z. B. in dem
zweiten Tauchbad Schichtdicken von ca. 10-30 um je Stunde
abgeschieden werden (Fig. 2, Position d).
Das so hergestellte Bauteil 1 kann dann ggfs. problemlos
galvanisch weiterbehandelt werden.
Der für das Bauteil 1 verwendete thermoplastische Kunststoff
und der für die Bereiche 7 verwendete thermoplastische
Kunststoff sind so aufeinander abgestimmt, daß beide Kunst
stoffe oder Komponenten K1 und K2 eine feste Verbindung
eingehen, dennoch in ihren Charakteristiken derart unter
schiedlich sind, daß ohne weitere Hilfsmaßnahmen das se
lektive chemische Abscheiden der Metallisierungen, d. h. der
Schicht 8, aber auch der Schicht 9, ausschließlich auf
solchen Flächen erfolgt, die von einem Bereich 7 bzw. von dem
hierfür verwendeten thermoplastischen Kunststoff gebildet
sind.
Bevorzugt sind die Kunststoffe der ersten Komponente und der
zweiten Komponente solche der gleichen Basis.
Wie oben ausgeführt wurde, ist der Kunststoff für die erste
Komponente K1 so ausgewählt, daß sich dieser Kunststoff nicht
oder im Vergleich zum Kunststoff der zweiten Komponente nur
sehr schwer in dem chemischen Verfahren metallisieren läßt.
Für die zweite Komponente ist ein metallisierbarer Kunststoff
ausgewählt.
Das vorstehend beschriebene Herstellungsverfahren für das
Bauelement 1 mit den Leiterbahnen 4 und 5 ist vom Verfahrens
ablauf äußerst einfach und gestattet vor allem auch eine
wirtschaftliche und rationelle Fertigung von Bauelementen
bzw. Formteilen mit integrierten Leiterbahnen. Der Verlauf
der Leiterbahnen ergibt sich ausschließlich aus dem Verlauf
der Bereiche 7, die durch die Mehrkomponenten-Spritzguß-Technik
einfach realisiert werden können.
Die Möglichkeit einer wirtschaftlicheren und rationelleren
Fertigung besteht insbesondere auch gegenüber allen gal
vanischen Verfahren.
Mit dem beschriebenen Verfahren lassen sich auch komplexere
Bauelemente oder Bauelement problemlos fertigen. Insbesondere
ist es mit der beschriebenen Technik auch möglich, für
bestimmte Bauelemente oder Bauteile besonderes kleine
Baugrößen zu erreichen.
Die hergestellten Bauelemente lassen sich problemlos ent
sorgen, da das jeweilige Bauelement 1 und die Bereiche 7, auf
denen die Leiterbahnen gebildet werden, durch gleichartige
Komponenten realisiert werden können.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein plattenförmiges Bauelement
oder Formteil 1a, auf dessen Oberflächenseiten jeweils eine
Leiterbahn 10 bzw. 11 gebildet ist, und zwar jede dieser
Leiterbahnen wiederum auf einen in den Komponente K1 einge
bettenen Bereich 7 aus der Komponente K2.
In der Mitte des Bauelementes 1a sind die beiden Leiterbahnen
10 und 11 durch eine Durchkontaktierung 12 elektrisch
miteinander verbunden. Diese Durchkontaktierung ist dadurch
realisiert, daß in dem ersten Verfahrensschritt nicht nur die
Hohlräume 6 für die Bereiche 7 durch Teile der Form ausge
spart wurden, sondern auch eine die beiden Oberflächenseiten
des Bauelementes 1a verbindende Öffnung, in der dann in dem
zweiten Verfahrensschritt ein an die Wandung dieser Öffnung
anschließender hülsenartiger Bereich 13 aus der Komponente K2
geformt wurde, und zwar derart, daß beide Bereiche 7 in
diesem Bereich 13 übergehen. Der Bereich 13 bildet eine
durchgehende Öffnung 14, über die dann das chemische Auf
bringen der Schicht 8 sowie der weiteren Schicht 9 auch an
der die Öffnung 14 umgebenden Fläche des Bereiches 13 möglich
ist.
Die Fig. 5 und 6 zeigen schließlich als weiteres Beispiel
ein Bauelement oder Formteil 1b mit Form einer Platine 15 mit
integrierter Lampenfassung 16 für eine Lampe 17.
Als Anschlüsse für die Lampe 17 sind wiederum Leiterbahnen 18
und 19 sowie ein Kontaktgewinde 20 und eine Kontaktfläche 21
gebildet, wobei die Kontaktfläche 21 durch eine der Durch
kontaktierung 12 entsprechende Durchkontaktierung 22 mit der
Leiterbahn 19 verbunden ist.
Sämtliche Leiterbahnen, Kontaktflächen, Kontaktgewinde und
Durchkontaktierungen sind durch rein chemisches Abscheiden
der Metallisierungen auf den für dieses Abscheiden aktivier
ten, d. h. aus der Komponente K2 hergestellten Bereichen
erzeugt, welch letztere ihrerseits wiederum durch Formen des
Bauelementes bzw. Formkörpers in den zwei Komponenten-Spritz
verfahren realisiert sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwand
lungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung
zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen.
Mit 23 ist in den Fig. 1 und 4 jeweils ein über die
Oberseite des Bauelementes 1 bzw. 1a vorstehender Kontakt
stift bezeichnet. Dieser ist aus Metall gefertigt und in
einem sogenannten In-Mold-Verfahren beim Herstellen des
Bauelementes sowohl in die Komponente K1 als auch in die
Komponente K2 eingebettet und steht daher über den von der
Komponente K2 gebildeten Bereich 7 vor, so daß nach dem
Aufbringen der Schichten 8 und 9, d. h. nach dem Herstellen
der Leiterbahn 5 bzw. 10 der Kontaktstift 23 mit dieser
Leiterbahn elektrisch verbunden ist.
Bezugszeichenliste
1, 1a, 1b Formteil
2, 3 Wandabschnitt
4, 5 Leiterbahn
6 Hohlraum
7 Bereich
8 Schicht (Anschlagmetallisierung)
9 weitere Schicht
10, 11 Leiterbahn
12 Durchkontaktierung
13 Bereich
14 Öffnung
15 Platine
16 Lampenfassung
17 Lampe
18, 19 Leiterbahn
20 Kontaktgewinde
21 Kontaktfläche
22 Durchkontaktierung
2, 3 Wandabschnitt
4, 5 Leiterbahn
6 Hohlraum
7 Bereich
8 Schicht (Anschlagmetallisierung)
9 weitere Schicht
10, 11 Leiterbahn
12 Durchkontaktierung
13 Bereich
14 Öffnung
15 Platine
16 Lampenfassung
17 Lampe
18, 19 Leiterbahn
20 Kontaktgewinde
21 Kontaktfläche
22 Durchkontaktierung
Claims (30)
1. Verfahren zur Herstellung eines Bauteils aus Kunststoff,
mit einem von einer ersten Komponente (K1) eines Kunst
stoffs gebildeten Formkörper, mit wenigstens einer am
Formkörper (1, 1a, 1b) vorgesehenen elektrisch leitenden
Abschnitt (4, 5; 10, 11; 18, 19; 12, 20, 21), der durch
Aufbringen wenigstens einer Metallschicht (8, 9) auf eine
der Form und der Verlauf des Abschnittes entsprechenden
Oberfläche eines Bereichs (7) erzeugt ist, der aus einer
zweiten Komponente (K2) eines Kunststoffes besteht, wobei
der Formkörper (1, 1a, 1b) und der in diesem Formkörper
vorgesehene Bereich (8, 13) in einem Zweikomponenten-Spritzgußverfahren
hergestellt sind, wobei das Aufbringen
zumindest eines Teils der Dicke der den elektrisch
leitenden Abschnitt bildenden Metallschicht (3, 9) durch
stromloses oder rein chemisches Abscheiden erfolgt und
für die erste Komponente (K1) ein nicht metallisierbarer
Kunststoff oder ein im Vergleich zur zweiten Komponente
(K2) schwerer metallisierbarer Kunststoff ausgewählt ist,
nach Patent . . . (Patentanmeldung P 44 16 986.8),
dadurch gekennzeichnet, daß für die zweite Komponente
(K2) wenigstens ein Kunststoff nach nachfolgenden Gruppen
verwendet ist:
Polyamide der Gruppe PA6, PA6.6, PA6.6/6
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Polyoxymethylen POM
Liquid Cristal Polymer LCP
Polyetherminid PEI
Polyethersulfon PES
Polypropylen PP
Polycarbonat PC.
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Polyoxymethylen POM
Liquid Cristal Polymer LCP
Polyetherminid PEI
Polyethersulfon PES
Polypropylen PP
Polycarbonat PC.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das die zweite Komponente bildende Polymer Glasfaser-Füllstoffe
aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei dem Zwei-Komponenten-Spritzgußverfahren in einem
ersten Verfahrensschritt unter Verwendung der zweiten
Komponente der zu metallisierende Bereich (7) oder Teil
als Vorspritzling hergestellt und dann ohne ein Entnehmen
dieses Vorspritzlings aus der Form im In-Mold-Verfahren
in einen zweiten Verfahrensschritt unter Verwendung der
ersten Komponente (K) der an seiner Oberfläche nicht zu
metallisierende Teil bzw. Formkörper hergestellt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei dem Zwei-Komponenten-Spritzgußverfahren in dem
ersten Verfahrensschritt mit der ersten Komponente (K1)
der nicht zu metallisierende Teil bzw. Formkörper und in
dem zweiten Verfahrensschritt ohne Entnahme dieses
Formkörpers aus der Form im In-Mold-Verfahren der zu
metallisierende Teil oder Bereich (7) unter Verwendung
der zweiten Komponente (K2) erzeugt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem dritten Verfahrensschritt
eine chemische Vorbehandlung (Adhesions-Promotion) derart
erfolgt, daß an der von der zweiten Komponente (K2)
gebildeten Oberfläche des Spritzlings eine Aufrauhung
erfolgt, daß in einem vierten Verfahrensschritt die
jeweils chemisch vorbehandelte, von der zweiten Kompo
nente gebildete Oberfläche mit Metall, vorzugsweise mit
Edelmetall bekeimt wird, und zwar vorzugsweise durch
stromloses Aufbringen, daß in einem fünften Verfahrens
schritt eine stromlose Anschlagmetallisierung jeweils auf
der bekeimten Oberfläche erfolgt, und daß in einem
sechsten Verfahrensschritt eine galvanische und/oder
stromlose Nachmetallisierung erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Komponente (K2) ein
Kunststoff mit einer im Vergleich zu der ersten Kompo
nente (K1) höheren Feuchtigkeitsaufnahme ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberfläche des von der zweiten Kompo
nente (K2) gebildeten Bereichs für die Metallisierung
zunächst chemisch angelöst und mit einem Metall oder
Edelmetall bekeimt und/oder mit einer Anschlagsschicht
(8) aus Metall oder Edelmetall, beispielsweise Gold
versehen wird, und daß in einem weiteren Verfahrens
schritt ebenfalls durch chemisches Abscheiden in dem
Tauchbad eine weitere Metallschicht, vorzugsweise eine
Nickelschicht (9) erzeugt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekenn
zeichnet, daß der die zweite Komponente (K2) bildende
Kunststoff ein solcher aus der Gruppe PA6, PA66, PA66/6,
PMMA, ABS, PVC, PUR, UP ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Abschnitt
eine Leiterbahn (4, 5; 10, 11; 18, 19) ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der wenigstens eine Abschnitt eine Kontakt
fläche (20, 21) ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektrisch leitende Abschnitt
eine Durchkontaktierung (12, 22) ist, die einen elek
trisch leitenden Abschnitt (10, 19) an einer Oberflächen
seite des Bauteils (1b) mit einem elektrisch leitenden
Abschnitt (11, 22) an der anderen Oberflächenseite des
Bauteils elektrisch verbindet, und daß die Durchkontak
tierung (12, 22) dadurch hergestellt ist, daß in das
Bauteil mittels des Zweikomponenten-Spritzgußverfahrens
eine durchgehende Öffnung (14) eingeformt ist, und daß
die diese Öffnung begrenzende Fläche zumindest teilweise
von einem aus der zweiten Komponente (K2) bestehenden
Bereich gebildet ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch
gekennzeichnet, daß der die erste Komponente (K1) und der
die zweite Komponente (K2) bildende Kunststoff jeweils
solche der gleichen Basis sind.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß durch das stromlose oder chemische
Abscheiden eine Anschlagschicht aus Metall aufgebracht
wird, und daß auf diese Anschlagschicht dann als Leiter
bahn eine Metallschicht größerer Dichte aufgebracht wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß in ein und demselben Werkzeug
zunächst in einem ersten Schuß der von der ersten
Komponente (K1) gebildete Grund- oder Formkörper und in
einem zweiten Schuß die von der zweiten Komponente (K2)
gebildete Tragschicht erzeugt werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer einzigen Form in einem
ersten Schuß zunächst der die jeweilige Metallschicht
bzw. Leiterbahn tragende Teil auf der zweiten Komponente
(K2) und in einem zweiten Schuß der Grund- oder Form
körper hergestellt werden.
16. Bauteil aus Kunststoff, mit einem von einer ersten
Komponente (K1) eines Kunststoffs gebildeten Formkörper,
mit wenigstens einer am Formkörper (1, 1a, 1b) vor
gesehenen elektrisch leitenden Abschnitt (4, 5; 10, 11;
18, 19; 12, 20, 21), der durch Aufbringen wenigstens
einer Metallschicht (8, 9) auf eine der Form und der
Verlauf des Abschnittes entsprechenden Oberfläche eines
Bereichs (7) erzeugt ist, der aus einer zweiten Kompo
nente (K2) eines Kunststoffes besteht, wobei der Form
körper (1, 1a, 1b) und der in diesem Formkörper vor
gesehene Bereich (8, 13) in einem Zweikomponenten-Spritz
gußverfahren hergestellt ist, wobei das Aufbringen
zumindest eines Teils der Dicke der den elektrisch
leitenden Abschnitt bildenden Metallschicht (3, 9) durch
stromloses oder rein chemisches Abscheiden erfolgt ist
und für die erste Komponente (K1) ein nicht metalli
sierbarer Kunststoff oder ein im Vergleich zur zweiten
Komponente (K2) schwerer metallisierbarer Kunststoff
ausgewählt ist, nach Patent . . . (Patentanmeldung P 44
16 986.8),
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Komponente ein
Polymer der nachfolgenden Gruppe ist:
Polyamide Gruppe PA6, PA6.6, PA6.6/6
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Polyoxymethylen POM
Liquid Cristal Polymer LLCP
Polyetherminid PEI
Polyethersulfon PES
Polypropylen PP
Polycarbonat PC.
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Polyoxymethylen POM
Liquid Cristal Polymer LLCP
Polyetherminid PEI
Polyethersulfon PES
Polypropylen PP
Polycarbonat PC.
17. Bauteil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das
die zweite Komponente bildende Polymer Glasfaser-Füll
stoffe aufweist.
18. Bauteil nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß bei dem Zwei-Komponenten-Spritzgußverfahren in einem
ersten Verfahrensschritt unter Verwendung der zweiten
Komponente der zu metallisierende Bereich (7) oder Teil
als Vorspritzling hergestellt und dann ohne ein Entnehmen
dieses Vorspritzlings aus der Form im In-Mold-Verfahren
in einen zweiten Verfahrensschritt unter Verwendung der
ersten Komponente (K) der an seiner Oberfläche nicht zu
metallisierende Teil bzw. Formkörper hergestellt wird.
19. Bauteil nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß bei dem Zwei-Komponenten-Spritzgußverfahren in dem
ersten Verfahrensschritt mit der ersten Komponente (K1)
der nicht zu metallisierende Teil bzw. Formkörper und in
dem zweiten Verfahrensschritt ohne Entnahme dieses
Formkörpers aus der Form im In-Mold-Verfahren der zu
metallisierende Teil oder Bereich (7) unter Verwendung
der zweiten Komponente (K2) erzeugt wird.
20. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-19, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem dritten Verfahrensschritt
eine chemische Vorbehandlung (Adhäsions-Promotion) derart
erfolgt, daß an der von der zweiten Komponente (K2)
gebildeten Oberfläche des Spritzlings eine Aufrauhung
erfolgt, daß in einem vierten Verfahrensschritt die
jeweils chemisch vorbehandelte, von der zweiten Kompo
nente gebildete Oberfläche mit Metall, vorzugsweise mit
Edelmetall bekeimt wird, und zwar vorzugsweise durch
stromloses Aufbringen, daß in einem fünften Verfahrens
schritt eine stromlose Anschlagmetallisierung jeweils auf
der bekeimten Oberfläche erfolgt, und daß in einem
sechsten Verfahrensschritt eine galvanische und/oder
stromlose Nachmetallisierung erfolgt.
21. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-20, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Komponente (K2) ein
Kunststoff mit einer im Vergleich zu der ersten Kompo
nente (K1) höheren Feuchtigkeitsaufnahme ist.
22. Bauteil nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberfläche des von der zweiten
Komponente (K2) gebildeten Bereichs für die Metalli
sierung zunächst chemisch angelöst und mit einem Metall
oder Edelmetall bekeimt und/oder mit einer Anschlag
schicht (8) aus Metall oder Edelmetall, beispielsweise
Gold versehen ist, und daß in einem weiteren Verfahrens
schritt ebenfalls durch chemisches Abscheiden in dem
Tauchbad eine weitere Metallschicht, vorzugsweise eine
Nickelschicht (9) erzeugt ist.
23. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-22, dadurch
gekennzeichnet, daß der die zweite Komponente (K2)
bildende Kunststoff ein solcher aus der Gruppe PA6, PA66,
PA66/6, PMMA, ABS, PVC, PUR, UP ist.
24. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-23, dadurch gekenn
zeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Abschnitt
eine Leiterbahn (4, 5; 10, 11; 18, 19) ist.
25. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-24, dadurch gekenn
zeichnet, daß der wenigstens eine Abschnitt eine Kontakt
fläche (20, 21) ist.
26. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-25, dadurch gekenn
zeichnet, daß der elektrisch leitende Abschnitt eine
Durchkontaktierung (12, 22) ist, die einen elektrisch
leitenden Abschnitt (10, 19) an einer Oberflächenseite
des Bauteils (1b) mit einem elektrisch leitenden Ab
schnitt (11, 22) an der anderen Oberflächenseite des
Bauteils elektrisch verbindet, und daß die Durchkontak
tierung (12, 22) dadurch hergestellt ist, daß in das
Bauteil mittels des Zweikomponenten-Spritzgußverfahrens
eine durchgehende Öffnung (14) eingeformt ist, und daß
die diese Öffnung begrenzende Fläche zumindest teilweise
von einem aus der zweiten Komponente (K2) bestehenden
Bereich gebildet ist.
27. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-26, dadurch
gekennzeichnet, daß der die erste Komponente (K1) und der
die zweite Komponente (K2) bildende Kunststoff jeweils
solche der gleichen Basis sind.
28. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-27, dadurch
gekennzeichnet, daß durch das stromlose oder chemische
Abscheiden eine Anschlagschicht aus Metall aufgebracht
ist, und daß auf diese Anschlagschicht dann als Leiter
bahn eine Metallschicht größerer Dichte aufgebracht ist.
29. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-28, dadurch
gekennzeichnet, daß in ein und demselben Werkzeug
zunächst in einem ersten Schuß der von der ersten
Komponente (K1) gebildete Grund- oder Formkörper und in
einem zweiten Schuß die von der zweiten Komponente (K2)
gebildete Tragschicht erzeugt sind.
30. Bauteil nach einem der Ansprüche 16-29, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer einzigen Form in einem
ersten Schuß zunächst der die jeweilige Metallschicht
bzw. Leiterbahn tragende Teil auf der zweiten Komponente
(K2) und in einem zweiten Schuß der Grund- oder Form
körper hergestellt sind.
Priority Applications (1)
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