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DE4325431A1 - Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial - Google Patents

Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial

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DE4325431A1
DE4325431A1 DE4325431A DE4325431A DE4325431A1 DE 4325431 A1 DE4325431 A1 DE 4325431A1 DE 4325431 A DE4325431 A DE 4325431A DE 4325431 A DE4325431 A DE 4325431A DE 4325431 A1 DE4325431 A1 DE 4325431A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine quaderförmige, zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem unteren Ver­ packungsteil mit einem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Verpackungsteil mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einander überlappenden Wänden zu der Ver­ packung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an Befestigungs­ stellen im Überlappungsbereich der Wände lösbar miteinan­ der verbunden sind und zum Lösen dieser Verbindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen vorgesehen sind, die über Trennlinien mit der betreffenden Wand lösbar verbun­ den sind derart, daß bei einem Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungslaschen die beiden Ver­ packungsteile voneinander getrennt werden können.
Eine derartige Verpackung ist in der DE 38 40 872 A1 be­ schrieben. Die Vorderwand des unteren Verpackungsteils hat dort die gleiche Höhe wie die daran angrenzenden Seiten­ wände. Dies ist aber nachteilig, weil die vordere Stirn­ wand des unteren Verpackungsteils beim Abverkauf die Waren im unteren Bereich verdeckt. Abzuverkaufende Ware, im allgemeinen Beutelware, ist aber in der Regel über die gesamte Fläche bedruckt und dem Käufer gehen somit wert­ volle Informationen verloren, wodurch natürlich auch der Kaufreiz gemindert wird.
Eine Verringerung der Höhe der vorderen Stirnwand des unteren Verpackungsteils verbietet sich hierbei aber, weil dadurch das Material des Zuschnitts des unteren Ver­ packungsteils so geschwächt würde, daß ein einwandfreies Ausrichten der beiden Zuschnitte beim Aufeinanderlegen und Verkleben der beiden Zuschnitte zwecks Herstellung der Verpackung nicht mehr möglich wäre.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrun­ de, eine Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1 vorzuschlagen, bei der trotz der aufge­ zeigten Schwierigkeiten die vordere Stirnwand des unteren Verpackungsteils die darin befindliche Ware praktisch nicht mehr verdeckt, so daß diese praktisch voll sichtbar ist.
Es sei ergänzend erläutert, daß erfindungsgemäße Ver­ packungen mit Ware (Beutelware) befüllt an den Verkaufsort (Ladengeschäft) gebracht werden, wo der obere Ver­ packungsteil nach Lösen der Befestigungsstellen nach oben abgezogen wird, so daß dann die zu verkaufende Ware in dem trayartig ausgestalteten unteren Verpackungsteil steht und abverkauft wird. Hierbei ist es also wichtig, daß mög­ lichst viel von der abzuverkaufenden Ware, zumindest von deren Vorderseite, für den Kunden sichtbar ist. Auch ist es in diesem Zusammenhang wichtig, daß die im allgemeinen bedruckte Außenfläche der Wände des unteren Ver­ packungsteils ungestört sind.
Beim geschilderten Stand der Technik ist auch dies nur mit Einschränkungen möglich, weil dort die Befestigungslaschen Teile der Seitenwände sind. Löst man die Klebestelle durch Zug an den Befestigungslaschen, so wird der Druck im Be­ reich dieser Befestigungslaschen unterbrochen und gestört, weil die Befestigungslaschen ja in den Seitenwänden ausge­ bildet sind. Auch werden daran angrenzende Bereiche der Seitenwände beim Lösen der Verbindungspunkte mitabge­ trennt, weil das Lösen der Klebepunkte durch einen Zug von oben nach unten erfolgt, d. h. in das Material der Seiten­ wände hinein, welches Material dann ungewollt mitabgeris­ sen wird. Hieran hindern auch nicht waagerecht verlaufende Perforationslinien, die die Befestigungslaschen begrenzen sollen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt somit der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1 vor­ zuschlagen, die fühlbar größere Flächen der verpackten Waren für den Käufer sehen läßt.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch ge­ kennzeichnet, daß die vordere Stirnwand des unteren Ver­ packungsteils zumindest im mittleren Bereich niedriger ist als die angrenzenden Seitenwände des unteren Verpackungs­ teils und daß die Befestigungslaschen als nach oben wei­ sende Fortsätze dieser angrenzenden Seitenwände ausgebil­ det und über ein Verbindungsfeld miteinander verbunden sind, das über eine Schnittlinie an die Oberkanten der betreffenden Wände angrenzt.
Weil die vordere Stirnwand fühlbar niedriger ist als die angrenzenden Seitenwände kann die verpackte und abzuver­ kaufende Ware praktisch in ihrer gesamten Vorderfläche vom Kunden gesehen werden, was eine wesentliche Verkaufshilfe darstellt. Um die geschilderten Schwierigkeiten beim Aus­ richten und Verkleben der beiden Zuschnitteile miteinander zu verhindern ist die Erfindung aber nicht nur durch die fühlbar niedrigere Stirnwand des unteren Verpackungsteils gekennzeichnet, sondern auch durch das erwähnte Verbin­ dungsfeld. Dieses Verbindungsfeld stabilisiert den Zu­ schnitt des unteren Verpackungsteils, so daß dieser kor­ rekt ausgerichtet mit dem oberen Verpackungsteil verklebt werden kann.
An das Verbindungsfeld grenzen die beiden Befestigungsla­ schen an, die erfindungsgemäß nicht wie beim Stand der Technik als Teile der Wände ausgebildet sind, sondern als darüber vorstehende, gesonderte Befestigungslaschen. Nach dem Abtrennen des oberen Verpackungsteils mitsamt den Befestigungslaschen und dem Verbindungsfeld verbleiben also insgesamt ungestörte Seitenwände, deren Druck trotz des Abtrennens unbeschädigt bleibt.
Damit beim Abtrennen der Befestigungslaschen das Material der Seitenwände unbeschädigt bleibt, ist eine wichtige Ausgestaltung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungslaschen an wenigstens einer Seitenkante eine Grifflasche und/oder ein Griffloch haben. Erfin­ dungsgemäß erfolgt das Lösen der Klebestellen also durch Zug an den Befestigungslaschen in einer Richtung im we­ sentlichen parallel zur Oberkante der betreffenden Seiten­ wände, wodurch die Befestigungslaschen einwandfrei von ihren Seitenwänden abgetrennt werden, ohne diese irgendwie zu beschädigen und ohne daß irgendwelches Material der Seitenwände bei diesem Trennvorgang ungewollt mitentfernt wird.
Falls das Griffloch in der betreffenden Wand des oberen Verpackungsteils ausgebildet ist kann man mit Daumen und Zeigefinger die betreffende Befestigungslasche, ggfs. deren Grifflasche, greifen und auf sehr einfache Weise die Befestigungslasche abreißen und so die beiden Verpackungs­ teile voneinander trennen.
Beim geschilderten Stand der Technik befinden sich die Wände des unteren Verpackungsteils außen und die Wände des oberen Verpackungsteils innen. Beim Transport kann dadurch aber der Druck an den Wänden des unteren Verpackungsteils beschädigt werden.
Um hier Abhilfe zu schaffen ist eine weitere wichtige Ausgestaltung der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Wände des unteren Verpackungsteils innen liegen und die Wände des oberen Verpackungsteils, die sich über die gesamte Höhe der Verpackung erstrecken, außen liegen. Die Wände des oberen Verpackungsteils schützen somit zur Gänze die Wände des unteren Verpackungsteils bzw. die bedruckten Teile dieser Wände.
Es wurde schon ausgeführt, daß die vordere Stirnwand des unteren Verpackungsteils zumindest im mittleren Bereich niedriger ist als die angrenzenden Seitenwände. Je nach den jeweiligen Gegebenheiten kann man diese vordere Stirn­ wand sogar ganz nach unten ziehen, so daß sie, zumindest im mittleren Bereich, mit dem Boden des unteren Ver­ packungsteils zusammenfällt.
Über geneigt anstehende Seitenkanten soll die vordere Stirnwand in ansprechender Form in die angrenzenden Sei­ tenkanten übergehen.
Auch die angrenzenden Seitenwände können Oberkanten haben, die von vorne nach hinten ansteigen. Dies ist möglich, weil die verpackte Ware sich an der im allgemeinen höher ausgebildeten rückwärtigen Stirnwand anlegen kann, so daß die Seitenwände nur noch ein seitliches Herausfallen der verpackten Ware (Beutelware) verhindern müssen. Die Sei­ tenwände können aber auch horizontal verlaufende Oberkan­ ten haben, wie dies Stand der Technik ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungs­ beispiels näher erläutert, aus dem sich weitere wichtige Merkmale ergeben. Es zeigt:
Fig. 1 einen Zuschnitt für das obere Ver­ packungsteil einer erfindungsgemäßen Verpackung;
Fig. 2 einen Zuschnitt für das zugehörige untere Verpackungsteil.
Der Zuschnitt nach Fig. 1 für das obere Verpackungsteil hat Längswandfelder 1, 2 und daran angelenkte Stirnwand­ felder 3, 4. An die Wandfelder 1-4 sind Deckelfelder 5 angelenkt. An eines der Wandfelder 1 bzw. 4 ist ein Klebe­ feld 6 angelenkt.
Der in Fig. 2 gezeigte Zuschnitt für das zugehörige untere Verpackungsteil hat ebenfalls Längswandfelder 11, 12 sowie Stirnwandfelder 13, 14. An diese Wandfelder sind Boden­ felder 15 angelenkt. Außerdem ist an eines der Wandfelder 11, 14 ein Klebefeld 16 angelenkt.
Erfindungsgemäß haben die Wandfelder 11-14 des unteren Verpackungsteils nach Fig. 2 ungestörte Oberkanten 17. Die Wandfelder 11, 12, an denen Befestigungslaschen 18 vorge­ sehen sind können also in ihrer gesamten Fläche und unge­ stört beschriftet (bedruckt) werden.
Die Befestigungslaschen 18 sind erfindungsgemäß über Trennlinien (Perforationslinien) 19 an die Oberkanten 17 der Wandfelder 11-14, hier 11 und 12, angelenkt. Weil bei der gezeigten Ausführungsform die Wandfelder 11, 12 nach hinten ansteigen, benötigen die sich nach oben an die Längswandfelder 11, 12 anschließenden Befestigungslaschen 18 auch kein zusätzliches Zuschnittmaterial.
Teile der Befestigungslaschen 18, die im Bereich von deren rechten oder linken Seitenkanten vorgesehen sind, können als Grifflaschen 20 ausgebildet sein. Das bedeutet, daß diese Grifflaschen 20 mit dem darunter befindlichen Mate­ rial der Wände 1-4 des Zuschnitts nach Fig. 1 nicht verklebt sind.
Zur Herstellung der zweiteiligen Verpackung werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 so übereinander ge­ legt, daß die Befestigungslaschen 18 mit ihren Griffla­ schen 20 auf entsprechenden Laschen 7 der zugehörigen Wandteile 1-4 aufliegen. Im Bereich der Befestigungsla­ schen 18, d. h. mit Ausnahme der Grifflaschen 20, werden diese Wandteile 18, 7 miteinander verklebt.
Die Laschen 7 sind durch obere und untere Perforations­ linien 8 sowie durch stirnseitige Schnittlinien 9 defi­ niert. Direkt anschließend an die Schnittlinien 9 sind Grifflöcher 10 in diesen Wänden 1, 2 ausgebildet.
Ganz wie in der erwähnten deutschen Offenlegungsschrift beschrieben werden die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 entweder getrennt aufgerichtet und verklebt, so daß sich ein oberer Verpackungsteil mit vier Seitenwänden und einem Deckel ausbildet sowie ein zugehöriger unterer Ver­ packungsteil mit einem Boden und mit vier Seitenwänden. Die Abmessungen sind nun so getroffen, daß die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt werden können, wobei die Wände sich teilweise überlappen und aneinander an­ liegen. Es können auch alternativ die beiden Zuschnitte nach Fig. 1 und 2 in die Gebrauchslage übereinander gelegt werden und im Bereich der Laschen 7, 18 miteinander ver­ klebt und dann zu der Verpackung aufgefaltet werden. Bei getrennter Fertigung der beiden Verpackungsteile werden diese anschließend an den Verbindungsstellen 7, 18 mitein­ ander verklebt oder sonstwie lösbar verbunden. Vorstehend wurde vorausgesetzt, daß die dann allseits geschlossene Verpackung vorher mit geeigneten Artikeln, vorzugsweise mit Beuteln, befüllt wurde.
Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen. Hierzu zieht man an den Griff­ laschen 20 in Richtung der Pfeile 21, d. h. im wesentlichen parallel zu den Trennlinien 19, was durch die Grifflöcher 10 erleichtert wird. Dadurch werden die die Befestigungs­ laschen 18 von dem zugehörigen Zuschnitt nach Fig. 2 ab­ getrennt mit dem Ergebnis, daß der obere Verpackungsteil nach Fig. 1 vom unteren, schalenförmigen Verpackungsteil nach Fig. 2 nach oben abgezogen werden kann. Die in der Verpackung verpackten Gegenstände sind dann für den Ver­ kauf frei zugänglich; sie stehen in dem trayförmigen un­ teren Verpackungsteil.
Die beiden Befestigungslaschen 18 sind erfindungsgemäß einstückig ausgebildet. Sie sind nämlich durch ein Verbin­ dungsfeld 22 miteinander verbunden, das über Schnittlinien 24 an die betreffenden Felder 11, 12, 13, 15 angrenzt.
Wenn vorstehend davon gesprochen wurde, daß an wenigstens einer der Seitenkanten der Befestigungslasche 18 eine Grifflasche 20 ausgebildet ist, so umfaßt dies auch die Ausgestaltung, bei der direkt angrenzend an den verklebten Bereich der Befestigungslasche 18 das Griffloch 10 vorge­ sehen ist. Bei beiden Fallgestaltungen wird nämlich das­ selbe Ziel erreicht, nämlich mit Hilfe der Grifflasche 20 oder des Grifflochs 10 an der Befestigungslasche 18 in Richtung des Pfeiles 21, d. h. im wesentlichen parallel zur Trennlinie 19, ziehen zu können.
Erfindungsgemäß sind die Abmessungen so getroffen, daß der untere Verpackungsteil mit dem Boden und den Seitenwänden nach Fig. 2 innen liegt und der obere Verpackungsteil mit dem Deckel und den Seitenwänden nach Fig. 1 außen. Die Befestigungslasche 18 ist also durch das Griffloch 10 von außen zugänglich und dasselbe gilt für die Grifflasche 20, sofern diese vorgesehen ist.
Dadurch schützen die Wände 1-4 komplett die Wände 11-14 des unteren, innen liegenden Verpackungsteils.
Ein weiterer Vorteil wird mit der Erfindung erzielt, indem nämlich mehr Leimpunkte zur Verbindung der beiden Ver­ packungsteile vorgesehen werden können, so daß sich die Verpackung insgesamt durch eine größere Stabilität aus­ zeichnet. Mehr Leimpunkte bedingen nämlich eine größere Fläche der Befestigungslaschen und dies ist bei der erfin­ dungsgemäßen Ausbildung ohne weiteres möglich, weil die Befestigungslaschen ja an gesonderten Fortsätzen außerhalb der eigentlichen Wände vorgesehen sind und nicht als Teile der Wände ausgebildet sind, wie bei der erwähnten deut­ schen Offenlegungsschrift.
Das Verbindungsfeld 22 hat eine gerade Oberkante 23, die in die ebenfalls geraden Oberkanten der beiden angrenzen­ den Befestigungslaschen 18 übergeht. Diese Oberkante 23 kann beim Ausrichten und Verkleben der beiden Zuschnitt­ teile nach Fig. 1 und 2 miteinander als Ausrichtkante dienen, damit die beiden Zuschnitte exakt zueinander aus­ gerichtet sind, und zwar trotz des extrem geringen Materi­ als im Bereich der vorderen Stirnwand 13. Im übrigen zei­ gen die Figuren auch, daß der Zuschnitt nach Fig. 1 für das untere Verpackungsteil durch das erfindungsgemäß vor­ gesehene Verbindungsfeld stabilisiert wird, und zwar trotz dieses geringen Materialanteils im Bereich der vorderen Stirnwand 13.
Fig. 2 zeigt auch, daß das vordere Stirnwandfeld 13 nur aus den beiden seitlichen, dreieckigen Zwickeln bestehen kann, falls nämlich die Schnittlinie 24 im mittleren Be­ reich des Feldes 13 bis zu einer Faltlinie 25 gezogen ist, die die Wandfelder 11-14 mit den Deckelfeldern 15 ver­ bindet.
In diesem mittleren Bereich des Stirnfeldes 13 kann die Schnittlinie 24 aber auch höher verlaufen als zeichnerisch dargestellt. Wesentlich ist es insoweit, daß das vordere Stirnfeld 13, insbesondere und zumindest im mittleren Bereich niedriger ist als die angrenzenden Längswandfelder 11, 12.

Claims (8)

1. Quaderförmige, zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem unteren Verpackungsteil (Fig. 2) mit einem Boden und mit Wänden und mit einem oberen Verpackungsteil (Fig. 1) mit einem Deckel und mit Wänden, wobei die beiden Ver­ packungsteile ineinander gesteckt sind und sich mit einan­ der überlappenden Wänden (1, 2, 3, 4, 11, 12, 13, 14) zu der Verpackung mit dem Boden, dem Deckel und den Wänden ergänzen, wobei ferner die beiden Verpackungsteile an Befestigungsstellen im Überlappungsbereich der Wände lös­ bar miteinander verbunden sind und zum Lösen dieser Ver­ bindungen von außen zugängliche Befestigungslaschen (18) vorgesehen sind, die über Trennlinien (19) mit der betref­ fenden Wand lösbar verbunden sind derart, daß bei einem Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungsla­ schen (18) die beiden Verpackungsteile voneinander ge­ trennt werden können, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Stirnwand (13) des unteren Ver­ packungsteils (Fig. 2) zumindest im mittleren Bereich nie­ driger ist als die angrenzenden Seitenwände (11, 12) des unteren Verpackungsteils und daß die Befestigungslaschen (18) als nach oben weisende Fortsätze dieser angrenzenden Seitenwände (11, 12) ausgebildet und über ein Verbindungs­ feld (22) miteinander verbunden sind, das über eine Schnittlinie (24) an die Oberkanten (17) der betreffenden Felder (11, 12, 13, 15) angrenzt.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsfeld (22) eine gerade Oberkante (23) hat.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungslaschen (18) an wenigstens einer Sei­ tenkante eine Grifflasche (20) und/oder ein Griffloch haben.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (10) in der betreffenden Wand (1, 2) des oberen Verpackungsteils (Fig. 1) ausgebildet ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (11-14) des unteren Verpackungsteils (Fig. 2) innen liegen und die Wände (1-4) des oberen Ver­ packungsteils (Fig. 1), die sich über die gesamte Höhe der Verpackung erstrecken, außen liegen.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Stirnwand (13) des unteren Ver­ packungsteils eine gerade, horizontal verlaufende mittlere Oberkante (25) mit daran anschließenden, geneigten und nach außen ansteigenden Seiten-Oberkanten (24) hat.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Oberkante der vorderen Stirnwand (13) des unteren Verpackungsteils mit dessen Bodenkante (25) zusam­ menfällt.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an die vordere Stirnwand (13) des unteren Ver­ packungsteils angrenzenden Seitenwände (11, 12) Oberkanten (24) haben, die von vorne nach hinten ansteigen.
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