DE4331546C2 - Nährstoffangereicherte Klärschlämme sowie ihre Herstellung und Verwendung - Google Patents
Nährstoffangereicherte Klärschlämme sowie ihre Herstellung und VerwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft mit Nährstoffen angereicherte und
insbesondere nährstoffoptimierte Klärschlämme, die sich
zur alleinigen Nährstoffversorgung von landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Böden oder anderen Kultivie
rungsflächen, wie etwa im Landschaftsbau, ohne zusätzliche
herkömmliche Düngung eignen, ihre entsprechende Verwendung
sowie Verfahren zu ihrer Herstellung.
Bei der biologischen Reinigung von Abwässern von nach an
aeroben oder aeroben Verfahren, insbesondere dem Belebt
schlammverfahren, arbeitenden Kläranlagen fallen als End
produkte sog. Klärschlämme an, die beseitigt werden müs
sen.
Das Hauptproblem bei der Beseitigung von Klärschlämmen
liegt in den außerordentlich großen Mengen: Bei der bio
logischen Reinigung von kommunalen Abwässern in Klär
anlagen fallen pro Einwohner täglich etwa 3 l Klärschlamm
an; so ist z. B. in der Bundesrepublik Deutschland ent
sprechend mit einem jährlichen Klärschlammanfall von etwa
65 Mio Tonnen Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt
von etwa 5 Masse-% zu rechnen.
Zu den Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen kommen
ferner nicht unerhebliche Mengen an Klärschlämmen aus
Industrieabwässern hinzu, die sich in der Zusammensetzung
von Klärschlämmen kommunaler Herkunft mehr oder weniger
erheblich unterscheiden (beispielsweise Klärschlämme aus
Kläranlagen von Molkereien, Papierfabriken, etc.).
Diese Klärschlammengen werden derzeit, in vielen Fällen nach Vorbehandlung
zur Entwässerung bzw. Konditionierung, in Deutschland in
regional unterschiedlichen Mengenanteilen beseitigt: Etwa
10 bis 20% der anfallenden Klärschlämme werden verbrannt,
etwa 30 bis 50% deponiert und etwa 30 bis 60% landwirt
schaftlich verwertet, d. h., auf landwirtschaftliche
Nutzflächen aufgebracht.
Die Zusammensetzung von Klärschlämmen hängt von der Be
schaffenheit des Abwassers sowie dem angewandten Behand
lungsverfahren ab. Bei den Klärschlämmen aus biologischen
Kläranlagen unterscheidet man die sog. Primärschlämme oder
Frischschlämme, die aus der ersten Behandlungsstufe bei
spielsweise durch Sedimentation abgetrennt werden, die
Sekundärschlämme, die aus der biologischen Behandlung
stammen, insbesondere die sog. Belebtschlämme, Überschuß
schlämme, Tropfkörperschlämme udgl., sowie die sog. Ter
tiärschlämme, die aus der dritten Behandlungsstufe von
Kläranlagen stammen, beispielsweise aus der Flotation oder
der Flockung und Fällung.
Diese Schlämme bestehen zu 95 bis 97% oder mehr aus
Wasser. Der organische Anteil liegt bei den Primär- und
Sekundärschlämmen bei 45 bis 75% und bei den Tertiär
schlämmen bei 20 bis 60%, jeweils bezogen auf die
Trockenmasse (TM).
Von besonderem Interesse ist der Klärschlamm aufgrund
seiner Biomasse, die sich aus einem komplexen Gemisch
zahlreicher Populationen von Mikroorganismen zusammensetzt
(Bakterien, Protozoen, Pilze und mehrzellige Organismen). Dem
entsprechend stammt der überwiegende Anteil der organi
schen Substanz im Klärschlamm aus solchen Organismen bzw.
ihren Resten und ihren Ausscheidungs- und Abbauprodukten,
wozu beispielsweise Aminosäuren, Proteine, Kohlenhydrate
etc. gehören.
Wegen des hohen Wassergehalts der Schlämme sowie wegen der
Anwesenheit pathogener Keime und Organismen, wie z. B. Viren,
Bakterien, Pilze, Wurmeier, Nematoden und dgl., wird der
Klärschlamm einer Konditionierung und nachfolgenden
Entwässerung unterzogen, die zu einer Stabilisierung und
erheblichen Volumenverminderung führt und in vielen Fällen
auch der Hygienisierung dient, also der Abtötung der
pathogenen Keime und Organismen. Diese Konditionierung wird
zumeist durch Zusatz von Kalkprodukten, wie Kalkmilch oder
Weißfeinkalk, zum Klärschlamm vorgenommen. Ferner werden
auch Eisen- oder Aluminiumsalze zugesetzt. Durch diese
Zusätze werden zum einen die Zellmembranen der
Mikroorganismen zerstört und damit die Pathogenität
beseitigt; zum anderen wird der Klärschlamm hierdurch in
eine Form übergeführt, in der er leichter eingedickt und
entwässert werden kann, was zumeist durch Zentrifugieren
oder Abpressen geschieht. Der Entwässerung kann sich eine
thermische oder chemische Behandlung (z. B. mit CaO) zur
Hygienisierung oder Entseuchung anschließen.
Die im Klärschlamm enthaltenen, zur Humusbildung be
fähigten organischen Substanzen der Biomasse wie auch die
darin enthaltenen Nährstoffe, deren Art und Menge in
gewissen Grenzen von Herkunft und Art des Abwassers ab
hängen, machen Klärschlämme zu einem wertvollen Stoff.
Ein typischer, mit Kalk stabilisierter Klärschlamm mit
etwa 35% TM hat beispielsweise etwa folgende Nährstoffzu
sammensetzung (Quelle: Faustzahlen für Landwirtschaft und
Gartenbau, 12. Aufl., 1993, Verlagsunion Agrar, Land
wirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, Seite 288):
(g/kg TM) | |
CaO | 337 (249-432) |
Ges.-N | 23 (18-28) |
NH4-N | 1 (0-2) |
P2O5 | 24 (17-36) |
K2O | 2 (1-4) |
MgO | 6 (5-8) |
(mg/kg TM) | |
Cu | 131 (87-205) |
Zn | 447 (327-669) |
Mn | 371 (300-483) |
Mo | 3,1 (1,9-4,3) |
B | 34 (26-49) |
Hierzu können noch Gehalte an Fe, Na und S kommen.
Nach der in Deutschland geltenden Klärschlammverordnung
(Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm [AbfKlärV]
von 1992; Novelle zur Klärschlammverordnung BGBl. I, Jahr
gang 1992, Seiten 912-934) gelten für Klärschlamm und Boden
folgende Grenzwerte für zulässige Schwermetallgehalte:
Während früher kommunale Abwässer und damit auch die Klär
schlämme mitunter erhebliche Schwermetallfrachten
enthielten, weisen jetzt kommunale Klär
schlämme in aller Regel so geringe Schwermetallgehalte
auf, die erheblich unter den oben angeführten gesetzlichen
Grenzwerten liegen, daß sie ohne Bedenken landwirtschaft
lich verwertbar sind. Gleiches gilt auch hinsichtlich
organischer Schadstoffe.
Die Entsorgung von Klärschlämmen durch Deponieren und Ver
brennung ist weder wirtschaftlich noch ökologisch vertret
bar, da in beiden Fällen die Biomasse keiner Verwertung
zugeführt wird. Die Verbrennung ist ferner mit einem
unerwünschten zusätzlichen Energieverbrauch und der eben
falls unerwünschten Bildung von Kohlendioxid verbunden,
abgesehen von der Bildung weiterer und gefährlicher Schad
stoffe, z. B. von Dioxinen, und einem Rückstand von 50% Asche.
Hinzu kommt, daß eine Steigerung der zu verbrennenden Klär
schlammenge völlig unrealistisch erscheint, da die in Deutsch
land vorhandenen Kapazitäten der Verbrennungsanlagen nicht ein
mal für den vorliegenden Müllanfall ausreichen.
Bei Klärschlämmen handelt es sich entsprechend keineswegs
um unerwünschte Abfallprodukte, sondern um Wert
stoffe, die sich gerade zur landwirtschaftlichen Verwertung
besonders eignen, zumal die darin enthaltenen Nährstoffe,
besonders im entwässerten Klärschlamm, überwiegend in gut
pflanzenverfügbarer Form vorliegen und in den Boden
eingebracht werden können.
Die Ausbringmenge an Klärschlamm ist durch die Klär
schlammverordnung ab 1. Juli 1992 auf maximal 5 t TM/ha
alle 3 Jahre beschränkt, wobei die Grenzwerte der Gehalte
an Schwermetallen im Klärschlamm wie auch im Boden nicht
überschritten werden dürfen. Dies setzt die genaue Analyse
von Klärschlamm und Boden voraus. Die Kosten dieser Unter
suchungen hat der Kläranlagenbetreiber zu tragen.
Gleiche Grundsätze gelten auch für den sog. Müllklär
schlammkompost, der ebenfalls neben der wertvollen Bio
masse düngewirksame Gehalte an Stickstoff, Phosphor,
Kalium, Calcium, Magnesium etc. enthält. In diesem Fall
ist die Ausbringmenge auf maximal 10 t TM/ha alle 3 Jahre
gesetzlich beschränkt.
Damit ist gewährleistet, daß bei der landwirtschaftlichen
Verwertung von Klärschlämmen keine Schäden im Boden, bei
den Pflanzen sowie bei Tier und Mensch zu besorgen sind,
zumal nachgewiesen wurde, daß auch bei wiederholter Aus
bringung von Klärschlämmen keinerlei Anreicherungseffekte
bei Schwermetallen im Boden festgestellt werden konnten.
Das Ausbringen von Klärschlämmen gemäß der Klärschlammver
ordnung auf landwirtschaftliche Nutzflächen ist Stand der
Technik. Bei dieser herkömmlichen Klärschlammverwertung in
der Landwirtschaft werden die Klärschlämme in der anfal
lenden, insbesondere konditionierten bzw. entwässerten
Form ohne irgendwelche Zusätze düngewirksamer Komponenten
unmittelbar auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen aus
gebracht. Aufgrund der dem Landwirt bekannten Analyse sei
nes Bodens wie auch der des ausgebrachten Klärschlamms muß
der Landwirt nach dem vorliegenden Stand der Technik den
für die zum Anbau vorgesehene Kulturpflanzenart bzw. deren
Fruchtfolge vorliegenden Düngebedarf durch separate Nach
düngung ausgleichen. Dies hat nicht nur die Nachteile, daß
die Landwirte zusätzlich Maschinen, Arbeitszeit und Geld
aufwenden müssen, um eine entsprechende Nachdüngung durch
zuführen, sondern den weiteren, erheblichen Nachteil, daß
durch das erforderliche mehrfache Befahren der landwirt
schaftlichen Nutzflächen eine äußerst unerwünschte Boden
verdichtung hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen ist
verständlich, daß diese Verwertung von Klärschlamm in der
Landwirtschaft, obgleich es sich hierbei um ein her
vorragend geeignetes, biologisches Material handelt, noch
unter ungenügender Akzeptanz leidet.
Es lagen entsprechend im Stand der Technik bisher keine
Vorstellungen darüber vor, wie Klärschlämme als alleinige
Mittel zur Düngung verwendet werden könnten, zumal die
Zusammensetzung der Klärschlämme in Abhängigkeit von ihrer
Herkunft unterschiedlich ist und der Düngebedarf eine extrem
ortsabhängige, boden- und fruchtspezifische Größe ist.
Aus DE 38 03 282 A1 war ein Verfahren zur Herstellung eines
Bodenersatzstoffes bekannt, bei dem ein kleinstückiger,
verrottbarer Feststoff und Schlämme miteinander vermischt
werden. Als verrottbarer Feststoff wird Holz in Spanform
eingesetzt, als Schlamm insbesondere Klärschlamm. In dieser
Druckschrift ist ferner angegeben, dem eingesetzten Klär
schlamm in Abhängigkeit von seinem Gehalt an düngenden Kom
ponenten zusätzliche Düngemittelkomponenten zuzumischen. Eine
spezifische Zuordnung des Klärschlamms zu einem Boden ist
hierbei nicht vorgesehen.
Aus DD 295 149 war ein Verfahren zur Gewinnung von festem,
optimierbarem Mehrnährstoffdünger auf der Basis von Rinder
gülle bekannt, bei dem als primäre Aufgabe nicht die Ver
wertung eines festen organischen Düngestoffs im Vordergrund
steht, sondern die Entsorgung von Rindergülle, also eines
flüssigen Düngestoffs.
Bei diesem Verfahren werden Strohmehl, gehäckseltes Stroh,
Kompost oder Torf sowie eine Kalkkomponente zur Verfestigung
der flüssigen Gülle eingesetzt, die der überwiegende Träger
von Nährstofffracht ist. Im letzten Verfahrensschritt werden
dann die organischen Düngestoffe und Nährelemente einge
mischt, um einen als fruchtfolgegerecht bzw. schlagbezogen
bezeichneten Mehrnährstoffdünger zu erhalten.
Die Nährstofffracht der organischen Düngestoffe, wie Stroh,
Kompost oder Torf, werden für den Zusatz der Nährelemente in
Betracht gezogen.
Eine spezifische, quantitative Zuordnung zu einer Bodenfläche
ist bei diesem Verfahren ebenfalls nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neue Form von
Klärschlämmen, die mit Nährstoffen angereichert bzw. in ihrem
Nährstoffgehalt optimiert sind und die sich entsprechend zur
gezielten, vorzugsweise alleinigen Nährstoffversorgung land
wirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Böden und anderer
Kultivierungsflächen ohne zusätzliche herkömmliche Düngung
eignen, ihre entsprechende Verwendung sowie Verfahren zu
ihrer Herstellung anzugeben.
Die Aufgabe wird gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Ausführungs
formen der Erfindungskonzeption.
Die erfindungsgemäßen nährstoffangereicherten Klärschlämme
zum Aufbringen auf landwirtschaftliche und gärtnerische
Nutzflächen oder anderweitige Kultivierungsflächen enthalten
in Abhängigkeit von der Nährstofffracht des eingesetzten
Klärschlamms zugesetzte Nährelemente, die unter den Haupt-
und Spurennährstoffen C, N, P, Na, K, Ca, Mg, Fe, Mn, Zn, Cu,
Co, Mo, B, Si, Al, O, Cl und S ausgewählt sind; sie sind
dadurch gekennzeichnet, daß ihre Gehalte an einem oder
mehreren Haupt- und/oder Spurennährstoffen unter Bezug auf
den durch Bodenanalyse einer gegebenen Ausbringfläche er
mittelten Düngebedarf der mit dem Klärschlamm zu düngenden
Ausbringfläche spezifisch für die gegebene Ausbringfläche so
eingestellt sind, daß
- a) die bei einmaliger Ausbringung und gegebener Ausbring menge des Klärschlamms ausgebrachten Mengen an den be treffenden Nährstoffen angenähert oder genau dem Dünge bedarf der mit dem Klärschlamm zu düngenden Ausbring fläche innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums entspre chen oder
- b) die Summe der bei mehrmaliger Ausbringung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums oder mehrfacher Ausbringung in vorgegebenen Zeitabständen und jeweils vorgegebener Ausbringmenge des Klärschlamms ausgebrachten Menge an den betreffenden Nährstoffen angenähert oder genau dem Düngebedarf der mit dem Klärschlamm zu düngenden Aus bringfläche im vorgegebenen Zeitraum bzw. in dem sich aus den Zeitabständen der Ausbringung ergebenden Zeit raum entspricht.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der Klär
schlämme beruht auf dem Zusatz von Nährelementen, die unter
den Haupt- und Spurennährstoffen C, N, P, Na, K, Ca, Mg, Fe,
Mn, Zn, Cu, Co, Mo, B, Si, Al, O, Cl und S ausgewählt sind,
zu Klärschlamm in Abhängigkeit von der Nährstofffracht des
eingesetzten Klärschlamms und ist gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
- A) Ermittlung des Düngebedarfs der mit dem Klärschlamm zu düngenden Ausbringfläche aus Daten der Bodenanalyse für einen vorgegebenen Zeitraum, insbesondere den Zeitraum, nach dem erst eine Wiederdüngung mit Klärschlamm mög lich ist;
- B) Ermittlung der Nährstofffracht des einzusetzenden Klärschlamms aus Daten der Klärschlammanalyse unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausbringmenge und des in I definierten Zeitraums;
- C) Ermittlung der Differenz zwischen dem Düngebedarf und der Nährstofffracht des einzusetzenden Klärschlamms für alle in Betracht kommenden Nährstoffe und
- D) Einmischen der diesen Differenzmengen entsprechenden Mengen an Haupt- und/oder Spurennährstoffen in den Klärschlamm.
Vorzugsweise wird in Schritt I die Kulturpflanzenart bzw. die
Fruchtfolge bei der Ermittlung des Düngebedarfs der Ausbring
fläche berücksichtigt.
Die erfindungsgemäßen Klärschlämme sind insbesondere zum
Aufbringen auf landwirtschaftliche und gärtnerische Nutz
flächen, aber auch auf anderweitige Kultivierungsflächen,
beispielsweise Rekultivierungsflächen, Wiederbepflanzungs
flächen, Wiederaufforstungsflächen, etc., und zur Verwendung
im Landschaftsbau vorgesehen. Sie sind dadurch gekennzeich
net, daß sie, außer ihren natürlicherweise vorliegenden
Inhaltsstoffen, zugesetzte Nährelemente enthalten, die unter
C, N, P, Na, K, Ca, Mg, Fe, Mn, Zn, Cu, Co, Mo, B, Si, Al, O,
Cl und S ausgewählt sind.
Unter Klärschlämmen werden dabei im Rahmen der vorliegen
den Erfindung insbesondere die auch bisher nach dem Stand
der Technik bereits verwendeten Klärschlämme als Substrat
material verstanden, d. h. besonders die vorentwässerten
bzw. entwässerten und konditionierten Schlämme. Es können
jedoch im Rahmen der Erfindung auch beliebige andere
Schlämme eingesetzt werden, die aus Vorklärungsstufen oder
direkt aus biologischen Behandlungsstufen von Kläranlagen
stammen, ferner Schlämme aus Wasseraufbereitungsanlagen
und industriellen Kläranlagen. Im Rahmen der Erfindung
sind ferner besonders auch sog. Nullfrachtschlämme ver
wendbar, d. h. Schlämme, die, abgesehen von der organischen
Biomasse, praktisch keinerlei relevante Gehalte an dünge
wirksamen Mineralstoffen enthalten.
Die Schlämme können dabei aus Abwasserbehandlungsanlagen zur
Behandlung von Haushaltsabwässern oder kommunalen Abwässern
und/oder von gewerblichen oder industriellen Abwässern mit
vergleichbar geringer Schadstoffbelastung stammen. Es können
auch Gemische von Klärschlämmen als Substrate eingesetzt
werden, ebenso auch Müllklärschlammkomposte.
Im Hinblick auf die Transportkosten und die leichte Ausbrin
gung sind erfindungsgemäß solche Klärschlämme bevorzugt, die
schüttfähig bzw. rieselfähig sind. Hierzu gehören auch Wei
terverarbeitungsprodukte entsprechender Klärschlämme, die
etwa bei der thermischen Entwässerung bzw. thermischen Trock
nung anfallen, beispielsweise Granulate.
Die Erfindungskonzeption beruht darauf, Klärschlämme mit
Nährelementen, die in geeigneter Form zugesetzt werden, an
zureichern, um einen entsprechenden Bodenbedarf damit aus
zugleichen.
Dabei werden Art und Mengenanteile der dem
Klärschlamm zugesetzten Haupt- bzw. Spurennährstoffe quan
titativ, unter Berücksichtigung der Bodenanalyse und der
Klärschlammanalyse, bodenspezifisch und fruchtartspezi
fisch so gewählt, daß dem Düngebedarf innerhalb eines ge
gebenen Zeitraums annähernd oder genau entsprochen wird.
Die erfindungsgemäßen Klärschlämme weisen folgende Gehalte an
Hauptnährstoffen auf, jeweils bezogen auf die Trockenmasse
(TM) des eingesetzten Klärschlamms:
(g/kg TM) | |
Ges.-N: | ≦ 300, vorzugsweise ≦ 50, noch bevorzugter ≦ 20 |
CaO: | ≦ 800, vorzugsweise ≦ 500 |
MgO: | ≦ 90, vorzugsweise ≦ 30, noch bevorzugter ≦ 15 |
K2O: | ≦ 90, vorzugsweise ≦ 50 |
P2O5: | ≦ 160, vorzugsweise ≦ 80, noch bevorzugter ≦ 50 |
S: | ≦ 30, vorzugsweise ≦ 3,0. |
Die Klärschlämme gemäß der Erfindung weisen ferner folgende
Gehalte an Spurennährstoffen auf, jeweils bezogen auf die
Trockenmasse (TM) des eingesetzten Klärschlamms:
B: | ≦ 16, vorzugsweise ≦ 1,1, noch bevorzugter ≦ 0,1 |
Cu: | ≦ 12, vorzugsweise ≦ 0,8, noch bevorzugter ≦ 0,4 |
Fe: | ≦ 30, vorzugsweise ≦ 3,0 |
Zn: | ≦ 30, vorzugsweise ≦ 2,5, noch bevorzugter ≦ 1,5 |
Na: | ≦ 30, vorzugsweise ≦ 0,3 |
Mn: | ≦ 36, vorzugsweise ≦ 0,5, noch bevorzugter ≦ 0,25 |
Mo: | ≦ 12, vorzugsweise ≦ 0,15, noch bevorzugter ≦ 0,01 |
Cl: | ≦ 1, vorzugsweise ≦ 0,3. |
Die obigen Tabellen sind selbstverständlich mit der Bedin
gung zu lesen, daß nicht sämtliche auf gelisteten Nährstof
fe gleichzeitig eine Konzentration gleich Null aufweisen
können.
Die Mengen der oben spezifizierten Haupt- bzw. Spurennähr
stoffe können entsprechend erfindungsgemäß im Bereich von
0 bis zu der jeweils angegebenen Obergrenze liegen. Je
nach dem zu behandelnden Boden und dem eingesetzten Klär
schlamm können also bestimmte Nährstoffe der obigen Auf
listungen fehlen, wobei es auch möglich ist, daß die er
findungsgemäßen Klärschlämme lediglich Hauptnährstoffe
oder lediglich Spurennährstoffe enthalten.
Die Hauptquelle der erfindungsgemäß als Substrat dienenden
Klärschlämme sind Klärschlämme, die aus der Behandlung von
Haushaltsabwässern und kommunalen Abwässern stammen.
Derartige Klärschlämme zeichnen sich, insbesondere bei
großen Anlagen, durch eine besonders hohe Konstanz ihrer
Zusammensetzung aus. Gleiches gilt auch für Klärschlämme
aus Industrieabwässern einschließlich der sog. Nullfracht
schlämme, die praktisch ausschließlich aus Biomasse und
ggfs. Konditionierungsmittel, insbesondere Kalk, bestehen.
Die erfindungsgemäßen Klärschlämme weisen vorteilhaft
einen Trockensubstanzgehalt von etwa 25 bis etwa 95 Mas
se-% und bevorzugt von etwa 25 bis 50 Masse-% auf. Je nach
dem Aufarbeitungsstadium besitzen diese Schlämme vor
zugsweise einen Trockensubstanzgehalt von 25 bis 35
Masse-% (vorentwässerte Klärschlämme) bzw. von etwa 35 bis
50 Masse-% (mit Kalk stabilisierte bzw. weiter entwässerte
Klärschlämme), jeweils bezogen auf die Trockenmasse (TM)
des eingesetzten Klärschlamms.
Der wichtigste Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt in
der Nährstoffoptimierung der Klärschlämme, die bodenspezi
fisch und fruchtartspezifisch bzw. fruchtfolgespezifisch
vorgenommen wird:
Wie oben erwähnt, verlangt die Klärschlammverordnung für
die Bundesrepublik Deutschland die Durchführung einer
Klärschlammanalyse sowie einer Bodenanalyse der Fläche,
auf die der Klärschlamm auf gebracht werden soll. Aufgrund
der Differenz der Nährstoffgehalte zwischen Boden und
Klärschlamm kann der Landwirt, entsprechend dem Stand der
Technik, Art und Menge an noch zusätzlich und separat
aufzubringendem Düngemittel bestimmen. Im Rahmen der Er
findung entspricht nun der mit einem oder mehreren Haupt-
und/oder Spurennährstoffen angereicherte Klärschlamm
annähernd oder
genau dem Düngebedarf des Bodens, der sich für die in Aus
sicht genommene Kulturpflanzenart bzw. deren Fruchtfolge
aus der Ausbringmenge und aus der durch Gesetz vorge
schriebenen Wartezeit bis zur nächsten Ausbringung an
Klärschlamm ergibt. Damit läßt sich erfindungsgemäß in
Form einer vorzugsweise einzigen Vorratsdüngung mit den
Klärschlämmen ohne die Notwendigkeit einer zusätzlichen
Nachdüngung angenähert oder genau die erforderliche Menge
an sämtlichen in Frage kommenden Haupt- und Spurennähr
stoffen zur Verfügung stellen, die für eine Vorratsdüngung
erforderlich sind, bevorzugt für eine mehrjährig wirksame.
Entsprechend sind die erfindungsgemäßen
Klärschlämme dadurch gekennzeichnet, daß ihre
Gehalte an einem oder mehreren Haupt- und/oder Spuren
nährstoffen so eingestellt sind, daß die bei vorzugsweise
einmaliger Ausbringung und gegebener Ausbringmenge des
Klärschlamms ausgebrachten Mengen an den betreffenden
Nährstoffen angenähert oder genau dem Düngebedarf des mit
dem Klärschlamm zu düngenden Bodens innerhalb eines vorge
gebenen Zeitraums entsprechen.
Dem Fachmann ist geläufig, daß eine einmalige Vorratsdünung
bezüglich Stickstoff, insbesondere für mehr als eine Vegeta
tionsperiode, besonders wegen der eintretenden Stickstoff
verluste und des in Abhängigkeit von der Wachstumsphase
zeitlich wechselnden Stickstoffbedarfs, in manchen Fällen
nicht möglich ist.
In diesen Fällen enthalten die erfindungsgemäßen Klär
schlämme nicht die dem gesamten Stickstoffbedarf des zu
geordneten Bodens entsprechende Stickstoffmenge, sondern
eine kleinere Menge, die dann vom Bewirtschafter des ent
sprechenden Bodens nach dem auftretenden Bedarf separat
ergänzt werden kann.
Hinsichtlich der übrigen Nährstoffe der erfindungsgemäßen
Klärschlämme ist dagegen in allen Fällen eine echte
Optimierung möglich und bevorzugt.
Bei Mehrfachausbringung von erfindungsgemäßem Klärschlamm ist
aber prinzipiell auch eine Stickstoffoptimierung möglich.
Aus wirtschaftlichen, technischen, ökologischen und boden
mechanischen Gründen ist es am günstigsten, die vorgesehe
ne Ausbringmenge an Klärschlamm, die nicht notwendiger
weise, aber vorteilhaft der maximal zulässigen Ausbring
menge entspricht, durch eine einmalige Ausbringung auf den
zu behandelnden Boden aufzubringen.
Es ist aber auch möglich, Mehrfachausbringungen der erfin
dungsgemäßen Klärschlämme vorzunehmen, insbesondere dann,
wenn die endgültige oder vollständige Fruchtfolge nicht
festgelegt ist. In diesem Fall entspricht die Summe des
Nährstoffeintrags aus den verschiedenen Ausbringungen dem
Düngebedarf des Bodens, gegebenenfalls unter Korrektur von
Nährstoffverlusten.
Falls eine Mehrfachausbringung von Klärschlamm vorgesehen
ist, sind die Gehalte der erfindungsgemäßen Klärschlämme
an einem oder mehreren Haupt- und/oder Spurennährstoffen so
eingestellt, daß die Summe der bei mehrmaliger Ausbringung
innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums oder mehrfacher
Ausbringung in vorgegebenen Zeitabständen und jeweils vor
gegebener Ausbringmenge des Klärschlamms ausgebrachten
Mengen an den betreffenden Nährstoffen angenähert oder ge
nau dem Düngebedarf des mit dem Klärschlamm zu düngenden
Bodens im vorgegebenen Zeitraum bzw. in dem sich aus den
Zeitabständen der Ausbringung ergebenden Zeitraum entspricht.
Die Ermittlung des Düngebedarfs ist dem Fachmann geläufig.
Hierzu können anerkannte Erfahrungssätze herangezogen
werden.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er
findung sind die Klärschlämme dadurch gekennzeichnet, daß
ihre Gehalte an einem oder mehreren Haupt- und/oder Spu
rennährstoffen so eingestellt sind, daß die bei einer ein
mal in einem vorgegebenen Zeitabstand, der vorzugsweise
der gesetzlichen Wartezeit bis zum Wiederausbringen von
Klärschlamm entspricht, die derzeit 3 Jahre beträgt, aus
gebrachten gegebenen Ausbringmenge an Klärschlamm, vor
zugsweise der gesetzlich zugelassenen maximalen Ausbring
menge, die derzeit 5 t TM/ha beträgt, ausgebrachten Mengen
an den betreffenden Nährstoffen dem Düngebedarf des mit
dem Klärschlamm zu düngenden Bodens während dieses Zeit
raums entsprechen. Diese Klärschlämme sind also bei maxi
mal zulässiger Ausbringmenge an Klärschlamm bei gegebener
Wartezeit Klärschlamm- und bodenspezifisch optimiert.
Die erfindungsgemäßen Klärschlämme sind im
rechtlichen Sinne scharf definiert, da Entnahme, Erstel
lung und Auswertung von Boden- und Klärschlammanalysen per
se dem Fachmann geläufig sind und ein boden- und frucht
spezifisch ausgebildeter erfindungsgemäßer Klärschlamm
jeweils eindeutig und quantitativ auf derartige Analysen
bezogen ist. Solche Bodenuntersuchungen werden von auto
risierten Analyseninstituten durchgeführt; von ihnen wird
auch der Nährstoffbedarf im Rahmen ordnungsgemäßer Land
bewirtschaftung festgelegt, gegebenenfalls in Zusammen
arbeit mit den nach der Klärschlammverordnung zuständigen
landwirtschaftlichen Fachbehörden.
Diese erfindungsgemäße Konzeption ist besonders vor
teilhaft, da der Landwirt keinerlei zusätzliche Düngung
selbst vorzunehmen hat und im übrigen sowohl über das aus
gebrachte Klärschlammaterial als auch über seinen Bodenzu
stand quantitative Analysendaten erhält, die sich auf den
von ihm geplanten Anbau bzw. die geplante Fruchtfolge be
ziehen.
Es ist im Rahmen der Erfindung selbstverständlich auch
möglich, die maximale gesetzlich zulässige Ausbringmenge
(beispielsweise 5 t TM/ha innerhalb von 3 Jahren) nicht
auszunutzen, also geringere Klärschlammengen auszubringen,
wenn diese insgesamt eine genau dem Nährstoffdefizit
entsprechende Nährstoffmenge enthalten.
Es ist ferner im Rahmen der Erfindung nicht grundsätzlich
erforderlich, Klärschlämme einzusetzen, die per se bereits
möglichst viele Nährstoffe oder möglichst hohe Mengen da
von enthalten, wie dies im Stand der Technik der Fall ist,
da das Nährstoffspektrum der Klärschlämme erfindungsgemäß
beliebig einstellbar ist, wobei auch Nullfrachtschlämme
verwendet werden können.
Die Erfindungskonzeption berücksichtigt entsprechend auch
die Eigennährstofffracht des Klärschlamms. Nachdem Klär
schlämme von unterschiedlichen Kläranlagen zwar weitgehend
konstante, jedoch unterschiedliche Nährstoffzusammenset
zung aufweisen, kann erfindungsgemäß eine weitere Optimie
rung durch Zuordnung besonders geeigneter Klärschlämme zu
bestimmten Böden erzielt werden. Diese Zuordnung kann so
wohl im Hinblick auf bestimmte Einzelnährstoffe als auch
im Hinblick auf das Nährstoffspektrum erfolgen, wobei es
besonders günstig ist, als Ausgangssubstrate solche Klär
schlämme zu verwenden, die hinsichtlich Art und Menge der
Nährstoffe dem Düngebedarf des zugeordneten Bodens am
nächsten kommen oder bei denen ein möglichst geringer
Einsatz an Chemikalien oder Düngemitteln, besonders an
teuren Chemikalien, Nährstoffen, Nährstoffgemischen oder
Düngemitteln bzw. entsprechenden Düngemittelkomponenten,
erforderlich ist, und zwar jeweils bezogen auf den
spezifischen Bedarf des betreffenden Bodens.
Die erfindungsgemäßen Klärschlämme werden grundsätzlich
durch Einmischen der erforderlichen Zusatzmengen an Haupt-
und/oder Spurennährstoffen hergestellt. Dabei können diese
Zusätze in Frischschlamm, Naßschlämme oder vorentwässerte
Klärschlämme wie auch in bereits ganz entwässerte bzw.
getrocknete Klärschlämme eingebracht werden. Gegebenen
falls kann eine abschließende Entwässerung folgen. Wenn
die sich aus der Differenz zwischen Düngebedarf und Nähr
stofffracht des Klärschlamms ergebende Nährstoffmenge, die
im Rahmen der Erfindung zum Einsatz kommt, in
Schlämme eingebracht wird, die anschließend einer Ent
wässerung unterzogen werden, wird vorteilhaft ein bei der
Entwässerung durch Austrag auftretender Verlust an Nähr
stoffen numerisch berücksichtigt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der Klär
schlämme ist vorteilhaft gekennzeichnet durch Einmischen der
erforderlichen Zusatzmengen an Haupt- und/oder
Spurennährstoffen
- a) in Frischschlamm oder Naßschlämme und anschließende Entwässerung auf den gewünschten Trockensubstanzge halt, vorzugsweise von etwa 25 bis 50 Masse-%, gege benenfalls unter Berücksichtigung eines Nährstoffver lustes durch Austrag bei der Entwässerung, oder
- b) in vorentwässerte oder getrocknete Klärschlämme und erforderlichenfalls weitere Entwässerung auf den ge wünschten Trockensubstanzgehalt, vorzugsweise von etwa 25 bis 50 Masse-%.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist ferner vorteilhaft gekenn
zeichnet durch Einsatz der erforderlichen Zusatzmengen an
Haupt- und/oder Spurennährstoffen
- a) in Form entsprechender chemischer Verbindungen, vor zugsweise handelsüblicher chemischer Verbindungen oder handelsüblicher Nährstoffgemische, ggfs. unter weite rem Zusatz handelsüblicher organischer Dünger, und/oder
- b) in Form von Gülle oder Jauche und/oder
- c) in Form von festen organischen Abfällen und Reststof fen, insbesondere von Rottemist, Tierkot, insbesondere Geflügelkot, und/oder Komposten.
Als Zusätze für die Herstellung der erfindungsgemäßen
Klärschlämme kommen sämtliche bekannten und insbesondere
die handelsüblichen Nährstoffe und Nährstoffkomponenten in
Frage. Es können folglich im Rahmen der Erfindung sowohl
fertige Nährstoff- bzw. Düngemittelgemische als auch ent
sprechende Teilgemische oder auch Einzelsubstanzen ent
sprechend dem Bedarfsspektrum in den als Substrat ein
gesetzten Klärschlamm eingemischt werden. Entsprechende
Verbindungen der Haupt- und Spurennährstoffe sind dem
Fachmann geläufig und handelsüblich.
Neben dem oder alternativ zum Zusatz von chemischen Ver
bindungen zum eingesetzten Klärschlamm kann die Nährstoff
anreicherung bzw. Nährstoffoptimierung im Rahmen der Er
findung auch durch Zusatz von Gülle oder Jauche oder auch
durch Zusatz fester organischer Abfälle und Reststoffe er
folgen. Geeignete derartige Reststoffe sind beispielsweise
Rottemist, Geflügelkot und Komposte beliebiger Herkunft.
Nachdem der Zusatz von Gülle, Jauche oder festen organi
schen Abfällen und Reststoffen notwendigerweise keine prä
zise Einstellung der Art und Menge sämtlicher Einzelkom
ponenten an Nährstoffen erlaubt, wird erfindungsgemäß vor
teilhaft so verfahren, daß bei Verwendung dieser Nähr
stoffquellen entsprechende Bilanzdefizite an Nährstoffen
erforderlichenfalls durch Zusatz entsprechender chemischer
Verbindungen ausgeglichen werden.
Auch durch Verwendung dieser Nährstoff quellen ergeben sich
weitere Optimierungsmöglichkeiten bezüglich des Einsatzes
der Nährstoffträger, die zudem den Vorteil haben, beson
ders preiswert zu sein und in praktisch beliebiger Menge
zur Verfügung zu stehen. Hierdurch kann auch gleichzeitig
ein Beitrag zur Lösung des Problems der Beseitigung von
Tierexkrementen aus Massentierhaltungsanlagen geleistet
werden.
Das Mischen der Nährstoffe bzw. der Nährstoffgemische oder
der entsprechenden Naturprodukte wie Gülle, Jauche oder
Komposte kann unter Anwendung üblicher Mischverfahren und
Verwendung üblicher Mischeinrichtungen erfolgen, die dem
Fachmann an sich geläufig sind. Dabei ist es möglich, die
Nährstoffe sowohl in Form von Einzelkomponenten als auch
in Form vorgefertigter Gemische von mehreren bzw. sämtli
cher Komponenten zuzusetzen. Hierbei ist eine computerge
steuerte Durchführung besonders vorteilhaft, da praktisch
jeder erfindungsgemäße Klärschlamm in Bezug auf die
Klärschlammquelle sowie die Ausbringfläche gewissermaßen
"maßgeschneidert" ist, also bei der Nährstoffoptimierung
sehr viele und von Fall zu Fall wechselnde Datenkom
binationen einander zuzuordnen und zu verarbeiten sind.
Die Nährstoffgehalte von Gülle oder Jauche sowie auch von
festen organischen Abfällen wie Rottemist, Geflügelkot,
Komposten udgl. sind dem Fachmann geläufig; sie werden
vorteilhaft ebenfalls durch jeweilige Analyse bestimmt.
Bei Verwendung von Gülle oder Jauche werden die als Aus
gangsmaterial eingesetzten Klärschlämme mit dem flüssigen
Produkt getränkt bzw. imprägniert und vorteilhaft einer
anschließenden Entwässerung unterzogen, die in beliebiger
Weise erfolgen und auch mit der üblichen Schlammentwäs
serung kombiniert werden kann. Im Prinzip ist jedoch auch
eine Ausbringung halbflüssiger Klärschlammprodukte bzw.
entsprechender Suspensionen im Rahmen der Erfindung eben
falls möglich.
Als feste organische Abfälle und Reststoffe kommen neben
den oben genannten Materialien auch beispielsweise Horn
mehl, Knochenmehl, Rizinusschrot, Torf und Torfprodukte
sowie Müllprodukte geeigneter Zusammensetzung in Frage.
Der Zusatz chemischer Verbindungen oder von Gemischen che
mischer Verbindungen kann unter Einsatz dieser Produkte in
fester Form erfolgen. Es ist jedoch im Rahmen der Erfin
dung auch möglich, die Nährstoffe bzw. Nährstoffgemische
auch in Form von Lösungen oder Dispersionen einzusetzen,
wobei erforderlichenfalls in diesen Fällen nachgetrocknet
wird.
Es kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung ferner gün
stig sein, einen Teil oder sämtliche Haupt- bzw. Spuren
nährstoffe im Gemisch mit einem als Konditionierungsmittel
für den Klärschlamm dienenden Kalkprodukt, insbesondere im
Gemisch mit Branntkalk, Kalkhydrat oder Kalkmilch, ein
zusetzen.
Es ist ferner bevorzugt, wenn die erfindungsgemäßen Klär
schlämme hygienisiert sind, d. h., einer chemischen und/
oder thermischen Entseuchungsbehandlung unterzogen sind,
da hierdurch entsprechende Kontaminationsrisiken beim
behandelten Boden ausgeschlossen werden. Diese Behandlung der
Klärschlämme kann sowohl vor als auch nach dem Zusatz der
Nährstoffe erfolgen.
Die Nährstoffgemische, die zum Einmischen in Klärschlämme
vorgesehen sind, stellen Gemische aus mindestens zwei
Komponenten dar, die Nährstoffen entsprechen, die ausgewählt
sind unter
- a) den Hauptnährstoffen N, CaO, MgO, K2O, P2O5 und S und
- b) den Spurennährstoffen B, Cu, Fe, Zn, Na, Mn, Mo und Cl,
wobei die Mengenanteile der Nährstoffe im Gemisch so
eingestellt sind, daß sich für die Zugabemenge zum Klär
schlamm zusammen mit den entsprechenden, im eingesetzten
Klärschlamm enthaltenen Nährstoffen die Nährstoffgehalte
ergeben, die dem Düngebedarf des damit zu behandelnden
zugeordneten Bodens entsprechen. Sie sind entsprechend
boden- und klärschlammspezifisch opti
miert, wobei eine gegebenenfalls vorzunehmende Mehrfach
ausbringung berücksichtigt wird.
Die Nährstoffgemische können ferner auch Zusätze an nicht
essentiellen Nährelementen, wie Co, Al, Si, enthalten.
Auch diese Nährstoffgemische können entsprechend in Form
von festen Substanzen oder auch in Form von Lösungen oder
Dispersionen mit einem oder mehreren Nährstoffen vor
liegen.
Bei Einsatz von Nullfrachtschlämmen, wie sie beispiels
weise bei der Aufbereitung der Abwässer von Papier
fabriken, Molkereien, etc., anfallen, werden entsprechend
sämtliche dem Düngebedarf entsprechenden Nährstoffe zuge
setzt. Hierin liegt ein besonderer Vorteil der Erfindung,
da die Nullfrachtschlämme bisher besondere Verwertungs
probleme aufwerfen, gerade in Bezug auf die Ausbringung
auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbei
spielen näher erläutert, die sich auf erfindungsgemäße
Klärschlämme und die Ermittlung von Art und Menge der
Nährstoffzusätze bei ihrer Herstellung beziehen.
Als Klärschlamm wurde ein mit Kalk konditionierter ent
wässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von
etwa 35 Masse-% eingesetzt.
In der nachstehenden Tabelle sind die Daten der Boden
analyse und der Klärschlammanalyse sowie die dem Dünge
bedarf des Bodens entsprechenden Differenzmengen an Nähr
stoffen, d. h. die Zusammensetzungen der erfindungsgemäßen
Klärschlämme, zusammen mit den Ausbringmengen der entspre
chenden Nährstoffe angegeben, wobei die Nährstoffgehalte
des Klärschlamms und die Zusätze auf die maxial zulässige
Ausbringmenge von 5 t TM/ha bezogen sind. Die Beispiele 1
bis 3 beziehen sich entsprechend auf nährstoffoptimierte
Klärschlämme, die für eine gegebene Fruchtart und Frucht
folge unter Berücksichtigung der Inhaltsstoffe des
Klärschlamms bodenspezifisch optimiert sind.
Die eingemischten Zusätze stellen erfindungsgemäße Nähr
stoffgemische dar.
Die Beispiele 1 bis 3 zeigen entsprechend die erfindungs
gemäße boden- und fruchtspezifische Nährstoffoptimierung
von Klärschlämmen.
Ein vorentwässerter Klärschlamm mit einem Trocken
substanzgehalt von etwa 25 Masse-% wurde pro Kubikmeter
mit etwa 150 kg eines Gemisches versetzt, das etwa 140 kg
CaO, 8 kg K2O und 2 kg Mn enthielt. Der so hergestellte
nährstoffangereicherte Schlamm kann in einer Ausbringmenge
von 5 t TM/ha . 3a auf entsprechend zugeordnete geeignete
Flächen auf gebracht werden.
Ein vorentwässerter, aus einer Wasserenthärtungsanlage
stammender Filterkuchen mit einem Trockensubstanzgehalt
von etwa 50 Masse-% und einem Gehalt an anorganischer
Trockensubstanz von etwa 40 Masse-% und an organischer
Trockensubstanz von etwa 10 Masse-%, der Spuren von Mn und
Fe enthielt, wurde mit Kalk sowie Magnesium- und
Kaliumverbindungen so gemischt, daß 300 kg CaO, 300 kg MgO
und 300 kg K2O eingeführt wurden. Das in diesem Fall
bereits streufähige Gemisch kann in einer Ausbringmenge
von 5 t TM/ha . 3a auf geeignete, zugeordnete Flächen
ausgebracht werden.
Die vorliegende Erfindung umfaßt ferner die Verwendung der
erfindungsgemäßen Klärschlämme zur Nährstoffversorgung oder
Düngung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzflächen
und anderweitiger Kultivierungsflächen.
Die Erfindungskonzeption ist mit folgenden Vorteilen ver
bunden:
- 1. Durch die Bereitstellung nährstoffangereicherter und insbesondere nährstoffoptimierter Klärschlämme kann die Akzeptanz von Klärschlämmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau bedeutend erhöht werden, da die Verwendung solcher Klärschlämme organisatorisch und wirtschaftlich äußerst günstig ist, zumal für den Anwender keine Dün gekosten anfallen.
- 2. Bei den erfindungsgemäßen Klärschlämmen, die mit bo denschonenden Spezialfahrzeugen ausgebracht werden können, ist ein weiteres Befahren der behandelten Böden aufgrund der bereits optimierten Nährstoffversorgung nicht erforderlich, wodurch eine unerwünschte Boden verdichtung entfällt.
- 3. Die erfindungsgemäßen Klärschlämme lassen sich neben dem Einsatz in der Landwirtschaft und im Gartenbau auch für Rekultivierungseinsätze sowie im Landschaftsbau günstig verwenden.
- 4. Die erfindungsgemäßen Klärschlämme besitzen eine durch Bodenanalyse und Analyse des eingesetzten Klärschlamms vollständig quantitativ abgesicherte Zusammensetzung, insbesondere auch hinsichtlich des Schwermetallgehalts. Darin liegt ein Vorteil gegenüber der separaten Verwen dung von Düngemitteln nach herkömmlichem Klärschlamm auftrag, da herkömmliche Düngemittel in zahlreichen Fällen unerwünscht hohe und im übrigen analytisch nicht erfaßte Schwermetallgehalte und andere Schadstoffe auf weisen können. Erfindungsgemäß wird eine entsprechende Bodenbelastung sicher vermieden.
- 5. Mit den erfindungsgemäßen Klärschlämmen ist eine auch mehrjährige Vorratsdüngung möglich, ohne daß separate Düngemittel ausgebracht werden müssen.
- 6. Die ökologisch und wirtschaftlich äußerst unerwünschte Verbrennung von Klärschlämmen wird entbehrlich, was auch hinsichtlich des verringerten CO2-Ausstoßes ent sprechender Verbrennungsanlagen und des Problems der Aschedeponierung vorteilhaft ist.
- 7. Im Rahmen der Erfindung lassen sich flüssige wie auch feste organische Abfälle und Reststoffe vorteilhaft verwerten. Diese Reststoffe dienen im Rahmen der Erfindung als wertvolle Mittel zum gezielten Nähr stoffausgleich von Böden.
- 8. Die Erfindungskonzeption erlaubt eine bodenspezifische Nährstoffoptimierung für Nutzflächen bzw. Kultivie rungsflächen beliebiger Größe, auch für kleine Parzel len. Damit kann auch eine unnötige oder unbe absichtigte Überdüngung bestimmter Flächen, die im Stand der Technik bei separater Nachdüngung auftreten konnte, sicher vermieden werden, was ökologisch wie wirtschaftlich günstig ist.
- 9. Die Erfindung eröffnet einen Weg zur optimalen Ausnützung von Klärschlämmen in Form wertvoller Klär schlammdünger und hilft damit, unnötigen Deponieraum einzusparen.
- 10. Durch die Ausnützung der Nährstofffracht im einge setzten Klärschlamm werden natürliche Ressourcen solcher Nährstoffe bzw. entsprechender Vorprodukte ge schont.
- 11. Die Erfindung ermöglicht erstmals die landwirt schaftliche Verwendung von Nullfrachtschlämmen, da im Rahmen der Erfindung im Grenzfall auch solche Schlämme, die, abgesehen von der organischen Biomasse, praktisch keinerlei Nährstoffgehalt aufweisen, in gleicher Weise wie nährstoffhaltige Klärschlämme bo denspezifisch optimiert werden können.
- 12. Die spezifischen Kosten bei der erfindungsgemäßen Verwertung von Klärschlamm liegen gegenüber den Alternativen der Deponierung bzw. der Verbrennung um Faktoren von etwa 2 bis 4 niedriger.
- 13. Der Einsatz verwogener vorgefertigter Komponentengemi sche für den Nährstoffzusatz, abgestimmt auf den je weils verwendeten Klärschlamm und den zugeordneten Bo den, erlauben eine relativ einfache einheitliche Mischtechnik, z. B. an der jeweiligen Kläranlage.
Das Erfindungskonzept ist daher, wie aus der obigen Erläu
terung hervorgeht, mit außergewöhnlich zahlreichen
technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen
verbunden.
Claims (22)
1. Nährstoffangereicherte Klärschlämme zum Aufbringen
auf landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzflächen
oder anderweitige Kultivierungsflächen, die in Ab
hängigkeit von der Nährstofffracht des eingesetzten
Klärschlamms zugesetzte Nährelemente enthalten, die
unter den Haupt- und Spurennährstoffen C, N, P, Na,
K, Ca, Mg, Fe, Mn, Zn, Cu, Co, Mo, B, Si, Al, O, Cl
und S ausgewählt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß ihre Gehalte an einem
oder mehreren Haupt- und/oder Spurennährstoffen un
ter Bezug auf den durch Bodenanalyse einer gegebenen
Ausbringfläche ermittelten Düngebedarf der mit dem
Klärschlamm zu düngenden Ausbringfläche spezifisch
für die gegebene Ausbringfläche so eingestellt sind,
daß
- a) die bei einmaliger Ausbringung und gegebener Ausbringmenge des Klärschlamms ausgebrachten Mengen an den betreffenden Nährstoffen angenä hert oder genau dem Düngebedarf der mit dem Klärschlamm zu düngenden Ausbringfläche inner halb eines vorgegebenen Zeitraums entsprechen oder
- b) die Summe der bei mehrmaliger Ausbringung in nerhalb eines vorgegebenen Zeitraums oder mehr facher Ausbringung in vorgegebenen Zeitabstän den und jeweils vorgegebener Ausbringmenge des Klärschlamms ausgebrachten Menge an den betref fenden Nährstoffen angenähert oder genau dem Düngebedarf der mit dem Klärschlamm zu düngen den Ausbringfläche im vorgegebenen Zeitraum bzw. in dem sich aus den Zeitabständen der Aus bringung ergebenden Zeitraum entspricht.
2. Klärschlämme nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie folgende Gehalte an Hauptnährstof
fen und/oder Spurennährstoffen aufweisen, jeweils be
zogen auf die Trockenmasse (TM) des eingesetzten
Klärschlamms:
Hauptnährstoffe
(g/kg TM)
Ges.-N.: ≦ 300
CaO: ≦ 800
MgO: ≦ 90
K2O: ≦ 90
P2O5: ≦ 160
S: ≦ 30
Spurennährstoffe
(g/kg TM)
B: ≦ 16
Cu: ≦ 12
Fe: ≦ 30
Zn: ≦ 30
Na: ≦ 30
Mn: ≦ 36
Mo: ≦ 12
Cl: ≦ 1.
3. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klärschlamm
komponente von Abwasserbehandlungsanlagen zur Behand
lung von Haushaltsabwässern oder kommunalen Abwässern
oder Abwässern mit ähnlich geringer Schadstoffbela
stung stammt.
4. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Form von
Naßklärschlämmen, entwässerten Klärschlämmen und/oder
getrockneten Klärschlämmen vorliegen.
5. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Trocken
substanzgehalt von etwa 25 bis 95 Masse-% aufweisen,
bezogen auf die Trockenmasse (TM) des eingesetzten
Klärschlamms.
6. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Trocken
substanzgehalt von etwa 25 bis 35 Masse-% aufweisen,
bezogen auf die Trockenmasse (TM) des eingesetzten
Klärschlamms.
7. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Trocken
substanzgehalt von etwa 35 bis 50 Masse-% aufweisen,
bezogen auf die Trockenmasse (TM) des eingesetzten
Klärschlamms.
8. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem den Nähr
stoffenmengen zugrundegelegten Düngebedarf der Aus
bringfläche die innerhalb des vorgegebenen Zeitraums
vorgesehene Kulturpflanzenart bzw. die Fruchtfolge
berücksichtigt ist.
9. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der den Nährstoff
mengen zugrundegelegte Düngebedarf auf eine mehrjäh
rig wirksame Vorratsdüngung bezogen ist.
10. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 9, erhältlich durch Einmischen der erforderli
chen Zusatzmengen an Haupt- und/oder Spurennährstof
fen
- a) in Frischschlamm oder Naßschlämme und anschlie ßende Entwässerung auf den gewünschten Trocken substanzgehalt, vorzugsweise von etwa 25 bis 50 Masse-%, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Nährstoffverlustes durch Austrag bei der Entwässerung, oder
- b) in vorentwässerte oder getrocknete Klärschlämme und erforderlichenfalls weitere Entwässerung auf den gewünschten Trockensubstanzgehalt, vorzugs weise von etwa 25 bis 50 Masse-%.
11. Klärschlämme nach Anspruch 10, erhältlich durch Ein
satz der erforderlichen Zusatzmengen an Haupt-
und/oder Spurennährstoffen
- a) in Form entsprechender chemischer Verbindungen, vorzugsweise handelsüblicher chemischer Verbin dungen oder handelsüblicher Nährstoffgemische, ggfs. unter weiterem Zusatz handelsüblicher orga nischer Dünger, und/oder
- b) in Form von Gülle oder Jauche und/oder
- c) in Form von festen organischen Abfällen und Rest stoffen, insbesondere von Rottemist, Tierkot und/oder Komposten.
12. Klärschlämme nach Anspruch 10 und/oder 11, erhältlich
unter Einsatz der erforderlichen Zusatzmengen an
Haupt- und/oder Spurennährstoffen in Form einzelner
Komponenten, insbesondere einzelner chemischer Ver
bindungen oder von Einnährstoffdüngern, oder in Form
von Teilgemischen oder Gemischen aller erforderlichen
Komponenten, insbesondere in Form von Mehrnährstoff
gemischen von Hauptnährstoffen und/oder Spurennähr
stoffen.
13. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche
10 bis 12 erhältlich unter Einsatz der Haupt-
und/oder Spurennährstoffe in fester Form oder in Form
von Lösungen oder Dispersionen.
14. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche
10 bis 13, erhältlich unter Einsatz eines Teils oder
sämtlicher Haupt- und/oder Spurennährstoffe im Ge
misch mit einem als Konditionierungsmittel für den
Klärschlamm dienenden Kalkprodukt, insbesondere im
Gemisch mit Branntkalk, Kalkhydrat oder Kalkmilch.
15. Klärschlämme nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß sie chemisch
und/oder thermisch hygienisiert oder entseucht sind.
16. Verfahren zur Herstellung der Klärschlämme nach einem
der Ansprüche 1 bis 15 durch Zusatz von Nährelemen
ten, die unter den Haupt- und Spurennährstoffen C, N,
P, Na, K, Ca, Mg, Fe, Mn, Zn, Cu, Co, Mo, B, Si, Al,
O, Cl und S ausgewählt sind, zu Klärschlamm in Abhän
gigkeit von der Nährstofffracht des eingesetzten
Klärschlamms,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- A) Ermittlung des Düngebedarfs der mit dem Klär schlamm zu düngenden Ausbringfläche aus Daten der Bodenanalyse für einen vorgegebenen Zeit raum, insbesondere den Zeitraum, nach dem erst eine Wiederdüngung mit Klärschlamm möglich ist;
- B) Ermittlung der Nährstofffracht des einzusetzen den Klärschlamms aus Daten der Klärschlammanaly se unter Berücksichtigung der vorgesehenen Aus bringmenge und des in I definierten Zeitraums;
- C) Ermittlung der Differenz zwischen dem Düngebe darf und der Nährstofffracht des einzusetzenden Klärschlamms für alle in Betracht kommenden Nährstoffe und
- D) Einmischen der diesen Differenzmengen entspre chenden Mengen an Haupt- und/oder Spurennähr stoffen in den Klärschlamm.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß in Schritt I die Kulturpflanzenart bzw. die
Fruchtfolge bei der Ermittlung des Düngebedarfs der
Ausbringfläche berücksichtigt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, gekennzeichnet
durch Einmischen der erforderlichen Zusatzmengen an
Haupt- und/oder Spurennährstoffen
- a) in Frischschlamm oder Naßschlämme und anschlie ßende Entwässerung auf den gewünschten Trocken substanzgehalt, vorzugsweise von etwa 25 bis 50 Masse-%, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Nährstoffverlustes durch Austrag bei der Entwässerung, oder
- b) in vorentwässerte oder getrocknete Klärschlämme und erforderlichenfalls weitere Entwässerung auf den gewünschten Trockensubstanzgehalt, vorzugs weise von etwa 25 bis 50 Masse-%.
19. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 16
bis 18, gekennzeichnet durch Einsatz der erforderli
chen Zusatzmengen an Haupt- und/oder Spurennährstof
fen
- a) in Form entsprechender chemischer Verbindungen, vorzugsweise handelsüblicher chemischer Verbin dungen oder handelsüblicher Nährstoffgemische, ggfs. unter weiterem Zusatz handelsüblicher orga nischer Dünger, und/oder
- b) in Form von Gülle oder Jauche und/oder
- c) in Form von festen organischen Abfällen und Rest stoffen, insbesondere von Rottemist, Tierkot und/oder Komposten.
20. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 16
bis 19, gekennzeichnet durch Einsatz von Nullfracht
schlämmen als Klärschlammkomponente.
21. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 16
bis 19, gekennzeichnet durch Einsatz eines Klär
schlamms mit einer Nährstofffracht, die hinsichtlich
Art und/oder Menge der Nährstoffe dem Düngebedarf der
betreffenden zugeordneten Ausbringfläche am nächsten
kommt oder den geringsten Einsatz an Chemikalien,
Nährstoffen, Nährstoffgemischen oder Düngemitteln er
fordert.
22. Verwendung der Klärschlämme nach den Ansprüchen 1 bis
15 zur Nährstoffversorgung oder Düngung landwirt
schaftlicher und gärtnerischer Nutzflächen und ander
weitiger Kultivierungsflächen.
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