DE4417762C1 - Vorrichtung und Verfahren zum Projizieren und Empfangen von Bildinformation mittels eines Bildschirms - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Projizieren und Empfangen von Bildinformation mittels eines BildschirmsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Projizieren von
Bildinformation mit mindestens einem Bildschirm, auf dem
die Bildinformation mittels einer Vielzahl von einzelnen
Lichtpunkten darstellbar ist, wobei die Lichtpunkte im
wesentlichen durch die einen Enden von Lichtwellenleitern
gebildet sind, deren anderes Ende mit einer
Projektionseinrichtung verbunden ist, die das zur
Darstellung der Bildinformation jeweils erforderliche Licht
in die Lichtwellenleiter einspeist. Darüber hinaus betrifft
die Erfindung ein Verfahren zur Projektion von
Bildinformation auf vor den Augen eines Betrachters
angeordnete Bildschirme unter Nutzung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art werden
beispielsweise zum Projizieren von Bildern in sog.
"Virtual-Reality"-Systemen benutzt. Bei diesen Systemen
trägt der Betrachter einen Helm, in dem unmittelbar vor
seinen Augen jeweils ein Bildschirm angeordnet ist. Auf
diese Bildschirme werden über Lichtwellenleiter Bilder
projiziert, wobei die den Bildschirmen zugeordneten Enden
der Lichtwellenleiter als Lichtpunkte rasterförmig
gleichmäßig auf der Bildschirmfläche angeordnet sind. Die
Gesamtheit der Bildpunkte ergibt, vergleichbar mit LCD-
Bildschirmen, ein vollständiges Bild. Neben der
Anwendung in Virtual-Reality-Systemen werden die eingangs
genannten Vorrichtungen auch als Monitor in Verbindung mit
einem Computer, Fernsehempfänger etc. eingesetzt.
Den genannten Anwendungen gemeinsam ist, daß es bei ihnen
oftmals wünschenswert ist, Informationen über den
Betrachter, wie z. B. seine Augenbewegung oder seine
Annäherung an den Bildschirm, zu erhalten. Dies gilt
insbesondere dann, wenn derartige Vorrichtungen zur
Diagnose oder Therapie von Menschen mit einem Sehfehler
eingesetzt werden.
Aus der Praxis ist es bekannt, z. B. bei einer Verwendung
der eingangs genannten Vorrichtung im medizinisch-
therapeutischen Bereich, die Augenbewegung mittels einer
Infrarot-CCD-Kamera zu erfassen. Die Kamera ist dabei mit
einer Auswerteinrichtung verbunden, welche aus dem von der
Kamera gelieferten Bild die Stellung der Sehachse des
betreffenden Auges ermittelt. Derartige Kameras und
Auswerteinrichtungen haben sich im praktischen Einsatz
bewährt. Ihr Nachteil besteht jedoch in ihrer Größe, ihrem
Gewicht und ihrer stets erforderlichen Anordnung seitlich
vom Auge. Diese Nachteile machen sich insbesondere dann
bemerkbar, wenn die Kamera mit den Bildschirmen in einem
von einer Person getragenen Helm montiert ist. Darüber
hinaus ist in vielen Fällen eine Lichtquelle erforderlich,
die das beobachtete Auge beleuchtet. Diese zusätzliche
Lichtquelle wird vom Betrachter häufig als störend bei der
Betrachtung der Bildschirme empfunden. Schließlich steht
die Vielzahl der bei den bekannten Systemen erforderlichen
Bauelemente einer Miniaturisierung derartiger Systeme
entgegen.
Eine zum Erfassen der Blickrichtung einer Person bestimmte
Vorrichtung der voranstehend erwähnten Art ist
beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift 40 37 907
A1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist insbesondere zum
Einsatz in Videokameras zur automatischen Bestimmung der
Bildschärfe anhand der jeweiligen Blickrichtung des
Benutzers der Kamera bestimmt. Zu diesem Zweck wird bei der
bekannten Vorrichtung über ein optisches System
Infrarotlicht als paralleles Lichtstrahlenbündel auf das
den Sucher der Kamera betrachtende Auge des Kamerabenutzers
über ein optisches System projiziert. Das vom Auge
reflektierte Infrarotlicht wird über ein weiteres, mit der
Sucheroptik der Kamera verkoppeltes optisches System auf
einen Infrarotlicht empfindlichen CCD-Zeilensensor
geleitet. Das Ausgangssignal des CCD-Zeilensensors wird
dann einer Auswerteinrichtung zugeführt. Die
Auswertungseinrichtung unter Berücksichtigung der zwischen
der visuellen Achse des Kamerasuchers und der jeweiligen
Sehachse des beobachteten Auge bestehenden Winkeldifferenz
den Sichtbereich auf den der Benutzer der Kamera in den
Sucher schaut. Auf diese Weise bestimmt sie das Objekt im
Sucher der Kamera, auf welches die Bildschärfe der Kamera
eingeregelt werden soll. Nachteilig an dem voranstehend
erläuterten bekannten Blickerfassungssystem ist, daß schon
aufgrund der für die Projizierung des Infrarotlichtes auf
das beobachtete Auge und die Umleitung des von dem Auge
reflektierten Lichtes benötigten optischen Bauelemente die
bekannte Vorrichtung einen erheblichen Bauraum beansprucht.
Darüberhinaus wird, wie schon voranstehend erwähnt, die
Beleuchtung des Auges durch eine Infrarotlichtquelle von
vielen Benutzern einer mit einer derartigen
Blickerfassungsvorrichtung ausgestatteten Kamera als störend
empfunden.
Neben Blickerfassungssystemen der voranstehend erläuterten
Art sind Lichtwellenleiter, die zur Übertragung von
Bildinformationen geeignet sind, ebenfalls schon aus
der Praxis bekannt. So wird beispielsweise in der
Europäischen Patentanmeldung EP 0 064 899 A2 ein
Lichtwellenleiterkabel beschrieben, in dem eine Vielzahl
von Glasfasern angeordnet sind. Desweiteren wird in dieser
Druckschrift erläutert, daß es möglich ist, über ein
entsprechendes optisches System ein Bild in das bekannte
Lichtwellenleiterkabel einzuspeisen. Über die einzelnen
Lichtwellenleiter wird das betreffende Bild übertragen, und
mittels eines weiteren optischen Systems auf eine
Mattscheibe projiziert, welche beispielsweise vor dem Auge
eines Betrachters angeordnet sein kann.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zu schaffen, die es ermöglicht, den Betrachter von
Bildschirmen einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
mit einfachen Mitteln zu beobachten, insbesondere die
Sehachse und die Bewegung seiner Augen zu erfassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Enden einer bestimmten Anzahl der Lichtwellenleiter
anstelle der Projektionseinrichtung mit jeweils einem
lichtempfindlichen Sensor einer Empfangseinrichtung
verbunden sind, welche an eine Auswerteinrichtung
angeschlossen ist, die aus den Signalen der
Empfangseinrichtung die Stellung des den Schirm
betrachtenden Auges ermittelt.
Gemäß der Erfindung dient während des Projizierens der
Bildinformation ein Teil der Lichtwellenleiter nicht zum
Übertragen von Licht zu dem Bildschirm, sondern diese
Lichtwellenleiter übertragen das in sie einfallende,
beispielsweise vom Gesicht oder Auge des Betrachters
reflektierte Licht an eine Empfangseinrichtung. Diese
Empfangseinrichtung weist lichtempfindliche Sensoren auf
und ist als solche mit einer Chip-Kamera vergleichbar.
Dementsprechend liefert die Empfangseinrichtung eine
Bildinformation über den Betrachter des Schirms. Um diese
Information zu erhalten, ist es nicht mehr, wie noch beim
Stand der Technik, notwendig, von Gewicht und Bauraum her
große, selbständige Kameras zu verwenden. Statt dessen kann
die Empfangseinrichtung klein in ihren Abmaßen und
abgesetzt von den Bildschirmen an einem nicht störenden Ort
plaziert werden. Auch ist keine zusätzliche Beleuchtung
mehr notwendig, da der Bildschirm selbst ausreichend viel
Licht zur Beleuchtung des Betrachters liefert.
Die Zahl der mit der Empfangseinrichtung verbundenen
Lichtwellenleiter kann fest vorgegeben sein. In diesem Fall
sollten die dem Bildschirm zugeordneten Enden der mit der
Empfangseinrichtung verbundenen Lichtwellenleiter in
regelmäßigen Abständen angeordnet sein, wobei die Größe der
Abstände sich aus der Anzahl der mit der
Empfangseinrichtung verbundenen Lichtwellenleiter bezogen
auf die Anzahl der mit der Projektionseinrichtung
verbundenen Lichtwellenleiter ergibt. Bei einer derart
rasterförmigen Anordnung liefert die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine leicht zu einem Gesamtbild
zusammensetzbare Bildinformation.
Alternativ können die Lichtwellenleiter wahlweise mit der
Projektionseinrichtung oder den Sensoren der
Empfangseinrichtung verbindbar sein. Dies ist immer dann
sinnvoll, wenn nicht der gesamte Bildschirm, sondern nur
der den für die jeweilige Anwendung wichtigsten Ausschnitt
der Ansicht des Betrachters liefernde Teil des Bildschirms
zur Beobachtung des Betrachters eingesetzt werden soll.
Eine Störung des auf dem Bildschirm dargestellten Bildes
durch nicht erleuchtete, weil mit der Empfangseinrichtung
verbundene Lichtwellenleiter, läßt sich dadurch vermeiden,
daß die Lichtwellenleiter in Abhängigkeit von der Stärke
oder Farbe des in den jeweiligen Lichtwellenleiter
einzuspeisenden Lichtes mit der Projektions- oder der
Empfangseinrichtung verbindbar sind. Bei dieser
Ausgestaltung der Erfindung werden die Lichtwellenleiter,
in die kein oder nur sehr wenig Licht eingespeist worden
ist und deren zugehörige Lichtpunkte daher schwarz
erscheinen, zum Übertragen des vom Gesicht des Betrachters
reflektierten, in sie fallenden Lichtes zu der
Empfangseinrichtung verwendet. Darüber hinaus ist es auch
möglich, eine Störung des dargestellten Bildes dadurch zu
vermeiden, daß jeweils diejenigen Lichtwellenleiter mit der
Empfangseinrichtung verbindbar sind, deren dem Bildschirm
zugeordnetes Ende jeweils außerhalb des jeweiligen
Sichtfeldes des Betrachters liegen.
Bei entsprechend schnellen, vom Auge nicht wahrgenommenen
Wechselzeiten ist es auch möglich, eine Beeinträchtigung
des auf dem Bildschirm dargestellten Bildes dadurch zu
vermeiden, daß die Lichtwellenleiter in wechselnder Folge
mit der Projektionseinrichtung und der Empfangseinrichtung
verbindbar sind. In einem solchen Fall läßt sich
gegebenenfalls der gesamte Bildschirm zur Beobachtung
ausnutzen, was insbesondere zur ersten Ermittlung der
Position der Sehachse vor der eigentlichen Inbetriebnahme
der Vorrichtung ausgenutzt werden kann.
Darüber hinaus ist es auch möglich, ausschließlich oder
ergänzend zu dieser und anderen Formen der Ausnutzung der
Lichtwellenleiter zum Leiten von empfangenem Licht jeweils
fest vorgegebene Bereiche, insbesondere den Randbereich des
Bildschirms, zur Beobachtung des Auges zu nutzen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann zwei Bildschirme
aufweisen, die vor den beiden Augen eines Betrachters
positionierbar sind. Dies ermöglicht die getrennte
Beobachtung der beiden Augen des Betrachters. Diese
Möglichkeit der getrennten Beobachtung der Augen ermöglicht
eine Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Diagnose und Therapie im Bereich der Medizin. Diese
Anwendungsmöglichkeit kann dadurch noch erweitert werden,
daß die Empfangseinrichtung mit einer Auswerteinrichtung
verbunden ist, die aus dem Signal der Sensoren der
Empfangseinrichtung die Stellung des den Schirm
betrachtenden Auges ermittelt. Gleiches gilt, wenn die
Projektionseinrichtung mit einer Bilderzeugungseinrichtung
verbunden ist, die jeweils ein der jeweiligen Augenstellung
entsprechendes Bild für jeden der Bildschirme erzeugt. Mit
einer derart ausgestalteten Vorrichtung ist es
beispielsweise möglich, schielenden oder von einer
unwillkürlichen, nicht kontrollierbaren Augenbewegung
betroffenen Menschen Bilder derart auf die vor ihren Augen
angeordneten Bildschirme zu projizieren, daß im Fall eines
schielenden Menschen dieser den Eindruck stereoskopischer
Bilder erhält, wie sie ein Mensch mit normalen Sehempfinden
wahrnimmt, oder daß im Fall eines von unwillkürlichen
Augenbewegungen betroffenen Menschens dieser nicht mehr
unter der subjektiv empfindenden Bewegung seiner Umwelt
leidet.
Sollen die Augenbewegungen eines Menschen beobachtet
werden, so kann eine dauerhafte, unterbrechungsfreie
Beobachtung bei Anordnung jeweils eines der Bildschirme der
erfindungsgemäßen Vorrichtung vor den Augen der zu
beobachtenden Person auf vorteilhafte Weise dadurch
bewerkstelligt werden, daß in einem ersten Schritt die
Position des nicht sehenden blinden Flecks eines jeden der
Augen ermittelt und anschließend die Lichtwellenleiter
derjenigen Lichtpunkte, die unter Berücksichtigung der
Blickrichtung des jeweiligen Auges von diesem Auge nicht
wahrgenommen werden, mit ihrem von dem Bildschirm
abgewandten Ende mit der Empfangseinrichtung verbunden
werden. Dabei sollte, um eine Störung des von dem
Betrachter wahrgenommene Bildes zu vermeiden, die durch die
für die Verarbeitung der Bildinformation und das Erzeugen
neuer Bilder benötigte Zeit verursacht wird, die Anzahl der
mit der Empfangseinrichtung verbundenen Lichtwellenleiter
stets kleiner sein, als die Anzahl der Lichtpunkte, die zur
Bildung einer der Größe des blinden Flecks entsprechenden
Bildfläche auf dem Bildschirm benötigt wird. Auf diese
Weise lassen sich Überschneidungen von dem noch nicht
nachgeführten Bereich der Lichtpunkt-Fläche, deren
Lichtwellenleiter noch mit der Empfangseinrichtung
verbunden sind, mit dem Sichtfeld des Betrachters sicher
vermeiden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigenden Zeichnung näher
erläutert. Die Figur zeigt schematisch den Aufbau einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Bildschirme 1, 2 sind in einem nicht gezeigten, auf den Kopf
einer Person mit einem durch Schielen verursachten
Sehfehler aufgesetzten Helm oder einer entsprechenden
Brille angeordnet, wobei die Bildschirme 1, 2 vor den Augen
A1, A2 der Person positioniert sind. Jeder der Bildschirme
1, 2 weist eine Vielzahl rasterförmig angeordneter
Lichtpunkte 3, 4, 5 auf, die im wesentlichen durch die Enden
von Lichtwellenleitern 6, 7, 8 gebildet werden. Mit ihrem
anderen Ende sind die Lichtwellenleiter 6, 7, 8 an optische
Umschalteinrichtungen 9 angeschlossen. Mittels dieser
Umschalteinrichtungen 9 ist es möglich, die
Lichtwellenleiter 6, 7, 8 mit einer Projektionseinrichtung 10
oder einer Empfangseinrichtung 11 zu verbinden.
Die Projektionseinrichtung 10 weist optoelektrische Elemente
12 auf, über die Licht in die Lichtwellenleiter 6, 7, 8
derart einspeisbar ist, daß auf den Bildschirmen 1, 2 ein
vom Betrachter als Einheit wahrgenommenes Gesamtbild
entsteht. Die Empfangseinrichtung 11 dagegen weist
lichtempfindliche Sensoren 13 auf, die das von den Augen
A1, A2 in die Lichtwellenleiter reflektierte Licht in
elektrische Signale umwandeln. Diese Signale werden an eine
Auswerteinrichtung 14 geliefert, die aus den Signalen die
Stellung der Sehachse des jeweiligen Auges A1, A2 ermittelt.
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Auswertung
erzeugt eine an die Auswerteinrichtung 14 angeschlossene
Bilderzeugungseinrichtung 15 Bildinformationen unter
Verwendung von Bildern, die beispielsweise von einem
Videorecorder 16 stammen. Dabei werden die Bilder derart
für die Bildschirme 1, 2 umgerechnet, daß der Betrachter
einen Bildausschnitt wahrnimmt, der demjenigen
Bildausschnitt entspricht, den ein Betrachter ohne
Sehstörung sehen würde. Die erzeugten Bilder werden von der
Projektionseinrichtung 10 auf die Bildschirme 1, 2
projiziert. Neben der Bilderzeugungseinrichtung 15 wird das
Ergebnis der Auswertung durch die Auswerteinrichtung 14 auch
an die Umschaltvorrichtungen 9 übermittelt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Nachdem der Helm mit den Schirmen 1, 2 auf den Kopf des Betrachters gesetzt worden ist, wird durch eine Anzahl von Versuchen die Position des blinden, nicht sehenden Flecks für jedes der Augen A1, A2 des Betrachters ermittelt. Der Ort dieses Fleckes wird in der Umschaltvorrichtung 9 als Bildschirmkoordinaten gespeichert. Im folgenden projiziert dann die Projektionsvorrichtung 10 Bildinformation über die Lichtwellenleiter 6, 7, 8 auf die Bildschirme 1, 2. Dabei verbindet die Umschaltvorrichtung 9 stets diejenigen Lichtwellenleiter mit der Empfangseinrichtung 11, die in einem Bereich des Bildschirms 1 bzw. 2 liegen, der von dem jeweiligen Auge A1, A2 wegen des blinden Flecks nicht wahrgenommen wird. Die Auswerteinrichtung 14 bestimmt aus den Signalen der Empfangseinrichtung 11 beständig die jeweilige Stellung der Augen A1, A2 und gibt die entsprechenden Werte an die Bilderzeugungseinrichtung 15 und die Umschalteinrichtungen 9 weiter. Die Bilderzeugungseinrichtung 15 erzeugt dementsprechende Bildinformationen für die Bildschirme 1, 2 während die Umschalteinrichtungen 9 unter Berücksichtigung des zuvor bestimmten Ortes des blinden Flecks des jeweiligen Auges A1, A2 die Lichtwellenleiter 5, 6, 7 mit der Projektionseinrichtung 10 oder der Empfangseinrichtung 11 verbindet. Treten Störungen der Wahrnehmung des Betrachters auf, die durch den für die Auswertung und Erzeugung der Bildinformation erforderlichen Zeitbedarf verursacht werden, so kann der Betrachter selbständig die Größe des für die Beobachtung der Augen A1, A2 verwendeten Bereich der Bildschirme 1, 2 verkleinern.
Nachdem der Helm mit den Schirmen 1, 2 auf den Kopf des Betrachters gesetzt worden ist, wird durch eine Anzahl von Versuchen die Position des blinden, nicht sehenden Flecks für jedes der Augen A1, A2 des Betrachters ermittelt. Der Ort dieses Fleckes wird in der Umschaltvorrichtung 9 als Bildschirmkoordinaten gespeichert. Im folgenden projiziert dann die Projektionsvorrichtung 10 Bildinformation über die Lichtwellenleiter 6, 7, 8 auf die Bildschirme 1, 2. Dabei verbindet die Umschaltvorrichtung 9 stets diejenigen Lichtwellenleiter mit der Empfangseinrichtung 11, die in einem Bereich des Bildschirms 1 bzw. 2 liegen, der von dem jeweiligen Auge A1, A2 wegen des blinden Flecks nicht wahrgenommen wird. Die Auswerteinrichtung 14 bestimmt aus den Signalen der Empfangseinrichtung 11 beständig die jeweilige Stellung der Augen A1, A2 und gibt die entsprechenden Werte an die Bilderzeugungseinrichtung 15 und die Umschalteinrichtungen 9 weiter. Die Bilderzeugungseinrichtung 15 erzeugt dementsprechende Bildinformationen für die Bildschirme 1, 2 während die Umschalteinrichtungen 9 unter Berücksichtigung des zuvor bestimmten Ortes des blinden Flecks des jeweiligen Auges A1, A2 die Lichtwellenleiter 5, 6, 7 mit der Projektionseinrichtung 10 oder der Empfangseinrichtung 11 verbindet. Treten Störungen der Wahrnehmung des Betrachters auf, die durch den für die Auswertung und Erzeugung der Bildinformation erforderlichen Zeitbedarf verursacht werden, so kann der Betrachter selbständig die Größe des für die Beobachtung der Augen A1, A2 verwendeten Bereich der Bildschirme 1, 2 verkleinern.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Projizieren von Bildinformation mit
mindestens einem Bildschirm (1, 2), auf dem die
Bildinformation mittels einer Vielzahl von einzelnen
Lichtpunkten (3, 4, 5) darstellbar ist, wobei die Lichtpunkte
(3, 4, 5) im wesentlichen durch die einen Enden von
Lichtwellenleitern (6, 7, 8) gebildet sind, deren anderes
Ende mit einer Projektionseinrichtung (10) verbunden ist,
die das zur Darstellung der Bildinformation jeweils
erforderliche Licht in die Lichtwellenleiter (6, 7, 8)
einspeist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden einer bestimmten Anzahl der
Lichtwellenleiter (6, 7, 8) anstelle der
Projektionseinrichtung (10) mit jeweils einem
lichtempfindlichen Sensor einer Empfangseinrichtung (11)
verbunden sind, welche an eine Auswerteinrichtung (14)
angeschlossen ist, die aus den Signalen der
Empfangseinrichtung (11) die Stellung des den Schirm (1, 2)
betrachtenden Auges (A1, A2) ermittelt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine fest vorgegebene
Anzahl an Lichtwellenleitern (6, 7, 8) mit der
Empfangseinrichtung (11) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Bildschirm
(1, 2) zugeordneten Enden der mit der Empfangseinrichtung
(11) verbundenen Lichtwellenleiter (6, 7, 8) rasterförmig in
regelmäßigen Abständen angeordnet sind, deren Größe sich
aus der Anzahl der mit der Empfangseinrichtung (11)
verbundenen Lichtwellenleiter (6, 7, 8) bezogen auf die
Anzahl der mit der Projektionseinrichtung (10) verbundenen
Lichtwellenleiter (6, 7, 8) ergibt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtwellenleiter
(6, 7, 8) wahlweise mit der Projektionseinrichtung (10) oder
der Empfangseinrichtung (11) verbindbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtwellenleiter
(6, 7, 8) in Abhängigkeit von der Stärke oder Farbe des in
den jeweiligen Lichtwellenleiter (6, 7, 8) einzuspeisenden
oder eingespeisten Lichtes mit der Projektions- (10) oder
der Empfangseinrichtung (11) verbindbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils diejenigen
Lichtwellenleiter (6, 7, 8) mit der Empfangseinrichtung (11)
verbindbar sind, deren dem Bildschirm (1, 2) zugeordnetes
Ende außerhalb des jeweiligen Sichtfeldes des Betrachters
liegen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtwellenleiter
(6, 7, 8) in abwechselnder Folge mit der
Projektionseinrichtung (10) und der Empfangseinrichtung
(11) verbindbar sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeweils die einem fest vorgegebenen Bereich, insbesondere
dem Randbereich, des Bildschirms (1, 2) zugeordneten
Lichtwellenleiter (6, 7, 8) mit der Empfangseinrichtung (11)
verbunden sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei
Bildschirme (1, 2) aufweist, die vor den beiden Augen
(A1, A2) eines Betrachters positionierbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Projektionseinrichtung (10) mit einer
Bilderzeugungseinrichtung (15) verbunden ist, die jeweils
ein der jeweiligen Stellung der Augen (A1, A2)
entsprechendes Bild für jeden der Bildschirme (1, 2)
erzeugt.
11. Verfahren zur Projektion von Bildinformation auf vor
den Augen (A1, A2) eines Betrachters angeordnete Bildschirme
(1, 2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in einem ersten Schritt der nicht sehende blinde Fleck eines jeden der Augen (A1, A2) ermittelt und
anschließend die Lichtwellenleiter (6, 7, 8) derjenigen Lichtpunkte die unter Berücksichtigung der Blickrichtung des jeweiligen Auges (A1, A2) von diesem Auge nicht wahrgenommen werden, mit ihrem von dem Bildschirm (1, 2) abgewandten Ende mit der Empfangseinrichtung (11) verbunden werden.
dadurch gekennzeichnet, daß
in einem ersten Schritt der nicht sehende blinde Fleck eines jeden der Augen (A1, A2) ermittelt und
anschließend die Lichtwellenleiter (6, 7, 8) derjenigen Lichtpunkte die unter Berücksichtigung der Blickrichtung des jeweiligen Auges (A1, A2) von diesem Auge nicht wahrgenommen werden, mit ihrem von dem Bildschirm (1, 2) abgewandten Ende mit der Empfangseinrichtung (11) verbunden werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzahl der mit der
Empfangseinrichtung (11) verbundenen Lichtwellenleiter
(6, 7, 8) stets kleiner ist, als die Anzahl der Lichtpunkte
(3, 4, 5), die zur Bildung einer der Größe des blinden Flecks
entsprechenden Bildfläche auf dem Bildschirm (1, 2) benötigt
wird.
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