DE4320397C2 - Einrichtung zum Beschicken von Werkzeugmaschinen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Beschicken von
Werkzeugmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Vergleichbare Einrichtungen dieser Art sind beispielsweise aus der AT 377 465
bekannt. Die wirksame Höhe des verschiebbar gelagerten Armes ist dabei mittels
eines an ihm angeordneten Anschlages einstellbar, so daß mit diesem Arm beim
Beschickungsvorgang entweder ein einziges plattenförmiges Werkstück vom
Stapel abgeschoben wird oder aber gemeinsam mehrere plattenförmige
Werkstücke, die ein Werkstückpaket bilden. Außer einem solchen direkt am Arm
angebrachten Anschlag können auch andere Mittel vorgesehen werden, mit
welchen die wirksame Höhe des Armes einstellbar ist. Unter wirksamer Höhe des
Armes wird jenes Maß im vorliegenden Fall verstanden, das die Anzahl der
plattenförmigen Werkstücke bestimmt, die bei einem Beschickungsvorgang vom
Arm erfaßt werden.
Bei den platten- bzw. tafelförmigen Werkstücken handelt es sich in der Regel um
Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder auch um Platten aus Kunststoff, wobei
diese Platten sehr unterschiedliche Stärken besitzen können. Diese Stärke kann
wenige Millimeter betragen.
Im Zusammenhang mit solchen Einrichtungen mußte wiederholt festgestellt
werden, daß beim Beschickungsvorgang nicht nur die von der wirksamen Höhe
des verschiebbar gelagerten Armes unmittelbar erfaßten Werkstücke
abgeschoben werden, sondern auch die unmittelbar unter diesen Werkstücken
liegende Platte über einen Teil des Abschiebeweges mitzulaufen beginnt, bedingt
durch die zwischen den aufeinander liegenden Werkstücken wirksamen
Reibungskräfte. Das hat zur Folge, daß die Höhe des auf dem Hubtisch liegenden
Stapels nicht mehr eindeutig ist, so daß die mit dem verschiebbar gelagerten Arm
verbundene Einstellvorrichtung für die wirksame Höhe, die die Höhe des
abzuschiebenden Werkstückstapels bestimmt, keine eindeutigen Verhältnisse
mehr vorfinden, wodurch der programmierte und automatisierte Arbeitsablauf nicht
unerheblich gestört und beeinträchtigt wird. Damit solche programmierten und
automatisierten Arbeitsabläufe ungestört und unbeeinträchtigt verrichtet werden
können, ist es notwendig, daß die zusammenwirkenden Werkzeugteile und
Werkstücke zueinander immer eindeutig definierte Positionen einnehmen.
Ferner ist aus der DE 34 44 776 eine Vorrichtung zum lagenweisen Entstapeln
von langgestreckten Stapelelementen bekannt. Dabei werden diese
Stapelelemente lagenweise von unter ihnen befindlichen Stapelelementen
gleicherart seitlich verschoben, wobei die unten liegenden Stapelelemente von
eine Rückhalter, der als schwenkbare Klappe ausgebildet ist, beaufschlagt sind.
Dem als Klappe ausgebildeten Rückhalter ist ein von der Oberseite des
abzuschiebenden Stapelelementes steuerbares Abtastelement zugeordnet und
das Abtastelement steuert die Position des Rückhalters, wobei der Abstand
zwischen Abtastelement und dem Rückhalter etwas größer ist, als die Dicke der
einzelnen Stapelelemente. Dabei ist der als schwenkbare Klappe ausgebildete
Rückhalter - auf die Einrichtung als Ganzes bezogen - ortsfest gelagert, wogegen
das Abtastelement am vorderen, oberen Schenkel eines U-förmigen, ebenfalls
schwenkbar gelagerten Rahmens angeordnet ist. Dieser Rahmen ist pendelnd im
Bereich seiner die beiden Schenkel verbindenden Wange seitlich der
Auflagefläche gelagert, auf die die Stapelelemente aufgeschoben werden. Die
Schwenkachse der als Rückhalter ausgebildeten Klappe liegt, bezogen auf die
Anstoßkante derselben, stets zwischen dieser und dem Auflagetisch, an welchem
der U-förmige Rahmen pendelnd gelagert ist. Diese vorbekannte Einrichtung ist
sowohl aus konstruktiven Gründen wie auch aus funktionsmäßigen Gründen nicht
zweckmäßig: Der U-förmige, pendelnd aufgehängte Rahmen überspannt mit
seinen Schenkeln die gesamte Auflagefläche, auf welche die Stapelelemente oder
Werkstücke abgeschoben werden. Bei Aufteilanlagen, auf welchen großformatige
Platten aufgetrennt werden, ist dieser Auflagetisch bis zu drei Meter breit, so daß
der hier vorgesehene Rahmen außerordentlich gewichtig und schwer wird und
voraussichtlich auch Gegengewichte benötigen würde, um ihn in etwa in einer
Gleichgewichtslage zu halten und zu vermeiden, daß das obere Abtastorgan unter
zu hohem Druck auf den Stapelelementen oder Werkstücken aufliegt. Da ferner
die Lager für diesen pendelnd aufgehängten U-förmigen Rahmen mit der
Einstellschraube und dem Abtastorgan dem Hubtisch gegenüberliegen, können
die Werkstücke oder Stapelelemente vom Hubtisch über den Auflagetisch nicht
geradlinig weiterbewegt werden, sondern müssen vielmehr für weitere
Bearbeitungsvorgänge seitlich ausgefahren werden. Bei Buntaufteilanlagen würde
dieses seitliche Ausfahren nicht nur einen erhöhten konstruktiven Aufwand
erfordern, für solche seitliche Übergabeeinrichtungen ist auch ein entsprechend
großräumiger Platz vorzusehen. Handelt es sich ferner um Werkstücke mit
empfindlichen Oberflächen, so sind zu diesem seitlichen Ausfahren spezielle
Übergabe-Rollen-Tische notwendig, wobei Rollengruppen dieser Tische
gegeneinander höhenverstellbar sein müssen, hier also ein konstruktiver
zusätzlicher Aufwand notwendig ist, der gegenüber einem, geradlinig arbeitenden
Übergabetisch mehr als das Doppelte kostet.
Aber auch von der Funktion her sind hier erheblich Bedenken anzumelden:
werden z. B. dünne Platten abgestapelt, also Platten, deren Stärke bei ca. 3 oder
weniger mm liegt, so ist vorerst zu bedenken, daß diese Platten in der Regel auch
fertigungstechnischen Gründen nicht eben, sondern geschüsselt, gewellt oder
gewölbt sind. Über die Höhe dieses Stapels macht sich diese Wölbung
unterschiedlich stark bemerkbar. Da bei der bekannten Konstruktion die
Höhenlage der Klappe jeweils der Plattenstärke angepaßt werden muß und zwar
mittels der schon erwähnten Einstellschrauben am pendelnd aufgehängten
Rahmen, liegen für die abzustapelnden plattenförmigen Werkstücke eines Stapels
unterschiedliche Verhältnisse von Seiten der Einrichtung während des
Abstapelvorganges vor, mit der Folge, daß einige der abzustapelnden Platten an
der Anstoßkante der Klappe anfahren werden, wobei diese gegen die
Rahmenschenkel hin verschwenkt werden mit der Folge, daß der
Abstapelvorgang sofort blockiert wird, weil ja die sich verschwenkende Klappe
gegen die offene Seite des Rahmens hin verschwenkt und dabei aufgrund ihrer
Lagerung die Höhe des "Einfahrspaltes" verringert. Darüber hinaus muß bei jedem
Stapel die Klappe neu eingestellt werden, um sie der Stärke des Stapelelementes
anzupassen, was hier von Hand durch manuellen Eingriff geschieht, in dem die
erwähnte Einstellschraube nachgedreht wird.
Für Buntaufteilanlagen, die programmgesteuert und vollautomatisch arbeiten und
bei welchen darüber hinaus die Stapel häufig gewechselt werden, wobei dann
plattenförmige Werkstücke unterschiedlicher Stärke abgestapelt werden müssen,
und wobei darüber hinaus die anfallenden Stapel auch nur teilweise abgearbeitet
werden können, ist eine Einrichtung dieser vorbekannten Art völlig ungeeignet. Die
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Funktion der Einrichtung werden um
so schwieriger je dünner die Platten sind, da dann die Summe der möglichen
Maßabweichungen bereits weniger übereinanderliegender Platten schon die
Normstärke einer Platte erreichen kann. So liegt beispielsweise das zulässige
Toleranzmaß einer 2 mm (Nennmaß) starken Spanplatte bei 0,2 mm. Liegen
beispielweise zur Bildung eines Stapels fünfzehn solcher Platten aufeinander, so
ist die mögliche Maßabweichung von 3 mm bereits größer als die Stärke einer
Platte. Dabei ist noch völlig unberücksichtigt, daß solche dünnen Platten in der
Regel stark verformt sind, als gewellt, geschüsselt und/oder gewölbt sind, wodurch
die genannten Voraussetzungen noch schwieriger werden.
Aus der US 2 917 205 ist ebenfalls eine Vorrichtung zum Abziehen dünner
Werkstücke von Stapeln bekannt mit Rollen, die ein Art Niederhalter bilden. Am
lindem Rand der Vorrichtung ist ein höhenverstellbarer Schieber und am rechten
Rand ein vertikal und horizontal einstellbarer Gegenhalter befestigt. Die Rollen
werden während des Abschiebevorgangs auf die oberste Platte gedrückt und die
abgeschobenen Platte rollt an den Rollen ab.
Zwischen der untersten abgeschobenen Platte und der nächstunteren, auf dem
Stapel verbleibenden Platte tritt wegen des durch die Rollen ausgeübten Druckes
eine verstärkte Reibung auf, die in Abhängigkeit von Plattenfläche beträchtliche
Werte annehmen kann. Insbesondere für Platten mit empfindlichen Oberflächen
ist diese Vorrichtung daher ungeeignet, da es zu Beschädigungen der
Plattenoberfläche kommen kann. Auch ist die vom Abschieber aufzubringende
Kraft besonders hoch, woraus sich erhöhte Anforderungen bezüglich seiner
Stabilität ergeben, die höhere Herstellungskosten und einen erhöhten
Energiebedarf im Betrieb nach sich ziehen.
Aufgabe der Erfindung es, eine Vorrichtung zum Abziehen von Platten, die auch
dünn und verformt sein können, von einem Stapel bereitzustellen, wobei die
Oberfläche der Platten geschont wird und die Herstellung und der Betrieb der
Vorrichtung kostengünstig möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale das kennzeichnenden
Teils des Patentanspruchs 1 gelöst.
Um die Erfindung zu veranschaulichen, werden anhand der Zeichnung zwei
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung mit einem aus dünnen, plattenförmigen
Werkstücken gebildeten, auf einem Hubtisch liegenden Stapel
von der Seite, bevor der eigentliche Beschickungsvorgang beginnt und die
Fig. 2 bis 4 dieselbe Ansicht, jedoch verschiedene, aufeinanderfolgende
Stadien des Arbeitsablaufes;
Fig. 5 eine zweite Ausführungsform der Erfindung in der Ansicht nach Fig. 1.
Auf einem vertikal verstellbaren Hubtisch 1 liegt ein Stapel 2 aus dünnen
Platten mit jenen Merkmalen und Eigenschaften, wie dies eingangs geschil
dert worden ist. Oberhalb des Hubtisches 1 und parallel zur Zeichenebene
sind paarweise horizontal verlaufende Schienen 3 ortsfest angeordnet, an
bzw. auf welchen ein Abschiebewagen 4 verfahrbar gelagert ist. Die paar
weise vorgesehenen Schienen 3 liegen rechtwinkelig zur Zeichenebene gesehen
hintereinander. An dem genannten Abschiebewagen 4 ist ein höhenverstellba
rer Schieber 5 angeordnet mit einem Niederhalter 6, der seitlich auskragt
und der gegenüber dem Schieber ebenfalls höhenverstellbar ist und mit wel
chem die Höhe H des vom Stapel 2 abzuschiebenden Plattenpaketes einstellbar
ist. Diese Höhe H ist die Abschiebhöhe. An der einen Stirnseite des Hubti
sches 1 ist der Gegenhalter 7 vorgesehen. Ein ortsfest angeordneter Support
8 trägt einen höhenverstellbaren Schlitten 9, auf dem der Gegenhalter 7
horizontal verschiebbar und gegen den Stapel 2 anstellbar ist. Nach oben
hin ist dieser Gegenhalter 7 von einer planen Fläche 10 begrenzt und die
dem Stapel 2 zugewandte Seite ist als horizontale Schneidkante 11 ausgebil
det, die mit der Fläche 10 im wesentlichen in einer Ebene liegt. Oberhalb
dieser planen Fläche 10 ist, von einem Support 12 getragen, ein vertikal
verschiebbarer Einstelldorn 13 vorgesehen mit einem seitlich auskragenden
Niederhalter 14, der gegenüber dem Einstelldorn 13 seinerseits höhenver
stellbar gelagert ist zur Einstellung der Höhe H des abzuschiebenden Plat
tenpaketes. An der Abgabeseite des Hubtisches 1, also in Abschieberichtung
(Pfeil 15) auf den Gegenhalter 7 folgend ist ein Walzenpaar 16 nach Art
einer Mangel angeordnet, dessen Walzen in Abhängigkeit des Arbeitsablaufes
periodisch antreibbar sind. Die Niederhalter 6 und 14 sind gegeneinander
gerichtet, wie dies Fig. 1 veranschaulicht.
Die Arbeitsabläufe, die nun im folgenden geschildert werden, sind programm
gesteuert. Vorerst werden die Niederhalter 6 bzw. 14 gegenüber dem Schieber
5 bzw. dem Einstelldorn 13 auf die Höhe H (Abschiebehöhe) des abzuschieben
den Plattenpaketes eingestellt. Der Hubtisch 1 wird hochgefahren und
positioniert. Nun wird der Einstelldorn 13 zusammen mit dem eingestellten
Niederhalter 14 abgesenkt, bis die Aufstandsfläche 17 des Einstelldornes
13 auf der Abschiebeebene E liegt. Dabei wird der Stapel 2 randseitig durch
den Niederhalter 14 zusammengedrückt, so daß die den Stapel bildenden Plat
ten randseitig fest aneinander liegen. Nun fährt der Schlitten 9 mit dem
Gegenhalter 7 hoch, bis er mit seiner Fläche 10 an der Aufstandsfläche 17
des Einstelldornes 13 anliegt, der Schlitten 9 wurd nun am Support 8 arre
tiert, worauf der Gegenhalter 7 mit seiner Schneidkante 11 horizontal ge
gen den Stapel 2 verstellt und gegen diesen gedrückt wird. Die Arretierung
des Supportes 8 ist dann erforderlich, wenn er hydraulisch oder pneumatisch
verstellt wird. Bei der Verstellung des Supportes 8 mittels rein mechanischer
Mittel (beispielsweise Spindel oder Zahnstange und Ritzel) genügt das Ab
stellen des Antriebes. Inzwischen ist auch der Schieber 5 abgesenkt worden
und der ihm zugeordnete Niederhalter 6 liegt unter Druck auf dem hinteren
Rand des Stapels 2 auf (Fig. 2). Der Einstelldorn 13 zusammen mit seinem
Niederhalter 14 wird, sobald der Gegenhalter 7 mit seiner messerartigen
Schneidkante 11 in den Stapel 2 eingestochen worden ist, wieder angehoben
und nun fährt der abgesenkte Schieber 5 nach links und schiebt das Platten
paket mit der Höhe H seitlich ab, und zwar so lange, bis die vordere Stirn
seite des abgeschobenen Plattenpaketes in den Bereich des Walzenpaares 16
gelangt, dessen Antrieb nun eingeschaltet wird, worauf das vom Walzenpaar
16 gefaßte Paket vom Stapel abgezogen wird, so daß der Schieber 5 nur eine
Wegstrecke zurücklegen muß, die dem Abstand des Walzenpaares 16 von der
vorderen Stirnseite des Stapels 2 entspricht. Der Schieber 5 fährt sogleich
in seine Ausgangslage zurück, das geschilderte Arbeitsspiel beginnt von
Neuem.
Da die Sägemaschinen Pakete erheblicher Stärke (bis zu 200 mm) bei einem
Durchlauf trennen können, andererseits aus den eingangs genannten Gründen
Plattenpakete von nur geringer Höhe abschiebbar sind, werden in Arbeits
richtung gesehen (Pfeil 15) nach dem Walzenpaar 16 mehrere Plattenpakete
geringer Höhe zu einem Plattenpaket größerer Höhe zusammengefügt, so daß
in der Folge mehrere aufeinandergelegte Plattenpakete geringer Höhe H ein
Plattenpaket großer Höhe bilden, das dann der Sägemaschine zugestellt wer
den kann.
Über die Tiefe des Hubtisches 1, also rechtwinkelig zur Zeichenebene,
sind zweckmäßigerweise jeweils mehrere der geschilderten Aggregate vorgesehen.
Da der Schieber 5 nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 4 das jeweils
vorgesehene Plattenpaket der Höhe H nur soweit vorschiebt (Pfeil 15), bis
dessen vordere Stirnseite vom Walzenpaar 16 gefaßt werden kann, arbeitet
die geschilderte Einrichtung mit einer hohen Taktfrequenz. Durch das Ein
drücken der Schneidkante 11 des Gegenhalters 7 in den Plattenstapel 2 ist
nicht auszuschließen, daß die Stirnkante der jeweils gefaßten Platte durch
diese Schneidkante 11 verletzt wird. Dies ist jedoch nur von geringer Bedeu
tung, weil ja in der Sägemaschine anschließend die Platten besäumt werden.
Einrichtungen der gegenständlichen Art, an welche hinsichtlich der Lei
stungsfähigkeit und Taktfrequenz geringere Anforderungen gestellt werden,
können so ausgebildet sein, wie dies Fig. 5 schematisch veranschaulicht:
Hier ist der Einstelldorn 13 mit einem Niederhalter 14 bestückt, der ihn
beidseitig überragt, also nach beiden Seiten - in Arbeitsrichtung gesehen
- gegenüber dem Einstelldorn 13 auskragt. Der Support 12, der Einstelldorn
13 und Niederhalter 14 trägt, ist hier nicht mehr ortsfest gelagert, son
dern als Wagen ausgebildet, der entlang den Schienen 3 verfahrbar ist, so
daß der Einstelldorn 13 mit seinem Niederhalter 14 auch die Funktion des
Abschiebewagens 4 mit dem Schieber 5 und dessen Niederhalter 6 übernimmt,
der beim erstbesprochenen Ausführungsbeispiel (Fig. 1-4) als eigener
Aggregatteil vorgesehen ist. Diese Aggregatteile 12, 13 und 14 beim Aus
führungsbeispiel nach Fig. 5 übernehmen auf diese Weise innerhalb des er
läuterten Beschickungsvorganges somit zwei Funktionen. Dadurch wird der
apparative Aufwand beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 zwar verringert
doch auf Kosten der Taktzeit.
Sind die Einstellbewegungen an der der Abgabeseite zugeordneten Stirn
seite des Stapels 2, die im Zusammenhang mit dem erstbesprochenen Ausfüh
rungsbeispiel erläutert worden sind, abgeschlossen, so fahren der hochgezogene
Einstelldorn 13 mit seinem Niederhalter 14 nach rechts bis zur hin
teren Kante des Stapels 2, wird dann abgesenkt, bis der Niederhalter auf
dem Plattenpaket aufliegt und schiebt anschließend das Plattenpaket der
Höhe H nach links. Diese Einrichtung nach Fig. 5 arbeitet erheblich lang
samer als die erstbesprochene Einrichtung, da ja der Einstelldorn 13 mit
seinem Niederhalter 14 hier zwei Funktionen zu erfüllen hat, nämlich das
Plattenpaket stirnseitig gegenüber den Gegenhalter zu pressen und dann noch
das Paket der vorgesehenen Höhe H abzuschieben, wobei jeweils zwischen die
sen beiden Tätigkeiten der Einstelldorn und die ihm zugeordneten Aggregate
über den Hubtisch fahren müssen. Da der als Schieber wirkende Einstelldorn
13 den Hubtisch zur Gänze überfahren muß, kann stirnseitig an den Hubtisch
eine Rollenbahn 18 angeschlossen werden, die für den Weitertransport des
abgeschobenen Plattenpaketes der Höhe H sorgt.
Sind, wie schon oben erwähnt, über die Tiefe (rechtwinkelig zur Zeichen
ebene) des Hubtisches jeweils mehrere der vorstehend erörterten Aggregate
vorgesehen, so ist jedes dieser Aggregate (Einstelldorn, Gegenhalter, Nie
derhalter, Schieber) unabhängig von den anderen gleichartigen Aggregaten
einstellbar.
1
Hubtisch
2
Stapel
3
Schiene
4
Abschiebewagen
5
Schieber
6
Niederhalter
7
Gegenhalter
8
Support
9
Schlitten
10
Fläche
11
Schneidkante
12
Support
13
Einstelldorn
14
Niederhalter
15
Pfeil
16
Walzenpaar
17
Aufstandsfläche
18
Rollenbahn
Claims (7)
1. Einrichtung zum Beschicken von Werkzeugmaschinen, insbesondere von
Sägemaschine, mit auf einem Hubtisch in einem Stapel liegenden tafel-
bzw. plattenförmigen Werkstücken mit mindestens einem horizontal
verfahrbaren, hinsichtlich seiner Abschiebehöhe einstellbaren Schieber,
der an der Randkante eines oder mehrerer Werkstücke während des
Abschiebevorganges anliegt, wobei auf der Seite des Hubtisches bzw. des
Stapels, die der Angriffsseite des Schiebers gegenüberliegt, mindesten ein
verstellbarer Gegenhalter angeordnet ist, der sowohl in der Höhe wie auch
horizontal verstellbar gelagert ist dadurch gekennzeichnet, dass ein
Einstelldorn (13) vorgesehen ist, an dem ein in der Höhe relativ zu
Einstelldorn (13) verschiebbarer Niederhalter (14) angeordnet ist, wobei zur
Einstellung der Höhe des Gegenhalters (7) vor dem Abschiebevorgang der
Stapel (2) randseitig mittels des randseitig an der Stirnseite des Stapels (2)
auflegbaren Niederhalters (14) des Einstelldorns (13) zusammendrückbar
ist und der Gegenhalter (7) von unten her gegen den Einstelldorn (13)
anstellbar ist und die dem Hubtisch (1) bzw. dem Stapel (2) zugewandte
Seite des Gegenhalters (7) als in den Stapel (2) einsteckbare horizontale
Schneidkante (11) ausgebildet ist, und dass der Einstelldorn (13) über die
Höhe des Stapels (2) anhebbar ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem
Einstelldorn (13) zusammenwirkende Oberseite des Gegenhalters (7) im
wesentlichen als horizontale Fläche (10) ausgebildet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Niederhalter (14) - in Abschieberichtung der Werkstücke gesehen -
gegenüber dem Einstelldorn (13) beidseitig auskragt und der Einstelldorn
(13) als hinsichtlich seiner Abschiebehöhe (H) einstellbarer Schieber dient.
(Fig. 5)
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber
(5) und der Einstelldorn (13) separate Bauteile sind und dass der Schieber
(5) ebenfalls einen relativ zu ihm in der Höhe verschiebbaren Niederhalter
(6) aufweist (Fig. 1 bis 4)
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass Einstelldorn (13) und Niederhalter (14) an einem in Abschieberichtung
der Werkstücke gesehen horizontal über dem Hubtisch (1) verfahrbaren
Support (12) angeordnet sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die
Oberseite des Gegenhalters (7) bildende Fläche (10) mit der messerartigen
Schneidkante (11) im wesentlichen in einer Ebene liegt.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Gegenhalter (7) an einem entlang eines vertikalen Supportes (8)
verschiebbaren Schlitten (9) gelagert ist und der Schlitten (9) gegenüber
dem Support (8) in jeder seiner Lagen arretierbar ist.
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