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DE4422708A1 - Vorrichtung zur Verwendung in einer Presse zum Zuführen von Verbindungselementen und deren Befestigung in Werkstücken durch Verpressen - Google Patents

Vorrichtung zur Verwendung in einer Presse zum Zuführen von Verbindungselementen und deren Befestigung in Werkstücken durch Verpressen

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DE4422708A1
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Dieter Schmidt
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SCHMIDT DIETER MASCHBAU
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SCHMIDT DIETER MASCHBAU
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
    • B23P19/00Machines for simply fitting together or separating metal parts or objects, or metal and non-metal parts, whether or not involving some deformation; Tools or devices therefor so far as not provided for in other classes
    • B23P19/04Machines for simply fitting together or separating metal parts or objects, or metal and non-metal parts, whether or not involving some deformation; Tools or devices therefor so far as not provided for in other classes for assembling or disassembling parts
    • B23P19/06Screw or nut setting or loosening machines
    • B23P19/062Pierce nut setting machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
    • B23P19/00Machines for simply fitting together or separating metal parts or objects, or metal and non-metal parts, whether or not involving some deformation; Tools or devices therefor so far as not provided for in other classes
    • B23P19/001Article feeders for assembling machines

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Press Drives And Press Lines (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Die Herstellung von Werkstücken aus einem von einem Coil abgezogenen Blech oder aus Einzelblechen bzw. Tafeln unter Verwendung einer Presse und eines in einer solchen Presse angeordneten Werkzeugs (beispielsweise auch Folgewerkzeuges) durch Stanzen, bleibende Verformung usw. ist bekannt. Hierbei ist auch bekannt, die Werkstücke beim Herstellen in der Presse mit Verbindungselementen zu versehen, und zwar durch Einfügen bzw. Einsetzen des betreffenden Verbindungselementes in ein vorbereitetes Loch und anschließendes Verpressen des Verbindungselementes im Werkstück.
Die Verbindungselemente sind beispielsweise bolzenförmige Elemente, wie Schrauben, Bolzen, Muttern usw.
Eine bekannte Vorrichtung zum Zuführen und Befestigen von Verbindungselementen in Werkstücken besteht im wesentlichen aus einem Stanzkopf, der an einem von zwei gegenwirkenden Werkzeug- bzw. Pressenteilen vorgesehen ist und unter Vermittlung eines Einpreßstößels das Einfügen eines Ver­ bindungselementes in ein vorbereitetes Loch eines Werkstückes sowie unter Mitwirkung des anderen der gegenwirkenden Werkzeug- bzw. Pressenteile das anschließende Verpressen des Verbindungselementes im Werkstück wirkt. Die bekannte Vorrichtung weist weiterhin eine starre, ebenfalls an dem einen Werkzeug-bzw. Pressenteil montierte Zuführung auf, der die Verbindungselemente über eine flexible Zuführung (Schlauch) von einer Sortier- und Zuführungseinrichtung zugeführt werden und die die Verbindungselemente an den Stanzkopf weiterleitet.
Unter "Presse" ist im Sinne der Erfindung grundsätzlich eine Maschine mit wenigstens zwei relativ zueinander bewegbaren oder entgegenwirkenden Werkzeug- oder Pressenteilen zu verstehen. Bevorzugt ist eine "Presse" eine Werkzeugpresse der eingangs erwähnten Art zum Herstellen von Werkstücken aus Blech usw.
Gegenwirkende Werkzeug- bzw. Pressenteile sind in vorliegen­ dem Zusammenhang solche Teile der Presse oder des an dieser Presse vorgesehenen Werkzeuges, die direkt oder indirekt auf das herzustellende Werkstück oder auf das hierfür verwendete Blech einwirken. Derartige Werkzeug- bzw. Pressenteile sind beispielsweise der entsprechend dem Pressenhub auf- und abgehende Niederhalter einerseits und das mit diesem zu­ sammenwirkende Gegenwerkzeug andererseits, aber auch dieses Gegenwerkzeug tragende Elemente der Presse, beispielsweise eine Aufspannplatte am Pressentisch oder eine dort befestigte Zwischenplatte für das Gegenwerkzeug usw.
In Abhängigkeit von der Ausbildung des Werkzeuges ist es oftmals erforderlich, den Stanzkopf an dem beweglichen Werkzeug- bzw. Pressenteil der gegenwirkenden Werkzeug- oder Pressenteile vorzusehen, beispielsweise an dem Niederhalter zum Zuführen der Verbindungselemente von oben. Nachteilig ist hierbei, daß nicht nur die gesamte Vorrichtung mit dem Niederhalter auf- und abbewegt wird, sondern vor allem auch die flexible Zuführung dem Pressenhub folgend sich ständig auf- und abbewegt und hierdurch einem erhöhten Verschleiß unterliegt. Außerdem werden hierbei zusätzliche Beschleuni­ gungskräfte auf die in der flexiblen Zuführung vorhandenen Verbindungselemente ausgeübt. Nachteilig ist aber insbeson­ dere, daß die flexible Zuführung sowie ggfs. zusätzliche Verbindungs- und Versorgungsleitungen (Pneumatik- oder Hydraulikleitungen, elektrische Steuerleitungen usw.) den freien seitlichen Zugang an die Presse z. B. bei Montage- und Demontagearbeiten oder bei Reparaturen und/oder Wartungen behindern.
Ziel des Hauptpatentes ist die Schaffung einer Vorrichtung, die die Nachteile des vorgenannten Standes der Technik vermeidet und ohne Behinderung des freien Zugangs an die Presse eine störungsfreie und lagegenaue Zuführung der in Werkstücken zu befestigenden Verbindungselemente an den Stanzkopf ermöglicht.
Aufgabe der vorliegenden Zusatzerfindung ist die Weiter­ bildung der Erfindung an dem Hauptpatent insbesondere auch dahingehend, daß unter Beibehaltung der grundsätzlichen Vorteile eine Zuführung der Verbindungselemente einzeln und in zeitlicher Folge nacheinander an die Vorrichtung bzw. deren starre Zuführung möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung erfindungs­ gemäß entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentan­ spruches 1 ausgebildet.
Eine Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht weiterhin darin, daß diese wenigstens zweiteilig, d. h. aus zwei Baugruppen bestehend ausgeführt ist, von denen die erste Baugruppe an einem ersten der beiden gegenwirkenden Pressen- und Werkzeugteilen und die andere Baueinheit an einem zweiten der gegenwirkenden Pressen- oder Werkzeugteilen befestigt ist. Bevorzugt ist dabei das zweite Pressen- oder Werkzeug­ teil das bewegliche Werkzeugteil. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht ihre optimale Unterbringung und Montage in einer Presse, wobei insbesondere auch ein ein­ faches und schnelles Nachrüsten der gesamten Vorrichtung sowie ein einfaches und schnelles Austauschen der einzelnen Baueinheiten, insbesondere auch der den Stanzkopf aufweisen­ den zweiten Baueinheit möglich ist. Die Baueinheiten können jeweils als komplette Einheiten ein- und ausgebaut werden, d. h. insbesondere ist hierbei eine Demontage von Teilen des Werkzeugs usw. nicht erforderlich.
Ist die erste Baueinheit am nicht bewegbaren Werkzeug- oder Pressenteil und die zweite Baueinheit am bewegbaren Pressen- oder Werkzeugteil vorgesehen, so wird auch eine mit der Bewegung der Presse auf- und abbewegte flexible Zuführung für die Verbindungselemente vermieden.
Die Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß die Verbindungselemente jeweils einzeln und in zeitlicher Folge nacheinander, d. h. dem jeweiligen Bedarf entsprechend über die äußere Zuführung an die Beladeposition bewegt werden, und zwar bevorzugt durch Einschießen. Die Zuführung der Verbindungselemente erfolgt also nicht durch Staudruck von der Sortier- und Zuführungseinrichtung. Dies hat insbesondere bei flexiblen äußeren Zuführungen den weiteren Vorteil, daß Störungen bei dem Zuführen der Ver­ bindungselemente durch ein gegenseitiges Verklemmen dieser Elemente zuverlässig vermieden ist.
Die Verbindungselemente bilden in der Förderstrecke wiederum eine geschlossene Reihe, in der die Verbindungselemente dicht aneinander anschließen, d. h. bei normaler Arbeitsweise ist in der zweiten Förderstrecke zu jedem Zeitpunkt eine genau definierte Anzahl von Verbindungselementen in der zweiten Förderstrecke vorhanden. Die Verbindungselemente sind dort durch die erste Vorschubeinrichtung für eine Bewegung an den Stanzkopf vorgespannt, und zwar unabhängig von der Zuführung der Verbindungselemente aus der Sortier- und Zuführungsein­ richtung an die Beladeposition.
In der Übergabesituation, in der im unteren Totpunkt des Pressenhubes der Übernahmekopf auf den Beladekopf abgesenkt ist, erfolgt durch kurzzeitiges Betätigen des zweiten Vorschubelementes das Überführen wenigstens eines Verbin­ dungselementes aus der Beladeposition in die zweite Förder­ strecke.
Die Steuerung insbesondere der Bewegung des ersten Vor­ schubelementes zwischen seiner wirksamen und seiner nicht wirksamen Stellung sowie auch die Betätigung einer im Beladekopf vorgesehenen Vereinzelungs- oder Sicherungsein­ richtung, die sicherstellt, daß jeweils nur die vorgesehene Anzahl von Verbindungselementen an die zweite Förderstrecke übergeben wird, erfolgen bei der Erfindung bevorzugt allein durch das Zusammenwirken der Baueinheiten, so daß hierdurch besondere, an die zweite Baueinheit führende Steuer- und/oder Versorgungsleitungen vermieden sind.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 ein Verbindungselement in Form einer Mutter und ein Blech oder Werkstück vor dem Einsetzen dieser Mutter in ein im Werkstück vorbereitetes Loch bzw. nach dem Einsetzen und Befestigen der Mutter im Werkstück durch Verpressen;
Fig. 3 und 4 in vereinfachter Darstellung und in Seiten­ ansicht eine Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung, zusammen mit einer mit dieser Vorrichtung versehenen Presse, wobei die erste Baueinheit am Unterteil der Presse und die zweite Baueinheit am Niederhalter montiert ist, und zwar bei offener Presse bzw. bei gegen das Werkstück anliegendem Niederhalter;
Fig. 5 und 6 in vergrößerter Teildarstellung und Seiten­ ansicht die Baueinheiten der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung in einer ersten Relativ­ lage (bei offener Presse) und in einer zweiten Relativlage (bei geschlossener Presse bzw. in der Übergabesituation);
Fig. 7 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht die beiden Förderstrecken bzw. die diese Förderstrecken bildenden T-Führungen der Baueinheiten bei in der Übergabesituation befindlichen Baueinheiten;
Fig. 8 in vereinfachter Darstellung einen Schnitt ent­ sprechend der Linie I-I bei in der ersten Relativlage befindlichen Baueinheiten;
Fig. 9 einen Schnitt entsprechend der Schnittlinie 11-11 der
Fig. 8 durch die Förderstrecke der zweiten Bauein­ heit;
Fig. 10 einen Schnitt entsprechend der Linie III-III der Fig. 8, allerdings bei in der zweiten Relativlage oder Übergabesituation befindlichen Baueinheiten;
Fig. 11 in schematischer Darstellung den Verlauf der Bewegung des als Vorschubschwinge ausgebildeten Vorschubele­ mentes der zweiten Baueinheit beim Abheben der zweiten Baueinheit von der ersten Baueinheit;
Fig. 12 den Stanzkopf der Vorrichtung im Vertikalschnitt;
Fig. 13 den Stanzkopf der Fig. 12 in einer Ansicht von oben, und zwar bei abgenommenem Träger;
Fig. 14 in einer Darstellung ähnlich Fig. 6 die Baueinheiten bzw. deren Vereinzelungs- oder Beladekopf und Übernahmekopf in der Übernahmeposition bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 15 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht den Übergabekopf der Vorrichtungen der Fig. 5-14;
Fig. 16 eine weitere Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 17 einen Schnitt durch den die äußere Zuführung bilden­ den Zuführungsschlauch;
Fig. 18 einen Schnitt entsprechend der Linie IV-IV der Fig. 16;
Fig. 19 einen Schnitt entsprechend der Linie V-V der Fig. 16.
In den Figuren ist 1 ein aus einem Blech durch Stanzen hergestelltes Werkstück, welches in den Figuren der ein­ facheren Darstellung wegen als flaches Werkstück wieder­ gegeben ist, aber auch jede andere erforderliche Formgebung aufweisen kann. Mit 2 ist ein Verbindungselement bezeichnet, welches bei der dargestellten Ausführungsform als Mutter ausgeführt ist, die mit einem Bund 2′ in einer in das Werkstück 1 durch Stanzen eingebrachten Öffnung 3 durch Einsetzen oder Einfügen und durch anschließendes Verpressen unter Verwendung des Einpreßstößels 4 (Plunger) des Stanz­ kopfs 5 und eines Verpreßringes 6 in einem unteren Werk­ zeugteil bzw. Gegenwerkzeug 7 befestigt ist. Die Herstellung des Werkstückes 1 erfolgt hierbei in einer Presse 8, und zwar in einem in dieser Presse vorgesehenen Werkzeug, in dem dann auch die Mutter 2 am Werkstück 1 durch Verpressen befestigt wird, wie dies dem Fachmann bekannt ist.
Die Presse 8 besteht im wesentlichen aus einem Pressengestell 9, welches das Unterteil 10 der Presse bildet und an welchem in vertikaler Richtung auf- und abbewegbar der Pressenstößel 11 geführt ist.
Am Unterteil 10 ist eine Aufspannplatte 12 vorgesehen, auf der über eine Zwischenplatte 13 das untere Werkzeugteil bzw. Gegenwerkzeug 7 befestigt ist. An der Unterseite des Pressen­ stößels 11 ist eine Aufspannplatte 14 vorgesehen, an welcher ein oberes Werkzeugteil 15 in Form einer Stempelhalteplatte befestigt ist.
Weiterhin weist die Presse 8 einen gefederten Niederhalter 16 auf, der zwischen dem oberen Werkzeugteil 15 und dem Gegen­ werkzeug 7 angeordnet ist und sich bei geschlossener Presse über die Kraft von Niederhalterfedern 17, die zwischen dem Niederhalter 16 und dem Werkzeugteil 15 wirken, gegen das Werkstück 1 abstützt.
Zum gesteuerten Zuführen der Muttern 2 an den "Einsetzbe­ reich" des Werkzeugs, an welchem (Einsetzbereich) diese Mutter in die betreffende Öffnung 3 eines Werkstückes 1 eingesetzt werden und welcher mit 18 bezeichnet ist, dient die in den Fig. 3-10 insgesamt mit 19 bezeichnete Vorrichtung, die aus zwei Baueinheiten 19′ und 19′′ besteht, von denen die Baueinheit 19′ am unteren Werkzeugteil bzw. an der Zwischenplatte 13 und die Baueinheit 19′′ an der Unter­ seite des Niederhalters 16 montiert ist.
Die Baueinheit 19 besitzt eine Förderstrecke 20, die mit ihrem einen Ende über einen flexiblen Schlauch 21 mit einer Sortier- und Zuführungseinrichtung 22 verbunden ist, die seitlich von der Presse 8 angeordnet ist und über die die Muttern 2 jeweils dicht aufeinanderfolgend und in einer vorgeschriebenen Lage bzw. Orientierung (lagegenau) der Förderstrecke 20 zugeführt werden. Diese ist ebenso wie der Schlauch 21 derart ausgebildet, daß die Muttern 2 zwangs­ läufig in ihrer vorbestimmten Lage und/oder Orientierung verbleiben. Die Förderrichtung der Förderstrecke 20 ist in der Fig. 3 mit dem Pfeil A angegeben. Die Förderstrecke 20 besteht im wesentlichen nur aus einer Führungsschiene oder T-Führung 27 und einem diese tragenden Träger 26, d. h. sie ist kein aktive Förderstrecke. Die Muttern 2 werden in dem Schlauch 21 und in der Förderstrecke 20 vielmehr durch den von der Einrichtung 22 erzeugten Staudruck weiterbewegt.
An dem dem Schlauch 20 abgewandten Ende ist an der Förder­ strecke 20 ein Vereinzelungs- oder Beladekopf 23 gebildet oder vorgesehen, dessen konstruktive Ausgestaltung nach­ folgend noch näher im Detail beschrieben wird und der zusammen mit der Förderstrecke 20 die Baueinheit 19′ bildet.
Die Baueinheit 19′′ besteht im wesentlichen aus der ebenfalls horizontalen Förderstrecke 24, die mit ihrem einen Ende in den im Einsetzbereich 18 des Werkzeuges vorgesehenen Stanz­ kopf 5 übergeht und mit ihrem anderen Ende mit einem Über­ nahmekopf 25 verbunden ist, der bei den Arbeitshüben der Presse 8 in der nachfolgend noch näher beschriebenen Weise mit dem Vereinzelungskopf 23 zusammenwirkt. Mit dem den Übernahmekopf 25 aufweisenden Ende steht die mit dem Nieder­ halter 16 mitbewegte Baueinheit 19′′ seitlich über den Niederhalter 16 weg. Die Zuführung der Muttern 2 an den Einsetzbereich 18 erfolgt somit seitlich von der Außenseite des Werkzeuges.
Auch die Förderstrecke 24 ist eine passive Förderstrecke, die ebenso wie die Förderstrecke 20 von einer T-Führung 27′ gebildet ist. In der Fig. 9 ist diese die Förderstrecke 24 bildende und an der Unterseite eines Trägers 26′ vorgesehene T-Führung 27′ im Schnitt dargestellt. Der Träger 26′ er­ streckt sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Förderstrecke 24 und ist beidendig mit dem Übernahmekopf 25 bzw. mit dem Stanzkopf 5 verbunden. Mit dem Träger 26′ ist die Baueinheit 19′′ an der Unterseite des Niederhalters 16 befestigt. Ähnlich wie die Förderstrecke 24 ist auch die Förderstrecke 20 ausgebildet, allerdings bei der speziellen Ausführungsform mit dem Unterschied, daß dort die T-Führung 27 nicht (wie die T-Führung 27′) an der Unterseite, sondern an der Oberseite in Führungslängsrichtung offen bzw. ge­ schlitzt ist.
Während des Betriebes sind die Förderstrecken 20 und 24 jeweils mit einer Vielzahl von Muttern 2 besetzt, und zwar derart, daß diese Muttern in Längsrichtung L bzw. L′ oder in Förderrichtung A bzw. B der jeweiligen Förderstrecke dicht aneinander anschließen und insbesondere in der Förderstrecke 24 zu jedem Zeitpunkt sich eine genau vorgegebene Anzahl von Muttern 2 befindet. Durch ein im Übernahmekopf 25 vorge­ sehenes Vorschubelement, welches bei der dargestellten Ausführungsform von einer Vorschubschwinge 28 gebildet ist, sind die in der Förderstrecke 24 angeordneten Muttern 2 für eine Bewegung vom Übernahmekopf 25 in Richtung Stanzkopf 5 (Pfeil B der Fig. 3) mit einer Vorschubkraft vorgespannt, und zwar derart, daß jeweils eine Mutter 2 im Stanzkopf 5 bzw. in einem dort gebildeten Stößelkanal 49 (Fig. 12) für das Einbringen in ein Werkstück 1 bereit steht.
Die grundsätzliche Arbeitsweise der Vorrichtung 19 läßt sich, wie folgt, beschreiben:
Bewegt sich die Presse in den unteren Totpunkt, so erfolgt dann, wenn sich der Stanzkopf 5 gegen das Werkstück 1 über die Niederhalterfedern 17 angepreßt ist, schließlich das Einschieben einer im Stanzkopf 5 bereitstehenden Mutter 2 in die Öffnung 3 des Werkstücks mit Hilfe des Einpreßstößels 4 und dann beim weiteren Abwärtshub der Presse das Befestigen der Mutter 2 im Werkstück 1 in der vorbeschriebenen Weise durch Verpressen.
Am unteren Totpunkt des Pressenhubes greifen gleichzeitig auch der Vereinzelungskopf 23 und der Übernahmekopf 25 derart ineinander, daß in dieser in dem geschlossenen Zustand der Presse 8 entsprechenden Übergabesituation (zweite Relativ­ lage) der Baueinheit 19′ und 19′′ die Förderstrecke 20 mit ihrem am Vereinzelungskopf 23 gebildeten Ende in das am Übernahmekopf 25 gebildete Ende der Förderstrecke 24 über­ geht, sich die Förderstrecke 20 also in der Förderstrecke 24 fortsetzt. Bei der dargestellten Ausführungsform liegen die Förderstrecken 20 und 24 im unteren Totpunkt der Presse achsgleich in einer gemeinsamen horizontalen Achse.
Der Vereinzelungskopf 23 besitzt eine Vereinzelungs- oder Sicherungseinrichtung 29, die im wesentlichen aus zwei Paaren von Anschlägen 30 und 31 gebildet ist (insbesondere Fig. 7, 8 und 10) und deren Wirkungsweise im Detail nachfolgend noch näher beschrieben wird.
Die Vereinzelungseinrichtung 29 ist so ausgeführt, daß während des Pressenhubes vom unteren Totpunkt in Richtung des oberen Totpunktes, d. h. in einer Übergabephase dieser Bewegung, in der (Phase) sich zwar der Einpreßstößel 4 nach Beendigung des Festpressens der Mutter 2 im Werkstück 1 in eine Ausgangsstellung zurückbewegt ist und der Stanzkopf 5 mit einer neuen Mutter 2 besetzt werden kann, der Stanzkopf 5 aber durch die Wirkung der Niederhalterfedern 17 weiterhin gegen das Werkstück 1 bzw. über dieses gegen das untere Werkzeug 7 anliegt, sich die Baueinheiten 19 und 19′ also weiterhin in der Übergabesituation befinden, jeweils die (am Vereinzelungskopf 23) in der Förderstrecke 20 anstehende erste Mutter 2 (am Übernahmekopf 25) in die Förderstrecke 24 eingeführt wird, und zwar durch den von der Einrichtung 22 erzeugten Staudruck. Die Vorschubschwinge 28 ist hierfür während dies er Belade- bzw. Übergabephase aus dem Bewegungs­ raum der Muttern 2 in den Förderstrecken 20 und 24 herausge­ schwenkt, so daß die zu übergebende Mutter 2 unter der Vorschubschwinge 28 vorbei aus der Förderstrecke 20 in die Förderstrecke 24 eingebracht werden kann.
Sobald der Übernahmekopf 25 der Bewegung des Niederhalters 16 folgend von dem Vereinzelungskopf 23 abhebt, sperren die Vereinzelungseinrichtung 29 bzw. die dortigen Anschläge 30 die Förderstrecke 20 im Bereich ihres am Vereinzelungskopf 23 gebildeten Endes und die Vorschubschwinge 28 schwenkt in ihre aktive bzw. wirksame Stellung, in der diese Schwinge gegen die letzte, in die Förderstrecke 24 eingebrachte Mutter 2 anliegt und dadurch sämtliche Muttern 2 in der Förderstrecke 24 für eine Bewegung in Richtung des Pfeiles B vorspannt.
Beim nächsten Pressenhub wird im unteren Totpunkt wiederum die im Steuerkopf 5 anstehende Mutter 2 in ein Werkstück 1 eingesetzt und dort befestigt, worauf dann während einer erneuten Übergabephase eine weitere Mutter 2 aus dem Verein­ zelungskopf 23 bzw. von der dortigen Beladeposition 20′′ in den Übernahmekopf 25 bzw. in das dortige Ende der Förder­ strecke 24 eingebracht wird usw.
Sämtliche Bewegungen der Funktionselemente im Vereinzelungs­ kopf 23 und im Übernahmekopf 25, insbesondere die Bewegung der Anschläge 30 und das Überführen des Vorschubhebels 28 in die nicht wirksame Stellung und anschließend wieder in die wirksame Stellung erfolgt zwangsläufig durch die Relativbe­ wegung bzw. den Bewegungshub zwischen dem Übernahmekopf 25 und dem Vereinzelungskopf 23, d. h. dadurch, daß Steuerflächen am Übernahmekopf 25 auf entsprechende Steuerflächen am Vereinzelungskopf 23 am unteren Totpunkt des Pressenhubes und während der Übergabephase einwirken. Außerdem sind während des unteren Totpunktes des Pressenhubes, während der Über­ gabephase sowie auch noch in einem daran anschließenden Teilbereich des Pressenhubes vom unteren Totpunkt in den oberen Totpunkt am Vereinzelungskopf 23 vorgesehene Funk­ tionselemente, nämlich die dortigen Anschläge 31, im Über­ nahmekopf 25 bzw. in der dortigen Förderstrecke 24 wirksam.
Die Vorrichtung 19 gewährleistet nicht nur eine einwandfreie Zuführung der Muttern 2 an den Einsetzbereich 18 des Werk­ zeuges, sondern bietet insbesondere auch den Vorteil, daß an den Niederhalter 16 führende Leitungen, wie Steuerleitungen, Versorgungsleitungen, Schläuche zum Zuführen der Muttern 2 usw. ebenso vermieden sind wie aktive Steuer- und Betätigungs­ elemente an der Baueinheit 19′′. Insbesondere bei im oberen Totpunkt befindlicher Presse ist daher der Bereich zwischen dem Niederhalter 16 und dem unteren Werkzeug 7 frei zugäng­ lich. Durch die Steuerung der Funktionselemente des Verein­ zelungskopfes 23 und des Übernahmekopfes 25 allein durch die Relativbewegung zwischen diesen Köpfen ist weiterhin mit einfachen Mitteln auch sichergestellt, daß diese Funktions­ elemente synchron mit dem Pressenhub arbeiten.
Nachfolgend werden der Vereinzelungskopf 23, der Übernahme­ kopf 25, der Stanzkopf 5 sowie eine abgewandelte Vorrichtung 19a näher erläutert.
Vereinzelungskopf 23 und Übernahmekopf 25
Die Fig. 5-11 zeigen diese Köpfe im Detail.
Der Vereinzelungskopf 23 besitzt ein Gehäuse 32, welches im Bereich des Endes der Förderstrecke 20 unterhalb dieser Förderstrecke, d. h. unterhalb der diese Förderstrecke bildenden T-Schiene 26 und des zugehörigen Trägers 27 angeordnet ist. Im Gehäuse 32 sind in einer vertikalen Achsrichtung, d. h. in einer Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung der Förderstrecke 20 und in Richtung des Pressenhubes die beiden Anschläge 30 um einen vorgegebenen Betrag verschiebbar (Doppelpfeil C) vorgesehen, und zwar gegen die Wirkung einer Druckfeder 33 aus einer wirksamen Stellung, in der jeder Anschlag 30 von unten her in die Förderstrecke 20 hineinreicht, in eine nicht wirksame Stellung, in der jeder Anschlag außerhalb der Förderstrecke 20 angeordnet ist, und zwar unter der Ebene der Unterseite 20′ dieser Förderstrecke. Bei der dargestellten Ausführungs­ form sind die Anschläge 30 Teil eines einzigen Schiebers 30′.
Weiterhin sind im Gehäuse 32 die beiden Anschläge 31 eben­ falls gegen die Wirkung einer Druckfeder 34 in der vertikalen Achsrichtung verschiebbar vorgesehen, und zwar derart, daß diese Anschläge 31 in einer wirksamen Stellung über die Ebene der Unterseite 20′ vorstehen und aus dieser wirksamen Stellung nach unten bewegt werden können. Die Anschläge 31 sind ebenfalls Teil eines einzigen Schiebers 31′.
Wie insbesondere die Fig. 7 zeigt, sind die Anschläge 30 und auch die beiden Anschläge 31 jeweils in einer horizontalen Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung der Förderstrecke 20 versetzt und symmetrisch zur Längsachse L angeordnet, und zwar derart, daß in Förderrichtung A der Förderstrecke 20 die beiden Anschläge 31 auf die beiden Anschläge 30 folgen.
Die Anschläge 30 und 31 sind weiterhin so ausgebildet und in Richtung der Längsachse L derart voneinander beabstandet, daß bei einer gegen die beiden Anschläge 31 anliegenden Mutter 2, die in der Fig. 7 mit 2a bezeichnet ist, die Anschläge 30 in ihrer wirksamen Stellung in jeweils einen Zwickel zwischen der Mutter 2a und der in Förderrichtung A unmittelbar folgenden und gegen die Mutter 2a anliegenden Mutter 2b hineinreichen und somit in der später noch beschriebenen Weise beim Abheben des Übernahmekopfes 25 vom Vereinzelungs­ kopf 23 und bei der hierbei mit dem Übernahmekopf 25 mitge­ führten Mutter 2a die Mutter 2b und die an dieser anstehenden nachfolgenden Muttern gegen den Staudruck der Einrichtung 22 in der Förderstrecke 20 zurückhalten können.
Oberhalb der Förderstrecke bzw. der diese Förderstrecke bildenden Führung 27′ ist ein Klotz 35 befestigt, der einen nach oben wegstehenden Vorsprung 36 aufweist, welcher an seiner Oberseite eine Steuerfläche 37 für die Vorschub­ schwinge 28 bildet. Der Vorsprung 36 befindet sich dabei bezogen auf die Förderrichtung A vor den Anschlägen 30.
Der Übernahmekopf 25 besteht aus einem Gehäuse 38, welches an der Oberseite der Förderstrecke 24 bzw. an der Oberseite des dortigen Trägers 26 befestigt ist und mit seiner Unterseite u. a. Anlageflächen 39 bildet. Diese kommen bei auf dem Vereinzelungskopf 23 abgesenktem Übernahmekopf 25 seitlich von der Förderstrecke 20, d. h. außerhalb des Bewegungsraums der Muttern 2 in dieser Förderstrecke 20, gegen die Oberseite jeweils eines Anschlages 30 zur Anlage und drücken diesen gegen die Wirkung der Feder 33 aus der wirksamen Stellung in die nicht wirksame Stellung nach unten. Bei auf den Ver­ einzelungskopf 23 abgesenktem Übernahmekopf 25 liegt die Ebene E1 der Unterseite der Förderstrecke 20 in einer gemeinsamen horizontalen Ebene mit der Ebene E2 der Unter­ seite der Förderstrecke 24. Der Anfang der Förderstrecke 24 im Übernahmekopf 25 ist durch eine zur Unterseite des Übernahmekopfes hin offene Ausnehmung 40 sowie durch zwei Winkelstücken 41 gebildet, die jeweils seitlich mit einem Schenkelabschnitt 41′ über den unteren Rand der Ausnehmung 40 nach innen vorstehen und dadurch zusammen mit der Ausnehmung 40 eine T-förmige Führungsnut oder T-Führung bilden, die dann in die T-Führung 27′ übergeht. In den Winkelstücken 41 bzw. den Schwenkelabschnitten 41′ sind Ausnehmungen 42 vorgesehen, und zwar jeweils eine Ausnehmung 42 für jeden Anschlag 31 derart, daß bei auf den Vereinzelungskopf 23 abgesenktem Übernahmekopf 25 jeder Anschlag 31 durch eine Ausnehmung 42 in die Förderstrecke 26 bzw. in den am Übernahmekopf 25 gebildeten Anfangsbereich dieser Förderstrecke hineinragt. Die Ausnehmungen 42 sind in Richtung der Längsachse L′ der Förderstrecke 24 gegenüber dem Anfang dieser Förderstrecke in Förderrichtung B um einen Betrag derart versetzt, daß eine Mutter, nämlich die Mutter 2a der Fig. 7, die in den bezogen auf die Förderrichtung B vor den Ausnehmungen 42 und bei abgesenktem Übernahmekopf 25 vor den Anschlägen 31 liegenden Teil (Übernahmebereich 24′) der Förderstrecke 24 eingeführt ist und gegen die durch die Ausnehmungen 42 nach oben vorstehenden Anschläge 31 anliegt, nahezu vollständig von der Förderstrecke 24 bzw. deren Übernahmebereich 24′ aufgenommen ist.
Im Gehäuse 38 ist weiterhin die Vorschubschwinge 28 mittels eines Gelenkbolzens 43 um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert, die senkrecht zu der Längsachse L′ liegt. Der Gelenkhebel 43 bzw. dessen Achse befindet sich dabei oberhalb der Förderstrecke 24, und zwar bei der dargestellten Aus­ führungsform in vertikaler Richtung etwa oberhalb der Ausnehmungen 42.
Die Vorschubschwinge 28 ist in bezug auf den Gelenkbolzen 43 und die von diesem Gelenkbolzen gebildete Gelenkachse als doppelarmiger Hebel ausgeführt.
An dem einen Ende bildet die Vorschubschwinge 28 eine Nase 44, die eine Anlagefläche für die letzte, in die Förder­ strecke 24 eingeführte Mutter 2 (bei der Darstellung der Fig. 7 Mutter 2a) ist. Die Nase 44 kann bei der für die Fig. 5 und 6 gewählten Darstellung durch Schwenken um den Gelenk­ bolzen 43 im Gegenuhrzeigersinn in die Förderstrecke 24 bzw. das vordere Ende dieser Förderstrecke hineingeschwenkt werden und durch Schwenken der Vorschubschwinge 28 um den Gelenk­ bolzen 43 im Uhrzeigersinn aus der Förderstrecke 26 in eine nicht wirksame Stellung der Förderschwinge 28 herausge­ schwenkt werden.
Am anderen Ende der Vorschubschwinge 28 greifen Zugfedern 45 mit einem Ende an, die mit ihrem anderen Ende am Gehäuse 38 gehalten sind, und zwar derart, daß durch die Zugfedern 45 die Vorschubschwinge 28 in ihre wirksame Stellung vorgespannt ist und in dieser wirksamen Stellung über die Nase 44 in Richtung des Pfeiles B die Vorschubkraft auf die in der Förderstrecke 24 angeordneten Muttern 2 ausübt.
An der Vorschubschwinge 28 ist weiterhin ein Vorsprung 46 vorgesehen, dem am Gehäuse 38 ein Anschlag 47 zugeordnet ist. Dieser Anschlag 47 ist manuell durch eine an der Außenseite des Gehäuses vorgesehene Handhabe 47′ zwischen einer wirk­ samen Position, in der der Anschlag 47 in der Bewegungsbahn des Vorsprunges 46 liegt, und einer nicht wirksamen Stellung bewegbar, in der der Anschlag 47 außerhalb der Bewegungsbahn 46 angeordnet ist.
Durch eine gefederte Ausbildung des Anschlages 47 sowie durch eine Schrägfläche 46′ am Vorsprung 46 ist weiterhin erreicht, daß bei in seiner wirksamen Stellung befindlichem Anschlag 47 die Vorschubschwinge 28 gegen die Wirkung der Zugfedern 45 in ihre nicht wirksame Stellung geschwenkt werden kann, und daß der in der wirksamen Stellung befindliche Anschlag 47 durch den gegen diesen Anschlag zur Anlage kommenden Vorsprung 46 ein Schwenken der Vorschubschwinge 28 in ihre wirksame Stellung verhindert, die Vorschubschwinge 28 vielmehr durch den gegen den Anschlag 47 anliegenden Vorsprung 46 in einer Zwischenstellung gehalten ist, in der die Vorschubschwinge 28 außerhalb der Förderstrecke 24 und bei auf den Vereinzelungs­ kopf 23 abgesenktem Übernahmekopf 25 auch außerhalb der Förderstrecke 20 liegt.
An einer Seite der Vorschubschwinge 28 ist eine Rolle 48 frei drehbar gelagert, die bei der Abwärtsbewegung des Übernahme­ kopfes 25 gegen die Steuerfläche 37 des Vorsprunges 36 zur Anlage kommt, und zwar bereits vor Erreichen des unteren Tot­ punktes des Pressenhubes, so daß beim weiteren Absenken und Annähern des Übernahmekopfes 25 an den Vereinzelungskopf 26 die Vorschubschwinge 28 gegen die Wirkung der Zugfedern 45 in ihre nicht wirksame Stellung geschwenkt wird, die dann erreicht ist, wenn der Übernahmekopf 25 gegen den Vereinze­ lungskopf 23 anliegt, sich die Baueinheiten 19′ und 19′′ also in ihrer zweiten Relativlage oder Übergabesituation zuein­ ander befinden. Durch die Steuerfläche 37 und die gegen diese Steuerfläche anliegende Rolle 48 ist in diesem Zustand auch die Position der Nase 44 oberhalb der Förderstrecken 20 und 24 genau und durch die Lage der Köpfe 23 und 25 zwangsläufig definiert.
Das Zusammenwirken des Vereinzelungskopfes 23 und des Übernahmekopfes 25 läßt sich im wesentlichen, wie folgt, beschreiben:
Bei normaler Arbeitsweise, d. h. insbesondere bei nicht wirksamem Anschlag 47, ist immer dann, wenn der Übernahmekopf 25 auf den Vereinzelungskopf 23 abgesenkt ist und gegen diesen anliegt, die Vorschubschwinge 28 durch die gegen die Steuerfläche 37 anliegende Rolle 48 in die nicht wirksame Stellung geschwenkt. Gleichzeitig sind durch die Anlage­ flächen 39 die Anschläge 30 in ihre nicht wirksame Stellung bewegt, so daß dann, wenn durch Rückkehr des Einpreßstößels 4 in seine Ausgangsstellung Platz für eine weitere Mutter 2 in der Förderstrecke 24 in Förderrichtung B auf den Übernahme­ bereich 24′ folgend geschaffen ist, durch den Staudruck der Einrichtung 22 die erste, in der Förderstrecke 20 bzw. in der dortigen Beladeposition 20′′ anstehende Mutter 2 in den Übernahmebereich 24′ der Förderstrecke 24 eingeführt wird. Diese in der Fig. 7 mit 2a bezeichnete Mutter liegt dann gegen die in die Förderstrecke 24 hineinragenden Anschlägen 31 an. Wird mit dem Niederhalter 16 der Übernahmekopf 25 nach oben bewegt, so wird die im Übernahmebereich 24′ angeordnete Mutter 2a mitbewegt. Mit dem Nachobenbewegen des Übernahme­ kopfes 25 gelangen auch die Anschläge 30 in ihre wirksame Stellung, so daß die auf die vom Übernahmekopf 25 mitgeführte Mutter 2a folgende Mutter 2b in der Förderstrecke 20 zunächst durch die Mutter 2a und anschließend durch die Anschläge 30 zurückgehalten wird. Mit dem Nachobenbewegen des Übernahme­ kopfes 25 wird auch die Vorschubschwinge 28 zunehmend in ihre wirksame Stellung geschwenkt, so daß diese Vorschubschwinge dann mit ihrer Nase 44 schließlich gegen die Mutter 2a im Übernahmebereich 24′ zur Anlage kommt und diese Mutter aus dem Übernahmebereich 24′ in die Förderstrecke 24 einschiebt, sobald sich die Anschläge 31 vollständig aus dieser Förder­ strecke herausbewegt haben, so daß diese Mutter dann in Förderrichtung hinter den Ausnehmungen 42 befindet und auch diese Ausnehmungen nicht abdeckt.
Durch die Anschläge 31 ist eine genaue und reproduzierbare Positionierung der jeweils übernommenen Mutter 2a unabhängig von Toleranzen der in der Förderstrecke 24 bereits befind­ lichen Muttern 2 erreicht, was die Übernahme und Vereinzelung wesentlich vereinfacht.
Durch die gefederte Ausbildung der Anschläge 31 ist ein Bruch dieser Anschläge auch u. a. dann verhindert, wenn sich beim Absenken des Übernahmekopfes 25 auf den Vereinzelungskopf 23 am Übernahmebereich 24′ der Förderstrecke 24 und dabei insbesondere im Bereich der Ausnehmungen 42 eine Mutter 2 befindet.
Dadurch, daß der Boden der Förderstrecke 24 am Anfang dieser Förderstrecke durch die Winkelstücke 41 bzw. deren Schenkel­ abschnitte 41′ gebildet ist, wird auch eine Abreißsicherung in der Weise erreicht, daß dann, wenn eine an die Förder­ strecke 24 über führte Mutter 2 nur unvollständig in den Übernahmebereich eingebracht ist und soweit aus der Förder­ strecke vorsteht, daß diese Mutter an der Förderstrecke 20 oder einem anderen Teil des Vereinzelungskopfes 23 beim Anheben des Übernahmekopfes 25 hängen bleibt, die Förder­ strecke 24 nicht zu Bruch geht, sondern allenfalls nur die Winkelstücke 41 verbogen werden, die aber leicht ausgetauscht werden können.
Der Ablauf der Schwenkbewegung der Vorschubschwinge 28 ist in der Fig. 11 in den Positionen a-e wiedergegeben. Diese Darstellung zeigt, daß die Schwenkbewegung der Vorschub­ schwinge 28 durch die Steuerfläche 37 und insbesondere auch durch die Anordnung der Rolle 48 in bezug auf den Gelenk­ bolzen 43 so gesteuert ist, daß beim Schwenken der Vorschub­ schwinge 28 in die wirksame Stellung die Nase 44 sich zunehmend der übernommenen Mutter 2a annähert, wobei durch das Anheben des Übernahmekopfes 25 auch der Bewegungsraum geschaffen wird, der notwendig ist, damit sich die Nase 44 über der ersten, in der Förderstrecke 20 verbleibenden Mutter (Mutter 2b der Fig. 7) vorbeibewegen kann.
Stanzkopf 5
Die Ausbildung des Stanzkopfes 5 ist in der Fig. 12 und 13 dargestellt. Der Stanzkopf 5 bildet an dem Übernahmekopf 25 entfernt liegenden Ende der Förderstrecke 24 einen mit seiner Achse sich in Richtung des Pressenhubes erstreckenden Stößelkanal 49, der an der Unterseite 5′ des Stanzkopfes 5 zum Ausbringen der jeweiligen Mutter 2 offen und in dem der Einpreßstößel 4 axial verschiebbar ist, und zwar zwischen einer wirksamen Stellung, in der die untere Stirnfläche 4′ des Einpreßstößels 4 oberhalb der Förderstrecke 24 liegt, und einer Arbeitsstellung, in der zum Einführen und Festpressen der Mutter 2 in der Öffnung 3 des Werkstücks 1 die Stirn­ fläche 4′ mit dem Pressendruck gegen die Oberseite der in dem Stößelkanal 49 nach unten bewegten Mutter 2 mit dem Pressen­ druck anliegt. Der Stößelkanal 49 ist an der Unterseite des Stanzkopfes 5 offen und ist dort von einer die Unterseite des Stanzkopfes 5 bildenden Platte 5′ gebildet.
Wie die Fig. 12 und 13 zeigen, ist der Einpreßstößel 4 in axialer Richtung in einem an der Oberseite der Förderstrecke 24 bzw. der Oberseite des dortigen Trägers 26′ befestigten Gehäuse 50 axial verschiebbar geführt, und zwar gegen die Wirkung einer den Einpreßstößel 4 dort umgebenden Rück­ stellfeder 50. Auf die obere Stirnfläche 4′′ des Einpreß­ stößels 4 wirkt am unteren Totpunkt des Pressenhubes der am Werkzeugteil 15 vorgesehener Stempel 51 ein.
Immer dann, wenn der Einpreßstößel 4 aus der Arbeitsstellung in die Ausgangsstellung zurückbewegt ist, wird über die von der Vorschubschwinge 28 erzeugte Förderwirkung eine neue Mutter 2 in den Stößelkanal 49 bewegt, die eine Klinke 52 gegen eine Feder verschwenkt. Die Klinke 52 wirkt mit einem Sensor, beispielsweise mit einem Näherungsschalter 53 versehen, der von der Klinke 52 nur dann betätigt wird, wenn sich eine Mutter 2 im Stößelkanal 49 befindet. Ist der Sensor 53 im oberen Totpunkt der Presse nicht betätigt, d. h. fehlt ein das Vorhandensein einer Mutter 2 bestätigendes Sensor­ signal, so wird hierdurch eine Fehleranzeige oder Fehler­ signal in einer Steuereinrichtung 54 der Presse 8 veranlaßt, mit welchem die Presse dann abgeschaltet wird.
Die Plunger-Lösung für den Einpreßstößel 4, d. h. die Betäti­ gung des Einpreßstößels 4 über den zusätzlichen Stempel 51 hat u. a. den Vorteil einer kurzen Baulänge und eines kleinen Bewegungshubes für den Einpreßstößel 4.
Es versteht sich, daß Abwandlungen für den Stanzkopf 5, insbesondere auch in Abhängigkeit von den jeweils zu verar­ beitenden Verbindungselementen möglich sind.
Vorrichtung 19a
Die Fig. 14 zeigt in einer ähnlichen Darstellung wie die Fig. 6 den Vereinzelungskopf 23a und den Übernahmekopf 25a einer Vorrichtung 19a, die ebenso wie die Vorrichtung 19 aus zwei Baueinheiten 19a′ und 19a′′ besteht, von denen die Baueinheit 19a′ wiederum am Pressenunterteil 10 bzw. an der dortigen Zwischenplatte 13 befestigt ist und die den Übernahmekopf 25a aufweisende Baueinheit 19a′′ am Niederhalter 16.
Die Vorrichtung 19a unterscheidet sich von der Vorrichtung 19 im wesentlichen nur dadurch, daß anstelle des manuell betätigbaren Anschlages 47 im Gehäuse 38 des Übernahmekopfes 25a ein motorisch betätigbarer Anschlag 55 vorgesehen ist, der bei der in der Fig. 14 dargestellten Ausführungsform als Schieber ausgebildet ist, welcher wiederum mit dem Vorsprung 46 der Vorschubschwinge 28 zusammenwirkt, zwischen einer wirksamen und nicht wirksamen Stellung in einer Achsrichtung senkrecht zur Achse des Pressenhubes und senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 43 verschiebbar ist und in der wirksamen Stellung einen Anschlag für den Vorsprung 46 bildet, und zwar derart, daß bei gegen den Anschlag 55 anliegendem Vorsprung 46 sich die Vorschubschwinge 28 wiederum in der vorstehend beschriebenen Zwischenstellung befindet, die einer nicht wirksamen Stellung der Schwinge 28 entspricht. Der Anschlag 55 wird jeweils bei auf dem Vereinzelungskopf 23a aufliegen­ dem Übernahmekopf 25a durch einen im Gehäuse 32 des Ver­ einzelungskopfes untergebrachten doppeltwirkenden Pneumatik­ zylinder 56 in die eine oder andere Stellung bewegt und verbleibt dann solange in dieser Stellung, bis der Über­ nahmekopf 25a sich erneut auf den Vereinzelungskopf 23a abgesenkt hat und der Zylinder 56 entsprechend betätigt wurde. Dadurch, daß sich der Zylinder 56 im Vereinzelungskopf 23a befindet, sind auch für die Steuerung des Anschlages 55 benötigte, an den Übernahmekopf 25a führende Steuerleitungen usw. vermieden.
Für die Steuerung durch den Zylinder 56 weist der Anschlag 55 an seiner Unterseite einen Vorsprung 57 auf, der an seinem unteren, freien Ende zwei dachschrägenartig zueinander angeordnete Schrägflächen 58 und 59 aufweisen, die jeweils in senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 14 verlaufenden Ebenen liegen. Im Vereinzelungskopf 23a sind zwei Steuerschieber 60 und 61 vorgesehen, die in vertikaler Richtung, d. h. in Richtung des Pressenhubes um einen vorgegebenen Betrag in Längsrichtung verschiebbar geführt sind und an ihren oberen Enden Schrägflächen 62 und 63 aufweisen. Von diesen wirkt die am Steuerschieber 60 vorgesehene Schrägfläche 62 mit der Schrägfläche 58 und die am Steuerschieber 61 vorgesehene Schrägfläche 63 mit der Schrägfläche 59 zusammen. Durch den Zylinder 56 sind die beiden Steuerschieber 60 und 61 gegen­ sinnig derart gesteuert, daß in der einen Stellung des Zylinders 56 beispielsweise die Schrägfläche 62 gegenüber der Schrägfläche 63 und in der anderen Stellung des Zylinders 56 die Schrägfläche 63 gegenüber der Schrägfläche 62 angehoben ist. Beim Absenken des Übernahmekopfes 25a kommt jeweils die angehobene Schrägfläche 62 bzw. 63 gegen die zugehörige Schrägfläche 58 bzw. 59 zur Anlage, so daß entsprechend der Stellung der Schrägflächen 62 und 63 der Anschlag 55 in seine nicht wirksame Stellung (bei angehobener Schrägfläche 63) oder in seine wirksame Stellung (bei angehobener Schrägfläche 62) bewegt wird oder aber seinen der Stellung der Schräg­ flächen 62 und 63 bereits entsprechenden Zustand beibehält.
Für die gegenläufige Hubbewegung ist an der Kolbenstange 67 des Zylinders 56, die mit ihrer Achse in einer Ebene ange­ ordnet ist, welche die Längsachsen der Steuerschieber 60 und 61 einschließt, und in dieser Ebene in einer Achsrichtung senkrecht zur Achse der Steuerschieber um einen vorgegebenen Betrag hin- und herbewegbar ist, ein als Schieber ausge­ bildeter Steuerkörper 68 befestigt, der mit seiner Unterseite gegen eine Gleitfläche 68′ anliegt und an seiner Oberseite eine Planfläche 69 und beidseitig von dieser jeweils eine Schrägfläche 70 bzw. 71 aufweist.
Jeder Steuerschieber 60 und 61 besitzt an seinem unteren Ende eine plane Stirnfläche 72 (Steuerschieber 60) und 73 (Steuer­ schieber 61) sowie eine Schrägfläche 74 (Steuerschieber 60) und 75 (Steuerschieber 61).
Die Anordnung ist weiterhin so getroffen, daß in jeder Stellung des Zylinders 56 die Planfläche 72 bzw. 73 des jeweils angehobenen Steuerschiebers 60 bzw. 61 gegen die Planfläche 69 anliegt und die Schrägfläche 75 bzw. 74 des abgesenkten Steuerschiebers 61 bzw. 60 der dieser Schräg­ fläche zugeordneten Schrägfläche 71 bzw. 70 gegenüberliegt. Bei der für die Fig. 14 gewählten Darstellung befindet sich der Steuerschieber 61 in der angehobenen Stellung, so daß die Planfläche 73 gegen die Planfläche 69 anliegt und die Schrägfläche 74 der Schrägfläche 70 gegenüberliegt. Durch entsprechende Ansteuerung des Zylinders 56 ist der Steuer­ körper 68 aus der in der Fig. 14 dargestellten Lage nach links bewegbar, wodurch über die Schrägflächen 70 und 74 der Steuerschieber 60 angehoben wird und dessen Planfläche 72 schließlich gegen die Planfläche 69 anliegt, während gleich­ zeitig die Planfläche 73 außer Eingriff mit der Planfläche 69 kommt und der Steuerschieber 61 durch die an der Schrägfläche 71 gleitende Schrägfläche 75 abgesenkt wird.
Durch die gegen die Planfläche 69 anliegende Planfläche ist der jeweils angehobene Steuerschieber 60 bzw. 61 in dieser Stellung gesichert.
Die Steuerung des Zylinders 56 erfolgt während der Zeitdauer, in der der Übernahmekopf 25a vom Vereinzelungskopf 23a abgehoben ist, und zwar in Abhängigkeit von einem von der Steuereinrichtung 54 gelieferten Signal derart, daß im normalen Betrieb, bei dem mit jedem Arbeitshub der Presse 8 eine Mutter 2 in ein Werkstück 1 eingesetzt wird, sich der Steuerschieber 61 in der angehobenen Stellung befindet und somit der Anschlag 55 in seiner nicht wirksamen Stellung verbleibt. Der Steuerschieber 60 wird nur dann angehoben, wenn beispielsweise einem bestimmten Fertigungsprogramm entsprechend in ein bestimmtes Werkstück 1 eine Mutter 2 nicht eingesetzt werden soll oder durch eine Störung bedingt eine Mutter 2 in ein Werkstück 1 nicht eingesetzt wurde.
Der Anschlag 55 wird weiterhin in die wirksame Stellung bewegt, wenn eine Mutter 2 in das betreffende Werkstück 1 nicht eingesetzt werden kann, z. B. Streifenanschnitt, fehlende Öffnung 3, Streifenende usw.
An der Förderstrecke 24 sind noch federnde Rücklaufsperren 76 vorhanden, und zwar am Beginn dieser Förderstrecke (Fig. 7) sowie auch im Bereich des Endes bzw. im Bereich des Kanales 49, die (Rücklaufsperren) ein Zurückwandern der Muttern 2 verhindern. Die Fig. 13 zeigt den Stanzkopf 5 von der Oberseite bei abgenommenem Träger 26′. Die beiden dort am Stößelkanal 49 vorgesehenen, federnden und als Klinken ausgeführten Rücklaufsperren sind weiterhin so ausgebildet, daß sie nicht nur ein Zurückwandern der Mutter 2 verhindern und die jeweilige, im Stößelkanal 49 befindliche Mutter 2 durch Untergriff bei in der Ausgangsstellung befindlichem Stößel 4 gegen Herausfallen aus dem Stößelkanal sichern, sondern gleichzeitig die im Stößelkanal 49 angeordnete Mutter 2 in Förderrichtung B gegen die Klinke 52 drücken. Hierdurch wird bei einer im Stößelkanal 49 befindlichen Mutter 2 selbst dann ein diesen Zustand bestätigendes Signal des Sensors 53 erreicht, wenn sich die Vorschubschwinge 28 in ihrer nicht wirksamen Stellung befindet.
Um eine einwandfreie Arbeitsweise sicherzustellen, ist die wirksame Länge desjenigen Teils der Förderstrecke 24, der zwischen den Anschlägen 31 und dem stanzkopfseitigen Ende dieser Förderstrecke liegt, so gewählt, daß in diesem Teil der Förderstrecke eine vorgegebene Anzahl von Muttern 2 Platz finden, die jeweils bezogen auf die möglichen Toleranzen den größten Außendurchmesser Dmax aufweisen, d. h. die Länge dieses Teils der Förderstrecke 24 = n×Dmax, wobei n die Anzahl der Muttern 2 ist.
Mit 77 ist schließlich ein am Werkzeugteil 15 vorgesehener Zylinder für einen Steuerschieber 78 bezeichnet, der in einer wirksamen Stellung eine Übertragung der Pressenkraft im unteren Totpunkt des Pressenhubes von dem Stempel 51 auf den Einpreßstößel 4 ermöglicht, und zwar dadurch, daß der Schieber 78 eine Abstützfläche für das obere Ende des Stempels 51 bildet. Durch den ebenfalls von der Steuerein­ richtung 54 angesteuerten Zylinder 77 ist der Schieber 78 in eine nicht wirksame Stellung bewegbar, in der sich das obere Ende des Stempels 51 nicht gegen den Schieber 78 abstützt und sich dadurch für den Stempel 51 ein freier, der Dicke des Schiebers 78 entsprechender Bewegungshub ergibt, womit in dem unteren Totpunkt des Pressenhubes der Einpreßstößel 4 über den Stempel 51 nicht betätigt wird.
Vorrichtung 19b
Die Fig. 16-19 zeigen in einer ähnlichen Darstellung wie die Fig. 6 und 15 den Vereinzelungs- bzw. Aufgabekopf 23b und den Übernahmekopf 25b einer Vorrichtung 19b, die ebenso wie die Vorrichtung 19 aus zwei Baueinheiten, nämlich aus den Baueinheiten 19 mit dem Aufgabe- bzw. Beladekopf 23b und aus der Baueinheit 19b′′ mit dem Übernahmekopf 25b. Die Bauein­ heit 19b′ ist wiederum am Pressenunterteil 10 bzw. an der dortigen Zwischenplatte 13 befestigt und die Baueinheit 19b′′ am Niederhalter 16.
Die Vorrichtung 19a unterscheidet sich von der Vorrichtung 19 im wesentlichen nur dadurch, daß anstelle des Vereinzelungs­ kopfes 23a der Beladekopf 23b vorgesehen ist, und zwar für eine Arbeitsweise, bei der im unteren Totpunkt des Pressen­ hubes (Übergabesituation) die am Ende der Förderstrecke 20 bzw. an der dortigen Belaseposition 20′′ anstehende Mutter 2 nicht durch den Staudruck, sondern durch ein Vorschubelement, nämlich durch eine Vorschubschwinge 80 aus dieser Belade­ position 20′′ in den Übernahmebereich 24′ der Förderstrecke 24 eingeführt wird. Durch diese spezielle Ausbildung des Beladekopfes 23b ist es insbesondere auch möglich, die Muttern 2 von der Einrichtung 22 über den Zuführungsschlauch 21 jeweils zeitlicher Folge nacheinander und in bestimmter Weise gesteuert durch Einschießen an die Beladeposition 20′′ zu fördern, wobei die Muttern 2 in dem Zuführungsschlauch 21 relativ zueinander sowie zur Förderrichtung in gleicher Weise orientiert sind wie in den starren Förderstrecken 20 und 24, nämlich mit ihren Achsen senkrecht zur Förderrichtung A bzw. B und parallel zueinander. Zur Aufrechterhaltung dieser Orientierung weist der Zuführungsschlauch 21 ebenso wie bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen den in Fig. 17 dargestellten Kanal 21′ mit rechteckförmigem Querschnitt auf, der an die axiale Höhe sowie an den Durchmesser der Mutter 2 angepaßt ist. Durch das Einschießen der Muttern 2 (mittels Druckluft) von der Einrichtung 22 an die Beladeposition 20′′ ist auch bei großer Länge des Schlauches 21 eine zuverlässige Förderung der Muttern 2 gewährleistet, ohne daß die Gefahr eines gegenseitigen Verklemmens dieser Muttern besteht.
Weiterhin ist auch bei der Vorrichtung 19b bei normaler Arbeitsweise die Förderstrecke 24 voll mit Muttern 2 besetzt, d. h. zu jedem Zeitpunkt befindet sich in dieser Förderstrecke eine genau vorgegebene Anzahl von Muttern 2, die dort in Dichtlage aneinander anschließen und eine Reihe bilden.
Im unteren Totpunkt des Pressenhubes wird weiterhin auch bei der Vorrichtung 19b jeweils nicht nur die erste, in der Förderstrecke 24 bzw. im Stößelkanal 49 befindliche Mutter 2 entsorgt, d. h. am Werkstück 1 befestigt, sondern es erfolgt auch jeweils das Überführen einer Mutter 2 aus der Belade­ position 20 an den Übernahmebereich.
Die Vorschubschwinge 80 ist an ihrem unteren Ende unterhalb des Niveaus der Förderstrecke 20 mittels eines Gelenkbolzens 81 um eine horizontale, senkrecht zur Förderrichtung A liegende Achse schwenkbar, d. h. um eine Achse, die senkrecht zur dieser Förderrichtung und zugleich auch senkrecht zu der Achse der Muttern 1 in der Förderstrecke 20 liegt.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Vorschub­ schwinge 80 aus Flachmaterial im wesentlichen ähnlich einem flachen Hebel hergestellt und liegt mit ihren größeren Oberflächenseiten senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 81.
Die Länge der Vorschubschwinge 80 sowie der Schwenkwinkel für diese Schwinge sind so gewählt, daß das obere, dem Gelenk­ bolzen 81 entfernt liegende Ende bzw. ein dieses Ende bildender schwerartiger Abschnitt 80′ und eine an diesem Abschnitt gebildete Vorschubnase 80′′ in der nicht wirksamen Stellung bzw. Normal- und Ausgangsstellung der Schwinge 80 von der Beladeposition 20′′ weggeschwenkt ist und sich unterhalb der Ebene der Förderstrecke 20 befindet, so daß sich Muttern 2 oberhalb der in der Normalstellung befind­ lichen Vorschubschwinge 80 an dieser vorbei an die Belade­ position 20′′ bewegen können. In der Fig. 16 ist diese Normalstellung mit unterbrochenen Linien angedeutet. Mit ausgezogenen Linien ist diejenige Lage der Vorschubschwinge 80 wiedergegeben, die diese am Ende ihres Vorschubhubes einnimmt, in welchem die Schwinge 80 mit der Vorschubnase 80′′ durch einen Schlitz 82 von unten her in die Förder­ strecke hineinreicht und sich in Förderrichtung A entlang der Förderstrecke bewegt.
Das Schwenken der Vorschubschwinge 80 führt den Vorschubhub und Rückhub, d. h. zwischen der Normalstellung und der maximalen Hubstellung aus dieser wiederum zurück in die Normalstellung erfolgt durch einen doppelt wirkenden Pneu­ matikzylinder 83, und zwar gesteuert durch die Steuerein­ richtung 54.
Der Beladekopf 23b besitzt weiterhin die gefederten Anschläge 30 und 31, die Sicherungsvorrichtung 29 bilden und von denen die Anschläge 30 ihrer wirksamen Stellung die Beladeposition 20′′ genau definieren, d. h. Anschläge für die jeweilige Mutter 2 an dieser Beladeposition und die beiden Anschläge 31 den Übernahmebereich 24′ genau definieren, d. h. Anschläge für die in den Übernahmebereich 24′ nachgeladene bzw. nachge­ förderte Mutter 2 bilden.
An der Förderstrecke 20 ist in Förderrichtung A vor der Beladeposition 20′′ eine Rücklaufsperre 84 vorgesehen, die von einem gegen die Wirkung einer Druckfeder oder eines anderen Federelementes um eine vertikale Achse schwenkbaren Hebel gebildet ist und die mit einem Hakenende in die Förderstrecke 20 derart hineinreicht, daß sie den in Förder­ richtung A bewegten Muttern 2 ausweichen kann, ein Vorbei­ bewegen der Muttern 2 entgegen der Förderrichtung A aber verhindert. Die Rücklaufsperre 84 ist dabei so positioniert, daß zwischen dieser und den in ihrer wirksamen Stellung befindlichen Anschlägen 30 in der Förderstrecke 20 ein Platz verbleibt, der etwas größer als der Durchmesser einer Mutter 2 ist.
Durch die Rücklaufsperre 84 ist insbesondere auch ein Rückprellen der die Beladeposition 20′′ eingeschossenen Mutter 2 verhindert.
An der Beladeposition ist weiterhin eine gegen die Wirkung einer Druckfeder schwenkbare Klinke 85 vorgesehen, die mit einem Sensor 86, beispielsweise mit einem Näherungssensor derart zusammenwirkt, daß der Sensor 86 nur bei Vorhandensein einer Mutter 2 an der Beladeposition 20′′, d. h. zwischen der Rücklaufsperre 84 und den in der wirksamen Stellung befind­ lichen Anschläge 30 ein das Vorhandensein einer Mutter 2 bestätigendes Signal liefert.
Die grundsätzliche Arbeitsweise der Vorrichtung 19b läßt sich, wie folgt, beschreiben:
Bezüglich des Einsetzens und Fixierens einer Mutter 2 in eine Bohrung 3 eines Werkstückes 1 entspricht die Vorrichtung der Vorrichtung 19. Auf die entsprechende Beschreibung kann verwiesen werden.
Bei einer möglichen Ausführungsform der Erfindung ist die Vorschubschwinge 80 so gesteuert, daß sie sich normalerweise in ihrer Ausgangs- bzw. Normalstellung befindet und nur während des unteren Totpunktes der Pressenbewegung einen Vorschubhub und anschließenden Rückhub ausführt. In diesem Fall wird dann, bevor der untere Totpunkt des Pressenhubes erreicht ist, gesteuert von der Steuereinrichtung 54 von der Einrichtung 22 eine unter zwei über den leeren Schlauch 21 und die leere Förderstrecke 20 an die Beladeposition 20 eingeschossen, und zwar dann, wenn der Sensor 86 das Fehlen einer Mutter 2 meldet. Hat die Presse den unteren Totpunkt erreicht, so wird gesteuert durch einen Sensor 87 über die Steuereinrichtung 54 der Pneumatikzylinder 83, dessen Kolbenstange 88 über einen Gelenkbolzen 89 mit der Vor­ schubschwinge 80 verbunden ist, für einen Vorschubhub und einen anschließenden Rückhub betätigt, wobei an den sich in ihrer nicht wirksamen, abgesenkten Stellung befindlichen Anschlägen 30 vorbei die an der Beladeposition 20′′ be­ findliche Mutter in den Übernahmebereich 24′ durch die Vorschubschwinge 80 bzw. deren Vorschubnase 80′′ nachgeladen wird.
Bevorzugt erfolgt die Steuerung der Vorschubschwinge 80 aber abweichend von dem Vorstehenden so, daß sich diese Schwinge bei normaler Arbeitsweise dann, wenn sich die Presse vom oberen Totpunkt in den unteren Totpunkt bewegt, in einer Zwischenstellung befindet, in der eine an der Ladeposition 20′′ bereitstehende Mutter 2 mit dieser Schwinge gegen die Anschläge 30 gedrückt wird. Wenn der Niederhalter 16 und Überführungskopf 25b im unteren Totpunkt die Anschläge 30 in ihre nichtwirksame Stellung gedrückt hat, schiebt die Vorschubschwinge 80 die Mutter 2 aus der Beladeposition 20′′ in den Übernahmebereich 24′. Hat die Presse den unteren Totpunkt verlassen und befindet sich demnach keine Mutter 2 an der Beladeposition 20′′, so wird beispielsweise gesteuert durch den Sensor 86 die Schwinge 80 in ihre Ausgangslage geschwenkt und eine neue Mutter 2′ durch Einschießen an die Beladeposition 20′′ nachgeladen.
Unabhängig von der vorbeschriebenen Steuerung der Vorschub­ schwinge 80 befindet sich die Vorschubschwinge 28 des Übernahmekopfes 25b in der unteren Hubstellung der Presse jeweils in der nicht wirksamen Stellung und schwenkt beim Aufwärtsbewegen der Presse in ihre wirksame Stellung, womit dann die an der Übernahmeposition 24′ von dem Übernahmekopf 25b aufgenommene Mutter 2 durch die Schwinge 28 in die Förderstrecke 24 eingeschoben wird und dort die letzte Mutter bildet.
Wurde in einem vorausgehenden Arbeitstakt der Presse die im Stanzkopf vorhandene Mutter 2 nicht entsorgt, so verbleibt die an den Übernahmebereich 24′ übergebene Mutter an diesem Übernahmebereich, der dann beim nächsten Totpunkt der Presse bzw. beim nächsten Absenken des Übernahmekopfes 25b auf den Beladekopf 23b bereits mit einer Mutter 2 besetzt ist, was beispielsweise durch einen am Übernahmekopf 25b vorgesehenen Sensor der Steuereinrichtung 54 gemeldet wird, die in diesem Fall den Pneumatikzylinder 83 nicht für eine Bewegung der Vorschubschwinge 80 ansteuert. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, die Steuerung so vorzunehmen, daß am unteren Totpunkt der Presse zwangsläufig eine Betätigung des Pneu­ matikzylinders 83 für ein Schwenken der Vorschubschwinge 80 erfolgt. Ist der Übernahmebereich 24′ noch mit einer Mutter 2 besetzt, so wird zwar gegen diese die an der Beladeposition 20′′ bereitstehende Mutter 2 angepreßt, letztere verbleibt aber beim erneuten Nachobenbewegen der Presse an der Belade­ position 20′′.
Durch ein Druckregelventil ist der Pneumatikdruck auf einen vorgegebenen Wert eingestellt, der auch bei gesetztem Übernahmebereich 24′ zu keiner Zerstörung führt.
Der Übernahmekopf 25b entspricht hinsichtlich seiner Ausge­ staltung und Funktion dem Übernahmekopf 25.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen und Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
So ist es beispielsweise auch möglich, die Anschläge 30 und/oder 31 jeweils als gesonderte Schieber auszubilden.
Bezugszeichenliste
1 Werkstück
2, 2a, 2b Mutter
2′ Bund
3 Öffnung bzw. Loch
4 Einpreßstößel
4′, 4′′ Stirnfläche
5 Stanzkopf
5′ Unterseite
6 Verpreßring
7 Gegenwerkzeug
8 Presse
9 Pressengestell
10 Pressenunterteil
11 Pressenstößel
12 Aufspannplatte
13 Zwischenplatte
14 Aufspannplatte
15 oberes Werkzeugteil
16 Niederhalter
17 Niederhalterfeder
18 Mutter-Einsetzbereich
19, 19a, 19b Vorrichtung
19′, 19′′ Baueinheit
19a′, 19a′′ Baueinheit
19b′, 19b′′ Baueinheit
20 Förderstrecke
20′ Förderstrecken-Unterseite
20′′ Beladeposition
21 Zuführungsschlauch
21′ Kanal
22 Sortier- und Zuführungseinrichtung
23, 23a, 23b Vereinzelungskopf
24 Förderstrecke
24′ Übernahmebereich
25, 25a, 25b Überführungskopf
26, 26′ Träger
27, 27′ T-Führung
28 Vorschubschwinge
29 Vereinzelungseinrichtung
30, 31 Anschläge
30′, 31′ Schieber
32 Gehäuse
33, 34 Druckfeder
35 Klotz
36 Vorsprung
37 Steuerfläche
38 Gehäuse
39 Anlagefläche
40 Ausnehmung
41 Winkelstück
41′ Schenkel
42 Ausnehmung
43 Gelenkbolzen
44 Nase
45 Zugfeder
46 Vorsprung
46′ Schrägfläche
47 Anschlag
47′ Handhabe
48 Rolle
49 Kanal
50 Rückstellfeder
51 Stempel
52 Klinke
53 Sensor bzw. Näherungsschalter
54 Steuereinrichtung
55 Anschlag bzw. Schieber
56 Zylinder
57 Vorsprung
58, 59 Schrägfläche
60, 61 Steuerschieber
62, 63 Schrägfläche
67 Kolbenstange
68 Steuerkörper
68′ Gleitfläche
69 Planfläche
70, 71 Schrägfläche
72, 73 Planfläche
74, 75 Schrägfläche
76 Rücklaufsperre
77 Zylinder
78 Schieber
80 Vorschubschwinge
80′ Abschnitt
80′′ Vorschubnase
81 Gelenkbolzen
82 Schlitz
83 Pneumatikzylinder
84 Rücklaufsperre
85 Klinke
86 Sensor
87 Sensor
88 Kolbenstange
89 Gelenkbolzen

Claims (31)

1. Vorrichtung zur Verwendung in einer Presse (8) zum Zuführen von Verbindungselementen (2) und deren Be­ festigung in Werkstücken (1) durch Verpressen, mit einem an einem Werkzeug- oder Pressenteil der Presse (8) vorgesehenen Stanzkopf (5), mit dem das Einfügen und Verpressen der Verbindungselemente (2) in den Werkstücken (1) erfolgt, mit einer starren Zuführung (20, 24) zum Zuführen der Verbindungselemente (2) an den Stanzkopf (5), in der die Verbindungselemente (2) in einer Reihe dicht aneinander anschließen, mit einer Einrichtung (22) zum Zuführen der Verbindungselemente (2) an die starre Zuführung (20, 24), sowie mit Mitteln zum Erzeugen einer die Verbindungselemente (2) in der starren Zuführung (20, 24) in Richtung auf den Stanzkopf (5) weiterbewegenden Vorschubkraft,
wobei die Vorrichtung aus wenigstens zwei Baueinheiten (19′, 19′′; 19a′, 19a′′, 19b′, 19b′′) besteht, von denen eine erste Baueinheit (19′, 19a′, 19b′) an einen erstem Werkzeug- oder Pressenteil (7, 13) zweier während des Pressenhubes relativ zueinander bewegbarer Werkzeug- oder Pressenteile und die zweite Baueinheit (19′′, 19a′′, 19b′′) an dem zweiten Werkzeugteil (16) montiert ist,
wobei die starre Führung geteilt ist und von einer der ersten Baueinheit zugeordneten ersten Förderstrecke (20) und von einer der zweiten Baueinheit zugeordneten zweiten Förderstrecke (24) gebildet ist,
daß die erste Baueinheit (19′, 19a′, 19b′) einen Verein­ zelungs-oder Beladekopf (23, 23a, 23b) und die zweite Baueinheit (19′′, 19a′′, 19b′′) einen Übernahmekopf (25, 25a, 25b) aufweist,
wobei bezogen auf eine Förderrichtung (A, B) der starren Zuführung bzw. der Förderstrecken (20, 24) die erste Förderstrecke (20) am Vereinzelungs- oder Beladekopf (23, 23a, 23b) endet und die zweite Förderstrecke (24) am Übernahmekopf (25, 25a, 25b) beginnt,
wobei Vereinzelungs- oder Beladekopf (23, 23a, 23b) und Übernahmekopf (25, 25a, 25b) derart aneinander angepaßt sind, daß der Vereinzelungs- oder Beladekopf (23, 23a, 23b) und der Übernahmekopf (25, 25a, 25b) in einer Übergabesituation bei einander angenäherten Werkzeug- oder Pressenteilen (7, 16) aneinander anschließen und sich derart ergänzen, daß in dieser Übergabesituation die­ jenige Anzahl an Verbindungselementen (2), die in ein Werkstück (1) eingebracht wurde, aus der ersten Förder­ strecke (20) an die zweite Förderstrecke (24) übergeben wird,
wobei an dem Übernahmekopf (25, 25a, 25b) wenigstens ein erstes Vorschubelement (28) zur Erzeugung der Vorschub­ kraft vorgesehen ist, und
wobei Mittel (36, 37, 48) vorgesehen sind, die das erste Vorschubelement (28) derart steuern, daß sich dieses in der Übergabesituation in einer nicht wirksamen Stellung befindet und dann, wenn sich die Baueinheiten aus der Übergabesituation voneinander wegbewegen, in die wirksame Stellung gelangt, nach Patent . . . . . . (Patentanmeldung P 43 43 154.2-14), dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung (22) zum Zuführen der Verbindungs­ elemente (2) an die starre Zuführung so ausgeführt ist, daß die Verbindungselemente (2) bei Bedarf jeweils einzeln über eine äußere Zuführung (21) an eine Belade­ position (20′′) des Beladekopfes (23b) gefördert werden, und daß am Beladekopf (23b) wenigstens ein zweites Vorschubelement (80) vorgesehen ist, um in der Übergabe­ situation ein Verbindungselement (2), welches an der am Ende der ersten Förderstrecke (20) gebildeten Belade­ position (20′′) bereit steht, in die zweite Förderstrecke (24) einzuführen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Übernahmekopf (25, 25a, 25b) wenigstens ein Kraft­ speicher, vorzugsweise wenigstens ein von mindestens einer Feder (45) gebildeter Federspeicher, zur Erzeugung der Vorschubkraft vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Vereinzelungs- oder Beladekopf (23, 23a, 23b) wenigstens eine Steuerfläche (37) vorgesehen ist, gegen die vor Erreichen der Übergabesituation eine Gegenfläche (48) an dem ersten Vorschubelement (28) oder am Kraft­ speicher zur Anlage kommt, und zwar derart, daß über die Steuerfläche (37) und die Gegenfläche (48) das erste Vorschubelement (28) gegen die Wirkung des Kraftspeichers aus der wirksamen Stellung in die nicht wirksame Stellung bewegt wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß am Übernahmekopf (25, 25a, 25b) ein beispielsweise von einem Anschlag (47, 55) oder einem Schieber gebildetes Verriegelungselement vorgesehen ist, welches zwischen einer nicht wirksamen Stellung und einer wirksamen Stellung bewegbar ist und in der wirksamen Stellung das erste Vorschubelement (28) in seiner nicht wirksamen Stellung gegen die Wirkung des Kraftspeichers verriegelt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Vorschubelement (28) einen Abschnitt, beispielsweise eine Nase (44) aufweist, mit dem bzw. mit der das erste Vorschubelement (28) in seiner wirksamen Stellung in die zweite Förderstrecke (24) für eine Anlage gegen ein in dieser Förderstrecke ange­ ordnetes Verbindungselement (2) hineinreicht, und daß der Abschnitt (44) sich in der nicht wirksamen Stellung des Vorschubelementes (28) außerhalb der zweiten Förder­ strecke (24) befindet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Vorschubelement (28) in seiner nicht wirksamen Stellung sich zumindest mit dem Abschnitt (44) seitlich oder oberhalb der zweiten Förderstrecke (24) befindet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (57, 55) oder das Verriegelungselement für das erste Vorschubelement (28) manuell und/oder motorisch zwischen der nicht wirksamen Stellung und der wirksamen Stellung bewegbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß für die motorische Bewegung des Anschlages (55) an diesem Steuerflächen (58, 59) vorgesehen sind, die bei in der Übergabesituation befindlichen Baueinheiten (19a′, 19a′′) mit wenigstens einer Steuerfläche (62, 63) zusammen­ wirken, die von einem im Vereinzelungs- oder Beladekopf (23a) vorgesehenen Stellglied, beispielsweise Hydraulik­ zylinder (56) betätigbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerflächen am Anschlag (55) Schrägflächen (58, 59) sind, und daß diesen Schrägflächen entsprechende und durch das Stellglied (56) gesteuerte Schrägflächen (62, 63) am Vereinzelungs- oder Beladekopf (23a) zugeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Vorschubelement eine erste Vorschubschwinge (28) ist, die um die Achse eines Gelenkbolzens (43) am Übernahmekopf (25, 25a) schwenkbar ist und auf die der Kraftspeicher (45) einwirkt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse des Gelenkbolzens (43) senkrecht oder quer zu einer Ebene liegt, die die Förderrichtung (B) der zweiten Förderstrecke (24) im Bereich des Übernahmekopfes (25, 25a) sowie die Achsrichtung des Pressenhubes einschließt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß am Stanzkopf (5) eine Sensorein­ richtung (52, 53) vorgesehen ist, die ein Fehlersignal dann liefert, wenn in einer vorgegebenen Hubstellung des Pressenhubes, beispielsweise am oberen Totpunkt des Pressenhubes, sich kein Verbindungselement (2) in dem Stanzkopf (5) befindet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß an der zweiten Förderstrecke (24) Rücklaufsperren (76) für die Verbindungselemente (2) vorgesehen sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß an der ersten Vorschubschwinge (28) gegenüber der Achse des Gelenkbolzens (43) radial versetzt ein Vorsprung oder eine Rolle (48) vorgesehen ist, die mit der Steuerfläche (37) zusammenwirkt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß in der Übergabesituation der Bau­ einheiten (19′, 19′′, 19a′, 19a′′, 19b′, 19b′′) die erste Förderstrecke (20) in die zweite Förderstrecke (24) übergeht.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß der Vereinzelungs- oder Belade­ kopfkopf (23, 23a, 23b) am Ende der ersten Förderstrecke (20) bzw. an der Beladeposition (20′′) eine Verein­ zelungs- oder Sicherungseinrichtung (29) aufweist, die unmittelbar oder bei Erreichen der Übergabesituation vorzugsweise durch die sich annähernden Köpfe (23, 23a; 23b; 25, 25a, 25b) betätigt wird und die Übergabe ausschließlich der benötigten Anzahl von Verbindungs­ elementen (2) aus der ersten Förderstrecke (20) an die zweite Förderstrecke (24) ermöglicht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vereinzelungs- und Sicherungseinrichtung (29) wenigstens einen ersten Anschlag (30) am Ende der ersten Förderstrecke (20) bzw. an der Beladeposition (20′′) aufweist, der bei voneinander entfernten Baueinheiten (19′, 19′′, 19a′, 19a′′, 19b′, 19b′′) in die erste Förderstrecke (20) hineinreicht und das an der Belade­ position (20′′) angeordnete Verbindungselement (2) zurückhält, und daß der Anschlag (30) in der Übergabe­ situation der Baueinheiten aus der ersten Förderstrecke (20) herausbewegt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Anschlag (30) in der Achsrichtung des Pressen­ hubes bewegbar oder verschiebbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß am Vereinzelungs- oder Beladekopf (23, 23a, 23b) wenigstens ein zweiter Anschlag (31) vorgesehen ist, der in der Übergabesituation in die zweite Förderstrecke (24) derart hineinreicht, daß in der zweiten Förderstrecke (24) in Förderrichtung (B) vor dem zweiten Anschlag (31) ein Teilbereich gebildet ist, in dein nur eine vorgegebene Anzahl von Verbindungselementen (2), beispielsweise ein einziges Verbindungselement (2) Platz findet.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine zweite Anschlag (31) gefedert ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Förderstrecke (24) an ihrem am Übernahmekopf (25, 25a, 25b) gebildeten Anfang mit einer Abreißsicherung (41, 41′) versehen ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-21, gekennzeich­ net durch einen zwischen einem Einpreßstößel (4) des Stanzkopfes (5) und einem diesen Einpreßstößel betätigen­ den Werkzeugteil (15) angeordneten Schieber (78), der mittels eines Stellgliedes, beispielsweise eines Steuer­ zylinders (77), aus einer wirksamen Stellung, in der der Einpreßstößel beim Pressenhub in den unteren Totpunkt einen Stößelhub ausführt, in eine nicht wirksame Stellung bewegbar ist, in der während des Pressenhubes ein Stößelhub nicht erfolgt.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das am Beladekopf (23b) vorgesehene zweite Vorschubelement eine zweite Vorschub­ schwinge (80) ist, die um die Achse eines Gelenkbolzens (81) am Beladekopf (23b) schwenkbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse des Gelenkbolzens (81) senkrecht oder quer zu einer Ebene liegt, die die Förderrichtung (A) der ersten Förderstrecke (20) an der Beladeposition (20′′) sowie die Achsrichtung des Pressenhubes einschließt.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-24, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Vorschubelement eine Anlagefläche oder Vorschubnase (80′′) aufweist und aus einer Ausgangsstellung, in der das zweite Vorschubelement oder dessen Vorschubfläche (80′′) außerhalb der ersten Förderstrecke (20) angeordnet ist, für einen Vorschubhub und einen anschließenden Rückhub derart bewegbar ist, daß sich das zweite Vorschubelement (80) mit der Vorschub­ fläche oder Nase (80′′) zumindest während des Vorschub­ hubes in die erste Förderstrecke (20) hineinreicht und sich dort in Förderrichtung (A) bewegt.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-25, gekenn­ zeichnet durch ein Betätigungselement, vorzugsweise durch ein Kolben-Zylinder-Einheit, beispielsweise pneumatische Kolben-Zylinder-Einheit (83) zum Betätigen des zweiten Vorschubelementes (80).
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-26, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführen der Verbindungselemente (2) an die Beladeposition (20′′) jeweils über eine äußere Förderstrecke, vorzugsweise über einen flexiblen Schlauch (21) einzeln und durch Einschießen mit Druckluft erfolgt.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-27, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente Muttern (2) sind, daß die Muttern in der äußeren Zuführung (21) mit ihren Achsen senkrecht zur Förderrichtung (A) und parallel zueinander angeordnet sind, und daß die äußere Zuführung (21) von einem Schlauch in einem an die Höhe und den Durchmesser der Muttern (2) im Querschnitt angepaßten rechteckförmigen Kanal (21′) gebildet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-28, dadurch gekennzeichnet, daß an der Beladeposition (20′′) eine zweite Sensoreinrichtung (86) vorgesehen ist, die mit einer Steuereinrichtung (54) derart zusammenwirkt, daß dann, wenn sich an der Beladeposition (20′′) nicht eine vorgeschriebene Anzahl von Verbindungselementen (2) befindet, die externe Zuführeinrichtung (22) für das Einschießen wenigstens eines Verbindungselementes (2) an die Beladeposition (20′′) betätigt wird.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-29, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Vorschubeinrichtung (80) von der Steuereinrichtung (54), vorzugsweise unter Berücksichtigung des Signals wenigstens eines dritten Sensor (87) derart gesteuert wird, daß das zweite Vorschubelement (80) in der Übergabesituation aus einer seiner nicht wirksamen Stellung entsprechenden Ausgangs- oder Normallage einen Vorschubhub und anschließend einen Rückhub oder aber aus einer ein Verbindungselement (2) an der Beladeposition (20′′) sichernden Zwischenlage einen Vorschubhub, anschließend einen Rückhub in die Ausgangs­ lage und nach dem Einschießen eines Verbindungselementes (2) an die Beladeposition (20′′) einen Teilhub in die Zwischenposition ausführt.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-30, gekenn­ zeichnet durch wenigstens eine weitere Rücklaufsperre (84), die in Förderrichtung (A) der ersten Förderstrecke (20) vor der Beladeposition (20′′) vorgesehen ist.
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