DE4421407C1 - Flächenelement mit einer räumlichen, bereichsweise beschichteten Mikrostruktur sowie Verwendung eines solchen Flächenelements - Google Patents
Flächenelement mit einer räumlichen, bereichsweise beschichteten Mikrostruktur sowie Verwendung eines solchen FlächenelementsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Flächenelement mit einer auf einem
Träger angeordneten, eine gegenüber seiner Hauptebene
vorspringende, räumliche, beugungsoptisch wirksame
Mikrostruktur bildenden Basisschicht aus einem ersten,
transparenten Material, wobei die Mikrostruktur der
Basisschicht bereichsweise mit einer Beschichtung aus einem
gegenüber dem ersten Material unterschiedliche optische
Eigenschaften aufweisenden zweiten Material versehen ist.
Aus den US-PS 5 128 779 und 5 145 212 sind derartige
Flächenelemente bekannt. Dabei erfolgt die Beschichtung der
Mikrostruktur in Form von Punkten, Streifen oder dergleichen,
wobei die Abmessungen dieser Punkte und Streifen wesentlich
größer als beispielsweise der Linienabstand eines von der
Mikrostruktur gebildeten Hologramms ist. Das Vorgehen gemäß dem
Stand der Technik hat dabei den Zweck, trotz des Vorhandenseins
einer beugungsoptisch wirksamen Mikrostruktur mit einer
reflektierenden Beschichtung die Möglichkeit zu bieten, durch
die Mikrostruktur hindurch weitere, auf einem Träger vorhandene
Informationen, beispielsweise alphanumerische Angaben oder eine
Bildinformation, betrachten zu können, wobei beim Stand der
Technik als Mikrostruktur im wesentlichen nur Hologramme in
Betracht gezogen sind, die unter einem bestimmten
Betrachtungswinkel sichtbar sind, während sie bei Betrachtung
des Trägers mit der weiteren Information aus einer Richtung im
wesentlichen senkrecht zur Ebene des Trägers kaum erkennbar
sind. Gemäß den beiden US-Patentschriften ist weiter
vorgesehen, zwei Hologramm-Strukturen übereinander anzuordnen,
wobei die Hologramm-Informationen des einen Hologramms über die
reflektierenden Punkte, Streifen etc. ausgelesen werden können,
während die Informationen des anderen Hologramms über die
jeweiligen Zwischenräume zwischen den reflektierenden Punkten
etc. zugänglich sind.
Nachteilig beim Stand der Technik ist, daß, um eine
ausreichende Helligkeit der Hologramme einerseits sowie eine
gute Sichtbarkeit der sonstigen Informationen andererseits zu
erreichen, das Verhältnis zwischen den das Hologramm
wiedergebenden reflektierenden Flächen und den Bereichen, die
quasi durchsichtig sind, sehr genau gewählt werden muß.
Darüberhinaus sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei den
bekannten Flächenelementen sehr beschränkt.
Aus der DE-32 06 062 ist eine Beglaubigungs- bzw.
Sicherungseinrichtung für einen fälschungsgefährdeten
Gegenstand bekannt, bei der eine Beugungsgitter-Struktur
verwendet wird, wobei nicht die gesamte Oberfläche des
Beugungsgitters reflektierend beschichtet ist. Es wird nämlich
bei dem Stand der Technik so vorgegangen, daß ein
Rechteckgitter verwendet wird, bei dem nur die zur Hauptebene
des Flächenelementes bzw. Gitters parallelen Gitterflächen
reflektierend bedampft sind, während die zu der Hauptebene
senkrecht verlaufenden Flächen nicht mit einer reflektierenden
Beschichtung versehen sind. Eine derartige Beugungsgitter-
Struktur hat vor allem den Nachteil, daß sie, obwohl nicht
ganzflächig mit einer reflektierenden Beschichtung versehen,
trotzdem nicht transparent ist.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein
Flächenelement mit einer räumlichen Mikrostruktur derart
auszubilden, daß es einerseits erforderlichenfalls eine gewisse
Transparenz besitzt, selbst wenn eine reflektierende
Beschichtung vorhanden ist, andererseits jedoch eine Vielzahl
von Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der erreichbaren optischen
Effekte bietet, wobei vor allem auch die Möglichkeit einer
maschinellen Identifikation der Mikrostruktur Berücksichtigung
finden soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird nach der Erfindung
vorgeschlagen, ein Flächenelement der eingangs erwähnten Art
derart auszubilden, daß die Beschichtung der Basisschicht im
wesentlichen nur in den vorspringenden Bereichen der
Mikrostruktur vorgesehen ist, wobei die Beschichtung durch
Aufstrahlen von Partikeln des zweiten Materials auf die
Mikrostruktur der Basisschicht unter einem Winkel von
5 bis 60° gegenüber der Hauptebene des Flächenelementes
aufgebracht ist.
Wenn im Rahmen dieser Anmeldung von "vorspringenden Bereichen
der Mikrostruktur" die Rede ist, so sind die Bereiche größter
Schichtdicke der die Mikrostruktur aufweisenden Basisschicht
gemeint, wobei die vorspringenden Bereiche abhängig von der
jeweiligen Mikrostruktur unterschiedlichste Gestalt aufweisen
können. Es kann sich dabei um linienartig verlaufende Bereiche,
aber auch um punktartige Bereiche handeln, wobei außerdem die
Kontur der Bereiche abhängig von der jeweiligen Mikrostruktur
durchaus verschieden sein kann, beispielsweise rechteckförmig,
wellenförmig oder dergleichen.
Das Flächenelement gemäß der Erfindung zeichnet sich gegenüber
dem Stand der Technik nun dadurch aus, daß die Beschichtung aus
einem gegenüber dem Material der Basisschicht unterschiedlichen
Material jeweils nur dort vorgesehen ist, wo die Mikrostruktur
vorspringende Bereiche aufweist. Dies bedeutet, daß die
Beschichtung in ihrer Struktur der Struktur der Mikrostruktur
entspricht und nicht ein Beschichtungsbereich sich über mehrere
Elemente, z. B. Rillen, der Mikrostruktur erstreckt. Trotzdem
bleibt die Transparenz des Materials der Basisschicht erhalten,
so daß entweder ein unter der Basisschicht befindlicher
Informationsträger durch die die Mikrostruktur sowie die
bereichsweise Beschichtung aufweisende Basisschicht sichtbar
ist, oder eine Verwendung des Flächenelementes bei
Anwendungsgebieten möglich ist, wo die Wirkung der
Mikrostruktur im Durchlicht zur Geltung kommt. Es leuchtet
ein, daß sich infolge der erfindungsgemäßen Aufbringung der
Beschichtung nur in den vorspringenden Bereichen der
Mikrostruktur auch die feinsten optischen Effekte, die durch
die Mikrostruktur erzielt werden, einwandfrei beobachten
lassen, während beim Stand der Technik, wo eine punktförmige
od. dgl. reflektierende Beschichtung, die jeweils mehrere
Linien der Mikrostruktur überdeckt, vorgesehen ist,
Beeinträchtigungen des von der Mikrostruktur erzeugten
optischen Effektes nicht auszuschließen sind. Infolge der
schrägen Aufstrahlung der Partikel des zweiten Materials auf
die Mikrostruktur der Basisschicht, bspw. in Form einer
Schrägbedampfung, wird in einfacher Weise erreicht, daß
tatsächlich nur die vorspringenden Bereiche der Mikrostruktur
eine entsprechende Beschichtung erhalten. Die Art und der
Umfang der Beschichtung lassen sich dabei durch Veränderung
des Bestrahlungswinkels verändern. Als besonderer Vorteil ist
bei einer derartigen Art der Beschichtung noch zu erwähnen, daß
auch eine asymmetrische Beschichtung der vorspringenden
Bereiche der Mikrostruktur möglich ist, indem nämlich auf der
der Strahlungsquelle zugekehrten Seite der vorspringenden
Bereiche der Mikrostruktur mehr Beschichtungsmaterial
abgelagert wird als auf der der Strahlungsquelle abgekehrten
Seite. Diese Tatsache ist vor allem dann von Interesse, wenn es
sich bei der Beschichtung der Mikrostruktur um eine
reflektierende Beschichtung handelt, da man auf diese Weise
abhängig vom Reflexionswinkel unterschiedliche Intensitäten des
reflektierten Lichtes erhält. Beispielsweise kann auf diese
Weise erreicht werden, daß bei einem als Mikrostruktur
dienenden Reflexionsgitter das Reflexions-Beugungssignal der
+1ten Beugungsordnung sich von der -1ten Beugungsordnung in der
Intensität ganz erheblich unterscheidet.
Ein Flächenelement gemäß der Erfindung kann für die
unterschiedlichsten Einsatzgebiete verwendet werden. Besonders
zweckmäßig ist seine Verwendung als Sicherheitselement, z. B.
zur Sicherung von Banknoten, Schecks, Kreditkarten oder
wertvollen Gegenständen.
Abhängig von dem jeweiligen Einsatzzweck können dann auch
unterschiedlichste Mikrostrukturen verwendet werden, bspw.
Hologramme und sich in Abhängigkeit vom Betrachtungswinkel
scheinbar verändernde Beugungsstruktur-Bilder.
Besonders zweckmäßig ist es jedoch, wenn bei einem
Flächenelement gemäß der Erfindung die Mikrostruktur eine
beugungsoptisch wirksame Gitterstruktur ist. Bei Verwendung von
Gitterstrukturen läßt sich die bereichsweise Beschichtung
mittels der schrägen Aufstrahlung besonders gleichmäßig
aufbringen, wobei außerdem durch Variation des
Bestrahlungswinkels genau definierte Effekte erzielbar sind.
Vorteilhafterweise werden erfindungsgemäß Gitterstrukturen
verwendet, die eine Gitterkonstante, d. h. einen Linienabstand
zwischen den einzelnen Gitterlinien, und eine Strukturtiefe,
d. h. maximale Abmessungen zwischen den am weitesten
vorspringenden Bereichen der Gitterstruktur und den am
weitesten zurückliegenden Bereichen, zwischen 0,2 und 10 µm
aufweist. Mittels derartiger Gitterstrukturen lassen sich die
meisten, auf dem einschlägigen Gebiet gewünschten optischen
Effekte erzielen, bspw. Farbeffekte, Bewegungseffekte etc.,
wobei in an sich bekannter Weise die jeweilige Gitterstruktur
über die Gesamtfläche des Flächenelementes variieren bzw. die
Mikrostruktur des Flächenelementes aus Bereichen mit jeweils
unterschiedlicher Gitterstruktur zusammengesetzt sein kann.
Es ist nach der Erfindung weiter vorgesehen, daß die nicht
erhabenen Bereiche der Mikrostruktur der Basisschicht nach dem
Aufbringen der Beschichtung mit Material zur Bildung einer im
wesentlichen glatten Oberflächen des Flächenelementes
aufgefüllt sind, wobei das zur Auffüllung der nicht erhabenen
Bereiche der Mikrostruktur dienende Material mit dem Material
der Basisschicht identisch, aber auch ein unterschiedliches
Material sein kann. Wenn die nicht erhabenen Bereiche der
Mikrostruktur aufgefüllt werden, erhält man auf jeden Fall eine
glatte Oberfläche, was zur Folge hat, daß die mechanische
Beständigkeit der Beschichtung der Mikrostruktur bzw. der
Mikrostruktur insgesamt verbessert wird.
Besonders günstig ist es jedoch, wenn das zur Auffüllung der
Mikrostruktur dienende Material hinsichtlich seiner optischen
Eigenschaften dem ersten Material der Basisschicht entspricht.
Auf diese Weise läßt sich ein Flächenelement erzeugen, bei dem
die Beschichtung eine sehr feine Gitter- bzw. sonstige
beugungsoptisch wirksame Struktur bildet. Es lassen sich mit
einer derartigen Struktur optische Effekte erzielen, die bisher
nur mit räumlichen Beugungsstrukturen, die ganzflächig z. B.
metallisiert waren, erreicht werden konnten. Während diese
bekannten Strukturen selbstverständlich nicht transparent
waren, gestatten Flächenelemente gemäß der Erfindung entweder
die Durchsicht, auf ein darunterliegendes, Informationen
tragendes Objekt, bspw. ein Bild, oder bieten die Möglichkeit,
auf Durchlicht beruhende optische Effekte auszunutzen. Ein
besonderer Vorzug dieser Ausgestaltung bei Verwendung des
Flächenelementes als Sicherheitselement ist darin zu sehen, daß
eine Abformung der die optische Sicherung bewirkenden
Mikrostruktur wegen der erzeugten glatten Oberfläche nicht
möglich ist. Auch lassen sich erfindungsgemäß wesentlich
feinere, optisch wirksame Strukturen erzeugen, wie dies bspw.
in einem Druckverfahren möglich wäre. Der Grund hierfür ist
darin zu sehen, daß mit modernen Verfahren sehr feine
Mikrostrukturen in Schichten, z. B. in Lackschichten, erzeugt
werden können, was erfindungsgemäß dazu führt, daß auch die
bereichsweise Beschichtung entsprechend fein strukturiert ist.
Vorteilhafterweise kann die Basisschicht mit der Mikrostruktur
von einer transparenten Deckschicht überdeckt sein, die vor
allem Schutzfunktion erfüllt.
Die transparente Deckschicht kann in Weiterbildung der
Erfindung ebenfalls mit einer räumlichen Mikrostruktur versehen
sein, wobei zweckmäßig die vorspringenden Bereiche der
Mikrostruktur der Deckschicht eine Beschichtung aufweisen, die
aus einem Material besteht, dessen optische Eigenschaften
gegenüber der Deckschicht unterschiedlich sind. Auf diese Weise
kann das Flächenelement nach der Erfindung auch mit zwei
übereinander liegenden Mikrostrukturen ausgestattet sein, wobei
der Vorzug gegenüber dem Stand der Technik, wie er in den US-
PS 5 128 779 und 5 145 212 beschrieben ist, vor allem darin
zu sehen ist, daß die beiden Mikrostrukturen über die
Oberfläche des Flächenelementes äußerst gleichmäßig angeordnet
sind, und sich daher nicht infolge einer entsprechenden
vergleichsweise groben Rasterung unerwünschte Unterschiede im
Reflexions- bzw. Beugungsverhalten ergeben.
Die Herstellung des Flächenelementes nach der Erfindung
gestaltet sich dann besonders einfach, wenn als Basisschicht
und ggfs. Deckschicht eine transparente Lackschicht dient, in
die die Mikrostruktur in einem - an sich bekannten -
Replizierverfahren eingeprägt ist, wobei hier bspw. die im
Stand der Technik gemäß den erwähnten US-PS angesprochenen
Replizierverfahren verwendet werden können.
Im allgemeinen wird das Flächenelement gemäß der Erfindung so
ausgebildet sein, daß die Beschichtung auf den vorspringenden
Bereichen der Mikrostruktur der Basisschicht und/oder der
Deckschicht reflektierend ausgebildet ist, wobei die
Beschichtung vorteilhafterweise aus - zweckmäßig im Wege der
Schrägbedampfung aufgebrachtem - Metall, z. B. Aluminium, Chrom,
Silber, Gold oder entsprechenden, geeigneten Metallegierungen,
besteht.
Vor allem dann, wenn das Flächenelement als Sicherheitselement
verwendet und entsprechend auf ein Substrat aufgebracht werden
soll, ist es günstig, wenn das Flächenelement Bestandteil einer
aus mehreren Schichten bestehenden, von einer Trägerfolie
ablösbaren Übertragungslage eine Prägefolie, insbesondere
Heißprägefolie ist. Zusammensetzung und Herstellung derartiger
Prägefolien sind bspw. in der DE 34 22 908 C2 der Anmelderin
beschrieben, wobei erfindungsgemäß keine ganzflächige
Metallisierung der beugungsoptisch wirksamen Struktur erfolgt
sondern nur eine bereichsweise Beschichtung der nach dem
Einprägen der Mikrostruktur in die entsprechende Lackschicht
vorstehenden Bereiche der Mikrostruktur.
Wie bereits erwähnt, ist das Flächenelement gemäß der Erfindung
insbesondere zur Verwendung als Sicherheitsmerkmal für ein
Wertdokument, einen Gegenstand oder dgl. geeignet, wobei das
Wertdokument bzw. der Gegenstand entweder direkt mit einem
entsprechenden Flächenelement, z. B. durch Prägung und
anschließende Schrägbestrahlung mit dem zweiten Material,
ausgerüstet werden kann, oder aber, was im allgemeinen
vorzuziehen sein dürfte, in einem ersten Arbeitsgang das
Flächenelement hergestellt und dann, bspw. im Wege des
Laminierens oder Heißprägens, auf den zu sichernden Gegenstand
übertragen wird.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele von Flächenelementen anhand der Zeichnung,
wobei in der Zeichnung die Flächenelemente jeweils ohne Träger,
d. h. im wesentlichen nur die Basisschicht und eine eventuelle
Deckschicht, dargestellt sind.
Es zeigen:
Fig. 1a bis 1d vier verschiedene Ausführungsformen von
Basisschichten des Flächenelementes mit
unterschiedlichen Mikrostrukturen und entsprechend
unterschiedlicher Beschichtung;
Fig. 2 eine Basisschicht mit Mikrostruktur und
asymmetrischer Beschichtung;
Fig. 3 die Intensitätsverteilung des von der
Beugungsstruktur gemäß Fig. 2 reflektierten bzw.
durchgelassenen Lichtes;
Fig. 4a, 4b zwei weitere Basisschichten mit Gitter-
Mikrostruktur und unterschiedlicher Beschichtung;
Fig. 5a-5c verschiedene Fertigungsstufen eines
Flächenelementes gemäß der Erfindung und
Fig. 6a, 6b zwei Fertigungsstufen eines weiteren
erfindungsgemäßen Flächenelementes als
Weiterbildung des Flächenelementes gemäß Fig. 5.
Wie bereits erwähnt, sind in der Zeichnung nur die
wesentlichsten Bestandteile des Flächenelementes gezeigt. Es
wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und des einfacheren
Verständnisses darauf verzichtet, den im allgemeinen
vorhandenen Träger für die Basisschicht mit der Mikrostruktur
darzustellen. Als Träger kommt beispielsweise eine Folie oder
ein sonstiges, zur Aufnahme einer Lackschick als Basisschicht
geeignetes Substrat in Betracht, z. B. ein Wertdokument, ein
entsprechend zu kennzeichnender Gegenstand oder dergleichen.
In den Fig. 1a bis 1d, 2 sowie 4a bis 6b ist jeweils eine
Basisschicht 1 gezeigt. Diese Basisschicht 1 ist
zweckmäßigerweise eine Schicht eines zur Aufnahme einer
Mikrostruktur geeigneten Lackes, wobei bzgl. der verwendbaren
Lacke, deren Dicke sowie der Einprägung der Mikrostruktur
ausdrücklich auf die Erläuterung in der DE 34 22 908 C2 Bezug
genommen wird. Allerdings können auch andere Lacke und sonstige
mittels einer Präge-Matrix zur Bildung einer Mikrostruktur
verformbare Schichten als Basisschicht verwendet werden.
Die Basisschicht 1 ist, zumindest während der Erzeugung des
Flächenelementes gemäß der Erfindung mit der Unterseite 2 an
dem nicht gezeigten Träger befestigt. Auf ihrer der ebenen
Fläche 2, die der Hauptebene des Flächenelementes entspricht,
gegenüberliegenden Seite ist die Basisschicht 1 mit einer
allgemein mit dem Bezugszeichen 3 bezeichneten Mikrostruktur
versehen, wobei die Gestaltung der Mikrostruktur
unterschiedlich sein kann.
In Fig. 1a besteht die Mikrostruktur z. B. aus einer
regelmäßigen Dreiecks-Gitterstruktur. In Fig. 1b ist die
Mikrostruktur 3, wie die Zeichnung erkennen läßt, unregelmäßig
ausgebildet, wobei es sich bei der Mikrostruktur 3 der Fig. 1b
bspw. um eine Hologramm-Struktur handeln kann.
In den Fig. 1c, 1d, 2, 4a, 4b, 5a und 5b ist die Mikrostruktur
3 jeweils ein Rechteck-Gitter, wobei allerdings das Verhältnis
zwischen Gitterkonstante g und Strukturtiefe t der Gitter (sh.
Fig. 2) jeweils unterschiedlich sein kann. Außerdem
unterscheiden sich die verschiedenen Rechteck-Gitter durch die
jeweiligen Verhältnisse zwischen Stegbreite a und Stegabstand
b, wobei in Fig. 1c das Verhältnis a/b groß, in Fig. 1d dagegen
klein ist.
Wie die Zeichnung erkennen läßt, sind erfindungsgemäß nur die
gegenüber der Fläche 2 am weitesten vorspringenden Bereiche der
Mikrostrukturen 3 der Basisschicht 1 mit einer Beschichtung 4
bzw. 4a versehen, wobei die Beschichtung 4 bspw. von einer
aufgedampften Metallschicht gebildet sein kann, während die
Beschichtung 4a (Fig. 4b) von einem Dielektrikum gebildet ist,
welches gegenüber dem ersten Material, aus dem die Basisschicht
1 besteht, unterschiedliche optische Eigenschaften aufweist.
In Fig. 1a findet sich die Beschichtung 4 nur im Bereich der
Spitzen 5 der Basisschicht 1. Entsprechendes gilt für Fig. 1b,
wo nur die am weitesten vorspringenden "Wellen" 5a der
Hologramm-Mikrostruktur eine Beschichtung 4 tragen.
Bei dem Rechteck-Gitter gemäß den Fig. 1c, 1d und 2 bis 5b ist
die Beschichtung 4, 4a im wesentlichen nur an den der Fläche 2
gegenüberliegenden Endflächen 6 der Gitterstege 7 vorhanden.
Die vertieften Flächen 8 zwischen den Stegen 7 tragen dagegen
keinerlei Beschichtungsmaterial.
Diese Art der Beschichtung der Basisschicht 1 wird
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß Teilchen des die
Beschichtung 4, 4a bildenden Materials unter einem vorgegebenen
Winkel α auf die Basisschicht aufgesprüht werden. Dieses
Aufsprühen der die Beschichtung bildenden Teilchen unter dem
Winkel α (sh. gestrichelte Linien in den Fig. 1a bis 1d und 2)
führt dazu, daß die Bereiche eines Gittersteges bzw. der
Mikrostruktur, die von einem benachbarten Steg oder Vorsprung
während des Aufsprühens abgedeckt sind, nicht beschichtet
werden.
Die jeweils beschichtete Fläche hängt einerseits von der
genauen Gestalt der Mikrostruktur 3, andererseits von dem
Bestrahlungswinkel ab, wobei grundsätzlich gilt, daß die
beschichtete Fläche umso größer wird, je größer der
Bestrahlungswinkel α ist.
Die Abhängigkeit der Beschichtungsfläche von den
Bestrahlungsbedingungen einerseits und von der jeweiligen
Mikrostruktur andererseits läßt sich besonders deutlich bei
einem Vergleich der Fig. 1c, 1d und 2 erkennen.
Die Flächenelemente gemäß den Fig. 1c und 1d unterscheiden sich
im wesentlichen nur dadurch, daß das Verhältnis zwischen
Stegbreite a und Stegabstand b unterschiedlich ist, während der
Bestrahlungswinkel α übereinstimmt. Bei dem Gitter gemäß Fig.
1c erhält man eine Beschichtung 4, die tatsächlich im
wesentlichen nur die Stirnfläche 6 der Gitterstege 7 abdeckt
und sich nur über ein sehr geringes Maß in den Zwischenraum
zwischen den Gitterstegen 7 hineinerstreckt. Demgegenüber
reicht die Beschichtung 4 bei der Mikrostruktur gemäß Fig. 1d
deutlich weiter in den Zwischenraum zwischen den Gitterstegen
hinein, was lediglich auf den gegenüber Fig. 1c größeren
Abstand zwischen den Gitterstegen 7 zurückzuführen ist, weil in
diesem Falle die Gitterstege den jeweils benachbarten
Gittersteg weniger abdecken.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist eine stärkere
Beschichtung der jeweils einen (in der Figur rechten)
Seitenfläche 9 der Gitterstege 7 vorgesehen, die dadurch
erreicht wird, daß der Bestrahlungswinkel α, unter dem die
Teilchen des Beschichtungsmaterials auf die Mikrostruktur 3 der
Basisschicht 1 auftreffen, im Vergleich zu den Fig. 1a bis
1d deutlich vergrößert ist.
Aus der Fig. 2 ergibt sich, daß ein Flächenelement gemäß der
Erfindung spezielle optische Eigenschaften im Sinne einer
deutlichen Asymmetrie besitzen kann. Es leuchtet ein, daß ein
Gitter einer Ausbildung gemäß Fig. 2 zwar in der 0ten Ordnung
Licht verhältnismäßig stark reflektiert bzw., da die Bereiche
zwischen den Stegen transparent sind, auch stark durchläßt. Bei
Reflexion - und u. U. auch Transmission - des Lichtes und
entsprechender Beugung erhält man dann jedoch in der +1ten bzw.
-1ten Ordnung stark unterschiedliche Lichtintensitäten, wie
dies in Fig. 3 skizziert ist. Diese Eigenschaft des
Flächenelementes gemäß Fig. 2 kann bspw. mit großem Vorteil
ausgenutzt werden, um die Echtheit eines Dokumentes oder dgl.
maschinell zu prüfen. Es ist ohne große Schwierigkeiten
möglich, gleichzeitig die Lichtstrahlen der +1ten und -1ten
Ordnung zu messen und dann deren Intensitätsverhältnis zu
überprüfen, wobei dieses Verhältnis als Sicherheitsmerkmal
genutzt werden kann.
Grundsätzlich erhält man bei einem Vorgehen gemäß der
Erfindung, wie dies in Fig. 4a bzw. 4b veranschaulicht ist,
dann, wenn die Mikrostruktur eine Gitterstruktur ist, jeweils
Gitter, bei denen - bei Verwendung von Metall als Beschichtung
- abwechselnd, metallisierte, lichtundurchlässige und
leitfähige Teilbereiche einerseits und nichtmetallisierte,
lichtdurchlässige und nichtleitfähige Teilbereiche andererseits
vorhanden sind. Dies ist in Fig. 4a durch die Pfeile
angedeutet. Bei Verwendung eines Dielektrikums als Beschichtung
4a, wie in Fig. 4b gezeigt, erhält man entsprechend abwechselnd
unterschiedliche optische Eigenschaften aufweisende Bereiche.
Es kann somit erfindungsgemäß ein Flächenelement geschaffen
werden, das - abhängig von der jeweils gewählten Mikrostruktur
und Beschichtung, z. B. semitransparent ist oder aber auch ganz
spezielle optische Effekte oder Beugungseffekte aufweist, wobei
sowohl Phasen- als auch Amplituden-Beugungseffekte erzielt
werden können.
In Fig. 5a bis 5c ist, ausgehend von den Flächenelementen der
Fig. 1c bis 4a die Herstellung eines speziellen
Flächenelementes nach der Erfindung dargestellt.
Gemäß Fig. 5a wird die Basisschicht in üblicher Weise, bspw.
durch Abformung, mit einer Mikrostruktur 3, bspw. einer
Rechteck-Gitterstruktur versehen.
Diese Mikrostruktur 3 wird dann in der im Zusammenhang mit den
Fig. 1a bis 2 erläuterten Weise mit einer Beschichtung 4
versehen, bspw. durch Schrägbedampfung mit einem Metall, wobei
Schrägbedampfungsverfahren z. B. für Folien oder sonstige
Substrate allgemein bekannt sind. Man erhält dann gemäß Fig. 5b
ein Flächenelement, welches grundsätzlich dem der Fig. 1c, 1d,
2 und 4a entspricht.
Das Flächenelement gemäß Fig. 5c ist nun dadurch gegenüber dem
Flächenelement gemäß Fig. 5b abgewandelt, daß die Zwischenräume
10 zwischen den Gitterstegen 7 ausgefüllt sind, wodurch an der
der Fläche 2 gegenüberliegenden Seite der Basisschicht 1 eine
glatte Oberfläche 11 gebildet wird.
Das zur Ausfüllung der Zwischenräume 10 dienende Material kann,
abhängig von der angestrebten Wirkung, verschieden sein. Auf
jeden Fall sollte das Material transparent sein. Besonders
zweckmäßig ist es jedoch, wenn die Zwischenräume 10 mit einem
Material ausgefüllt werden, das dem Material der Basisschicht 1
entspricht, weil dann die Grenzflächen 12 (gestrichelt in Fig.
5c) zwischen der ursprünglichen Basisschicht 1 und dem
eingefüllten Material 10 nicht sichtbar sind.
Das Flächenelement gemäß Fig. 5d erweckt somit den Eindruck,
als ob nur im Bereich der Fläche 11 von der Beschichtung 4
gebildete Gitterstrukturen vorhanden wären, ohne daß die Fläche
11 in irgendeiner Weise räumlich, d. h. dreidimensional
ausgebildet ist. Das Flächenelement der Fig. 5c wirkt daher wie
ein Amplitudengitter. Ein besonderer Vorteil des
Flächenelementes der Fig. 5c ist dabei darin zu sehen, daß es
keine Möglichkeit gibt, die Strukturen der Fläche 11 durch
Abformung zu übertragen, bspw. zum Zwecke einer Fälschung.
Selbstverständlich können weitere optische Effekte dadurch
erzielt werden, daß zum Auffüllen der Zwischenräume 10 Material
verwendet wird, welches sich von dem der Basisschicht 1, z. B.
hinsichtlich des Brechungsfaktors, unterscheidet, da dann nicht
nur Amplituden- sondern auch Phasen-Effekte auftreten können.
Zum Schutz der Beschichtung 4 kann bei den Flächenelementen der
Fig. 1a bis 5c auf der der Fläche 2 abgekehrten Seite der
Basisschicht eine transparente Deckschicht 13 angebracht sein,
die die Mikrostruktur überdeckt und z. B. lediglich Schutzzwecke
erfüllt.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung einer solchen
Deckschicht 13 ist in Fig. 6a und 6b gezeigt. Die Deckschicht
13 gemäß Fig. 6a und 6b ist ebenfalls mit einer Mikrostruktur
versehen, bspw. ebenfalls in Form eines Rechteck-Gitters mit
gegenüber dem Gitter der Fig. 5a, 5b unterschiedlichen
Gitterparametern, wobei, wie Fig. 6b zeigt, auch die
Gitterstruktur 14 der Deckschicht 13 mit einer Beschichtung 15
versehen sein kann. Die Beschichtung 15 der Gitterstruktur 14
der Deckschicht 13 kann mit der Beschichtung 4 der Basisschicht
1 übereinstimmen, kann jedoch aus einem anderen Material
bestehen. Bspw. könnte eine der Beschichtungen 4, 15 aus
Metall, die andere aus einem Dielektrikum bestehen.
Bei der Herstellung des Flächenelementes der Fig. 6b wird
zuerst in der oben erläuterten Weise ein Flächenelement gemäß
Fig. 5c erstellt, wobei ggfs. in einem Arbeitsgang nicht nur
die Zwischenräume 10 zwischen den Gitterstegen 7 ausgefüllt
werden sondern gleichzeitig die Deckschicht 13 aufgebracht
wird. Dies ist möglich, wenn die Deckschicht 13 aus dem
gleichen Material besteht, das auch zum Ausfüllen der
Zwischenräume 10 dient. Sofern für die Deckschicht 13 ein
anderes Material vorgesehen ist, wird erst das Flächenelement
gemäß Fig. 5c fertiggestellt und dann in einem weiterem
Arbeitsgang, bspw. nach Aushärten der zum Ausfüllen der
Zwischenräume 10 dienenden Masse, die Deckschicht 13
aufgebracht.
In diese Deckschicht 13 wird dann die weitere Mikrostruktur
14, z. B. mittels einer geeigneten Prägematrize, eingebracht.
Dann wird auf die Mikrostruktur 14 der Deckschicht 13 die
weitere Beschichtung 15 aufgebracht, wobei in Fig. 6b davon
ausgegangen wurde, daß auch die Beschichtung 15 durch
entsprechend schräge Bestrahlung der Mikrostruktur 14 der
Deckschicht 13 erzeugt wird. Selbstverständlich wäre es aber
auch denkbar, die Mikrostruktur 14 ganzflächig mit einer
Beschichtung zu versehen, was sich ohne weiteres dadurch
bewerkstelligen läßt, daß der Bestrahlungswinkel α entsprechend
groß, üblicherweise ca. 90° gewählt wird.
Das Flächenelement gemäß Fig. 6b umfaßt zwei optisch wirksame
Mikrostrukturen, die durchaus verschiedene optische Effekte
erzeugen können. Dabei ist gewährleistet, daß entweder der von
der Beschichtung 4 erzeugte optische Effekt durch die
bereichsweise Beschichtung 15 der Mikrostruktur 14 hindurch
sichtbar oder umgekehrt der von der Mikrostruktur 14 mit der
Beschichtung 15 erzeugte optische Effekt durch die
bereichsweise Beschichtung 4 hindurch sichtbar ist, sofern für
die Deckschicht 13 bzw. die Basisschicht 1 entsprechend
transparente Materialen verwendet werden. Sofern nur
Reflexions-Effekte beobachtet werden sollen, könnte die
Basisschicht 1 ggfs. nichttransparent sein, sofern die
Beobachtung des Flächenelementes der Fig. 6b von der Seite der
Beschichtung 15 her erfolgt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Mikrostruktur 14
und ggfs. die Beschichtung 15 der Deckschicht 13 mit einer
weiteren Materialschicht abzudecken, die ggfs. auch nur die
Vertiefungen der Mikrostruktur 14 zur Erzielung einer glatten
Oberfläche ausfüllen kann.
Versuche haben gezeigt, daß in der Praxis am besten solche
Flächenelemente verwendbar sind, bei denen die Basisschicht 1
bzw. Deckschicht 13 mit einer Gitterstruktur als Mikrostruktur
versehen ist, wobei die Gitterstruktur zweckmäßig eine
Gitterkonstante g sowie eine Strukturtiefe t zwischen 0,2 und
10 µm aufweisen sollte. Eine bereichsweise Beschichtung
erzielt man zweckmäßig dadurch, daß die Bestrahlung der
Gitterstege 7 bzw. vorspringenden Bereiche der Mikrostruktur 3
mit Partikeln des Beschichtungsmaterials unter einem Winkel
zwischen 5 und 60° erfolgt, was durch entsprechende Ausrichtung
des Trägers mit der Basisschicht gegenüber der Quelle der
Beschichtungsmasse erreicht werden kann.
Claims (13)
1. Flächenelement mit einer auf einem Träger angeordneten,
eine gegenüber seiner Hauptebene vorspringende,
räumliche, beugungsoptisch wirksame Mikrostruktur
bildenden Basisschicht, wobei die Mikrostruktur der
Basisschicht bereichsweise mit einer Beschichtung aus
einem gegenüber dem ersten Material unterschiedliche
optische Eigenschaften aufweisenden zweiten Material
versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beschichtung (4, 4a) der Basisschicht (1) im
wesentlichen nur in den vorspringenden Bereichen (7) der
Mikrostruktur (3) vorgesehen ist, wobei die Beschichtung
durch Aufstrahlen von Partikeln des zweiten Materials auf
die Mikrostruktur (3) der Basisschicht (1) unter einem
Winkel (α) von 5 bis 60° gegenüber der Hauptebene (2) des
Flächenelementes aufgebracht ist.
2. Flächenelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrostruktur (3) eine beugungsoptisch wirksame
Gitterstruktur ist.
3. Flächenelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Struktur eine Strukturkonstante (g) und eine
Strukturtiefe (t) zwischen 0,2 und 10 µm aufweist.
4. Flächenelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die nicht erhabenen Bereiche (10) der Mikrostruktur
(3) der Basisschicht (1) nach dem Aufbringen der
Beschichtung (4, 4a) mit Material zur Bildung einer im
wesentlichen glatten Oberfläche (11) des Flächenelementes
aufgefüllt sind.
5. Flächenelement nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zur Auffüllung der Mikrostruktur (3) dienende
Material hinsichtlich seiner optischen Eigenschaften dem
ersten Material der Basisschicht (1) entspricht.
6. Flächenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisschicht (1) mit der Mikrostruktur (3) von
einer transparenten Deckschicht (13) überdeckt ist.
7. Flächenelement nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transparente Deckschicht (13) ebenfalls mit einer
räumlichen Mikrostruktur (14) versehen ist.
8. Flächenelement nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vorspringenden Bereiche der Mikrostruktur (14)
der Deckschicht (13) eine Beschichtung (15) aufweisen,
die aus einem Material besteht, dessen optische
Eigenschaften gegenüber der Deckschicht (13)
unterschiedlich sind.
9. Flächenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Basisschicht (1) und ggf. Deckschicht (13) eine
transparente Lackschicht dient, in die die Mikrostruktur
in einem Replizierverfahren eingeprägt ist.
10. Flächenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beschichtung (4, 4a, 15) auf den vorspringenden
Bereichen (7) der Mikrostruktur (3, 14) der Basisschicht
(1) und/oder der Deckschicht (13) reflektierend
ausgebildet ist.
11. Flächenelement nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beschichtung (4, 15) aus Metall besteht.
12. Flächenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Flächenelement Bestandteil einer aus mehreren
Schichten bestehenden, von einer Trägerfolie ablösbaren
Übertragungslage einer Prägefolie, insbes.
Heißprägefolie, ist.
13. Verwendung eines Flächenelementes nach einem der
vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12 als Sicherheitsmerkmal
für ein Wertdokument oder einen fälschungsgefährdeten
Gegenstand.
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