DE4325431A1 - Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial - Google Patents
Zweiteilige Verpackung aus FaltmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine quaderförmige, zweiteilige
Verpackung aus Faltmaterial mit einem unteren Ver
packungsteil mit einem Boden und mit Wänden und mit einem
oberen Verpackungsteil mit einem Deckel und mit Wänden,
wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind
und sich mit einander überlappenden Wänden zu der Ver
packung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen,
wobei ferner die beiden Verpackungsteile an Befestigungs
stellen im Überlappungsbereich der Wände lösbar miteinan
der verbunden sind und zum Lösen dieser Verbindungen von
außen zugängliche Befestigungslaschen vorgesehen sind, die
über Trennlinien mit der betreffenden Wand lösbar verbun
den sind derart, daß bei einem Lösen der Verbindungen
durch Zug an den Befestigungslaschen die beiden Ver
packungsteile voneinander getrennt werden können.
Eine derartige Verpackung ist in der DE 38 40 872 A1 be
schrieben. Die Vorderwand des unteren Verpackungsteils hat
dort die gleiche Höhe wie die daran angrenzenden Seiten
wände. Dies ist aber nachteilig, weil die vordere Stirn
wand des unteren Verpackungsteils beim Abverkauf die Waren
im unteren Bereich verdeckt. Abzuverkaufende Ware, im
allgemeinen Beutelware, ist aber in der Regel über die
gesamte Fläche bedruckt und dem Käufer gehen somit wert
volle Informationen verloren, wodurch natürlich auch der
Kaufreiz gemindert wird.
Eine Verringerung der Höhe der vorderen Stirnwand des
unteren Verpackungsteils verbietet sich hierbei aber, weil
dadurch das Material des Zuschnitts des unteren Ver
packungsteils so geschwächt würde, daß ein einwandfreies
Ausrichten der beiden Zuschnitte beim Aufeinanderlegen und
Verkleben der beiden Zuschnitte zwecks Herstellung der
Verpackung nicht mehr möglich wäre.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrun
de, eine Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von
Patentanspruch 1 vorzuschlagen, bei der trotz der aufge
zeigten Schwierigkeiten die vordere Stirnwand des unteren
Verpackungsteils die darin befindliche Ware praktisch
nicht mehr verdeckt, so daß diese praktisch voll sichtbar
ist.
Es sei ergänzend erläutert, daß erfindungsgemäße Ver
packungen mit Ware (Beutelware) befüllt an den Verkaufsort
(Ladengeschäft) gebracht werden, wo der obere Ver
packungsteil nach Lösen der Befestigungsstellen nach oben
abgezogen wird, so daß dann die zu verkaufende Ware in dem
trayartig ausgestalteten unteren Verpackungsteil steht und
abverkauft wird. Hierbei ist es also wichtig, daß mög
lichst viel von der abzuverkaufenden Ware, zumindest von
deren Vorderseite, für den Kunden sichtbar ist. Auch ist
es in diesem Zusammenhang wichtig, daß die im allgemeinen
bedruckte Außenfläche der Wände des unteren Ver
packungsteils ungestört sind.
Beim geschilderten Stand der Technik ist auch dies nur mit
Einschränkungen möglich, weil dort die Befestigungslaschen
Teile der Seitenwände sind. Löst man die Klebestelle durch
Zug an den Befestigungslaschen, so wird der Druck im Be
reich dieser Befestigungslaschen unterbrochen und gestört,
weil die Befestigungslaschen ja in den Seitenwänden ausge
bildet sind. Auch werden daran angrenzende Bereiche der
Seitenwände beim Lösen der Verbindungspunkte mitabge
trennt, weil das Lösen der Klebepunkte durch einen Zug von
oben nach unten erfolgt, d. h. in das Material der Seiten
wände hinein, welches Material dann ungewollt mitabgeris
sen wird. Hieran hindern auch nicht waagerecht verlaufende
Perforationslinien, die die Befestigungslaschen begrenzen
sollen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt somit der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung mit den
Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1 vor
zuschlagen, die fühlbar größere Flächen der verpackten
Waren für den Käufer sehen läßt.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch ge
kennzeichnet, daß die vordere Stirnwand des unteren Ver
packungsteils zumindest im mittleren Bereich niedriger ist
als die angrenzenden Seitenwände des unteren Verpackungs
teils und daß die Befestigungslaschen als nach oben wei
sende Fortsätze dieser angrenzenden Seitenwände ausgebil
det und über ein Verbindungsfeld miteinander verbunden
sind, das über eine Schnittlinie an die Oberkanten der
betreffenden Wände angrenzt.
Weil die vordere Stirnwand fühlbar niedriger ist als die
angrenzenden Seitenwände kann die verpackte und abzuver
kaufende Ware praktisch in ihrer gesamten Vorderfläche vom
Kunden gesehen werden, was eine wesentliche Verkaufshilfe
darstellt. Um die geschilderten Schwierigkeiten beim Aus
richten und Verkleben der beiden Zuschnitteile miteinander
zu verhindern ist die Erfindung aber nicht nur durch die
fühlbar niedrigere Stirnwand des unteren Verpackungsteils
gekennzeichnet, sondern auch durch das erwähnte Verbin
dungsfeld. Dieses Verbindungsfeld stabilisiert den Zu
schnitt des unteren Verpackungsteils, so daß dieser kor
rekt ausgerichtet mit dem oberen Verpackungsteil verklebt
werden kann.
An das Verbindungsfeld grenzen die beiden Befestigungsla
schen an, die erfindungsgemäß nicht wie beim Stand der
Technik als Teile der Wände ausgebildet sind, sondern als
darüber vorstehende, gesonderte Befestigungslaschen. Nach
dem Abtrennen des oberen Verpackungsteils mitsamt den
Befestigungslaschen und dem Verbindungsfeld verbleiben
also insgesamt ungestörte Seitenwände, deren Druck trotz
des Abtrennens unbeschädigt bleibt.
Damit beim Abtrennen der Befestigungslaschen das Material
der Seitenwände unbeschädigt bleibt, ist eine wichtige
Ausgestaltung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungslaschen an wenigstens einer Seitenkante
eine Grifflasche und/oder ein Griffloch haben. Erfin
dungsgemäß erfolgt das Lösen der Klebestellen also durch
Zug an den Befestigungslaschen in einer Richtung im we
sentlichen parallel zur Oberkante der betreffenden Seiten
wände, wodurch die Befestigungslaschen einwandfrei von
ihren Seitenwänden abgetrennt werden, ohne diese irgendwie
zu beschädigen und ohne daß irgendwelches Material der
Seitenwände bei diesem Trennvorgang ungewollt mitentfernt
wird.
Falls das Griffloch in der betreffenden Wand des oberen
Verpackungsteils ausgebildet ist kann man mit Daumen und
Zeigefinger die betreffende Befestigungslasche, ggfs.
deren Grifflasche, greifen und auf sehr einfache Weise die
Befestigungslasche abreißen und so die beiden Verpackungs
teile voneinander trennen.
Beim geschilderten Stand der Technik befinden sich die
Wände des unteren Verpackungsteils außen und die Wände des
oberen Verpackungsteils innen. Beim Transport kann dadurch
aber der Druck an den Wänden des unteren Verpackungsteils
beschädigt werden.
Um hier Abhilfe zu schaffen ist eine weitere wichtige
Ausgestaltung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß
die Wände des unteren Verpackungsteils innen liegen und
die Wände des oberen Verpackungsteils, die sich über die
gesamte Höhe der Verpackung erstrecken, außen liegen. Die
Wände des oberen Verpackungsteils schützen somit zur Gänze
die Wände des unteren Verpackungsteils bzw. die bedruckten
Teile dieser Wände.
Es wurde schon ausgeführt, daß die vordere Stirnwand des
unteren Verpackungsteils zumindest im mittleren Bereich
niedriger ist als die angrenzenden Seitenwände. Je nach
den jeweiligen Gegebenheiten kann man diese vordere Stirn
wand sogar ganz nach unten ziehen, so daß sie, zumindest
im mittleren Bereich, mit dem Boden des unteren Ver
packungsteils zusammenfällt.
Über geneigt anstehende Seitenkanten soll die vordere
Stirnwand in ansprechender Form in die angrenzenden Sei
tenkanten übergehen.
Auch die angrenzenden Seitenwände können Oberkanten haben,
die von vorne nach hinten ansteigen. Dies ist möglich,
weil die verpackte Ware sich an der im allgemeinen höher
ausgebildeten rückwärtigen Stirnwand anlegen kann, so daß
die Seitenwände nur noch ein seitliches Herausfallen der
verpackten Ware (Beutelware) verhindern müssen. Die Sei
tenwände können aber auch horizontal verlaufende Oberkan
ten haben, wie dies Stand der Technik ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungs
beispiels näher erläutert, aus dem sich weitere wichtige
Merkmale ergeben. Es zeigt:
Fig. 1 einen Zuschnitt für das obere Ver
packungsteil einer erfindungsgemäßen
Verpackung;
Fig. 2 einen Zuschnitt für das zugehörige untere
Verpackungsteil.
Der Zuschnitt nach Fig. 1 für das obere Verpackungsteil
hat Längswandfelder 1, 2 und daran angelenkte Stirnwand
felder 3, 4. An die Wandfelder 1-4 sind Deckelfelder 5
angelenkt. An eines der Wandfelder 1 bzw. 4 ist ein Klebe
feld 6 angelenkt.
Der in Fig. 2 gezeigte Zuschnitt für das zugehörige untere
Verpackungsteil hat ebenfalls Längswandfelder 11, 12 sowie
Stirnwandfelder 13, 14. An diese Wandfelder sind Boden
felder 15 angelenkt. Außerdem ist an eines der Wandfelder
11, 14 ein Klebefeld 16 angelenkt.
Erfindungsgemäß haben die Wandfelder 11-14 des unteren
Verpackungsteils nach Fig. 2 ungestörte Oberkanten 17. Die
Wandfelder 11, 12, an denen Befestigungslaschen 18 vorge
sehen sind können also in ihrer gesamten Fläche und unge
stört beschriftet (bedruckt) werden.
Die Befestigungslaschen 18 sind erfindungsgemäß über
Trennlinien (Perforationslinien) 19 an die Oberkanten 17
der Wandfelder 11-14, hier 11 und 12, angelenkt. Weil bei
der gezeigten Ausführungsform die Wandfelder 11, 12 nach
hinten ansteigen, benötigen die sich nach oben an die
Längswandfelder 11, 12 anschließenden Befestigungslaschen
18 auch kein zusätzliches Zuschnittmaterial.
Teile der Befestigungslaschen 18, die im Bereich von deren
rechten oder linken Seitenkanten vorgesehen sind, können
als Grifflaschen 20 ausgebildet sein. Das bedeutet, daß
diese Grifflaschen 20 mit dem darunter befindlichen Mate
rial der Wände 1-4 des Zuschnitts nach Fig. 1 nicht
verklebt sind.
Zur Herstellung der zweiteiligen Verpackung werden die
beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 so übereinander ge
legt, daß die Befestigungslaschen 18 mit ihren Griffla
schen 20 auf entsprechenden Laschen 7 der zugehörigen
Wandteile 1-4 aufliegen. Im Bereich der Befestigungsla
schen 18, d. h. mit Ausnahme der Grifflaschen 20, werden
diese Wandteile 18, 7 miteinander verklebt.
Die Laschen 7 sind durch obere und untere Perforations
linien 8 sowie durch stirnseitige Schnittlinien 9 defi
niert. Direkt anschließend an die Schnittlinien 9 sind
Grifflöcher 10 in diesen Wänden 1, 2 ausgebildet.
Ganz wie in der erwähnten deutschen Offenlegungsschrift
beschrieben werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und
2 entweder getrennt aufgerichtet und verklebt, so daß sich
ein oberer Verpackungsteil mit vier Seitenwänden und einem
Deckel ausbildet sowie ein zugehöriger unterer Ver
packungsteil mit einem Boden und mit vier Seitenwänden.
Die Abmessungen sind nun so getroffen, daß die beiden
Verpackungsteile ineinander gesteckt werden können, wobei
die Wände sich teilweise überlappen und aneinander an
liegen. Es können auch alternativ die beiden Zuschnitte
nach Fig. 1 und 2 in die Gebrauchslage übereinander gelegt
werden und im Bereich der Laschen 7, 18 miteinander ver
klebt und dann zu der Verpackung aufgefaltet werden. Bei
getrennter Fertigung der beiden Verpackungsteile werden
diese anschließend an den Verbindungsstellen 7, 18 mitein
ander verklebt oder sonstwie lösbar verbunden. Vorstehend
wurde vorausgesetzt, daß die dann allseits geschlossene
Verpackung vorher mit geeigneten Artikeln, vorzugsweise
mit Beuteln, befüllt wurde.
Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den
beiden Verpackungsteilen. Hierzu zieht man an den Griff
laschen 20 in Richtung der Pfeile 21, d. h. im wesentlichen
parallel zu den Trennlinien 19, was durch die Grifflöcher
10 erleichtert wird. Dadurch werden die die Befestigungs
laschen 18 von dem zugehörigen Zuschnitt nach Fig. 2 ab
getrennt mit dem Ergebnis, daß der obere Verpackungsteil
nach Fig. 1 vom unteren, schalenförmigen Verpackungsteil
nach Fig. 2 nach oben abgezogen werden kann. Die in der
Verpackung verpackten Gegenstände sind dann für den Ver
kauf frei zugänglich; sie stehen in dem trayförmigen un
teren Verpackungsteil.
Die beiden Befestigungslaschen 18 sind erfindungsgemäß
einstückig ausgebildet. Sie sind nämlich durch ein Verbin
dungsfeld 22 miteinander verbunden, das über Schnittlinien
24 an die betreffenden Felder 11, 12, 13, 15 angrenzt.
Wenn vorstehend davon gesprochen wurde, daß an wenigstens
einer der Seitenkanten der Befestigungslasche 18 eine
Grifflasche 20 ausgebildet ist, so umfaßt dies auch die
Ausgestaltung, bei der direkt angrenzend an den verklebten
Bereich der Befestigungslasche 18 das Griffloch 10 vorge
sehen ist. Bei beiden Fallgestaltungen wird nämlich das
selbe Ziel erreicht, nämlich mit Hilfe der Grifflasche 20
oder des Grifflochs 10 an der Befestigungslasche 18 in
Richtung des Pfeiles 21, d. h. im wesentlichen parallel zur
Trennlinie 19, ziehen zu können.
Erfindungsgemäß sind die Abmessungen so getroffen, daß der
untere Verpackungsteil mit dem Boden und den Seitenwänden
nach Fig. 2 innen liegt und der obere Verpackungsteil mit
dem Deckel und den Seitenwänden nach Fig. 1 außen. Die
Befestigungslasche 18 ist also durch das Griffloch 10 von
außen zugänglich und dasselbe gilt für die Grifflasche 20,
sofern diese vorgesehen ist.
Dadurch schützen die Wände 1-4 komplett die Wände 11-14
des unteren, innen liegenden Verpackungsteils.
Ein weiterer Vorteil wird mit der Erfindung erzielt, indem
nämlich mehr Leimpunkte zur Verbindung der beiden Ver
packungsteile vorgesehen werden können, so daß sich die
Verpackung insgesamt durch eine größere Stabilität aus
zeichnet. Mehr Leimpunkte bedingen nämlich eine größere
Fläche der Befestigungslaschen und dies ist bei der erfin
dungsgemäßen Ausbildung ohne weiteres möglich, weil die
Befestigungslaschen ja an gesonderten Fortsätzen außerhalb
der eigentlichen Wände vorgesehen sind und nicht als Teile
der Wände ausgebildet sind, wie bei der erwähnten deut
schen Offenlegungsschrift.
Das Verbindungsfeld 22 hat eine gerade Oberkante 23, die
in die ebenfalls geraden Oberkanten der beiden angrenzen
den Befestigungslaschen 18 übergeht. Diese Oberkante 23
kann beim Ausrichten und Verkleben der beiden Zuschnitt
teile nach Fig. 1 und 2 miteinander als Ausrichtkante
dienen, damit die beiden Zuschnitte exakt zueinander aus
gerichtet sind, und zwar trotz des extrem geringen Materi
als im Bereich der vorderen Stirnwand 13. Im übrigen zei
gen die Figuren auch, daß der Zuschnitt nach Fig. 1 für
das untere Verpackungsteil durch das erfindungsgemäß vor
gesehene Verbindungsfeld stabilisiert wird, und zwar trotz
dieses geringen Materialanteils im Bereich der vorderen
Stirnwand 13.
Fig. 2 zeigt auch, daß das vordere Stirnwandfeld 13 nur
aus den beiden seitlichen, dreieckigen Zwickeln bestehen
kann, falls nämlich die Schnittlinie 24 im mittleren Be
reich des Feldes 13 bis zu einer Faltlinie 25 gezogen ist,
die die Wandfelder 11-14 mit den Deckelfeldern 15 ver
bindet.
In diesem mittleren Bereich des Stirnfeldes 13 kann die
Schnittlinie 24 aber auch höher verlaufen als zeichnerisch
dargestellt. Wesentlich ist es insoweit, daß das vordere
Stirnfeld 13, insbesondere und zumindest im mittleren
Bereich niedriger ist als die angrenzenden Längswandfelder
11, 12.
Claims (8)
1. Quaderförmige, zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit
einem unteren Verpackungsteil (Fig. 2) mit einem Boden und
mit Wänden und mit einem oberen Verpackungsteil (Fig. 1)
mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Ver
packungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einan
der überlappenden Wänden (1, 2, 3, 4, 11, 12, 13, 14) zu
der Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden
ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an
Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lös
bar miteinander verbunden sind und zum Lösen dieser Ver
bindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen (18)
vorgesehen sind, die über Trennlinien (19) mit der betref
fenden Wand lösbar verbunden sind derart, daß bei einem
Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungsla
schen (18) die beiden Verpackungsteile voneinander ge
trennt werden können,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vordere Stirnwand (13) des unteren Ver
packungsteils (Fig. 2) zumindest im mittleren Bereich nie
driger ist als die angrenzenden Seitenwände (11, 12) des
unteren Verpackungsteils und daß die Befestigungslaschen
(18) als nach oben weisende Fortsätze dieser angrenzenden
Seitenwände (11, 12) ausgebildet und über ein Verbindungs
feld (22) miteinander verbunden sind, das über eine
Schnittlinie (24) an die Oberkanten (17) der betreffenden
Felder (11, 12, 13, 15) angrenzt.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsfeld (22) eine gerade Oberkante (23)
hat.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungslaschen (18) an wenigstens einer Sei
tenkante eine Grifflasche (20) und/oder ein Griffloch
haben.
4. Verpackung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffloch (10) in der betreffenden Wand (1, 2) des
oberen Verpackungsteils (Fig. 1) ausgebildet ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wände (11-14) des unteren Verpackungsteils (Fig. 2)
innen liegen und die Wände (1-4) des oberen Ver
packungsteils (Fig. 1), die sich über die gesamte Höhe der
Verpackung erstrecken, außen liegen.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vordere Stirnwand (13) des unteren Ver
packungsteils eine gerade, horizontal verlaufende mittlere
Oberkante (25) mit daran anschließenden, geneigten und
nach außen ansteigenden Seiten-Oberkanten (24) hat.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mittlere Oberkante der vorderen Stirnwand (13) des
unteren Verpackungsteils mit dessen Bodenkante (25) zusam
menfällt.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die an die vordere Stirnwand (13) des unteren Ver
packungsteils angrenzenden Seitenwände (11, 12) Oberkanten
(24) haben, die von vorne nach hinten ansteigen.
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